Desinformation über Bürgergeld und Mindestlohn

Auch Marie-Christine Ostermann (#Präsidentin #Verband #DieFamilienunternehmer hat bei LinkedIn entweder

– meine Kommentare bei ihrem Artikel gelöscht,

– mich blockiert

– oder ihren Artikel selbst gelöscht,

weil ihr wohl meine Kommentare nicht gefallen haben.

Infos zur Person bei Wikipedia —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Marie-Christine_Ostermann


Stichwort Mindestlohn und Bürgergeld

—> Der Mindestlohn muss deutlich angepasst werden.

Und dies sage ich als Demokrat der Mitte! Ich habe in meinen 44 Wahlberechtigungsjahren alle demokratischen Parteien gewählt und noch nie linksextremistisch oder rechtsextremistisch; Die Linke und Rep. AfD etc. sind mir alle zu suspekt und Putintreu!

Die Wahl der Partei war für mich nie ideologisch, so dass ich immer die gleiche Partei gewählt habe, sondern immer von den Schwerpunkten abhängig gemacht habe, wofür die Partei zu einem gewissen Zeitpunkt stand..

Zurück zu den Themen Bürgergeld und Mindestlohn

Wer zum Mindestlohn 45 Jahre gearbeitet hat, hat selbst eine Rente erwirtschaftet, die sich wie folgt berechnet:

45 Jahre x 0,56 x 37,60 = 947,52 € Bruttorente

abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (ggf. auch Steuern, wenn noch andere Einkünfte vorhanden sein sollten).


Diese Rente wird dann

durch Allgemeinheit finanziert

auf Grundsicherung bzw. Grundrente und Wohngeld sowie Heizungszuschuss aufgestockt.

Und dies muss die Allgemeinheit bezahlen, weil die Arbeitgeber ein zu niedrigeres Gehalt in Höhe des Mindestlohbes bezahlt hatten.

Hinzu kommt während der aktiven Beschäftigungszeit die Aufstockung durch Jobcenter und Wohngeld und Heizungszuschuss.

Bei einem Bruttolohn von 2.650 € (Stundenlohn 15,77 €) wären die sozialen Kassen erheblich weniger belastet.

Und auch diese Zeche bezahlt die Allgemeinheit deshalb, weil bestimmte Arbeutgeber im Niedriglohnbereich zu geringe Gehälter bezahlen.

Thema Bürgergeld

Warum die CDU – insbesondere Herr Friedrich Merz – und auch gewisse Unternehmen – z.B. Reinigungsfirmen – oder auch speziell der #Verband #Familienunternehmer gegen ein höheres Bürgergeld ab 2024 sind, ist leicht zu durchschauen.

Steigt das Bürgergeld muss im Sinne des Lohnabstandsgebotes der Mindestlohn deutlicher angehoben werden.

Zum 1.1.2024 steigt der Mindestlohn von 12 € auf 12,41 €. Dies sind 3,42 % Brutto mehr!

Auf den Monat hoch gerechnet ergibt dies

12,41 € x 8 Std. X 21 Tage = 2.084,88 € BRUTTO. Dies sind etwa 56 % des Bruttolohns im Jahr 2024!

Um die Kampagne „zu Hohes Bürgergeld“ etwas an Gegenargumenten zu bieten gibt es nachfolgend einige Artikel:

BILD – Axel-Springer-Verlag spielt Bürgergeldempfänger gegen Geringverdiener aus

Die BILD betreibt wieder Volksspaltung

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/09/08/bild-axel-springer-verkag-spielt-buergergeldempfaenger-gegen-geringverdiener-aus/

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Zu hohes Bürgergeld – oder ganz einfach Unterbezahlung?

Bürgergeld zu hoch?- Sicherlich nicht! Der Mindestlohn ist zu niedrig!

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/21/fehlanzeige-zu-hohes-buergergeld-oder-ganz-einfach-unterbezahlung/

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Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat — Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn

Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/

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Warum der Mindestlohn und das Bürgergeld sein muss

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/24/warum-ein-mindestlohn-sein-muss/

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Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden —> Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

„Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“ Sehr oft kommt dann auch die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Warum?

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/22/mindestlohn-argumente-dagegen-oft-vorgeschoben/

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Bürgergeld vs. – Arbeitnehmer alleinstehend – Arbeit lohnt sich —> FakeNews von bestimmten Arbeitgebern und politisch von Rechts-Außen

Immer wieder behaupten bestimmte Personen, dass sich Arbeiten gehen nicht lohne und das Bürgergeld viel zu hoch sei.

Konkrete Berechnung für Alleinstehenden

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/19/buergergeld-vs-arbeitnehmer-alleinstehend-arbeit-lohnt-sich/

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Landrat Tübingen Joachim Walter-CDU hat keine Ahnung oder betreibt wohl Rechtspopulismus

Ein SWR-Interview hörte sich zunächst seriös an, bis man sich die Details einmal genau anschaut.

Konkretes Beispiel Ehepaar mit 2 Kindern

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/

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Arbeitnehmerfamilie mit Brutto 2.650 Euro hat immer mehr, wenn Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt wird, als Bürgergeldfamilie

Extrembeispiel aus dem Netz

Im Netz (zB WhatsAPP) ist derzeit das nachfolgendes Foto.

Dargestellt wird eine 8-köpfige Familie, die Bürgergeld bezieht (Gesamtbetrag von 3.806,50 Euro).

Das Schreiben wird im Netz ohne Schwärzung des Namens und ohne Erklärungen verteilt.

Konkretes Beispiel – Ehepaar mit 6 Kindern

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/19/arbeit-lohnt-sich-nicht-von-wegen/

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Brauchen wir nicht doch Zuwanderung und Flüchtlinge?

Deutschland blutet ohne Zuwanderung und auch ohne Flüchtlinge aus

Von 2011 bis 2019 ist die Anzahl der Beschäftigten innerhalb dieser 10 Jahre um rund 4 Mio. Erwerbstätigen angestiegen.

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/12/03/brauchen-wir-nicht-doch-zuwanderung-und-fluechtlinge/

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Könnte #Merz einen #perfiden #Plan #anstreben?

Warum besonders Friedrich Merz die Staatsverschuldung nicht anheben möchte, kann neben dem Sparkurs auch mit dem Drang von Friedrich Merz zur weiteren Ankurbelung der privaten Investmentgeschäfte zusammenhängen.

KÖNNTE MERZ EINEN PERFIDEN PLAN ANSTREBEN?

