Unterschied von #Generalvollmacht und einer #Betreuung?

Der nachfolgende Film macht deutlich, wie wichtig eine Generalvollmacht ist und was passieren kann, wenn man als #Ehepartner als #Betreuer bestellt wird.

Wir können jedem Menschen, der eine vertrauenswürdige Person im Umfeld hat, empfehlen eine Generalvollmacht zu erstellen.

Das umfangreiche Werk (140 Seiten) #Notfallordner-#Vorsorgeordner vom bietet auch für diesen Bereich eine entsprechende Unterstützung.

Der #Notfallordner-Vorsorgeordner kann für 28,50 € online bestellt werden.

Internetseite:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

Hier der Link zum Film:

Notfallordner für Paare mit Kindern

https://youtu.be/vJf-drHYbOA?si=GOtRyqJoH8D_6KVq

Notfallordner Beamte – Vorsorgevollmacht und Beihilfeverordnung

#Notfallordner #Beamte #Vorsorgevollmacht #Todesfall von #Beihilfeberechtigten und Familienangehörigen

Bestell-Link –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php

#Notfallordner für #Beamte mit #Beihilfeanspruch Spezialausgabe

Weitere Informationen –> www.notfallordner-beamte.de

Ob #Dokumentenordner, #Vorsorgeordner oder #Vorsorgemappe – Fast alle Produkte sind nur allgemein verfasst und berücksichtigen meist nicht spezielle Bereiche.

Bei Beamten sind eine Reihe von besonderen Merkmalen zu berücksichtigen, die sich auch z.B. aus den #Beihilfeverordnungen ergeben.

Hierbei muss z. B. auf die unterschiedlichen #Beihilfeverordnungen von:

– EU-Beamten

– Bundesbeamte

– Landesbeamte

– Kommunalbeamte

geachtet werden.

Gerade bei #Geschäftsunfähigkeit, Pflegefall oder bei Tod ergeben sich hier Unterschiede.

Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft
Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft

Der #Notfallordner für #Beamte bietet hier wertvolle Hinweise (Ratschläge, Tipps, Vordrucke) die für Angehörige sehr nützlich sind.

Wenn der Beamte durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird, können Angehörige sehr schnell auch handeln.

Auch wenn der Beamte stirbt, ergeben sich für den Ehegatten/Lebenspartner wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten.

www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Beamte


Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder
Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder


Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund
Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund

Bestell-Link –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php

Eltern von behinderten Kind haben besondere Probleme

Eltern von Behinderten haben oft verschiedene Sorgen:

Was passiert, wenn die Eltern durch Demenz oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sind?
Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt und das Kind jahrelang durch Sozialhilfeträger unterstützt wurde? Kann dann der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Erbes einfordern? Muss dann der andere Ehegatte diesen Pflichtteil auszahlen?
Wie geht es mit dem Kind weiter, wenn beide Eltern verstorben sind?
Cute little girl with painted hands.
Was passiert, wenn die Eltern von behinderten Kindern sterben oder geschäftsunfähig werden?
Die Antworten sind sehr vielschichtig. Zunächst ist eine umfangreiche rechtliche Vorsorge wichtig. Hier ist beispielsweise als Grundlage ein #Notfallordner wichtig, in dem alle wichtigen Dokumente vorhanden sind. Einen umfangreichen Notfallordner gibt es für 28,50 Euro. bei

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

Als rechtliche Vorsorge sollte eigentlich jeder Mensch einen Notfallordner haben, denn ohne rechtliche Vorsorge kann jeder Unfall, Schlaganfall oder Tod schnell zum Fiasko werden.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

Wenn Eltern durch Unfall oder Demenz geschäftsunfähig werden, dann sollten die Eltern auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht erstellt haben. In dieser Generalvollmacht sollten die Eltern den Wunsch äußern, dass das Kind von der bevollmächtigten Person betreut wird. Die rechtliche Entscheidung wird zwar durch das Vormundschaftsgericht getroffen, allerdings werden Ihre Wünsche geprüft und fließen in die Betreuungsfestlegung ein.

