Der Neid auf Beamte und Politiker

Die #FAKE-#Spaltversuche von #Links und #Rechts! — Heute habe ich über den #Facebook-Kanal www.facebook.com/forum55plus (mit etwa 50.000 Abos) dieses Foto im Kommentar erhalten.
Dass hiermit wieder gehetzt wird, wird klar, wenn man diese #Neidschürung betrachtet.
Dass der Vergleich #FALSCH ist, wird nur dem Fachmann klar.

—> Der Vergleich in diesem Foto ist ein #FAKE, hat das Ziel die #Gesellschaft zu #spalten und ist falsch!

Bei #Beamten ist noch der #Krankenversicherugsbeitrag abzuziehen.

Darüber hinaus ist dies auch eine Milchmädchenrechnung, in der wieder einmal die Gesellschaft gespalten werden soll, so wie dies #Rechtsextremisten und #Linksextremisten gerne tun.

Warum?
Ganz einfach:

Arbeitnehmer erhalten oft eine #betriebliche #Altersversorgung.

Zumindest ist dies im #öffentlichen #Dienst und bei attraktiven Arbeitgebern der Fall.

Wird nun zwischen Angestellten in der Wirtschaft oder #öffentlichen #Dienst verglichen, dann wird bei Angestellten nur die gesetzliche Rente berücksichtigt.

Der #Beamte bekommt eine #Pension, aber keine betriebliche Altersversorgung.

Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen.
Da solche #FAKE-Vergleiche das Ziel haben, die Gesellschaft zu spalten, wird dieses Foto so gelöscht und mit dem Wort FAKE UND DIESEM Kommentar wieder veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die höchst mögliche Rente auch falsch! Es gibt sogar Arbeitnehmer, die auf eine Rente von rund 4.000 Euro erhalten (+ betriebliche Altersversorung 1.200 Euro).
Das ist natürlich sehr selten, kommt aber auch vor.
Persönlich ist mir eine Person sogar bekannt.

Wie das sein kann? Ganz einfach. Wer 50 Jahre immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, wird in ca 2 Jahren dann nach der Rentenformel
50 x ca 2 Entgeltpunkte x ca 41 aktueller Rentenwert = 4.100 Euro Bruttorente erhalten (abzüglich Krankenvers.)
Wer heute 50 Jahre über der BBG verdient hat, bekommt:
50 x ca 2 J. X 37,60 = 3.760 Euro Bruttorente, zuzüglich bAV
Die höchste bAV, die ich bisher bei einem Arbeitnehmer gesehen habe, war bei 2.590 Euro Bruttorente als Angestellter.
Es gibt TOP-Arbeitgeber, die bezahlen sogar besser, als es sich ein Beamter vorstellen kann.
Der ganze Neid, der hier immer wieder geschürt wird, ist einfach nur dumm!
Und ob es jetzt um das Thema #Beamte und #Bürgergeld geht: Hört doch endlich mit dieser dummen #Neid-Debatte auf!

Persönlich hatte ich vor 45 Jahren auch viele Bewerbungen geschrieben und auch Zusagen gehabt, dass ich Beamter werden hätte können.

Ich hatte dies bewusst abgelehnt, genauso wie ich es abgelehnt hatte in der #Politik ein #Mandat anzustreben.

Wenn ich mir so manchen #Abgeordneten ansehe, der wochenweise nach Berlin muss, dann beneide ich die #Bundestagsabgeordneten nicht und gönne ich diesen #Abgeordneten Ihre #Diäten und auch die #Ruhestandsbezüge.

Werner Hoffmann

Bewusst gegen die Karriere als Beamter oder Politiker entschieden. „Ich gönne jedem Beamten und jedem Politiker seine aktiven Bezüge und später die Ruhestandsbezüge.“

Minijob – Immer mehr lassen sich nicht von Rentenversicherung befreien

Warum Pflichtbeiträge beim 520-Euro-Job sinnvoll sind

Immer mehr Minijobber zahlen Rentenbeiträge

Bundesregierung: Anteil der 520-Euro-Beschäftigten, die sich durch eigene Zahlungen einen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung sichern, stieg zwischen 2012 und 2022 von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Immer mehr Minijobber stocken die Beitragszahlungen ihres Arbeitgebers zur Rentenversicherung durch Eigenbeiträge auf und sichern sich damit einen generellen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, zahlten im Juni 2022 nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 1,5 Millionen von insgesamt fast 7,6 Millionen Minijobbern Rentenbeiträge aus eigener Tasche.

Das entsprach laut BA einem Anteil von 19,3 Prozent. Nach jüngsten Zahlen der Minijob-Zentrale, die auf einer anderen Datengrundlage basieren, lag die Quote der rentenversicherungspflichtigen gewerblichen Minijobber im Frühjahr dieses Jahres bereits bei 20,7 Prozent.

Den BA-Daten zufolge stieg die Zahl der 520-Euro-Jobber, die durch Zuzahlungen bei Bedarf und nach ausreichender Versicherungszeit auch einen Anspruch auf eine Reha-Leistung oder eine Erwerbsminderungsrente haben wollen, zwischen 2012 und 2022 von weniger als 400.000 auf 1,46 Millionen – bei einer weitgehend gleichbleibenden Gesamtzahl von Minijobbern.

Dadurch stieg die entsprechende Quote der Beitragsaufstocker innerhalb des vergangenen Jahrzehnts von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Der Anteil der Minijobber, die freiwillig die Rentenversicherungspflicht wählten, sei “im Laufe der letzten zehn Jahre tendenziell gestiegen und entspricht nunmehr rund einem Fünftel”, schreibt die Bundesregierung.

Seit 2013 sind Minijobs generell rentenversicherungspflichtig.

Die Minijobber können sich aber auf Antrag bei ihrem Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Allerdings müssen sie dann auf unter Umständen wichtige Leistungen verzichten.

Für Schüler, Studenten oder auch Hausfrauen können später die Pflichtversicherung beim Minijob durchaus hilfreich sein.

Diese Beitragszeiten werden dann auch bei der 45-jährigen bzw. 35-jährigen Wartezeit angerechnet.

Wer die 45-jährige Versicherungszeit erreicht hat, kann ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersrente in Rente gehen.

Beispiel: Ein Versicherter, geboren im Mai 1961, könnte normalerweise mit 66 Jahren und 6 Monaten (1.12.2027) die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

Hat dieser Versicherte die Versichertenzeit von 45 Jahren erfüllt, dann kann er ohne Abschlag mit 64 Jahren und 6 Monaten (1.12.2025) in Rente gehen (Rente für besonders langjährig Versichere).

Hat der Versicherte bei Rentenbeginn einen Schwerbehinderungsausweis (mind. 50%), dann reichen auch 35 Versicherungsjahre, damit die Rente ohne Abschlag gezahlt wird (Rente für schwerbehinderte Menschen) in diesem Beispiel wäre die Rente dann auch ab 1.12.2025.

Dieser Versicherte könnte – ohne Schwerbehinderung – auch mit Rentenabschlag – mit 63 Jahren (1.6.2024) in Rente gehen. Der Abschlag wäre dann 12,6%. Voraussetzung ist, dass 35 Versicherungsjahre vorhanden sind.

Wenn dieser Versicherte einen Schwerbehindertenausweis (50 %, + 35 Versicherungsjahre) hat, hätte er auch schon am 1.12.2022 in Rente gehen können. Der Abschlag wäre dann bei 10,8 % gewesen.

Bei Rentenbeginn 1.12.2023 sinkt der Abschlag auf 7,2 %. Zum 1.12.2024 ist der Abschlag noch bei 3,6%.

In manchen Fällen ist das Problem, dass die 35 Jahre oder 45 Jahre nicht erfüllt werden, weil in der Studienzeit keine Beiträge für den Minijob gezahlt wurden.

