Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

Rentner haben oft Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer

Für bestimmte Rentner könnte es interessant sein, diesen Artikel genau zu lesen.

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Renten wurden und werden teilweise doppelt besteuert.

Was und wie entsteht die Doppelbesteuerung von Renten?

Die #Doppelbesteuerung der #Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele #Rentnerinnen und #Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die #Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden.

Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.

Vorweg: Nach zwei Urteilen des #Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden.

Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.

Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der „Ansparphase“ als auch in der „Auszahlungsphase“ besteuert werden.

Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem #Einkommen finanziert und wird dann später – bei der Auszahlung der #Rente – erneut besteuert.

Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung – also der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung – im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge – also die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen.

Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen:

—> Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
—> Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
~~> Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
—> Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen (je nach Jahrgang 4-7 Jahre früher, als Frauen).

Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.

Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden #Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet.

Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.

Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen.

Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.

Wie prüfst Du eine Doppelbesteuerung?

Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern.

Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:

  1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
  2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
  3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht.

Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.

Wie erhalte ich zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück? Muss ich Einspruch einlegen?

Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können.

Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht.

Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen.

Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen.

Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben.

Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

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• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner

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VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
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• #Beamte und #Pensionäre
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• #Unternehmer
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• #Selbstständige
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• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
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• Zulassungsfreie Handwerker
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• Ärzte
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 Zahnärzte
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• Apotheker
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Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

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Höcke sorgt mit Äußerungen zu Schülern mit Behinderungen für Entsetzen

Was der Thüringer #AfD-Chef beim Sommerinterview über die Isolation dieser Menschen fordert ist Diskriminierung.

Es erinnert sofort an das 3.Reich, als Behinderte in „Spezial-Heime“ kamen und dort „unerwartet gestorben“ sind. Nach dem Krieg wusste man auch warum. Sie wurden ermordet.

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke fordert, dass Kinder mit Behinderungen nicht mehr an Regelschulen unterrichtet werden. Gewerkschaften und Behindertenvereine sind empört.

Alle Jahre wieder darf Björn Höcke als Fraktions- und Landeschef der AfD in Thüringen beim Sommerinterview des MDR eine halbe Stunde lang Fragen beantworten. Diesmal konzentrierte sich der Sender inhaltlich auf Bildungspolitik, befragte den Rechtsextremisten dazu.

In dem am Mittwochvormittag live gestreamten Gespräch zählte Höcke dann auf, was seiner Meinung nach die »Belastungsfaktoren« seien, die man »vom Bildungssystem wegnehmen müsse«. Er sprach von einer »Wende« in der Einwanderungspolitik, die »ganz ganz zentral« sei, also von weniger migrantischen Kindern.

Und er sprach von Kindern mit Behinderungen. Denn laut Höcke ist Inklusion eines der »Ideologieprojekte«, von dem man das Bildungssystem »befreien« müsse. Solche Projekte würden »unsere Schüler nicht weiterbringen« und »nicht leistungsfähiger machen«. Sie führten nicht dazu, »dass wir aus unseren Kindern und Jugendlichen die Fachkräfte der Zukunft machen«.

»Tabubruch und schlicht ein Skandal«

Tatsächlich hat Deutschland 2009 die Uno-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit zum Recht auf gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen bekannt. Gewerkschaften und Behindertenvereine verurteilen Höckes Aussagen deswegen gegenüber dem SPIEGEL scharf.

»Wir sind entsetzt über die Auslassungen von Herrn Höcke im MDR-Sommerinterview zum Thema Inklusion«, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der gemeinnützigen Bundesvereinigung Lebenshilfe. »Dieses Recht infrage zu stellen, erachten wir als Tabubruch und schlicht als Skandal. Angesichts dieser menschenfeindlichen Haltung können wir nur ahnen, wie Herr Höcke mit Menschen mit Behinderung umgehen möchte«, so die ehemalige Bundesgesundheitsministerin (SPD).

