#Rentenbeiträge für bestimmte #Ausbildungszeiten #nachzuzahlen, ist für #Arbeitnehmerinnen und #Arbeitnehmer eine der wenigen Möglichkeiten, um im Nachhinein noch Rentenlücken zu stopfen. Das geht aber #nur für #Ausbildungszeiten, die für die #Rente #nicht #berücksichtigt werden.
Frist für Antrag nicht verpassen
Dazu zählen Zeiten für den #Besuch einer
-#Schule,
-#Fach- oder Hochschule sowie für die
-#Teilnahme an einer #berufsvorbereitenden #Bildungsmaßnahme
zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.
#Versicherte können auch #Beiträge für #Ausbildungszeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag #länger #als #acht #Jahre #gedauert haben, also #über den 25. Geburtstag hinaus.
Oder für Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums.
„Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden“, sagt die Sprecherin.
ACHTUNG!
Wer freiwillig nachleisten möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Freiwillige Nachzahlungen können Steuerzahler entlasten, denn die Beiträge können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Was bringt das überhaupt?
Wer #freiwillig #Rentenbeiträge nachschießt, bessert seinen #Rentenanspruch auf und kann unter Umständen früher in Rente gehen, wenn dadurch sogenannte Mindestversicherungszeiten erfüllt werden.
Langjährig Versicherte können ab 35 Beitragsjahren vorzeitig eine Rente beziehen, allerdings mit Abschlägen (Ausnahme Schwerbehinderung 50%, dann ab 35 Jahren auch Abschlagsfreie Rente).
Wer im Laufe seines Lebens absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen wird, könne durch freiwillige Nachzahlung dieses Ziel erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente zu haben, erklärt die Sprecherin der Deutschen Rentenversichung.
Freiwillige Nachzahlung hat Grenzen
Sogar für Personen, die so geringe Altersbezüge erwarten, dass sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, kann sich eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse lohnen.
Denn seit einigen Jahren gibt es Freibeträge bei der Grundsicherung für Renten, die durch freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen erhöht wurden.
Der freiwilligen Nachzahlung sind gewisse Grenzen gesetzt.
Derzeit müssen Versicherte für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, mindestens 83,70 Euro einzahlen.
Bei 1320,60 Euro ist aktuell Schluss.
Klar, je höher die Nachzahlung, umso mehr erhöht sich der spätere Rentenanspruch.
Die Beitragszahlungen können auch über fünf Jahre in Raten bezahlt werden.
Das geht dann auch über das 45. Lebensjahr hinaus.
Wichtig ist, dass der Antrag vor dem 45.Lebensjahr gestellt wird.
Wichtiger Hinweis, wenn Erwerbsminderung aufgrund von Krankheiten oder Unfall droht und noch nicht besteht.
In diesem speziellen Fall kann es ratsam sein die #Nachzahlung möglichst in Höhe des #Höchstbeitrages nachzuzahlen.
Grund: Die ermittelten Entgeltpunkte aus der Vergangenheit (also auch aus der freiwilligen Nachzahlung) werden im Rahmen einer Durchschnittsbildung auf die zukünftige Zeit hochgerechnet (sogenannte #Zurechnungszeit). Ist der Durchschnitt beispielsweise bei 1,5, dann wird pro Zurechnungsjahr 1,5 Entgeltpunkte angerechnet.
Hat ein Versicherter in der Vergangenheit 1,5 Entgeltpunkte pro Jahr erreicht und bezahlt für ein Jahr nur den Mindestbeitrag nach, dann sinkt der durchschnittliche Entgeltpunktewert. Für die Zurechnungszeit bedeutet dies dann ebenso eine geringere Anzahl von Entgeltpunkten.
Ob sich eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen tatsächlich lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab und muss genau geprüft werden.
Hilfreich ist auf jeden Fall eine individuelle Beratung, beispielsweise durch einen zugelassenen Rentenberater, der auch in der bAV die Fachkompetenz besitzt.
Im Rahmen der Beratung werden dann bei der DRV sogenannte „Was wäre wenn“-Berechnungen analysiert.
„Spritze gegen Herzinfarkt“: Wie sieht Kardiologe neuen Cholesterinsenker? Herz- und Lipidspezialist erläutert im Interview neuartige Cholesterin-Therapie nach dem RNA-Wirkprinzip. Wirkstoff Inclisiran bietet möglicherweise ganz neue Therapieperspektive Ein hoher Cholesterinspiegel zählt zu den größten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Insbesondere hohe Werte des LDL (LDL=Low Density Lipoprotein)-Cholesterins (LDL-C) steigern dieses Risiko. Überschüssiges LDL-C im Blut lagert sich nachweislich in den Gefäßwänden ab und verursacht Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose). Gemeinsam mit anderen Risikofaktoren steigern diese Verkalkungen das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle. Allein in Deutschland werden pro Jahr fast 200.000 Herzinfarkt-Patienten stationär in Kliniken versorgt. Nun macht neuerdings eine „Spritze gegen Herzinfarkt“ in Fachkreisen und in den Medien von sich reden. Was hat es damit auf sich? Und wie ordnen Experten wie der Kardiologe Professor Dr. Ulrich Laufs vom wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik und Poliklinik für Kardiologie am Universitätsklinikum Leipzig diese medizinische Entwicklung zur Senkung von Cholesterin ein?Konkret handelt es sich bei dem derzeit viel diskutierten Medikament um den Cholesterinsenker Inclisiran, einen Vertreter der noch jungen Substanzklasse der sogenannten PCSK9-Hemmer. PCSK9-Hemmer sind Antikörper gegen das körpereigene Enzym PCSK9, das am Abbau von LDL-Rezeptoren auf den Leberzellen beteiligt ist. Wird PCSK9 am Rezeptorabbau gehindert, kann die Leber mehr LDL-C aus dem Blutkreislauf aufnehmen und abbauen. Das führt zu einem Absinken der LDL-C-Werte im Blut und soll so