Rente Vorsorge Immobilienkauf – Veränderungen in der Zukunft

#Rente und #Vorsorge durch #Kauf einer eigengenutzte #Immobilie – #Immobilienpreise (immer noch) im Aufschwung. Wohnraum auf dem Land wird auch teurer.

Der #Immobilienerwerb zur #Eigennutzung ist und bleibt eine Empfehlung zur #Altersvorsorge.

Allerdings sollten die Zinsen – auch wenn sie langfristig nicht markant ansteigen werden – LANGFRISTIG – festgeschrieben werden.

Eine #Zinsfestschreibung bis zum Ende der #Darlehenslaufzeit bieten allerdings wenige Institute an.

(Sofortfinanzierung mit einer #Zinsfestschreibung über die #gesamte #Laufzeit gibt es seit vielen Jahren bei der #Debeka

https://www.debeka.de/produkte/bausparen_finanzieren/finanzieren/index.html )

Inwieweit der #Erwerb einer Immobilie zum vermieten als Altersversorgung sinnvoll ist, muss kritisch betrachtet werden.

Gründe:

1.

Die Anzahl der Wohnimmobilien beträgt heute etwa 40 Mio.

In Deutschland leben derzeit etwa 82,8 Mio. Menschen.

Aufgrund des demografischen Wandels werden bei einer Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau zu wenig Kinder geboren); es wären 40% mehr Kinder notwendig (2,1), damit die Bevölkerung konstant bleibt.

Die Bevölkerung wird kleiner und in den kommenden 30 Jahren auf ca. 64-73 Mio. zurückgehen.

Die Nachfrage nach Immobilien wird hierdurch kleiner.

2.

Wer eine Immobilie kauft, um diese zu vermieten, muss auch berücksichtigen, dass diese Immobilie altert und Investitionen später notwendig sind.

3.

Eine vermietete Immobilie macht auch Arbeit.

Neben

– der Abrechnung,

– der evtl. Teilnahme an Eigentümerversammlungen

– der Neuvermietung

besteht auch das Risiko des Mietausfalls, wenn der Mieter nicht mehr seine Miete bezahlt bzw. bezahlen kann (Arbeitslos, zu geringe Rente, Erwerbsunfähigkeit, Tod des Partners usw.)

Je älter der Eigentümer (Vermieter) ist, desto schwieriger wird diese Arbeit.

Meist muss dann diese Tätigkeit auf andere Personen übertragen werden (Angehörige oder Hilfsdienste: www.privatbuero.de

Insofern ist zwar der Kauf für die eigene Immobilie zu empfehlen, allerdings der Kauf einer Immobilie zum vermieten gut zu überlegen.

Wer nun meint, dass Ballungszentren immer eine hohe Nachfrage haben werden, sollte die Veränderungen, die es in den kommenden 30 Jahren geben wird, nicht übersehen.

Digitalisierung und autonomes Fahren verändert die Welt und auch Deutschland

Durch:

– autonomes Fahren

– digitale Transformation (Veränderungen in der Arbeitswelt)

wird sich nicht nur der Arbeitsort (z.B. mehr Homeoffice, Studium zum größten Teil von zu Hause aus) verändern, sondern auch unsere Kultur verändern.

Gerade auch das autonome Fahren wird dazu beitragen, dass man nicht mehr im Ballungszentrum wohnen muss.

Zwei Tipps:

1.

Wer die Altersversorgung im Blickfeld hat, sollte auch die rechtliche Vorsorge spätestens dann berücksichtigen.

Neben der Dokumentation aller Unterlagen (z.B. auch Originalscheidungsurteil oder wichtige Ergänzungsvereinbarungen bei der betrieblichen Altersversorgung sollten auch

– Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, ggf. Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Testament, Bestattungsverfügung usw.

nicht vergessen werden.

Ideal ist hier der „Notfallordner-Vorsorgeordner“ von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Diese Notfallvorsorge gibt es in 90 verschiedenen Versionen, abhängig vom beruflichen Status, der hierbei dringend zu berücksichtigen ist.

