Flüchtlinge und Zuwanderer nutzen Sozialhilfe und Bürgergeld aus? Wie ist es wirklich?

Die „#Einwanderung in #Sozialsysteme halte ich für die überwiegende Anzahl von #Flüchtlingen für Quatsch.

Eines vorweg: Ich bin Demokrat der Mitte.

Werner Hoffmann,
1.Vorsitzender Forum-55plus.de eV

Betrug und Ausnutzung?

Die gibt es bei der #Einkommensteuer in Form von #Steuerverkürzung und #Steuerhinterziehung ebenso, wie bei #Subventionsbetrug etc.

Und in diesen Gruppen geht es nach Schätzungen um 150 Mrd. Euro pro Jahr!

Der Großteil der Menschen – ich behaupte einmal das sind über 95% – ist anständig.

Und nimmt man die Betrüger, die bei der Sozialhilfe betrügen und dann die andere Gruppe (Steuerhinterziehung &Co.), dann dürfte es sicherlich für den Staat interessanter sein, die über 150 Mrd. zu verfolgen. Im Zeitalter des Personalmangels beim Fiskus ist dies auch eine wichtige Entscheidung, wo das vorhandene Personal eingesetzt wird.

Schaut man sich jedoch an, wie hier falsche Vergleiche gezogen werden – letzter Versuch vom #Landrat aus Tübingen (#CDU), dann stehen mir die Haare zu Berge.

Er behauptete, dass eine 4-köpfige #Ukrainische #Flüchtlingsfamilie genauso viel Netto hätte, wie eine #Arbeitnehmerfamilie mit 3.200 bis 3.500 Euro Netto.

Geflüchtet vor dem Krieg und der Unterjochung des syrischen Machthabers Assad

Persönlich kenne ich 14 Flüchtlingsfamilien, die alle nach der Absolvierung der Sprachkurse A2,A2 und B1 sehr gerne arbeiten wollen bzw. inzwischen arbeiten.

Fluchtunterkünfte

Und dies sind nicht nur #ukrainische #Flüchtlinge!

Ja, natürlich kenne ich auch drei Ausnahmen:

1. ukrainisches Paar, beide über 70 Jahre

2. Eine Mutter (Mann im Krieg) mit einem behinderten Kind

3. Eine Frau 23J. , die jetzt Abitur macht und dann Jura studieren will.

Die meisten Zuwanderer und Flüchtlinge sind ja nicht nach Deutschland gekommen, weil wir die beste Sozialhilfe oder Bürgergeld haben, sondern weil Deutschland ein sicheres Land sind und wir eine niedrige Arbeitslosigkeit und einen Fachkräftemangel haben.

Hierzu kenne ich einige Beispiele:

Beispiel 1.

Syrer, kam 2014/2015 nach Deutschland, Familie mit 2 Kindern kam nach, hatte in Syrien qualifizierte Ausbildung in Apotheke, hier nicht anerkannt, arbeitet seit 2017 als Friseur mit Aufstockung!

Beispiel 2: Familie aus Irak, Mann war Lehrer, vH mit 3 Kindern, Ausbildung nicht anerkannt, nach Absolvierung der Sprachkurse Tätigkeit als Taxifahrer. Auch hierzu war der Sprachkurs eine Mindestvoraussetzung nach B1!

Wer mit offenen Augen durch die alltägliche Welt läuft und mit betroffenen Menschen spricht, der lernt ähnliche Fälle kennen.

Beispiel 1 ist mein Friseur

Beispiel 2 ist ein (Stamm-)Taxifahrer, der mich schon öfters zum Flughafen gefahren hat.

Übrige Fälle, die ich kennengelernt habe:

⁃ Verwandte dieses in der Nachbarschaft lebenden, derzeit 5 zusätzliche Personen

⁃ Eigene vermietete Objekte zu einer vergleichbar niedrigeren als ortsüblichen Miete.

⁃ Beschäftigte im Pflegeheim, Krankenhaus etc.

Es ist immer wieder interessant, über welche Argumente die #ideologischen #Gruppen – #Pro und #Contra zu #Flüchtlingen – Argumente ziehen.

Interessant ist, dass die Anzahl der Erwerbstätigen innerhalb von 10 Jahren um ca 4 Mio. zugenommen hat.

Ab 2020 nicht vergleichbar wegen Corona und nachfolgend zunächst auch geringere Zuwanderung und Flüchtlinge. Erst ab ca 2022/2026 wird die Anzahl der Erwerbstätigen wieder steigen, da dann die Anzahl der Flüchtlinge mit deutschen Sprachkenntnissen (B1) wieder steigt.