die Ablagerung von Blutfetten in den Gefäßen (Arteriosklerose) verhindern. Das vor rund zwei Jahren zur Lipidtherapie in besonderen Fällen zugelassene Inclisiran nimmt unter den bisher zugelassenen PCSK9-Hemmern eine Sonderstellung ein, denn es handelt sich hierbei um einen siRNA-Wirkstoff. Er wird dabei genauso wie die herkömmlichen PCSK9-Hemmer (Evolocumab, Alirocumab) unter die Haut gespritzt. „Das Besondere an der neuen Substanz ist, dass sie direkt und hochspezifisch in den genetisch programmierten und über RNA vermittelten Produktionsprozess des Enzyms PCSK9 eingreift. Unsere Erbinformation selbst, die DNA, wird durch diesen Wirkstoff in keiner Weise berührt“, erklärt Prof. Laufs, der auch Leiter der Lipidambulanz am Leipziger Uniklinikum ist, im Herzstiftungs-Podcast unter www.herzstiftung.de/spritze-gegen-herzinfarkt Einsatz von Inclisiran noch stark begrenzt Das Medikament mit dem RNA-Wirkstoff kann nach bisher bekannten Studienergebnissen den LDL-C-Wert um im Mittel 50 % senken. „Wir könnten rechnerisch mit so einer 50-Prozent-Senkung des LDL-Cholesterins die Arteriosklerose zu 60 bis 90 Prozent verhindern“, so Prof. Laufs im Herzstiftungs-Podcast, „wenn die Therapie in jungen Lebensjahren beginnt und dauerhaft durchgeführt werden kann – vorausgesetzt, es kommt zu keinen Nebenwirkungen.“ Die Indikation für eine Verordnung von Inclisiran auf Kassenrezept ist allerdings bisher sehr eng gestellt. Es muss noch in einer klinischen Endpunktstudie auf Sicherheit und Wirksamkeit dahingehend geprüft werden, ob es neben der Cholesterinsenkung auch zu einer Verminderung von kardiovaskulären Ereignissen wie Herzinfarkten und Schlaganfällen kommt. Daher kann Inclisiran von Fachärzten bisher nur in besonderen Fällen Patienten mit primärer heterozygoter familiärer oder nicht familiärer Hypercholesterinämie sowie mit gemischter Dyslipidämie verschrieben werden: wenn eine Unverträglichkeit für andere Cholesterinsenker (Statine) besteht oder wenn eine maximal cholesterinsenkende Therapie mit Medikamenten und Lebensstiländerung nach 12 Monaten nicht zum LDL-C-Zielwert führt. „Wir brauchen bei allem Optimismus natürlich auch sorgfältige klinische Prüfungen zu Sicherheit und Wirksamkeit des Medikaments, die bis zur breiten Anwendung von Inclisiran bei hohen LDL-C-Werten noch durchzuführen sind“, stellt Prof. Laufs klar. Entsprechende Ergebnisse soll die ORION-4-Studie mit 15.000 Patienten liefern. Die Auswertung der Daten bezüglich eines Schutzes vor Herzinfarkt und Schlaganfall wird 2024 erwartet. Spritze nur alle sechs Monate: Arzt-Patienten-Kontakt darf nicht leiden Als Therapievorteil wertet Laufs, dass Inclisiran im Vergleich zu den anderen verfügbaren PCSK9-Hemmern (Evolocumab, Alirocumab) nicht alle zwei bzw. vier Wochen gespritzt werden muss, sondern nach der ersten Injektion, einmalig nach drei Monaten und dann nur noch alle sechs Monate. Diese lang anhaltende Wirkung über ein halbes Jahr sei eine Chance für die Therapie, so der Lipid-Spezialist: „Das größte Problem bei Dauertherapien – sei es gegen Bluthochdruck, Diabetes, aber insbesondere auch gegen zu hohes Cholesterin – das sind nämlich die vergessenen Tabletten. Und in dem Moment, wo eine Tablette vergessen ist, kann natürlich die Wirkung nicht da sein.“ Allerdings dürfe aufgrund der langen Wirkdauer des Medikaments der regelmäßige Austausch zwischen Arzt und Patient nicht ausbleiben. Bei aller Euphorie, die diese Therapie in Zukunft zum Schutz vor Arteriosklerose und damit Herzinfarkten bieten könnte, sei bei einer Cholesterin-Behandlung die Prävention stets in das Gesamtkonzept mit einzubinden, betont Laufs. Arzt und Patient sollten dies gemeinsam besprechen. „Und das umfasst an erster Stelle den Lebensstil und dann erst Medikamente. Das muss bleiben.“ Bei leicht erhöhtem LDL-C häufig zunächst Lebensstil-Anpassung Häufig reicht zur Senkung des kardiovaskulären Risikos bei leicht erhöhten LDL-C-Werten eine Umstellung der Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten. Erst bei stark erhöhten Werten oder wenn Lebensstilmaßnahmen nicht ausreichen, um das Infarktrisiko zu verringern, kommt eine medikamentöse Therapie zum Einsatz. „Am besten wissenschaftlich gesichert ist hierfür der Einsatz von Statinen“, so Laufs. „Dabei gilt: Je niedriger die LDL-Cholesterinwerte, desto niedriger das Risiko. Wie hoch die Cholesterinwerte sein dürfen, ist aber individuell und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Gesamtrisiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und damit von zusätzlich bestehenden Risikofaktoren ab.“ Lässt sich der Cholesterinspiegel mit Statinen nicht ausreichend senken, kann auch eine Kombinationstherapie sinnvoll sein. Dazu stehen z.B. Ezetimib, Bempedoinsäure und auch die PCSK9-Hemmer zur Verfügung. Infos: www.herzstiftung.de/cholesterinsenker Jetzt reinhören! Podcast „Eine Spritze gegen Herzinfarkt – ist das realistisch?“ Der Podcast mit dem vollständigen Gespräch mit Prof. Dr. Ulrich Laufs ist zu hören unter: www.herzstiftung.de/spritze-gegen-herzinfarkt Alle Podcasts können auf der Herzstiftungs-Website unter www.herzstiftung.de/podcasts direkt gehört werden und sind ebenso bei den einschlägigen Podcast-Anbietern wie Spotify und Apple iTunes zu finden. Alle 14 Tage gibt es einen neuen „imPULS“-Podcast. Informationen über Ursachen und Folgen hoher Cholesterinwerte sowie Möglichkeiten der Therapie finden Betroffene und Interessierte unter http.www.cholesterinwww.herzstiftung.de und www.herzstiftung.de/cholesterinsenker
Sie sollten den Sterbefall möglichst bald beim Renten Service der Deutschen Post melden.