(Preis ab 27 Euro inkl.MWSt.zuzügl. Verpackung und Versand)

2. Einen Trend über die derzeitige Immobilienpreise hat die Postbank gerade veröffentlicht.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wohnraum-auf-dem-Land-wird-auch-teurer-article20898060.html

Notfallvorsorge für Alleinerziehende durch Notfallordner – Vorsorgeordner

#Notfallvorsorge Alleinerziehende durch Notfallordner – Vorsorgeordner besonders wichtig

Alleinerziehende sollten besonders auf die Vorsorge durch einen Notfallordner achten.

Natürlich haben sich viele Eltern schon öfters auf einer gemeinsamen Autofahrt Gedanken gemacht, was mit den Kindern passiert, wenn es jetzt einen Autounfall geben würde.

Ebenso haben auch Alleinerziehende darüber kurz mal nachgedacht.

Welche Konsequenzen entstehen können, macht der nachfolgende Film deutlich:

Tipp #Alleinerziehende

Film –> Notfallvorsorge Alleinerziehende

Bei einer Vorsorge von Alleinerziehenden ergeben sich viele Fragen, die erst durch den Notfallordner – Vorsorgeordner bewusst werden.

Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich versterbe oder Geschäftsunfähigkeit bin?

Wer darf sich um mein Kind kümmern? Sind das automatisch der Ex-Partner, meine Eltern, die Paten oder Geschwister?

Wer soll sich um mein Vermögen kümmern, so dass die Kinder später davon etwas haben?

Wer soll sich um das Erbe kümmern, bis meine Kinder erwachsen sind?

Welcher Versicherungsschutz ist vorhanden und sollte angepasst werden?

Was passiert, wenn ich Pflegefall werde? Müssen dann die heute minderjährigen Kinder ab 18 für mich sorgen?

Der Notfallordner – Vorsorgeordner ist nicht nur als umfangreiche Dokumentation anzusehen, sondern gibt auch viele Tipps.

Auf dem Markt gibt es viele Notfallordner. Und meist für alle Personen den gleichen Notfallordner.

Den „Notfallordner-Vorsorgeordner“ gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.

Grund: Die Vorsorge unterscheidet sich zwischen vielen unterschiedlichen Gruppen, z.B.

  • Angestellte
  • Beamte
  • Selbstständige (Personengesellschaft)
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Ärzte
  • Apotheker
  • 41 zulassungspflichtige Handwerkergruppen
  • Zulassungsfreie Handwerker
  • Etc.

In all diesen Gruppen sind Besonderheiten zu beachten.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner hat auch ausreichen Platz für die Aufbewahrung aller wichtigen Dokumente (8 cm Breite) und beinhaltet zwischen 140-170 Seiten (je nach Zielgruppe).

Zu bestellen bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner-Vorsorgeordner – in 90 verschiedenen Versionen

Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner – Notfallmappe oder Vorsorgemappe nicht geeignet

Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.

Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.

So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.

Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.

Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine abheften von Unterlagen besteht.

Ordnerausführung:

Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.

Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.

Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.

Ordnerinhalt:

Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.

So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.

Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Pflegesituation
  • Krankheit
  • Vererben und Vermögensübertragung
  • Todesfall

So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner – Vorsorgeordner
Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?

Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.

Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.

Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.

Beispiele:

Notfallordner für Beamte

Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.

Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige

Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.

Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen

Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).

Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.

TIPP:

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de erhalten Sie eine Auswahl von über 90 unterschiedlichen Berufen und Branchen.

Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.

Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein  Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.

Preis Notfallordner – Vorsorgeordner

Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

 


Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.


Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.


Der Autor ist

  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Generationenberater (IHK)
  • Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

 

 

Arbeitslosenquote auf Rekordtief – Tendenz weiter sinkend-Arbeitgeber müssen aktiv werden

Die #Arbeitslosenquote befindet sich auf einem Rekordtief und sinkt weiter.

Selbst für 50Plus-Arbeitssuchende wird es derzeit immer einfacher, eine neue Tätigkeit zu finden.

Zeiten, in denen man mit 55 zum alten Eisen zählte, sind vorbei. Aufgrund der Vollbeschäftigung ist der Bewerbermarkt für Arbeitgeber immer schwieriger.

Zusätzlich sehen viele Arbeitgeber inzwischen, dass ältere Arbeitnehmer auch einen hohen Erfahrungswert haben.

Zwar ist derzeit oft noch eine Befristung in den Arbeitsverträgen, allerdings mit abnehmender Tendenz.