Auch Anja Bensinger-Stolze, die im Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sitzt, sagt: »Jedes Kind, jeder Jugendliche hat das Recht inklusiv – also an einer Regelschule – unterrichtet zu werden«. Diesen Anspruch bekräftige man als GEW und wende sich »gegen jegliche Ausgrenzung und Selektion«.

Und die Bereichsleiterin für Kommunikation der »Aktion Mensch«, Christina Marx, sagt: »Inklusion ist kein Ideologieprojekt, Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie abzuschaffen ist ein Angriff auf die Menschenwürde.« Gemeinsames Aufwachsen und Lernen von Anfang an befähigten dazu, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen – genau das brauche eine zukunftsorientierte Gesellschaft aktuell mehr denn je.

Marx widerspricht dem AfD-Mann noch in einem weiteren Punkt: »Wenn Höcke von den Leistungsträgern und Fachkräften von morgen spricht, muss man deutlich sagen: Menschen mit Behinderungen sind die Fachkräfte von heute.« Aus Studien wüsste der gemeinnützige Verein, dass sie vielfach sehr gut ausgebildet seien. Deswegen sei es so wichtig, »dass sie Zugang zu allgemeinbildenden Schulen haben, um Abschlüsse zu bekommen und Ausbildung und Studium machen zu können.«

Begriffe von Nationalsozialisten und Antidemokraten

Auch im restlichen Teil des Interviews sagt Höcke immer wieder Dinge, die eine offene und plurale Gesellschaft angreifen. So plädiert er dafür, den »Gendermainstream-Ansatz« im Bildungssystem abzuschaffen, der ebenso ein »Ideologieprojekt« sei. Dabei meint das lediglich die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen – also auch von Mädchen und Jungen. Gleichberechtigung ist im Grundgesetz verankert.

Zudem behauptet Höcke, dass die Kultusministerkonferenz »und andere Gremien« versuchen würden, die verschiedenen Bildungspolitiken der Länder »in gewisser Weise auch gleichzuschalten«. Der Begriff Gleichschaltung wurde von den Nationalsozialisten verwendet und bedeutete, dass sich die meisten Organisationen im Staat, also Parteien, Verbände, Vereine und die Medien auf die politischen Ziele der Nationalsozialisten hin ausrichten mussten.

Als er über das föderale Prinzip spricht, nutzt Höcke zudem einen Begriff, der zeigt, wie er tickt und wen er so liest: Er spricht vom »agonalen Prinzip«. Der Begriff wurde von einem Kulturhistoriker aus dem 19. Jahrhundert geprägt – der als Antidemokrat und Antisemit bekannt ist.

Rente mit 63, Altersteilzeit und Co.: fünf Fragen und Antworten zur Debatte über längere Arbeitszeit

Mit diesem Artikel wird der Link zum Artikel „Rente mit 63, Altersteilzeit und Co.: fünf Fragen und Antworten zur Debatte über längere Arbeitszeit“ ganz unten mitgeteilt.
Zuvor soll jedoch auf eine Neuerung in der gesetzlichen Rentenversicherung hingewiesen werden, die bereits seit Corona gilt:

Wer frühzeitig eine Altersrente in Anspruch nimmt, darf inzwischen unbegrenzt hinzuverdienen.
Der Hinzuverdienst kann als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger erfolgen.
Beispiele:

  • Arbeitnehmer beantragt die „Rente für langjährige Versicherte“ („Rente mit 62“) und erhält eine lebenslange Rentenkürzung von 14,4% und arbeitet wie bisher weiter
  • Arbeitnehmer beantragt die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ („Rente mit 63“ mit 45 Versicherungsjahren Wartezeit) und arbeitet weiter. Es erfolgt kein Abschlag.

In beiden Fällen steht der Arbeitnehmer weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

In fast allen Fällen kann auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis trotz Zahlung der Altersrente nicht beenden.