Das Standesamt stellt Ihnen zur Abmeldung bei der Rentenversicherung ein spezielles Exemplar der Sterbeurkunde aus. Falls die Abmeldung nicht vom Bestattungsunternehmen erledigt wird, ist es am einfachsten, sie persönlich in der nächsten Postfiliale vorzunehmen.
Nehmen Sie den Rentnerausweis des Betroffenen beziehungsweise eine Mitteilung über Leistungen aus der Rentenversicherung sowie die Sterbeurkunde mit.
Wie lange erhält der Verstorbene Rente? Gesetzliche Renten, die der Betroffene zuletzt erhalten hat, werden bis zum Ende des Todesmonats gezahlt. Paragraf 102, Absatz 5 SGB VI regelt hierzu nämlich: „Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.“ Das auf dem Konto des Verstorbenen eingehende Geld geht in die Erbmasse ein beziehungsweise kann zur Deckung entstehender Kosten genutzt werden. Das gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, also für Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten.
Gerade bei Todesfällen am Monatsende kommt es häufig vor, dass auch im Folgemonat noch Rente überwiesen wird. Die zuviel gezahlten Beträge werden in der Regel automatisch zurückgebucht. „Es ist daher ratsam, das Konto des Berechtigten noch für eine Weile bestehen zu lassen“, rät Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Welche Ansprüche hat der hinterbliebene Partner? Nur für den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner gilt die Regelung des sogenannten Sterbevierteiljahrs. Für die drei Monate nach dem Tod des Rentenbeziehers gelten bei der Witwer- und Witwenrente Sonderregelungen. In dieser Zeit erhalten selbst sehr gut situierte Witwen oder Witwer Hinterbliebenenrente – soweit der Verstorbene eine Altersrente bezog beziehungsweise die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte.
Und: Die Hinterbliebenenrente wird in dieser Zeit in der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenen gewährt. Praktisch bedeutet dies für den – überwiegend anzutreffenden – Fall, dass der Verstorbene bereits Altersrente erhalten hat: Die Altersrente wird nicht nur im Sterbemonat, sondern auch in den folgenden drei Monaten in voller Höhe weitergezahlt.
Erst nach dem Sterbevierteiljahr greifen die eigentlichen Regeln der Hinterbliebenenrente. Als Hinterbliebenenrente wird nur ein Teil der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei der so genannten „großen Hinterbliebenenrente“, die den Betroffenen zumeist zusteht, sind dies 60 beziehungsweise 55 Prozent der (möglichen) Altersrente des Verstorbenen. Einkommen der Witwe oder des Witwers wird dabei auf die Rente angerechnet.
WICHTIGER Unterschied zwischen „alter und neuen Witwenrente“ ist auch die Anrechenart auf die Witwenrente. Während bei der „alten Witwenrente“ nur:
Arbeitslohn
Einkünfte aus Selbstständigkeit, Landwirtschaft …. angerechnet wird,
wird bei der neuen Witwenrente auch die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung – bAV- angerechnet.
Beim Arbeitslohn der/des Witwe/Witwers kann es auch sinnvoll sein, eine betriebliche Altersversorgung noch zu vereinbaren, damit der Arbeitslohn reduziert wird die Witwenrente nicht gekürzt wird.
Dies muss vor dem Abschluss von einem Berater geprüft werden, der die notwendige Fachkompetenz hat.
Ideale Voraussetzungen für diese Beratung haben Berater, die als
Betriebswirt (bAV)
mit einer Sachkundeprüfung zum Rentenberater haben.
Drei Monatsrenten auf einmal Nach dem Tod eines Rentenbeziehers kommen auf den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner zahlreiche finanzielle Lasten zu. Daher zahlt die Rentenversicherung auf Antrag die drei vollen Monatsrenten, die der Witwe oder dem Witwer zustehen, auf einmal aus. Die Regelung wird oft „Sterbevierteljahr“ genannt. Offiziell heißt sie Sterbequartalsvorschuss. Diese Einmalzahlung müssen die Hinterbliebenen innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentenbeziehers beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen.
Wer auf den Antrag verzichtet, erhält die ihm zustehenden drei Renten dennoch – aber eben nicht auf einen Schlag, sondern als drei Einzelrenten. —— Was gilt im Todesfall bei der Pflegeversicherung? Die meisten Verstorbenen haben zuletzt Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Zusatztipp —> Sterbequartalsvorschuss:
Sie müssen als Angehöriger die Versicherung über das Ableben des Betroffenen informieren – soweit Sie die bürokratische Abwicklung nicht komplett einem Bestattungsunternehmen übergeben haben.
Nach dem Todesfall stehen Erben bei der ambulanten Pflege unter Umständen noch Zahlungen der Pflegeversicherung zu.
Hat der Verstorbene zuletzt #Pflegegeld erhalten, weil er ganz oder überwiegend von Angehörigen gepflegt wurde, so wird dieses für den vollen Todesmonat gezahlt – auch wenn der Bezieher am Monatsanfang verstorben ist.
Bereits überwiesenes Geld muss also nicht zurückgezahlt werden. Denn Paragraf 37 Absatz 2, Satz 2 SGB XI regelt: „Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.“
Besonderer Tipp—> Achten Sie auf Nachzahlungen des #Pflegegelds In vielen Fällen hat sich die gesundheitliche Situation des #Verstorbenen in den letzten Monaten bereits deutlich verschlechtert.