Aber ganz abwegig ist dieses Szenario wohl auch nicht. Deshalb hier einmal ein Szenario, das schon perfide genannt werden könnte.

Ob dieser Gedanke falsch ist, oder Friedrich Merz tatsächlich diesen Plan hat, kann derzeit (noch) nicht bewiesen werden.

Die Teile eines angenommenen Planes:

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/29/koennte-merz-einen-perfiden-plan-anstreben/

Resümee:

Wer sich mit dem Bürgergeld befasst, stellt schnell fest,
dass es Merz, CDU, FDP, DieFamilienunternehmer, AfD & Co
nicht um die Absenkung des Bürgergeldes geht,
sondern darum, die Mindestlöhne niedrig zu halten
und damit letztendlich den Unternehmensgewinn
durch Steuergelder, die durch die Allgemeinheit bezahlt werden, zu maximieren.

——

Übrigens:Das Verrückteste ist—>

Die AfD ist gegen Mindestlöhne. Diese sollen – wenn es nach der AfD geht – abgeschafft werden!

Genau so ist es. #Merz, #CDU, %FDP und #DieFamilienunternehmer treiben der AfD die einfach strukturierten Wähler zu. Und diese merken nicht mal, dass sie dann noch weniger haben.

Brauchen wir nicht doch Zuwanderung und Flüchtlinge?

Deutschland blutet ohne Zuwanderung und auch ohne Flüchtlinge aus

Von 2011 bis 2019 ist die Anzahl der Beschäftigten innerhalb dieser 10 Jahre um rund 4 Mio. Erwerbstätigen angestiegen.

Ein Nettozuwachs bedeutet, dass

⁃ hinzukommende Schulabgänger und Studienabgänger

⁃ abgehende Rentner

genauso berücksichtigt sind, wie Beschäftigte aus Zuwanderung und aus Flüchtlingssituationen. Ebenso sind hier auch Menschen berücksichtigt, die wegen Kindererziehung ausscheiden und später wieder anfangen zu arbeiten. Nicht berücksichtigt werden hier Minijobs, also geringer Tätigkeitsumfang.

Oft wird behauptet, dass Flüchtlinge oder Zuwanderer nicht arbeiten. Diese Aussage ist nicht richtig.

Solange ein Flüchtling als Asylbewerber noch keine Fiktionsbescheinigung hat, solange darf er nicht arbeiten und auch keinen Sprachkurs besuchen.

In der Praxis bedeutet dies, dass er Leistungen nach dem AsylLG bezieht und nicht beim Bürgergeld „mitgezählt“ wird.

Interessant ist, dass der Nettozugang von 4 Mio. zusätzlichen Erwerbstätigen ohne Zuwanderung und ohne Flüchtlinge nicht möglich gewesen wäre.

Die Anzahl der Erwerbstätigen hätte sich eher erheblich verringert.

Beispiel 2021:

Im Jahr 2021 gab es rund 780.000 Schul- und Studienabgänger, aber auch rund 1,5 Mio. Erstrentner (inkl. Versorgungswerke). Die Anzahl der Erwerbstätigen wäre also ohne Zuwanderung und Flüchtlinge um 720.000 Erwerbstätige geschrumpft.

Bezogen auf die Jahre 2010 bis 2019 wäre die Anzahl der Erwerbstätigen um ca. 5 bis 6 Mio. Ohne Zuwanderung und ohne Arbeitsverhältnisse mit Zuwanderung und Flüchtlinge auf rund 35 Mio. geschrumpft!

Aussage, dass die rund 4 Mio. neuen Erwerbstätigen überwiegend aus Osteuropa sind, bitte ich doch mal nachzuweisen. Tatsächlich handelt es sich um sehr viele Menschen aus Syrien, Irak und auch Afrika. Besonders deutlich wurde dies durch den Zuzug 2014/2015, was sich ab 2016 im Arbeitsmarkt bemerkbar gemacht hat! Zum anderen kommt ab dem Jahr 2016 ein Anstieg der erwerbstätigen Drittstaatenangehörigen (Nicht-EU-Bürger*innen) um etwa 1,11 Mio. auf ca. 3,2 Mio. im Jahr 2022 hinzu.

Zu Beginn dieses Jahrzehnts ging der Anstieg auf EU-Bürger zurück (Grund:

seit Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für einige osteuropäische EU-Staaten.

Ab 2015 änderte sich dies jedoch. Ab dem Jahr 2016 ist der Anstieg der erwerbstätigen Drittstaatenangehörigen (Nicht-EU-Bürger*innen) um etwa 1,11 Mio. auf ca. 3,2 Mio. im Jahr 2022 angestiegen.

Irrtümliche Behauptung, die Ukrainischen Flüchtlinge leben fast alle vom Bürgergeld

So werden derzeit veraltete Zahlen als kleine Hetzpsrolen genutzt:. Zitat: „Ein Teil der Ukrainer*innen, die seit Kriegsbeginn nach Deutschland gekommen sind, hat eine Arbeit gefunden. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist laut Bundesagentur für Arbeit von Februar 2022 bis April 2023 von 57.000 auf rund 143.000gestiegen.“

Warum diese Zahlen zwar stimmen, aber zum einen inzwischen völlig überholt sind und man auch die Hintergründe kennen muss, wird bewusst verschwiegen

Aus diesem Grund hierzu folgende Ergänzung von mir:

