Pflegegeld und #Pflegeleistung bei #pflegebedürftigen #Geflüchteten #Ukrainer
Die #Pflegekassen leisten durch die #Pflegeleistung bei #Pflegegrad I – V.
Wer als Geflüchteter nach Deutschland kommt und eine sogenannte #Fiktionsbescheinigung hat, wird ab diesem Zeitpunkt in der gesetzlichen #Krankenversicherung / #Pflegepflichtversicherung versichert.
In der #Pflegepflichtversicherung besteht allerdings in den ersten zwei Jahren noch kein Anspruch auf #Pflegegeld. Allerdings bedeutet dies nicht, dass überhaupt nichts geleistet wird.
In diesen ersten beiden Jahren leistet die #Sozialhilfe aufgrund der #Rechtsgrundlagen §§ 64a, 64i, 64f Abs.1 und 66 SGB XII.
Oft ist dies weder den Geflüchteten aus der Ukraine bekannt, noch den Sachbearbeitern bei der Grundsicherung.
Grund: Die Sachbearbeiter der Grundsicherung sind beim Jobcenter für einen anderen Bereich tätig.
Insofern muss man den Sachbearbeiter auf den Leistungsanspruch der Pflegeleistung hinweisen. Das gilt besonders, wenn es sich um Behinderte pflegebedürftige Kinder handelt.
Hierzu ein paar Details
Pflegegeld Sozialhilfe
Das Wichtigste in Kürze Wenn die Pflegeversicherung nicht oder nur in zu geringem Umfang zahlt, leistet das Sozialamt für Pflegebedürftige Pflegegeld im Rahmen der Hilfe zur Pflege, wenn diese ihre häusliche Pflege nicht anders finanzieren können. Wie auch das Pflegegeld der Pflegeversicherung ist es dafür da, dass die pflegebedürftige Person eine andere Person bezahlen kann, die sie zuhause pflegt.
Voraussetzungen Nur wenn die vorrangig zuständige Pflegekasse nicht oder nicht in vollem Umfang leistet, tritt das Sozialamt nachrangig ein. Die Bestimmungen der Pflegeversicherung (z.B. zu den Voraussetzungen) gelten sinngemäß. Näheres unter Pflegegeld Pflegeversicherung. Beim Pflegegeld der Sozialhilfe gilt die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII. Details unter Hilfe zur Pflege, Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen. 2.1. Ausnahme Für schwerstpflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 4 und Blinde ist ein Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze in Höhe von mindestens 60 % nicht zumutbar. Das bedeutet, dass von dem Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt, maximal 40 % angerechnet werden dürfen.
Höhe Das Pflegegeld vom Sozialamt beträgt je nach Pflegegrad zwischen 316 € und 901 € und unterscheidet sich in der Höhe nicht vom Pflegegeld der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige können Pflegegeld in folgender Höhe erhalten: Pflegegrad Pflegegeld 2
Anrechnung Auf das Pflegegeld der Sozialhilfe werden z.B. angerechnet: Blindengeld oder gleichartige Geldleistungen, wie z.B. Landesblindengeld, in einer Höhe von bis zu 50 % (Blindenhilfe). Pflegegeld der Pflegeversicherung in vollem Umfang.
Kürzung Das Pflegegeld der Sozialhilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt: Werden neben dem Pflegegeld der Pflegeperson Aufwendungen erstattet oder einer Pflegefachkraft angemessene Kosten gewährt, kann das Pflegegeld um bis zu 2/3 gekürzt werden. Bei teilstationärer Betreuung (Tages- und Nachtpflege) des Pflegebedürftigen kann das Pflegegeld angemessen gekürzt werden.
2. 316 € 3 545 € 4 728 € 5 901 € Zusätzlich haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 €.
Praxistipp Zusätzlich zum Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige die Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung (Rente) erstattet, wenn diese Beiträge nicht anderweitig sichergestellt sind.
Wer hilft weiter? Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.
Verwandte Links Hilfe zur Pflege Häusliche Pflege Sozialhilfe Pflegegeld Pflegeversicherung Landespflegegeld Rechtsgrundlagen: §§ 64a, 64i, 64f Abs. 1, 66 SGB XII www.Renten-Experte.de
Neuregelungen bei Vollmachten aber nur für Ehepartner und Lebenspartner
Vollmachten – News seit 1.1.2023
Wer geschäftsunfähig ist, benötigt eine Vertretung. Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.
Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt
Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.
Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.
Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?
„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.
Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?
Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.
Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.
Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.
Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?
Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.
Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner
Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?
Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.
Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.
Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?
Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist
Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.
Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.
WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.
Urlaubsplanung 2023 – in welche Länder sollte man reisen? Was sollte man noch berücksichtigen? Wer dieses Jahr in den Urlaub geht, sollte auf jeden Fall die #RISKMAP 2023 berücksichtigen und
eine Auslandsreise Krankenversicherung
eine Reiseversicherung abschließen. Sinnvoll ist dies bei der Debeka tel:+491772716697
Die #RiskMsp 2023 zeigt die gefährlichsten und die sichersten Reiseländer an
Beispiel: Die Türkei ist gelb gekennzeichnet, also immer noch nicht grün. Und dies auch, weil dort Anschläge stattfinden und gewisse politische Unruhen bestehen.
Besonders zu beachten: Wer in den Urlaub geht, sollte auch das Thema Generalvollmacht/Teilvollmacht Vorsorgevollmacht geklärt werden, so dass bevollmächtigte Personen auch in der Abwesenheit gewisse Dinge regeln können. Auch bei einer Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall im Urlaub macht es Sinn alles davor zu regeln. Hilfreich ist hier auch der #Notfallordner von
www.Not-Fallordner.de
Die Risk Map zeigt, wohin man gerade bedenkenlos reisen kann und wo man besser in der nächsten Zeit keine Ferien planen sollte. Wenn Sie also noch nicht wissen, wo sie den kommenden Urlaub verbringen, könnte diese Karte für Sie interessant sein. Noch vor gar nicht langer Zeit galten die Ukraine und der Iran unter Reisenden, die ein besonderes Ziel suchten, als Geheimtipp. Aktuell sollte man Urlaub in beiden Ländern tunlichst vermeiden: Die Ukraine wird seit fast einem Jahr von Russland mit einem blutigen Krieg überzogen. Und im Iran setzen sich Menschen gegen das autoritäre Regime zur Wehr – die Herrscher lassen die Proteste wiederum gnadenlos niederschlagen und Menschen nach Schnellverfahren hinrichten.
Wo kann man bedenkenlos hinfahren und wo wird es möglicherweise gefährlich? Das deutsche Unternehmen A3M will diese Frage mit seiner Risk Map beantworten.
Auf der Karte gibt es fünf farbliche Abstufungen, sie reichen vom dunkelrot eingefärbten „very high risk“ (sehr hohes Risiko) bis zum dunkelgrünen „very low risk“ (sehr geringes Risiko). An ihnen lässt sich ablesen, wie ein Land derzeit eingeschätzt wird. Deutschland zählt neben einigen anderen europäische Staaten und Kanada zu den vergleichsweise wenigen dunkelgrünen Ländern. Die USA werden ebenso wie Argentinien, Australien, Neuseeland, Namibia, Marokko (ohne Westsahara), Japan, Spanien, Frankreich und einigen weiteren Ländern hellgrün eingefärbt.