Gegebenenfalls wurde dann bei der #Pflegeversicherung eine Höherstufung, etwa von Pflegegrad 2 in Grad 3 beantragt – und es hat eine Begutachtung statt-gefunden.
In diesem Fall winkt Ihnen noch eine Nachzahlung.
Diese Möglichkeit sollten Sie im Blick haben und gegebenenfalls auch bei der Pflegekasse nachfragen. Erben müssen gegebenenfalls einen Erbschein vorlegen.
Was gilt bei Pflege-Rechnungen, die noch nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingehen?
Wer erbt, erbt auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Sie müssen also als Erbe eingehende Rechnungen bezahlen – wenn Sie die Erbschaft nicht ausschlagen. Das Erbe kann dadurch kräftig geschmälert werden. Doch inzwischen erstattet die Pflegeversicherung auch Rechnungen, die erst nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingegangen sind. Früher blieben Erben nach dem Tod der Betroffenen auf den alten Rechnungen sitzen. Rechnungen müssen zunächst bezahlt werden. Dann erfolgt – auf Antrag – die Erstattung.
Um solche Erstattungsleistungen geht es. Das betrifft etwa
Hilfsmittel,
die Verhinderungspflege,
den Entlastungsbetrag,
und Leistungen zur Wohnungsanpassung.
Wie lange zahlt die Pflegeversicherung nach dem Tod?
Hat der Verstorbene entsprechende Leistungen in Anspruch genommen, so werden entsprechende Rechnungen von dessen Pflegeversicherung auch noch übernommen, wenn diese nach dessen Tod eingehen.
Das regelt Paragraf 35 SGB XI. Danach können Angehörige die Rechnungen „innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Berechtigten“, also des Pflegebedürftigen, bei dessen Pflegekasse einreichen.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger verstirbt am 1. November 2022. Die Rechnungen für Erstattungsleistungen der Pflegeversicherung können Erben die Rechnungen bis Ende Oktober 2023 einreichen. Dabei kann es um etliche tausend Euro gehen.
Wichtig: Rechnungen eines Pflegedienstes, die dieser gestellt hat, weil über das gesetzliche Sachleistungsbudget hinaus Leistungen in Anspruch genommen wurden, werden auch nach dem Tod des Pflegebedürftigen nicht erstattet. Diese Rechnungen müssen aus dem Erbe beglichen werden.
Übrigens: Sehr hilfreich bei der rechtlichen Vorsorge ist der #Notfallordner – #Vorsorgeordner von
Etwa Dreiviertel der Klinik-Patienten leiden an Long Covid
Nur wenige Menschen, die wegen einer #Corona-#Infektion im #Krankenhaus behandelt werden müssen, erholen sich innerhalb eines Jahres vollständig.
Nur 26 Prozent der Patientinnen und Patienten gaben an, nach fünf Monaten vollständig genesen zu sein. Ein Jahr nach der Entlassung aus dem #Krankenhaus stieg der Anteil nur leicht auf 28,9 Prozent an. Die häufigsten beobachteten #Langzeit-#Covid-#Symptome waren #Müdigkeit, #Muskelschmerzen, #schlechter #Schlaf und #Kurzatmigkeit.
Die britische Studie bestätigt die bisherigen Studien in anderen Bereichen.
Nach neuen Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge leiden 10 bis 20 Prozent der Infizierten unter Long Covid. Doch warum haben einige noch Wochen und teilweise sogar Monate mit den langanhaltenden Folgen zu kämpfen?
Fasst man alle Studien zusammen, also unabhängig vom Alter und Behandlungsort und Schwere der Erkrankung (ambulant, stionär allgemein oder Intensivstation), dann ergibt sich eine #LongCovid-#Quote zwischen 7-15 %.
#Gesundheitswesen, #Volkswirtschaft und #Unternehmen müssen letztendlich diese Last tragen.
Besonders Unternehmen und der Staatshaushalt stecken hier in einem Dilemma.
Während durch einen #Lockdown die #Ansteckungsrate erheblich geringer wäre, wünschen sich natürlich alle Bürger das normale Leben zurück.
Allerdings rächt sich die jetzige neue normale Öffnung sicherlich.
Die von einigen Politikern durchzogene Öffnungsaktion (insbesondere von FDP) wird noch zu einem hohen Folgeschaden führen.
Zwar sind die #Omikron-#Varianten nicht so tödlich wie die Vorgänger, allerdings wird #Long-%Covid auch hier seine Spuren hinterlassen.
Die Abschaffung der #Maskenpflicht und #Homeoffice ist völlige Unvernunft und verharmlost die Folgen.
So ist gerade in Kleinbetrieben und Mittelbetrieben die Unvorsichtigkeit angekommen.
Größere Betriebe bleiben teilweise eher vorsichtig und behalten noch die Homeoffice-Pflicht bei.
Wüstenrot hat festgelegt, dass die Mitarbeiter mindestens an einem Tag im Betrieb arbeiten sollen.
Die Techniker Krankenkasse behält die Homeoffice-Regelung noch mindestens bis 1.6.2022.
Und auch bei den privaten Krankenversicherern wird die Regelung Homeoffice noch bis Ende Mai vorhanden bleiben.
Bezüglich der Abschaffung der Maskenpflicht an fast allen Orten besteht unterschiedliche Umsetzung.
Während der überwiegende Teil der Bevölkerung beim Einkaufen die Maske angezogen hat, sieht man ansonsten die Maske zu selten.
Besonders in Klein- und Mittelbetrieben vertraut man ja seinen Kollegen und denkt sich, dass diese ja sicher gesund sind.
Betriebsinhaber von Klein- und Mittelbetrieben überlassen das Tragen der Maske ihren Mitarbeitern selbst.