  1. Ich kenne aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit 15 ukrainische Familien, etwa 20 Familien aus Syrien, Irak, Iran etc.
    1 Frau aus Ukraine wartet seit über 1 Jahr auf die Fiktionsbescheinigung. Klage beim VG wurde schon eingereicht (§ 75 VwGO). Ohne diese Bescheinigung kein Sprachkurs und keine Arbeitserlaubnis. Bei den übrigen Ukrainern dauerte es auch 2-3 Monate. Und wo soll jemand ohne Deutschkenntnisse denn was arbeiten? Die Praxis zeigt, dass die deutsche Sprache notwendig ist. Selbst auf dem Bau, in einer Fabrik. Dass jemand ohne Deutschkenntnisse Pakete ausfährt geht als Notlösung. Ich hatte einmal als Kunde das Erlebnis mit einem Versandfahrer, der bei mir die Überdachung eines Abstellplatzes rammte und davongefahren war und ich ihn 1 Tag später stellte. Übrigens bezahlt zum Mindestlohn. Er wusste nichts von Aufstockung, die er durch unseren Verein dann erhielt.
  2. Vielen Lesern wird auch bewusst verschwiegen, wie viele Frauen mit Kinder und ukrainische ältere Menschen (63 Plus) in diesen 1,1 Mio. Darin enthalten sind.
    Nahezu rund 85%! Inzwischen gibt es auch einige kriegsversehrte Männer (zwei davon kenne ich).
  3. Die Anzahl ist auch überholt. Warum waren es bis März 2023 nur 143.000 sozialvers.pflichtige ukrainische Beschäftigungsverhältnisse? Ganz einfach. Die Flüchtlinge aus der Ukraine kamen ab März 2022 und wurden dann im Laufe des Jahres erst mehr. Wer damals im März 2022 hier ankam, landete zunächst in Sammelunterkünften (Ausnahme: vorherige Kontakte zu Verwandten in Deutschland etc). 3 Familien hatte ich in einem 3-Familienhaus im Oktober 2022 untergebracht! Sprachkurse hatten im September 2022 begonnen. Bei diesen Familien handelte es sich um:
    • 1 Mann 55 (auf einem Auge blind durch Annexionskampf auf Krim 2014, so genannte Friedensverhandlung), wobei seine Eltern und ein Bruder ermordet wurden, danach floh er (Sein Eigentum, kleinere Fabrik mit Abfüllanlage gehört jetzt einem russischen Oligarchen).
    • 3 Frauen
    • 5 Kinder
    • Zwei weitere Familie kamen im Mai 2022 Frau mit 2 Kinder, dem behinderten Bruder (spastische Lämhung mit abgeschlossenem Jurastudium in der Ukraine mit Auszeichnung). Der Mann von dieser Frau kam jetzt hier an mit Kriegsverletzungen (Granatsplitter). Ja alle diese Personen sind in Ihrer genannten Zahl, die jeder im Internet mal schnell nachlesen kann.

Dass diese Menschen zunächst einmal alles verloren haben und – wenn überhaupt – erst in 2-3 Jahren wieder in die Ukraine zurück können, ist diesen Menschen bewusst.

Insofern haben Sie auch große Motivation schnell in die Erwerbstätigkeit zu kommen.

Ohne eine Mindestvoraussetzung an deutscher Sprache und Schrift ist dies schwierig. Aus diesem Grund muss auch ein Arbeitgeber eigentlich mindestens darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer mindestens die Sprachprüfung B1 bestanden hat.

Dass die deutsche Sprache besonders schwierig ist, machen zwei Beispiele deutlich:

1. andere Schriftzeichen

2. Unterschiedliche Artikelbezeichnung usw

Stellen Sie sich vor, wir müssten auswandern und landen in Japan, China, Arabien. Auch wir hätten dann mit Sprache und Schriftzeichen extreme Probleme.

Um den Mindeststandard B1 zu lernen, sind regelmäßig 1-1,5 Jahre notwendig.

Wer also im September 2022 mit einem Deutschkurs angefangen hat, wird voraussichtlich im März 2024 B1 abgeschlossen haben. Ausnahmen gibt es natürlich, wenn jemand besonders sprachbegabt ist oder Vorkenntnisse hatte.

Insofern sollte man die damalige Anzahl von geringen ukrainischen Arbeitsverhältnissen auch betrachten.

Werner Hoffmann
1.Vorsitzender
Forum-55plus.de e.V.

Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat

Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn

Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.

Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von:

15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.

Damit ist dann regelmäßig in der

– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und

– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente

notwendig.

Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?

(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)

Berechnung:

45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente

abzüglich. Kranken- Pflegeversicherung (+ggf. Steuern)

Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“

Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.

Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.

Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.

Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.

Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.

Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.

www. Renten-Experte.de

Weitere Infos —>

www.linkedin.com/posts/dgb-bw_rente-gerechtigkeit-altersgerecht-activity-7128682995829366785-DCYi

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Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden

Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“

Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Und warum?

Das finden Sie unter diesem Link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/22/mindestlohn-argumente-dagegen-oft-vorgeschoben/

Asyl, #Arbeitsvoraussetzungen #Fiktionsbescheinigung #Bürgergeld

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, benötigen zunächst eine #Aufenthaltserlaubnis.
Wer beispielsweise aus der Ulraine nach #Deutdchland im letzten Jahr gekommen ist, erhält eine Aufenthaltserlaubnis und später (4 Wochen bis zu 1,5 Jahre !!! ) die #Fiktionsbescheinigung.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Sozialamt zuständig.

Erst wenn die Fiktionsbescheinigung erstellt wurde, besteht

  1. Anspruch auf Sprachkurs
  2. Anspruch Bürgergeld
  3. Möglichkeit zu arbeiten

Die meisten Arbeitgeber können natürlich nur Menschen einstellen, die auch Deutsch nach dem Standard B1 sprechen können.
Das ist ja auch logisch, denn sie will der Arbeitnehmer etwas arbeiten, wenn der Arbeitgeber nicht mit dem Arbetnehmer kommunizieren kann.

Die Sprachkurse sind wie folgt aufgebaut:
A1
A2
B1
Was beinhaltet der Sprachkurs in der Sprache deutsch B1?

B1 – #Fortgeschrittene #Sprachverwendung
Kann die #Hauptpunkte verstehen, wenn klare #Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus #Arbeit, #Schule, #Freizeit usw. geht.
Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet.

Arbeit lohnt sich nicht? Von wegen

Arbeitnehmerfamilie mit Brutto 2.650 Euro hat immer mehr, wenn Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt wird, als Bürgergeldfamilie

Extrembeispiel aus dem Netz

Im Netz (zB WhatsAPP) ist derzeit das nachfolgendes Foto.

Dargestellt wird eine 8-köpfige Familie, die Bürgergeld bezieht (Gesamtbetrag von 3.806,50 Euro).

Das Schreiben wird im Netz ohne Schwärzung des Namens und ohne Erklärungen verteilt.

Bei 3.806,50 Euro entsteht natürlich zuerst Neid und als Folge Hetze.

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Nachfolgend der Nachweis, warum eine Arbeitnehmerfamilie (mit 8 Personen) bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.650 Euro etwa 838 Euro mehr zur Verfügung hat.

Damit wird bewiesen, dass sich Arbeit auch für eine 8-köpfige Familie lohnt!

——

Wir haben die Berechnungen analysiert und nachvollzogen.

Und dann einen Vergleich mit einer Arbeitnehmerfamilie mit 6 Kindern durchgeführt.

Anmerkung: Wer dieses Schreiben (Bürgergeld-Familie mit 6 Kindern) verteilt, wollte wohl darstellen, dass es sich nicht lohnt zu arbeiten, denn – auf den ersten Blick – sind 3.806,50 Euro viel Geld.