Sofern das Kind minderjährig ist, ist eine Sorgerechtsverfügung empfehlenswert. Auch hier wird Ihr Wunsch geprüft und sehr oft berücksichtigt. Ein Muster und eine Checkliste finden Sie ebenso im Notfallordner von http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Schwieriger ist die Situation, wenn eines der Eltern stirbt. Im Todesfall haben Kinder nicht nur einen Erbanspruch, sondern auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils. Ein Ausschluss vom Erbe ist nur über das normale Erbe möglich, nicht aber über den Pflichtteil.

Verstirbt eines der Eltern, dann besteht bei einem Kind – wenn die Eltern in Zugewinngemeinschaft gelegt haben – ein Pflichtteilsanspruch von 25 %. Wurde Sozialhilfe für das Kind in Anspruch genommen, wird der Sozialhilfeträger diesen Pflichtteil in der Regel sofort verlangen.

Durch ein spezielles #Behindertentestament kann im Wesentlichen verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Behinderten geltend machen kann.

Um dies möglichst zu verhindern, sollte der Behinderte deutlich mehr erben, als seine Pflichtteilsansprüche wert sind. Denn nur wenn der Behinderte durch die im Testament festgelegten Erbteile und Zuwendungen deutlich besser gestellt wird als durch seine Pflichtteile, wird das Vormundschaftsgericht, sofern die gesetzliche Betreuung angeordnet ist, nach der bisherigen Praxis aller Voraussicht nach von der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche des Behinderten absehen.

Werner Hoffmann –

Auch wenn beide Eltern versterben, gibt es Lösungsansätze, wenn die Eltern frühzeitig Regelungen festlegen.

Beispiel:

Die Eltern schließen frühzeitig eine Rentenversicherung auf eine Dritte Person ab und vereinbaren, dass diese dritte Person ab dem Tod der Eltern eine mtl. Rente erhält. Natürlich kann nicht vereinbart werden, dass die dritte Person dann mtl. Zusatzleistungen für das behinderte Kind finanziert, allerdings kann diese Dritte Person gewisse Zusatzsachleistungen für das behinderte Kind sponsern.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob das behinderte Kind in diesem Vertrag als versicherte Person eingesetzt wird. Wichtig ist, dass bei dieser Form der Vertragsgestaltung folgendes berücksichtigt wird:

  1. Als Bezugsberechtigt muss die dritte Person eingesetzt werden.
  2. Als Versicherungsnehmer sollte ebenso die dritte Person eingesetzt werden. Hierbei sind die Schenkungssteuerfreibeträge zu beachten, die zwischen 20.000 und 400.000 Euro liegen. Diese Schenkungsteuer ist in dem Moment fällig, in dem die dritte Person Eigentümer des Vertrages ist (also in diesem Beispiel in dem Moment, wo der Geldbetrag in den Vertrag eingezahlt wird).

Eine andere Möglichkeit ist, dass der Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein gezahlt würde. Hier entsteht keine Plicht zur Zahlung einer Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.

  1. Als Versicherte Person kann das behinderte Kind gewählt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die mtl. Rente mindestens so lange gezahlt wird, wie das behinderte Kind lebt.

Zu beachten ist bei diesen Vertragskonstruktionen, dass Vermögensübertragungen sehr frühzeitig geplant werden; in der Regel also möglichst 10 Jahre vor dem Tode der Eltern.

Weitere Informationen finden Sie im übrigen auch bei

https://www.facebook.com/Behinderte.Testament

Ebenso gibt es seit kurzer Zeit bei Facebook einen Erfahrungsaustausch auf der Facebook-Gruppen-Seite:

https://www.facebook.com/groups/Behindertentestament/

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dies soll jedoch keine Rechtsberatung sein. Insofern sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.*

Ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht kann Ihnen sicherlich auch wertvollle Informationen bieten.

Werner Hoffmann

Wer wird mein Nachfolger?

Nachfolgeregelung beim eigenen Betrieb

Da baut man Jahrzehntelang einen eigenen Betrieb auf, denkt, dass dies auch mal eine gute Altersversorgung ist oder ein Kind den Betrieb übernimmt und dann wollen die Kinder den Betrieb nicht übernehmen.

