Gegen Bürgergeld wettern ist eine #Merzideologie #BlackRock-Ideologie

Sinkt das Bürgergeld, sinkt auch der Aufstockungsanspruch bei Arbeitnehmern

Wie Arbeitgeber das Personal besser an sich binden können.

Wenn die #Mittelstands- und #Wirtschaftsunion wirklich keine #CDU-Organisation wäre, dann würde sie nicht gegen das #Bürgergeld Stimmung machen, sondern völlig anders reagieren.

Werner Hoffmann
1.Vors. Forum-55Plus.de e.V.
Renten- und Sozialrechtsexperte
www.Renten-Experte.de

Die #CDU #MIT meint, dass das Bürgergeld abgesenkt werden muss, damit „sich Arbeit wieder lohnt…“

Das ist schon einmal völlig falsch!

Grund:

Durch die Absenkung oder Wegfall des Bürgergeldes wäre zwar das #Lohnabstandsgebot (#Mindestlohn/#Bürgergeld) wieder da, aber letztendlich sinken auch die #Aufstockungsansprüche und der Arbeitnehmer hat weniger zum Leben!

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit 2 Kinder verdient zu wenig. Unabhängig davon, ob der Lohn fair ist oder nicht, würde jedoch dann ein Anspruch auf Aufstockung bestehen.

Bei der Berechnung auf Aufstockung wird ein Teil des Lohnes nicht berücksichtigt, so dass der Arbeitnehmer letztendlich immer mehr hat, als wenn er nur Bürgergeld bezieht.

Konsequenz:

Würde jemand diesem Arbeitnehmer helfen, dann würde er auch eine Aufstockung erhalten.

Viele Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment ist dies entweder nicht bekannt oder sie haben einfach nicht die Voraussetzungen, um die Beantragung selbst vorzunehmen.

Intelligente Arbeitgeber wissen, dass sie durch diese Unterstützung ihr Personal besser binden können.

Gut organisierte Personalabteilungen haben es längst verstanden, neben der betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung einen „Leistungsdienst für Soziales“ zu integrieren.

Wenn die MIT (Mittelstands- und #Wirtschaftsunion) wirklich etwas für ihre Interessengruppe machen wollte, dann würde sie z.B. Informationen anbieten, wie HR/Personalabteilungen den Arbeitnehmern bei der #Beantragung von #Aufstockung aktiv helfen könnte.

Damit würden die Firmen dann auch eine höhere Personalbindung erreichen, den die Mitarbeiter hätten einfach mehr Gekd zur Verfügung.

Da die MIT jedoch nur gegen das Bürgergeld wettert, ist und bleibt sie eine #ideologische #Merz- und #BlackRock-Einrichtung.

——

Dass ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde auch im Rentenalter zur Verarmung führt, müsste eigentlich nicht besonders betont werden.

Und dass die Zeche der niedrigen Löhne die Allgemeinheit auch in der Rente führt und dafür auch der Unternehmer dies mitzuverantworten hat, sollte auch jedem bewusst sein.

Berechnungsbeispiel:

Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.

Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.

Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516

Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn:
0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.

Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.

Dies bezahlt dann die Allgemeinheit.
Und hier ist der Fehler.
Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!

Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig. 

Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!

Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei
0,7011 x 45 J. X 37,60 €

= 1.186,26 €

Nun gibt es natürlich trotzdem Familien mit mehreren Kindern, die trotz Arbeit unterhalb des Bürgergeldes verdienen.

Und auch hier könnte die Personalabteilung mit dem „Leistungsservice Soziales“ den betroffenen Arbeitnehmern bei der Beantragung der Aufstockung behilflich sein.

Clevere Arbeitgeber wissen, dass sie hierdurch die Personalbindung gerade bei diesen Arbeitnehmergruppen verbessern.

Übrigens gibt es noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man kostengünstig Personal an sein Unternehmen bindet und sich so manche Personalsuche spart.

Jeder Unternehmer dürfte inzwischen wissen, dass die Eintritts- und Austrittskosten für einen Arbeitnehmer zwischen 100 und 260% eines Jahresgehalts ausmacht. Und dann stellt sich sogar die Frage, ob man überhaupt noch einen Arbeitnehmer findet.

Lohn für Minijob, Midijob und Mindestlohn steigt zum 1.1.2024

Arbeit muss sich lohnen

Warum die Unternehmer, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, auf Kosten der Allgemeinheit leben.

Artikel von Werner Hoffmann

Zum 1. Januar steigt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, die „Minijob-Grenze“, von 520 Euro auf 538 Euro. Grund hierfür ist die Anhebung des Mindestlohns im kommenden Jahr von 12 Euro auf 12,41 Euro, an den die Minijob-Grenze gekoppelt ist.

Auch die Untergrenze bei den Midijobs – also für Verdienste aus Beschäftigungen im „Übergangsbereich“ – steigen ab Januar von monatlich 520,01 Euro auf 538,01 Euro. Die Obergrenze bleibt unverändert bei 2.000 Euro monatlich.

Midijobber sind Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 538 Euro und 2.000 Euro verdienen.

Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen sie einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht.

Die Rentenansprüche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht, denn sie werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.

Die Differenz in den Sozialversicherungsbeiträgen, die vom Lohn des Arbeitnehmer weniger durch den Arbeitgeber (aufgrund des geringen Lohns) abgeführt wird muss letztendlich von der Allgemeinheit bezahlt werden.

Würde der Mindeststundenlohn auf 15,77 € angehoben werden, wäre diese Differenz auch geringer.

Mindestlohn, Aufstockung und Rente

Warum der Mindestlohn auf 15,77€ – mtl. 2.650 Euro ansteigen muss

Der Anstieg des Mindestlohns zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro pro Stunde ist zu gering.

Arbeit muss sich lohnen.

Wer 45 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, sollte eine Rente beziehen, die über 1.000 Euro liegt. Es darf nicht sein, dass ein zu niedriger Mindestlohn die Allgemeinheit zu stark belastet. Genau aus diesem Grund muss der Mindestlohn 2024 auf 15,77 Euro pro Stunde angehoben werden.