Zwar gibt es Tarifverträge, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab Altersrente vorsehen, allerdings wurden diese Regelungen noch in den Tarifverträgen vereinbart, als es nur eine Form der Altersrente gab und ein Hinzuverdienst beschränkt war (früher 6.300 Euro pro Jahr).

Inzwischen hat sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung vieles verändert.
So kann heute:

  • unbegrenzt hinzuverdient werden (Nichtselbstständige oder auch als Selbstständiger)
  • auf einen Anteil der Rente verzichtet werden (z.B. 1% Rentenverzicht)

Der Rentenverzicht von 1 % hat Hintergründe in der Flexirente.

Genutzt wird dieser Verzicht auch bei der Vollrente in Zusammenhang mit der Beitragszahlung von der Pflegeversicherung.

Pflegt ein Angehöriger (z.B. der Ehegatte) eine zu pflegende Person, leistet die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 eine Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Beitragszahlung entfällt, wenn beispielsweise der pflegende Angehörige eine Regelaltersrente zu 100 % erhält.

Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen

Wird nur eine Rente von 99% gezahlt (durch Rentenverzicht), dann bezahlt die Pflegeversicherung weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Zum nächsten 1.7. wird dann die Regelaltersrente angehoben.
So besteht die Möglichkeit, dass der 1 %ige Rentenverzicht sich lohnt.

Grund ist, dass der 1%ige Rentenverzicht keine Vollrente, sondern juristisch eine Teilrente (99%) genannt wird.

Unter diesem Aspekt wäre es auch zu betrachten, wenn eine „Tarifvertrags-Altregelung“ vorsieht, dass das Arbeitsverhältnis wegen eine Altersrente beendet werden müsste.

Im Übrigen ist die Regelung im Tarifvertrag nicht nur überaltert und noch im Zusammenhang mit den früheren Rentenregelungen zu sehen, sondern auch deshalb gerade im Wandel, weil die Hinzuverdienstgrenze bei den Altersrenten (vor der Regelaltersgrenze) weggefallen ist. Bedenklich ist diese Tarifregelung auch, weil §41 SGB VI hier andere Regelungen vorsieht.

Im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ausdrücklich eine Regelung zu „Altersrente und Kündigungsschutz“. Darin heißt es:

„Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann“ (§ 41 SGB VI).

Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihren gemeinsamen rechtlichen Arbeitsanweisungen folgendermaßen: Der Gesetzgeber „legt fest, dass die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen, nicht ausschlaggebend für eine Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber sein darf“.

Insofern ist die Diskussion über das Thema, dass Altersrentner dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, nicht mehr richtig, denn die Arbeitnehmer können inzwischen neben der Altersrente weiter tätig sein.

Hier der Link zum o.g. Artikel
—>
https://www.ejz.de/blick-in-die-welt/politik/rente-63-altersteilzeit-co-fuenf-fragen-antworten-debatte-ue-id293756.html

——-
Übrigens

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Tipp für alle Bürger ab 18:

Wer geschäftsunfähig ist, benötigt eine Vertretung.

Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Notfallordner Vorsorgeordner

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

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Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Rentenvorteil für Schwerbehinderte.

Gilt die abschlagsfreie Rente mit 63 auch für Schwerbehinderte?

Können Schwerbehinderte früher ohne Abschläge in Rente gehen?

Für besonders langjährig Versicherte gibt es in Deutschland die sogenannte Rente mit 63. Der Name ist allerdings etwas irreführend, da das nötige Lebensalter für diese vorgezogene Altersrente gestaffelt auf 65 Jahre angehoben wird. Wer etwa 1963 geboren ist, kann die abschlagsfreie „Rente mit 63“ erst mit 64 Jahren und zehn Monaten beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass er mindestens 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung vorweisen kann.

Wer nicht so lange arbeiten möchte, kann bereits zum 63. Lebensjahr eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beziehen. Diese Abschläge betragen je nach Geburtsjahrgang bis zu 14,4 Prozent.