Nein, das Problem liegt nicht daran, dass die Kinder die Bürokratie scheuen, sondern eher daran, dass viele Kinder gesehen haben, wie die Eltern ihr Leben mehr mit dem Betrieb, als mit den Kindern verbracht haben. Und dies möchte man den eigenen Kindern nicht zumuten.

Ein hoher Anteil der Mittelständler hat keine frühzeitige Nachfolgeregelung geplant.

Die Planung einer Nachfolgeregelung sollte im Übrigen nicht erst mit 60, sondern spätestens mit 55 Jahren beginnen, bzw. damit, dass vorhandene Kinder schon in der Jugend mit eingebunden werden.

Wer das verpasst, wird sich schwer tun, die Kinder erst dann einzubinden, wenn sie schon 20 bis 25 Jahre oder älter sind.

——-

Ein weiteres Problem ist auch, dass die Kinder oft eine andere Wertigkeit der Arbeit sehen und der Mittelständler sich oft für sein „eigenes Baby Firma“ aufgeopfert hat und es nicht verstehen kann, wenn die Kinder dies nicht ebenso tun.

———

Hinzu kommt dann noch die Problematik, dass vielleicht auch keine Kinder vorhanden sind.

——-

Zitat n-tv:

Schwierige Nachfolgeregelungen – Deutsche Mittelständler werden ihre Firmen nicht los

Die Babyboomer gehen schrittweise in den nächsten Jahren in Rente. Davon betroffen sind auch zahlreiche Mittelständler. Der Großteil von ihnen will einer Studie zufolge die Unternehmen gern weitergeben, am liebsten innerhalb der Familie. Das ist aber immer schwerer. Zehntausende Unternehmen stehen vor dem Aus.

Immer mehr Mittelständler in Deutschland wollen ihre Firma in andere Hände geben. Der Anteil von Unternehmerinnen und Unternehmern, die grundsätzlich eine Nachfolgeregelung anstreben, ist in den vergangenen sechs Jahren von 35 auf 41 Prozent gestiegen, wie eine Umfrage der staatlichen Förderbank KfW zeigt. Die Schwierigkeiten, geeignete Kandidaten zu finden, dürften aber zunehmen. „Die „Nachfolgelücke“ im Mittelstand wächst“, sagte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib.

„Der demografische Wandel lässt die Zahl älterer Inhaber und Inhaberinnen, die sich mit Nachfolgegedanken tragen, zunehmen“, sagte Köhler-Geib. Bereits jetzt sei jeder Dritte von ihnen mindestens 60 Jahre alt. Das Problem: Die nachfolgenden Generationen sind wegen niedriger Geburtenziffern zahlenmäßig kleiner. Zudem ist der KfW zufolge das Interesse an Firmengründungen allgemein gesunken, ebenso die Zahl potenzieller Gründerinnen und Gründer.

Allein bis Ende des laufenden Jahres planen der Umfrage zufolge rund 224.000 Inhaber mittelständischer Firmen ihren Rückzug. Das entspricht sechs Prozent der 3,81 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.

Bei der jüngsten Befragung für das KfW-Mittelstandspanel im ersten Halbjahr 2023 nannte die große Mehrheit (74 Prozent) das Finden geeigneter Nachfolger als Problem – auch solche Unternehmen, die in absehbarer Zeit dazu noch keine konkreten Überlegungen haben. Weniger Befragte sehen die Einigung auf den Kaufpreis und Bürokratieaufwand (je 30 Prozent) als Hürden an, gefolgt von rechtlicher Komplexität (28 Prozent) und Finanzierungsfragen (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie besonders beliebt

Manche Inhaberinnen und Inhaber entscheiden sich auch für eine Geschäftsaufgabe. Bis zum Ende des Jahres 2024 hegen der Umfrage zufolge 97.000 der Mittelständler (rund 3 Prozent) solche Pläne. Das fehlende Interesse von Familienangehörigen an einer Übernahme spielt demnach bei etwa zwei Dritteln (63 Prozent) aller absehbaren Stilllegungen eine Rolle.

Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie stehen bei der Mehrheit der Altinhaber (57 Prozent) hoch im Kurs. Weniger beliebt sind ein Verkauf der Firma an Externe (43 Prozent), die Nachfolge durch Beschäftigte des Unternehmens (28 Prozent) oder einen Miteigentümer (21 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Studie basiert auf dem jährlichen KfW-Mittelstandspanel. An der Befragung der GfK im Auftrag der KfW für das jüngste Mittelstandspanel beteiligten sich im ersten Halbjahr 2023 mehr als 11.300 kleinere und mittlere Firmen.“

———

Auch der frühzeitige Tod oder die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall können Gründe für die Nachfolgeregelung oder einen Interims-Geschäftsführer sein.

Deshalb ist eine Planung für diesen Bereich eigentlich schon ab der Firmengründung dringend anzuraten.

Hilfreich ist hier der passende Notfallordner.

Mit über 90 verschiedenen Versionen bietet der Autor Werner Hoffmann wohl das umfangreichste Sortiment an Notfallordnern an.

Der Grund für diese Vielzahl ist einfach.

Zum einen muss schon mal unterschieden werden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft (z.B. GbR, EK etc) handelt. Dies hat steuerrechtliche (auch erbschaftsteuerrechtliche) und auch haftungsrechtliche Gründe.

Zum anderen hat jede Branche unterschiedliche Anforderungen. So sind die Anforderungen schon zwischen Ärzten und Zahnärzten völlig andere.

Und such zwischen den über 40 zulassungspflichtigen Handwerkergruppen gibt es wichtige Unterscheidungen.

Übrigens:

Auch bei Angestellten und Beamten ist der Notfallordner verschieden.

Eine Übersicht gibt es auf der Internetseite

Link —> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

Die Grundversion des Notfallordner gibt es inzwischen seit 2001. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Anforderungen ist in den letzten 23 Jahren der Ausbau kontinuierlich weiterentwickelt worden.

Autor:
Werner Hoffmann
1.Vorsitzender Vorstand Forum-55plus.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

Notfallordner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Experte,

Betriebliche AltersversorgungBetriebliche GesundheitsförderungBetriebliche Gruppen-UnfallversicherungBetriebliche KrankenversicherungBetriebliche PflegeversicherungBildungDemografieDiversesGehaltsbuchhaltungGenerationenberaterGenerationengerechtigkeitGesetzliche RentenversicherungHuman Resources – HRLeitfadenLiteraturMitarbeiterförderungNicht bAV-FörderungenNotfallordnerNotfallvorsorge UnternehmerPayroll-UnternehmenPersonalPersonalbindungPersonalmarketingPersonalsuchePflegeversicherungPflegezusatzversicherungPraxishandbuchRenteSeminarSozialversicherungSteuerberaterSteuernStudiumTestamentWeiterbildung,

BeurkundungGeneralvollmachtNotarNotfallordnerPatientenverfügungVorsorgeordnerVorsorgevollmachtVeröffentlicht am Autor wehodiKategorien AkademikerApothekerArbeitnehmerArbeitslos-55plusÄrzteAugenBaden-WürttembergBeamteBeamtenversorgungBehinderteBerufsbetreuerBesser HörenBesser sehenBetreuer (ehrenamtlich)BürgerversicherungBWCoronavirusDemenzDemografieDemokratieDeutschlandDienstleistung EntgeltabrechnungDokumentenmappeDokumentenordnerEhrenamtForum-55plusFreizeitGehaltsbuchhaltungGeneralvollmachtGenerationenberaterGeringfügig BeschäftigteGeringverdiener bis 2.200 Euro p.m.Gesetzliche KrankenversicherungGesundheitHandwerker (zulassungsfreie)Handwerker zulassungspflichtigeHandwerkerversorgungHaus und HofHausfrauenHeilwesenberaterHerzerkrankungInternetipadiphoneJobs ü55Know-HowKrankenversicherungLehrerNotfallmappeNotfallordnerPayrollPersonalabteilungPflegepersonalPflegeversicherungPflegezusatzversicherungPKVPolitikPolitikerRecht und SteuernRegionRentenversicherungenRentnerRentnerjobSars-Cov-2SchnarchenSorgerechtsverfügungSteuertippsTeilzeitbeschäftigteUnfallversicherungVersicherungenVersicherungsvertreterVorsorgemappeVorsorgeordnerZielgruppenZusatzkrankenversicherung

TIPP #FÜR ALLE BIS Lebensalter 44 ——>

Wer ist noch nicht 45 Jahre jung und hat zwischen 16 und 17 Jahren noch die Schulbank gedrückt und in dieser Zeit keinen Minijob (versicherungspflichtig) ausgeübt?