Risk Map bietet Überblick über Risiken in allen Gebieten der Welt
Andere beliebte Reiseländer wie etwa die Türkei oder Südafrika sind gelb. Gelb bedeutet: Eine Reise ist mit erhöhten Risiken verbunden, aber ohne spezielle Vorkehrungen möglich. Gefahren können zum Beispiel durch erhöhte Gewaltkriminalität oder eine besondere Gesundheitslage oder Naturereignisse drohen.
Rote oder dunkelrote Länder können laut Einschätzung der Experten dagegen nur mit größeren beziehungsweise erheblichen Einschränkungen bereist werden – wenn es überhaupt möglich ist. In jedem Fall sind für eine Reise in ein solches Gebiet gründliche Vorkehrungen zu treffen, etwa ein Sicherheitskonzept.
Die Risk Map ist für User frei zugänglich, das eigentliche Angebot von A3 ist aber viel umfangreicher: Die Analysten scannen täglich relevante Daten und Informationen und geben aktuelle Risikobewertungen zu allen Weltregionen ab. Zu den A3M-Kunden zählen etwa Unternehmen aus der Reisebranche, die über aktuelle Entwicklungen auf dem neuesten Stand sein müssen. Denn: „Es passiert das ganz Jahr über etwas“, sagt ein A3M-Mitarbeiter am Telefon. Und es seien nicht nur Kriege, die Reiseländer unsicher machen: „Das können auch Demonstrationen und politische Unruhen sein. Die letzten Jahre waren zudem natürlich sehr von der Pandemie beeinflusst“. Hinzu kommen Naturereignisse wie etwa Hurrikans, Tsunamis, Erdbeben oder schwere Überschwemmungen, Gewaltkriminalität, Terrorismus und etliche andere Faktoren.
Spielregeln, die endlich in jedem Unternehmen ankommen sollten:
Die ersten 10 Regeln sind von Annahita Esmailzadeh, Passionate Leader at Microsoft I Speaker | Bestselling Author
Ab Regel 11. bin ich zuständig (fast 44. Berufsjahre)
1. Beschäftigst du unfähige #Führungskräfte, verlierst du fähige #Mitarbeiter und #Mitarbeiterinnen.
2. Gehalt ist und bleibt ein Hygienefaktor. Auch mit dem höchsten #Spitzengehalt kannst du daher keine nachhaltige Motivation sicherstellen.
3. Bezahlst du deine Mitarbeitenden nicht fair, sitzen sie allerdings bald bei der #Konkurrenz.
4. Mit einem Tag Home Office pro Woche gewinnst du schon lange keinen Blumenstrauß mehr.
5. Wer nach wie vor auf eine Präsenzkultur besteht, hat daher den Schuss nicht gehört.
6. Wenn der #Respekt in deinem Unternehmen abhängig von der #Positionsbezeichnung gezollt wird, läuft in der Kultur gewaltig was schief.
7. Apropos Kultur: Hast du eine schlechte #Fehlerkultur, brauchst du dich über ausbleibende Innovationen nicht zu wundern.
8. Läuft dein #Recruiting ausschließlich anhand des Abhakens von Checkboxen und vernachlässigt den Faktor Mensch, gehen dir ziemlich viele tolle Talente durch die Lappen.
9. Übrigens auch, wenn nur Miniaturen der Chefs und Chefinnen eingestellt werden und keine abweichenden Meinungen und Arbeitsweisen geduldet sind.
10. Kommunikation ist das A und 0. Erfährt die Belegschaft alles prinzipiell zuerst über den Flurfunk, solltest du dringend etwas ändern.
11. Last, but Not least noch eine Regel, die sich Unternehmen dringend in Punkto #Wertschätzung merken sollten, um auch als Unternehmen nachhaltig bestehen zu können. Ja, neue jüngere #karrieremotivierte #Mitarbeiter, die dem #Chef nach der Nase reden gibt es immer neue. Nur zwei Dinge sollte jede #Führungskraft nicht übersehen:
A) Auch junge Mitarbeiter erkennen schnell, dass das „Prinzip nach der Nase reden“ irgendwann einem selbst nicht passt.
B) Langjährige Mitarbeiter haben die Erfahrung, die man auch im Team braucht. Abgeschobene Mitarbeiter machen irgendwann den Dienst nach Vorschrift. Eigentlich eine #betriebswirtschaftliche #Selbstzerstückelung, die eine #Führungskraft disqualifiziert.
Und so manches Unternehmen wird in den kommenden Jahren im #Arbeitnehmer-#Mangel durch dieses Verhalten abgestraft werden.
C) In dem einen oder anderen Unternehmen gibt es Dinge, die vielleicht nicht „immer ganz sauber laufen“.
Es muss ja nicht gleich ein Dieselskandal (VW) sein. Letztendlich führen solche Gegebenheiten zu einer gewissen Erpressbarkeit, die sich erheblich auf das Image des Unternehmen und damit auf den langfristigen Unternehmenserfolg auswirken.
12. Wenn Revisionen dazu genutzt werden Mitarbeiter zu degradieren, weil einem Vorgesetzten die Nase nicht passt, dann ist zunächst die Konsequenz, dass der Mitarbeiter nicht mehr innovativ ist, sondern nur noch überlegt, wie er keinen Fehler mehr macht. Die Innovation geht damit „in den Keller“.
Revisionsabteilungen sollten niemals dazu missbraucht werden, Mitarbeiter zu degradieren, sondern
⁃ bestehende sachliche Fehler zu
⁃ Lösungen zu entwickeln
⁃ oder auch korrupte bzw.
Kriminelle Dinge aufzudecken.
Unsachliche Kritik ohne sachliche
Lösungswege führt immer
⁃ zur (inneren) Kündigung
⁃ bzw. Dienst nach Vorschrift.
Konsequenz:
• Junge dynamische Mitarbeiter orientieren sich neu
• Dienstalte Mitarbeiter sitzen ihre Zeit ab.
• Das Unternehmen verliert an Dynamik und landet im Benchmark im Keller
Ein deutliches Beispiel, was passiert, wenn man nur noch von „Ja-Sagern“ umgeben ist, gibt es in der Weltpolitik. Die untergebenen #JaSager von #Putin haben vor dem #Angriffskrieg die Lage falsch eingeschätzt und hatten Putin mitgeteilt, dass die Ukraine innerhalb von einem Monat überrannt werden.
Die Fehleinschätzung dürfte inzwischen weit über 300.000 Menschen das Leben gekostet haben.
Was in der Politik gilt, gilt auch im Unternehmen! Und so manche Führungskraft, die heute noch das #Nasenprinzip anwendet sollte lieber im #Keller im Archiv eingesetzt sein, damit nachhaltig das Unternehmen wächst und nicht aufgrund des #Nasenprizips zum #Mitbewerber wechselt.
Geld alleine ohne Wertschätzung hält die falschen Mitarbeiter.
Wer im Übrigen langfristig Mitarbeiter motiviert – anstatt versucht sie zu manipulieren – wird auch bessere Mitarbeiter haben.
