Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält man nur, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt werden:
Neben einer Wartezeit von 60 Monaten mit Beitragszeiten (wie zum Beispiel auch bei der Regelaltersrente) müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben.
Die Erfüllung dieser besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzung kann leicht in Gefahr geraten.
Können Sie nach dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes nicht zügig ins Erwerbsleben zurückkehren, legen Sie nach dem Bezug von Arbeitslosengeld eventuell keine Pflichtbeitragszeiten mehr zurück, die für diese Vorversicherungszeit zählen.
Damit haben Sie eine Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf und können letztendlich die Voraussetzungen auf die Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen.
Wann wird Erwerbsminderungsrente geleistet?
Volle Erwerbsminderungsrente erhalten nur diejenigen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können.
Wer bis zu sechs Stunden arbeitsfähig ist, kann die halbe Rente bekommen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit zählt bei der Erwerbsminderung die Arbeitsfähigkeit – egal in welchem Beruf.
Hierbei kann es auch schon ausreichen, wenn der Arbeitsmarkt für diese geringe Tätigkeit verschlossen ist.
Neben gesetzlicher Erwerbsminderungsrente ist Berufsunfähigkeitsrente wichtig
Die Berufsunfähigkeitsrente wird geleistet, wenn die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.
Bei vielen Anbietern wird jedoch erst ab 50% Berufsunfähigkeit geleistet.
Es gibt jedoch auch Anbieter, die bereits ab 25 % Berufsunfähigkeit anteilig leisten und dann ab 75 % die volle Rente leisten.
Diese letzte Variante ist besser, denn ein sehr hoher Anteil der Berufsunfähigen sind zwischen 25 und 49 % berufsunfähig.
Die #Rente reicht nicht. Und wer ist schuld? Man kann natürlich die #SPD oder #CDU dafür verantwortlich machen. Das ist jedoch falsch! Wir alle sind selbst schuld. Das macht der Artikel von focus durchaus deutlich.
Dass wir zu wenig Kinder haben und immer älter werden, war mir schon 1979 bewusst.
Da ich selbst damals in der Versicherungsbranche 1979 die Ausbildung absolvierte, hatte ich die Geburtenrate und Lebenserwartung beobachtet.
Und als Blüm sieben Jahre später sagte „Die Rente ist sicher“ fragte ich mich: „Ja, aber in welcher Höhe?“
Jeder hätte es sehen können, keine wollte es wahr haben.
Insoweit ist der Focus-Artikel richtig.
Allerdings wird und wurde ein wichtiges unliebsames Thema ausgelassen.
Wenn wir zu wenig Kinder gezeugt haben, dann brauchen wir jetzt dringend mehr Zuwanderung.
Die Sprüche und Forderungen von so manchem AfD-Politiker „Jede Frau muss mehr Kinder gebären“ ist Blödsinn.
Grund: Kinder die in einem Jahr geboren werden, sind erst in 20-25 Jahren im Erwerbsleben. Und dies hilft nicht in den kommenden 20 Jahren.
Noch dazu kommt, dass wir mindestens 2,1 Kinder im Durchschnitt benötigen. Dafür müssten alle 20-40 jährigen Frauen sofort jeweils 4 Kinder gebären.
Insofern sind die Sprüche von Tino Chrupalla von der AfD nichts als Stammtischgerede, wenn man meint „Ausländer raus“ und „jede Frau muss mehr Kinder gebären“.
Nicht nur Zuwanderung, sondern auch Flüchtlinge sind ein Kapital für die Erwerbstätigengruppe. Zwar brauchen ausländische Mitbürger eine gewisse Zeit, bis sie beispielsweise Deutsch können.
Eines darf man auch nicht übersehen: Die Zeit der Zuwanderung von osteuropäischen Arbeitskräften aus Polen, Rumänien& Co neigt sich auch dem Ende .
So unangenehm die Zuwanderung von Flüchtlingen von dem einen oder anderen Bürger (durch die Hetze der #AfD) gesehen wird.