Für diese Menschen ein besonderer Tipp zur gesetzlichen #Rentenversicherung: —>

Kleiner Tipp, wenn Du

– zwischen 16 und 17 noch die #Schule #besucht

– und in dieser Zeit keine #Beiträge in die #Rentenversicherung eingezahlt hast

– noch nicht 45 Jahre alt bist,

kannst Du freiwillig in die gesetzliche #Rentenversicherung #Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornehmen.

Dadurch erreichst Du später Sie schnellet die 45 Versicherungsjahre, die für eine „Rente ohne Abschlag“ notwendig sind.

Die Beiträge können Sie in der #Steuererklärung wie #Rürup #Beiträge absetzen.

Gegebenenfalls kannst Du die Beiträge auch auf zwei oder mehr Kalenderjahre steuerrechtlich verteilen.

Ein weiterer neben Effekt ist, dass sie nicht nur die Beiträge steuerlich absetzen können, sondern auch dadurch mehr Entgeltpunkte erreichen.

Für Menschen, die

  • demnächst ggf. #Erwerbsminderungsrente beantragen,
  • voraussichtlich in absehbarer Zeit sterben und der Ehepartner Anspruch auf ungekürzte #Witwenrente (oder #Erziehungsrente, oder Anspruch auf #Waisenrente) besteht,

sollten ebenfalls durch einen #Rentenberater prüfen lassen, ob und welche Höhe an freiwilligen Beiträgen sinnvoll ist.

Weitere Infos hab ich in einer Internetseite zusammen gefasst. —> https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/tipps-unter-45/

Es gibt aber auch noch andere Gründe, warum sich die Sonderzahlungen lohnen. Ob sie den Mindestbeitrag oder den höchst Beitrag für diese Zeit einzahlen, muss individuell entschieden werden.

Nachfolgend ein Tipp ab 18

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Experte

Betriebliche AltersversorgungBetriebliche GesundheitsförderungBetriebliche Gruppen-UnfallversicherungBetriebliche KrankenversicherungBetriebliche PflegeversicherungBildungDemografieDiversesGehaltsbuchhaltungGenerationenberaterGenerationengerechtigkeitGesetzliche RentenversicherungHuman Resources – HRLeitfadenLiteraturMitarbeiterförderungNicht bAV-FörderungenNotfallordnerNotfallvorsorge UnternehmerPayroll-UnternehmenPersonalPersonalbindungPersonalmarketingPersonalsuchePflegeversicherungPflegezusatzversicherungPraxishandbuchRenteSeminarSozialversicherungSteuerberaterSteuernStudiumTestamentWeiterbildung,

Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, VorsorgevollmachtVeröffentlicht am Autor wehodiKategorien Akademiker, Apotheker, Arbeitnehmer, Arbeitslos-55plus, Ärzte, Augen, Baden-Württemberg, Beamte, Beamtenversorgung, Behinderte, Berufsbetreuer, Besser Hören, Besser sehen, Betreuer (ehrenamtlich), Bürgerversicherung, BW, Coronavirus, Demenz, Demografie, Demokratie, Deutschland, Dienstleistung Entgeltabrechnung, Dokumentenmappe, Dokumentenordner, Ehrenamt, Forum-55plus, Freizeit, Gehaltsbuchhaltung, Generalvollmacht, Generationenberater, Geringfügig Beschäftigte, Geringverdiener bis 2.200 Euro p.m., Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheit, Handwerker (zulassungsfreie), Handwerker zulassungspflichtige, Handwerkerversorgung, Haus und Hof, Hausfrauen, Heilwesenberater, Herzerkrankung, Internet, ipad, iphone, Jobs ü55, Know-How, Krankenversicherung, Lehrer, Notfallmappe, Notfallordner, Payroll, Personalabteilung, Pflegepersonal, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, PKV, Politik, Politiker, Recht und Steuern, Region, Rentenversicherungen, Rentner, Rentnerjob, Sars-Cov-2, Schnarchen, Sorgerechtsverfügung, Steuertipps, Teilzeitbeschäftigte, Unfallversicherung, Versicherungen, Versicherungsvertreter, Vorsorgemappe, Vorsorgeordner, Zielgruppen, Zusatzkrankenversicherung

