bAV-Urteil mit weitreichenden Folgen in der betrieblichen Altersversorgung

bAV betriebliche Altersversorgung BAG-Urteil LAG Hamm 4 Sa 852/17 Beratungshaftung in der betrieblichen Altersversorgung – Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung bei Arbeitgebern Maklern Versicherungsunternehmen Lebensversicherungen Direktversicherung Pensionskasse Unterstützungskasse Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung

Urteil Landgerichts Hamm mit weit reichenden Folgen für Arbeitgeber, bAV-Berater, Versicherungsvermittler, Makler  und Versicherer

Das Urteil des LAG Hamm wird – was bisher noch nicht so wahrgenommen wird – weitreichende Folgen haben.

Nicht nur bei Arbeitgebern wird dieses Urteil zu mehr Achtsamkeit bei der Beraterauswahl führen müssen, sondern auch bei Versicherern ein weiteres Risiko auslösen.

Neben der weiteren Risiko-Klassifizierung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (ggf. Zusatzprämie für Makler, die in der bAV beraten) wird dieses Urteil auch zu einer Vertriebsanpassung führen müssen.

Insbesondere bei Ausschließlichkeitsvertretern und angestellten Außendienstmitarbeitern werden hier Veränderungen notwendig werden.

Warum dies der Fall sein kann, wird deutlich, wenn man das Urteil des LAG Hamm genauer betrachtet:

Am 6.12.2017 hat das LAG Hamm ein Urteil gefällt (4 Sa 852/17), das in der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere in der Beratung – weitreichende Folgen haben kann. Es ging hierbei um die Entgeltumwandlung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz und vor allem um die Beitragspflicht.

Das LAG Hamm den Arbeitgeber verurteilt, dem früheren Arbeitnehmer den entstandenen Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, zu bezahlen.

Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer bei Abschluss der Vereinbarung über die Entgeltumwandlung nicht über die bevorstehende Beitragspflicht von einmaligen Kapitalleistungen ab dem 1. Januar 2004 aufgeklärt. Das betrifft ausdrücklich auch die von ihm ab 2017 weiterhin zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.


Arbeitgeberhaftung betriebliche Altersversorgung
Arbeitgeberhaftung betriebliche Altersversorgung

Die Leitsätze des Urteils:

  1. Verlangt der Arbeitnehmer, einen bestimmten Teil seiner künftigen Entgeltansprüche nach § 1a BetrAVG umzuwandeln, können den Arbeitgeber Hinweis- und Aufklärungspflichten treffen (hier: Hinweis auf eine anstehende Änderung des § 229 Absatz 1 Satz 3 SGB V), deren Verletzung Schadensersatzansprüche begründen können.
  2. Überträgt der Arbeitgeber die Information und Beratung über den von ihm gewählten Durchführungsweg einem Kreditinstitut, ist dieses als Erfüllungsgehilfe i.S.v. § 278 Satz 1 BGB anzusehen.

Link:  http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2017/4_Sa_852_17_Urteil_20171206.html


Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zwar zugelassen (BAG 3 AZR 206/18), inwieweit jedoch das BAG dies anders sieht, kann bezweifelt werden. Grund: Das Urteil des LAG Hamm bezieht sich letztendlich auf das BAG-Urteil (BAG 21.01.2014, 3 AZR 807/11) und wurde darauf aufgebaut.

Nach dem damaligen BAG-Urteil (2014) wurde zwar der nachfolgende Leitsatz:

„Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen.“

verfügt, allerdings mit folgendem Zusatz:

„15……..Der Gesetzgeber hat in § 1a BetrAVG die Verantwortungsbereiche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch dahin abgegrenzt, dass er die Entscheidung, künftige Entgeltansprüche in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, ausschließlich dem Arbeitnehmer zugewiesen und den Arbeitgeber erst dann zur Mitwirkung verpflichtet hat, wenn der Arbeitnehmer die Entscheidung zur Entgeltumwandlung getroffen und bekundet hat.