„Spritze gegen Herzinfarkt“: Wie sieht Kardiologe neuen Cholesterinsenker? Herz- und Lipidspezialist erläutert im Interview neuartige Cholesterin-Therapie nach dem RNA-Wirkprinzip. Wirkstoff Inclisiran bietet möglicherweise ganz neue Therapieperspektive Ein hoher Cholesterinspiegel zählt zu den größten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Insbesondere hohe Werte des LDL (LDL=Low Density Lipoprotein)-Cholesterins (LDL-C) steigern dieses Risiko. Überschüssiges LDL-C im Blut lagert sich nachweislich in den Gefäßwänden ab und verursacht Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose). Gemeinsam mit anderen Risikofaktoren steigern diese Verkalkungen das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle. Allein in Deutschland werden pro Jahr fast 200.000 Herzinfarkt-Patienten stationär in Kliniken versorgt. Nun macht neuerdings eine „Spritze gegen Herzinfarkt“ in Fachkreisen und in den Medien von sich reden. Was hat es damit auf sich? Und wie ordnen Experten wie der Kardiologe Professor Dr. Ulrich Laufs vom wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik und Poliklinik für Kardiologie am Universitätsklinikum Leipzig diese medizinische Entwicklung zur Senkung von Cholesterin ein?Konkret handelt es sich bei dem derzeit viel diskutierten Medikament um den Cholesterinsenker Inclisiran, einen Vertreter der noch jungen Substanzklasse der sogenannten PCSK9-Hemmer. PCSK9-Hemmer sind Antikörper gegen das körpereigene Enzym PCSK9, das am Abbau von LDL-Rezeptoren auf den Leberzellen beteiligt ist. Wird PCSK9 am Rezeptorabbau gehindert, kann die Leber mehr LDL-C aus dem Blutkreislauf aufnehmen und abbauen. Das führt zu einem Absinken der LDL-C-Werte im Blut und soll so die Ablagerung von Blutfetten in den Gefäßen (Arteriosklerose) verhindern. Das vor rund zwei Jahren zur Lipidtherapie in besonderen Fällen zugelassene Inclisiran nimmt unter den bisher zugelassenen PCSK9-Hemmern eine Sonderstellung ein, denn es handelt sich hierbei um einen siRNA-Wirkstoff. Er wird dabei genauso wie die herkömmlichen PCSK9-Hemmer (Evolocumab, Alirocumab) unter die Haut gespritzt. „Das Besondere an der neuen Substanz ist, dass sie direkt und hochspezifisch in den genetisch programmierten und über RNA vermittelten Produktionsprozess des Enzyms PCSK9 eingreift. Unsere Erbinformation selbst, die DNA, wird durch diesen Wirkstoff in keiner Weise berührt“, erklärt Prof. Laufs, der auch Leiter der Lipidambulanz am Leipziger Uniklinikum ist, im Herzstiftungs-Podcast unter www.herzstiftung.de/spritze-gegen-herzinfarkt Einsatz von Inclisiran noch stark begrenzt Das Medikament mit dem RNA-Wirkstoff kann nach bisher bekannten Studienergebnissen den LDL-C-Wert um im Mittel 50 % senken. „Wir könnten rechnerisch mit so einer 50-Prozent-Senkung des LDL-Cholesterins die Arteriosklerose zu 60 bis 90 Prozent verhindern“, so Prof. Laufs im Herzstiftungs-Podcast, „wenn die Therapie in jungen Lebensjahren beginnt und dauerhaft durchgeführt werden kann – vorausgesetzt, es kommt zu keinen Nebenwirkungen.“ Die Indikation für eine Verordnung von Inclisiran auf Kassenrezept ist allerdings bisher sehr eng gestellt. Es muss noch in einer klinischen Endpunktstudie auf Sicherheit und Wirksamkeit dahingehend geprüft werden, ob es neben der Cholesterinsenkung auch zu einer Verminderung von kardiovaskulären Ereignissen wie Herzinfarkten und Schlaganfällen kommt. Daher kann Inclisiran von Fachärzten bisher nur in besonderen Fällen Patienten mit primärer heterozygoter familiärer oder nicht familiärer Hypercholesterinämie sowie mit gemischter Dyslipidämie verschrieben werden: wenn eine Unverträglichkeit für andere Cholesterinsenker (Statine) besteht oder wenn eine maximal cholesterinsenkende Therapie mit Medikamenten und Lebensstiländerung nach 12 Monaten nicht zum LDL-C-Zielwert führt. „Wir brauchen bei allem Optimismus natürlich auch sorgfältige klinische Prüfungen zu Sicherheit und Wirksamkeit des Medikaments, die bis zur breiten Anwendung von Inclisiran bei hohen LDL-C-Werten noch durchzuführen sind“, stellt Prof. Laufs klar. Entsprechende Ergebnisse soll die ORION-4-Studie mit 15.000 Patienten liefern. Die Auswertung der Daten bezüglich eines Schutzes vor Herzinfarkt und Schlaganfall wird 2024 erwartet. Spritze nur alle sechs Monate: Arzt-Patienten-Kontakt darf nicht leiden Als Therapievorteil wertet Laufs, dass Inclisiran im Vergleich zu den anderen verfügbaren PCSK9-Hemmern (Evolocumab, Alirocumab) nicht alle zwei bzw. vier Wochen gespritzt werden muss, sondern nach der ersten Injektion, einmalig nach drei Monaten und dann nur noch alle sechs Monate. Diese lang anhaltende Wirkung über ein halbes Jahr sei eine Chance für die Therapie, so der Lipid-Spezialist: „Das größte Problem bei Dauertherapien – sei es gegen Bluthochdruck, Diabetes, aber insbesondere auch gegen zu hohes Cholesterin – das sind nämlich die vergessenen Tabletten. Und in dem Moment, wo eine Tablette vergessen ist, kann natürlich die Wirkung nicht da sein.“ Allerdings dürfe aufgrund der langen Wirkdauer des Medikaments der regelmäßige Austausch zwischen Arzt und Patient nicht ausbleiben. Bei aller Euphorie, die diese Therapie in Zukunft zum Schutz vor Arteriosklerose und damit Herzinfarkten bieten könnte, sei bei einer Cholesterin-Behandlung die Prävention stets in das Gesamtkonzept mit einzubinden, betont Laufs. Arzt und Patient sollten dies gemeinsam besprechen. „Und das umfasst an erster Stelle den Lebensstil und dann erst Medikamente. Das muss bleiben.“ Bei leicht erhöhtem LDL-C häufig zunächst Lebensstil-Anpassung Häufig reicht zur Senkung des kardiovaskulären Risikos bei leicht erhöhten LDL-C-Werten eine Umstellung der Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten. Erst bei stark erhöhten Werten oder wenn Lebensstilmaßnahmen nicht ausreichen, um das Infarktrisiko zu verringern, kommt eine medikamentöse Therapie zum Einsatz. „Am besten wissenschaftlich gesichert ist hierfür der Einsatz von Statinen“, so Laufs. „Dabei gilt: Je niedriger die LDL-Cholesterinwerte, desto niedriger das Risiko. Wie hoch die Cholesterinwerte sein dürfen, ist aber individuell und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Gesamtrisiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und damit von zusätzlich bestehenden Risikofaktoren ab.“ Lässt sich der Cholesterinspiegel mit Statinen nicht ausreichend senken, kann auch eine Kombinationstherapie sinnvoll sein. Dazu stehen z.B. Ezetimib, Bempedoinsäure und auch die PCSK9-Hemmer zur Verfügung. Infos: www.herzstiftung.de/cholesterinsenker Jetzt reinhören! Podcast „Eine Spritze gegen Herzinfarkt – ist das realistisch?“ Der Podcast mit dem vollständigen Gespräch mit Prof. Dr. Ulrich Laufs ist zu hören unter: www.herzstiftung.de/spritze-gegen-herzinfarkt Alle Podcasts können auf der Herzstiftungs-Website unter www.herzstiftung.de/podcasts direkt gehört werden und sind ebenso bei den einschlägigen Podcast-Anbietern wie Spotify und Apple iTunes zu finden. Alle 14 Tage gibt es einen neuen „imPULS“-Podcast. Informationen über Ursachen und Folgen hoher Cholesterinwerte sowie Möglichkeiten der Therapie finden Betroffene und Interessierte unter http.www.cholesterinwww.herzstiftung.de und www.herzstiftung.de/cholesterinsenker
In einem aktuellen Rating privater Krankenversicherer gelangen achtzehn Anbieter nicht über die Note „ausreichend“ hinaus. Auch mauern noch immer viele Anbieter bei wichtigen Daten für die Wahl der Versicherungsnehmer. Versicherungsbote hat sich Ergebnisse angesehen.