Die Gesamtzahlung beinhaltet allerdings alle Bereiche, also auch die Miete und Heizkosten.

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Wie setzt sich die Zahlung des Bürgergeldes zusammen?

Ohne Miete sind es
Mann und Frau 903 Euro
Kind 19 Jahre: 402 Euro
Kind 10 Jahre: 348 Euro
Kind 7 Jahre: 348 Euro
Kind 5 Jahre:318 Euro
Kind 4 Jahre: 318 Euro
Kind 1 Jahr: 318 Euro
2.955€

zuzüglich Zuschuss Kaltmiete und Heizung: 851,50 € (aber ohne beispielsweise Strom, da Strom auch in dem personenbezogenen Pauschalen schon drin steckt).

Daraus ergibt sich die Gesamtzahlung von 3,&06,50 Euro.

Bei Kindern ist das Bürgergeld abhängig vom Alter der Kinder.

Dass solche Beispiele meistens aus dem Rechts-Außen-Politlager verteilt werden (oft von AfD), ist nicht verwunderlich, obwohl Familien mit 6 Kindern wohl die absolute Ausnahme sind.

Aber man möchte Rechts-Außen eben mit hohen Bürgergeldzahlungen hetzen. Warum so mancher Arbeitgeber da auch hetzt, wird unten erklärt.

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Wie hoch wäre das verfügbare Einkommen bei der gleichen Familie, wenn der Mann 2.650 Euro Brutto verdient?

Zunächst vorab zwei wichtige Anmerkungen

1. Wer Bürgergeld bezieht ä, bekommt kein Kindergeld extra. Kindergeld bekommt beispielsweise der Arbeitnehmer.

Diese Arbeitnehmerfamilie erhält mit 6 Kindern 1.500 Euro Kindergeld

Kindergeld in dieser Höhe ist auch durchaus gerechtfertigt. Zum einen trägt die Familie erheblich dazu bei, dass später auch viele Erwerbstätige nachrücken. Darüber hinaus kosten Kinder auch viel Geld. Hilfreich wäre zusätzlich eine entsprechende Bildungspauschale, die nun durch die Kindergrundsicherung endlich eingeführt wird.

2. Auch Wohngeld wird nicht beim Bürgergeld gezahlt. Wohngeld erhalten beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, wenn bestimmte Einkommensverhältnisse unterschritten sind.

Das Wohngeld beträgt in diesem Beispiel 1.013 Euro

Das Wohngeld kann über den

Link —> https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Einfach und kostenlos berechnet werden.

Lohnberechnung Brutto-Netto

Zusammenfassung der NETTOEINKÜNFTE des Arbeitnehmers:

Nettoeinkommen: 2.121,94 Euro

Kindergeld: 1.500 Euro

Wohngeld: 1.023 Euro

Gesamteinkünfte der 8-köpfige Familie: 4.644,94 Euro

Wie viel hat eine 8-köpfige Arbeitnehmerfamilie im Vergleich zur Bürgerfamilie mehr?

Einkünfte Arbeitnehmerfamilie; 4.644,94 €

Einkünfte Bürgerfamilie: 3.806,50 €

Differenz: 838,44 Euro.

Für diese 8-köpfige Familie lohnt es sich auch zu arbeiten, denn beim Brutto von 2.650 hat die Arbeitnehmerfamilie 838,4; Euro mehr zur Verfügung.

ANMERKUNG:

Das Bürgergeld wird Zar zum 1.1,2024 erhöht, allerdings steigt dann auch beispielsweise der Freibetrag oder auch der Mindestlohn bzw. auch ggf das Wohngeld .

MERKE: oft werden Bürgergeld- und Geringverdiener gegeneinander ausgespielt.

Die Anhebung des Bürgergeld zum 1.1 2024 ist vielen Arbeitgebern ein Dirn im Auge, denn daraus wird sichtbar, dass der Mindestlohn eigentlich ähnlich ansteigen müsste.

Eine Nachbesserung des Mindestlohnes von 22 Euro auf 12,41 € (ab 1.1.2024) ist eigentlich viel zu gering

Ich möchte betonen, dass ich selbst weder die. Linken, noch die AfD wähle oder jemals gewählt habe. Und auch die neue Partei „Wagenknecht“ werde ich nicht wählen.

In den letzten 44 Wahljahren habe ich alle anderen demokratischen Parteien schon gewählt (CDU, SPD, FDP und Die Grünen).

Eine Partei, die immer zu jeder Zeit allem entsprochen hat, was ich mir wünsche, gibt und gab es nie.

Welcher Bruttolohn wäre langfristig sinnvoll.

Ein Bruttolohn von monatlich 2.650 Euro hätte zur Folge, dass Niedrigverdiener auch nicht mehr ihr Einkommen durch die Jobbörse aufstocken müssten.

Würde ein Arbeitnehmer 2650 € Brutto verdienen. Dann hat er etwa 74% des Durchschnittsverdienstes.

Wer 45 Jahre 74% des Durchschnitts verdient hat erhält dieses Jahr eine Rente von 1.252,08 Euro Brutto.

Die Konsequenz:

Der Staat müsste NICHT mehr den Lohn in der Aktivphase aufstocken und die Rente wäre später auch über der Grundsicherung.

Berechnung des Mindestlohns

Bei einem Bruttolohn von 2.650 Euro berechnet sich der Stundenlohn wie folgt:

2.650 € : 8 Std. : 21 Tage = 15,77 Euro je Stunde

Arbeit lohnt sich!

Rentenexperte Werner Hoffmann

Flüchtlinge und Zuwanderer nutzen Sozialhilfe und Bürgergeld aus? Wie ist es wirklich?

Die „#Einwanderung in #Sozialsysteme halte ich für die überwiegende Anzahl von #Flüchtlingen für Quatsch.

Eines vorweg: Ich bin Demokrat der Mitte.

Werner Hoffmann,
1.Vorsitzender Forum-55plus.de eV

Betrug und Ausnutzung?

Die gibt es bei der #Einkommensteuer in Form von #Steuerverkürzung und #Steuerhinterziehung ebenso, wie bei #Subventionsbetrug etc.

Und in diesen Gruppen geht es nach Schätzungen um 150 Mrd. Euro pro Jahr!

Der Großteil der Menschen – ich behaupte einmal das sind über 95% – ist anständig.