Ein „Verlangen“ nach Umwandlung eines bestimmten Teils künftiger Entgeltansprüche kann erst dann bekundet werden, wenn die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entgeltumwandlung durchgeführt werden soll, von dem Arbeitnehmer bereits getroffen wurde. Erst wenn dies geschehen ist, ist der Arbeitgeber zur Mitwirkung durch Abschluss der Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Durchführung der Entgeltumwandlung verpflichtet.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung verlangt, bestimmte Informationspflichten hat.

Das BAG nennt hier auch beispielhaft die Pflicht des Arbeitgebers über

  • den Durchführungsweg
  • den konkreten Versorgungsträger
  • die Art der Zusage
  • und die Versicherungsbedingungen (Versorgungsbedingungen) des externen Versorgungsträgers

zu informieren. Die Aufzählung ist nicht abschließend. So gehören auch die Erläuterung der Besteuerung bzw. Verbeitragung in der Anwartschafts- und Leistungphase dazu.

Die Erfüllung der Informationsverpflichtung ist auch zu dokumentieren.

Mehrfach wurde schon gerichtlich entschieden, dass die Aushändigung der Versicherungsunterlagen Pflicht ist (BAG 3AZR 807/11 v. 21.1.2014 –; BAG 3 AZR 17/09 v. 15.9.2009; LAG Düsseldorf 12 Sa 751/12 v. 13.6.2012)

Der Arbeitgeber muss, wenn er Auskunft erteilt, diese vollständig und richtig erteilen. Hierbei wird eine gewisse Verhältnismäßigkeit unterstellt. Je komplexer die Versorgung ist, desto umfangreicher muss der Arbeitgeber informieren.

Wenn ein Arbeitgeber diese Information durch einen externen Berater erledigen lässt, dann ist dieser Berater oder das Beratungsunternehmen als Erfüllungsgehilfe zu betrachten (§ 278 Satz 1 BGB).

Zitat § 278 BGB:

„Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden……“

 

Wenn dieser Erfüllungsgehilfe eine ausreichende Information unterlässt, dann haftet hierfür der Arbeitgeber.

Im „Innenverhältnis“ kann dann der Arbeitgeber allerdings bei fehlenden Informationspflichten Regress fordern.

 

Mögliche Szenarien:

  1. Berater ist als Makler oder Mehrfachagent

In diesem Fall wird der Arbeitgeber direkt den Makler in Regress nehmen. Je nach Fallkonstellation kann der Regress durch die Vermögenschadenshaftpflicht gedeckt werden, oder der Makler hat (mind. einen gewissen Teil) selbst zu bezahlen.

 

  1. Berater ist Ausschließlichkeitsvertreter (z. B. angestellter Außendienstmitarbeiter)

Bei angestellten Außendienstmitarbeitern haftet die Versicherungsgesellschaft und wird in der Regel den Schaden selbst begleichen müssen. Ein Regress beim angestellten Außendienstmitarbeiter ist meist auch schwierig.

Beweislastumkehr

Die Beweislastregel des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB wird bei der Arbeitnehmerhaftung zu Gunsten des Arbeitnehmers modifiziert. Nach § 619a BGB muss der Arbeitgeber (darlegen und) beweisen, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten, d. h. verschuldet hat.

 

Allein dies führt dazu, dass der Arbeitgeber (Versicherungsunternehmen)  in der bAV einem angestellten Arbeitnehmer dieses Verschulden nachweisen muss und es nicht an der fehlenden Aus- und Fortbildung, die der Arbeitgeber zu veranlassen hat, lag.

Und selbst wenn der Fehler durch den Arbeitnehmer eigenverschuldet wurde, wird zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden.

Bei den meisten Gesellschaften wird die betriebliche Altersversorgung – insbesondere die Entgeltumwandlung durch Direktversicherung und beispielsweise Pensionskasse – von fast jedem Vermittler angeboten.

Daraus resultieren auch in der Praxis, dass die Arbeitgeber-Beratung und die laufende Betreuung der bestehenden bAV-Verträge durch den Versicherungsvermittler übernommen wird.

