Desinformation über Bürgergeld und Mindestlohn

Auch Marie-Christine Ostermann (#Präsidentin #Verband #DieFamilienunternehmer hat bei LinkedIn entweder

– meine Kommentare bei ihrem Artikel gelöscht,

– mich blockiert

– oder ihren Artikel selbst gelöscht,

weil ihr wohl meine Kommentare nicht gefallen haben.

Infos zur Person bei Wikipedia —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Marie-Christine_Ostermann


Stichwort Mindestlohn und Bürgergeld

—> Der Mindestlohn muss deutlich angepasst werden.

Und dies sage ich als Demokrat der Mitte! Ich habe in meinen 44 Wahlberechtigungsjahren alle demokratischen Parteien gewählt und noch nie linksextremistisch oder rechtsextremistisch; Die Linke und Rep. AfD etc. sind mir alle zu suspekt und Putintreu!

Die Wahl der Partei war für mich nie ideologisch, so dass ich immer die gleiche Partei gewählt habe, sondern immer von den Schwerpunkten abhängig gemacht habe, wofür die Partei zu einem gewissen Zeitpunkt stand..

Zurück zu den Themen Bürgergeld und Mindestlohn

Wer zum Mindestlohn 45 Jahre gearbeitet hat, hat selbst eine Rente erwirtschaftet, die sich wie folgt berechnet:

45 Jahre x 0,56 x 37,60 = 947,52 € Bruttorente

abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (ggf. auch Steuern, wenn noch andere Einkünfte vorhanden sein sollten).


Diese Rente wird dann

durch Allgemeinheit finanziert

auf Grundsicherung bzw. Grundrente und Wohngeld sowie Heizungszuschuss aufgestockt.

Und dies muss die Allgemeinheit bezahlen, weil die Arbeitgeber ein zu niedrigeres Gehalt in Höhe des Mindestlohbes bezahlt hatten.

Hinzu kommt während der aktiven Beschäftigungszeit die Aufstockung durch Jobcenter und Wohngeld und Heizungszuschuss.

Bei einem Bruttolohn von 2.650 € (Stundenlohn 15,77 €) wären die sozialen Kassen erheblich weniger belastet.

Und auch diese Zeche bezahlt die Allgemeinheit deshalb, weil bestimmte Arbeutgeber im Niedriglohnbereich zu geringe Gehälter bezahlen.

Thema Bürgergeld

Warum die CDU – insbesondere Herr Friedrich Merz – und auch gewisse Unternehmen – z.B. Reinigungsfirmen – oder auch speziell der #Verband #Familienunternehmer gegen ein höheres Bürgergeld ab 2024 sind, ist leicht zu durchschauen.

Steigt das Bürgergeld muss im Sinne des Lohnabstandsgebotes der Mindestlohn deutlicher angehoben werden.

Zum 1.1.2024 steigt der Mindestlohn von 12 € auf 12,41 €. Dies sind 3,42 % Brutto mehr!

Auf den Monat hoch gerechnet ergibt dies

12,41 € x 8 Std. X 21 Tage = 2.084,88 € BRUTTO. Dies sind etwa 56 % des Bruttolohns im Jahr 2024!

Um die Kampagne „zu Hohes Bürgergeld“ etwas an Gegenargumenten zu bieten gibt es nachfolgend einige Artikel:

BILD – Axel-Springer-Verlag spielt Bürgergeldempfänger gegen Geringverdiener aus

Die BILD betreibt wieder Volksspaltung

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/09/08/bild-axel-springer-verkag-spielt-buergergeldempfaenger-gegen-geringverdiener-aus/

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Zu hohes Bürgergeld – oder ganz einfach Unterbezahlung?

Bürgergeld zu hoch?- Sicherlich nicht! Der Mindestlohn ist zu niedrig!

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/21/fehlanzeige-zu-hohes-buergergeld-oder-ganz-einfach-unterbezahlung/

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Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat — Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn

Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/

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Warum der Mindestlohn und das Bürgergeld sein muss

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/24/warum-ein-mindestlohn-sein-muss/

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Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden —> Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

„Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“ Sehr oft kommt dann auch die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Warum?

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/22/mindestlohn-argumente-dagegen-oft-vorgeschoben/

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Bürgergeld vs. – Arbeitnehmer alleinstehend – Arbeit lohnt sich —> FakeNews von bestimmten Arbeitgebern und politisch von Rechts-Außen

Immer wieder behaupten bestimmte Personen, dass sich Arbeiten gehen nicht lohne und das Bürgergeld viel zu hoch sei.

Konkrete Berechnung für Alleinstehenden

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/19/buergergeld-vs-arbeitnehmer-alleinstehend-arbeit-lohnt-sich/

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Landrat Tübingen Joachim Walter-CDU hat keine Ahnung oder betreibt wohl Rechtspopulismus

Ein SWR-Interview hörte sich zunächst seriös an, bis man sich die Details einmal genau anschaut.

Konkretes Beispiel Ehepaar mit 2 Kindern

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/

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Arbeitnehmerfamilie mit Brutto 2.650 Euro hat immer mehr, wenn Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt wird, als Bürgergeldfamilie

Extrembeispiel aus dem Netz

Im Netz (zB WhatsAPP) ist derzeit das nachfolgendes Foto.

Dargestellt wird eine 8-köpfige Familie, die Bürgergeld bezieht (Gesamtbetrag von 3.806,50 Euro).

Das Schreiben wird im Netz ohne Schwärzung des Namens und ohne Erklärungen verteilt.

Konkretes Beispiel – Ehepaar mit 6 Kindern

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/19/arbeit-lohnt-sich-nicht-von-wegen/

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Brauchen wir nicht doch Zuwanderung und Flüchtlinge?

Deutschland blutet ohne Zuwanderung und auch ohne Flüchtlinge aus

Von 2011 bis 2019 ist die Anzahl der Beschäftigten innerhalb dieser 10 Jahre um rund 4 Mio. Erwerbstätigen angestiegen.

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/12/03/brauchen-wir-nicht-doch-zuwanderung-und-fluechtlinge/

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Könnte #Merz einen #perfiden #Plan #anstreben?

Warum besonders Friedrich Merz die Staatsverschuldung nicht anheben möchte, kann neben dem Sparkurs auch mit dem Drang von Friedrich Merz zur weiteren Ankurbelung der privaten Investmentgeschäfte zusammenhängen.

KÖNNTE MERZ EINEN PERFIDEN PLAN ANSTREBEN?