Beim Anblick der #Long #Covid-#Fallzahlen ist dies gerade für Klein- und Mittelbetriebe ein gefährliches Spiel.
Neben einer erhöhten Erkrankungsrate werden auch Folgeauswirkungen nicht abzuwenden sein.
So steigt durch #LongCovid die Anzahl von #Reha-#Behandlungen.
Darüber hinaus werden Long-Covid-#Patienten nicht mehr so leistungsfähig sein.
Zwar erhalten Unternehmen bis zu 30 Arbeitnehmern durch die Umlage I wieder einen Teilersatz der gezahlten Gehaltsfortzahlung.
Der Gewinnausfall des Unternehmers und auch die Mehrarbeit durch andere Mitarbeiter inklusive der organisatorischen Probleme bleiben als Kosten beim Unternehmen.
Zusätzlich belastet die erhöhte #Krankheitszeit auch das #Betriebsklima und belastet auch die #Kundenbeziehung stark, wenn ein Unternehmen weniger produzieren kann.
Für jeden #Personaler und Entschiedet wäre es deshalb sinnvoll, bestimmte #coronahemmende #Maßnahmen einzuhalten.
Übrigens hier noch ein Tipp für Unternehmer, Entscheider und Personaler:
Die Wartezeit, bis ein Arbeitnehmer einen #Behandlungstermin beim #Facharzt bekommt, verlängert auch die #Krankheitszeit, weil die #Behandlung dann später beginnt.
Die Gesellschaft – „Wir für Gesundheit“ hilft im individuellen Fall, dass ein #Facharzttermin schneller stattfindet.
Für den Mitarbeiter bedeutet dies eine #schnellere #Gesundung und ggf. auch weniger Schmerzen.
Für den Betrieb bedeutet dies eine #geringere #Krankheitsquote, weniger #Personalausfall und auch #besseres #Betriebsklima.
Warum die #Impfung für den #Herbst jetzt wichtig wird . Je höher die #Inzidenz ist, desto überproportional nehmen die Mutationen zu. Eine #Mutation ist – vereinfacht ausgedrückt eine #Missbildung (Veränderung) des bisherigen #Virus. . Ein Virus ist KEIN Lebewesen und hat kein Gehirn. Das Virus ist also dumm. Ähnliche Entwicklungen gibt es in einer #Mischung aus #Quantenphysik und #Mikrobiologie. . Die meisten Mutationen verkümmern und können sich nicht multiplizieren und verschwinden dann. . Ein geringer Teil kann sich jedoch multiplizieren. . Ein Teil davon ist jedoch für Lebewesen – also auch für uns Menschen mit Problemen behaftet, die auch längerfristig uns Menschen schädigen kann (zB. #LongCovid, #Schlaganfall, #Lungenschaden, #Herzerkrankung etc) oder auch tödlich sein kann. . Das Risiko, dass neue gefährliche #Virusvarianten entstehen, steigt mit der Anzahl der #Mutationen. . Um die Mutationen gering zu halten müsste man eigentlich die #Inzidenzwerte sehr gering halten. . Eine Inzidenz von 100 ist weniger gefährlich, als 1.000. Eine Inzidenz von 1.500 ist nicht 1,5-mal so gefährlich, sondern eher 2-3 mal so viel. . Bei #Inzidenzen von 2.000 und höher steigt das Risiko extrem an, dass weitere Varianten entstehen. . Eigentlich wäre es besser die Einschränkungen weiter fortzuführen. . Da #Omikron nicht so gefährlich wie die #Deltavariante ist, wird hier die großzügige Öffnung durchgeführt. . Aus meiner Sichtweise nicht ungefährlich für den Herbst/Winter 2022. . Wer glaubt, dass es keine neue gefährliche Virusvariante mehr im Herbst/Winter gibt, sollte mal lieber Lotto spielen. . Die Chance im Lotto einen großen Gewinn abzuräumen dürfte wohl größer sein. . Und JA, es gibt viele Gründe vieles wieder zu öffnen. Aber dann bitte mit #allgemeiner #Impfpflicht!
Seltsam: Trotz Placebo-Impfung jeder 3. mit Impfnebenwirkung.
Impfgegner behaupten immer wieder, dass es extrem viele Impfreaktionen gibt. Doch eine META-Analyse belegt das Gegenteil von extrem vielen Impfreaktionen.
Medizin Placeboimpfung gegen COVID-19 sorgt bei jedem 3. für Nebenwirkungen Boston – Über unerwünschte Reaktionen auf eine COVID-19-Impfung berichteten in einer Metaanalyse vor allem Menschen, die tatsächlich geimpft wurden. Aber auch etwa jeder 3., der eine Placeboinjektion erhalten hatte, klagte über Impfreaktionen.
Die Ergebnisse beruhen auf den Daten von gut 45.000 Teilnehmenden aus 12 randomisierten, placebokontrollierten Studien und wurden in JAMA Network Open publiziert (2022; DOI: 10.1001/jamanetworkopen.2021.43955).
Nach der 1. Dosis traten bei 35,2 % (95-%-Konfidenzintervall 26,7 % – 43,7 %) der 22.578 Placeboempfänger systemische unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) auf. Am häufigsten nannten die Betroffenen Kopfschmerzen und Müdigkeit mit 19,3 % und 16,7 %.
Über mindestens ein lokales Ereignis wie Schmerzen an der Injektionsstelle, eine Rötung oder Schwellung berichteten 16 % der Placebogruppe. Nach der 2. Placeboinjektion traten noch 31,8 % (95-%-KI, 28,7 % – 35,0 %) der Placeboempfänger Noceboreaktionen auf.
Im Vergleich dazu berichteten Patienten, die den Impfstoff erhalten hatten, häufiger über UAW: Bei 46,3 % (95 -%-KI, 38,2 % – 54,3 %) trat mindestens 1 systemische UAW auf und bei 66,7 % (95-%-KI, 53,2 % – 80,3 %) mindestens 1 lokales Ereignis.