Wenn ein Versicherungsvermittler die betriebliche Altersversorgung nicht als Kerngeschäft anbietet, dann ist das Knowhow nicht auf dem aktuellen Stand. Dies führt zu Fehlberatungen, wie es im Übrigen beim LAG Hamm im Urteil festgestellt wurde.

bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betreiblichen Altersversorgung haben
bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betreiblichen Altersversorgung haben

Allerspätestens wenn es um die laufende Arbeitgeber-Betreuung geht, sollten ausschließlich bAV-Spezialisten (oder Personen mit qualifiziertem bAV Berufs- oder Studienabschluss) die laufende Betreuung des Arbeitgebers übernehmen.

Beachtet dies das Versicherungsunternehmen, ist das Risiko eines Regresses durch den Arbeitgeber (VN) minimiert. Wird dies nicht beachtet, müsste dieses erhöhte Risiko unternehmensintern berücksichtigt werden (Risikomanagement und Solvency II).

 

Für Arbeitgeber ergibt sich, dass der Versicherungsvermittler gut ausgewählt werden sollte.

Ist der Vermittler durch entsprechende Nachweise qualifiziert (z. B. Schreiben der Gesellschaft oder qualifizierter Ausbildungsnachweis, beispielsweise „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung), dann ist hierdurch eine Risikominimierung schon geboten.

 

Für alle Beteiligten bedeutet dies:

Die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung gehört in die Hand von Spezialisten, die sich auch laufend weiterbilden müssen.

Für den Arbeitgeber bedeutet dies, den Berater nicht (ausschließlich) nach Sympathie auszuwählen, sondern auch auf entsprechenden Ausbildungen oder Nachweise zu achten.

Und zum Schluss noch folgender Hinweis an Arbeitgeber, die der Auffassung sind: „Da lasse ich keine betriebliche Altersversorgung zu“:

Wenn ein Arbeitgeber die Entgeltumwandlung ablehnt und dies später durch den Arbeitnehmer nachgewiesen werden kann, dann ergibt sich für den Arbeitgeber ein erheblicher Schaden. Denn gem. dem o. g. Urteil muss der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum einen zulassen und haftet bei Nichtzulassung für den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers. Und dies könnte für einen Arbeitgeber der höchst mögliche Schaden bedeuten.

Moderne Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung speziell für die Personalbindung und der Personalgewinnung.

Gerade im Zeitalter des Fachkräftemangels – der inzwischen auch im regulären Personalmarkt aufgrund der guten Konjunktur vorhanden ist – kann durch intelligente Baustein-Firmen-Versorgungssysteme das Personalmarketing erheblich erleichtert werden.

Last, but not least: Im o. g. Fall handelt es sich zwar um die betriebliche Altersversorgung in der „bisherigen Welt“, allerdings wäre dieser Haftungsfall auch in dem Sozialpartnermodell (neue „bAV-Welt 2“ entstanden.

 

© www.bav-Experte.de

Fachliteratur: www.bAV-Leitfaden.de

Empfehlung bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung, HR-, Renten- und Steuerberater www.bAV-Leitfaden.de
Empfehlung bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung, HR-, Renten- und Steuerberater www.bAV-Leitfaden.de

 

bav-Experte--bav-Leitfaden
bav-Experte- Werner Hoffmann Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

 

 

 

 

 

 

 

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‪#‎ErsteHilfe‬ ist kinderleicht und können teilweise schon Kinder lernen

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Neben der medizinischen Versorgung ist auch die rechtliche Vorsorge bereits ab 18 notwendig durch

Wer sehen möchte, wie selbst ein 3-jähriges Kind die Erste Hilfe mit der stabilen Seitenlage  durchführt, kann gerne das Video hier ansehen. Hut ab, der dem Kind, wie es die Seitenlage durchführt.