Wir brauchen in den kommenden Jahren pro Jahr 1,5 Mio. Menschen, die in das Erwerbsleben hineinwachsen.
Und natürlich ist die Integration aufwendig. Neu ankommende Menschen müssen vor der Beschäftigung unsere Sprache so weit beherrschen, dass sie im Beruf und Leben bestehen können.
Mindestsprachkenntnisse A1, A2 und B1 dauern eben etwa zwei Jahre.
Dass Zuwanderung und Zuzug von Flüchtlingen notwendig sind, damit wir mittelfristig mehr Beitragszahler haben ist eine unangenehme Wahrheit.
Zwischen 2011 und 2020 haben wir immerhin Netto rund 4 Mio. Neue Erwerbstätige bekommen. Und dies nicht durch spätere Rente oder sehr viele Schulabgänger.
Wenn wir die Beitragszahler nicht steigern können, wird es bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung noch problematischer!
1941 wurde die Krankenversicherung der Rentner eingeführt. Lange Zeit mussten Rentner keinen Krankenkassenbeitrag bezahlen.
Ich erinnere mich noch daran, als Rentner erstmals einen eigenen Krankenkassenbeitrag in die KVdR bezahlen mussten. Das war 1983: 5% Rentnerbeitrag für die KVdR.
Inzwischen wurde der Beitragssatz für Rentner angehoben und die Voraussetzungen Färbern Eintritt in die KVdR erschwert.
Auch die Beitragspflicht wurde ausgedehnt. Heute sind auch Beiträge auf die Betriebsrente beitragspflichtig.
Wer in die Krankenversicherung der Rentner kommt, hat gegenüber freiwillig versicherten Rentnern (noch) erhebliche Vorteile. So sind Zinsen, Mieterträge beim KVdR-Versicherten nicht beitragspflichtig.
Wie lange die „Heilige Kuh KVdR“ noch erhalten bleibt, ist fraglich.
Auch die Pflegeversicherung wird im Leistungsumfang explodieren. Und dies obwohl due Selbstbeteiligung bei allen Pflegegraden heute – ja nach Region zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich beträgt.
Eigenvorsorge Rente, Krankenversicherung und Pflege dringend notwendig
Jeder müsste es heute eigentlich wissen. Die Eigenvorsorge ist heute dringend notwendig. Dass die Vorsorge im ausreichenden Maß vom Himmel fällt, gilt nur für wenige Erben. Und dies nur dann, wenn die Eltern nicht lange Pflegefall sind. Bei 6 Jahren Pflege entsteht schon eine Selbstbeteiligung von ca. 6.500 € x 12 Monate x 6 Jahre = 468,000 Euro.
Und so manche Ehefrau lebt 10-14 Jahre länger als der Ehemann. Dies liegt zum einen daran, dass die Ehefrauen jünger sind und eine um 5-7 Jahre längere Lebenserwartung haben.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner
Wer ist noch nicht 45 Jahre jung und hat zwischen 16 und 17 Jahren noch die Schulbank gedrückt und in dieser Zeit keinen Minijob (versicherungspflichtig) ausgeübt?
Für diese Menschen ein besonderer Tipp zur gesetzlichen #Rentenversicherung: —>
Kleiner Tipp, wenn Du
– zwischen 16 und 17 noch die #Schule #besucht
– und in dieser Zeit keine #Beiträge in die #Rentenversicherung eingezahlt hast
– noch nicht 45 Jahre alt bist,
kannst Du freiwillig in die gesetzliche #Rentenversicherung #Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornehmen.
Dadurch erreichst Du später Sie schnellet die 45 Versicherungsjahre, die für eine „Rente ohne Abschlag“ notwendig sind.
Die Beiträge können Sie in der #Steuererklärung wie #Rürup #Beiträge absetzen.