Obwohl diese Gruppe eine pharmakologisch wirksame Behandlung erhalten hatte, sind auch hier einige unerwünschten Ereignisse auf den Placebo- oder in diesem Fall Noceboeffekt zurückzuführen. Die Analyse von Haas und Kollegen ergab, dass der Noceboeffekt für 76 % aller UAW in der Impfstoffgruppe nach der 1. Dosis und für fast 1/4 aller gemeldeten lokalen Auswirkungen verantwortlich war. Nach der 2. Dosis schrumpfte der Anteil auf 51,8 % .
„Unerwünschte Ereignisse nach einer Placebobehandlung sind in randomisierten, kontrollierten Studien häufig“, sagte die Erstautorin Julia W. Haas vom Beth Israel Deaconess Medical Center (BIDMC). Belege für diese Noceboreaktionen in Impfstoffstudien seien wichtig, weil die Sorge vor Nebenwirkungen bei der COVID-19-Impfung häufig als Grund für die Zurückhaltung bei der Impfung angegeben würde.
Unspezifische Symptome wie Kopfschmerzen und Müdigkeit würden zudem in vielen Beipackzetteln als häufigste Nebenwirkungen nach einer COVID-19-Impfung aufgezählt, sagte der Letztautor Ted J. Kaptchuk vom BIDMC und Professor für Medizin an der Harvard Medical School. Diese Art von Informationen könne dazu führen, dass Menschen alltägliche Empfindungen fälschlicherweise dem Impfstoff zuschreiben.
Immer wieder argumentieren #Impfgegner, dass die #Pandemie von Delta und #Omikron in #Südafrika nicht so schlimm gewesen wäre. Man bräuchte gar keine #Impfung….
Diese Aussage ist falsch. Grundsätzlich muss man die landesspezifischen Angaben vergleichen. Bei einem Vergleich muss man also folgende Angaben ebenso berücksichtigen: -Klima -Einwohnerzahl -Fläche eines Landes -Einwohner je km² -Lebenserwartung -Tourismusquote -Business-Reisequote
Vergleicht man #Deutschland mit #Südafrika wird sehr schnell deutlich, dass beide Länder NICHT vergleichbar sind. Daten aus Deutschland / Südafrika -Klima (Kältere Temperaturen, Aufenthalt öfters in geschlossenen Räumen), im Winter weniger Lüftung, als in Südafrika)
Art: Deutschland / (Südafrika)
Einwohnerzahl 83,2 Mio. / (59,3 Mio.)
Fläche eines Landes 357.000 km² / (1,2 Mio. km²)
Einwohner je km²: 233 / (48,2)
Lebenserwartung: M:78,8; F:83,5 / (M:56/F:60)
Tourismusquote: 40 Mio. / (10,5 Mio.)
Business-Reisequote: 33 Mio., sehr hoch / (sehr niedrig)
Betrachtet man die #Vergleichsdaten, dann ist nachvollziehbar, warum in #Südafrika die Anzahl der Infizierten und Verstorbenen im Vergleich zu Deutschland geringer war.
Südafrika (Stand: 9.1.2022)
Anzahl Infizierte: 3,53 Mio.
Tote: 92.530
Deutschland:
Anzahl Infizierte: 7,57 Mio.
Tote: 114.000
In allen Ländern, in denen
die Einwohnerzahl je qkm niedrig ist,
weniger Reisen stattfinden (und dies auch auf die Fläche des Landes)
die Lebenserwartung niedriger ist und die Menschen ab 70 selten sind
das Klima eher nicht kalt ist,
wird die Anzahl der #Corona-#Infizierten und #Corona-#Verstorbenen niedriger sein, als in Deutschland.
Wäre in diesen Ländern eine adäquate Impfung wie in Deutschland, dann wäre die Corona-Infiziertenrate bzw. Todesrate noch erheblich geringer.
Es beweist, dass eine Impfung in Deutschland sinnvoll ist. Die Impfplicht kombiniert mit Kontaktbeschränkungen und Masken ist der einzige sinnvolle Weg.
Schaut man sich Länder wie Eritrea (6 Mio. Einwohner) an, dann ergibt sich auch dort ein extremes Beispiel mit fast keinen Infizierten, denn dort fährt selten ein Tourist oder Geschäftsmann hin.
Mit 8.419 Infizierten und 82 Corona-Toten in der gesamten Zeit der Corona-Pandemie wird dies sehr deutlich.
Omikron hat eine Reihe von Fragen ausgelöst und die Wissenschaft weiß es auch noch nicht, wie es weitergeht.
Omikron hat die Pandemie noch einmal angetrieben. Aus derzeitiger Sicht deutet vieles darauf hin, dass die Inzidenzen noch einmal extrem ansteigen werden, wodurch dann zwar ja 100.000 Einwohner die Zahl der Erkrankten im Krankenhaus abnimmt, allerdings in der Gesamtzahl stark ansteigen kann.
Das Hauptproblem könnte jedoch die Anzahl der Erkrankten insgesamt sein. Hierzu ein Beispiel:
Delta-Virus: Anzahl Erkrankte in einem Gebiet: 10.000 Menschen und 500 würden in ein Krankenhaus kommen 5 %
Angenommen in dem gleichen Gebiet gibt es 100.000 Omikron-Erkrankte, und die Quote der Krankenhauseinweisungen wäre 2 %, dann wären dies 2.000 Menschen im Krankenhaus.
Inwiefern diese Krankenhausquote zutrifft, kann derzeit nicht mit Gewissheit eingeschätzt werden, da man Erfahrungen aus anderen Regionen nicht einfach auf Deutschland übertragen kann.
Zu viele andere Einflussfaktoren spielen eine Rolle:
Den weiteren Verlauf der Pandemie kann eigentlich niemand im Voraus sagen.
Die Entwicklung der Pandemie kann niemand wirklich zu 100 % voraussagen, denn zu viele Einflussfaktoren spielen eine Rolle.