Link: https://www.facebook.com/Forum55Plus/posts/1239421089419284

#Radikalismus in Deutschland – Die #Gegner unserer #Demokratie

Radikalismus in Deutschland  – http://swrmediathek.de/player.htm?show=8a9c5800-e504-11e5-b881-0026b975e0ea
Wir sind für unsere #Demokratie und deshalb teilen wir hier einen Film.
 
#AFD#NPD#Landtagswahlen 2016
#Politik
#Extremistische #Gruppierungen gibt es nicht nur von #Rechts, sondern auch von #Links. Wir leben in einer Demokratie mit einer Verfassung. Und dies soll erhalten bleiben.
Welche Gefahren entstehen, wenn die NPD verboten wird?
Was verbindet die NPD mit der AFD?
Einen interessanten Film gab es beim SWR3 am Donnerstag, dem 9.3.2016 um 23:30 Uhr.
Für alle, die diesen Film nicht mehr sehen konnten, gibt es hier den Link zum Film: 

#Pflegepflichtversicherung #Pflegezusatzversicherung #Pflegeleistungen

Auf der Internetseite www.forum-55plus.de gibt es ab sofort umfangreiche Informationen über die Pflegeversicherung.

#Information über die #Pflegeversicherung
  • Wann ist man #Pflegefall?
  • Wann erbringt die #Pflegeversicherung Leistungen?
  • Welche Leistungen gibt es bei der #Pflegeversicherung?
  • Lohnen Zusatzversicherungen bei der Pflegeversicherung?
  • Auf welche bereiche muss ich bei einem #Vergleich der Pflegeversicherungen achten?
  • Was ändert sich ab 2017?
 
Pflegeversicherung-Leistungspakete


Auf der Internetseite www.forum-55plus.de gibt es viele Informationen zu diesen Themen?
 
Ebenso erhalten Sie diese Informationen mit der kostenfreien App für iphone, android oder windowsphone – smartphones
 
Die kostenfreie APP steht ebenso auf der Internetseite als Link zur Verfügung.
www.forum-55plus.de

Wenn #Blinde plötzlich #Autofahren können

Es ist soweit – Zwar noch in der Testphase, allerdings ist damit zu rechnen, dass spätestens in 5 Jahren die ersten PKW komplett ohne Autofahrer die Fahrstrecke zurücklegen.

Autofahren-Blinde

Selbstfahrertests gibt es derzeit schon bei unterschiedlichen Unternehmen. Neben Alphabet (Muttergesellschaft von google) sind auch Apple und einige traditionelle Fahrzeugbauer und Zulieferer (z.B. Bosch) an den Entwicklungen von google Self-Driving beteiligt.

Wie das auto in der Vergangenheit bereits eine Revolution war, so wird es auch in der Zukunft vieles verändern.

Die Landflucht wird zurückgehen

Wenn Senioren oder Sehbehinderte aufgrund von Handicaps bisher nicht mehr ein Fahrzeug fahren konnten, dann wird dies der Vergangenheit angehören. Die Landflucht – gerade von Senioren in die Stadt – wird hierdurch vielleicht wieder zurückgehen, denn zum Einkaufen benötigt man zwar weiterhin einen PKW, allerdings muss niemand mehr das Fahrzeug lenken.

Carsharing wird sich eher durchsetzen:

Bisher war es oft so, dass jeder einen eigenen PKW nutzen wollte. Ein Fahrzeug zu teilen hatte sich bisher noch nicht durchgesetzt. Ein Grund war bisher, dass jeder Fahrzeugtyp unterschiedlich ist und man sich erst mit dem Fahrzeug näher beschäftigen musste (wie öffnet man den Tankdeckel usw.).

Wenn das Fahrzeug alleine fahren kann……..

…. dann fahren auch Sehbinderte, Senioren und auch Kinder.