Und nimmt man die Betrüger, die bei der Sozialhilfe betrügen und dann die andere Gruppe (Steuerhinterziehung &Co.), dann dürfte es sicherlich für den Staat interessanter sein, die über 150 Mrd. zu verfolgen. Im Zeitalter des Personalmangels beim Fiskus ist dies auch eine wichtige Entscheidung, wo das vorhandene Personal eingesetzt wird.

Schaut man sich jedoch an, wie hier falsche Vergleiche gezogen werden – letzter Versuch vom #Landrat aus Tübingen (#CDU), dann stehen mir die Haare zu Berge.

Er behauptete, dass eine 4-köpfige #Ukrainische #Flüchtlingsfamilie genauso viel Netto hätte, wie eine #Arbeitnehmerfamilie mit 3.200 bis 3.500 Euro Netto.

Geflüchtet vor dem Krieg und der Unterjochung des syrischen Machthabers Assad

Persönlich kenne ich 14 Flüchtlingsfamilien, die alle nach der Absolvierung der Sprachkurse A2,A2 und B1 sehr gerne arbeiten wollen bzw. inzwischen arbeiten.

Fluchtunterkünfte

Und dies sind nicht nur #ukrainische #Flüchtlinge!

Ja, natürlich kenne ich auch drei Ausnahmen:

1. ukrainisches Paar, beide über 70 Jahre

2. Eine Mutter (Mann im Krieg) mit einem behinderten Kind

3. Eine Frau 23J. , die jetzt Abitur macht und dann Jura studieren will.

Die meisten Zuwanderer und Flüchtlinge sind ja nicht nach Deutschland gekommen, weil wir die beste Sozialhilfe oder Bürgergeld haben, sondern weil Deutschland ein sicheres Land sind und wir eine niedrige Arbeitslosigkeit und einen Fachkräftemangel haben.

Hierzu kenne ich einige Beispiele:

Beispiel 1.

Syrer, kam 2014/2015 nach Deutschland, Familie mit 2 Kindern kam nach, hatte in Syrien qualifizierte Ausbildung in Apotheke, hier nicht anerkannt, arbeitet seit 2017 als Friseur mit Aufstockung!

Beispiel 2: Familie aus Irak, Mann war Lehrer, vH mit 3 Kindern, Ausbildung nicht anerkannt, nach Absolvierung der Sprachkurse Tätigkeit als Taxifahrer. Auch hierzu war der Sprachkurs eine Mindestvoraussetzung nach B1!

Wer mit offenen Augen durch die alltägliche Welt läuft und mit betroffenen Menschen spricht, der lernt ähnliche Fälle kennen.

Beispiel 1 ist mein Friseur

Beispiel 2 ist ein (Stamm-)Taxifahrer, der mich schon öfters zum Flughafen gefahren hat.

Übrige Fälle, die ich kennengelernt habe:

⁃ Verwandte dieses in der Nachbarschaft lebenden, derzeit 5 zusätzliche Personen

⁃ Eigene vermietete Objekte zu einer vergleichbar niedrigeren als ortsüblichen Miete.

⁃ Beschäftigte im Pflegeheim, Krankenhaus etc.

Es ist immer wieder interessant, über welche Argumente die #ideologischen #Gruppen – #Pro und #Contra zu #Flüchtlingen – Argumente ziehen.

Interessant ist, dass die Anzahl der Erwerbstätigen innerhalb von 10 Jahren um ca 4 Mio. zugenommen hat.

Ab 2020 nicht vergleichbar wegen Corona und nachfolgend zunächst auch geringere Zuwanderung und Flüchtlinge. Erst ab ca 2022/2026 wird die Anzahl der Erwerbstätigen wieder steigen, da dann die Anzahl der Flüchtlinge mit deutschen Sprachkenntnissen (B1) wieder steigt.

Und die neuen Netto-Zunahme an Erwerbstätigen sind nun einmal keine Schulabgänger, Studienabgänger, Berufsrückkehrer nach Erziehung oder Arbeitnehmer, die weniger in Rente gegangen sind, sondern es sind Zuwanderer (auch noch aus Osteuropa) und Flüchtlinge!

Übrigens werden die Zuwanderer aus Osteuropa immer weniger (bereits feststellbar), weil die Lohndifferenz kleiner geworden ist (Beispiel Polen, Tschechien etc).

Und beide Gruppen (#Zuwanderer und #Flüchtlinge) müssen zunächst Deutsch lernen (mindestens B1).

Alles in allem dauert dies etwa 1,5 bis 2 Jahre.

Deshalb sind viele auch aus der #Ukraine oder aus anderen Ländern noch nicht beruflich tätig! Und das Bürgergeld ist bei weitem nicht so toll, wie dies vom #Landrat Joachim #Walter (#CDU) völlig falsch dargestellt wurde!

Einen echten Vergleich und Richtigstellung gibt es hier

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/

Landrat Tübingen Joachim Walter-CDU hat keine Ahnung oder betreibt Rechtspopulismus

Noch ein Hinweis: Die #Asylleistung ist niedriger, als das #Bürgergeld.

Das ist die Gesamtleistung, also kein Taschengeld! Lediglich Unterkunft und Heizung kommen hinzu. Auch Strom, Fahrtkosten, Kleidung, Lebensmittel sind enthalten.

Und die Leistungen im westeuropäischen Vergleich sind keineswegs in Deutschland die Besten. Frankreich, Spanien, Belgien Österreich sind keineswegs schlechter!

#Merz und sein Begriff Paschas

Die Hetze hat Methode

Schaut man sich die Entwicklung der Schulbildungen, insbesondere von ausländischen Kindern an, dann ist zu erkennen, dass diese Kinder sehr oft besser integriert sind, als es so mancher Politiker bzw. Politikerin behauptet.

Zitat von Merz: „Insbesondere wenn es sich um Lehrerinnen handelt, dass sie ihre Söhne, die kleinen Paschas, da mal etwas zurechtweisen. Da fängt es an“, sagte Merz. Wenn man nicht in der Lage sei, Lehrkräften zu helfen, dass sie sich gegen diese Phänomene zur Wehr setzten, „dann sind es in der Schule die Achtjährigen und dann draußen auf der Straße in wenigen Jahren die 15-Jährigen. Da liegt doch das Problem“, sagte Merz.“

Der CDU-Parteivorsitzende pauschaliert hierbei und trägt zum negativen Image von ausländischen Kindern bei.

Bei Stammtischgesprächen setzt sich dies dann so fort, dass es immer mehr Schulabgänger gibt, die keinen Bock auf Ausbildung oder Studium haben. Und

Im Punkto Schulabgänger ohne Abschluß 2022 waren es 48.000 (6.2%).
Im Jahr 2000 waren es 9,6 % ohne Abschluss!