Rente mit 63: Was gilt für Schwerbehinderte?

Sind Sie schwerbehindert, mit einem anerkannten Grad von mindestens 50 Prozent, können Sie bereits nach 35 Versicherungsjahren eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.

Diese wird für den Geburtsjahrgang 1963 ebenfalls mit 64 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei gezahlt.

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen könne aber auch bis zu drei Jahre früher beginnen.

Für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, müssen Sie einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen“, erklärt die Expertin. „Beginnt Ihre Rente zum frühestmöglichen Rentenbeginn, wird Ihre Rente mit 10,8 Prozent Abschlägen gezahlt.

Schwerbehinderte Menschen können damit früher eine Altersrente mit Abschlägen beziehen als Versicherte ohne Schwerbehinderung. Auch haben Sie die Möglichkeit, früher abschlagsfrei in eine vorgezogene Altersrente zu wechseln.

www.Renten-Experte.de

Tipp für alle Bürger ab 18:

Wer geschäftsunfähig ist, benötigt eine Vertretung.

Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

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Werner Hoffmann

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⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

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GEZ ist wichtig – Befreiung für viele Menschen möglich

Die Hetze gegen die GEZ-Gebühren der AfD hat System.

Millionen Menschen in Deutschland müssen keine #GEZ bezahlen. Immer wieder wird gegen die GEZ-Gebühr gehetzt. Fast immer geht die Hetze von den Rechtspopulisten, Rechtsextremisten (AfD) oder Linksextremsten aus.

Insbesondere der AfD sind öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunkanstalten ein Dorn im Auge.

Grund: Die umfangreiche Informationen bieten nur öffentlich-rechtliche Sender an. Andere Sender zeigen überwiegend nur Shows, Kochsendungen oder Filmserien. Echte Dokumentationen gibt dort nicht.

Rechtspopulisten, Rechtsextreme AfD und teilweise auch Linksextreme können nur hetzen, zeigen aber nicht auf, dass viele Menschen überhaupt keine Rundfunkgebühren bezahlen müssen.

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Wenn bestimme Voraussetzungen erfüllt sind, können sich manche Menschen von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Seit August 2021 muss jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag entrichten. Allerdings gibt es für einige Personengruppen – auch für viele Senioren mit einer niedrigen Rente die Möglichkeit, von dieser monatlichen Zahlung in Höhe befreit zu werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

In diesem Artikel erhältst du detaillierte Informationen zu den entsprechenden Voraussetzungen.

Manche Rentner müssen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen

Insgesamt belaufen sich die jährlichen Gebühren für die GEZ auf 220,32 Euro.

Dies stellt für Menschen mit geringem Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung dar.

Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit:

• #Bürgergeld-Bezieher

• #Sozialhilfeempfänger

• #BaföG-Bezieher

• #Pflegebedürftige

• #Asylbewerber

• #Studenten

• #Arbeitnehmer die zu wenig verdienen (Härtefallregel)

Doch nicht nur diese Personen können sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auch Rentner die GEZ nicht bezahlen. So können Personen, die im Alter #Grundsicherung oder #Erwerbsminderung beziehen, einen Antrag auf Befreiung stellen.

Erhalten Senioren Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz muss die Rundfunkgebühr ebenfalls nicht bezahlt werden.

Auch für Personen, die #pflegebedürftig sind, gelten Ausnahmen.

Allerdings reicht hierfür nicht allein ein #Pflegegrad aus, sondern es sind bestimmte Leistungen erforderlich.

So können sich Personen, die #Pflegegeld beziehen, in einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz von der GEZ-Gebühr befreien lassen.

Darüber hinaus gelten die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII sowie die #Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Gründe für eine Befreiung.

Wenn Rentner in einem #Seniorenheim leben, können sie neben der #Pflegehilfe auch eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen.