Wer es noch nicht gesehen hat, dass dies wirklich funktioniert, kann sich gerne den nachfolgenden Film ansehen:

Auto selbstfahrend

#Reiseziele – Die TOP10-Liste 2014 – Und 2015? -Kostenlose #SOSAPP

Zu den TOP 10 aller Nationen nach Anzahl der Besucher 2014 (in Klammern 2013) zählten:

  • Frankreich 85 Mio. (84,7)
  • USA: 74,7 Mio.  (69,8 Mio.)
  • Spanien 65 Mio. (60,7 Mio.)
  • China 55,6 Mio. (55,7 Mio.)
  • Italien 48,5 Mio. (47,4 Mio.)
  • Türkei 40,3 Mio. (37,8 Mio.)
  • Deutschland 32,9 Mio. (31,5 Mio.)
  • Großbritannien 33,2 Mio. (31,2 Mio.)
  • Russland 29,6 Mio. (28,4 Mio.)
  • Malaysia 28,2 Mio. (25,7 Mio.)

Egal wo Sie dieses Jahr Ihren Urlaub verbringen, eine gewisse Vorsorge gehört dazu.

Hier ein Tipp:

Kostenlose #APP #SOS #Notfall
„SOS: Hilfe im Ausland“ – die Debeka-App für Ihr Smartphone

Sie sind im Ausland unterwegs, vielleicht sogar im Urlaub. Was kann man in einem fremden Land dann wohl am wenigsten gebrauchen? Richtig: einen Unfall oder eine Erkrankung! Die Suche nach einem Arzt oder Krankenhaus kann zur Herausforderung werden, gerade wenn man fremd ist. Sie brauchen Hilfe, jemanden, an den Sie sich im Notfall wenden können.
Die Lösung: Die neue „Auslands-SOS“ App der Debeka. Das ist Ihr persönlicher Sofortkontakt zu unserem 24-Stunden-Notrufservice.

Welche Funktionen hat die Debeka-App „Auslands-SOS“?

24-Stunden-Notrufhotline und Hotline für Arzt oder Krankenhaussuche
Weltweites Notrufverzeichnis
Länderinformationen und Impfempfehlungen
Tipps zur Ersten Hilfe
GPS Übermittlung per E-Mail im Notfall
Laden Sie unsere App „Auslands-SOS“ kostenfrei herunter.

Um den Debeka-Auslandsservice vollständig verwenden zu können, müssen Sie bei uns krankenversichert mit Schutz für Auslandsbehandlungen sein (z. B. Auslandsreise-Krankenversicherung, private Krankenversicherung, auch in weiteren Zusatztarifen enthalten).

http://www.debeka.de/service/app/index.html

#Urlaubsbuchung – vielleicht mal am #Chiemsee ?

Das Jahr hat begonnen und auch viele Senioren überlegen sich, wo sie dieses Jahr ihren Urlaub verbringen….

Wo es die Deutschen in diesem Jahr hinzieht? Sicherlich wird auch ein größerer Teil aufgrund der Unruhen in Deutschland auch Urlaub machen.

Für alle, die in Deutschland mal einen Aktivurlaub machen möchten, hier eine Reiseempfehlung:

Fahren Sie an den Chiemsee in Bayern! Dort haben Sie die Möglichkeit sich ein E-Bike auszuleihen und den See zu umradeln. Und wer die Strecke nicht ganz schafft, hat auch die Möglichkeit mit dem Schiff die Route erholsam abzukürzen.

Ein Film sagt vielleicht mehr als tausend Worte…. Schauen Sie sich einfach diesen Film an:

 

 

#Ehrenamtliche #Tätigkeit bei #gemeinnützigen #Organisationen

Der Staat fördert #ehrenamtliche #Tätigkeiten für #gemeinnützige #Organisationen.

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Neben dem Spaß an dem Engagement gibt es auch eine Vergütung und steuerliche Förderungen, die wir hier erläutern.

Vielleicht gibt es auch bei Ihnen in der Nähe gemeinnützige Einrichtungen, die Ihre Hilfe gerne haben möchten.