Mit den Stammtischparolen ist Merz nicht alleine. Es geht noch extremistischer.

Durch die Bank hetzt die AfD gegen Ausländer und nutzt jedes kriminelle Highlight, in dem irgend ein Ausländer verwickelt ist. Und es wird auch nicht Halt davor gemacht, gegen ausländischen Kinder zu hetzen.

Dies setzt sich dann in den sozialen Medien und Stammtischen fort.

Läßt man dies ohne Gegenwehr zu, dann nimmt dies schnell eine ungeprüfte Einstellung zu.

So wie Trump bei seinen Aussagen laufend Lügen einbaut, so werden sich bei uns von so manchem Politiker Diskreditierungen von bestimmten Personengruppen vorgenommen.

Und plötzlich sind alle Ausländer – Zitat von Alice Weidel 2018 – „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse ….“

Tatsache ist jedoch dass die Masse von Ausländern auch genauso wie wir Deutschen fleißig und zuverlässig sind. Natürlich gibt es dort genauso wie bei uns Deutschen Menschen, die den Staat ausnutzen oder auch kriminell sind.

Um bei den Kindern einmal zu entkräften, dass immer mehr ausländische Kinder keinen Schulabschluss haben und nicht mal lesen können, hilft ein langfristiger Vergleich über rund 30 Jahre schon weiter.

Die Anzahl und die Quote hat sich erheblich verbessert der Absolventen mit Schulabschluss haben sich in diesen 30 Jahren erheblich verbessert.


In Bezug auf ausländische Absolventen gibt es übrigens folgendes Bild:


Schulart /Abschluss. 1992 / 2021
Anzahl mit Beendigung der Vollzeitschule
1992: 51.590
2000: 35.316

Förderschule:
1992: 3.982
2000: 3331

Hauptschule
1992: 35.070
2000: 23.399

Realschule/beruflich.Schule
1992: 24.479
2000: 44.014

Hochschulreife:
1992: 10.420
2000: 18420

Allg. Hochschulreife;
1992: 7.107
2000: 12.681

Fachhochschulreife:
1992: 3.313
2000: 5.739

Auch die Gesamtübersicht macht eine sehr positive Entwicklung sichtbar.

https://www.datenportal.bmbf.de/portal/de/Tabelle-2.3.18.html

Hier ein privater Kommentar eines Richters an einer der höchsten Richtergremien in Deutschland, der zum Nachdenken anregen sollte:

Wir sollten ohne Ausnahme jedes Kind, egal welcher Herkunft, als Chance (!) und Gewinn für die Gesellschaft und nicht etwa als (finanzielle) Belastung begreifen.

Jede Investition in Bildung, die soziale Grenzen überwindet, ist eine Investition in die Zukunft.

Es ist leider ein Fakt, dass Kinder aus schwächeren Bildungsschichten häufig keinen höheren Schulabschluss schaffen – und zwar unabhängig von einem Migrationshintergrund.

Hier gilt es mit gezielter Förderung im Kindergarten und in der Schule anzusetzen.

Das wäre im positiven Sinn „Kinderpolitik“, die ihren Namen auch verdient.

Leider dreht sich bei uns immer alles nur um die vordergründige Frage, wieviel Geld an wen ausgezahlt werden soll.

Damit ist meiner Einschätzung nach jedoch wenig bis nichts gewonnen aber viel zerronnen.“

BILD – Axel-Springer-Verlag spielt Bürgergeldempfänger gegen Geringverdiener aus

Die BILD betreibt wieder Volksspaltung.

Schon alleine das Beispiel ist spalterisch:

„Am Montag hatte der Fall eines Lageristen für Aufsehen gesorgt, der bei seiner Spedition in Bad Oeynhausen gekündigt hatte. Begründung: Er kassiere lieber Bürgergeld und verdiene sich mit Schwarzarbeit etwas dazu – dann habe er mehr als mit dem regulären Job bei der Spedition.“

Ok, nun könnte ich auch eigentlich meinen Job hinwerfen und doch gleich eine Bank überfallen oder als Enkeltrickbetrüger „schwarz“ arbeiten. Wäre doch noch viel attraktiver.<Ironie aus>

Was die Bildzeitung betreibt ist nichts anderes, als zu hetzen. Und zwar in die Richtung, dass das #Bürgergeld ja viel zu hoch ist und abgeschafft werden sollte.

Die BILD sagt dies zwar nicht direkt, allerdings missbraucht sie hierzu das menschliche Rudelverhalten, indem sie Meinungsumfragen nutzt.

In einem Punkt hat die BILD natürlich recht. Der Mindestlohn muss 2024 stärker wachsen. Es ist nicht das Bürgergeld, das zu hoch ist, sondern es ist der Mindestlohn zu niedrig.

So ist der Mindestlohn in Deutschland derzeit bei 12 Euro. Zum Vergleich: In Luxemburg ist der Miindestlohn in 2023 bei 13,05 €.

Zum 1.1.2024 soll der Mindestlohn um 0,41 € in Deutschland ansteigen (3,42%). Zum 1.1.2025 soll der Mindestlohn auf 12,82 € (+3,3%) ansteigen.

Wie wird der Mindestlohn festgelegt?

Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. “

In der Tarifkommission sind Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammen­setzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird.

Bei der letzten Tarifkommissionvereinbarung wurden die Arbeitnehmer überstimmt.

Hintergrund war letztendlich die Arbeitgeber zu entlasten.

Wie wird das Bürgergeld festgelegt?

Eine alleinstehende Person bekommt seit Januar 2023 als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro.

Die Bundesregierung hatte Anfang November 2022 den 14. Existenzminimumbericht vorgelegt. Daraus gehen nicht nur die aktuellen Regelsätze hervor, sondern auch die für 2024 angedachte Erhöhung.

Das Existenzminimum spielt also hierbei eine entschiedene Rolle.

Bei den Erhöhungen spielt der Warenkorb und die Inflation eine wesentliche Rolle.

Zusammenfassung und Gegenüberstellung

Beim Bürgergeld spielt somit das Existenzminimum und die Inflation eine wesentliche Rolle.

Beim Mindestlohn wird die Inflation überhaupt nicht berücksichtigt.

Habeck hatte bereits auf die Ungerechtigkeit hingewiesen

Auf den Systemunterschied bei den Erhöhungen hatte der Bundeswirtschaftsminister Habeck bereits mehrfach hingewiesen und plädierte stauch dafür den Mindestlohn im gleichen Verhältnis wie das Bürgergeld anzuheben.