Sterbehilfe – Neue gesetzliche Regelung geplant

Zwei Gesetzesvorschläge zur Auswahl

Bundestag-Entscheidung zur Sterbehilfe im Juli erwartet In die Diskussion über gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland kommt Bewegung.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Bundestag-Entscheidung-zur-Sterbehilfe-im-Juli-erwartet-article24190092.html

Nachdem zunächst drei Vorschläge vorgelegen hatten, sind es nun noch zwei. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag führen ihre Initiativen zu einem gemeinsamen Entwurf zusammen. Zu einer Abstimmung im Bundestag könnte es noch im Juli kommen.

Zwei Gesetzesvorschläge zur Auswahl. Bundestag-Entscheidung zur Sterbehilfe im Juli erwartet
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Bundestag-Entscheidung-zur-Sterbehilfe-im-Juli-erwartet-article24190092.html

Autonomes Fahren wird selbstverständlich und bietet neue Chancen

Autonomes #Fahren muss in den kommenden 5 bis 7 Jahren umgesetzt werden.

Ansonsten droht ein Versorgungschaos.

Autonome #Fahrzeuge werden immer wichtiger.

Ohne #autonome #PKW droht in den kommenden 20 Jahren der #Versorgungskollaps.

Zitat statistica…:
„Die Bevölkerungsentwicklung zeigt diese Alterung sehr deutlich: Während die gesamte Bevölkerung zwischen 1991 und 2021 um etwa 3 Millionen Personen
gewachsen ist, ist die Zahl der 65-Jährigen und Älteren seit 1991 von 12 Millionen auf 18,4 Millionen im Jahr 2021 deutlich schneller gestiegen, Da jüngere Geburtsjahrgänge zugleich sinkende Personenzahlen aufweisen, stellen die ab 65-Jährige im Zeitverlauf auch einen immer größeren Anteil an der Gesamt-bevölkerung. Er stieg von 15 % im Jahr 1991 auf 22 % im lahr 2021.““….“
„…Zu den Hochbetagten ab 85 Jahren zählten 1991 knapp 1,2 Millionen Menschen. Ihre Zahl stieg bis 2021 insgesamt auf 2,6 Millionen. Sie hat sich damit verdoppelt und wuchs relativ betrachtet deutlich stärker als die der älteren Menschen
ab 65 Jahren insgesamt (+ 53 %)….“

  • Zu wenige jüngere Menschen, die auch pflegen können…
  • Zu wenig Dienstleistungspersonal
  • Ärztemangel
  • und die Fahreignung von Hochbetagten wird zum
    Sicherheitsrisiko

Es wird dringend das #autonome #Fahren – Stufe Highend – in den kommenden 5-7 Jahren
notwendig

Selbst erlebter und durch dashcam aufgenommener Vorfall (Film wird allerdings nicht veröffentlicht)

Im Oktober musste in Ditzingen seinen Führerschein abgeben, weil er auf einer Fahrt von 3 km ..

… nur durch viel Glück in 5 Vorfällen auf 3 km …

  • 2 Verkehrsinseln überfuhr…
  • …. nur durch viel Glück in 5 Vorfällen auf 3 km ..
  • 2 Verkehrsinseln überfuhr…
  • 2 mal beim Abbiegen die Fußgängerwege überfuhr (über Bordstein gefahren)..
  • 1 parkendes Fahrzeug streifte

Durch viel Glück kam kein Mensch zu schaden….

Zu Hause angekommen parkte er sein Fahrzeug vor der Garage.

Eine Minute später ist die Polizei eingetroffen und hatte ihn dann befragt….

Ihm wäre nichts besonderes aufgefallen, außer dass es geregnet hatte….