Einfach erklärt

Wer pro Stunde den Mindestlohn von 12,41 Euro erhält, verdient im Monat

12,41€ x 8 Stunden x 21 Tage = 2.084,88 € Brutto

Wer halbtags arbeitet (insbesondere Alleinerziehende, die sich auch um die Kinder kümmern müssen (Hilfe bei Hausaufgaben, Hsushslt etc), verdient die Hälfte.

Wäre der Mindestlohn bei 15,77 €, dann ergibt sich ein Bruttolohn von

15,77 Euro x 8 Stunden x 21 Tage = 2.649,30 € (aufgerundet 2.650 Euro)

Folge Aufstockung des Mindestlohns durch Jobcenter (Bürgergeld)

Beispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II, 1,0 Kinderfreibetrag mit Mindestverdienst 12,41 € pro Stunde

Daraus ergibt sich folgende Aufstockungsberechning

Aufgrund des Mindestlohns von 12,41 Euro ergibt sich eine Aufstockung von 517 Euro.

Beispiel Ledig ohne Kinder:

Brutto-Nettolohn

12,41 Mindestlohn:

Ledig bei Mindestlohn 15,77 Euro

Der Nettolohn wäre bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro um 324 Euro höher.

——

Wie hoch wäre die Aufstockung bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde?

Beispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II, 1,0 Kinderfreibetrag mit Mindestverdienst 15,77 € pro Stunde

Daraus ergibt sich folgendes Aufstockungsergebnis:

Auch in diesem Beispiel ergibt sich noch ein Anspruch auf Aufstockung. Dieser Anspruch hat sich durch den höheren Mindestlohn auf 129 Euro reduziert.

Da der Mindestlohn jedoch auf 12,41 Euro ab 1.1.2024 festgeschrieben ist, muss der Staat eine Aufstockung von 517 Euro bezahlen.

Die höhere Aufstockung von 388 Euro (517 – 129 €) bezahlt letztendlich die Allgemeinheit. Und zwar zu Gunsten des Arbeitgebers.

Eine weitere Folge ist, dass die Sozialversicherungseinnahmen natürlich auch geringer sind, wodurch auch nicht nur die Allgemeinheit dies mitfinanziert, sondern auch Arbeitnehmer geringere Ansprüche hat (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenansprüche)

Beispiel Ledig ohne Kinder: Aufstockungsberechnung

Beispiel 12,41 Euro Mindestlohn

Beispiel Mindestlohn 15,77 Euro

Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro wäre keine Aufstockung notwendig, die Kommunen müssten keine Aufstockung verwalten und der Arbeitnehmer hat später auch wesentlich bessere Rentenansprüche!

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Wie hoch sind die Rentenansprüche bei Mindestlohn?

Wer ab 1.1.2024 12,41 Euro pro Stunde verdient, hat ein Jahreseinkommen von 25.018 Euro.

Würde der Arbeitnehmer 15,77 Euro pro Stunde verdienen, wäre der Jahresverdienst bei 31.793 Euro.

Wie hoch wäre die Rente (ohne Grundsicherung/Grundrente)

Der voraussichtliche Durchschnittsverdienst beträgt 2024 45.358 Euro.

Daraus errechnen sich folgende Entgeltpunkte für dieses Jahr

Brutto: 25.018:45.358 = 0,5515

Brutto: 31.793 : 45.358 = 0,7009

Würde der Lohn im Verhältnis zum Durchschnittslohn in 45 Jahren immer gleich sein, dann errechnet sich der Rentenanspruch wie folgt:

Beispiel 12,41 € Mindestlohn

– 0,5515 x 45 Jahre x 36,70 = 910,80 € Bruttorente*

Netto: ca 813,50 €

Beispiel 15,77 € Mindestlohn

0,7009 x 45 Jahre x 36,70 = 1.157,53 € Bruttorente*

Netto ca. 1.033,67 €

Wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, ist keine Steuer fällig, allerdings noch ca 10,35 bis 10,7% Krankenkassen- und Pflegepflichtversicherungsbeitrag)

Die Bruttorente wäre somit 246,73 Euro höher (netto: 220,17 €)

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Auswirkung auf Grundsicherung

Die Grundsicherung und Grundrente wurden auf Drängen der SPD zu Zeiten von Andrea Nahles eingeführt und ist insoweit der SPD hoch anzurechnen.

Beispiel bei 12,41 Euro Mindestlohn

Beispiel bei 15,77 € Mindestlohn

Alleine durch den höheren Rentenanspruch sinkt die Grundsicherung von 711,95 Euro auf 491,95 Euro. Die Grundsicherung muss von der Allgemeinheit getragen werden. Insofern ist die Allgemeinheit durch den niedrigen Mindestlohn mit 220 Euro mehr belastet.

Hierbei ist der Zuschlag zur Grundrente noch nicht berücksichtigt.

Höhe der Rente mit Zuschlag auf Grundrente

Die Berechnung des Zuschlages ist von einigen Voraussetzungen abhängig.

Berechnung—> Die durchschnittlichen Entgeltpunkte werden verdoppelt und auf maximal 0,8 Entgeltpunkte begrenzt. Es ergibt sich ein Zuschlag von 0,2 Entgeltpunkten, der um 12,5 Prozent gekürzt wird (= 0,175 Entgeltpunkte). Dieser Zuschlag von 0,175 Entgeltpunkten wird für 35 Jahre mit dem aktuellen Rentenwert berechnet.

In beiden Fällen würde der Grundrentenzuschlag gewährt, weil der Verdienst zwischen 30% und 80% über 35 bzw. 33 Jahre vorhanden war.

Fest steht jedoch auch hier, dass der Zuschlag, der auch durch die Allgemeinheit getragen werden muss, bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro viel höher ist, als bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro.

Der Unterschied in der Zuschlagsberechnung beträgt (0,1494 x 100 : 0,5515 = 14,94 %).

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Arbeit muss sich lohnen und ein zu niedriger Mindestlohn darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit sein.

Warum der Mindestlohn und das Bürgergeld sein muss

Stichwort #Mindestlohn –

Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der Mindestlohn ist ein Sozialismus-Instrument und für Lohne seien die Arbeitgeber und Gewerkschaften alleine verantwortlich.