Gründe für Befristungen sind in erster Linie die Risiken auf Unternehmensseite. Beispiele:

  • Bisheriger Arbeitnehmer ist in Mutterschutz oder nimmt Pflegezeit
  • Unternehmensentwicklung / Auftragslage / technische Weiterentwicklung sind hohes Risiko

Da jedoch die Arbeitslosenquote immer geringer ist, sind Arbeitgeber zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bereit.

Letztendlich kann ein Arbeitnehmer auch mit einer regulären Probezeit von bis zu 6 Monaten eingestellt werden.

Für Arbeitgeber ist inzwischen nicht nur der Fachkräftemarkt leergefegt, sondern auch gute zuverlässige ungelernte Arbeitnehmer entwickeln sich zur „Mangelware“.

Dies wird sich auch in den kommenden 20-30 Jahren nicht ändern.

Im Gegenteil:

Bei einer Anzahl von 44,9 Mio. Erwerbstätigen, die momentan noch ansteigt, werden in den kommenden 30 Jahren nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige zur Verfügung stehen.

Grund ist der demographische Wandel in allen Industrieländern. Eine Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau führt dazu, dass wir in 25 Jahren auch weniger Arbeitnehmer erhalten, als bisherige Arbeitnehmer in Rente gehen. Diese niedrige Geburtenrate besteht schon seit einiger Zeit.

Die geburtenstarken Jahrgänge 1955-1970 werden in den kommenden Jahren in Rente gehen.

Für Arbeitgeber ein hoher Erfahrungsverlust und eine schwierige Situation, wenn der Arbeitsmarkt leer gefegt ist.

Das Anwerben der Arbeitgeber von neue Arbeitnehmern wird immer schwieriger.

Auch die Digitalisierung ist alleine kein Ausweg, denn in vielen Arbeitsbereichen kann dies nur eine Ergänzung sein und führt letztendlich dazu, dass im Fachkräftebereich (z.B. IT) die Findung von Arbeitnehmern noch schwieriger wird.

Arbeitgeber müssen aufgrund dieser Situation neue Wege gehen, um weiter erfolgreich zu sein.

  1. Arbeitsangebot ohne Befristung
  2. Parallele Planung der Digitalisierung
  3. Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

Thema

Befristung:

Ein Bewerber hat bereits heute die Wahl, bei welchem Arbeitgeber er arbeiten möchte (je nach Region, Qualifikation und Gesundheitszustand).

Hierbei spielt – insbesondere bei Bewerbern ab 50 – nicht nur der Bruttoverdienst eine Rolle. Eine Befristung auf 1 oder 2 Jahre ist gerade bei diesen Bewerbern ein Abwahlkriterium. Letztendlich führt keine Befristung bei einer späteren Kündigung lediglich zu einer geringen Abfindungszahlung, wenn der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden kann (1-2 Monatsgehältern).

Digitalisierung / digitale Transformation

Erfolgreiche und innovative Unternehmen werden hier nach Lösungsansätzen suchen und dies nicht nur durch Unternehmensberater und den Chef oder der Entwicklungsabteilung, sondern auch durch Ideenbörse bei den Mitarbeitern. Gerade hier schlummert ein enormes Potenzial.

  • Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

Nicht nur das Nettogehalt ist für den Arbeitnehmer entscheidend.

Andere Maßnahmen sind bei der Mitarbeiterfindung durchaus wichtig. Beispiele:

Nicht jeder Betrieb ist in der Lage, alle Förderungen anzubieten.

Allerdings gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.

Eine interessante Seite zu den Themen

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Krankenversicherung
  • Betriebliche Unfallversicherung
  • Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern
  • Unterstützung bei Familienpflege
  • Fortbildung von Arbeitnehmern für unterschiedliche Lebenslagen
  • Einbindung der Familie

Internetlink:

blog.bav-versorgung.de

Kantinenangebot

Nicht zu unterschätzen ist auch das Angebot einer Kantine. So gibt es bereits Unternehmen, die bei einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern eine Kantine eröffnen und ihr Angebot auch betriebsfremden Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.

Bei Kleinbetrieben sind Kooperationen mit nahegelegenen anderen Betrieben durchaus auch einmal zu prüfen; ebenso auch, dass sich Betriebe hier zusammenschließen.

Gesundes Essen führt letztendlich auch zu weniger Ausfallzeiten.