Gegebenenfalls kannst Du die Beiträge auch auf zwei oder mehr Kalenderjahre steuerrechtlich verteilen.
Ein weiterer neben Effekt ist, dass sie nicht nur die Beiträge steuerlich absetzen können, sondern auch dadurch mehr Entgeltpunkte erreichen.
voraussichtlich in absehbarer Zeit sterben und der Ehepartner Anspruch auf ungekürzte #Witwenrente (oder #Erziehungsrente, oder Anspruch auf #Waisenrente) besteht,
sollten ebenfalls durch einen #Rentenberater prüfen lassen, ob und welche Höhe an freiwilligen Beiträgen sinnvoll ist.
Weitere Infos hab ich in einer Internetseite zusammen gefasst. —> https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/tipps-unter-45/
Es gibt aber auch noch andere Gründe, warum sich die Sonderzahlungen lohnen. Ob sie den Mindestbeitrag oder den höchst Beitrag für diese Zeit einzahlen, muss individuell entschieden werden.
Nachfolgend ein Tipp ab 18
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Das Fortschreiten des Klimawandel muss durch Reduzierung von Co2 und fossiler Energie aufgehalten werden
Im Wdr5 Morgenecho spricht Dr. Matthias Land, Vorstand der DAV und Vorsitzender des Ausschusses #Schadenversicherung über das Sturmtief „#Bernd“ im #Ahrtal 2021, die Zunahme von Sommerstürmen, #Versicherbarkeit von Naturkatastrophen, eine mögliche #Elementarschadenpflichtversicherung, wie sich #Selbstbehalte auf die Prämien auswirken und welche Stellschrauben Steuern bieten.
—— Was man nicht übersehen sollte. Die Prämien für Elementarschäden werden durch die #extremen #Stürme und #Starkregen ansteigen. Sollte das #Klima sich weiter verändern, muss auch darüber nachgedacht werden, nicht nur die Prämie anzupassen, sondern auch Selbstbeteiligungen vorzusehen.
In bestimmten Regionen könnte es auch durchaus in den kommenden Jahren dazu führen, dass dort die Risiken über eine Pflichtversicherung gedeckt werden.
Die Elementarschäden haben innerhalb eines Jahres über 12 Mrd. Euro gekostet
Wer Grundsicherung bezieht und nebenher noch ein Einkommen hat, muss sich einen Großteil davon auf die Sozialleistung anrechnen lassen. Wie viel genau, erfahren Sie im Artikel.
Wie viel darf man bei der Grundsicherung hinzuverdienen?
Grundsicherung erhalten laut Deutscher Rentenversicherung bedürftige Menschen, deren Alters- oder Erwerbsminderungsrente nicht reichen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dazu zählen etwa Personen, die nie gearbeitet haben oder Hausfrauen. Diese erhalten allerdings zusätzlich Mütterrente, da sich die Kindererziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen.
Nach Paragraf 82 Absatz 3 Satz 1 SGB II dürfen Personen, die Grundsicherung beziehen, nur 30 Prozent ihres Einkommens aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit behalten und höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.
Der Rest wird auf die Sozialleistungen angerechnet. Dabei ist das Bruttoeinkommen heranzuziehen. Bei Menschen mit Altersrente ist die Hinzuverdienstgrenze 2023 weggefallen.
Was zählt bei der Grundsicherung zum Einkommen?
Der Deutschen Rentenversicherung zufolge zählen zum Einkommen:
Erwerbseinkommen
Renten und Pensionen aus dem In- und Ausland, auch die Riesterrente (seit 2018 bleiben 100 Euro anrechnungsfrei. Weitere 30 Prozent bleiben bis zu einem Höchstbetrag frei)
Unterhaltszahlungen der Eltern oder Kinder (Jahreseinkommen unter 100.000 Euro)
Elterngeld über 300 Euro
Einnahmen aus Miete und Pacht
Kindergeld
Krankengeld
Zinsen
Was zählt bei der Grundsicherung nicht zum Einkommen?