Diese Sichtweise ist aus vielen Gründen falsch!

  1. Die Tarifautonomie gilt dann, wenn es Tsrifverträge gibt!
    12 % arbeiteten in Unternehmen mit Firmentarifverträgen.
    Für 48 % der Beschäftigten im Westen und 55 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Osten gab es keinen Tarifvertrag (Quelle https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-5/tarifbindung-arbeitnehmer.html#:~:text=12%20%25%20arbeiteten%20in%20Unternehmen%20mit,Osten%20gab%20es%20keinen%20Tarifvertrag.)
  2. Wir leben weder in einer freien Marktwirtschaft, noch im Sozialismus, sondern in einer #sozialen #Marktwirtschaft.
    Und da gibt es auch Mindestlöhne, die in vielen Ländern vorhanden sind (USA 15 USD, https://www.spiegel.de/ausland/usa-joe-biden-erhoeht-mindestlohn-fuer-hunderttausende-us-amerikaner-a-f2263e3f-d926-48db-9a78-2335130c3def )

Weltweit —> https://de.statista.com/statistik/daten/studie/383296/umfrage/gesetzliche-mindestloehne-in-ausgewaehlten-laendernhttps://www.spiegel.de/ausland/usa-joe-biden-erhoeht-mindestlohn-fuer-hunderttausende-us-amerikaner-a-f2263e3f-d926-48db-9a78-2335130c3def/

  1. Ohne vernünftige Mindestlöhne kann der Unternehmer Löhne bezahlen, die nahe am Existenzminimum sind. Bestimmte schwache Personengruppen gehören geschützt.
  2. Arbeitgeber, die ein Gehalt nahe am Existenzminimum bezahlen, machen dies auf Kosten der Allgemeinheit, denn
  3. – zum einen in der aktiven Arbeitsphase gibt es dann bestimmte Leistungen, die dann der Staat gewähren muss (Aufstockung, Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc)
  4. – und zum zweiten in der Rente sind das Grundsicherung bzw Grundrente und auch Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc
  5. Ein geringerer Konsum dieser Gruppen schädigt auch die Volkswirtschaft (BIP, Steuereinnahmen etc)
  6. Geringeres Einkommen führt auch zur ungesunderen Ernährung und damit zu höheren Gesundheitssusgaben und verkürzter Lebenserwartung. Mindestens bei der Gesundheit ist dies auch für die Alkgemeinheit extrem teuer (Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Erwerbsminderungsrenten

Eine schlechte Bezahlung durch Arbeitgeber wird immer von der Allgemeinheit finanziert werden müssen.

Schlecht zahlende Arbeitgeber machen Ihren höheren Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit!

Aus diesen Gründen ist ein Mindestlohn von 15,77 € (Bruttomonatslohn: 2.650 €) sinnvolll.
Warum so hoch?

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/

Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat

Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn

Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden. 

Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmannwww.Renten-Experte.de

Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von: 

15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.

Damit ist dann regelmäßig in der 

– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und

– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente 

notwendig.

Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?

(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)

Berechnung:

45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente 

abzüglich. Kranken- Pflegeversicherung (+ggf. Steuern) 

Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“

Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.

Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.

Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.

Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.

Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.

Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.

www. Renten-Experte.de 

Weitere Infos —> 

www.linkedin.com/posts/dgb-bw_rente-gerechtigkeit-altersgerecht-activity-7128682995829366785-DCYi

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Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden

Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“

Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Und warum?

Das finden Sie unter diesem Link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/22/mindestlohn-argumente-dagegen-oft-vorgeschoben/Veröffentlicht am Autor wehodiKategorien #MindestlohnAfDAltersversorgungCDUCSUDemografieFDPGesetzliche RentenversicherungGrundrenteGrundsicherungJob und ArbeitPolitikPresse und MedienSchlagwörter BürgergeldMindestlohn

Ein Gedanke zu „Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat“

  1. Pingback: Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben – Blog Forum-55plus.de

Das Gegenargument lautet oft, dass dann Arbeitsplätze ins Ausland abwandern oder Maschinen die Arbeit übernehmen

Genau das ist falsch! Warum?

Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden

Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“

Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Warum?

2022 wurden 19 % der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn entlohnt. Damit wurde fast jeder fünfte Job brutto pro Stunde mit weniger als 12,50 Euro entlohnt.

Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2022 bekamen 23 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 16 % der Männer. 

Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.

9,3 Mio. Menschen mit Geringverdienst – 5,3 Mio. erreichen nur Mindestlohn

Untersucht man den Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich, dann sind diese in folgenden. Branchen besonders vertreten:

1. Gastgewerbe: 63 %

2. Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (56 %)

3. Kunst, Unterhaltung und Erholung: 43 %

4. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (Gebäudebetreuung und Reiseveranstalter,): 40%

Welche Berufe sind Geringverdiener?

Wo verdient man am wenigsten?
Küchenhilfe – 19.700 Euro.
Tankstellenmitarbeiter:in – 20.000 Euro.
Bäckerei-Konditorei-Verkäufer:in – 20.100 Euro.
Taxifahrer:in – 20.200 Euro.
Raumpflegefachkraft – 20.300 Euro.
Friseur:in – 20.800 Euro.
Kassierer:in – 20.900 Euro.

Argument Abwanderung der Arbeitgeber eher vorgeschoben

Schaut man sich diese Berufszweige und Branchen an, besteht überhaupt KEINE Gefahr, dass diese Arbeitgeber abwandern.

Hilft die Anhebung des Grundfreibetrages Arbeitnehmern mit Mindestlohn?

Nein! Die Anhebung des Grundfreibetrages senkt für alle die Steuern, die Steuern noch bezahlen müssen.

Ein Arbeitnehmer (vh) mit 2 Kindrrn bezahlt beim Mindesteinkommen keine Steuern!

Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat

Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn

Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden. 

Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann

Übrigens: Warum die CDU/CSU das Bürgergeld reduzieren will hat auch mit der Höhe des Mindestlohns zu tun

Hierzu weitere Informationen über diesen Link —> 

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/Veröffentlicht am Autor wehodiKategorien Demografie

Ein Gedanke zu „Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben“

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Thema Bürgergeld

Ein Kommentar von Paul Jürgen Sparwasser

Link —> https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:ugcPost:7133453514827026432?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28ugcPost%3A7133453514827026432%2C7133525022949691393%29&replyUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28ugcPost%3A7133453514827026432%2C7133722443050823680%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287133525022949691393%2Curn%3Ali%3AugcPost%3A7133453514827026432%29&dashReplyUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287133722443050823680%2Curn%3Ali%3AugcPost%3A7133453514827026432%29

Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat

Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn

Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.

Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von:

15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.

Damit ist dann regelmäßig in der

– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und

– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente

notwendig.

Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?

(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)

Berechnung:

45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente

abzüglich. Kranken- Pflegeversicherung (+ggf. Steuern)

Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“

Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.

Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.

Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.

Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.

Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.

Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.

www. Renten-Experte.de

Weitere Infos —>

www.linkedin.com/posts/dgb-bw_rente-gerechtigkeit-altersgerecht-activity-7128682995829366785-DCYi

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Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden

Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“

Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Und warum?

Das finden Sie unter diesem Link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/22/mindestlohn-argumente-dagegen-oft-vorgeschoben/

Vermögensverteilung in Deutschland

Die ungleiche Vermögensverteilung und ungleiche Bezahlung

Man kann auch nicht alles Vermögen in einer #Leistungsgesellschaft gleich verteilen.

#ABER:

Eines wäre wichtig.

Der #Mindestlohn von 12 bzw. demnächst 12,41 Euro ist nicht in Ordnung. Nach meinen Berechnungen müsste der Mindestlohn bei mtl. 2.650 Euro sein.

Warum?

Ein #Monatslohn von 2.650 Euro ergibt ein einen Stundenlohn von 15,77 Euro (2.650:21 Tage : 8 Stunden).

Bei einem derzeitigen Mindest-Stundenlohn 12,41 €
(ab 1.1.2024, davor 12 Euro) ergibt sich bei Familien oft die Situation, dass beim jetzigen Mindestlohn eine #Aufstockung notwendig.

Diese Aufstockung bezahlt das Jobcenter.

Dadurch wird dann das #Bürgergeld – #verfassungsrechtlich anspruchsberechtigte #Existenzminimum – gezahlt.

Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitgeber zu niedrige Löhne bezahlt, muss dann der #Staat durch eingenommene Steuergelder für diese Differenz aufkommen (zuzüglich der daraus entstehenden Verwaltungskosten).

ABER NICHT NUR DAS!
Zusätzlich entstehen für die gesetzliche Rente zu niedrige Rentenansprüche.

Selbst bei 45 Jahren Vollbeschäftigung ergibt sich ein Rentenanspruch von
45 Jahre x 37,60 x ((12,41x8x21 Tg.x12Mon): 43.142)= 981,21 Bruttorente abzüglich GKV, Pflege, also etwa 900 Euro vor Steuern.(*1) .

Aufgrund von dieser niedrigen Rente erfolgt dann die Grundsicherung (inkl. Mietzuschuss).

Bei einem Mindestlohn von 15,77 ergibt sich eine Rente wie folgt:
45 Jahre x 37,60 x (31.800 : 43.142)= 1.247,17 Brutto

  • (*1) Thema #Grundrente
    Zwar gibt es in bestimmten Fällen einen Zuschlag auf die Rente. Allerdings sind hierzu mindestens 33 Jahre mit mindestens jährlich 0,3 Entgeltpunkten (bzw. mtl. 0,025 Entgeltpunkte) notwendig. Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto.

Eine Reihe der Geringverdiener erfüllen jedoch die Voraussetzungen für die Grundrente nicht und erhalten dann doch die Grundsicherung, denn Jahre unterhalb der Entgeltpunkte werden nicht angerechnet.

Die Folgen der zu niedrigen Lohnzahlungen muss letztendlich die Gesellschaft bezahlen.

Egal, ob es sich im aktiven Arbeitsleben um #Aufstockung, #Wohngeld oder ab der Rente um Grundsicherung , Mietzuschuss oder Wohngeld handelt:

Die Folgen des zu niedrigen Mindestlohnes muss die Gesellschaft tragen

Aus diesem Grund muss der Mindestlohn auf 15,77 Euro je Stunde angehoben werden.

Rentenexperte Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Nur wenn die gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung liegt, ist später der Staat – also jeder Steuerzahler nicht belastet. Ansonsten muss Grundsicherung gezahlt werden und es entstehen auch wieder dafür Verwaltungskosten.

www.Renten-Experte.de

Rente mit 68: Wirtschaftsweise wollen die Altersgrenze nach festen Regeln mit der steigenden Lebenserwartung anheben

Warum Rente später kommen muss oder wir mehr Zuwanderung brauchen

Die Deutschen sollen länger arbeiten und später in Rente gehen. Nur so könne das Rentensystem stabil bleiben und der Arbeitskräftemangel überwunden werden. Das fordern die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten, das sie am Mittwoch in Berlin vorgelegt haben.

Der Sachverständigenrat schlägt vor, das Renteneintrittalter fest an die Entwicklung der späteren Lebenserwartung zu koppeln. Das Versprechen der Regierung, die Altersgrenze nicht über 67 Jahre hinaus anzuheben und das Rentenniveau zu halten, sei realitätsfern.

Der Rat schlägt außerdem eine Reihe von Maßnahmen vor, um Härten bei der Rente und das spätere Armutsrisiko für Geringverdiener zu verringern.

Ein weiterer Vorschlag ist:
Um steigende Altersarmut zu bekämpfen, sollen künftig Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen auf einen Teil ihrer zukünftigen Rentenanwartschaften verzichten, der im Gegenzug Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen zugute käme.
ABER—> Es sollen nicht bereits erarbeitete Anwartschaften oder bestehende Renten gekürzt werden, sondern nur zukünftige Anrechnungen von Entgeltpunkten.

Die Renten oder bisher erworbenen Rentenansprüche werden dadurch NICHT sinken

Aus meiner Sicht ist dies weder mit dem Äquivalenzprinzip, noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Ich habe hier verfassungsrechtliche Bedenken.

