AfD, Verfassungsschutz und Oberverwaltungsgericht

AfD gegen Bundesrepublik Deutschland

Ein Beitrag von

Prof. Dr. Franz-Alois Fischer

An den letzten beiden Tagen fand am OVG Münster die mündliche Verhandlung zum derzeit wichtigsten Verfahren in Sachen AfD und #Verfassungsschutz statt. Das Interesse war so groß, dass im Foyer des Gerichts verhandelt wurde.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-berufung-verdachtsfall-ovg-muenster-100.html

Es geht in diesem Verfahren in zweiter Instanz darum, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall einstufen und nach dieser Einstufung überwachen darf.

Der Verdachtsfall ist die zweite von drei Stufen (Prüffall – Verdachtsfall – gesichert extremistisch).

Die AfD hatte in erster Instanz vor dem VG Köln (Köln ist Sitz des Bundes-Verfassungsschutzes, daher die Zuständigkeit) keinen Erfolg.

Nun ist die zweite Instanz dran.

Prozessbeobachter berichten, dass es zu einer ellenlangen „Antragsflut“ durch die AfD kam, es wurden stundenlang Anträge vorgelesen und nach zwei Prozesstagen ist man mit den Anträgen noch nicht einmal ansatzweise durch.

Offensichtlich eine Verzögerungstaktik, die auch insofern aufgeht, als es gestern noch zu keiner Entscheidung kam.

Es wird neu terminiert, der Prozess zieht sich hin.

Zwei Anmerkungen, die man dennoch derzeit schon machen kann.

  1. Die AfD feiert diese Verzögerung jetzt als Erfolg. Aber in der Sache bringt ihr das erstmal überhaupt nichts. Denn die Einstufung als Verdachtsfall steht. Solange der Prozess läuft, kann der Verfassungsschutz diese Einstufung beibehalten. Aus Sicht der AfD gesprochen: Sollte man wirklich davon ausgehen, dass die Einstufung vom Gericht als rechtswidrig erachtet wird, müsste man eigentlich eher auf eine schnelle Entscheidung drängen, damit die Einstufung zurückgenommen wird. Offenbar rechnet man in der AfD aber selbst nicht mit einem erfolgreichen Verfahren.
  2. Es ist das gute Recht der AfD, jeden erdenklichen prozessualen Kniff zu versuchen wie es das Recht eines jeden ist, vor Gericht alles zu seinen Gunsten zu versuchen, was möglich ist. Das ist grundgesetzlich garantiert und das gehört sich auch so in einem Rechtsstaat. AfD-ler haben ja manchmal ein Problem mit der ein oder anderen Insitution des Rechtsstaates, versuchen beispielsweise, die Legitimation von Richtern zu untergraben oder staatliche Insitutionen als durchweg politisch motiviert darzustellen. Auf der anderen Seite nutzt die AfD in diesem Verfahren alle Winkelzüge des Rechtsstaats für sich. So schlecht kann es um den Zustand der Gerichte in Deutschland dann aber auch nicht bestellt sein. Das Bashing rechtsstaatlicher Insitutionen durch die AfD hat angesichts dessen etwas zutiefst Heuchlerisches.

Schaun mer mal, wie das Verfahren weitergeht. Ich bleibe dran. Stay tuned.

Quelle und weitere Kommentare —> https://www.linkedin.com/posts/prof-dr-franz-alois-fischer_afd-verfassungsschutz-activity-7173969148668997635-BPiu?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Demokrat der Mitte

Die AfD nutzt auch strategische Winkelzüge, die mir aus Arbeitsrechts- und Strafverteidigungsprozessen bekannt sind.

Mit über 200 Zusatzanträgen wird zum einen versucht, das Verfahren zu verlängern, zum zweiten aber auch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auszulösen (Verfahrensfehler, weil die 200 Anträge nicht berücksichtigt wurden.

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Beispiel in dem ähnlich vorgegangen wird beim Arbeitsrecht:

Wenn ein Arbeitgeber 5 oder sogar 25 Gründe für eine Kündigung anführt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitnehmer mit einer Klage Erfolg hat, geringer.

Auch im Vergleichsfall nutzen Arbeitgeber diese Argumentation um einen günstigen Vergleich für sich zu erzielen.

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Keine Rückzahlung von Zuviel ausgezahlter Witwenrente – Aktuelles Urteil vor dem Sozialgericht Stuttgart – Deutsche Rentenversicherung zieht Berufung vor dem Landessozialgericht zurück.

Rückzahlung der Witwerrente nicht gerechtfertigt

Mein erster eigener Fall vor dem Sozial-/Landessozialgericht News – #Rentenklage – Die #Deutsche #Rentenversicherung #Bund (#DRV) hat eine #Berufungsklage beim #Landessozialgericht #Stuttgart (#LSG Stuttgart) zurückgezogen.

Es ging um die #Rückzahlung einer #Witwerrente über insgesamt 47.460 Euro, den die #DRV über insgesamt 18 Jahre vom Versicherten zurück wollte.

Der Versicherte legte zunächst Widerspruch ein.

Die DRV lehnte diesen #Widerspruch ab.

Anschließend hatte der Versicherte Klage beim #Sozialgericht ein.

Mit einer #Vernebelungsstrategie versuchte die DRV durch 32 unterschiedliche frühere Urteile ihr vermeintliches Recht auf Durchsetzung ihrer Ansprüche durchzusetzen.

Nachdem der Rentenberater sich mit Nachdruck die #Urteile der DRV angefordert hatte (DRV wollte sie die Urteile erst nach der mündlichen Verhandlung dem Rentenberater zusenden), wurden alle Urteile gelesen und festgestellt, dass es sich in allen Fällen um andere Sachverhalte in der #Witwenrente handelte.

Nach der mündlichen Verhandlung hatte das #SG #Stuttgart das #Urteil #zugunsten des #Versicherten gefällt.

Die #DRV versuchte dann in der Berufung wieder eine Vernebelungsstrategie mit anderen Urteilen durchzusetzen.

Beim ersten Termin wurde die DRV darauf hingewiesen, dass auch beim #LSG #Stuttgart der Sachverhalt sicherlich nicht anders als vor dem #DG #Stuttgart gesehen wird.

Die DRV hat innerhalb von 15 Minuten dann durch den Bevollmächtigten der #DRV #Baden-#Württemberg entschieden die #Berufung #zurückzunehmen.

Nicht jeder Fall mit #Rückzahlung von #Witwenrenten ist gleich und es ist sehr wichtig dies prüfen zu lassen.

#Rentenberater und #Fachanwälte für #Sozialrecht, die auf diesen Bereich spezialisiert sind, können hier hilfreich sein.