Nicht zum Einkommen zählt hingegen Folgendes:
30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1
Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern (Jahreseinkommen unter 100.000 Euro)
Elterngeld bis 300 Euro
Bis zu 250 Euro aus steuerfreien Tätigkeiten, wie etwa dem Ehrenamt
Pflegegeld
Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag). Auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen zählt dazu.
Höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.
Wofür gibt es die Grundsicherung?
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhalten Bedürftige die Grundsicherung für:
notwendigen Lebensunterhalt,
Kosten für Unterkunft und Heizung,
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
Vorsorgebeiträge,
Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen sowie
Hilfe in Sonderfällen
Übrigens: Die Rente steigt immer wieder. Und zwar zum 1.7. eines Jahres.
Wie viel Rente man bekommt, kann man auf einem neuen Online-Portal einsehen. Dazu wird ein Personalausweis und die Steueridentifikationsnummer benötigt.
Zusätzlich wird eine App auf dem Smartphone, Lsptop oder Tablet installiert (AusweisAPP 2). Die AusweisApp2 ist dabei eine Software, die Sie auf Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet installieren, um Ihre Ausweiskarte auslesen und sich so digital ausweisen zu können.
Der Perso in Kombination mit der Ausweis-App am Handy erlaubt es, die eigene Identität online zu bestätigen. Das klappt mittlerweile sehr einfach.
Wem das Geld im Alter nicht reicht, der kann als Rentner bestimmte Zuschüsse beantragen. Auch ein Härtefallfonds mit bis zu 5000 Euro steht bereit. Außerdem können fleißige Rentner noch einen Zuschlag von 100 Euro erhalten.
Um diese Frage zu beantworten, muss man erst einmal wissen, welcher #Sauerstoffgehalt der Norm entspricht und ab wann unser Blut nicht mehr genügend #Sauerstoff enthält.
Muss man sich wirklich Sorgen um die #Sauerstoffsättigung im Schlaf machen?
Doch in welchen Situationen geschieht ein Sauerstoffabfall im Blut? Kann man eine normale Lungenfunktion besitzen und trotzdem unter einer schlechten Sauerstoffsättigung leiden? Und wenn ja, was ist dann dafür verantwortlich? Wir erklären, welche Werte normal sind und ob eine Sauerstoffsättigung im Wachzustand von der im Schlaf unterscheidet.
Was bedeutet Sauerstoffsättigung?
Mit Sauerstoffsättigung wird das Verhältnis von sauerstoffhaltigem Hämoglobin (mit Hämoglobin ist der rote Blutfarbstoff gemeint) zu nicht sauerstoffhaltigem Hämoglobindargestellt. Die Abkürzung für den Begriff Sauerstoffsättigung ist SpO2.
Dabei benötigt unser Körper eine gewisse SpO2, um ohne Beschwerden zu funktionieren. Eine zu niedrige Sauerstoffsättigung wird Hypoxämie genannt. Der Abfall des Sauerstoffgehalts im Blut nennt sich Hypoxie. Der normale Sauerstoffgehalt liegt zwischen 95 und 99 Prozent. Das heißt, so viel Hämoglobin in unserem Blut ist sauerstoffhaltig. Nur ein bis sieben Prozent unseres Hämoglobins ist nicht sauerstoffhaltig.
Welche Sauerstoffsättigung im Schlaf ist normal?
Wie schon gesagt liegt der Normalwert der Sauerstoffsättigung bei 95 bis 99 Prozent. Diese Werte beziehen sich allerdings nur auf die Sättigung des Blutes am Tag. In der Nacht sieht es etwas anders aus. Hier kann der Wert teilweise deutlich sinken und ist trotzdem nicht kritisch.