Kinderbetreuung

Größere Firmen bieten immer öfter eine Kinderbetreuung an oder sorgen zumindest durch Unterstützungsmaßnahmen für die Betreuung von Kindern.

So baut beispielsweise die Firma TRUMPF GmbH + Co. KG

in Ditzingen einen Kindergarten für die Kinder der Mitarbeiter. Das Angebot steht auch anderen Kindern offen.

Für Mitarbeiter von Kleinbetrieben in der Nachbarschaft ist dies sicherlich auch interessant. Personalabteilungen dieser Kleinbetriebe sollten diese Chance aktiv nutzen und betroffene Mitarbeiter mit Kleinkindern darauf hinweisen.

  • Bildungszeitgesetz -Fortbildung von wichtigen Themen – auch für unterschiedliche Lebenslagen

Durch das Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub.

Wenn der Arbeitgeber entsprechende Fortbildungen anbietet, dann wird das Arbeitgeberangebot darauf angerechnet.

Eine Reihe von Themen kann für den Arbeitnehmer zu einer Belastung im Alltag führen, wenn er nicht eine entsprechende Vorbildung hat. Dies kann dann zu Ausfallzeiten führen oder auch zusätzlich eine Belastung der Personalabteilung sein.

Beispiele von Mitarbeiterseminaren:

  • Unfallverhütung
  • Fahrertraining ADAC
  • Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Testament
  • Was ist im Pflegefall zu beachten
  • Was ist wann im Todesfall zu beachten?
  • Ruhestandsvorbereitung

Zu vielen Themen gibt es natürlich auch Fachliteratur – z.B.

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

allerdings sind Seminare hierzu erlebnisreicher.

Wer sich als Arbeitgeber aktiv einbringt, sorgt auch beim Mitarbeiter für ein langfristiges Bindungsinstrument. Der Mitarbeiter sieht, dass der Chef bzw das Unternehmen sich für die Arbeitnehmer engagiert.

Dankschreiben an die Mitarbeiter

Neben Betriebsfeiern, „Tag der offenen Tür“ werden inzwischen auch die Familien verstärkt berücksichtigt.

Ebenso werden Geburtsbriefe an Mitarbeiter und Ehepartner – mind. zum runden Geburtstag genutzt.

Einige Betriebe schreiben auch regelmäßig die Familie an Weihnachten an und bedanken sich auch beim Partner für den Einsatz des Arbeitnehmers.

Hierbei werden dann auch die Vorteile des Arbeitnehmers durch die Betriebszugehörigkeit aufgezeigt.

Beispielsweise wird der aufgewendete Betrag für die betriebliche Versorgung genannt.

Hierbei ist jedoch die Datenschutzgrundverordnung zu beachten.

Das Spielfeld Mitarbeiterleistungen wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein und für Betriebe immer wichtiger werden.

Das Produktivkapital „Mensch“ wird in den kommenden Jahren ein Nadelöhr; selbst dann, wenn sich die Wirtschaft abflachen würde.

Werner Hoffmann

1.Vorsitzender Forum-55plus.de

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Generationenberater (FH)

Rentenberater überprüft Rente – Witwe erhält 51.000 Euro Nachzahlung

#Rentenberater #Rente #Rentenüberprüfung #gesetzliche #Rentenversicherung

Mitunter kann es lohnen, seinen Rentenbescheid prüfen zu lassen.

Rentnerin bekommt 51.000 Euro Nachzahlung

Da ihr versehentlich 18 Jahre lang nur die kleine Witwenrente statt der großen ausgezahlt wurde, bekommt sie nun eine satte Nachzahlung und eine Rentenerhöhung.

Die Witwe hatte eigentlich nur ihren Rentenbescheid wegen Altersrente prüfen lassen wollen, als ein Rentenberater entdeckte, dass ihr für 18 Jahre zu wenig Hinterbliebenenrente gezahlt wurde.

Als die Frau 36 Jahre alt war, verstarb ihr Ehemann, woraufhin sie die sogenannte kleine Witwenrente erhielt.

Ab ihrem 45. Geburtstag hätte sie Anspruch auf die große Witwenrente gehabt.

Die Umstellung hatte die Rentenversicherung vergessen.

Überprüfung durch Rentenberater

Auf die Nachfrage stellte die gesetzliche Rentenversicherung einen neuen Bescheid aus.