Gerade deshalb sollte jeder Versicherte bei einem Minijob die Pflichtversicherung bestehen lassen.

Pflichtbeiträge beim Minijob erhalten den Erwerbsminderungsrentenanspruch.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.

Wer bisher berufstätig pflichtversichert war, dann aus dem Arbeitsleben ausscheidet und nur noch einen Minijob ausübt, sollte sich auf keinen Fall von der Pflichtversicherung befreien lassen!

Durch den pflichtversicherten Minijob (der auch nur 175 Euro ausmachen kann) erhält man sich den Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung.

Allerdings: Hat man vor dem Minijob gut verdient, dann sinkt durch den Minijob die durchschnittliche Anzahl an Entgeltpunkte. Da bei Erwerbsminderung die Zeit bis zur Altersrente (teilweise) als Zurechnungszeit berücksichtigt wird und hierfür die durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Jahr angerechnet werden, sinkt im Laufe der Zeit der Anspruch auf Erwebsminderungsrente.

Besonders wichtig für Arbeitslose in den letzten 2 Jahren vor der Rente

Wer die Rente für besonders langjährig Versicherte – in dem obigen Beispiel mit 64 Jahren und 6 Monaten – in Anspruch nehmen möchte, muss darauf achten, dass eine Arbeitslosigkeit über die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht auf die 45 Jahre angerechnet wird (Ausnahme der Betrieb geht Insolvenz und dadurch arbeitslos).

Hat man jedoch keinen Minijob angemeldet, verfällt nach der o.g. Zeit (letzte fünf Jahre wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt) der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Insofern sollte immer durch eine Beratung beim Rentenberater abgeklärt werden, welche Strategie sinnvoll ist.

Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

Rentner haben oft Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer

Für bestimmte Rentner könnte es interessant sein, diesen Artikel genau zu lesen.

www.Renten-Experte.de

Renten wurden und werden teilweise doppelt besteuert.

Was und wie entsteht die Doppelbesteuerung von Renten?

Die #Doppelbesteuerung der #Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele #Rentnerinnen und #Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die #Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden.

Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.

Vorweg: Nach zwei Urteilen des #Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden.

Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.

Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der „Ansparphase“ als auch in der „Auszahlungsphase“ besteuert werden.

Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem #Einkommen finanziert und wird dann später – bei der Auszahlung der #Rente – erneut besteuert.

Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung – also der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung – im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge – also die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen.

Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen:

—> Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
—> Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
~~> Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
—> Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen (je nach Jahrgang 4-7 Jahre früher, als Frauen).

Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.

Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden #Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet.

Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.

Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen.

Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.

Wie prüfst Du eine Doppelbesteuerung?

Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern.

Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:

  1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
  2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
  3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht.

Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.

Wie erhalte ich zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück? Muss ich Einspruch einlegen?

Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können.

Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht.

Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen.

Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen.

Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben.

Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.

TIPP #FÜR ALLE BIS Lebensalter 44 ——>

Wer ist noch nicht 45 Jahre jung und hat zwischen 16 und 17 Jahren noch die Schulbank gedrückt und in dieser Zeit keinen Minijob (versicherungspflichtig) ausgeübt?

Für diese Menschen ein besonderer Tipp zur gesetzlichen #Rentenversicherung: —>

Kleiner Tipp, wenn Du

– zwischen 16 und 17 noch die #Schule #besucht

– und in dieser Zeit keine #Beiträge in die #Rentenversicherung eingezahlt hast

– noch nicht 45 Jahre alt bist,

kannst Du freiwillig in die gesetzliche #Rentenversicherung #Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornehmen.

Dadurch erreichst Du später Sie schnellet die 45 Versicherungsjahre, die für eine „Rente ohne Abschlag“ notwendig sind.

Die Beiträge können Sie in der #Steuererklärung wie #Rürup #Beiträge absetzen.

Gegebenenfalls kannst Du die Beiträge auch auf zwei oder mehr Kalenderjahre steuerrechtlich verteilen.

Ein weiterer neben Effekt ist, dass sie nicht nur die Beiträge steuerlich absetzen können, sondern auch dadurch mehr Entgeltpunkte erreichen.

Für Menschen, die

  • demnächst ggf. #Erwerbsminderungsrente beantragen,
  • voraussichtlich in absehbarer Zeit sterben und der Ehepartner Anspruch auf ungekürzte #Witwenrente (oder #Erziehungsrente, oder Anspruch auf #Waisenrente) besteht,

sollten ebenfalls durch einen #Rentenberater prüfen lassen, ob und welche Höhe an freiwilligen Beiträgen sinnvoll ist.

Weitere Infos hab ich in einer Internetseite zusammen gefasst. —> https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/tipps-unter-45/

Es gibt aber auch noch andere Gründe, warum sich die Sonderzahlungen lohnen. Ob sie den Mindestbeitrag oder den höchst Beitrag für diese Zeit einzahlen, muss individuell entschieden werden.

Nachfolgend ein Tipp ab 18

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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Welche Rentner reich sind

Rente in Deutschland: Ab diesem Einkommen zählt man als reich

Am Ende eines langen Berufslebens macht sich oft Ernüchterung breit.
Für 2021 lag die durchschnittliche Rentenhöhe nach 40 Jahren Arbeit in Deutschland bei 1370 Euro. Als reich gilt man damit nicht.
Rente in Deutschland: Ab diesem Einkommen zählt man als reich
Daran ändert auch die beschlossene Rentenerhöhung für Juli 2023 nichts.

Dann können sich Rentner im Westen zwar immerhin über 4,39 Prozent mehr Geld freuen – in den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge sogar um 5,86 Prozent.

Große finanzielle Sprünge sind dadurch in den meisten Fällen dennoch nicht möglich.
Schließlich lag alleine die Inflationsrate für Mai 2023 laut Statistischem Bundesamt bei 6,1 Prozent.

Doch ab welchem Einkommen gilt man in Deutschland eigentlich als reich?
Rente in Deutschland: #Medianeinkommen entscheidet über Reichtum
Um das zu definieren, gilt es zunächst zu verstehen, dass sich sowohl Armut als auch Reichtum aufgrund vieler Facetten einer einfachen und eindeutigen Messung entziehen. So erklärt es die Bundesregierung in ihrem fünften Armuts- und Reichtumsbericht von 2017.

Dennoch gibt es einen Richtwert, ab welchem Einkommen man in Deutschland als reich anzusehen ist. Hierzu muss man eine Schwelle von über 200 Prozent des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) erreichen. Laut sechstem Armuts- und Reichtumsbericht von 2021 beläuft sich dieses „je nach Datenquelle – auf knapp 3.600 Euro bis knapp 3.900 Euro“.

Was ist das Medianeinkommen?
Das Medianeinkommen (auch mittleres Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Würde man die Bevölkerung nach der Höhe ihres Einkommens sortieren und dann zwei gleich große Gruppen bilden, würde die Person, die genau in der Mitte dieser Verteilung steht, das Medianeinkommen beziehen.
Das Medianeinkommen – das ausdrücklich nicht identisch ist mit dem Durchschnittseinkommen – wird in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften benutzt, um beispielsweise Armutsberechnungen anzustellen. Es ist robuster gegenüber Ausreißern einer Stichprobe und wird daher oftmals dem arithmetischen Mittelwert (Durchschnitt) vorgezogen (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.).

Rente in Deutschland: Beitragsbemessungsgrenze – 7.300 Euro für maximale Absicherung
Einen solchen Wert mit der gesetzlichen Rente zu erreichen, ist nicht nur komplett illusorisch, sondern schlicht nicht möglich. Die Höhe der Rente berechnet sich maßgeblich danach, wie viele Entgeltpunkte ein Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens gesammelt hat. Wer aktuell 43.142 Euro brutto pro Jahr verdient, darf sich über genau einen Entgeltpunkt freuen.