Könnte die Corona-Pandemie auch noch gefährlicher werden?
Ja durchaus. Je höher die Inzidenz ansteigt, je höher ist die Anzahl von Mutationen. Um dies zu verstehen, muss man die Grundthemen von Virus, Mutation und Virus-Varianten verstehen.
Was ist überhaupt ein Virus?
Viren sind im Wesentlichen bloße stoffliche Programme zu ihrer eigenen Reproduktion in Form einer Nukleinsäure. Sie bestehen nur aus DNA oder RNA sowie aus Proteinen, die es ihnen ermöglichen, in eine Zelle einzudringen. Alle Viren enthalten mit den Nukleinsäuren das „Programm“ zu ihrer Vermehrung und Ausbreitung (einige Viren auch weitere Hilfskomponenten), haben keine eigenständige Replikation und auch keinen eigenen Stoffwechsel und sind deshalb auf den Stoffwechsel einer Wirtszelle angewiesen. Daher sind sich Virologen weitgehend darin einig, Viren nicht zu den Lebewesen zu rechnen
Was ist eine Mutation?
Das Wort Mutation kommt aus dem lateinischen und bedeutet „Verändern bis verwandeln.“ Als Mutation wird in der Biologie eine spontan auftretende, dauerhafte Veränderung des Erbgutes bezeichnet.
Vereinfacht ausgedrückt ist eine Mutation eine Missbildung, also keine genaue Kopie.
Was ist eine Virusvariante und wie entsteht diese?
Neue Virusvarianten von Sars-CoV-2 entstehen laufend. Dies ist ein natürlicher Prozess, der bei der Vermehrung des Virus passiert: Sein genetisches Material wird verdoppelt, und beim Kopiervorgang des Erbguts können Fehler entstehen, sogenannte Mutationen. Im Durchschnitt entstehen bei Sars-CoV-2 etwa zwei Mutationen pro Monat.
Die meisten dieser Veränderungen sind für die Viren nicht von Nutzen. Ausnahmsweise können sie ihm jedoch Vorteile verschaffen. So sind gewisse neue Varianten beispielsweise ansteckender. Aber die Art und Weise, wie sie die menschlichen Zellen infizieren, ist gleichgeblieben.
Die derzeit am stärksten verbreiteten Virusvarianten sind die Linien B.1.617.2 (Delta) und B1.1.529 (Omikron).
Das besondere an der Omikron-Variante
Die Mikron-Variante verdrängt derzeit die Virusvariante Delta, so dass unter Umständen Delta verschwindet und die Variante Omikron die herrschende Variante wird.
Dies ist auf der einen Seite positiv, denn die Deltavariante ist durchaus tödlicher, als die Omikronvariante.
Die Problematik ist jedoch, dass die Verbreitung der Omikronvariante extrem schnell stattfindet und dadurch zeitgleich mehr Manschen infiziert werden.
Die Gefahr von neuen Virusvarianten
Aus der Wissenschaft ist bekannt, dass hohe Inzidenzen auch zu überproportional vielen Mutationen entstehen und dadurch auch das Risiko besteht, dass neue Varianten ihren Einzug halten können. Ob und wie gefährlich neue Varianten sind, kann kein Wissenschaftler im Voraus sagen.
Insofern muss in den kommenden Monaten und – ja sogar Jahren – eine gewisse Alarmbereitschaft bestehen bleiben. Frühwarnsysteme sind hier sicherlich auch dann sinnvoll, wenn die Virusgefahr zunächst kleiner werden sollte.
Was passiert, wenn der Omikron die letzte virusvariante ist und wie ein gripp. Infekt auf der Welt bleibt?
Die Möglichkeit, dass es die letzte Virusvariante bleibt, ist mehr als gering. Wäre dies ein Glücksfall, denn Omikron hat die „Macht“ die Deltavariante zu verdrängen, so dass die bisherige Hauptgefahr ausgeschaltet wäre. Wie schon oben ausgeführt ist diese Chance sehr gering. Die Welt wird sich weiterdrehen und durch regional hohe Inzidenzen können dann wieder neue Mutationen und dadurch Virusvarianten entstehen.
Welchen Gewinn haben wir aus der Virusseuche?
Dass das Coronavirus auch einen Gewinn haben soll, ist nicht so offenkundig zu erkennen. Jede Münze hat zwei Seiten.
So mancher Beobachter denkt bei einem Gewinn vielleicht an spezielle Branchen oder an die Entschleunigung, das Home-Office und weniger Umweltbelastung durch geringeren Verkehr.
Es gibt jedoch noch einen völlig anderen Gewinn, den die Menschheit von dem Coronavirus hat. Die mRNA-Forschung, die ursprünglich bei Krebs begonnen hatte, hat erheblichen Fahrtwind erhalten.
Am 8.5.2019 – also vor der Corona-Pandemie – hatte die Universitätsklinik Freiburg auf der Internetseite
bereits den Titel „Mehr als ein Protein-Bauplan: RNA-Forschung liefert neue Ansätze für Krebsmedizin“
veröffentlicht.
In der Vergangenheit hatte man durch Forschungen bereits festgestellt, dass Krebszellen nicht wie menschliche normale Zellen altern.
In der Wissenschaft ist bekannt, dass Telomere mit jeder Zellteilung kürzer werden und schließlich so weit verkürzt sind, dass sie die Chromosomen nicht mehr schützen können. Die ungeschützten Chromosomenenden senden Signale aus, die dafür sorgen, dass sich die Zelle nicht mehr teilt.
Dies spielt auch in der mRNA-Forschung eine gewissen Rolle. RNA-Stränge sind in der Zelle weit wichtigere Bau- und Steuerelemente als bislang gedacht / 537 unbekannte RNA-Protein-Verbindungen dank neu etablierter Methode entdeckt / Verfahren kann helfen, neue Therapieansätze für Krebs zu identifizieren
Mit Lichtgeschwindigkeit zum Impfstoff gegen Covid-19
Warum kann die Corona-Seuche für die Menschheit ein Glücksfall sein?