Hierdurch hatte die Witwe zusätzlich zu ihrer Altersrente die große Witwenrente enthalten, was einen monatlichen Zuschlag von 340,64 Euro bedeutet.

Zudem erhielt die Witwe eine Nachzahlung in Höhe von 51.279,11 Euro.

Grundsätzlich gilt: Heiraten zwei Menschen und ist einer von ihnen gesetzlich rentenversichert, hat der oder die Hinterbliebe im Todesfall des Versicherten oftmals einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Vorausgesetzt, der „Vererbende“ hat mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr.

Versorgungsehen- kein Witwenanspruch

Wird eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.

Kann eine Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege.

Große und kleine Witwenrente/Witwerrente

Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.

Um die große Witwenrente zu beziehen, muss der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners 45 Jahre und 4 Monate alt sein.

Wenn der Hinterbliebene noch nicht 45 Jahre alt ist, aber ein minderjähriges oder behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente.

Hinterbliebenenrente 25%, 55% oder 60%

Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist.

Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent. Ungeachtet dessen wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt.

Außer bei Wiederheirat – dann entfällt der Anspruch. Dann hat der Hinterbliebene aber die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe zwei Jahresrenten aufgrund der Bezüge des vorangegangenen Jahres zu beantragen.

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten.

Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung aber in der Regel auf 24 Monate befristet.

Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 45 Jahre und fünf Monate alt, rutscht dieser in die große.

Wer vor 2002 geheiratet hat und wenn ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, hat hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Besonderer Tipp:

Hilfreich ist bereits zu Lebzeiten das Versichertenkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu überprüfen.

Hierzu gehört auch die Ausbildungszeiten (Schule und Studium) zu melden.

Ebenso ist es sinnvoll, in einem Notfallordner alle Dokumente aufzubewahren.

Viele Tipps – insbesondere bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall bietet der Notfallordner – Vorsorgeordner

von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

www.bav-Experte.de

Notfallordner Unternehmer -Vorsorge Unternehmervollmacht

Der Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Und zu einer Vorsorgevollmacht gehört auch eine Unternehmervollmacht.

Bei Klein- und Mittelbetrieben bestehen jedoch meist gerade einmal Bankvollmachten bzw. Kontenvollmacht.

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen:

  • Privatpersonen
  • Beamten
  • Selbstständigen (Personengesellschaft)
  • Freiberuflern (Ärzte, Apotheker usw)
  • 41 verschiedenen zulassungspflichtige Handwerkern
  • Sonstige Handwerker
  • Unternehmern (Inhaber Kapitalgesellschaft, zB UG, GmbH)
  • und sogenannte Mischfälle

Eine Bankvollmacht kann-wenn keine Vorsorgevollmacht besteht -ungültig werden.

Das Betreuungsgericht kann anstatt dem Lebenspartner, Ehepartner oder Kinder einen Berufsbetreuer einsetzen. Als Grund wird oft vom Betreuungsgericht das Eigeninteresse des Partners genannt.

Der Berufsbetreuer hat dann alle Vollmachten und muss auch für den Geschäftsunfähigen neue Konten aufmachen und treuhänderisch verwalten.

Bei Selbstständigen bestimmt dann plötzlich der Berufsbetreuer. Bei Unternehmern (Kapitalgesellschaften) muss dann beispielsweise der Berufsbetreuer zu Gesellschafterversammlungen eingeladen werden.

Inwieweit dieser Berufsbetreuer dann versiert genug ist, muss oft bezweifelt werden, denn Branchenkenntnisse sind meist nicht vorhanden.

Viele Vorsorgevollmachten und Notfallordner bzw. Vorsorgeordner berücksichtigen diese Differenzierungen nicht!

Pauschal werden dann keine Differenzierungen vorgenommen.

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Das nachfolgende Filmbeispiel macht dies deutlich

YouTube player

Den www.notfallordner-Vorsorgeordner.de gibt es in 90 verschiedenen Versionen.

Hierdurch kann fast jeder Interessierte den Notfallordner / Vorsorgeordner für seine individuellen Bedürfnisse auswählen.

Notfallordner

#Notfallordner Die Vorsorge für den Ernstfall.

Wenn eine Person oder ein Selbstständiger, Arzt, Apotheker oder Unternehmer durch Krankheit oder Unfall nicht mehr handeln kann, möchten die meisten Menschen eine vertraute Person mit den notwendigen Aufgaben beauftragen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Wer keine Vorsorgevollmacht hat, kann sich jedoch niemand auswählen.