Wer mehr verdient, bekommt entsprechend mehr – und wer weniger verdient, weniger Entgeltpunkte angerechnet. Darüber hinaus gibt es einen Höchstbetrag, den man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann – die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.

Laut Deutsche Rentenversicherung ist diese im Januar 2023 in den alten Bundesländern von monatlich 7.050 auf 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6.750 auf 7.100 Euro gestiegen.

Für die alten Bundesländer entspricht das einem jährlichen Bruttoverdienst von 87.600 Euro. In den neuen Bundesländern gilt eine Höchstgrenze von 85.200 Euro. „Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen“, informiert die Deutsche Rentenversicherung.

Maximale Rentenhöhe in Deutschland nach 45 Beitragsjahren
Was bedeutet das jetzt konkret für die Rentenhöhe?

Mit einem jährlichen Bruttoverdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze kann man pro Jahr rund 2,03 Entgeltpunkte erreichen. Nach 45 Beitragsjahren würden sich somit etwa 91 Entgeltpunkte ergeben.

Für einen Entgeltpunkt erhält man aktuell einen Gegenwert von 36,02 Euro für Westdeutschland und 35,52 Euro für Ostdeutschland. Nach der Erhöhung beträgt der Rentenwert einheitlich 37,60 Euro. Multipliziert man jetzt den derzeitigen Rentenwert für Westdeutschland mit 90 Entgeltpunkten, erhält man eine maximale Rente in Höhe von 3.240 Euro brutto.

Maximale Rente in Deutschland: Rentenversicherung nennt Höhe
Nach einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung ist jedoch auch dieser Wert nicht zu erreichen.

Demzufolge erhält ein Arbeitnehmer, der zwischen 1977 und 2021 im Westen Deutschlands 45 Jahre lang die maximalen Beitrage in die Rentenkasse eingezahlt hat, eine Höchstrente von 3.141,82 Euro.

Im Vergleich zum noch berufstätigen Teil der Bevölkerung reicht also selbst die Höchstrente nicht aus, um in Deutschland als einkommensreich zu gelten.

Anders sieht das natürlich aus, wenn man die gesetzliche Maximalrente mit dem Medianeinkommen alleinstehender „Ruhestandskollegen“ vergleicht.

Das liegt laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln bei 1945 Euro. „Liegt man als alleinlebender Rentner über diesen 1945 Euro monatlichem Haushaltseinkommen, gehört man bereits zu der reicheren Hälfte in dieser Bevölkerungsgruppe“, berichtet der Merkur.

https://www.ruhr24.de/service/wann-hoechstrente-deutschland-rente-maximal-gehalt-beitragsjahre-einkommen-ab-reich-rentner-92344507.html

Renten-Experte.de

Lebenserwartung nachweislich durch Corona drastisch gesunken

Mehr Sterbefälle durch Covid-19

Wer bisher behauptet hat, dass Corona nichts anderes als eine Grippe ist, kommt jetzt immer mehr in Erklärungsnöte.

Gerade in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ist die Lebenserwartung extrem verkürzt worden.

Bisher ist ein klarer Trend zu verzeichnen: Menschen in Deutschland werden statistisch gesehen immer älter. Doch die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 bilden eine Ausnahme. Welchen Einfluss Covid-19 auf die Lebenserwartung hat, teilen die Statistiker aus Wiesbaden mit.

Die Lebenserwartung in Deutschland ist seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich gesunken. Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug 2021 für neugeborene Mädchen nur noch 83,2 Jahre und für neugeborene Jungen 78,2 Jahre. Damit hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen im Vergleich zu 2019 – dem letzten Jahr vor der Pandemie – stark verringert, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtete: bei Jungen um 0,6 Jahre, bei Mädchen um 0,4 Jahre.

Die Statistiker sind sich sicher: „Hauptgrund für diese Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen während der Corona-Wellen.“ Die Entwicklung der Lebenserwartung zeige Veränderungen der Sterblichkeit an, die von der Altersstruktur unabhängig sind. Sie seien deshalb besonders gut für Vergleiche geeignet.

„Wir können die Entwicklung direkt auf Covid-19 zurückführen“, sagt auch Jonas Schöley, der am Max-Planck-Institut für Demografische Forschung in Rostock über den Gesundheitszustand der Bevölkerung forscht. Die Zahlen aus Wiesbaden decken sich eins zu eins mit den Ergebnissen seiner Forschungsgruppe. „Ein so starker Rückgang, synchronisiert über den Planeten, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, das ist völlig ungewöhnlich und eine absolute Ausnahme.“

Vor allem Ostdeutschland betroffen

In Ostdeutschland war der Auswertung zufolge der Rückgang der Lebenserwartung bei Geburt von 2019 auf 2021 besonders deutlich. Für Jungen nahm dieser Wert um 1,3 Jahre, für Mädchen um 0,9 Jahre ab. In Westdeutschland betrug der Rückgang bei den Jungen 0,4 Jahre und bei den Mädchen 0,3 Jahre. Die ostdeutschen Bundesländer waren ab der zweiten Welle besonders stark von der Pandemie betroffen.

Bei dem Thema spielen zwei Faktoren zusammen: Weil der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung steigt, wird seit etwa 20 Jahren mit einer jährlich steigenden Zahl der Sterbefälle gerechnet. Gleichzeitig wurden – zumindest vor Beginn der Corona-Pandemie – alte Menschen immer älter. „Der Effekt der steigenden Lebenserwartung schwächte damit den Alterungseffekt ab“, erklärt das Bundesamt.

Bei gleichzeitigem Wirken beider Effekte stiegen die Sterbefallzahlen vor Beginn der Pandemie jährlich um durchschnittlich ein bis zwei Prozent. Bereits 2020 war der Anstieg im Vergleich zum letzten Vorpandemiejahr 2019 stärker ausgeprägt – die Statistik zeigte fünf Prozent mehr Sterbefälle. 2021 stiegen die Sterbefallzahlen um weitere vier Prozent.

Wesentlich höhere Zahl an Sterbefällen

„Ausgehend von 2019 wäre für 2021 eine Sterbefallzahl von 960.000 bis 980.000 erwartbar gewesen, also ein Anstieg um 2 bis 4 Prozent. Tatsächlich ist die Zahl der Sterbefälle von 2019 auf 2021 um 9 Prozent gestiegen“, berichteten die Statistiker. „Bezogen auf die beiden Jahre 2020 und 2021 gab es demnach etwa 70.000 bis 100.000 zusätzliche Sterbefälle.“ Beim Robert-Koch-Institut wurden in diesen beiden Jahren knapp 115.000 Covid-19-Todesfälle gemeldet.

Dass der Effekt 2021 geringer ausfiel als 2020, erklärt das Statistische Bundesamt mit den Maßnahmen und Verhaltensänderungen während der Pandemie. Sie könnten auch dafür gesorgt haben, dass 2020 und 2021 weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden.

Ist der Trend beendet?

Die Frage ist, ob die beiden Ausnahmejahre den Trend, dass Menschen immer älter werden, beendet oder nur unterbrochen haben. Seit mehr als 100 Jahren steige die Lebenserwartung in Europa, sagt Schöley, aber innerhalb dessen habe es immer wieder Einbrüche gegeben, etwa die beiden Weltkriege oder die Spanische Grippe. Danach sei man jedes Mal zur positiven Entwicklung zurückgekehrt.

Manchmal hätten die Krisen den Trend sogar beschleunigt. „Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte man Antibiotika – vielleicht hilft uns die mRNA-Technologie, auf der die meisten Corona-Impfstoffe basieren, im Kampf gegen Krebs.“ Allerdings gebe es auch neue Risikofaktoren, etwa eine mögliche Wirtschaftskrise oder politische Instabilität. „Dann können wir auch durchaus länger auf die Rückkehr steigender Lebenserwartung warten.“

In der Rentenversicherung eine Bürgerversicherung einführen?