Aber ganz abwegig ist dieses Szenario wohl auch nicht. Deshalb hier einmal ein Szenario, das schon perfide genannt werden könnte.

Ob dieser Gedanke falsch ist, oder Friedrich Merz tatsächlich diesen Plan hat, kann derzeit (noch) nicht bewiesen werden.

Die Teile eines angenommenen Planes:

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/29/koennte-merz-einen-perfiden-plan-anstreben/

Resümee:

Wer sich mit dem Bürgergeld befasst, stellt schnell fest,
dass es Merz, CDU, FDP, DieFamilienunternehmer, AfD & Co
nicht um die Absenkung des Bürgergeldes geht,
sondern darum, die Mindestlöhne niedrig zu halten
und damit letztendlich den Unternehmensgewinn
durch Steuergelder, die durch die Allgemeinheit bezahlt werden, zu maximieren.

——

Übrigens:Das Verrückteste ist—>

Die AfD ist gegen Mindestlöhne. Diese sollen – wenn es nach der AfD geht – abgeschafft werden!

Genau so ist es. #Merz, #CDU, %FDP und #DieFamilienunternehmer treiben der AfD die einfach strukturierten Wähler zu. Und diese merken nicht mal, dass sie dann noch weniger haben.

Warum der Mindestlohn und das Bürgergeld sein muss

Stichwort #Mindestlohn –

Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der Mindestlohn ist ein Sozialismus-Instrument und für Lohne seien die Arbeitgeber und Gewerkschaften alleine verantwortlich.

Diese Sichtweise ist aus vielen Gründen falsch!

  1. Die Tarifautonomie gilt dann, wenn es Tsrifverträge gibt!
    12 % arbeiteten in Unternehmen mit Firmentarifverträgen.
    Für 48 % der Beschäftigten im Westen und 55 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Osten gab es keinen Tarifvertrag (Quelle https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-5/tarifbindung-arbeitnehmer.html#:~:text=12%20%25%20arbeiteten%20in%20Unternehmen%20mit,Osten%20gab%20es%20keinen%20Tarifvertrag.)
  2. Wir leben weder in einer freien Marktwirtschaft, noch im Sozialismus, sondern in einer #sozialen #Marktwirtschaft.
    Und da gibt es auch Mindestlöhne, die in vielen Ländern vorhanden sind (USA 15 USD, https://www.spiegel.de/ausland/usa-joe-biden-erhoeht-mindestlohn-fuer-hunderttausende-us-amerikaner-a-f2263e3f-d926-48db-9a78-2335130c3def )

Weltweit —> https://de.statista.com/statistik/daten/studie/383296/umfrage/gesetzliche-mindestloehne-in-ausgewaehlten-laendernhttps://www.spiegel.de/ausland/usa-joe-biden-erhoeht-mindestlohn-fuer-hunderttausende-us-amerikaner-a-f2263e3f-d926-48db-9a78-2335130c3def/

  1. Ohne vernünftige Mindestlöhne kann der Unternehmer Löhne bezahlen, die nahe am Existenzminimum sind. Bestimmte schwache Personengruppen gehören geschützt.
  2. Arbeitgeber, die ein Gehalt nahe am Existenzminimum bezahlen, machen dies auf Kosten der Allgemeinheit, denn
  3. – zum einen in der aktiven Arbeitsphase gibt es dann bestimmte Leistungen, die dann der Staat gewähren muss (Aufstockung, Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc)
  4. – und zum zweiten in der Rente sind das Grundsicherung bzw Grundrente und auch Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc
  5. Ein geringerer Konsum dieser Gruppen schädigt auch die Volkswirtschaft (BIP, Steuereinnahmen etc)
  6. Geringeres Einkommen führt auch zur ungesunderen Ernährung und damit zu höheren Gesundheitssusgaben und verkürzter Lebenserwartung. Mindestens bei der Gesundheit ist dies auch für die Alkgemeinheit extrem teuer (Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Erwerbsminderungsrenten

Eine schlechte Bezahlung durch Arbeitgeber wird immer von der Allgemeinheit finanziert werden müssen.

Schlecht zahlende Arbeitgeber machen Ihren höheren Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit!

Aus diesen Gründen ist ein Mindestlohn von 15,77 € (Bruttomonatslohn: 2.650 €) sinnvolll.
Warum so hoch?

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/

Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat

Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn

Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden. 

Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmannwww.Renten-Experte.de

Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von: 

15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.

Damit ist dann regelmäßig in der 

– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und

– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente 

notwendig.

Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?

(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)

Berechnung:

45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente 

abzüglich. Kranken- Pflegeversicherung (+ggf. Steuern) 

Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“

Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.

Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.

Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.

Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.

Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.

Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.

www. Renten-Experte.de 

Weitere Infos —> 

www.linkedin.com/posts/dgb-bw_rente-gerechtigkeit-altersgerecht-activity-7128682995829366785-DCYi

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Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden

Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“

Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Und warum?

Das finden Sie unter diesem Link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/22/mindestlohn-argumente-dagegen-oft-vorgeschoben/Veröffentlicht am Autor wehodiKategorien #MindestlohnAfDAltersversorgungCDUCSUDemografieFDPGesetzliche RentenversicherungGrundrenteGrundsicherungJob und ArbeitPolitikPresse und MedienSchlagwörter BürgergeldMindestlohn

Ein Gedanke zu „Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat“

  1. Pingback: Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben – Blog Forum-55plus.de

Das Gegenargument lautet oft, dass dann Arbeitsplätze ins Ausland abwandern oder Maschinen die Arbeit übernehmen

Genau das ist falsch! Warum?

Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden

Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“

Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Warum?

2022 wurden 19 % der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn entlohnt. Damit wurde fast jeder fünfte Job brutto pro Stunde mit weniger als 12,50 Euro entlohnt.

Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2022 bekamen 23 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 16 % der Männer. 

Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.

9,3 Mio. Menschen mit Geringverdienst – 5,3 Mio. erreichen nur Mindestlohn

Untersucht man den Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich, dann sind diese in folgenden. Branchen besonders vertreten:

1. Gastgewerbe: 63 %

2. Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (56 %)

3. Kunst, Unterhaltung und Erholung: 43 %

4. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (Gebäudebetreuung und Reiseveranstalter,): 40%

Welche Berufe sind Geringverdiener?