Sehr oft wird dann auch ein beruflicher Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt; auch dann wenn jemand verheiratet ist oder Kinder hat!

Darüber hinaus sind für viele Personen (Beamte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) bzw. Unternehmensarten (je nach Branche) spezielle Ergänzungen notwendig.

Aus diesem Grund gibt es bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de

auch über 90 verschiedene Versionen eines Notfallordner / Vorsorgeordner

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

#Notfallordner #Witwenrente #Witwerrente #Vorsorgevollmacht #Testament #Nachlass #Notfallordner #Vorsorgeordner

#Witwenrente #Witwerrente #Vorsorgevollmacht #Testament #Nachlass

#Notfallordner #Vorsorgeordner

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Das sollte Jeder beachten

Wenn ein Paar heiratet und einer von ihnen gesetzlich rentenversichert ist, hat der oder die Hinterbliebe im Todesfall des Versicherten oftmals einen Anspruch auf #Hinterbliebenenrente.

Voraussetzung:

Der „Vererbende“ hat mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr.

Denn wird eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.

Kleine und große Witwenrente

Kann eine #Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege.

Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.

Um die #große #Witwenrente zu beziehen, muss der #Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners 45 Jahre und 4 Monate alt sein. Wenn ein minderjähriges oder aber behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente. Auch dann, wenn das oben genannte Mindestalter noch nicht erreicht ist.

Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist.

Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent. Ungeachtet dessen wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt. Außer bei Wiederheirat – dann entfällt der Anspruch.

Dann hat der Hinterbliebene aber die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe zwei Jahresrenten aufgrund der Bezüge des vorangegangenen Jahres, zu beantragen.

Die #kleine #Witwenrente beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten.

Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung aber in der Regel auf 24 Monate befristet.

Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 45 Jahre und fünf Monate alt, rutscht dieser in die „Große“. Wer vor 2002 geheiratet hat und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, hat hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Eigenes Eikommen wird angerechnet

Für beide Witwenrenten gibt es auch noch einen Zuschlag für etwaige Kinder des Paares. So gibt es für das erste Kind bei der großen Witwenrente 62,05 Euro (West) beziehungsweise 59,37 Euro (Ost).

Für jedes weitere Kind gibt es 31,03 Euro/29,69 Euro.

Bei der kleinen Witwenrente gibt es für das erste Kind 28,21 Euro (West) und 26,99 Euro (Ost). Für jedes weitere Kind gibt es hier 14,10 Euro/13,49 Euro.

Für die ersten drei Monate nach dem Tod des Verstorbenen überweist die Rentenkasse auf Antrag die Rentenansprüche des Verstorbenen in voller Höhe. Eigene Einkünfte mindern dabei die Bezüge nicht.

Was sich nach Ablauf des Sterbevierteljahres ändert.

Dann wird ein eigenes Einkommen angerechnet. Je nachdem, ob altes oder neues Recht gilt. Bei ersterem zählen Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen wie die eigene gesetzliche Rente.

Findet das neue Recht Anwendung, werden auch Einkommen aus Vermögen, Betriebsrenten und auch Leistungen aus privaten Rentenversicherungen berücksichtigt. Von dem so ermittelten Einkommen werden Freibeträge abgezogen.

Diese betragen in den neuen Bundesländern 819,19 Euro und im Osten 738,82 Euro.

Für jedes Kind mit Anspruch auf eine Waisenrente steigt der jeweilige Betrag um 173,77 Euro beziehungsweise 166,26 Euro.

Wenn der Freibetrag abgezogen ist, wird von diesem Betrag wiederum 40 Prozent abgezogen.

Beispiel:

Von einem Einkommen von 2000 Euro würde ein Freibetrag von 819,19 Euro abgezogen. Von den verbleibenden 1180,81 Euro werden 40 Prozent ermittelt.

Diese 472,32 Euro werden dann mit der eigentlichen Witwenrente verrechnet. Bei einer möglichen Witwenrente von 1000 Euro verbleiben dann noch 521,68 Euro.

Wenn ein oder zwei Hinterbliebene nicht heiraten (um die Hinterbliebenenrente weiter zu erhalten), dann kann dies auch im Todesfall nachteilig sein.