Egal, wie lange die Coronapandemie noch andauert, ohne die Corona-Pandemie wäre die mRNA-Forschung niemals so stark unterstützt worden. Die mRNA-Forschung ermöglicht es:
den Alterungsprozeß der menschlichen Zelle weiter zu verlangsamen und somit auch das Lebensalter weiter zu verlängern,
und in der Krebstherapie eine individualisierte Krebstherapie zum Einsatz zu bringen.
Erste Versuche durch mRNA den Krebs anzuhalten wurden bereits bei Mäusen erfolgreich durchgeführt. Im Redaktionsnetzwerk Deutschland „RND“ wurde am 9.9.2021 folgender Artikel veröffentlicht;
mRNA-Cocktail gegen Krebs? Immuntherapie stoppt Tumorwachstum bei Mäusen Die neuartigen mRNA-Impfstoffe helfen bereits wirkungsvoll gegen das Coronavirus. Forscher gehen nun einen Schritt weiter und testen eine Immuntherapie an krebskranken Mäusen. Das Ergebnis: Die kleinen Moleküle stoppen offenbar das Tumorwachstum.
Die mRNA-Therapie soll nun in einer klinischen Studie auf ihre Wirksamkeit beim Menschen getestet werden. Prinzipiell eigne sich das Verfahren bei zahlreichen soliden Tumoren, die für eine Injektion erreichbar seien, erläutern die Wissenschaftler. Auch tiefer gelegene Tumore könnten möglicherweise mithilfe bildgebender Verfahren wie Ultraschall erreicht werden.
FAZIT:
Als vor einigen tausend Jahren eine Eiszeit dafür sorgte, dass die menschlichen Vorfahren sich auf andere Regionen auf den Weg machen mussten, war das Ergebnis, dass unsere Vorfahren auf verschiedenen Kontinenten sich niedergelassen hatten. Das Abschmelzen der Ozeane hatte dafür gesorgt, dass der Mensch sich auf unterschiedlichen Kontinenten weiterentwickeln konnte.
Krisen sorgen sehr oft für die Weiterentwicklung der Menschheit. Vielleicht war und ist Corona einfach nur notwendig gewesen, damit die Krebsforschung entschiedene Schritte nach vorne machen konnte bzw. kann.
Natürlich hätte ein erfolgreicher Kampf durch eine individualisierte mRNA-Behandlung zur Folge, dass das Lebensalter extrem ansteigen wird. Insbesondere dann, wenn durch den Telomeren-Effekt das Altern weiter hinausgezögert werden kann.
Nachfolgend zur weiteren Information einige Links zu diesem Artikel:
Das Grundproblem ist Nicht die #Pandemie, sondern viel stärker in der Grundsubstanz.
Eine #Bedienung erhält neben seinem #Grundgehalt auch #Trinkgelder. Das Trinkgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Beispiel: Eine Bedienung verdient Brutto 1.800 Euro Brutto und erhält zusätzlich Trinkgelder von 1.000 Euro.
Die Trinkgelder werden auch auf andere Personen aufgeteilt (Koch etc.), wodurch die Bedienung ca. 650 Euro erhält.
Bei Steuerklasse I bleibt der Bedienung Netto 1.310 Euro + 650 Euro Trinkgeld = 1.960 Euro.
Für die #Berechnung von
#Gehaltsfortzahlung
#Arbeitslosengeld
#Kurzarbeitergeld
#Rentenversicherung werden als Grundlage 1.800 Euro berücksichtigt.
Daraus ergeben sich:
#Krankengeld: 1.032,30
#Arbeitslosengeld: 785,40
#Kurzarbeitergeld
– normal: 794,10
– ab 4. Monat 926,45
– ab 7. Monat 1.058,80
#Gesetzliche #Altersrente: 861 Euro
Solange die Bedienung
nicht #krank wird,
keine #Arbeitslosigkeit entsteht,
Kein #Lockdown droht,
und noch keine Alters- oder #Erwerbsminderung bevorsteht,
ist das #Nettoeinkommen vielleicht ausreichend. In den o.g. Situationen jedoch nicht mehr.
Die Situation wäre anders, wenn für das #Trinkgeld auch #Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten.
Zwar würde dann der #Arbeitnehmer von den Trinkgeldern weniger erhalten, jedoch auch Anspruch auf #Sozialleistungen erhalten.
Auch für den Arbeitgeber entstehen natürlich dadurch zusätzliche #Personalkosten.
Die Hotel- und #Gastronomiebranche sucht derzeit händeringend #Fachpersonal.
Durch die #Corona-#Pandemie wurde vielen Mitarbeitern bewusst, wie schlecht sie versorgt sind. Umorientierung zu #Aldi, #lidl oder eine Beschäftigung in der Industrie oder den #öffentlichen #Dienst wurde noch nie so oft vorgenommen, wie dies in der #Pandemie war.
Die Ursachen der #Personalengpässe sind hausgemachte Probleme, an denen die Branche nicht ganz unschuldig ist.
Und die Lobby der #gastronomie hat letztendlich Jahrzehnte darum gekämpft, dass #Pauschalsysteme und Freibeträge nicht mehr für Trinkgelder vorhanden sind.
Die Gunst der Stunde nutzen
Arbeitgeber, #Gewerkschaft und Politik muss jetzt nach einer dauerhaften Lösung suchen, wodurch die #Gesamtversorgung der Mitarbeiter verbessert wird.
Lösungsansätze wären beispielsweise:
Zusatz-#Arbeitgeberbeiträge, wodurch die o.g. #Versorgungsengpässe reduziert werden
in der Altersversorgung die Förderung durch die #Geringverdienerrente (§100 EStG) als Tarifleistung festgeschrieben wird.
Wenn die Gastrobranche dauerhaft Personal finden und binden will, müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen.
Werner Hoffmann www.Renten-Experte.de . . www.bAV-Experte.de