Wo verdient man am wenigsten?
Küchenhilfe – 19.700 Euro.
Tankstellenmitarbeiter:in – 20.000 Euro.
Bäckerei-Konditorei-Verkäufer:in – 20.100 Euro.
Taxifahrer:in – 20.200 Euro.
Raumpflegefachkraft – 20.300 Euro.
Friseur:in – 20.800 Euro.
Kassierer:in – 20.900 Euro.

Argument Abwanderung der Arbeitgeber eher vorgeschoben

Schaut man sich diese Berufszweige und Branchen an, besteht überhaupt KEINE Gefahr, dass diese Arbeitgeber abwandern.

Hilft die Anhebung des Grundfreibetrages Arbeitnehmern mit Mindestlohn?

Nein! Die Anhebung des Grundfreibetrages senkt für alle die Steuern, die Steuern noch bezahlen müssen.

Ein Arbeitnehmer (vh) mit 2 Kindrrn bezahlt beim Mindesteinkommen keine Steuern!

Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat

Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn

Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden. 

Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann

Übrigens: Warum die CDU/CSU das Bürgergeld reduzieren will hat auch mit der Höhe des Mindestlohns zu tun

Hierzu weitere Informationen über diesen Link —> 

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/Veröffentlicht am Autor wehodiKategorien Demografie

Ein Gedanke zu „Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben“

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Thema Bürgergeld

Ein Kommentar von Paul Jürgen Sparwasser

Link —> https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:ugcPost:7133453514827026432?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28ugcPost%3A7133453514827026432%2C7133525022949691393%29&replyUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28ugcPost%3A7133453514827026432%2C7133722443050823680%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287133525022949691393%2Curn%3Ali%3AugcPost%3A7133453514827026432%29&dashReplyUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287133722443050823680%2Curn%3Ali%3AugcPost%3A7133453514827026432%29

Rente mit 68: Wirtschaftsweise wollen die Altersgrenze nach festen Regeln mit der steigenden Lebenserwartung anheben

Warum Rente später kommen muss oder wir mehr Zuwanderung brauchen

Die Deutschen sollen länger arbeiten und später in Rente gehen. Nur so könne das Rentensystem stabil bleiben und der Arbeitskräftemangel überwunden werden. Das fordern die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten, das sie am Mittwoch in Berlin vorgelegt haben.

Der Sachverständigenrat schlägt vor, das Renteneintrittalter fest an die Entwicklung der späteren Lebenserwartung zu koppeln. Das Versprechen der Regierung, die Altersgrenze nicht über 67 Jahre hinaus anzuheben und das Rentenniveau zu halten, sei realitätsfern.

Der Rat schlägt außerdem eine Reihe von Maßnahmen vor, um Härten bei der Rente und das spätere Armutsrisiko für Geringverdiener zu verringern.

Ein weiterer Vorschlag ist:
Um steigende Altersarmut zu bekämpfen, sollen künftig Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen auf einen Teil ihrer zukünftigen Rentenanwartschaften verzichten, der im Gegenzug Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen zugute käme.
ABER—> Es sollen nicht bereits erarbeitete Anwartschaften oder bestehende Renten gekürzt werden, sondern nur zukünftige Anrechnungen von Entgeltpunkten.

Die Renten oder bisher erworbenen Rentenansprüche werden dadurch NICHT sinken

Aus meiner Sicht ist dies weder mit dem Äquivalenzprinzip, noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Ich habe hier verfassungsrechtliche Bedenken.

Eine längere Lebensarbeitszeit ist eher ein Ansatz, der verfassungsgemäß wäre.

Grund: Die Lebenserwartung steigt weiter an. Aus heutiger Sicht ist es durchaus möglich, dass die durchschnittliche Lebenserwartung auf 90 plus ansteigt.
Die menschliche Zelle hätte ohne Fremdeinwirkung durchaus eine Lebenserwartung von 150 bis 250 Jahren.
Und auch der Gesundheitszustand hat sich durch medizinische Forschung, Medikamente, Diagnostik etc. Erheblich verbessert.

Man darf nicht übersehen, dass die Lebenserwartung ständig bisher anwächst (Ausnahmen durch Corona war teilweise möglich) und damit die Rentenzahldauer auch steigt.
Durchschnittliche Zahldauer der Versichertenrenten:
1970: 11 Jahre
1980: 12,1 Jahre
1990: 15,4 Jahre
2001: 16,3 Jahre
2010: 18,5 Jahre
2020: 20,2 Jahre

Zwar sind die gesetzlichen Renten über Umlage finanziert, aber es gilt trotzdem das #Äquivalenzprinzip.

Man darf auch nicht vergessen, dass die GRV für #Altersrenten ca 80 % der Beiträge zur Verfügung hat.
Der Rest wird für andere Renten, Reha-Maßnahmen und Verwaltung benötigt, wobei die Verwaltungskosten extrem niedrig sind.

Das Einnahmeproblem der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben der Anzahl der steigenden Rentner das Hauptproblem.
Zu wenig Zuwanderung, die zu geringe Integration von Zuwanderung und Flüchtlingen werden zu weniger Erwerbstätige führen.

Regulär wäre eine Zuwanderung von 1 Mio. bis zu 1,5 Mio. Menschen notwendig, damit die Anzahl an Erwerbstätigen für den Ausgleich der Rentenabgänge ausreicht, denn letztendlich verlassen auch viele Menschen wieder Deutschland.

Zwischen 2010 und 2019 hatten wir insgesamt rund 4 Mio. neue Erwerbstätige.


Und dieser hohe Zuwachs kam nicht durch:

  • Schulabgänger oder Studienabgänger
  • wenige Rentenzugänge.
    Der Zuwachs an Erwerbstätigen hatten wir durch Flüchtlinge und Zuwanderer!

Vorschlag von Rechtspopulisten ist hierzu einfach weltfremd

Die #AfD hatte vor einiger Zeit schon diverse Vorschläge gemacht, die alle nicht ernst zu nehmen sind:

—> Rentenansprüche bei Ausländern um 10-20 % kurzen

Dies ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und ist ausländerfeindlich

—> jede deutsche Frau muss die Pflicht erfüllen mehr Kinder zu gebären

Dies ist nicht nur ein dummer Vorschlag, sondern auch ilusorisch!

Gründe:

Wenn heute ein Kind geboren wird, dann ist es erst in circa 20 Jahren erwerbstätig. Das Rentenproblem von morgen wird also erst frühestens in 20 Jahren dadurch vielleicht gelöst.