Bei diesen Härtefälle müssen Senioren die Gebühr nicht zahlen

Doch keine Sorge. Auch wenn du die genannten Kriterien nicht erfüllst, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, die dafür sorgen könnten, dass du keinen #Rundfunkbeitrag zahlen musst.

So kannst du zum Beispiel einen #Härtefallantrag stellen, wenn dein Einkommen nur geringfügig über dem sozialen Bedarf liegt und weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt.

Des Weiteren können Rentner:innen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber diese nicht in Anspruch nehmen, sich ebenfalls von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?

Wenn du die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, kannst du einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Das entsprechende Formular findest du auf der

https://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html

Wenn dies ausgedruckt und ausgefüllt ist, schicke dieses anschließend samt aller erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den Beitragsservice.

Dabei solltest du den Antrag erst dann abschicken, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Doch aufgepasst! Schicke nur Kopien an die entsprechende Stelle, niemals Originaldokumente.

Die Anschrift lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Gibt es eine rückwirkende Befreiung?

In der Regel gilt: Nur wer einen Antrag auf Befreiung stellt, muss den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen – vorausgesetzt, alle Bedingungen werden erfüllt. Aus diesem Grund ist es ratsam, zeitnah einen Antrag zu stellen. Wer seinen Anspruch aber jetzt erst erkennt, muss sich keine Sorgen manchen. Denn eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.

Sterbehilfe – Neue gesetzliche Regelung geplant

Zwei Gesetzesvorschläge zur Auswahl

Bundestag-Entscheidung zur Sterbehilfe im Juli erwartet In die Diskussion über gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland kommt Bewegung.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Bundestag-Entscheidung-zur-Sterbehilfe-im-Juli-erwartet-article24190092.html

Nachdem zunächst drei Vorschläge vorgelegen hatten, sind es nun noch zwei. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag führen ihre Initiativen zu einem gemeinsamen Entwurf zusammen. Zu einer Abstimmung im Bundestag könnte es noch im Juli kommen.

Zwei Gesetzesvorschläge zur Auswahl. Bundestag-Entscheidung zur Sterbehilfe im Juli erwartet
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Bundestag-Entscheidung-zur-Sterbehilfe-im-Juli-erwartet-article24190092.html

Pflegegeld und Pflegeleistung bei pflegebedürftigen geflüchteten Ukrainer

Pflegegeld und #Pflegeleistung bei #pflegebedürftigen #Geflüchteten #Ukrainer

Die #Pflegekassen leisten durch die #Pflegeleistung bei #Pflegegrad I – V.

Wer als Geflüchteter nach Deutschland kommt und eine sogenannte #Fiktionsbescheinigung hat, wird ab diesem Zeitpunkt in der gesetzlichen #Krankenversicherung / #Pflegepflichtversicherung versichert.

In der #Pflegepflichtversicherung besteht allerdings in den ersten zwei Jahren noch kein Anspruch auf #Pflegegeld.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass überhaupt nichts geleistet wird.

In diesen ersten beiden Jahren leistet die #Sozialhilfe aufgrund der #Rechtsgrundlagen §§ 64a, 64i, 64f Abs.1 und 66 SGB XII.

Oft ist dies weder den Geflüchteten aus der Ukraine bekannt, noch den Sachbearbeitern bei der Grundsicherung.

Grund: Die Sachbearbeiter der Grundsicherung sind beim Jobcenter für einen anderen Bereich tätig.

Insofern muss man den Sachbearbeiter auf den Leistungsanspruch der Pflegeleistung hinweisen. Das gilt besonders, wenn es sich um Behinderte pflegebedürftige Kinder handelt.