Private Krankenversicherer haben es nicht leicht. Denn zwar zeigte sich die Corona-Pandemie zumindest in den Bilanzen der PKV-Unternehmen milder als gedacht: Kosten der Pandemie neutralisierten sich durch aufgeschobene Behandlungen in anderen Bereichen (Versicherungsbote berichtete). Aber schon die Politik des billigen Geldes mit dauerhaften Niedrigzinsen sowie die hohen Teuerungen im Gesundheitssystem machten in 2021 umfangreiche Beitragsanpassungen notwendig (Versicherungsbote berichtete). Auch tritt die Branche beim Absatz von Vollversicherungen seit Jahren auf der Stelle (Versicherungsbote berichtete). Nun droht durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine neues Ungemach.
Könnten doch Energiekrise und steigende Inflation dazu führen, dass viele Selbstständige ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen – sie würden wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Auch besteht die Gefahr, dass mehr Menschen aufgrund finanzieller Sorgen in den Basis-Tarif oder gar den sogenannten Notlagen-Tarif wechseln. Ob und in welchem Ausmaß solche Szenarien Wirklichkeit werden, ist zwar derzeit noch nicht abzusehen.
Altersrente Flexirente Vorruhestand
Anbieter-Vergleich als Entscheidungshilfe
Gerade aber in derart unsicheren Zeiten kann ein Vergleich verschiedener PKV-Versicherer eine wichtige Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Unternehmens sein. Die Auswahl will gut überlegt sein – die Wahl einer Krankheitskostenvollversicherung ist oft eine Wahl auf Lebenszeit. Die Experten des MAP-Report wollen dies mit einer Neuauflage ihres umfangreichen PKV-Ratings unterstützen.
Was wurde gemacht?
Drei Bereiche, zu denen es bereits Teilratings beim MAP-Report oder im Hause der MAP-Herausgeber Franke und Bornberg gibt, wurden zu einem Gesamtrating zusammengeführt:
• Ein erster Bereich ist der Service mit Bewertungsinhalten wie Prozess-, Storno- und Beschwerdequoten. Punkte in diesem Teilrating können aber auch für das Gesundheitsmanagement und die Transparenz erworben werden. Die Servicekennzahlen geben Auskunft darüber, ob eine kundengerechte Beratung, Bedienung und Schadenregulierung stattfindet
• Ein zweiter Bereich widmet sich der Bilanz privater Krankenversicherer. Zehn Kennzahlen repräsentieren diesen Bereich. Kennzahlen zur Bilanz betreffen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens – sie geben in Zeiten des demografischen Wandels Auskunft darüber, ob private Krankenversicherer verlässlich kalkulieren und wirtschaften.
• Ein dritter Bereich betrifft den Vertrag – mit Inhalten wie Beitragsentwicklung und Flexibilität. So wollten die Ratingexperten errechnen, wie sich Bestandsbeiträge in der Vollkostenversicherung, in der Restkostenversicherung sowie in der stationären Zusatzversicherung entwickelten. Bei den Vertragskennzahlen wurden hierfür die Vertragsverläufe jeweils für den Zeitraum von dem Jahr 2000 bis 2022 und für die Jahre 2005 bis 2022 untersucht. Zudem fließen sowohl prozentuale sowie absolute Beitragsentwicklungen in die Bewertung mit ein.
Für alle Teilbereiche wurden Punkte vergeben – in der Summe aller Bereiche konnten so 100 Punkte erreicht werden. Die Gewichtung der Bereiche veranschaulichen die Experten unter folgender Grafik
(s. Grafik)
Wie aber schnitten die Unternehmen im Spiegel dieser Bewertung ab? Mit Blick auf das Gesamtrating hat sich der letztjährige Befund der Ratingexperten kaum gebessert. Denn nur zwei PKV-Unternehmen erhielten die Bestnote mmm+ („hervorragend“) – diese wurde vergeben, wenn man mindestens 85 Punkte von 100 Punkten erreicht. Ein hervorragendes Abschneiden wurde der Debeka bescheinigt (mit 86,40 Punkten) und wurde der Signal Iduna bescheinigt (mit 85,00 Punkten).
Zudem erreichten sieben Versicherer die Bewertung mmm („sehr gut“) – hierfür mussten mindestens 75 Punkte erreicht werden. Drei Versicherer erreichten außerdem ein mm („gut“). Damit ist die Zahl der Unternehmen, die besser abschnitten als mit der schlechten Bewertung „ausreichend“, aber schon vollständig.
Sechzig Prozent der Unternehmen mit der schlechtesten Bewertung
Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.
Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten
⁃ Allianz,
⁃ Alte Oldenburger,
⁃ Barmenia,
⁃ Concordia,
⁃ Debeka,
⁃ HanseMerkur,
⁃ LVM,
⁃ VGH Provinzial,
⁃ SDK,
⁃ Signal Iduna,
⁃ Württembergische).
⁃
Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab
⁃ Arag,
⁃ Axa,
⁃ Continentale,
⁃ DEVK,
⁃ DKV,
⁃ Generali,
⁃ Hallesche,
⁃ HUK-Coburg,
⁃ Inter,
⁃ LKH,
⁃ Münchener Verein,
⁃ Nürnberger,
⁃ VRK).
⁃
Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden
⁃ Bayerische Beamtenkranken
⁃ Gothaer,
⁃ Mecklenburgische,
⁃ UKV,
⁃ Universa).
MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten:
„Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.
Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230
Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.
Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.
Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.
Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.
Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis
Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“
Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden
Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):
• Universa (27,00 Punkte)
• Hallesche (24,20 Punkte)
• Mecklenburgische (24,14 Punkte)
• Münchener Verein (23,20 Punkte)
• Gothaer (22,70 Punkte)
• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)
• Inter (21,80 Punkte)
• Generali (21,30 Punkte)
• DKV (20,60 Punkte)
• Arag (20,20 Punkte)
• Continentale (20,10 Punkte)
• DEVK (19,79 Punkte)
• Axa (19,70 Punkte)
• UKV (18,70 Punkte)
• HUK-Coburg (18,65 Punkte)
• Nürnberger (16,04 Punkte)
• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)
• VRK (15,70 Punkte)
Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.