Oh, damit dieses Rentenproblem in 20 Jahren gelöst werden könnte, müsste jetzt jede deutsche Frau zwischen 18 und 40 jeweils vier Kinder bekommen. Nur dann hätten wir im Durchschnitt mehr als zwei Kinder pro Frau (Grund: Frauen unter 18 und Frauen über 40 können in der Regel keine Kinder bekommen. Oder soll eine 60-jährige Frau auch noch Kinder bekommen??)

Fakt ist:

Es bleiben eigentlich nur fünf Lösungen, damit die Altersrente nicht abgesenkt werden muss:

1. wir brauchen mehr Zuwanderung.

2. Die Finanzierung der fehlenden Renten über Steuern, die ja letztendlich von allen bezahlt wird.

3. Anhebung des Renteneintrittsalters.

4. Anhebung der Beiträge.

5. Anhebung des Mindestlohns auf 2.650 Euro p.m. (Stundenlohn:15,77 €), damit die Altersrenten über der Grundsicherung liegt und die Beitragseinnahmen der GRV ansteigen. Als Nebeneffekt sinkt dadurch sofort die Zahlung von Aufstockungen durch das Jobcenter

www.Renten-Experte.de

Rente in Deutschland: So hoch ist der Grundrenten-Zuschlag maximal

Wie hoch ist die Grundrente inklusive dem Zuschlag?

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Achtung, besonderer Hinweis: oft werden die Begriffe Grundrente und Grundsicherung verwechselt oder durcheinandergebrachte. Es geht hier nicht um die Grundsicherung, sondern um die Grundrente.

Vorabinfo:

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Berechtigten automatisch angeschrieben werden.

Die Rentenversicherung ermittle die Zeiten und prüfe auch weitere Voraussetzungen.

Um Grundrentenzuschlag zu erhalten, müssen also keine Anträge gestellt werden.

Trotzdem sollte bei jedem Rentenantrag grundsätzlich geprüft werden, ob die Bestimmungen der Grundrente berücksichtigt wurden.

Letztendlich können auch bei dem Versicherungsverlauf Fehler enthalten sein.

Rentenexperte renten-experte
Was ist die Grundrente und wie berechnet sich ein Zuschlag zur Grundrente?

Mit der Grundrente soll Arbeitsleistungen anerkannt werden, die im niedrigen Lohnniveau jahrzehntelang ausgeübt wurden.

Die Grundrente wurde 2021 eingeführt.

Die Grundrente errechnet sich aus den Rentenansprüchen, die jemand selbst „erarbeitet“ hat und einem Zuschlag.

Wer hat Anspruch auf die Grundrenten-Leistung?

Ein Anspruch auf vollen Grundrentenzuschlag besteht, wenn 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Schon ab 33 Jahren kann der Zuschlag anteilig gewährt werden.

Zu den sogenannten Grundrentenzeiten zählen:

• Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung

• Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherten Berufsausbildung

• Zeiten der Selbständigkeit mit Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes oder Zeiten mit Pflichtversicherung auf Antrag (siehe Frage zur Grundrente für Selbstständige)

• Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation (Krankengeld, Übergangsgeld)

• Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit (siehe Frage zu Kindererziehung und Pflege)

• Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege

• Beitragszeiten aufgrund einer rentenversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung (Minijob) mit eigener Beitragszahlung

• Beitragszeiten, die nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt wurden

• Zeiten des Wehrdienstes

• Ersatzzeiten (z. B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, Zeiten der politischen Haft in der ehemaligen DDR)

www.Renten-Experte.de
Welche Zeiten zählen nicht zu den Grundrentenzeit dazu?

• Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II

• Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung

• Beitragszeiten nach dem Beginn einer Altersrente

• Monate, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings erlangt wurden

• Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung

• Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung

• Zurechnungszeit (Mit dieser wird der Versicherungsverlauf fiktiv verlängert, um zu einer höheren Erwerbsminderungsrente oder einer höheren Rente wegen Todes zu gelangen)

• Zeiten der Kindererziehung oder Pflege, die nicht rentenrechtlich anerkannt sind (z. B. Pflegezeiten vor deren Einführung im Jahr 1992)

Riester-Rente als Altersversorgung
Weitere Bedingungen für Anrechnung

Durchschnittlich muss das Einkommen weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.

Berechnung der Grundrente in Deutschland – das Durchschnittseinkommen ist ausschlaggebend

Grundlage der Berechnung des Zuschlags sind die sogenannten Entgeltpunkte (EP), die Bestandteil der Rentenformel sind.

Für die Entgeltpunkte aus Beitragszeiten wird das jährlich erzielte Entgelt durch das Durchschnittsentgelt im selben Jahr geteilt.

Wer in einem Kalenderjahr genauso viel Entgelt erzielt hat wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält einen Entgeltpunkt.

Wer hingegen mehr verdient hat, erhält einen Punktewert von über 1,0. Versicherte, die weniger verdient haben als der Durchschnitt, erhalten einen entsprechenden Wert unter 1,0.

Ein Grundrentenzuschlag kann genau dann gewährt werden, wenn der errechnete Durchschnittswert der Entgeltpunkte aller Grundrentenbewertungszeiten eines Versicherten unter 0,8 EP liegt.

Zeiten, in denen der jeweilige Versicherte weniger als 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient hat, werden dabei allerdings nicht berücksichtigt.

30% des Durchschnittseinkommens wären im Jahr 2023 monatlich 1.079 Euro brutto. Somit werden beispielsweise Minijobs mit Pflichtversicherung alleine nicht berücksichtigt. Sollte jedoch neben dem Teilzeitjob noch ein pflichtversicherter Minijob bestehen, werden die Einkünfte insgesamt betrachtet.

Übrigens: eine Befreiung von der Pflichtversicherung beim Minijob sollte hier immer im Auge behalten und jährlich zum Jahresanfang betrachtet werden.

Grundrente individuell berechnen – ein konkretes Beispiel

Wichtig für die Berechnung ist der aktuelle gültige Rentenwert.

Dieser wird jährlich bestimmt und ist in West- und Ostdeutschland noch unterschiedlich.

Im Westen lag er bis 30.6.2023 bei 36,02 Euro, in Ostdeutschland bei 35,52 Euro.

Zum 1.7.2023 ist der aktuelle Rentenwert angehoben worden:

West und Ost: 37,60 Euro

Die Gesamtformel für die Berechnung der Grundrente ist nun recht komplex.

Das BMAS nennt das folgende Rechenbeispiel zur Bestimmung eines individuellen Grundrentenzuschlags:

• Eine Verkäuferin aus Westdeutschland hat 39 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Sie hat 60 Prozent des Durchschnittsgehalts aller Versicherten verdient, also liegt der Durchschnittswert ihrer EP bei 0,6.