Eine längere Lebensarbeitszeit ist eher ein Ansatz, der verfassungsgemäß wäre.

Grund: Die Lebenserwartung steigt weiter an. Aus heutiger Sicht ist es durchaus möglich, dass die durchschnittliche Lebenserwartung auf 90 plus ansteigt.
Die menschliche Zelle hätte ohne Fremdeinwirkung durchaus eine Lebenserwartung von 150 bis 250 Jahren.
Und auch der Gesundheitszustand hat sich durch medizinische Forschung, Medikamente, Diagnostik etc. Erheblich verbessert.

Man darf nicht übersehen, dass die Lebenserwartung ständig bisher anwächst (Ausnahmen durch Corona war teilweise möglich) und damit die Rentenzahldauer auch steigt.
Durchschnittliche Zahldauer der Versichertenrenten:
1970: 11 Jahre
1980: 12,1 Jahre
1990: 15,4 Jahre
2001: 16,3 Jahre
2010: 18,5 Jahre
2020: 20,2 Jahre

Zwar sind die gesetzlichen Renten über Umlage finanziert, aber es gilt trotzdem das #Äquivalenzprinzip.

Man darf auch nicht vergessen, dass die GRV für #Altersrenten ca 80 % der Beiträge zur Verfügung hat.
Der Rest wird für andere Renten, Reha-Maßnahmen und Verwaltung benötigt, wobei die Verwaltungskosten extrem niedrig sind.

Das Einnahmeproblem der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben der Anzahl der steigenden Rentner das Hauptproblem.
Zu wenig Zuwanderung, die zu geringe Integration von Zuwanderung und Flüchtlingen werden zu weniger Erwerbstätige führen.

Regulär wäre eine Zuwanderung von 1 Mio. bis zu 1,5 Mio. Menschen notwendig, damit die Anzahl an Erwerbstätigen für den Ausgleich der Rentenabgänge ausreicht, denn letztendlich verlassen auch viele Menschen wieder Deutschland.

Zwischen 2010 und 2019 hatten wir insgesamt rund 4 Mio. neue Erwerbstätige.


Und dieser hohe Zuwachs kam nicht durch:

  • Schulabgänger oder Studienabgänger
  • wenige Rentenzugänge.
    Der Zuwachs an Erwerbstätigen hatten wir durch Flüchtlinge und Zuwanderer!

Vorschlag von Rechtspopulisten ist hierzu einfach weltfremd

Die #AfD hatte vor einiger Zeit schon diverse Vorschläge gemacht, die alle nicht ernst zu nehmen sind:

—> Rentenansprüche bei Ausländern um 10-20 % kurzen

Dies ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und ist ausländerfeindlich

—> jede deutsche Frau muss die Pflicht erfüllen mehr Kinder zu gebären

Dies ist nicht nur ein dummer Vorschlag, sondern auch ilusorisch!

Gründe:

Wenn heute ein Kind geboren wird, dann ist es erst in circa 20 Jahren erwerbstätig. Das Rentenproblem von morgen wird also erst frühestens in 20 Jahren dadurch vielleicht gelöst.

Oh, damit dieses Rentenproblem in 20 Jahren gelöst werden könnte, müsste jetzt jede deutsche Frau zwischen 18 und 40 jeweils vier Kinder bekommen. Nur dann hätten wir im Durchschnitt mehr als zwei Kinder pro Frau (Grund: Frauen unter 18 und Frauen über 40 können in der Regel keine Kinder bekommen. Oder soll eine 60-jährige Frau auch noch Kinder bekommen??)

Fakt ist:

Es bleiben eigentlich nur fünf Lösungen, damit die Altersrente nicht abgesenkt werden muss:

1. wir brauchen mehr Zuwanderung.

2. Die Finanzierung der fehlenden Renten über Steuern, die ja letztendlich von allen bezahlt wird.

3. Anhebung des Renteneintrittsalters.

4. Anhebung der Beiträge.

5. Anhebung des Mindestlohns auf 2.650 Euro p.m. (Stundenlohn:15,77 €), damit die Altersrenten über der Grundsicherung liegt und die Beitragseinnahmen der GRV ansteigen. Als Nebeneffekt sinkt dadurch sofort die Zahlung von Aufstockungen durch das Jobcenter

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Rente in Deutschland: So hoch ist der Grundrenten-Zuschlag maximal

Wie hoch ist die Grundrente inklusive dem Zuschlag?

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Achtung, besonderer Hinweis: oft werden die Begriffe Grundrente und Grundsicherung verwechselt oder durcheinandergebrachte. Es geht hier nicht um die Grundsicherung, sondern um die Grundrente.

Vorabinfo:

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Berechtigten automatisch angeschrieben werden.

Die Rentenversicherung ermittle die Zeiten und prüfe auch weitere Voraussetzungen.

Um Grundrentenzuschlag zu erhalten, müssen also keine Anträge gestellt werden.

Trotzdem sollte bei jedem Rentenantrag grundsätzlich geprüft werden, ob die Bestimmungen der Grundrente berücksichtigt wurden.

Letztendlich können auch bei dem Versicherungsverlauf Fehler enthalten sein.

Rentenexperte renten-experte
Was ist die Grundrente und wie berechnet sich ein Zuschlag zur Grundrente?

Mit der Grundrente soll Arbeitsleistungen anerkannt werden, die im niedrigen Lohnniveau jahrzehntelang ausgeübt wurden.

Die Grundrente wurde 2021 eingeführt.

Die Grundrente errechnet sich aus den Rentenansprüchen, die jemand selbst „erarbeitet“ hat und einem Zuschlag.

Wer hat Anspruch auf die Grundrenten-Leistung?

Ein Anspruch auf vollen Grundrentenzuschlag besteht, wenn 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Schon ab 33 Jahren kann der Zuschlag anteilig gewährt werden.