Zitat: „Das #Bürgergeld werde im Grunde „entlang der #Statistik“ automatisch angehoben,
anhand von Preiserhöhungen bei Lebensmitteln oder Kleidung, so Habeck.
Beim #Mindestlohn verwies er auf eine #Kommission, die sich vor allem aus #Vertretern von #Arbeitgebern und #Arbeitnehmern zusammensetzt.

Die #Mindestlohnerhöhung entspreche #nicht der #Erhöhung, die beim #Bürgergeld komme, sagte Habeck.
Der Bürger, ein #Metallarbeiter, habe hier einen völlig richtigen Punkt. „Ich würde für mich sagen, die #Mindestlohnerhöhung ist zu niedrig.“

Dies äußerte Habeck bereits vor einiger Zeit, als die Tarifkommission den Mindestlohn vereinbart hatte.

Am 6.9.2023 stand deshalb nochmals in der taz;

„Habeck über Mindestlohn: „Mindestlohnerhöhung ist zu niedrig Laut Bundeswirtschaftsminister war die Anpassung des Mindestlohns nicht hoch genug.“

Problem Inflation und Mindestlohn

Steigen die Löhne entsprechend an, wirkt dies natürlich auch mittelbar auf die Inflationsrate.

Es macht jedoch auch keinen Sinn, den Mindestlohn nicht entsprechend anzupassen. Grund: In keinem einzigen Tarifvertrag sind so geringe Lohnanhebungen, wie beim Mindestlohn.

Mit rund 3% ist die vorgesehene Erhöhung für 2024 und 2025 das absolute Schlusslicht bei allen Lohnentwicklungen.

Insofern hat der Bundeswirtschaftsminister vollkommen recht.

Übrigens: Was sagt die AfD dazu?

Übrigens: Wenn es nach der #AfD geht, sollen die Mindestlöhne wieder abgeschafft werden. Interessanterweise sind gerade unter den Geringverdienern und Bürgergeldempfängern ein hoher Anteil der AfD-Anhänger zu finden.

Flüchtlinge – Bürgergeld – Erwerbstätige – Fachkräftemangel – Asylbewerber – Fiktionsbescheinigung

Warum Du selbst viel Glück gehabt hast, nicht von diesen Dingen abhängig zu sein:

#Flüchtlinge #Bürgergeld #Erwerbstätige #Fachkräftemangel #Asylbewerber #Fiktionsbescheinigung

Einfach mal erklärt —> Auf den ersten Blick mag jemand vielleicht Recht haben, dass wir nicht alle Flüchtlinge aufnehmen können. Im Moment können wir jedoch immer noch Flüchtlinge aufnehmen. Lediglich in den Ballungszentren herrscht Wohnungsmangel.

Allerdings sind die Personen, die als Flüchtling anerkannt sind auch politisch oder in anderer Form verfolgte und #keine #Wirtschaftsflüchtlinge.

Zum Zweiten tragen auch die Flüchtlinge zum überwiegenden Teil zur #Steigerung der Anzahl der #Erwerbstätigen bei.

Von 2010 bis 2020 stieg die Anzahl der Erwerbstärigen um 4 Mio.
Und dies #nicht, weil:

  • weniger Erwerbstätige in Rente gegangen sind oder weil wir
  • gaaaanz viele Schulabgänger oder Studienabsolventen
    haben.

Flüchtlinge, die hier ankommen, müssen

  1. als Asylsuchende anerkannt werden
  2. eine Fiktionsbescheinigung erhalten
  3. danach den Sprachkurs A.2., A1 und dann B1 absolvieren.
    Allein diese Sprachkurse dauert 1,5 bis 2 Jahre.

Erst dann ist in der Praxis eine Erwerbstätigkeit möglich.

Jede Servicekraft, jeder Busfahrer und muss B1 bestanden haben.

Demzufolge vergehen meist 2-3 Jahre von Ankunft bis zur Tätigkeit.

Und deshalb ist es in der Erwerbstätigenübersicht zeitversetzt erst zu erkennen, dass Flüchtlinge in Deutschland auch erwerbstätig sind.

Natürlich gibt es dort auch „Faule“, aber auch Dauerkranke oder psychisch Erkrankte.

Wie psychisch belastend eine Flucht ist oder es zu erleben, wenn die Familie ermordet wird, oder die Toten in der Heimat zu erleben, ist wohl verständlich.

Übrigens gibt es „Faule“ und „Erkrankte“ auch bei uns, die unser Sozialsystem mitträgt. Und auch teilweise seit Geburt. Und das ist richtig so.
Wohl dem, der das Glück hatte, hier in Deutschland

  • geboren zu sein,
  • in die richtige Familie geboren wurde,
  • gesund ist
  • und bodenständig
    geblieben ist.

Asylberechtigung

Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt ist eine Person, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein wird, aufgrund ihrer

  • Rasse (der Begriff „Rasse“ wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonventionverwendet),
  • Nationalität,
  • politischen Überzeugung 
  • religiösen Grundentscheidung oder
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),

ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben.

Nicht jede negative staatliche Maßnahme – selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, die Betroffenen aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.

Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder die nichtstaatliche Verfolgung selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).

Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GGgrundsätzlich ausgeschlossen. 

Sichere Drittstaaten

Bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat ist eine der Asylberechtigung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben der Asylantragstellenden nicht konkret bekannt ist. Als bestimmt das Asylgesetz die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz.

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Asylberechtigung/asylberechtigung-node.html

Hartz IV – Bürgergeld – Grundsicherung – ALGI – ALG II einfach erklärt.

Bürgergeld und Hartz IV – Was ist der Unterschied?

Was Sie zum neuen Bürgergeld wissen müssen – die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgergeld

Seit dem 01.01.2023 ist mit dem Gesetz zur zwölften Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) und weiterer Gesetze, darunter das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII), das Bürgergeld eingeführt worden.

Dieses ersetzt das bisherige Hartz IV System. Welche Änderungen ergeben sich dadurch, was ist gleich geblieben?

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?

Wurde vor der Reform zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz_IV) unterschieden, ist nun zwischen Arbeitslosengeld und dem Bürgergeld zu unterscheiden.

Das Bürgergeld ersetzt damit das Arbeitslosengeld II als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Wie viel Bürgergeld gibt es und ist das Bürgergeld höher als die bisherigen Hartz IV- Sätze?

