Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

Notfallordner
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• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner

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VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
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• #Beamte und #Pensionäre
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• #Unternehmer
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• #Selbstständige
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• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
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• Zulassungsfreie Handwerker
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• Ärzte
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 Zahnärzte
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• Apotheker
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Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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#bAVExperte, #Gesundheitsförderung, #HumanResources #HR, #Mitarbeiterförderung, #Notfallvorsorge #Unternehmer, #Payroll, Personalbindung, #Pflegeversicherung, #Steuerberater, #Steuern, #Testament, #Weiterbildung,

 

Warum Personalmangel in der Gastronomie?

Warum fehlen in der #Gastronomie #Fachkräfte?


Das Grundproblem ist Nicht die #Pandemie, sondern viel stärker in der Grundsubstanz.

Eine #Bedienung erhält neben seinem #Grundgehalt auch #Trinkgelder.
Das Trinkgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beispiel:
Eine Bedienung verdient Brutto 1.800 Euro Brutto und erhält zusätzlich Trinkgelder von 1.000 Euro.

Die Trinkgelder werden auch auf andere Personen aufgeteilt (Koch etc.), wodurch die Bedienung ca. 650 Euro erhält.

Bei Steuerklasse I bleibt der Bedienung Netto 1.310 Euro + 650 Euro Trinkgeld = 1.960 Euro.

Für die #Berechnung von

  • #Gehaltsfortzahlung
  • #Arbeitslosengeld
  • #Kurzarbeitergeld
  • #Rentenversicherung
    werden als Grundlage 1.800 Euro berücksichtigt.

Daraus ergeben sich:

  • #Krankengeld: 1.032,30
  • #Arbeitslosengeld: 785,40
  • #Kurzarbeitergeld
  • – normal: 794,10
  • – ab 4. Monat 926,45
  • – ab 7. Monat 1.058,80
  • #Gesetzliche #Altersrente: 861 Euro

Solange die Bedienung

  • nicht #krank wird,
  • keine #Arbeitslosigkeit entsteht,
  • Kein #Lockdown droht,
  • und noch keine Alters- oder #Erwerbsminderung bevorsteht,

ist das #Nettoeinkommen vielleicht ausreichend. In den o.g. Situationen jedoch nicht mehr.

Die Situation wäre anders, wenn für das #Trinkgeld auch #Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten.

Zwar würde dann der #Arbeitnehmer von den Trinkgeldern weniger erhalten, jedoch auch Anspruch auf #Sozialleistungen erhalten.

Auch für den Arbeitgeber entstehen natürlich dadurch zusätzliche #Personalkosten.

Die Hotel- und #Gastronomiebranche sucht derzeit händeringend #Fachpersonal.

Durch die #Corona-#Pandemie wurde vielen Mitarbeitern bewusst, wie schlecht sie versorgt sind.
Umorientierung zu #Aldi, #lidl oder eine Beschäftigung in der Industrie oder den #öffentlichen #Dienst wurde noch nie so oft vorgenommen, wie dies in der #Pandemie war.

Die Ursachen der #Personalengpässe sind hausgemachte Probleme, an denen die Branche nicht ganz unschuldig ist.

Und die Lobby der #gastronomie hat letztendlich Jahrzehnte darum gekämpft, dass #Pauschalsysteme und Freibeträge nicht mehr für Trinkgelder vorhanden sind.

Die Gunst der Stunde nutzen

Arbeitgeber, #Gewerkschaft und Politik muss jetzt nach einer dauerhaften Lösung suchen, wodurch die #Gesamtversorgung der Mitarbeiter verbessert wird.

Lösungsansätze wären beispielsweise:

  • Zusatz-#Arbeitgeberbeiträge, wodurch die o.g. #Versorgungsengpässe reduziert werden
  • in der Altersversorgung die Förderung durch die #Geringverdienerrente (§100 EStG) als Tarifleistung festgeschrieben wird.

Wenn die Gastrobranche dauerhaft Personal finden und binden will, müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen.