• 18 Krankenversicherer nur „ausreichend“
Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.
Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten (Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia, Concordia, Debeka, HanseMerkur, LVM, VGH Provinzial, SDK, Signal Iduna, Württembergische). Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab (Arag, Axa, Continentale, DEVK, DKV, Generali, Hallesche, HUK-Coburg, Inter, LKH, Münchener Verein, Nürnberger, VRK). Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden (Bayerische Beamtenkranken, Gothaer, Mecklenburgische, UKV, Universa).
MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten: Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.
Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230
Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.
Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.
Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.
Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.
Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis
Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“
Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden
Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):
• Universa (27,00 Punkte)
• Hallesche (24,20 Punkte)
• Mecklenburgische (24,14 Punkte)
• Münchener Verein (23,20 Punkte)
• Gothaer (22,70 Punkte)
• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)
• Inter (21,80 Punkte)
• Generali (21,30 Punkte)
• DKV (20,60 Punkte)
• Arag (20,20 Punkte)
• Continentale (20,10 Punkte)
• DEVK (19,79 Punkte)
• Axa (19,70 Punkte)
• UKV (18,70 Punkte)
• HUK-Coburg (18,65 Punkte)
• Nürnberger (16,04 Punkte)
• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)
• VRK (15,70 Punkte)
Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.
Warum die #Impfung für den #Herbst jetzt wichtig wird . Je höher die #Inzidenz ist, desto überproportional nehmen die Mutationen zu. Eine #Mutation ist – vereinfacht ausgedrückt eine #Missbildung (Veränderung) des bisherigen #Virus. . Ein Virus ist KEIN Lebewesen und hat kein Gehirn. Das Virus ist also dumm. Ähnliche Entwicklungen gibt es in einer #Mischung aus #Quantenphysik und #Mikrobiologie. . Die meisten Mutationen verkümmern und können sich nicht multiplizieren und verschwinden dann. . Ein geringer Teil kann sich jedoch multiplizieren. . Ein Teil davon ist jedoch für Lebewesen – also auch für uns Menschen mit Problemen behaftet, die auch längerfristig uns Menschen schädigen kann (zB. #LongCovid, #Schlaganfall, #Lungenschaden, #Herzerkrankung etc) oder auch tödlich sein kann. . Das Risiko, dass neue gefährliche #Virusvarianten entstehen, steigt mit der Anzahl der #Mutationen. . Um die Mutationen gering zu halten müsste man eigentlich die #Inzidenzwerte sehr gering halten. . Eine Inzidenz von 100 ist weniger gefährlich, als 1.000. Eine Inzidenz von 1.500 ist nicht 1,5-mal so gefährlich, sondern eher 2-3 mal so viel. . Bei #Inzidenzen von 2.000 und höher steigt das Risiko extrem an, dass weitere Varianten entstehen. . Eigentlich wäre es besser die Einschränkungen weiter fortzuführen. . Da #Omikron nicht so gefährlich wie die #Deltavariante ist, wird hier die großzügige Öffnung durchgeführt. . Aus meiner Sichtweise nicht ungefährlich für den Herbst/Winter 2022. . Wer glaubt, dass es keine neue gefährliche Virusvariante mehr im Herbst/Winter gibt, sollte mal lieber Lotto spielen. . Die Chance im Lotto einen großen Gewinn abzuräumen dürfte wohl größer sein. . Und JA, es gibt viele Gründe vieles wieder zu öffnen. Aber dann bitte mit #allgemeiner #Impfpflicht!
Der nachfolgende Artikel macht es deutlich und beweist es: Durch Corona sind auf der einen Seite mehr Menschen gestorben, als gedacht. Auf der anderen Seite gibt es Gruppen, bei denen weniger gestorben sind. Die Anzahl der Verkehrstoten hatte abgenommen.
Ansonsten sind fast in allen Gruppen mehr Menschen gestorben.
Deutlich mehr Todesfälle durch Corona
2021 sind in Deutschland mehr Menschen gestorben als in jedem anderen Jahr seit 1946. Natürlich wegen der Pandemie. Weshalb genau, liegt aber nicht immer auf der Hand.
Im vergangenen Jahr sind in Deutschland etwa 1.017.000 Menschen gestorben, so viele, wie seit dem Nachkriegsjahr 1946 nicht mehr innerhalb von 12 Monaten. Das ergibt eine vorläufige Auswertung des Statistischen Bundesamts. Die Sterblichkeit lag 2021 damit über dem statistisch erwartbaren Wert, stellt die Behörde fest: Es gab also eine Übersterblichkeit. Und die meisten der zusätzlichen Todesfälle lassen sich mit der Corona-Pandemie erklären.
Gegenüber dem Vorjahr 2020 hat die Zahl der Todesfälle damit um etwa drei Prozent zugenommen – nur hatte es auch damals schon eine Corona-bedingte Übersterblichkeit gegeben. Die Statistikerinnen und Statistiker ziehen zum Vergleich daher das vorpandemische Jahr 2019 heran: So ergibt sich dann ein Anstieg um acht Prozent.
Einen Teil der Zunahme hatten Forschende auch ganz ohne Pandemie erwartet. „Die Bevölkerung wird Jahr für Jahr älter und ältere Menschen haben ein höheres Risiko zu sterben. Daher erwarten wir einen Anstieg der Sterbefälle“, sagt Dmitri Jdanov, der am Max-Planck-Institut für Bevölkerungsforschung in Rostock das Labor für demografische Daten leitet. „Andererseits steigt die Lebenserwartung, etwa durch medizinischen Fortschritt. Das wirkt dem Effekt entgegen“, sagt Jdanov, „unterm Strich erwarten wir, dass die Zahl der Todesfälle pro Jahr um ein bis zwei Prozent ansteigt.“
Zwischen 2019 und 2021 wäre demnach ein Anstieg um zwei bis vier Prozent erwartbar. Die tatsächlich gemessenen acht Prozent Zunahme liegen also doppelt bis viermal so hoch. „Wir sehen eindeutig einen Anstieg, der außerhalb des üblichen Rahmens liegt“, sagt Felix zur Nieden vom Statistischen Bundesamt.
Die nun veröffentlichten Daten sind eine reine Zählung der Gestorbenen, die den Statistikbehörden von den örtlichen Standesämtern gemeldet werden. Der Datensatz enthält keine Angaben zu den Todesursachen, deren Auswertung erscheint erst in einigen Monaten. Den Gründen für die gemessene Übersterblichkeit kann man sich daher vorerst nur vorsichtig annähern. Einige Hinweise findet, wer sich die Verteilung der Sterbefälle auf den Jahresverlauf, auf Altersgruppen und Bundesländer ansieht.
Im Januar und im Dezember starben die meisten Menschen
Eines fällt sofort auf: Die Kurve der Todesfälle im Jahresverlauf folgt jener der vom Robert Koch-Institut gemeldeten Todesfälle durch und mit Covid-19. Gleich in der ersten Januarwoche 2021 starben beinahe 25.000 Menschen, es war der Höhepunkt der zweiten Welle. Das sind 5.000 Tote mehr als im Mittel der Vorjahre, was ziemlich genau der Zahl der in dieser Woche offiziell gemeldeten Corona-Toten entspricht. Auch die dritte Welle im Frühjahr 2021 ist klar zu erkennen: Damals starben zwar deutlich weniger Menschen als zum Jahresanfang, aber wesentlich mehr als sonst zu dieser Jahreszeit. Zwischen zweiter und dritter Welle lag die Sterblichkeit dagegen zwischenzeitlich unter dem Mittelwert der Vorjahre – dieser wurde durch die schwere Grippewelle 2018 nach oben getrieben. Ende 2021 stieg die Kurve, dem Verlauf der vierten Welle folgend, nochmals auf knapp 24.000 Tote pro Woche.