Hierzu ein paar Details

Pflegegeld Sozialhilfe

  1. Das Wichtigste in Kürze
    Wenn die Pflegeversicherung nicht oder nur in zu geringem Umfang zahlt, leistet das Sozialamt für Pflegebedürftige Pflegegeld im Rahmen der Hilfe zur Pflege, wenn diese ihre häusliche Pflege nicht anders finanzieren können. Wie auch das Pflegegeld der Pflegeversicherung ist es dafür da, dass die pflegebedürftige Person eine andere Person bezahlen kann, die sie zuhause pflegt.
  2. Voraussetzungen
    Nur wenn die vorrangig zuständige Pflegekasse nicht oder nicht in vollem Umfang leistet, tritt das Sozialamt nachrangig ein. Die Bestimmungen der Pflegeversicherung (z.B. zu den Voraussetzungen) gelten sinngemäß. Näheres unter Pflegegeld Pflegeversicherung.
    Beim Pflegegeld der Sozialhilfe gilt die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII. Details unter Hilfe zur Pflege, Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen.
    2.1. Ausnahme
    Für schwerstpflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 4 und Blinde ist ein Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze in Höhe von mindestens 60 % nicht zumutbar. Das bedeutet, dass von dem Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt, maximal 40 % angerechnet werden dürfen.
    1. Höhe
      Das Pflegegeld vom Sozialamt beträgt je nach Pflegegrad zwischen 316 € und 901 € und unterscheidet sich in der Höhe nicht vom Pflegegeld der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige können Pflegegeld in folgender Höhe erhalten:
      Pflegegrad Pflegegeld
      2
    1. Anrechnung
      Auf das Pflegegeld der Sozialhilfe werden z.B. angerechnet:
       Blindengeld oder gleichartige Geldleistungen, wie z.B. Landesblindengeld, in einer Höhe von bis zu 50 % (Blindenhilfe).
       Pflegegeld der Pflegeversicherung in vollem Umfang.
    2. Kürzung Das Pflegegeld der Sozialhilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt:
       Werden neben dem Pflegegeld der Pflegeperson Aufwendungen erstattet oder einer Pflegefachkraft angemessene Kosten gewährt, kann das Pflegegeld um bis zu 2/3 gekürzt werden.
       Bei teilstationärer Betreuung (Tages- und Nachtpflege) des Pflegebedürftigen kann das Pflegegeld angemessen gekürzt werden.
    3. 2. 316 €
      3 545 €
      4 728 €
      5 901 €
      Zusätzlich haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 €.
  3. Praxistipp
    Zusätzlich zum Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige die Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung (Rente) erstattet, wenn diese Beiträge nicht anderweitig sichergestellt sind.
  4. Wer hilft weiter?
    Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.
  5. Verwandte Links
    Hilfe zur Pflege
    Häusliche Pflege Sozialhilfe Pflegegeld Pflegeversicherung Landespflegegeld
    Rechtsgrundlagen: §§ 64a, 64i, 64f Abs. 1, 66 SGB XII
    www.Renten-Experte.de

News – Ab 2023 Neuregelungen Vollmachten und Generalvollmachten

Neuregelungen bei Vollmachten aber nur für Ehepartner und Lebenspartner

Vollmachten – News seit 1.1.2023

Wer geschäftsunfähig ist, benötigt eine Vertretung. Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

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Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Urlaubsplanung 2023 – Sichere Länder –

Urlaubsplanung 2023 – in welche Länder sollte man reisen? Was sollte man noch berücksichtigen?
Wer dieses Jahr in den Urlaub geht, sollte auf jeden Fall die #RISKMAP 2023 berücksichtigen und

  1. eine Auslandsreise Krankenversicherung
  2. eine Reiseversicherung
    abschließen. Sinnvoll ist dies bei der Debeka
    tel:+491772716697

tel:+491772716697

Die #RiskMsp 2023 zeigt die gefährlichsten und die sichersten Reiseländer an

Beispiel: Die Türkei ist gelb gekennzeichnet, also immer noch nicht grün.
Und dies auch, weil dort Anschläge stattfinden und gewisse politische Unruhen bestehen.