• Ihre Rente berechnet sich nun wie folgt: 39 Jahre x 0,6 EP x 37,60 Euro (aktueller Rentenwert) = 879,74 Euro

• Für den Grundrentenzuschlag wird nun der Durchschnittswert der EP aus den Zeiten verdoppelt, die für die Berechnung relevant sind – allerdings auf maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Mit dem Zuschlag werden also im Endeffekt die individuell gesammelten Rentenpunkte auf 0,8 aufgestockt. Der Rechenwert für die Zuschlagsberechnung beträgt in diesem Beispiel: 0,8 EP – 0,6 EP = 0,2 EP

• Dieser individuelle Rechenwert wird noch um einen sogenannten Äquivalenz-Faktor von 0,875 multipliziert (pauschal werden also immer 12,5 Prozent abgezogen). Mit dem Faktor soll laut BMAS erreicht werden, dass die Gesamtrente umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung zur Rentenversicherung ist. Für das Rechenbeispiel gilt: 0,2 EP x 0,875 = 0,175 EP

• Da der Zuschlag grundsätzlich für maximal 35 Jahre ermittelt wird, ergäbe sich für die Verkäuferin die folgende Formel zur Berechnung der Grundrente: 35 Jahre x 0,175 (individuell ermittelte EP) x 37,60 Euro (aktueller Rentenwert) = 230,30 Euro Grundrentenzuschlag.

• Ihre Gesamtrente (brutto) läge also bei: 1.110,04 Euro (879,74 Euro Rente + 230,30 Euro Grundrentenzuschlag)

Höhe des Grundrentenzuschlags – so viel Geld wird maximal ausgezahlt

Die Höhe des individuell berechneten Zuschlags ist also abhängig von der Anzahl der Grundrentenzeiten, der Höhe der individuellen Einkommen, dem Durchschnittsverdienst sowie dem geltenden Rentenwert. 

Im Gegensatz zur Rente selbst ist der Zuschlag steuerfrei. Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag beträgt laut BMAS derzeit rund 86 Euro (brutto). 

Wie das Ministerium erklärt, kann der Zuschlag aktuell außerdem maximal 460 Euro betragen.

Der Maximalbetrag ergibt sich daraus, dass die Grundrente zum einen für maximal 35 Jahre ermittelt wird und die Entgeltpunkte zum anderen auf höchstens 0,8 aufgestockt werden

Einkommensgrenze für Grundrentenzuschlag

Der volle Grundrentenzuschlag wird bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften gezahlt.

Rente mit Abschlag

Rente mit Zuschlag gibt es auch

Fast 39.000 Rentner gingen 2022 mit Zuschlag in Rente

Bundesregierung: Etwa die Hälfte der Frauen und Männer, die im Vorjahr erst nach der Regelaltersgrenze in den Ruhestand traten, waren 66 Jahre alt.

Rentenexperte Werner Hoffmann

Knapp 39.000 Rentnerinnen und Rentner, die 2022 ihre erste Altersrente überwiesen bekamen, erhielten wegen Rentenbeginns erst nach der Regelaltersgrenze einen Rentenzuschlag.

Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Stephan Stracke hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegt.

Im Schnitt arbeiteten demnach Frauen und Männer, die trotz Erreichens ihrer persönlichen Altersgrenze – sie liegt je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren – auf die Zahlung einer Rente verzichteten und so ihren Rentenanspruch um monatlich 0,5 Prozent steigerten, fast zwei Jahre und zwei Monate (26 Monate) über ihre jeweilige Altersgrenze hinaus.

Etwa die Hälfte der “verspätet” in die Rente gehenden Ruheständler arbeitete den BMAS-Angaben zufolge allerdings nur ein gutes halbes Jahr (im Schnitt rund 7 Monate) über die eigene Altersgrenze hinaus bis zum 66. Lebensjahr.

Knapp 6700 Rentnerinnen und Rentner bezogen mit 67 Jahren (durchschnittlich 20 Monate nach der Altersgrenze) ihre erste Rente, etwa 2600 wurden mit 68 Jahren (und im Schnitt 33 Monaten Verzögerung) Rentnerin oder Rentner.

Rentenexperte renten-experte

Immerhin 1100 Rentenbeziehende nahmen ihre erste Altersrente erst mit 70 Jahren und durchschnittlich 58 Zuschlagsmonaten in Anspruch.

Ein Rentenbeginn erst nach der Regelaltersgrenze gilt als einer der Wege, um die finanzielle Belastung der Rentenversicherung durch den Renteneintritt der geburtenstarken 1960er-Jahrgänge zu verringern.

Die jetzt vom BMAS genannten Zahlen sind allerdings deutlich kleiner als die Zahl der Beschäftigten, die – mit oder ohne Abschlag – schon vor der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben ausscheiden wollen.

Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Minijob – Immer mehr lassen sich nicht von Rentenversicherung befreien

Warum Pflichtbeiträge beim 520-Euro-Job sinnvoll sind

Immer mehr Minijobber zahlen Rentenbeiträge

Bundesregierung: Anteil der 520-Euro-Beschäftigten, die sich durch eigene Zahlungen einen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung sichern, stieg zwischen 2012 und 2022 von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Immer mehr Minijobber stocken die Beitragszahlungen ihres Arbeitgebers zur Rentenversicherung durch Eigenbeiträge auf und sichern sich damit einen generellen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, zahlten im Juni 2022 nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 1,5 Millionen von insgesamt fast 7,6 Millionen Minijobbern Rentenbeiträge aus eigener Tasche.

Das entsprach laut BA einem Anteil von 19,3 Prozent. Nach jüngsten Zahlen der Minijob-Zentrale, die auf einer anderen Datengrundlage basieren, lag die Quote der rentenversicherungspflichtigen gewerblichen Minijobber im Frühjahr dieses Jahres bereits bei 20,7 Prozent.

Den BA-Daten zufolge stieg die Zahl der 520-Euro-Jobber, die durch Zuzahlungen bei Bedarf und nach ausreichender Versicherungszeit auch einen Anspruch auf eine Reha-Leistung oder eine Erwerbsminderungsrente haben wollen, zwischen 2012 und 2022 von weniger als 400.000 auf 1,46 Millionen – bei einer weitgehend gleichbleibenden Gesamtzahl von Minijobbern.