Zu den sogenannten Grundrentenzeiten zählen:

• Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung

• Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherten Berufsausbildung

• Zeiten der Selbständigkeit mit Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes oder Zeiten mit Pflichtversicherung auf Antrag (siehe Frage zur Grundrente für Selbstständige)

• Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation (Krankengeld, Übergangsgeld)

• Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit (siehe Frage zu Kindererziehung und Pflege)

• Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege

• Beitragszeiten aufgrund einer rentenversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung (Minijob) mit eigener Beitragszahlung

• Beitragszeiten, die nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt wurden

• Zeiten des Wehrdienstes

• Ersatzzeiten (z. B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, Zeiten der politischen Haft in der ehemaligen DDR)

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Welche Zeiten zählen nicht zu den Grundrentenzeit dazu?

• Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II

• Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung

• Beitragszeiten nach dem Beginn einer Altersrente

• Monate, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings erlangt wurden

• Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung

• Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung

• Zurechnungszeit (Mit dieser wird der Versicherungsverlauf fiktiv verlängert, um zu einer höheren Erwerbsminderungsrente oder einer höheren Rente wegen Todes zu gelangen)

• Zeiten der Kindererziehung oder Pflege, die nicht rentenrechtlich anerkannt sind (z. B. Pflegezeiten vor deren Einführung im Jahr 1992)

Riester-Rente als Altersversorgung
Weitere Bedingungen für Anrechnung

Durchschnittlich muss das Einkommen weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.

Berechnung der Grundrente in Deutschland – das Durchschnittseinkommen ist ausschlaggebend

Grundlage der Berechnung des Zuschlags sind die sogenannten Entgeltpunkte (EP), die Bestandteil der Rentenformel sind.

Für die Entgeltpunkte aus Beitragszeiten wird das jährlich erzielte Entgelt durch das Durchschnittsentgelt im selben Jahr geteilt.

Wer in einem Kalenderjahr genauso viel Entgelt erzielt hat wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält einen Entgeltpunkt.

Wer hingegen mehr verdient hat, erhält einen Punktewert von über 1,0. Versicherte, die weniger verdient haben als der Durchschnitt, erhalten einen entsprechenden Wert unter 1,0.

Ein Grundrentenzuschlag kann genau dann gewährt werden, wenn der errechnete Durchschnittswert der Entgeltpunkte aller Grundrentenbewertungszeiten eines Versicherten unter 0,8 EP liegt.

Zeiten, in denen der jeweilige Versicherte weniger als 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient hat, werden dabei allerdings nicht berücksichtigt.

30% des Durchschnittseinkommens wären im Jahr 2023 monatlich 1.079 Euro brutto. Somit werden beispielsweise Minijobs mit Pflichtversicherung alleine nicht berücksichtigt. Sollte jedoch neben dem Teilzeitjob noch ein pflichtversicherter Minijob bestehen, werden die Einkünfte insgesamt betrachtet.

Übrigens: eine Befreiung von der Pflichtversicherung beim Minijob sollte hier immer im Auge behalten und jährlich zum Jahresanfang betrachtet werden.

Grundrente individuell berechnen – ein konkretes Beispiel

Wichtig für die Berechnung ist der aktuelle gültige Rentenwert.

Dieser wird jährlich bestimmt und ist in West- und Ostdeutschland noch unterschiedlich.

Im Westen lag er bis 30.6.2023 bei 36,02 Euro, in Ostdeutschland bei 35,52 Euro.

Zum 1.7.2023 ist der aktuelle Rentenwert angehoben worden:

West und Ost: 37,60 Euro

Die Gesamtformel für die Berechnung der Grundrente ist nun recht komplex.

Das BMAS nennt das folgende Rechenbeispiel zur Bestimmung eines individuellen Grundrentenzuschlags:

• Eine Verkäuferin aus Westdeutschland hat 39 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Sie hat 60 Prozent des Durchschnittsgehalts aller Versicherten verdient, also liegt der Durchschnittswert ihrer EP bei 0,6.

• Ihre Rente berechnet sich nun wie folgt: 39 Jahre x 0,6 EP x 37,60 Euro (aktueller Rentenwert) = 879,74 Euro

• Für den Grundrentenzuschlag wird nun der Durchschnittswert der EP aus den Zeiten verdoppelt, die für die Berechnung relevant sind – allerdings auf maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Mit dem Zuschlag werden also im Endeffekt die individuell gesammelten Rentenpunkte auf 0,8 aufgestockt. Der Rechenwert für die Zuschlagsberechnung beträgt in diesem Beispiel: 0,8 EP – 0,6 EP = 0,2 EP

• Dieser individuelle Rechenwert wird noch um einen sogenannten Äquivalenz-Faktor von 0,875 multipliziert (pauschal werden also immer 12,5 Prozent abgezogen). Mit dem Faktor soll laut BMAS erreicht werden, dass die Gesamtrente umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung zur Rentenversicherung ist. Für das Rechenbeispiel gilt: 0,2 EP x 0,875 = 0,175 EP

• Da der Zuschlag grundsätzlich für maximal 35 Jahre ermittelt wird, ergäbe sich für die Verkäuferin die folgende Formel zur Berechnung der Grundrente: 35 Jahre x 0,175 (individuell ermittelte EP) x 37,60 Euro (aktueller Rentenwert) = 230,30 Euro Grundrentenzuschlag.

• Ihre Gesamtrente (brutto) läge also bei: 1.110,04 Euro (879,74 Euro Rente + 230,30 Euro Grundrentenzuschlag)

Höhe des Grundrentenzuschlags – so viel Geld wird maximal ausgezahlt

Die Höhe des individuell berechneten Zuschlags ist also abhängig von der Anzahl der Grundrentenzeiten, der Höhe der individuellen Einkommen, dem Durchschnittsverdienst sowie dem geltenden Rentenwert. 

Im Gegensatz zur Rente selbst ist der Zuschlag steuerfrei. Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag beträgt laut BMAS derzeit rund 86 Euro (brutto). 

Wie das Ministerium erklärt, kann der Zuschlag aktuell außerdem maximal 460 Euro betragen.

Der Maximalbetrag ergibt sich daraus, dass die Grundrente zum einen für maximal 35 Jahre ermittelt wird und die Entgeltpunkte zum anderen auf höchstens 0,8 aufgestockt werden

Einkommensgrenze für Grundrentenzuschlag

Der volle Grundrentenzuschlag wird bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften gezahlt.

Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

Rentner haben oft Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer

Für bestimmte Rentner könnte es interessant sein, diesen Artikel genau zu lesen.

www.Renten-Experte.de

Renten wurden und werden teilweise doppelt besteuert.

Was und wie entsteht die Doppelbesteuerung von Renten?

Die #Doppelbesteuerung der #Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele #Rentnerinnen und #Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die #Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden.

Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.

Vorweg: Nach zwei Urteilen des #Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden.

Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.

Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der „Ansparphase“ als auch in der „Auszahlungsphase“ besteuert werden.

Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem #Einkommen finanziert und wird dann später – bei der Auszahlung der #Rente – erneut besteuert.

Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung – also der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung – im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge – also die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen.

Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen:

—> Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
—> Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
~~> Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
—> Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen (je nach Jahrgang 4-7 Jahre früher, als Frauen).

Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.

Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden #Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet.

Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.

Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen.

Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.

Wie prüfst Du eine Doppelbesteuerung?

Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern.

Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:

  1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
  2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
  3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht.

Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.

Wie erhalte ich zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück? Muss ich Einspruch einlegen?

Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können.

Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht.

Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen.

Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen.

Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben.

Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.

Die Rente reicht nicht! Und wer ist schuld?

Die gesetzliche Rente alleine deckt maximal 48 %!

Die #Rente reicht nicht. Und wer ist schuld? Man kann natürlich die #SPD oder #CDU dafür verantwortlich machen. Das ist jedoch falsch! Wir alle sind selbst schuld. Das macht der Artikel von focus durchaus deutlich.

Dass wir zu wenig Kinder haben und immer älter werden, war mir schon 1979 bewusst.

Da ich selbst damals in der Versicherungsbranche 1979 die Ausbildung absolvierte, hatte ich die Geburtenrate und Lebenserwartung beobachtet.

Und als Blüm sieben Jahre später sagte „Die Rente ist sicher“ fragte ich mich: „Ja, aber in welcher Höhe?“

Jeder hätte es sehen können, keine wollte es wahr haben.

Insoweit ist der Focus-Artikel richtig.

Allerdings wird und wurde ein wichtiges unliebsames Thema ausgelassen.

Wenn wir zu wenig Kinder gezeugt haben, dann brauchen wir jetzt dringend mehr Zuwanderung.

Die Sprüche und Forderungen von so manchem AfD-Politiker „Jede Frau muss mehr Kinder gebären“ ist Blödsinn.

Grund: Kinder die in einem Jahr geboren werden, sind erst in 20-25 Jahren im Erwerbsleben. Und dies hilft nicht in den kommenden 20 Jahren.

Noch dazu kommt, dass wir mindestens 2,1 Kinder im Durchschnitt benötigen. Dafür müssten alle 20-40 jährigen Frauen sofort jeweils 4 Kinder gebären.

Insofern sind die Sprüche von Tino Chrupalla von der AfD nichts als Stammtischgerede, wenn man meint „Ausländer raus“ und „jede Frau muss mehr Kinder gebären“.

Nicht nur Zuwanderung, sondern auch Flüchtlinge sind ein Kapital für die Erwerbstätigengruppe. Zwar brauchen ausländische Mitbürger eine gewisse Zeit, bis sie beispielsweise Deutsch können.

Eines darf man auch nicht übersehen: Die Zeit der Zuwanderung von osteuropäischen Arbeitskräften aus Polen, Rumänien& Co neigt sich auch dem Ende .

So unangenehm die Zuwanderung von Flüchtlingen von dem einen oder anderen Bürger (durch die Hetze der #AfD) gesehen wird.

Wir brauchen in den kommenden Jahren pro Jahr 1,5 Mio. Menschen, die in das Erwerbsleben hineinwachsen.

Und natürlich ist die Integration aufwendig. Neu ankommende Menschen müssen vor der Beschäftigung unsere Sprache so weit beherrschen, dass sie im Beruf und Leben bestehen können.

Mindestsprachkenntnisse A1, A2 und B1 dauern eben etwa zwei Jahre.

Dass Zuwanderung und Zuzug von Flüchtlingen notwendig sind, damit wir mittelfristig mehr Beitragszahler haben ist eine unangenehme Wahrheit.

Zwischen 2011 und 2020 haben wir immerhin Netto rund 4 Mio. Neue Erwerbstätige bekommen. Und dies nicht durch spätere Rente oder sehr viele Schulabgänger.

Der Link zum Artikel von focus —>

https://m.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/kommentar-wir-reden-zu-viel-ueber-die-rente_id_206260492.html

Wenn wir die Beitragszahler nicht steigern können, wird es bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung noch problematischer!

1941 wurde die Krankenversicherung der Rentner eingeführt. Lange Zeit mussten Rentner keinen Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Ich erinnere mich noch daran, als Rentner erstmals einen eigenen Krankenkassenbeitrag in die KVdR bezahlen mussten. Das war 1983: 5% Rentnerbeitrag für die KVdR.

Inzwischen wurde der Beitragssatz für Rentner angehoben und die Voraussetzungen Färbern Eintritt in die KVdR erschwert.

Auch die Beitragspflicht wurde ausgedehnt. Heute sind auch Beiträge auf die Betriebsrente beitragspflichtig.

Wer in die Krankenversicherung der Rentner kommt, hat gegenüber freiwillig versicherten Rentnern (noch) erhebliche Vorteile. So sind Zinsen, Mieterträge beim KVdR-Versicherten nicht beitragspflichtig.

Wie lange die „Heilige Kuh KVdR“ noch erhalten bleibt, ist fraglich.

Auch die Pflegeversicherung wird im Leistungsumfang explodieren. Und dies obwohl due Selbstbeteiligung bei allen Pflegegraden heute – ja nach Region zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich beträgt.