Welche Vorteile und Nachteile hat eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung?

www.Renten-Experte.de
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SPD, Linke und Grüne sind für eine Bürgerversicherung nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Rentenversicherung.

Dass eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung falsch ist, wurde in einem vorherigen Artikel bereits ausführlich als unsinnig beschrieben (Hier geht es noch einmal zu dem Artikel: Bürgerversicherung in der Krankenversicherung,

Artikel 1: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/21/buergerversicherung-die-abzocke-von-geringverdiener-und-durchschnittsverdiener-rentner-mieter-und-vermieter/ )

Artikel 2: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/13/buergerversicherung-ist-gut-fuer-die-krankenversicherung-oder-rentenversicherung/

In diesem Artikel geht es um das Thema „Bürgerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Vielzahl von Erwerbstätigen ist bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zu den Pflichtversicherten in der Rentenversicherung zählen auch unterschiedliche Selbstständige, zum Beispiel:

  • Selbstständige Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Tätigkeit (Pflichtbeiträge über 216 Monate)
  • Selbstständige Lehrer
  • Pflegepersonen
  • Hausgewerbetreibende
  • etc.

Die einzelnen Personengruppen ergeben sich aus § 2 SGB VI

Für viele Selbstständige gibt es darüber hinaus noch Versorgungswerke, in denen auch eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, Musiker, Schornsteinfeger etc. (s. a. § 6 SGB VI).

Nicht versicherungspflichtig sind hingegen beispielsweise:

  • Beamte
  • Abgeordnete des Bundestags, Landtag, EU-Parlament
  • Solo-Selbstständige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH,
  • Vorstände von AG´s
  • etc.

Im Bundestagswahlkampf fordern wieder einmal unterschiedliche Parteien die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rentenversicherung.

Warum dies so ist, lässt sich mit vier Wörtern erklären:

Nutzung des Urtriebs NEID

Einige Wählergruppen kann man einfach durch Neid gewinnen. Untersucht man differenziert die Erweiterung der Renten-Pflichtversicherung, dann kann man sehr schnell erkennen, dass die Einführung einer Bürger-Rentenversicherung NICHT FINANZIERBAR ist.

Beispiel: Beamte

Würde man die Beamten ab sofort in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, dann kostet dies den Staat erheblich mehr Geld. Nachfolgend wird dies hier erläutert,

Der Beamte und der Dienstherr müssten dann Beiträge dafür in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen; und dies neben den bisherigen Pensionszahlungen und den bestehenden Anwartschaften, die sich in Pensionszahlungen noch umwandeln.

Folge—> Die Personalkosten explodieren.

Beispiel:
Beamter mittlerer Dienst, A8, Besoldungsstufe 8, vh., Steuerklasse IV, 8% Ki Steuer.
– Brutto: 3.518,55 Euro
– Netto: 3.261,84 Euro

Als Angestellter müsste der Beamte 4.800 Brutto erhalten, damit

  • die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 966,00),
  • die höhere Steuer und Kirchensteuer
  • auf das Brutto ausgeglichen werden (203,82 Euro) ausgeglichen werden.

    Hier fehlt dann noch immer die Gleichstellung des Beamten zum Angestellten im öffentlichen Dienst.

    Der Angestellte im öffentlichen Dienst erhält eine zusätzliche Altersversorgung (VBL oder ZVK), so wie es auch in anderen Großbetrieben eine betriebliche Altersversorgung gibt (z.B. Daimler, Bosch, SAP)

    Will man dies noch als Ersatz der Pension finanzieren, dann müssten nochmals ca. 6% aus 4.800 Euro (=288 Euro) bezahlt werden.

Gesamtrechnung:
Statt den Beamten-Bezügen von 3.518,55

müsste der Steuerzahler bei einem Angestellten:

  • Brutto 4.800
  • Zusatzversorgung 288
  • Arbeitgeberbeiträge: 966 Euro
    = 6.054 Euro aufwenden

Damit müsste der Staat also für diesen Beamten bei Umstellung auf Angestellten im öffentlichen Dienst 72,06% mehr sofort aufwenden.

Eine Überführung der Beamten in die Sozialversicherung (Bürgerversicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) bedeutet fast eine Verdoppelung der Personalausgaben der Aktiven!

Das ist nicht finanzierbar

Bundestags- und Landtagsabgeordnete in die Rentenversicherung?

Auch diese Forderung ist letztendlich eine nur eine Schnapsidee, denn als Folge müssten die Abgeordneten auch hierfür einen Ausgleich erhalten. Schaut man sich die Vergütungen von Bundestags- oder gar Landtagsabgeordneten an, dann verdient ein Mittelständler mit einem Betrieb von 10-20 Mitarbeitern oder ein Abteilungsleiter bei Daimler, Porsche & Co. erheblich besser.

Nein, auch hier versuchen einzelne Parteien – zum Beispiel die Grünen, SPD, Linken und die AfD wieder einmal nur Neid anzukurbeln. Neid ist ein Stimmenbringer bei der unteren Wählerschicht! Mehr nicht!

Anders sieht die Situation bei Solo-Selbstständigen aus, wozu auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder auch einer GmbH gehören.

Diese Personengruppen sollten ähnlich wie Handwerker eine gewissen Versicherungspflichtzeit absolvieren, woraus dann eine Mindestzahl an Entgeltpunkten erreicht werden muss.

Gerade diese Personengruppen fallen später dem Staat zur Last, wenn sie nicht selbst eine ausreichende Eigenvorsorge betreiben.

Aus diesem Grund sollten Selbstständige – ebenso wie auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG einen Pflichtbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen.

Welche Regel wäre sinnvoll?

Die gesetzliche Rente errechnet sich aus den sogenannten Entgeltpunkten, die mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert wird.

Beispiel 1: Durchschnittlicher Verdienst über 45 Jahre, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West), 34,19

1,0 x 45 Jahre x 34,19 = 1.538,55 Euro Monatsrente (Brutto).

Beispiel 2: Selbstständiger hat einen Durchschnittsverdienst von 5.000 Euro. Dies entspricht dem 1,48-fachen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Wenn der Selbstständige 20 Jahre das 1,5 fache eines durchschnittlich Rentenversicherten verdient, dann ergibt sich daraus:

1,5 x 20 Jahre x 34,19 = 1.025,70 Euro Monatsrente (Brutto).

Die maßgeblichen Entgeltpunkt wären somit 30 Entgeltpunkte.

Wenn man für Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH´s und UG´s eine Rentenversicherungspflicht einführen will, dann sollte dies solange gelten, bis der Versicherte 30 Entgeltpunkte auf seinem Versichertenkonto erreicht.

Damit wäre eine deutliche Entlastung der Sozialhilfe sichergestellt.

Eine Befreiung sollte nur dann zugelassen werden, wenn die o. g. Personen eine adäquate Altersversorgung haben, die eine Mindestrente sicherstellt.

Die Mindest-Garantierente sollte dann in der Höhe mindestens sein, wie sie sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei 30 Entgeltpunkten ergeben würde (derzeit 1.25,70 Euro).

Diese Pflichtbeitragszeit muss dann auch nicht nur für Selbstständige gelten, sondern auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, UG und auch Vorstände von AG´s, denn letztendlich gab es in der Vergangenheit auch schon Firmen, die Bankrott gingen und die Inhaber von der Sozialhilfe abhängig waren.

Natürlich müssen hier auch Übergangsregelungen eingeführt werden, denn so gibt es durchaus Selbstständige & Co., die auch bisher privat vorgesorgt haben.

Jedem Leser bzw. Wähler dürfte durch diesen Artikel deutlich werden, dass das Thema Bürgerversicherung in der Rentenversicherung nichts als Wahlpropaganda ist.

Alle Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichern ist zum einen nicht finanzierbar, zum zweiten wäre das Risikobild verschoben.