Der NEWSBLOG vom Forum-55plus.de für Senioren, Rentner, Vorruheständler, Pensionäre und 55plus
Forum-55plus – Blog

Neben Sportvereinen, Pflegeheimen gibt es auch andere Einrichtungen, die Sie unterstützen können. Hier ein paar Beispiele:

Schulung, Ausbildung von Menschen am Computer, ipad iphone (beispielsweise bei Menschen ab 60 im Rahmen der Demenzvorsorge)

  • Ausbildung von jüngeren Menschen
  • Fortbildung von behinderten Menschen
  • Vorträge über unterschiedliche Themen, z.B. Vorträge über Demenz, rechtliche Vorsorge
  • Filmen von Vorträgen und Informationsveranstaltungen, die anschließend der gemeinnützigen Organisation zur Verfügung stehen (zum Zwecke des gemeinnützigen Vereins).

Wichtig ist, dass die Zwecke des Vereins hierbei berücksichtigt werden

 

Ist eine pauschalierte Aufwandsentschädigung steuerfrei?

Gemäß § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt. Werden darüber hinaus Zahlungen erbracht, müssen diese weitergehenden, die Summe von 720 Euro übersteigenden Beträge versteuert werden.

Es handelt sich hierbei um eine Pauschale für Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind. Alle Betriebsausgaben und Werbungskosten sollen unter diesen Tatbestand fallen. Von dieser Regelung können etwa Vereinsvorsitzende, Kassenprüfer oder andere Personen, die in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, profitieren.

 

Die Ehrenamtspauschale steht aber nicht neben anderen Steuerbefreiungen. So kann etwa die Steuerbefreiung von Reisekosten daneben nicht geltend gemacht werden.

Zusätzlich kann daneben die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden, selbst dann, wenn die Tätigkeiten in demselben Verein stattgefunden haben. Es muss sich dann aber um zwei verschiedene, voneinander abgrenzbare Tätigkeiten handeln.

Voraussetzungen:

– die Tätigkeit dient der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
– die Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, also zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs ausmacht.

 

Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale ist von der Steuer ausgenommen (max. jedoch 2.400 Euro). Die gesetzliche Grundlage steht in § 3 Nr. 26 EStG (Stand: 2014)

Von dieser Steuerbefreiung werden alle Einnahmen erfasst, also Aufwandsentschädigungen und auch Entlohnung in Geld.

Voraussetzungen

Damit diese Steuerbefreiung möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen.

– Es muss sich um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine künstlerische Tätigkeit oder auch um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen handeln.

– Die Tätigkeit muss Dienst einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft erbracht werden

– Es besteht der Zweck, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern.

Andere steuerliche Vergünstigungen können neben der Übungsleiterpauschale angewandt werden.

Wichtig: Es darf sich nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Die nebenberufliche Tätigkeit ist erfüllt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.

Liegen die Voraussetzungen vor, können pro Person und Jahr 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Der diesen Freibetrag übersteigende Teil der nebenberuflichen Einnahmen muss versteuert werden.

Verhältnis zur Ehrenamtspauschale

Für dieselbe Tätigkeit darf neben der Übungsleiterpauschale nicht auch noch die Ehrenamtspauschale beansprucht werden.
Es dürfen beide Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, unerheblich ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.

 

Anrechung auf HART IV bzw. ALG II

Die Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten verfolgen einen anderen Zweck als die Leistungen des SGB II, die den Lebensunterhalt sicherstellen sollen.

Alle Zahlungen, die einkommenssteuerfrei sind, wie etwa die Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, werden also grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.

Sie werden dann angerechnet, wenn die Gerechtigkeitsprüfung ergibt, dass neben den zweckbestimmten Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB II ungerechtfertigt wären. Dies ist nicht anzunehmen, wenn die Zuwendungen den Betrag von 200 Euro nicht übersteigen.

Die Übungsleiterpauschale von 200 Euro im Monat ist damit anrechnungsfrei. Bei höheren Zuwendungen ist der Betrag, der 200 Euro übersteigt, anrechenbar, wenn nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen dargelegt werden.