So kann die Sauerstoffsättigung im Schlaf unter 95 Prozent fallen. Ein SpO2-Wert, der tagsüber katastrophal wäre und Ärzte in Aufregung versetzen würde. Warum ist der Wert in der Nacht so niedrig? Dies liegt an der Liegeposition. Durch sie verschiebt sich das Verhältnis zwischen Lungenbelüftung und -durchblutung. Es gelangt weniger Sauerstoff ins Blut. Ein Ereignis, das bei gesunden Menschen aber keinerlei Probleme verursacht und völlig normal ist.
Sauerstoffsättigung im Blut: Die verschiedenen Werte
Um zu verdeutlichen, wie gefährlich ein Abfall der Sauerstoffsättigung (Hypoxie) ist, hier eine Tabelle mit Werten und Maßnahmen, die im Ernstfall ergriffen werden sollten.
SpO2-Werte: Maßnahme
>95 %Sehr gute Werte. Alles in Ordnung. Es liegt kein Sauerstoffmangel vor.
93-95 %Kurzfristig keine Maßnahmen notwendig. Sollten die Werte aber länger auftreten, sollte man sie im Auge behalten.
90-93 %Kurzfristig ebenfalls unproblematisch. Sollten sie allerdings länger anhalten, sollte dringend ein Arzt aufgesucht werden.
<90 %Es ist umgehend ein Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Es liegt ein Sauerstoffmangel vor.
<80 %Die betroffene Person sollte durch den hohen Sauerstoffmangel sofort in ein Krankenhaus eingewiesen werden.
<70 %Es herrscht akute Lebensgefahr.
Wodurch kann die Sauerstoffsättigung fallen?
Fällt die Sauerstoffsättigung im Schlaf dauerhaft unter 95 Prozent, ist auch dies als problematisch anzusehen. Welche Erkrankungen können für einen zu niedrigen SpO2-Wert verantwortlich sein? Wir nennen einige:
Schlafapnoe Bei einer Schlafapnoe kann es zu einer dauerhaft niedrigen Sauerstoffsättigung im Schlaf kommen. Der Sauerstoffmangel tritt auf, weil durch das Schnarchen und die Atemaussetzer nicht genügend Sauerstoff in die Lunge gelangt und dadurch nicht ins Blut weitergegeben werden kann. Alle Risiken und Ursachen dieser ernsten Erkrankung sowie Hilfen kannst du in unserem Artikel über Schlafapnoe nachlesen.
Lungenentzündung Eine Lungenentzündung (Pneumonie) gehört zu den häufigsten Lungenerkrankungen in Deutschland. Eine Lungenentzündung kann bakterielle oder virale Ursachen haben, wie beispielsweise durch Streptococcus pneumoniae oder das Coronavirus. Eine Lungenentzündung darf nicht mit einer Bronchitis verwechselt werden. Neben Atembeschwerden können auch Husten, Fieber und Brustschmerzen auftreten.
Lungenembolie Bei einer Lungenembolie verschließen sich eine oder mehrere Pulmonalarterien durch Blutgerinnsel – auch Thromben genannt – die meist in den Beinen entstehen. Neben Atemnot können hier auch Husten, Brustkorb- und Herzschmerzen auftreten.
Asthma Hier kann die Sauerstoffsättigung im Schlaf fallen, ohne dass es direkt bemerkt wird. Meist werden Betroffene durch Atembeschwerden und einer erhöhten Herzfrequenz wach. Dann gilt es, schnell zu handeln. Bei akuten Beschwerden und keiner Besserung des Sauerstoffgehalts im Blut sollte umgehend ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.
Lungenödem Ein Lungenödem ist fast immer die Folge eines akuten Linksherzversagens. Hierbei ist also zunächst die akute Gefahr des Herzversagens zu behandeln. Anzeichen für ein Lungenödem können sein: Schwere Atemnot, starkes Schwitzen, Keuschen und schaumartiger Auswurf.
Generell besteht bei allen Lungenerkrankungen die Gefahr, dass der Sauerstoffgehalt im Blut fällt und damit die Sättigung auf einen gefährlich Wert fällt. Deswegen sollte auch eine oberflächlich harmlos erscheinende Lungenerkrankung ärztlich untersucht werden. Sauerstoffmangel im Blut ist nichts, womit man leichtfertig umgehen sollte.