Dadurch stieg die entsprechende Quote der Beitragsaufstocker innerhalb des vergangenen Jahrzehnts von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Der Anteil der Minijobber, die freiwillig die Rentenversicherungspflicht wählten, sei “im Laufe der letzten zehn Jahre tendenziell gestiegen und entspricht nunmehr rund einem Fünftel”, schreibt die Bundesregierung.

Seit 2013 sind Minijobs generell rentenversicherungspflichtig.

Die Minijobber können sich aber auf Antrag bei ihrem Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Allerdings müssen sie dann auf unter Umständen wichtige Leistungen verzichten.

Für Schüler, Studenten oder auch Hausfrauen können später die Pflichtversicherung beim Minijob durchaus hilfreich sein.

Diese Beitragszeiten werden dann auch bei der 45-jährigen bzw. 35-jährigen Wartezeit angerechnet.

Wer die 45-jährige Versicherungszeit erreicht hat, kann ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersrente in Rente gehen.

Beispiel: Ein Versicherter, geboren im Mai 1961, könnte normalerweise mit 66 Jahren und 6 Monaten (1.12.2027) die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

Hat dieser Versicherte die Versichertenzeit von 45 Jahren erfüllt, dann kann er ohne Abschlag mit 64 Jahren und 6 Monaten (1.12.2025) in Rente gehen (Rente für besonders langjährig Versichere).

Hat der Versicherte bei Rentenbeginn einen Schwerbehinderungsausweis (mind. 50%), dann reichen auch 35 Versicherungsjahre, damit die Rente ohne Abschlag gezahlt wird (Rente für schwerbehinderte Menschen) in diesem Beispiel wäre die Rente dann auch ab 1.12.2025.

Dieser Versicherte könnte – ohne Schwerbehinderung – auch mit Rentenabschlag – mit 63 Jahren (1.6.2024) in Rente gehen. Der Abschlag wäre dann 12,6%. Voraussetzung ist, dass 35 Versicherungsjahre vorhanden sind.

Wenn dieser Versicherte einen Schwerbehindertenausweis (50 %, + 35 Versicherungsjahre) hat, hätte er auch schon am 1.12.2022 in Rente gehen können. Der Abschlag wäre dann bei 10,8 % gewesen.

Bei Rentenbeginn 1.12.2023 sinkt der Abschlag auf 7,2 %. Zum 1.12.2024 ist der Abschlag noch bei 3,6%.

In manchen Fällen ist das Problem, dass die 35 Jahre oder 45 Jahre nicht erfüllt werden, weil in der Studienzeit keine Beiträge für den Minijob gezahlt wurden.

Gerade deshalb sollte jeder Versicherte bei einem Minijob die Pflichtversicherung bestehen lassen.

Pflichtbeiträge beim Minijob erhalten den Erwerbsminderungsrentenanspruch.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.

Wer bisher berufstätig pflichtversichert war, dann aus dem Arbeitsleben ausscheidet und nur noch einen Minijob ausübt, sollte sich auf keinen Fall von der Pflichtversicherung befreien lassen!

Durch den pflichtversicherten Minijob (der auch nur 175 Euro ausmachen kann) erhält man sich den Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung.

Allerdings: Hat man vor dem Minijob gut verdient, dann sinkt durch den Minijob die durchschnittliche Anzahl an Entgeltpunkte. Da bei Erwerbsminderung die Zeit bis zur Altersrente (teilweise) als Zurechnungszeit berücksichtigt wird und hierfür die durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Jahr angerechnet werden, sinkt im Laufe der Zeit der Anspruch auf Erwebsminderungsrente.

Besonders wichtig für Arbeitslose in den letzten 2 Jahren vor der Rente

Wer die Rente für besonders langjährig Versicherte – in dem obigen Beispiel mit 64 Jahren und 6 Monaten – in Anspruch nehmen möchte, muss darauf achten, dass eine Arbeitslosigkeit über die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht auf die 45 Jahre angerechnet wird (Ausnahme der Betrieb geht Insolvenz und dadurch arbeitslos).

Hat man jedoch keinen Minijob angemeldet, verfällt nach der o.g. Zeit (letzte fünf Jahre wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt) der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Insofern sollte immer durch eine Beratung beim Rentenberater abgeklärt werden, welche Strategie sinnvoll ist.

Rente – Versicherungsnummer

Die Rentenversicherungsnummer hat System

Rentenversicherung
www.Renten-Experte.de

Die Rentenversicherungsnummer hat System. Der Aufbau der Versicherungsnummer ist logisch aufgebaut.

  • Die Rentenversicherungsnummer besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben
  • Sie steht auf Ihrem Sozialversicherungsausweis und gilt Ihr gesamtes Leben

Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) finden Sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis.

Sie besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben und enthält unter anderem das Geburtsdatum des versicherten.

Wer übrigens vor 2005 geboren wurde, hat seine RVNR in der Regel bei der ersten Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit bekommen.

Seit 2005 erhält jeder Bundesbürger automatisch bei seiner Geburt eine Rentenversicherungsnummer.

Rentenexperte Renten-Experte.de

Die ersten beiden Ziffern: Diese bilden die Bereichsnummer ab. So ist die Ziffer 63 die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Ziffern 23 die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Anschließend folgt Ihr Geburtsdatum TTMMJJ, zB. 110561

Direkt danach folgt ein Buchstabe. Dies ist Dein erster Buchstabe Deines Geburtsnamen.

Die 10. und 11. Stellen sind eine Seriennummer, wobei 00-49 für männlich und 50-99 für weiblich oder ein unbestimmtes Geschlecht steht.

Die allerletzte Ziffer ist eine Prüfziffer, die man auch selbst berechnen kann. Und dies geht wie folgt:

Sie wird bestimmt, indem der Buchstabe in der neunten Stelle der RVN durch eine zweistellige Zahl ersetzt wird, die der Position des Buchstabens im deutschen Alphabet entspricht. Die Ziffern der damit zwölfstelligen Nummer werden – an der ersten Stelle beginnend – mit den Faktoren 2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1 multipliziert. Die erste Ziffer also mit 2, die zweite mit 1 und so weiter. Von jedem Produkt wird die Quersumme gebildet, alle Quersummen wiederum zu einer Zahl addiert. Die letzte, das heißt die ganz rechts stehende Ziffer dieser Zahl ist die Prüfziffer.

Ist doch ganz einfach. Oder?