Grundlage für die Höhe des Bürgergeldes ist §20 SGB II, der sich inhaltlich nicht geändert hat.

Wie auch zuvor, wird über

§ 20 Abs. 1a S.1 SGB II in Verbindung mit § 28 SGB XII der Regelbedarf jährlich neu ermittelt.

Im Jahr 2022 galt der Regelbedarf je nach Bedarfsstufe von 285 € bei Bedarfsstufe 6 bis 449 €.

Nun reicht der Regelbedarf bei Bedarfsstufe 6 von 318 € bis 502 € bei Bedarfsstufe 1.

Für wen gilt welche Bedarfsstufe?

Dies ist § 20 SGB II, sowie der Anlage 01 zu § 28 SGB XII zu entnehmen, die sowohl die Regelsätze je Bedarfsstufe auflistet, als auch festlegt, wer welcher Bedarfsstufe erhält.

Für Alleinstehende oder Alleinerziehende Personen gilt Bedarfsstufe 1.

Gleiches gilt für minderjährige Partnerinnen oder Partner.

Das heißt für sie liegt der Regelsatz nun bei 502 €.

Lebt die Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem volljährigen Ehegatten oder Partner, so gehört sie zu Bedarfsstufe 2 und erhält 451 €.

Ist ein Leistungsempfänger in einer Einrichtung oder stationär untergebracht, so unterfällt sie Regelbedarfsstufe 3.

Dann erhält er lediglich 402 €.

Für Kinder und Jugendliche gelten die Bedarfsstufen 4 bis 6, deren Leistungen zwischen 318 € und 420 € liegen.

———

Ab wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Wie bei Hartz IV gilt nach § 42 Abs. 1 SGB II auch weiterhin, dass Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden sollen.

Wer vor oder ab dem 01.01.2023 leistungsberechtigt ist, sollte also bereits das Bürgergeld für Januar erhalten haben.

Muss man das Bürgergeld neu beantragen?

Nein. Wurde vom Jobcenter bereits ein Bewilligungsbescheid erlassen, der bis ins neue Jahr hineinreicht, so muss das Jobcenter von sich aus einen Änderungsbescheid erlassen und die gewährten Leistungen der Regelsatzerhöhung anpassen.

Nur wenn man noch gar keinen Antrag beim Jobcenter gestellt hat, muss man wie zuvor die Leistungen beim Jobcenter beantragen.

Wann hat man Anspruch auf das Bürgergeld?

Anspruch auf das Bürgergeld haben nach § 19 Abs. 1 SGB II erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die kein Arbeitslosengeld erhalten.

Gleiches gilt für nichterwerbsfähige Personen, wenn sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Das gilt aber nur, wenn kein Anspruch wegen Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII vorliegt.

Ist ein Hinzuverdienst beim Bürgergeld möglich?

Ein Hinzuverdienst ist beim Bürgergeld ebenso möglich, wie es bei Hartz IV war.

Allerdings ist dieser nach § 11 SGB II auf den Anspruch anzurechnen.

Dies gilt nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II aber nicht für einen Betrag von monatlich 100 €. Dieser kann vom Einkommen abgesetzt werden.

Werden die Heizkosten beim Bürgergeld übernommen?

Nach § 19 Abs 1 S. 3 SGB II umfassen die Leistungen auch den Bedarf für Unterkunft und Heizung.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Heizkosten nach § 22 SGB II grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt werden.

Insoweit ergibt sich keine Änderung zur vorigen Rechtslage bei Hartz IV.

Was als angemessen zu sehen ist, ist in der Praxis oft streitig.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte bereits 2017, dass die verschiedenen Sachverhalte von so unterschiedlichen Faktoren, wie Standort oder Größe der Wohnung bestimmt seien, dass immer eine Einzelfallbetrachtung maßgeblich sei.

Wie hoch darf die Miete beim Bürgergeld sein?

Auch hinsichtlich der Miete gilt, dass diese als Bedarf für Unterkunft anerkannt werden, wenn sie angemessen sind.

Neu ist beim Bürgergeld aber, dass innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr ab dem Erhalt von Bürgergeld die aktuell zu zahlende Miete als angemessen anerkannt wird.

Erst nach Ablauf dieses Jahres gilt nach § 22 Abs. 1 SGB II, dass bei der Angemessenheit Faktoren wie die Größe der Wohnung zu berücksichtigen sind, soweit nicht eine Ausnahmeregelung greift.

Was gilt beim Bürgergeld hinsichtlich der Rente?

Im Alter besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung nach § 41 Abs. 1 SGB XII.

§ 19 Abs. 1 SGB II schließt den Anspruch auf Bürgergeld aus, wenn ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch besteht.

Gibt es beim Bürgergeld Sanktionen wie bei Hartz IV?

Anders als von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigt, finden sich auch im neu gefassten zweiten Sozialgesetzbuch Sanktionen gegen Leistungsempfänger bei Pflichtverletzung.

Allerdings sind diese nach § 31a Abs. 4 S. 1 SGB II auf 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt.

Die Leistungen zur Deckung der Kosten für Heizung und Unterkunft dürfen jedoch nicht verringert werden.

Während der Minderung des Anspruchs auf Bürgergeld besteht auch kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch.

Verletzt der Empfänger von Bürgergeld vorsätzlich seine Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 SGB I, etwa indem er dem Jobcenter gegenüber erzieltes Einkommen oder Vermögen nicht angibt, so kann er weiterhin unter Umständen sogar wegen Sozialleistungsbetruges angeklagt werden.

Neben der am Freiheits- oder am Einkommen bemessenen Geldstrafe, droht in diesem Fall auch weiterhin die Rückforderung des ausgezahlten Bürgergeldes durch das Jobcenter.

———//

Der besondere Tipp

—> Es geht nicht um Versicherungen, ABER—>

Wie bist Du #rechtlich abgesichert, wenn Du selbst nicht mehr handeln kannst (also wenn Du #geschäftsunfähig bist)?

Für jeden Menschen ab 18 gilt: Wer geschäftsunfähig ist und keine schriftliche General- und Vorsorgevollmacht hat, muss einen Betreuer erhalten.

Theoretisch kann die Betreuung beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) von Eltern, Kindern, Partner oder Ehepartner beantragt werden.

Allerdings kann das #Betreuungsgericht auch einen #Berufsbetreuer festlegen. Dies ist auch nicht selten der Fall (Beispiel: Streit bei Angehörigen oder wenn Finanzen eine Rolle spielen).

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

Handy/WhatsApp

tel:+4901772716697

Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)