Sauerstoffsättigung und Covid-19
Tatsächlich ist die Sauerstoffsättigung einer der größten Gradmesser beim Kampf gegen das Coronavirus. Anhand der Sauerstoffsättigung können Ärzte und Ärztinnen ausmachen, wie weit die Entzündung der Lunge durch Covid-19schon fortgeschritten ist.
Neben einer künstlichen Beatmung versuchen Ärzte und Ärztinnen immer auch die Sauerstoffsättigung des Blutes zu erhöhen. Dabei wird auch die Sauerstoffsättigung im Schlaf gemessen, da hier die Atmung langsam und gleichmäßig stattfindet und keine körperliche Belastung vorliegt.
Was passiert bei einer zu geringen Sauerstoffsättigung?
Bei einer Hypoxämie werden der Körper oder Körperteile nicht mehr mit genügend Sauerstoff versorgt. Doch gerade, wenn die Sauerstoffsättigung im Schlaf oder in ruhigen Momenten sinkt und die Atmung flach ist, muss nicht unbedingt eine Atemnot bestehen. Weitere Symptome, auf die du achten solltest, können sein:
Ein beschleunigter Puls
Brustschmerzen
Schwindel
Schwächegefühl
Unwohlsein
Schweißausbrüche im Wechsel mit Kälteschüben
Übelkeit
Es müssen nicht alle Symptome auf einmal auftreten. Da es vorkommen kann, dass nur bestimmte Körperteile nicht mehr mit genügend Sauerstoff versorgt werden, gilt es also auch auf einzelne Symptome zu achten
Kann ich die Sauerstoffsättigung selbst messen?
Ja, mit den richtigen Geräten ist eine Messung der Sauerstoffsättigung im Schlaf möglich. Beispielsweise mit einem Pulsoximeter. Ein Pulsoximeter wird auf den Finger gesteckt, es gibt aber auch Pulsoximeter, die wie eine Uhr am Handgelenk getragen werden können und dort Messungen vornehmen.
Mittlerweile verfügen viele Smartwatches und Fitnessbänder über diese Funktion und können Messungen vornehmen. Allerdings können die Werte durch Ungenauigkeit des Pulsoximeters schwanken. Um die Sauerstoffsättigung im Schlaf zu messen, sind diese Pulsoximeter trotzdem die einzige Alternative, ohne ein Schlaflabor oder ein Krankenhaus aufsuchen zu müssen.
Was ist Pulsoxymetrie?
Unter Pulsoxymetrie versteht man die Messung des Sauerstoffgehalts im Blut und ob ein Sauerstoffmangel vorliegt oder nicht. Bei der Pulsoxymetrie wird mit einem wird die Haut mit einem starken Lichtstrahl durchleuchtet. Meist kann ein Pulsoximeter neben der Sauerstoffsättigung auch den Puls messen
Wer neben der #Rente noch arbeiten und seine #Altersrente steigern möchte, kann dies über eine so genannte #Teilrente erreichen. Seit kurzem erlaubt die #Deutsche #Rentenversicherung dafür einen höheren Anteil.
Wer nach #Erreichen der #Regelaltersgrenze eine volle #Altersrente der Deutschen Rentenversicherung bezieht, wird versicherungsfrei in der Deutschen Rentenversicherung.
Somit werden z.B. für pflegende Angehörige von der Pflegekasse keine Rentenbeiträge gezahlt oder wer neben der Rente arbeitet, kann keine Beiträge aus dieser Tätigkeit abführen.
Viele Betroffene wählen als Ausweg statt einer Vollrente eine Teilrente.
In der Vergangenheit konnte eine #Teilrente von bis zu 99 % gewählt werden.