Besonders zu beachten:
Wer in den Urlaub geht, sollte auch das Thema Generalvollmacht/Teilvollmacht Vorsorgevollmacht geklärt werden, so dass bevollmächtigte Personen auch in der Abwesenheit gewisse Dinge regeln können.
Auch bei einer Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall im Urlaub macht es Sinn alles davor zu regeln.
Hilfreich ist hier auch der #Notfallordner von

www.Not-Fallordner.de

Die Risk Map zeigt, wohin man gerade bedenkenlos reisen kann und wo man besser in der nächsten Zeit keine Ferien planen sollte. Wenn Sie also noch nicht wissen, wo sie den kommenden Urlaub verbringen, könnte diese Karte für Sie interessant sein.
Noch vor gar nicht langer Zeit galten die Ukraine und der Iran unter Reisenden, die ein besonderes Ziel suchten, als Geheimtipp. Aktuell sollte man Urlaub in beiden Ländern tunlichst vermeiden: Die Ukraine wird seit fast einem Jahr von Russland mit einem blutigen Krieg überzogen. Und im Iran setzen sich Menschen gegen das autoritäre Regime zur Wehr – die Herrscher lassen die Proteste wiederum gnadenlos niederschlagen und Menschen nach Schnellverfahren hinrichten.

Wo kann man bedenkenlos hinfahren und wo wird es möglicherweise gefährlich? Das deutsche Unternehmen A3M will diese Frage mit seiner Risk Map beantworten.

Auf der Karte gibt es fünf farbliche Abstufungen, sie reichen vom dunkelrot eingefärbten „very high risk“ (sehr hohes Risiko) bis zum dunkelgrünen „very low risk“ (sehr geringes Risiko). An ihnen lässt sich ablesen, wie ein Land derzeit eingeschätzt wird. Deutschland zählt neben einigen anderen europäische Staaten und Kanada zu den vergleichsweise wenigen dunkelgrünen Ländern. Die USA werden ebenso wie Argentinien, Australien, Neuseeland, Namibia, Marokko (ohne Westsahara), Japan, Spanien, Frankreich und einigen weiteren Ländern hellgrün eingefärbt.

Risk Map bietet Überblick über Risiken in allen Gebieten der Welt

Andere beliebte Reiseländer wie etwa die Türkei oder Südafrika sind gelb. Gelb bedeutet: Eine Reise ist mit erhöhten Risiken verbunden, aber ohne spezielle Vorkehrungen möglich. Gefahren können zum Beispiel durch erhöhte Gewaltkriminalität oder eine besondere Gesundheitslage oder Naturereignisse drohen.

Rote oder dunkelrote Länder können laut Einschätzung der Experten dagegen nur mit größeren beziehungsweise erheblichen Einschränkungen bereist werden – wenn es überhaupt möglich ist. In jedem Fall sind für eine Reise in ein solches Gebiet gründliche Vorkehrungen zu treffen, etwa ein Sicherheitskonzept.

Die Risk Map ist für User frei zugänglich, das eigentliche Angebot von A3 ist aber viel umfangreicher: Die Analysten scannen täglich relevante Daten und Informationen und geben aktuelle Risikobewertungen zu allen Weltregionen ab. Zu den A3M-Kunden zählen etwa Unternehmen aus der Reisebranche, die über aktuelle Entwicklungen auf dem neuesten Stand sein müssen. Denn: „Es passiert das ganz Jahr über etwas“, sagt ein A3M-Mitarbeiter am Telefon. Und es seien nicht nur Kriege, die Reiseländer unsicher machen: „Das können auch Demonstrationen und politische Unruhen sein. Die letzten Jahre waren zudem natürlich sehr von der Pandemie beeinflusst“. Hinzu kommen Naturereignisse wie etwa Hurrikans, Tsunamis, Erdbeben oder schwere Überschwemmungen, Gewaltkriminalität, Terrorismus und etliche andere Faktoren.

Quellen: A3M