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

Nachfolgend eine Übersicht der Bereichsnummern

02           Deutsche Rentenversicherung Nord (Mecklenburg-Vorpommern)

03 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Thüringen)

04           Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Brandenburg)

08           Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt)

09 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen)

10           Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Hannover)

11           Deutsche Rentenversicherung Westfalen

12 Deutsche Rentenversicherung Hessen

13           Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Rheinprovinz)

14           Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Oberbayern)

15 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Niederbayern-Oberpfalz)

16           Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

17           Deutsche Rentenversicherung Saarland

18 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Ober- und Mittelfranken)

19           Deutsche Rentenversicherung Nord (Hamburg)

20           Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Unterfranken)

21 Deutsche Rentenversicherung Schwaben

23           Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Württemberg)

24           Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Baden)

25 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Berlin)

           Deutsche Rentenversicherung Nord (Schleswig-Holstein)

28           Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

29 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Braunschweig)

38           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Bahn)

39           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Seefahrt)

40 Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

42 bis 79  Deutsche Rentenversicherung Bund (Die Bereichsnummern entsprechen den Bereichsnummern des Gebietes des Regionalträgers plus 40)

80           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen und Schleswig-Holstein)

81           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Hessen und Rheinprovinz)

82           Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland)

89 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen)

Die Rentenversicherungsnummer ist neben der Krankenversichertennummer und der Steueridentifikationsnummer, eine der drei wichtigsten, lebenslang gültigen Identifikationsnummern eines deutschen Staatsbürgers.

Du findest keine Mitarbeiter?

Die Fluktuation ist zu hoch?

Der besondere Tipp für Arbeitgeber bei der Mitarbeiterfindung und der langfristigen Mitarbeiterbindung

Gerade im Niedriglohnbereich wird es aufgrund des Arbeitnehmermangels immer schwieriger Mitarbeiter zu finden und zu binden.

Und dann beklagen sich doch tatsächlich einzelne Arbeitgeber, dass ihnen die Mitarbeiter davonlaufen, weil anscheinend das Bürgergeld höher wäre.

Ich kann da nur sagen:

Selbst schuld, wenn man als Arbeitgeber nicht aktiv im Unternehmen agiert!

Gerade hier spielt die Personalabteilung als Dienstleister – oder ein externer Anbieter mit Fachkompetenz – eine besondere Rolle.

Menschen im Niedriglohnbereich haben besonders mit Papierangelegenheiten und Behördengänge erhebliche Probleme und deshalb auch eine Hemmschwelle.

Meist fehlt es auch an entsprechenden Informationen.

Sechs Beispiele, wie Du es als Arbeitgeber besser machst

Kindergeld: Gerade im Niedriglohnbereich wird der Kindergeldantrag einfach vergessen. Das gilt besonders bei Kindern ab 18 Jahren.

Wohngeld: Vielen sozial Schwachen ist es entweder nicht bekannt, oder sie scheuen sich, den Antrag auf Wohngeld zu stellen. 

Lohnsteuererklärung: Ebenso scheuen sich die Mitarbeiter, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen.

Hilft in diesen Bereichen der Arbeitgeber (über Personalstelle oder über „ Rahmenvertrag mit Lohnsteuerhilfeverein), hat der Mitarbeiter mehr Geld in der Tasche und die Zufriedenheit steigt.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, die der Staat auch mit Zuschüssen auch beim Arbeitgeber unterstützt.

Beispiel betriebliche Krankenversicherung: Rückenprobleme und auch andere Erkrankungen sorgen oft dafür, dass ein Facharzt benötigt wird. Die Wartezeit auf Termin ist oft länger. Dies führt zu längerem Arbeitsausfall.

Durch den Terminservice der richtige betrieblichen Krankenversicherung kann ein Termin schneller stattfinden. Die Ausfallzeiten werden verkürzt.

Beispiel: Spezielle betriebliche Altersversorgung 

Für Geringverdiener gibt es eine spezielle betriebliche Altersversorgung, an der sich der Staat direkt mit einer Steuerermäßigung über das Betriebsstättenfinanzamt sofort beteiligt. die effektiven Kosten sinken dadurch auf 30-50%!

Beispiel: Rentenservice

Fast kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennt sich mit den speziellen Inhalten der gesetzlichen Rentenversicherung aus.

Und gerade hier sind individuelle Punkte wichtig.

Dies hilft nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber.

So kann durch gezielte Mitarbeiterinformation auch entweder die Mitarbeiterbindung verlängert werden oder auch dem Mitarbeiter zu einem früheren Rentenbeginn geholfen werden.

Wenn der Mitarbeiter durch Deine Hilfe plötzlich 300 bis 800 Euro mehr im Geldbeutel – ohne Gehaltserhöhung hat, dann wird dies Deinem Mitarbeiter helfen und Dich nur etwas Engagement kosten.

Der Werkzeugkoffer der Personalfindung und Personalbindung ist groß und sehr individuell gestaltbar. 

Gerade die Unkenntnis der Arbeitgeber, wie man Mitarbeiter findet oder auch langfristig bindet, ist sehr groß und muss individuell gestaltet werden.

Meist wird darauf der Steuerberater angesprochen, wobei dies der falsche Ansprechpartner ist. Zum einen darf der Steuerberater nur in der Steuer beraten, zum anderen ist er auch nur dort ein echter Spezialist.

So darf der Steuerberater schon nicht mehr über die Sozialversicherung oder gar über die betriebliche Altersversorgung informieren oder beraten, wenn es über die Steuer hinausgeht, 

Werner Hoffmann

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann

Qualifikationen

– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

-Vers.kfm. (IHK)

– Fachwirt Marketing (AKAD)

– Generationenberater (IHK)

– Seniorenberater (NWB-Akademie)

– Sachkundeprüfung Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz (Theor.)

– NLP Practitioner (DVNLP)

– TA Practitioner

Fachautor von:

– bAV-Leitfaden.de

(Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- u. Steuerberater)

⁃ Notfallordner für über 90 verschiedene Branchen und Berufe:

– Notfallordner Privat

– Notfallordner für Gesundheitsberufe

– Notfallordner für Handwerker

– Notfallordner für Selbstständige und Freiberufler

– Notfallordner für Unternehmer und Unternehmen

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Bürgergeld vs. – Arbeitnehmer alleinstehend – Arbeit lohnt sich

FakeNews von bestimmten Arbeitgebern und politisch von Rechts-Außen

Immer wieder behaupten bestimmte Personen, dass sich Arbeiten gehen nicht lohne und das Bürgergeld viel zu hoch sei.