Insgesamt sind im vergangenen Jahr rund 90.000 Menschen mehr gestorben als im Vor-Pandemiejahr 2019. Etwa die Hälfte dieser Zunahme lässt sich mit dem Altern der Bevölkerung erklären, somit bleiben etwa 40.000 bis 50.000 zusätzliche Tote. Das RKI hat für 2021 bislang knapp 70.000 Corona-Tote gemeldet. Die Übersterblichkeit des Jahres 2021 lässt sich also rein statistisch komplett mit den Corona-Toten erklären und liegt sogar etwas darunter. Das passt zusammen, wenn man bedenkt, dass vor allem sehr alte Menschen an Corona sterben, die häufig auch ohne das Virus nur noch eine geringe Lebenserwartung haben.
International liegt die Übersterblichkeit in vielen Ländern deutlich höher als die der offiziellen Todesopfer des Coronavirus – ein Hinweis darauf, dass viele Covid-Tote nicht als solche erkannt und registriert wurden. Weltweit sind an den Folgen der Pandemie bislang zwölf bis 22 Millionen Menschen gestorben, so eine Schätzung des Economist. Offiziell zählt die Weltgemeinschaft hingegen bislang noch 5,5 Millionen Covid-Tote. In Russland sei aber beispielsweise weniger als ein Drittel der Gestorbenen in der offiziellen Statistik erfasst.
Dennoch gibt es auch in Deutschland Phasen, in denen die Übersterblichkeit zumindest zeitweise über der amtlichen Zahl der Corona-Toten liegt, vor allem im Frühjahr und Sommer 2021. Dafür kommen verschiedene Erklärungen in Frage. Eine Hitzewelle im Juni hat eine sichtbare Beule in der Kurve hinterlassen. Wie bei den tödlich verlaufenden Covid-19-Infektionen waren insbesondere ältere Menschen betroffen.
Verschobene Behandlungen und Long Covid haben einen Anteil
Dazu kommen indirekte Folgen der Pandemie: „Eine Rolle spielt sicherlich die Belastung des Gesundheitssystems. Wenn Untersuchungen und nicht-dringende Behandlungen verschoben werden müssen, führt das zu zusätzlichen Todesfällen.“, sagt der Bevölkerungsforscher Jdanov. „Auch Long-Covid dürfte sicherlich einen Teil zur Erklärung beitragen.“ Was damit gemeint ist: Eine überstandene Corona-Infektion hinterlässt oft bleibende Spuren am Gesundheitszustand der Infizierten, insbesondere nach einem schweren Verlauf. Somit steigt das statistische Risiko, später an einem anderen Leiden zu sterben. Eine US-amerikanische Studie ergab, dass Menschen in den ersten zwölf Monaten nach einer schweren Covid-Erkrankung ein mehr als doppelt so hohes Sterberisiko hatten wie eine nach Alter und Gesundheitszustand vergleichbare Kontrollgruppe, die sich nicht infiziert hat
Eine weitere, mögliche Ursache der erhöhten Sterblichkeit im Frühjahr und Sommer 2021 führt der Statistiker zur Nieden auf: „Je geringer die Grippewelle am Jahresanfang ausfällt, desto mehr Menschen sterben tendenziell im weiteren Jahresverlauf“, sagt er. Denn an der Grippe würden überwiegend Menschen sterben, die aufgrund von Alter und Vorerkrankungen ohnehin ein hohes Sterberisiko haben. In den Jahren 2020 und 2021 ist die Grippewelle wegen der Kontaktbeschränkungen jeweils weitgehend ausgefallen.
Psychische Folgen und Impfungen hatten keinen Effekt auf die Sterblichkeit
Welche Rolle die verschiedenen Erkläransätze bei der Zusammensetzung der Todesfallstatistik jeweils spielen, lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht ablesen. Etwas Licht wird die für den Herbst erwartete Statistik der Todesursachen bringen; ansonsten bleibt nur der Blick ins Ausland, wo häufig weit mehr Gesundheitsdaten für systematische Datenauswertungen zur Verfügung stehen.
Keine Hinweise gibt es bislang darauf, dass die psychischen Folgen der Pandemie zu einer erhöhten Sterblichkeit geführt haben. So lag der Anteil der Suizide an allen Todesfällen im Jahr 2020 unter dem der Vorjahre. Für 2021 liegt diese Statistik noch nicht vor.
Unplausibel sind Meldungen, wonach die Impfungen gegen das Coronavirus zu einem Anstieg der Todesfälle geführt haben. „Die regionalen Muster sprechen dagegen: In Bundesländern mit hohen Impfquoten gab es zuletzt kaum auffällige Befunde im Hinblick auf die Übersterblichkeit. In Bundesländern mit niedrigen Impfquoten war sie dagegen vergleichsweise hoch“, sagt Felix zur Nieden vom Statistischen Bundesamt.
Hier ist der Verlauf in Sachsen besonders auffällig. Bereits in der ersten Woche des Jahres 2021 lagen die Zahlen dort 77 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020, gefolgt von Thüringen (plus 55 Prozent) und Brandenburg (plus 53 Prozent). Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit noch nicht für das gesamte abgelaufene Jahr abbilden. Im November 2021 jedoch lagen sie in allen Bundesländern über dem jeweiligen Mittelwert der vier Vorjahre. Am höchsten waren hier die Abweichungen wieder in Sachsen mit einem Zuwachs von 49 Prozent und Thüringen (plus 47 Prozent) sowie Bayern (plus 32 Prozent). Auch in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Baden-Württemberg betrugen die Abweichungen 20 Prozent oder mehr. Damit zeigt sich eine Übersterblichkeit in den Bundesländern am deutlichsten, in denen nicht nur die Impfquoten am niedrigsten, sondern auch die Corona-Infektionszahlen zuvor am höchsten waren. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen waren die Abweichungen am geringsten – hier lagen die Zahlen um weniger als zehn Prozent über den Vorjahren.
Um Verwahrentgelt zu umgehen, könnte die Suche nach Deinen alten Sparbüchern durchaus sinnvoll sein. Aber auch ein Blick über den Tellerrand der Banken kann helfen.
Verwahrentgelte – rechtlich höchst umstritten – werden inzwischen von immer mehr Banken gefordert. Wer mehr als 50.000 Euro bei der Bank hat, muss ggf. ein Verwahrentgelt von 0,5 % bezahlen. Wer 550.000 Euro bei der Bank hat, muss bei diesen Banken dann aus 500.000 Euro Minuszinsen von 5 % aus 500.000 Euro bezahlen. Das sind pro Jahr dann 2.500 Euro bzw. mtl. knapp 210 Euro.
Welche Alternativen gibt es?
Alternative 1: Anlage in Fonds oder Rentenversicherungen als Fonds
Hier wird das Geld umgeschichtet, wobei natürlich eine höhere Chance, aber auch ein Risiko besteht. Schaut man sich die Entwicklung diverser Papiere an, dann ist dies eine langfristig interessante Alternative.