So leben die meisten Beamtengruppen, Politiker länger, als die gesetzlich Rentenversicherten (Ausnahme sind nur Polizisten, Feuerwehrbeamte und andere Schichtdienstbeamte).

Auch die Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung wäre höher, da bestimmte Personengruppen oft eine jüngere Ehepartnerin haben. Dies gilt beispielsweise für Professoren, ähnlich wie bei Ärzten.

Bei dem Versorgungswerk der Ärzte musste beispielsweise die Witwenversorgung reduziert werden, weil die Ehefrauen erheblich jünger, als ihre versicherten Ärzte waren.

Eine Einheitsversicherung macht keinen Sinn.

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
Bürgerversicherung für Alle in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de

Bürgerversicherung ist gut für die Krankenversicherung oder Rentenversicherung?

Die #Bürgerversicherung in der #Krankenversicherung oder #Rentenversicherung wird durch viele Bürger positiv bewertet. Zunächst!

Denn bei genauer Betrachtung ist die Bürgerversicherung für alle gesetzlich Versicherten mit erheblichen Nachteilen verbunden.

Die Bürgerversicherung in Deutschland

Auf den ersten Blick hört sich das gerecht an. Schaust Du aber einmal genau hin, dann siehst Du sehr schnell, dass eine Bürgerversicherung besonders für gesetzlich Krankenversicherte extrem schlecht wäre.

Warum dies der Fall ist, werde ich Dir hier erklären.

Unterscheiden muss man zunächst zwischen einer Bürgerversicherung

  • in der Krankenversicherung
  • und in der Rentenversicherung.

Wer sich mit diesen beiden Bürgerversicherungen befasst, muss wissen, wie der Beitrag berechnet wird und was bei den Leistungen passieren wird.

Eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung würde bedeuten, dass der Beitrag bei allen Versicherten aus allen Einnahmen berechnet wird. Einzelne Einnahmen nicht zu berücksichtigen wäre ja auch ungerecht und würde einzelne Gruppen bevorteilen.

Die Linke will, dass der Beitrag ohne Obergrenze berechnet wird und die SPD bis zu einem Höchstsatz. Aber auch Gruppen wie die #AfD haben bei der Bürgerversicherung Vorstellungen, die außerhalb jeder Realität sind.

Was bedeutet dies beispielsweise für

  • Rentner
  • Arbeitnehmer
  • Vermieter
  • Mieter

Rentner müssen mit höheren Abgaben rechnen!

Als erste Folge würde § 226 und auch § 237 SGB V abgeschafft. Was da drin steht? Nun, ganz einfach.

In § 237 SGB V wird geregelt, aus welchen Einkünften ein versicherungspflichtiger Rentner Krankenkassenbeiträge bezahlen muss. In § 226 wird das gleich festgelegt für versicherungspflichtige Beschäftigte. Für bestimmte Einkünfte müssen Rentner und versicherungspflichtige Beschäftigte bisher keinen Krankenkassenbeitrag entrichten.

Wenn nun alle Bürger aus allen Einkünften Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen, dann gilt für alle gesetzlich Versicherten nur noch § 240 SGB V. Und dann ergibt sich auch ein Krankenkassenbeitrag aus Zinseinkünften, Mieteinkünften und anderen Nebeneinkünften.

Beispiel Zusatzverdienst:

Der Rentner Anton Müller hat eine Rente von 1.100 Euro und verdient mtl. für Fahrdienste 500 Euro. Bei einem Kranken- und Pflegepflichtbeitrag von ca. 20 % bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass der Rentner aus dem Zusatzverdienst 50 Euro bezahlen muss.

Das gleiche gilt im Übrigen auch, wenn Anton Müller in seiner Haupttätigkeit Angestellter wäre.

Beispiel Zinseinkünfte:

Der Rentner Max Muster hat eine Rente von 1.100 Euro und hat erhält pro Jahr Zinseinkünfte von 500 Euro. Für Zinseinkünfte müsste er den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegepflichtbeitrag alleine bezahlen.

Rund 20 %, also 100 Euro würden dann von den Zinseinkünften fällig. Dies würde im Übrigen nicht nur für Rentner, sondern für alle Arbeitnehmer fällig werden.

Da bekommt man schon wenig Zinsen und muss dann noch einmal daraus Krankenkassenbeitrag bezahlen!

Beispiel Vermietung:

Der Rentner Paul Müller erhält ebenso eine Rente von 1.100 Euro. Er vermietet eine Eigentumswohnung an Franz. Der Vermieter hat daraus mtl. Mieteinkünfte von 800 Euro.

Der Vermieter müsste daraus 20 % Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Damit wären monatlich 160 Euro fällig.

Der Vermieter wird diesen Zusatzaufwand natürlich mittelfristig durch Mieterhöhungen wieder ausgleichen wollen. Damit ein Vermieter 160 Euro netto ausgleichen will, müsste er im Durchschnitt die Miete um rund 240 Euro erhöhen.

Auch ein versicherungspflichtiger Beschäftigte müsste die Zwangsabgabe für die Bürgerversicherung bezahlen. Die Zwangsabgabe würde bei jedem Bürger entstehen, denn in einer Bürgerversicherung soll ja jeder dann versichert werden!

Beispiel Mieter – Mieterhöhung von 30 % wäre die Konsequenz

Wenn der Mieter mit dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag belastet wird, dann steigt die Miete um ca. 30 % an (von 800 Euro auf 1.040 Euro).

Die Befürworter der Bürgerversicherung vertreten die Ansicht, dass eine Bürger-Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen genug Konkurrenz wäre. „Die gesetzlichen Krankenkassen AOK, TK, DAK & Co. würden sich schon genug eigene Konkurrenz machen, damit ein Wettbewerb ausreichend vorhanden wäre.…., so die Argumentation der Verfechter einer gesetzlichen Kasse.

Genau diese Aussage ist eben falsch. Deutlich wurde dies in der Corona-Pandemie. Staatliche Systeme wie in England – oder Bürgerversicherungen in Schweden – waren in der Pandemie total überlastet.

Warum waren und sind diese staatlichen Systeme völlig überlastet?

Ganz einfach. In den vergangenen Jahren haben diese Regierungen mit einer staatlichen Gesundheitsvorsorge bzw. auch Bürgerversicherungen ihre Leistungsvorsorge extrem abgebaut.

Wenn eine Regierung Geld einsparen will, dann dort, wo man es zunächst nicht sofort auffällt. Einsparung bei der Forschung & Entwicklung und bei der Vorsorge mit Intensivbetten.

Schaut man sich die Anzahl der Intensivbetten in Europa pro 100.000 Menschen an, dann ergibt sich für

  • Deutschland: 33,9
  • Frankreich: 16,3
  • Italien:   8,6
  • Spanien: 9,7
  • England: 10,5
  • Schweden: 5,8

Grund: In gesetzlichen Versorgungssystemen (auch gesetzlicher Krankenkasse, Bürgerversicherung) werden die Leistungen kraft Gesetz festgelegt. Bei privaten Krankenversicherungen werden die Leistungen durch den Versicherungsvertrag vereinbart.

Wenn es keine private Krankheitsvollversicherung geben würde, wäre der Wettbewerb im Leistungsumfang ausgeschalten.

Wenn in solchen Systemen Geld eingespart werden muss, dann durch Leistungskürzungen. Ein echter Wettbewerb ist ausgeschaltet.

Und so gibt es bei den Bürgerversicherungen oder staatlich autarken Gesundheitssystemen eben beispielsweise Kürzungen bei der Vorsorge von Intensivbetten oder auch einen Leistungsabbau, der vom Alter der Versicherten abhängt.

Wenn in England eine Herz-OP mit 75 Jahren notwendig ist, dann dort die Operation vom staatlichen Gesundheitssystem nicht bezahlt. Wer es sich leisten kann, darf sich privat operieren lassen.