Gestrickt wird dieses Narrativ meist von Arbeitgebern aus dem Niedriglohnbereich. Speziell die Reinigungsbranche versucht gegen die Höhe des Bürgergeldes Stimmung zu machen.

Damit ist der Bundes­innungs­verbands des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) allerdings in guter Gesellschaft mit vielen Arbeitgebern, die die Folge auf sich zukommen sehen, dass eine stärkere Anpassung des Mindestlohns entsteht.

Tatsächlich wäre die Anpassung des Mindestlohns dringend erforderlich

Gründe:

Wer Mindestlohn bezieht ist oftmals in einem Lohnbereich, der – zumindest bei Familien – die Aufstockung durch das Jobcenter notwendig macht.

Darüber hinaus führt die Zahlung in Höhe des Mindestlohns in der Rente zur Zahlung einer Grundsicherung.

Für die Aufstockung und für die Erhöhung der Rente auf Grundsicherung zahlt letztendlich der Steuerzahler.

Und diese Zahlungen sind die Folge von zu niedrigem Mindestlohn.

Und dies ist auch der Hauptgrund, warum unterschiedliche Gruppen gegen die Erhöhung des Bürgergeldes Stimmung machen.

Denn wenn das Bürgergeld niedriger wäre, wäre die Aufstockung kleiner und die Niedriglohnbranche aus der Kritik.

Tatsächlich ist die Absenkung des Bürgergeldes überhaupt nicht diskutabel, da das Bürgergeld sich aus dem Existenzminimum berechnet.

Und hier ist eine Absenkung undenkbar.

Wie hoch müsste der Mindestlohn eigentlich sein?

Die eigentliche Höhe müsste so gewählt werden, dass es sich lohnt zu arbeiten und ab der Rente nach 45 Versicherungsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung geleistet wird.

Bevor ich dies hier berechne, zunächst eine Berechnung und Gegenüberstellung von Bürgergeld und Arbeitnehmerlohn bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer

In 2023:

Ein lediger AN mit Mindestlohn -12 Euro – erhält 12 x 8 Std. x 21 Tage = 2.016 € Brutto.

Das sind netto 1.396,24 €.

In 2024 sind es Brutto

2..084,88 (12,42x8Std.x21Tage), netto 1.523,31 € (durch höhere Freibeträge).

Wie hoch wäre das Bürgergeld?

563 Euro,

zuzüglich maximal für Wohnung in Stuttgart: 566 Euro

+ Max Heizung 70 Euro

= 1.204 Eurro

Wer ledig ist hat bei Mindestlohn 319,32 Euro mehr.

Alle Zahlen sind ab 2024 gerechnet.

In 2023 wäre das Bürgergeld niedriger und auch der Lohn

12 x 8 x 21 Tage = 2.016

Netto 1.466,73 €.

Bürgergeld 502 € + Wohnung 636 € = 1.138 €

Differenzen 328,73 €

Wer also arbeitet hat

2023: 328 Euro

2024: 319 Euro mehr

Stuttgart hat die höchsten Mietzuschüsse. In anderen Regionen ist der Wohnzuschuss niedriger und der Abstand höher zugunsten eines Arbeitnehmers.

Wie hoch wäre die Rente?

Das Durchschnittseinkommen in der Rentenversicherung beträgt 43.142 € pro Jahr.

Bei Mindesteinkommen besteht ein Jahres Einkommen von 24.192,Euro

Damit bekommt ein Arbeitnehmer 0,5607 Entgeltpunkte für ein Jahr.

Nach 45 Jahren ergibt dies eine Bruttorente, die mit 67!Jahren gezahlt wird, wie folgt:

0,5607 x 45 Jahre x 37,60 = 948,70 Euro. nach Abzug von Krankenversicherung beträgt die Nettorente 850 Euro.

Angenommene Miete 700

Warmwasser 11,55

Nachfolgend die Berechnung der Grundsichdrung

Neben der Bruttorente wird in diesem Fall eine Grundsicherung von 664,55 Euro gewährt.

Was bleibt zum Leben?

Nettorente: 850 Euro

Grundsicherung: 664,55 Euro

= 1.514,55

abzüglich Miete und Nebenkosten: 700

abzüglich Wasser: 20 Euro

= für alle anderen Ausgaben 794 Euro.

Man darf jedoch nicht übersehen, dass die Grundsicherung oft niedriger ist. Wesentlichen Einfluss hat die Miete. Und auch die QM-Zahl.

45 qm sind bei einer Person das Maximum. Im Extrem bedeutet dies auch mal Umzug!

Wer nur Mindestlohn verdient, ist auf Grundsicherung angewiesen.

Aufgrund dieser Berechnung wäre ein Mindestlohn von 2.650 Euro pro Monat erforderlich.

Ein Bruttolohn von monatlich 2.650 € bedeutet einen höheren Mindeststundenlohn.

Berechnung des Mindeststundenlohns:

2.650 € : 21 Arbeitstage : 8 Stunden = 15,77 Euro

Ein weiteres Beispiel – 4-Köpfige Arbeitnehmerfamilie mit 1 Arbeitnehmer gibt es hier —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/

Ein weiteres Beispiel – 8-Köpfige Arbeitnehmerfamilie mit 1 Arbeitnehmer gibt es hier —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/19/arbeit-lohnt-sich-nicht-von-wegen/

Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

Rentner haben oft Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer

Für bestimmte Rentner könnte es interessant sein, diesen Artikel genau zu lesen.

www.Renten-Experte.de

Renten wurden und werden teilweise doppelt besteuert.

Was und wie entsteht die Doppelbesteuerung von Renten?

Die #Doppelbesteuerung der #Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele #Rentnerinnen und #Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die #Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden.

Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.

Vorweg: Nach zwei Urteilen des #Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden.

Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.

Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der „Ansparphase“ als auch in der „Auszahlungsphase“ besteuert werden.

Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem #Einkommen finanziert und wird dann später – bei der Auszahlung der #Rente – erneut besteuert.

Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung – also der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung – im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge – also die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen.

Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen:

—> Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
—> Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
~~> Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
—> Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen (je nach Jahrgang 4-7 Jahre früher, als Frauen).

Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.

Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden #Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet.

Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.

Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen.

Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.

Wie prüfst Du eine Doppelbesteuerung?

Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern.

Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:

  1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
  2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
  3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht.

Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.

Wie erhalte ich zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück? Muss ich Einspruch einlegen?

Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können.

Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht.

Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen.

Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen.

Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben.

Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.