So könnte ein laufender monatlicher Beitrag oder auch ein Einmalbeitrag in einer modernen Rentenversicherung mit Indexzertifikaten angelegt werden.
Beispiel:
Debeka Global Shares
Der Debeka Global Shares – ein interner Fonds im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) – strebt einen langfristigen, dauerhaften Wertzuwachs unter Berücksichtigung von Risikominderungstechniken an.
Dies ist nur eine Möglichkeit unter den Alternativen der Gruppe 1.
Es gibt natürlich auch völlig andere Alternativen
Alternative 2: Festgeld bei Bausparkassen
Wer das Risiko nicht eingehen kann, weil er beispielsweise das Kapital in nächster Zeit benötigt (z. B. Bau oder Kauf von Wohneigentum), für den besteht auch die Alternative, das Kapital beispielsweise bei der Debeka als Festgeld anzulegen. Hier wird das Geld für einen festgelegten Zeitraum von mindestens 3 Monaten angelegt. Ein Verwahrentgelt wird nicht fällig. Problematisch ist bei Festgeldern jedoch, dass das Geld über einen festgelegten Zeitraum angelegt wird.
Alternative 3: alte Sparbücher, die man vergessen hat!
Wer bei dieser Geldanlage völlig flexibel sein will, also das Geld jederzeit verfügbar haben möchte, könnte – wenn noch alte Sparbücher vorhanden sind – auch diese Sparbücher bis zu gewissen Höchstsätzen nutzen, wobei Bestandskunden einen höheren Betrag ohne Streitereien anlegen können.
So gibt es Banken, die für Bestandskunden bis zu 250.000 Euroohne Verwahrentgelt akzeptieren, für Neukunden jedoch nur 50.000 Euro.
Inwieweit ein Verwahrentgelt bei Sparbüchern überhaupt rechtlich in Ordnung ist, wird von vielen Juristen angezweifelt.
Bei alten Sparbüchern ergeben sich hiermit flexible Anlagemöglichkeiten. Man kann über sein Girokonto (auch wenn es bei einer anderen Bank besteht) auf das alte Sparbuch Einzahlungen vornehmen (Sparbuchnummer und BLZ bei IBAN berechnen eingeben) und dann den entsprechenden Betrag überweisen.
Vor der Überweisung sollte man mit der Bank Kontakt aufnehmen, denn bei sehr alten Sparbüchern könnten diese Sparbücher ausgebucht sein.
Durch den Rechercheauftrag bei der Bank wird dies dann wieder aktiviert. Sollte das Geld vor Ablauf von 3 Monaten benötigt werden, wäre theoretisch eine Vorfälligkeit fällig, die sich auch dem Guthabenzins berechnet.
Die Guthabenzinsen sind jedoch bei Sparbüchern regelmäßig zwischen 0,00 % bis 0,0001 %. Insofern würde bei Sonderkündigung auch keine nennenswerte Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Wenn die Bank dann die AGB ändern möchte, dann müsste der Bankkunde zustimmen. Macht er dies nicht, dann kann die Bank evtl. kündigen. Ob sie dies bei einem Sparbuch, das bisher ein Guthaben von 500 Euro oder gar 15 Euro hatte macht, ist fraglich.
Keine der Alternativen ist für jeden richtig. Sinnvoll kann auch ein Mix dieser Geldanlagen sinnvoll sein. So ist bei den Sparbüchern besonders auf die Höhe der Einlagensicherung zu achten, die regelmäßig pro Bank und pro Kunde auf 100.000 Euro begrenzt ist.
Wichtiger Tipp für ältere Menschen
Sollten Sie das Vermögen vielleicht für Ihre evtl. Pflege im Alter noch nicht auf andere Personen übertragen wollen oder erst später vererben wollen, dann gibt es hier – je nach Vermögensbetrag bessere Alternativen.
Grund: Je nach Höhe des Vermögens, das Sie vererben möchten, wird Erbschaftsteuer fällig. Bei der Überschreitung des Freibetrages beträgt die Erbschaftsteuer bis zu 50 % (abhängig vom Verwandtschaftsgrad).
Wird der Vermögensbetrag vererbt (Depot, Sparbuch oder auch Kapitalstand einer aufgeschobenen Renten-, Index- oder Lebensversicherung) ist dieser Wert auch bei der Berechnung der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.
Bei speziellen privaten Rentenversicherungsformen ist die Bewertung des Vermögens jedoch wesentlich geringer, wodurch die Erbschaftsteuer erheblich abgesenkt werden kann.
Durch eine geringere Bewertung sinkt neben dem erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigenden Vermögens auch die prozentuale Höhe der Erbschaftsteuersätze. Halbierungen der Erbschaftsteuer sind da nicht selten.
Aber Vorsicht! Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung ist dies nicht der Fall. Und bei der Vertragsgestaltung sind einige wichtige Punkte zu beachten. Falsche Gestaltungen der Verträge können steuerschädlich sein.
Darüber hinaus kann die Erbschaftsteuer in gewissen Konstellationen nach dem Tod des ersten Erbenden bei dem Vererben an den nachfolgenden Erben sogar zurückverlangt werden. Bei Kapitalanlagen gibt es diese Möglichkeit nicht!
Im Süden Afrikas machen Forscher einen besorgniserregenden Entdeckung von neuen Corona-Varianten grassiert eine neue Corona-Variante mit vielen Mutationen.
Diese soll nicht nur ansteckender sein, sondern auch den Impfschutz umgehen können. Israel, Großbritannien und Japan reagieren schnell.
Die neue #Corona-#Variante B.1.1529 hat bereits einen Namen: „Omikron. #Omikron ist der 15. Buchstabe des griechischen Alphabets.
Wie tödlich dieser Virus ist, kann noch nicht gesagt werden. Dies wird wahrscheinlich frühestens in 2 Wochen möglich.
Der vorhandene Impfschutz durch mRNA-Impfungen soll zwar geringer sein, jedoch trotzdem die extremen Fälle in der Deltavirus-Vielzahl verhindern (Quelle: Drosten).
In den Ländern Südafrika, Lesotho, Botswana, Simbabwe, Mosambik, Namibia und Eswatini wurden Neue Mutationen entdeckt, die bereits zur Einschränkung des Flugverkehrs teilweise geführt haben.
So haben Israel und Großbritannien bereits die Einreise aus diesen Ländern gestoppt, bzw. stark eingeschränkt.
Beispiel Israel: Israelis müssen bei einer Heimkehr aus diesen Ländern für bis zu 14 Tage in Quarantäne in ein Corona-Hotel, können sich aber nach einer Woche mit zwei negativen PCR-Tests freitesten.
Ähnliche Maßnahmen ergreifen seit 25.11.2021 – dem Bekanntwerden dieser Variante B.1.1529 – Japan und Großbritannien.