Grund:

Im Todesfall gibt es bei nicht verheirateten Paaren nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Alles was der Hinterbliebene darüber hinaus erbt ist erbschaftssteuerpflichtig mit mind. 30% (bis zu 50%).

Da kann schnell die Erbschaftsteuer den Gesamtbetrag der Hinterbliebenenrente übersteigen.

Bezüglich der rechtlichen Vorsorge sind viele Punkte wichtig, die frühzeitig geklärt sein sollten.

Informationen hierzu gibts im Notfallordner

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Paare ohne #Kinder #Notfall #Notfallordner

Wer als #Paar #kinderlos ist, sollte diesen Film ansehen:

YouTube player

Gerade Paare ohne Kinder sollten sich frühzeitig über verschiedene Lebenssituationen Gedanken machen.

Nicht nur ältere Paare, sondern auch junge Paare müssen bestimmte Punkte wissen und regeln.

Oft werden gewisse Vorsorgebereiche weit weg geschoben. Man will ja das Leben genießen und Spaß haben.

Wer nur den Spaß im Blickfeld hat,
missachtet die Wertschätzung des Partners.

erste Hilfe - Stabile Seitenlage
erste Hilfe – Stabile Seitenlage

Denn durch Lebensereignisse, wie z.B.:

  • Unfall
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Tod

ist ein Partner nicht nur einfach weg, sondern er hinterlässt einen Partner mit vielen Sorgen.

Zu einer vernünftigen Vorsorge gehören nicht nur die Versicherungen:

  • #Unfallversicherung / #Berufsunfähigkeitsversicherung
  • #Risikolebensversicherung
  • #Pflegezusatzversicherung

sondern auch die dringend notwendige komplette rechtliche Vorsorger, z.B.:

  • #Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
  • #Patientenverfügung
  • #Bestattungsverfügung
  • #Testament

Besonders wichtig ist neben der Vorsorgevollmacht auch die Vertragsgestaltung der Versicherungsverträge. Dies kann Ärger mit Behörden und Angehörigen vermeiden und u. U. die Erbschaftsteuer einsparen.

Der Notfallordner beinhaltet viele Tipps zu unterschiedlichen Lebensbereichen, sowie Formulare und Vordrucke, so dass im Notfall alle Unterlagen griffbereit sind. Preis: 27,00 Euro (inkl. MWSt) zuzüglich Verpackung und Versand.

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Ohne #Kinder ist ein #Testament besonders wichtig! #Notfallordner #Vorsorgeordner

Bei Jan & Sabine blieb die Ehe kinderlos. Als Jan bei einem Verkehrsunfall zunächst 3 Monate im Koma lag, dann geistig behindert und anschließend nach einem Jahr verstorben war, wurde es für Sabine zum Horror.

Hier zu den einzelnen Situationen einige Ergänzungen:

Während der Zeit, in der Jan geschäftsunfähig war (Koma & geistige Behinderung) wollte Sabine die Geschäfts von Jan regeln. Zunächst musste sie zum Betreuungsgericht und die Betreuung beantragen.

Recht

Die ist nicht nur bei nicht verheirateten Paaren eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch bei Verheirateten.

Durch die Betreuung hätte Sabine alle Angelegenheiten von Jan regeln können, allerdings hatte die Schwiegermutter Einspruch eingelegt, der dazu führte, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer eingesetzt hatte.

Konsequenz: Der gesetzliche Betreuer handelt autark und Sabine hatte keine Möglichkeit etwas selbst zu regeln. Selbst die Kontovollmacht wurde hierdurch wertlos. Der gerichtliche Betreuer hatte neue Konten eröffnet, wodurch Sabine auch finanziell größere Probleme hatte.

Richtig heftig wurde es jedoch nach dem Tod von Jan:

Da kein Testament vorhanden war, erbte Sabine nicht automatisch alles. Bei Ehepaaren ohne Kinder erben etwa 50 % die Eltern des Verstorbenen, bzw. wenn diese nicht mehr leben, die Kinder der Eltern (also Schwager und Schwägerin von Sabine). Wären Jan und Sabine nicht verheiratet gewesen, hätte Sabine überhaupt keinen Erbanspruch ohne Testament.

Zu einer guten Vorsorge gehören:

  • Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • und ein Testament

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