Das hat die Deutsche Rentenversicherung jetzt geändert, so dass bis zu 99,99 % gewählt werden können.
Wer bislang eine Teilrente gewählt hat, sollte deshalb überlegen, ob er den gewählten Anteil und damit seinen monatlichen #Rentenbezug erhöht.
Mit diesem Artikel wird der Link zum Artikel „Rente mit 63, Altersteilzeit und Co.: fünf Fragen und Antworten zur Debatte über längere Arbeitszeit“ ganz unten mitgeteilt. Zuvor soll jedoch auf eine Neuerung in der gesetzlichen Rentenversicherung hingewiesen werden, die bereits seit Corona gilt:
Wer frühzeitig eine Altersrente in Anspruch nimmt, darf inzwischen unbegrenzt hinzuverdienen. Der Hinzuverdienst kann als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger erfolgen. Beispiele:
Arbeitnehmer beantragt die „Rente für langjährige Versicherte“ („Rente mit 62“) und erhält eine lebenslange Rentenkürzung von 14,4% und arbeitet wie bisher weiter
Arbeitnehmer beantragt die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ („Rente mit 63“ mit 45 Versicherungsjahren Wartezeit) und arbeitet weiter. Es erfolgt kein Abschlag.
In beiden Fällen steht der Arbeitnehmer weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
In fast allen Fällen kann auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis trotz Zahlung der Altersrente nicht beenden.
Zwar gibt es Tarifverträge, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab Altersrente vorsehen, allerdings wurden diese Regelungen noch in den Tarifverträgen vereinbart, als es nur eine Form der Altersrente gab und ein Hinzuverdienst beschränkt war (früher 6.300 Euro pro Jahr).
Inzwischen hat sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung vieles verändert. So kann heute:
unbegrenzt hinzuverdient werden (Nichtselbstständige oder auch als Selbstständiger)
auf einen Anteil der Rente verzichtet werden (z.B. 1% Rentenverzicht)
Der Rentenverzicht von 1 % hat Hintergründe in der Flexirente.
Genutzt wird dieser Verzicht auch bei der Vollrente in Zusammenhang mit der Beitragszahlung von der Pflegeversicherung.
Pflegt ein Angehöriger (z.B. der Ehegatte) eine zu pflegende Person, leistet die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 eine Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Beitragszahlung entfällt, wenn beispielsweise der pflegende Angehörige eine Regelaltersrente zu 100 % erhält.
Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
Wird nur eine Rente von 99% gezahlt (durch Rentenverzicht), dann bezahlt die Pflegeversicherung weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Zum nächsten 1.7. wird dann die Regelaltersrente angehoben. So besteht die Möglichkeit, dass der 1 %ige Rentenverzicht sich lohnt.
Grund ist, dass der 1%ige Rentenverzicht keine Vollrente, sondern juristisch eine Teilrente (99%) genannt wird.
Unter diesem Aspekt wäre es auch zu betrachten, wenn eine „Tarifvertrags-Altregelung“ vorsieht, dass das Arbeitsverhältnis wegen eine Altersrente beendet werden müsste.
Im Übrigen ist die Regelung im Tarifvertrag nicht nur überaltert und noch im Zusammenhang mit den früheren Rentenregelungen zu sehen, sondern auch deshalb gerade im Wandel, weil die Hinzuverdienstgrenze bei den Altersrenten (vor der Regelaltersgrenze) weggefallen ist. Bedenklich ist diese Tarifregelung auch, weil §41 SGB VI hier andere Regelungen vorsieht.
Im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ausdrücklich eine Regelung zu „Altersrente und Kündigungsschutz“. Darin heißt es:
„Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann“ (§ 41 SGB VI).
Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihren gemeinsamen rechtlichen Arbeitsanweisungen folgendermaßen: Der Gesetzgeber „legt fest, dass die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen, nicht ausschlaggebend für eine Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber sein darf“.
