Klausel zur #Girokonto – Ersatz-Bankkarte ungültig

Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshof wurde eine Klausel die für #Girokontokarte und #Kreditkarten übliche Entgeltklausel die für das Ausstellen einer Ersatzkarte gilt, gekippt.

Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz Girokarte bzw. Kreditkarte keine Gebühren erhaben.

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Laut BGH gehöre die Ausgabe einer Ersatzkarte zumindest bei Verlust oder Diebstahl zu den gesetzlichen Pflichten einer Bank, für die ein Entgelt nicht verlangt werden darf.

Offen gelassen hat der BGH, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Inhabers geändert hat.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könne in diesen Fällen nichts anderes gelten. Denn in jedem Fall müssten die alten Karten beim Austausch auch gesperrt werden, um einen Missbrauch oder den Umlauf von mehr als einer Karte zu verhindern.

#BGH, #Urteil vom 20.10.2015, Az.: XI ZR 166/14, Pressemitteilung vom 20.10.2015

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