In einer Reihe von europäischen Ländern wurden auch schon Studien, in denen der Wert des Menschen nach seinem Alter berechnet wurde, durchgeführt (Beispiele: England, Niederlande)

Schaut man sich das englische Gesundheitssystem genauer an, dann wird deutlich, wie miserabel die Versorgung dort ist. Deutschland hat beispielsweise rund 28 % mehr Ärzte, als England.

#Fachärzte gibt es fast ausschließlich in #Krankenhäusern. Und diese Fachärzte sind auch dort Mangelware.

Staatlich vollständig gesteuerte Systeme wie eine #staatliche #Gesundheitsvorsorge bzw. Bürgerversicherung sind letztendlich gut vergleichbar mit der Autoindustrie in der ehemaligen DDR.

In der #DDR konnte man zwischen Trabbi, Wartburg und Lada wählen-. Die Lieferzeiten waren bis zu 17 Jahre. Eine technische Weiterentwicklung gab es letztendlich nicht.

Hätte man die Kosten für den Trabbi weiter drücken müssen, dann hätte der Staat die Polsterung vielleicht noch etwas reduzieren können. Der Bürger hätte ja eh keine Wahl gehabt.

Trabant Bürgerversicherung
Trabant in der DDR – Kommt die Bürgerversicherung demnächst als Trabi-Nachfolger?
Hoffentlich nicht!

Technische Verbesserungen waren nicht notwendig, denn der DDR-Bürger konnte nur diese Automarken kaufen.

Wer in Schweden in der Krankenversicherung versichert ist, muss seit 2013 einen bürokratischen Weg beispielsweise bei Herzerkrankungen durchlaufen. Wenn der Allgemeinmediziner feststellt, dass eine Herzerkrankung vorliegt, dann wird zunächst eine Überweisung zum Kardiologen vorgenommen.

Der Kardiologe muss bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung dies der Stadtverwaltung vorschlagen.

Die Stadtverwaltung entscheidet dann, wann wer in das Krankenhaus darf. Ob ein Bürgermeister, Politiker, Selbstständiger oder ein Behinderter vorgezogen wird, entscheidet also die Stadtverwaltung.

Schaut man sich die staatlichen Systeme genau an, dann ist auch auffällig, dass bestimmte Leistungen, die im deutschen System noch versichert sind, in Bürgerversicherungen völlig ausgeschlossen sind.

Beispiel Zahnersatz. In Deutschland wird noch bis zu 60 % der Grundversorgung gezahlt. Besser, als nichts kann ich da nur sagen.

In England ist der Zahnersatz komplett selbst zu bezahlen. Es ist nicht nur optisch gewöhnungsbedürftig, sondern auch medizinisch ein großes Problem. Fehlen die Zähne, haben Magen und Darm erhebliche Verdauungsprobleme.

Nun sagen Befürworter der Einheits-Zwangssysteme – also der Bürgerversicherung – man könne sich ja auch zusätzlich privat krankenversichern.

Das ist zwar richtig, allerdings kann sich eine Zusatzkrankenversicherung eben nur derjenige leisten, der gut verdient.

Und was die Befürworter ebenso verschweigen ist, dass Zusatzversicherungen vom Versicherten alleine gezahlt werden müssen.

Werden beispielsweise viele gesetzliche Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entfernt, dann müssen diese Leistungen eben privat durch eine Zusatzversicherung abgesichert werden.

Und diesen Beitrag bezahlt dann der Arbeitnehmer alleine!. Er bekommt auf die private Zusatzversicherung keinen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber oder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenn also der gesetzliche Beitrag zum Beispiel um 50 Euro netto sinkt (Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50 Euro), dann steigt der Beitrag für eine private Zusatzversicherung auf 100 Euro. Da auch die Verwaltung der privaten Zusatzversicherung Geld kostet, steigt der Nettobeitrag hierfür auf ca. 105-110 Euro an.

Eine sogenannte Bürgerversicherung – also eine Zwangs-Einheitsversicherung – ist gerade für die sozial Schwachen und auch für den Durchschnittsbürger nicht passend. Seltsamerweise wollen jedoch gerade die Parteien, die die sozial Schwachen vertreten wollen, eine Bürgerversicherung.

Was steckt dahinter? Warum wollen gerade die Linke, SPD und auch in Teilen die Grünen dies Zwangsversicherung haben?

Dahinter stecken zwei Gedanken:

  1. Es ist die Ideologie des Sozialismus eine Einheitsversicherung zu bewerben. Wie schlecht dies ist, hatte doch auch der Zusammenbruch der DDR gezeigt.
    Auch die Pandemie zeigte deutlich, dass eine Einheitsversicherung oder eine Bürgerversicherung extreme Lücken offenlegt. Warum gab es beispielsweise Staaten, die meinten, man muss nur Abstand halten und an die Vernunft der Menschen appellieren. Ganz einfach, die finanziellen Mittel der Bürgerversicherung reichten nicht mehr aus. Und in so manchen Land waren die Intensivbetten überbelegt.

  2. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein finanzielles Problem durch ihr eigenartiges Finanzierungssystem.
    Ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung die heutigen Leistungsausgaben durch heutige Beitragseinnahmen finanziert.
    Und die gleiche Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung trifft auch die gesetzliche Krankenversicherung.
    Das Durchschnittsalter ist in den letzten 50 Jahren angestiegen.
    Entwicklung des Durchschnittsalters:

1960: ca. 34 Jahre

1990: ca. 38 Jahre

2019: ca. 43 Jahre

Besonders steigen die Ausgaben bei den Versicherten der älteren Generation, die 75-80Plus ausmacht.

In einer Grafik der Barmer Ersatzkasse wurde einmal dargestellt, wie hoch die Leistungsausgaben beispielsweise ein 80-Jährige– gemessen am Beitrag verbraucht.
Ein 80-Jähriger verbraucht etwa das 7,5-fache eines 20-Jährigen. Für die Finanzierung der Leistungen von zwei 80-Jährigen sind also 15 Menschen im Alter von 20 Jahren notwendig.

Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, dass keine Altersrückstellungen aufgebaut werden.

Beiträge, die heute eingenommen werden, werden sofort wieder ausgegeben (mit Ausnahme von minimalen Rücklagen für Epidemien).

Da das Durchschnittsalter steigt und immer mehr ältere Menschen leben, werden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung immer höhere leistungsausgaben notwendig.

Die privaten Krankenversicherungen haben das Problem schon vor Jahren erkannt und haben Alterungsrückstellungen gebildet. Die Altersrückstellung der privaten Krankenversicherungen beträgt heute über 270 Mrd. Euro.

Hätte die gesetzliche Krankenkasse ebenso Altersrückstellungen aufgebaut, dann müssten heute etwa 2.500 Mrd. Euro –  also 2,5 Bio. Euro – dort vorhanden sein.

Die gesetzlichen Kassen haben dies jedoch nicht.

Durch die Einführung einer Zwangsversicherung – auch Bürgerversicherung genannt – will man den Wettbewerber „Private Krankenversicherung abschaffen.

Wenn es keine private Krankenversicherung als Krankheitskostenvollversicherung mehr gibt, sind auch weitere Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Denn wenn es keine Alternative mit mehr Leistungen gibt, dann kann man nur von einer Bürgerversicherung in eine andere Bürgerversicherung wechseln.

Die Idee bestimmter Politiker oder Parteien sind hier schon perfide. Man will ein funktionierendes duales Gesundheitssystem abschaffen, damit die gesetzlichen Kassen, die Verlustreich gearbeitet haben und nichts angespart haben von dem Mitbewerber befreit werden.

Und dieses Vorgehen wird dann noch dem Bürger positiv als Bürgerversicherung verkauft.

Wer nun meint, dass rechtspopulistische Parteien die bessere Wahl wären, der irrt. Die AfD äußert sich im Wahlprogramm zwar nicht konkret, ist aber eher republikanisch eingestellt.