Das südafrikanische Institut für Ansteckende Krankheiten NICD teilte am gestrigen Donnerstag mit, es seien in Südafrika 22 erste Fälle der neuen Variante B.1.1529 nachgewiesen worden. Mit mehr Fällen sei im Zuge der laufenden Genomanalysen zu rechnen. „Obwohl die Datenlage noch beschränkt ist, machen unsere Experten mit allen Überwachungssystemen Überstunden, um die neue Variante und die damit möglicherweise verbundenen Implikationen zu verstehen.“
Wegen der Ausbreitung einer neuen möglicherweise gefährlicheren Variante des Coronavirus will die EU-Kommission Reisen aus dem südlichen Afrika in die EU auf ein absolutes Minimum beschränken. Die Brüsseler Behörde werde den EU-Staaten vorschlagen, die dafür vorgesehene Notbremse auszulösen um den Luftverkehr auszusetzen, teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf Twitter mit.
Wegen der neu aufgetretenen Variante des Coronavirus schränkt die Bundesregierung den Flugverkehr mit Südafrika drastisch ein.
Das Land gelte ab der Nacht zum Samstag als Virusvariantengebiet, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit. „In der Folge dürfen Fluggesellschaften nur noch deutsche Staatsbürger nach Deutschland befördern.“ Zudem müssten alle Eingereisten für 14 Tage in Quarantäne – auch wenn sie vollständig geimpft sind.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO untersucht derzeit, ob die neue Corona-Variante B.1.1.529 als besorgniserregend eingestuft werden muss. Das sagte WHO-Expertin Maria van Kerkhove in einem Briefing. Es werde dabei auch untersucht, inwieweit die Variante auch Folgen für die Diagnostik, Therapien und die Impfkampagnen habe. „Es wird ein paar Wochen dauern, bis wir verstehen, welchen Einfluss diese Variante hat“, sagte Kerkhove. Die WHO hat für die unterschiedlichen Corona-Varianten mehrere Kategorien. Eine davon ist die Kategorie „Variant of Concern“, auf deutsch „besorgniserregende Variante“. Eine der „Variants of Concern“ ist etwa die derzeit in Deutschland vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus. Zu den Merkmalen einer solchen Variante kann etwa gehören, dass sie nachgewiesenermaßen die Übertragbarkeit des Coronavirus erhöht hat.
Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun rechnet damit, dass wegen einer neuen Corona-Variante „in Kürze“ der Flugverkehr aus Deutschland ins südliche Afrika unterbrochen werden muss. „Die Wissenschaftler sind alle hoch alarmiert“, sagte Braun im ARD-Morgenmagazin. Experten befürchten, dass die Variante B.1.1.529 wegen ungewöhnlich vieler Mutationen nicht nur hoch ansteckend sei, sondern auch den Schutzschild der Impfstoffe leichter durchdringen könnte. Braun betonte, dass deswegen auch Gespräche mit dem Robert-Koch-Institut geführt würden.
Können denn Flugunterbrechungen dauerhaft helfen?
Nein, Flugunterbrechungen können die Einwanderung der neuen Corona-Variante sicherlich nicht dauerhaft verhindern, aber es bringt für die Wissenschaft einen erheblichen Zeitgewinn.
Von der neuen Variante wird aufgrund der bisherigen Forschungsergebnisse davon ausgegangen, dass er um ein Vielfaches ansteckender und aggressiver ist.
Die Variante versucht dabei den bisherigen Impfschutz zu umgehen.
Gerade diese neue Erkenntnis wird es erforderlich machen, die Staaten zu isolieren, die von der neuen Variante schon angesteckt wurden.
Nicht nur für die Menschen ein herber Schlag, sondern auch für die Wirtschaft.
Am Morgen sank der DAX bereits auf 15.300. Bestimmte Unternehmen werden durch Flug- und Einreisebeschränkungen deshalb heute herbe Kursverluste erleiden. Auch Unternehmen, die vom Import aus diesen Ländern abhängig sind, werden davon sehr betroffen.
Für den DAX könnten neue Tiefststände bei 12.000 bis 13.000 in den kommenden Wochen durchaus sichtbar werden.
Auch wenn der derzeitige Impfschutz bei der neuen Variante nicht vollständig hilft, ist es jetzt um so wichtiger, dich impfen zu lassen.
Die Gründe:
Je höher die Inzidenz ist, desto eher besteht für das Virus die Möglichkeit neue Mutanten zu bilden, von denen dann sich neue Varianten bedrohlich entwickeln.
Allein deshalb ist es wichtig, dass ein allgemeiner Impfschutz sofort umgesetzt wird.
Selbst wenn jedoch jeder heute geimpft werden könnte, würde dieser Impfschutz erst in 7-8 Wochen vorhanden sein.
Beispiel BionTech
Heute: 1. Impfung
In 5-6 Wochen: 2. Impfung
Nach 2 weiteren Wochen: 88% Impfschutz
Gerade weil der Impfschutz erst in 7-8 Wochen eintritt – also eher mitten in der jetzigen Deltavarianten-Seuche – muss dies mit einem Lockdown umgehend kombiniert werden.
Nur so :
kann die Ausbreitung der Delata-Varianten-Seuche mit ca 2 Wochen Verzögerung aufgehalten werden.
kann Zeit für die Forschung gegen die neue Variante gewonnen werden, denn auch diese Variante kommt nach Europa und somit auch nach Deutschland.
Wie entstehen viele unterschiedliche Mutanten?
Wenn in einem Land bzw. einem Gebiet hohe Inzidenzen vorhanden sind, dann ist dies das Ergebnis von einem fehlenden Lockdown und einer zu geringen Impfquote.
In Südafrika ist die Impfquote bei 5%! Schuld an der geringen Impfquote hat in Südafrika die Korruption und Unterschlagung durch Regierungsmitarbeiter.
Daraus konnten sich sehr viele Mutanten bilden. Der „erfolgreichste“ Mutant ist die Corona-Variante B.1.1.529.
Ergänzung: inzwischen wurde heute der erste Fall in Belgien bekannt.
Gerade aufgrund dieser Situation wäre ein sofortiger Lockdown sinnvoll, wobei die Impfpflicht eintreten muss.
BioNTech arbeitet bereits an der Verbesserung des mRNA-Impfstoffes, der dann auch die neue Variante in den Griff bekommt.
Die Anpassung des Impfstoffes bis zur Verimpfung wird sicherlich 2-3 Monate dauern. Die Verimpfung des jetzigen Impfstoffes ist dringend anzuraten. Die anschließende Verimpfung eines neuen Impfstoffes macht in der Kombination kein Problem. Im Gegenteil, die Wissenschaftler sehen Überkreuzimpfungen als sehr gut an.
Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, warnt vor der Entstehung einer Super-Variante des Coronavirus. „Meine große Sorge ist, dass es zu einer Variante kommen könnte, die so infektiös ist wie Delta und so gefährlich wie Ebola“, sagte der Mediziner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die neue südafrikanische Variante B.1.1.529 sei ein gutes Beispiel dafür, dass man dem Virus keine Chance zur Mutation geben dürfe. Um weitere Varianten zu verhindern, werde es nötig sein, die Welt noch jahrelang zu impfen, sagte Montgomery.
Eine Ebola-Infektion führt meist zu hohem Fieber und inneren Blutungen und endet sehr oft tödlich. Ohne Medikamente sterben rund 50 Prozent der Kranken, wobei der Anteil je nach Virusart auch deutlich darunter oder darüber liegen kann. Der bislang folgenschwerste Ebola-Ausbruch war 2014/2015 in Westafrika, damals kamen mehr als 11.000 Menschen ums Leben.
Wie gefährlich die neue Corona-Variante ist, kann erst in einigen Wochen gesagt werden.