Eigenvorsorge Rente, Krankenversicherung und Pflege dringend notwendig

Jeder müsste es heute eigentlich wissen. Die Eigenvorsorge ist heute dringend notwendig. Dass die Vorsorge im ausreichenden Maß vom Himmel fällt, gilt nur für wenige Erben. Und dies nur dann, wenn die Eltern nicht lange Pflegefall sind. Bei 6 Jahren Pflege entsteht schon eine Selbstbeteiligung von ca. 6.500 € x 12 Monate x 6 Jahre = 468,000 Euro.

Und so manche Ehefrau lebt 10-14 Jahre länger als der Ehemann. Dies liegt zum einen daran, dass die Ehefrauen jünger sind und eine um 5-7 Jahre längere Lebenserwartung haben.

Welche Rentner reich sind

Rente in Deutschland: Ab diesem Einkommen zählt man als reich

Am Ende eines langen Berufslebens macht sich oft Ernüchterung breit.
Für 2021 lag die durchschnittliche Rentenhöhe nach 40 Jahren Arbeit in Deutschland bei 1370 Euro. Als reich gilt man damit nicht.
Rente in Deutschland: Ab diesem Einkommen zählt man als reich
Daran ändert auch die beschlossene Rentenerhöhung für Juli 2023 nichts.

Dann können sich Rentner im Westen zwar immerhin über 4,39 Prozent mehr Geld freuen – in den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge sogar um 5,86 Prozent.

Große finanzielle Sprünge sind dadurch in den meisten Fällen dennoch nicht möglich.
Schließlich lag alleine die Inflationsrate für Mai 2023 laut Statistischem Bundesamt bei 6,1 Prozent.

Doch ab welchem Einkommen gilt man in Deutschland eigentlich als reich?
Rente in Deutschland: #Medianeinkommen entscheidet über Reichtum
Um das zu definieren, gilt es zunächst zu verstehen, dass sich sowohl Armut als auch Reichtum aufgrund vieler Facetten einer einfachen und eindeutigen Messung entziehen. So erklärt es die Bundesregierung in ihrem fünften Armuts- und Reichtumsbericht von 2017.

Dennoch gibt es einen Richtwert, ab welchem Einkommen man in Deutschland als reich anzusehen ist. Hierzu muss man eine Schwelle von über 200 Prozent des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) erreichen. Laut sechstem Armuts- und Reichtumsbericht von 2021 beläuft sich dieses „je nach Datenquelle – auf knapp 3.600 Euro bis knapp 3.900 Euro“.

Was ist das Medianeinkommen?
Das Medianeinkommen (auch mittleres Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Würde man die Bevölkerung nach der Höhe ihres Einkommens sortieren und dann zwei gleich große Gruppen bilden, würde die Person, die genau in der Mitte dieser Verteilung steht, das Medianeinkommen beziehen.
Das Medianeinkommen – das ausdrücklich nicht identisch ist mit dem Durchschnittseinkommen – wird in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften benutzt, um beispielsweise Armutsberechnungen anzustellen. Es ist robuster gegenüber Ausreißern einer Stichprobe und wird daher oftmals dem arithmetischen Mittelwert (Durchschnitt) vorgezogen (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.).

Rente in Deutschland: Beitragsbemessungsgrenze – 7.300 Euro für maximale Absicherung
Einen solchen Wert mit der gesetzlichen Rente zu erreichen, ist nicht nur komplett illusorisch, sondern schlicht nicht möglich. Die Höhe der Rente berechnet sich maßgeblich danach, wie viele Entgeltpunkte ein Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens gesammelt hat. Wer aktuell 43.142 Euro brutto pro Jahr verdient, darf sich über genau einen Entgeltpunkt freuen.

Wer mehr verdient, bekommt entsprechend mehr – und wer weniger verdient, weniger Entgeltpunkte angerechnet. Darüber hinaus gibt es einen Höchstbetrag, den man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann – die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.

Laut Deutsche Rentenversicherung ist diese im Januar 2023 in den alten Bundesländern von monatlich 7.050 auf 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6.750 auf 7.100 Euro gestiegen.

Für die alten Bundesländer entspricht das einem jährlichen Bruttoverdienst von 87.600 Euro. In den neuen Bundesländern gilt eine Höchstgrenze von 85.200 Euro. „Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen“, informiert die Deutsche Rentenversicherung.

Maximale Rentenhöhe in Deutschland nach 45 Beitragsjahren
Was bedeutet das jetzt konkret für die Rentenhöhe?

Mit einem jährlichen Bruttoverdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze kann man pro Jahr rund 2,03 Entgeltpunkte erreichen. Nach 45 Beitragsjahren würden sich somit etwa 91 Entgeltpunkte ergeben.

Für einen Entgeltpunkt erhält man aktuell einen Gegenwert von 36,02 Euro für Westdeutschland und 35,52 Euro für Ostdeutschland. Nach der Erhöhung beträgt der Rentenwert einheitlich 37,60 Euro. Multipliziert man jetzt den derzeitigen Rentenwert für Westdeutschland mit 90 Entgeltpunkten, erhält man eine maximale Rente in Höhe von 3.240 Euro brutto.

Maximale Rente in Deutschland: Rentenversicherung nennt Höhe
Nach einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung ist jedoch auch dieser Wert nicht zu erreichen.

Demzufolge erhält ein Arbeitnehmer, der zwischen 1977 und 2021 im Westen Deutschlands 45 Jahre lang die maximalen Beitrage in die Rentenkasse eingezahlt hat, eine Höchstrente von 3.141,82 Euro.

Im Vergleich zum noch berufstätigen Teil der Bevölkerung reicht also selbst die Höchstrente nicht aus, um in Deutschland als einkommensreich zu gelten.

Anders sieht das natürlich aus, wenn man die gesetzliche Maximalrente mit dem Medianeinkommen alleinstehender „Ruhestandskollegen“ vergleicht.

Das liegt laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln bei 1945 Euro. „Liegt man als alleinlebender Rentner über diesen 1945 Euro monatlichem Haushaltseinkommen, gehört man bereits zu der reicheren Hälfte in dieser Bevölkerungsgruppe“, berichtet der Merkur.

https://www.ruhr24.de/service/wann-hoechstrente-deutschland-rente-maximal-gehalt-beitragsjahre-einkommen-ab-reich-rentner-92344507.html

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