Da das Fahrzeug durch ungwöhnliche und gefährliche Fahrmanöver mir aufgefallen war und ich annehmen musste, dass der Fahrer

  • betrunken ist oder
  • ein Kind
    vielleicht ist, hatte ich das Fahrzeug mit Abstand verfolgt und dirgend Polizei informiert.

Durch #autonome #Fahrzeuge kann dies verhindert werden.

Zusätzlich ergeben sich durch autonome Fahrzeuge auch viele #Zukunftschancen:

  1. Man braucht kein eigenes Fahrzeug mehr, denn ich bestelle das heute gewünschte Fahrzeug per App.
  • Zum Shoppen den Kleinwagen.
  • Erwas Sperriges zu transportieren den Transporter
  • Für den Theaterbesuch die Limousine.
  1. Fahrzeuge stehen nicht zu 95 % (=durchschnittliche Nutzung 1,2 Stunden) herum und altern vor sich hin. Die 24 stündige Auslastung steigt auf ca das 6-fache an.
  2. Keine #Strafzettel wegen falsch #Parken oder #Geschwindigkeitsüberschreitung
  3. Anzahl der Parkhäuser sinkt.
  4. Immobilienpreise im städt. Bereich sinken, da man auch als Senior etwas außerhalb wohnen könnte. Die Fahrtwege werden vom autonomen Fahrzeugbewältigt. Immobilien etwas außerhalb werden somit attraktiver.
  5. Der #Luxus heißt dann nicht „MEIN tolles Auto“, sondern „Ich kann mir heute diesen Wagen bestellen und morgen ein anderes.
    Luxus ist dann nicht Eigentum, sondern die Auswahl.

Ich fahre heute bereits ein teilsutonomes Fahrzeug,

  • das bremst, wenn das vordere Fahrzeug bremst,
  • Gas gibt, wenn das vordere Fahrzeug beschleunigt,
  • die Spur hält
  • die km-Begrenzung vom Verkehrsschiöd scannt
    usw.
    Es ist somit #teilautonom (Stufe 2 bzw. 3 von 5), braucht aber noch einen Fahrer.

Natürlich muss die Fahrsicherheit auch beim autonomen Fahren gewährleistet sein.
Aber man darf auch nicht verschweigen, dass der Mensch im Straßenverkehr Unfälle verursacht.
In 2022 gab es im Straßenverkehr:

  • 2,4 Mio. erfasste Unfälle
  • 358.685 Verletzte
  • 2.776 Verkehrstote

Makaber:
Stirbt ein Mensch in den USA an den Folgen eines Unfalls durch ein autonomes Fahrzeug, dann wird dies weltweit publiziert.
Stirbt die gleiche Person durch menschliches Versagen, wird die seltenst ein Schlagzeile in den Medien.

Notfallordner Handwerker

Gerade bei Handwerkern sind spezielle Bereiche beim Notfallordner zu beachten.

Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Vorgaben gibt es den Notfallordner für Handwerker in verschiedenen Versionen.

Insbesondere bei den zulassungspflichtigen Handwerksberufengibt es – je nach Berufszweig – viele speziellen Punkte in der Vorsorge zu beachten.

Link —> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-handwerker/index.html

Notfallordner Handwerker

Ein Notfallordner mit allen wichtigen Dokumenten und Übersichten ist nicht nur für Privatpersonen wichtig.

Auch Selbstständige und Unternehmer müssen hier eine Vorsorge treffen.

Gerade bei Handwerkern sind spezielle Bereiche beim Notfallordner zu beachten.

Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Vorgaben gibt es den Notfallordner für Handwerker in 84 verschiedenen Versionen.

Zu unterscheiden ist in:

41 zulassungspflichtige Handwerksberufe für Selbstständige

41 zulassungspflichtige Handwerksberufe für Unternehmer (GmbH UG et.)

sowie 6 zulassungsfreie Handwerksbereiche.

Insbesondere bei den zulassungspflichtigen Handwerksberufengibt es – je nach Berufszweig – viele speziellen Punkte in der Vorsorge zu beachten.

Notfallordner Selbstständige Handwerker Unternehmer
Notfallordner Selbstständige Handwerker Unternehmer

Link —> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-handwerker/index.html