Ehrenamtliche Tätigkeit bei ALG I (Arbeitslosengeld I)

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (oder auch Arbeitslosengeld II), stellt sich allerdings die Frage, ob dies nicht im Widerspruch zur Arbeitsvermittlung steht.

Das Merkblatt für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierzu folgende Informationen:
„Üben Sie unentgeltlich eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, steht dies der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn die Tätigkeit bestimmten Anforderungen genügt. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit grundsätzlich z.B. auch dann nicht entgegen, wenn sie 15 Stunden oder mehr wöchentlich erfasst und der pauschalierte Auslagenersatz plus Aufwandsentschädigung den Betrag von 200 Euro monatlich nicht übersteigt.

Sie sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.“

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.forum-55plus.de

 

 

 

 

Sexualität in der Menopause

Sexualität in der Menopause

#Antiaging bei der Frau – #Hormonersatztherapie –

Bei dem Thema Antiaging geht es nicht nur um das äußerliche Erscheinungsbild, sondern auch um den gesamten Hormonhaushalt der Frau.

Einen interessanten Vortrag hatte Frau Dr. Isolde Semm bei dem Kinderwunsch-Ärztekongress (Herbsttagung 2015) gehalten.

Dem Vortrag können Sie hier ansehen.

Auf der Internetseite https://www.kinderwunschzentrum-stuttgart.de/aerzte-info/fortbildungsveranstaltung-2015/index.html
finden Sie weitere interessante Vorträge von dem Ärztekongress

#Ohne #Kinder ist ein #Testament besonders wichtig! #Notfallordner #Vorsorgeordner

Bei Jan & Sabine blieb die Ehe kinderlos. Als Jan bei einem Verkehrsunfall zunächst 3 Monate im Koma lag, dann geistig behindert und anschließend nach einem Jahr verstorben war, wurde es für Sabine zum Horror.

Hier zu den einzelnen Situationen einige Ergänzungen:

Während der Zeit, in der Jan geschäftsunfähig war (Koma & geistige Behinderung) wollte Sabine die Geschäfts von Jan regeln. Zunächst musste sie zum Betreuungsgericht und die Betreuung beantragen.

Recht

Die ist nicht nur bei nicht verheirateten Paaren eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch bei Verheirateten.

Durch die Betreuung hätte Sabine alle Angelegenheiten von Jan regeln können, allerdings hatte die Schwiegermutter Einspruch eingelegt, der dazu führte, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer eingesetzt hatte.

Konsequenz: Der gesetzliche Betreuer handelt autark und Sabine hatte keine Möglichkeit etwas selbst zu regeln. Selbst die Kontovollmacht wurde hierdurch wertlos. Der gerichtliche Betreuer hatte neue Konten eröffnet, wodurch Sabine auch finanziell größere Probleme hatte.

Richtig heftig wurde es jedoch nach dem Tod von Jan:

Da kein Testament vorhanden war, erbte Sabine nicht automatisch alles. Bei Ehepaaren ohne Kinder erben etwa 50 % die Eltern des Verstorbenen, bzw. wenn diese nicht mehr leben, die Kinder der Eltern (also Schwager und Schwägerin von Sabine). Wären Jan und Sabine nicht verheiratet gewesen, hätte Sabine überhaupt keinen Erbanspruch ohne Testament.

Zu einer guten Vorsorge gehören:

  • Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • und ein Testament

Umfangreiche Unterlagen bietet der #Notfallordner-#Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de 

Zum Preis von 27,– € erhalten Sie eine umfangreiche Vorsorgeorganisation inkl. Formulare und Mustertexte (über 140 Seiten).

Inzwischen gibt es diesen #Notfallordner-#Vorsorgeordner auch für über 50 Selbstständigen-Gruppen. Gerade bei Selbstständigen ist die Einbeziehung der beruflichen Vorsorge ebenso wichtig; und diese kann sehr unterschiedlich sein, da hier auch gesetzliche Vorgaben vorhanden sein können (z.B.: Apothekergesetz oder Handwerksordnung).