Rechtspopulisten wollen prinzipiell jedoch, dass es keine Bürgerversicherung gibt, sondern eher den Weg der Republikaner in den U.S.A. Jeder darf sich versichern, wenn er es will. Keiner muss sich versichern.

Die Folgen einer nur freiwilligen Krankenversicherung sind in der Corona-Pandemie in den USA deutlich geworden.

In keinem anderen Land sind so viele Menschen an oder mit Covid-19 gestorben, wie in den U.S.A.

Also: Auch ein Krankenversicherungssystem, das nur eine freiwillige Versicherung vorsieht, ist keine Lösung.

Das deutsche duale Gesundheitssystem verbindet viele positive Bereiche:

  1. Jeder muss in einer Krankenversicherung versichert sein
  2. Gesetzlich und privat Krankenversicherte erhalten eine Mindestleistung, die durch den Wettbewerb zwischen beiden Systemen auch nicht abgeschafft werden kann.

Wer die Auffassung vertritt, dass eine Einheitsversicherung ausreichend ist, muss sich im Klaren sein, dass dann die Leistungen nicht mehr verbessert werden, sondern eher weiter abgebaut werden.

Welche Leistungen wurden denn in der gesetzlichen Krankenkasse schon abgebaut? Nachfolgend ein kleiner Auszug:

  1. Kostenfreie Krankenversicherung für Rentner
  2. Beiträge zur Krankenversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung für Rentner
  3. Zahnersatz mehrmals reduziert auf heute 60 % Grundversorgung; dies entspricht etwa 30 % der Zahnersatzkosten.
  4. Rezeptgebühr
  5. Brillenleistung
  6. Abschaffung Sterbegeld
  7. etc.

In welchen Bereichen könnte durch die Einführung der Bürgerversicherung noch weitere Einschränkungen folgen?

  1. Abschaffung der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
  2. Beiträge aus Mieten, Zinseinkünften, privater Rentenversicherung
  3. Keine Leistungen bei Zahnersatz
  4. Erhöhung von Rezeptgebühr und stationäre Selbstbeteiligung
  5. Absenkung der Gehaltsfortzahlung
1. Vorsitzender d. Vorstandes
Forum-55plus.de e.V.

Forum-55plus – Ein kleiner Verein ganz groß in Deutschland verbreitet

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus ist in Deutschland auf über

260 regionalen Seiten

und über 200 Fachthemen-Seiten

vertreten.

Und dies bereits seit 2009.

Darüber hinaus gibt es seht viele twitter-Kanäle.

Das Forum-55plus.de bietet für die Menschen ab 55 die führende FACEBOOK-Plattform für Deutschland an.

Für jede Stadt ab rund 46.500 Einwohner gibt es eine regionale Seite.

Damit Sie Ihre regionale Seite schnell finden, gibt es eine regionale Schnell-Suchseite

Link–> http://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/

Einfach dort das Bundesland auswählen. Anschließend erscheinen die Städte des entsprechenden Bundeslandes. Klicken Sie dann die Stadt an.

Bitte maximal 3 Städte anklicken! Ansonsten erfolgt eine Sperrung auf den regionalen Facebookseiten.

Hintergrund ist, dass hierdurch z.B. Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.

Vorschau Regionalauswahl – Bundesland
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/


Vorschau – Städteauswahl – Beispiel Baden-Württemberg

https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/facebook-baden-wuerttemberg/


Sachthemen über viele unterschiedliche Themen

Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.

Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.

Beispiele auf der Internetseite forum-55plus.de
Die Links finden Sie direkt auf der Internetseite
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Nachfolgend finden Sie die FACEBOOK-FAN-Seiten zu den einzelnen Sachthemen:Hauptseite FACEBOOK Forum-55plus:

Senioren Deutschland:

Finanzen-Deutschland:
 

Links zum Thema Recht, Steuern und Beratungsinformation:

Die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht

Erbschaft

Generationenberatung Deutschland

Generationenberatung Stuttgart

Notfallordner-Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Notfallordner-Vorsorgeordner im Internet

Steuern, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

Der Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Vermögensübertragungen

Das Behindertentestament

Die Unternehmernachfolge bei Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH, UG, AG)

Unternehmernachfolger bei Personengesellschaften

Links zum Thema GESUNDHEIT:

Gesundheitstage

Gesundheitstag Deutschland

Gesundheitspresse

Demenz:

Arthrose

Besser sehen:

Besser hören:

Herzerkrankungen

Herztipps

Pflegetweet

Pflege-EURO

Schlaganfall

Schnarchen – Lustig oder gefährlich?

Zahncheck

Links zum Themenbereich Versicherungen:

Krankenversicherung:

Krankenversicherung (allgemein)

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

Zusatzkrankenversicherung

Zahnversicherung

Personenversicherungen:

Altersversorgung

Private Rentenversicherung

Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)

Pflegezusatzversicherung

Riesterrente

Rürup-Rente – Die Basisrente

Unfallversicherung

Zusatzrente

Handwerkerversorgung

Sachversicherungen:

Wasserschaden

Gewerbliche Versicherungen

Industrieversicherung

Betriebliche Altersversorgung:

Grundbegriffe und gesetzliche Vorgaben:

BAV

Betriebsrentengesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zusageformen in der betrieblichen Altersversorgung

Leistungszusage und beitragsorientierte Leistungszusage

Beitragszusage mit Mindestleistung

Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (Ab 1.1.2018 in der BAV-Welt 2)

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Betriebsrente (Allgemein)

Die mittelbaren Durchführungswege:

Die Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt) – nicht versicherungsförmig

Mittelbare und versicherungsförmige Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Direktversicherung

Die Pensionskasse

Pensionsfonds

Die Liquidationsdirektversicherung

Die Riesterrente in der betrieblichen Altersversorgung

Der unmittelbare Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung:

Die Pensionszusage

Mischbereiche:

Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung – GGF-Versorgung

Die Altersversorgung in einer GmbH

Die BAV-WELT-2 (durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1.1.2018)

Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung

Die Tarifrente in der betrieblichen Altersversorgung

„DasVersorgungswerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

„DasRentenwerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

Weitere FACEBOOK-Seiten zur Altersversorgung:

Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung

Die Flexi-Rente

Die Fux-Rente (Rentenversicherung Allgemein)

Der BAV-FUX

Grundsicherung- Grundrente – Wohngeld – betriebliche Altersversorgung – private Altersversorgung – Was Jeder wissen sollte.

Grundsicherung im Alter: #Freibeträge nutzen und auch an #Wohngeld denken #Grundsicherung und #Grundrente sind nicht nur kompliziert und unterschiedlich. Dazu kommt auch noch oft ein Anspruch auf #Wohngeld.

Bei der Grundsicherung und der Grundrente kann die Deutsche Rentenversicherung oder der Rentenberater weiterhelfen.
Beim Wohngeld wird dies schon schwieriger, einen Experten zu finden, der sich mit Wohngeld in Abhängigkeit zu Grundsicherung, Grundrente und betrieblicher und privater Altersversorgung auskennt.

Wer fürs Alter vorgesorgt hat, profitiert davon bei der Alters-Sozialhilfe. Mit einem Plus von bis zu 446 Euro bei der Grundsicherung. Dafür sorgen gleich zwei Freibeträge.

Neu in 2021: Freibetrag auf gesetzliche Renten

Seit 2021 gibt es einen Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter für die gesetzliche Rente. Er steht allen zu, die 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen können. Wenn Sie Grundsicherung im Alter beantragen, sind bis zu 223 Euro von der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei.

Freibetrag auf private Renten

Bereits seit 2018 gilt ein weiterer Freibetrag bei der Grundsicherung, und zwar für Einnahmen aus einer privaten Altersvorsorge, zum Beispiel aus einer

  • Riester-Rente
  • Betriebsrente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • oder einer sonstigen privaten Rente.