Insofern ist die Diskussion über das Thema, dass Altersrentner dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, nicht mehr richtig, denn die Arbeitnehmer können inzwischen neben der Altersrente weiter tätig sein.
Hier der Link zum o.g. Artikel —> https://www.ejz.de/blick-in-die-welt/politik/rente-63-altersteilzeit-co-fuenf-fragen-antworten-debatte-ue-id293756.html
——- Übrigens
—>
Tipp für alle Bürger ab 18:
Wer geschäftsunfähig ist, benötigt eine Vertretung.
Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.
Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Notfallordner Vorsorgeordner
Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt
Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.
Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.
Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?
„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.
Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?
Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.
Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.
Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.
Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?
Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.
Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner
Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?
Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.
Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.
Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?
Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist
Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.
Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.
WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.
Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php
ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.
Wenn Du Fragen hast, einfach melden.
Festnetz
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Werner Hoffmann
Qualifikationen:
– Betriebswirt f. bAV (FH),
⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),
⁃ Generationenberater (IHK),
⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)
⁃ Versicherungskaufmann (IHK),
⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),
⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)
Fachautor:
⁃ bAV-Leitfaden
⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)
Die Deutsche Rentenversicherung ist jetzt online erreichbar.
Dazu werden folgende Dinge benötigt:
Die AusweisAPP 2
mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Steuer-ID
Nach der Registrierung kann über die Online-Internetfunktion
der Versicherungsverlauf
die Renteninformation etc. abgerufen werden.
Wer sich bereits vor einiger Zeit registriert hat, konnte heute die eigenen Werte abrufen. Leider sind die Werte der privaten Versicherer (Riester, bAV, Rentenversicherer) noch nicht eingepflegt, werden aber bald eingepflegt.
News zum 1.7.2023
Zum 1.7.3023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60. Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt aller verdient hat, erhält eine Regelaltersrente von: 45 x 1 x 37,60 = 1.692 Euro Brutto ——— ———-
Wie hoch könnte die Rente für einen #Utopie-#Rentner maximal sein?
Angenommen, ein Versicherter, der am 1.1.2024 in Rente geht, hätte 45 Jahre immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Wie hoch wäre diese Höchstrente?
Nach 45 Versichertenjahren wären dies 87,3309* Entgeltpunkte x 37,60 = 3.283,64 € Monatsbruttorente *Tabelle: s. Unten
Davon wären noch abzuziehen: Krankenversicherung Pflegeversicherung Steuern.
Die Nettorente wäre ca. 2.560 € (je nach Familienstand etc)
Wie hoch wäre die absolut höchste Rente, wenn der Versicherte zusätzlich eine Sonderzahlung in die GRV geleistet hätte (Brutto Höchstbetrag 65.000)?
Dieser Höchst-Utopierentner hätte dann nochmals ca 8 Entgeltpunkte zusätzlich erreicht und hätte dann zusätzlich 300,80 € zusätzlich, so dass dann die absolut höchste Highend-Utopierente bei Brutto 3.584 € liegt.
Wohl angemerkt: Das wäre die Super-Top-Rente für einen Arbeitnehmer, der sein ganzes Leben über der #Beitragsbemessungsgrenze verdient hatte.
Mit der Berechnung möchte ich nicht die gesetzliche Rentenversicherung verteufeln oder schlecht machen, denn neben der Altersrente bietet die gesetzliche Rentenversicherung auch andere Leistungen (Witwen-, Waisen-, Erziehungs- und Erwerbsminderungsrenten, sowie Reha und Umschulung).
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine Grundversorgung und muss deshalb um
#bAV (#betriebliche Altersversorgung)
#private Rentenversicherung
#private Pflegezusatzversicherung
und #Wohneigentum ergänzt werden, wobei bei Wohneigentum auch Nebenkosten und Renovierungskosten entstehen.
Übersicht über die maximalen #Entgeltpunkte, die ein Versicherter maximal pro Jahr erreichen kann (Verdienst über der #Beitragsbemessungsgrenze (West). Allgemeine Rentenversicherung