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de
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www.bAV-Experte.de

Tel.: (07156/967-1900)

Insolvenzgefahr für Unternehmen durch innere Kündigung von Mitarbeitern

Innere Kündigung – Lebenszyklus von Mitarbeitern

Drei von vier Beschäftigte machen Dienst nach Vorschrift. So mancher Unternehmer hat noch nicht erkannt, dass das Personal heute die Mangelware darstellt und eine erhebliche Gefahr einer zukünftigen Insolvenz besteht.

Die Gründe sind vielfältig…. oft sind es die Kleinigkeiten. Gründe sind z.B.

1. Fehlendes authentisches Verhalten sowie nicht zuhören können von Führungskräften

2. Streit innerhalb von Organisationseinheiten und somit Ablenkung vom wirklichen Ziel der Tätigkeit. Meist wird dies durch zwischenmenschlichen Beziehungen verursacht und dann auf betriebliche Probleme übertragen. Dies ist vermeidbar, wenn die wesentliche Gesprächsebene auf der „Erwachsenenebene“ konzentriert bleibt (Modell der Transaktionsebene).

3. fehlende Unterstützung, auch bei der Mitarbeitervorsorge in

• der betrieblichen Vorsorge (bAV, bKV, Gesundheitsvorsorge,

• Fortbildung).

Gerade Punkt 3 ist für die langfristige Personalbindung wichtig.

HR-Berater kennen aus dem Personalmarketing dieses Problem (Lebenszyklus im Personal). Der Begriff stammt aus dem Produktmarketing und ist auch auf Personal übertragbar.

Der Lebenszyklus bei Produkten ist demnach in 4 Phasen unterteilt:

• Einführungsphase

• Wachstumsphase

• Reife/-Sättigungsphase Rückgangs

• Degenerationsphase.

Beim Personal können diese einzelnen Phasen wie folgt umschrieben werden:

• Einführungsphase: Personalsuche, Personalauswahl, Einstellung, Einarbeitung (Probezeit bzw. Befristung)

• Wachstumsphase: Der Mitarbeiter ist motiviert

• Reife-/Sättigungsphase

• Degenerationsphase

Literaturempfehlung: www.bav-Leitfaden.de

Sinnvoll ist bereits in der Wachstumsphase die betriebliche Förderung durch ein Stufenmodell einzusetzen.

Beispiele:

• Arbeitgeberzuschuss zu der betrieblichen Altersversorgung (Höhe nach Beschäftigungsdauer)

• Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

• Betriebliche Krankenversicherung

• Gesundheitsförderprogramm

• Fortbildungen

Diese Förderungen sollten zwischen der Wachstumsphase und Degenerationsphase aufgeteilt werden.

Natürlich ist der Mensch kein lebloses Produkt und unterliegt auch betrieblichen und betriebsexternen Einflüssen. Hilfreich kann hier auch die Fortbildung in der Psychologie sein (Transaktionsanalyse, Literaturempfehlung: „Ich bin o.k.-Du bist o.k. “ von Thomas A.Harris).

In vielen Bundesländern kann dies auf den Anspruch auf Bildungszeiturlaub angerechnet werden.

Ein wesentlicher Bestandteil bei innovativen Unternehmen bei der Personalführung ist heute jedoch die betriebliche Altersversorgung.

Dies spielt bei der Personalsuche und auch bei der Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle, wobei hier der passende Mix – je nach Unternehmen – entwickelt werden muss.

www.bav-Experte.de

innovative Unternehmer denken auch nicht:

„Tue Gutes und rede darüber“

sondern sagen:

„Tue Gutes und lasse darüber reden“

Ein interessanter Link hierzu –>

http://www.spiegel.de/karriere/arbeit-in-deutschland-drei-von-vier-beschaeftigte-machen-dienst-nach-vorschrift-a-1225540-amp.html

Kategorien

Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung, bAV-Allgemein, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Human Resources – HR, Mitarbeiterförderung, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Seminar

Schlagwörter

Betriebswirtschaft Lebenszyklus, Lebenszyklus, Produktlebensdauer