Der #Freibetrag gilt auch für den Teil der Altersrente, den Sie durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erworben haben.

Dabei kann es sich auch um Beiträge handeln, die vielleicht in den 70er- oder 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts gezahlt wurden.

Voraussetzung für den Freibetrag auf private Altersvorsorge

Um den Freibetrag nutzen zu können, reichen aber Einkünfte aus privater Vorsorge allein nicht aus.
Sie müssen auch (Pflicht-)Ansprüche aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung haben.

Außen vor bleiben zum Beispiel Selbstständige, die in ihrem Leben nur privat vorgesorgt haben.

Dagegen können #gesetzliche #Rentner, die zusätzlich privat vorgesorgt haben, durchaus von dem Freibetrag auf private Renten profitieren.

———
So wird der Freibetrag auf private Renten berechnet

Zunächst werden alle Einkünfte aus zusätzlicher privater Altersvorsorge addiert.
Von dieser Summe sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Übersteigen die zusätzlichen Alterseinkünfte 100 Euro, so sind 30 Prozent des darüber hinaus gehenden Betrags anrechnungsfrei.
Der Gesamtfreibetrag darf einen Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser liegt 2021 bei 223 Euro

———

Thomas K. lebt in Stuttgart und ist alleinstehend.
Er bezieht eine gesetzliche Rente in Höhe von netto – also nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – 450 Euro.

Das ist wenig, aber dennoch hat er keinen Anspruch auf die neue Grundrente. Dafür reichen seine 29 Versicherungsjahre nicht aus.

Zusätzlich bezieht er jedoch aus seiner langen Tätigkeit als kleiner Selbstständiger eine Privatrente in Höhe von 300 Euro. Er lebt in einer 2-Zimmer-Wohnung, die 45 Quadratmeter groß ist. Die Warmmiete beträgt angemessene 500 Euro.

Thomas erhält schon seit 2018 Grundsicherung im Alter. Dafür sorgt der damals eingeführte Freibetrag für Privatrenten.
Von seiner Privatrente in Höhe von 300 Euro gelten danach nur 140 Euro als anrechenbares Einkommen.

Das Amt rechnet dabei folgendermaßen:

Von den 300 Euro Privatrente sind 100 Euro anrechnungsfrei.
Von den übrigen 200 Euro werden 30 Prozent, also 60 Euro, nicht berücksichtigt, wenn seine Grundsicherung berechnet wird.
Bleiben 140 Euro von der Privatrente als anrechenbares Einkommen. Der Freibetrag macht in diesem Fall also 160 Euro aus.

Zusammen mit der gesetzlichen Rente hat er ein anrechenbares Einkommen von nur 590 Euro (450 plus 140).

Demgegenüber steht ein Bedarf von 946 Euro, nämlich

seine Warmmiete (500 Euro)
und der Regelbedarf für Alleinstehende (446 Euro).
Die Lücke zwischen seinem Einkommen und dem Bedarf wird vom Sozialamt geschlossen.

Thomas erhält also monatlich vom Sozialamt einen Zuschuss von 346 Euro (946 minus 590).

Wenn beide Freibeträge zusammenkommen

Viele Rentner haben Anspruch auf beide Freibeträge, weil sie sowohl lange Zeit gesetzlich als auch privat vorgesorgt haben. Was dann?

Beide Freibeträge werden gleichzeitig gewährt, teilt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von ihre-vorsorge.de mit.

„Der Freibetrag nach § 82 Absatz 4 und 5 SGB XII steht neben dem neuen Freibetrag nach § 82a SGB XII, so dass grundsätzliche beide Freibeträge nebeneinander einschlägig sein können.“

Das heißt: Rentner und Rentnerinnen können bei der Grundsicherung im Alter Freibeträge von bis zu 446 Euro (2 x 223 Euro) geltend machen.

Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner.

Beispiel: Wenn Anspruch auf beide Freibeträge besteht

Gertrud H. erhält 510 Euro brutto aus der gesetzlichen Rente.

Außerdem hat sie privat vorgesorgt. Die privaten Zusatzrenten bringen ihr monatlich 307 Euro ein. Insgesamt hat sie also 817 Euro Einkünfte durch Renten. Sie beantragt Grundsicherung im Alter.

Ihr Freibetrag für die private Zusatzvorsorge beträgt 162,10 Euro, denn:

Von 307 Euro Zusatzrente sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Von den 207 Euro, die darüber hinaus gehen, sind 30 Prozent anrechnungsfrei, also 62,10 Euro, zusammen 162,10 Euro.
Frau B. hat zusätzlich Anspruch auf einen Freibetrag für die gesetzliche Rente in Höhe von 223 Euro, denn sie kann 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen.

Beide Freibeträge werden addiert auf 385,10 Euro.

Von den 817 Euro gehen noch 56 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Somit bleiben unterm Strich noch 375,90 Euro anrechenbares Einkommen.

Gertrud hat zahlt 500 Euro Warmmiete. Sie kommt so auf einen Bedarf von 946 Euro (Warmmiete + Regelbedarf für Alleinstehende 446 Euro). Ihr Anspruch auf Grundsicherung beläuft sich damit auf 571,10 Euro (946 minus 375,90).

Freibeträge vorausschauend einplanen

Wer bereits deutlich jenseits der 50 ist, kann sich schon in etwa ausrechnen, wie sich seine finanzielle Situation im Alter darstellen wird. Gerade für viele Menschen, die davon ausgehen, dass ihre Alterseinkünfte kaum das Grundsicherungsniveau erreichen werden, kann die Gestaltung der beiden Freibeträge durch den Gesetzgeber Ausgangspunkt für eine strategische „Grundsicherungsoptimierung“ sein.

So kann es für Riester-Sparer sinnvoll sein, einen Riester-Vertrag gerade so zu besparen, dass im Alter mindestens die 100-Euro-Marke erreicht wird. Eine Riester-Rente in dieser Höhe wäre dann bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.

Bei der gesetzlichen Rente gilt es, 33 Jahre Grundrentenzeiten zu erreichen, um von dem Freibetrag zu profitieren. Dazu reicht es gegebenenfalls, einen versicherungspflichtigen Minijob aufzunehmen.

Thema Wohngeld:
Die Wohngeldgrenzen wurden 2020 und auch teilweise nochmals 2021 angepasst.

Auch hier sind Freibeträge und pauschale Abzüge beim Familieneinkommen zu berücksichtigen.
Oft besteht auch die Meinung, dass Wohngeld nur jemand erhält, der eine Mietwohnung hat.
Auch Haus- und Wohnungseigentümer haben Ansprich auf Wohngeld. Hierbei werden die Kosten für das Eigentum berücksichtigt. Dies ist neben Zins und Tilgung auch Hausverwaltung, Strom, Gas, Heizung, Grundsteuer etc.

Und wer eine #Erwerbsminderungsrente erhält und noch keine Regelaltersrente bezieht, kann die Höhe des Wohngeldes durch gezielte Maßnahmen noch einmal verbessern, indem auch für die Altersversorgung Ansparungen durch bestimmte Produkte erfolgen.

Dies ergibt sich aus dem Wohngeldgesetz in Verbinding mit den Verwaltungsvorschriften. Alles in Allem ca. 300 Steiten Papier.

Ohne Hilfe wird dies schwierig. Aber auch Ecperten benötigen hierfür Zeit, um gerade die Feinheiten herauszufiltern, die selbst die Sachbearbeiter bei den Landratsämtern nicht kennen.

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Wie das Wohngeld funktioniert und dass auch Studierende teilweise und Lehramtsanwärter, Referendare, Rechtspflegeranwärter, Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes Anspruch auf Wohngeld haben können, wird im folgenden Video deutlich.

https://youtu.be/667ZwS-DvEI