Und die neuen Netto-Zunahme an Erwerbstätigen sind nun einmal keine Schulabgänger, Studienabgänger, Berufsrückkehrer nach Erziehung oder Arbeitnehmer, die weniger in Rente gegangen sind, sondern es sind Zuwanderer (auch noch aus Osteuropa) und Flüchtlinge!

Übrigens werden die Zuwanderer aus Osteuropa immer weniger (bereits feststellbar), weil die Lohndifferenz kleiner geworden ist (Beispiel Polen, Tschechien etc).

Und beide Gruppen (#Zuwanderer und #Flüchtlinge) müssen zunächst Deutsch lernen (mindestens B1).

Alles in allem dauert dies etwa 1,5 bis 2 Jahre.

Deshalb sind viele auch aus der #Ukraine oder aus anderen Ländern noch nicht beruflich tätig! Und das Bürgergeld ist bei weitem nicht so toll, wie dies vom #Landrat Joachim #Walter (#CDU) völlig falsch dargestellt wurde!

Einen echten Vergleich und Richtigstellung gibt es hier

—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/

Landrat Tübingen Joachim Walter-CDU hat keine Ahnung oder betreibt Rechtspopulismus

Noch ein Hinweis: Die #Asylleistung ist niedriger, als das #Bürgergeld.

Das ist die Gesamtleistung, also kein Taschengeld! Lediglich Unterkunft und Heizung kommen hinzu. Auch Strom, Fahrtkosten, Kleidung, Lebensmittel sind enthalten.

Und die Leistungen im westeuropäischen Vergleich sind keineswegs in Deutschland die Besten. Frankreich, Spanien, Belgien Österreich sind keineswegs schlechter!

Pflegegeld und Pflegeleistung bei pflegebedürftigen geflüchteten Ukrainer

Pflegegeld und #Pflegeleistung bei #pflegebedürftigen #Geflüchteten #Ukrainer

Die #Pflegekassen leisten durch die #Pflegeleistung bei #Pflegegrad I – V.

Wer als Geflüchteter nach Deutschland kommt und eine sogenannte #Fiktionsbescheinigung hat, wird ab diesem Zeitpunkt in der gesetzlichen #Krankenversicherung / #Pflegepflichtversicherung versichert.

In der #Pflegepflichtversicherung besteht allerdings in den ersten zwei Jahren noch kein Anspruch auf #Pflegegeld.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass überhaupt nichts geleistet wird.

In diesen ersten beiden Jahren leistet die #Sozialhilfe aufgrund der #Rechtsgrundlagen §§ 64a, 64i, 64f Abs.1 und 66 SGB XII.

Oft ist dies weder den Geflüchteten aus der Ukraine bekannt, noch den Sachbearbeitern bei der Grundsicherung.

Grund: Die Sachbearbeiter der Grundsicherung sind beim Jobcenter für einen anderen Bereich tätig.

Insofern muss man den Sachbearbeiter auf den Leistungsanspruch der Pflegeleistung hinweisen. Das gilt besonders, wenn es sich um Behinderte pflegebedürftige Kinder handelt.

Hierzu ein paar Details

Pflegegeld Sozialhilfe

  1. Das Wichtigste in Kürze
    Wenn die Pflegeversicherung nicht oder nur in zu geringem Umfang zahlt, leistet das Sozialamt für Pflegebedürftige Pflegegeld im Rahmen der Hilfe zur Pflege, wenn diese ihre häusliche Pflege nicht anders finanzieren können. Wie auch das Pflegegeld der Pflegeversicherung ist es dafür da, dass die pflegebedürftige Person eine andere Person bezahlen kann, die sie zuhause pflegt.
  2. Voraussetzungen
    Nur wenn die vorrangig zuständige Pflegekasse nicht oder nicht in vollem Umfang leistet, tritt das Sozialamt nachrangig ein. Die Bestimmungen der Pflegeversicherung (z.B. zu den Voraussetzungen) gelten sinngemäß. Näheres unter Pflegegeld Pflegeversicherung.
    Beim Pflegegeld der Sozialhilfe gilt die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII. Details unter Hilfe zur Pflege, Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen.
    2.1. Ausnahme
    Für schwerstpflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 4 und Blinde ist ein Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze in Höhe von mindestens 60 % nicht zumutbar. Das bedeutet, dass von dem Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt, maximal 40 % angerechnet werden dürfen.
    1. Höhe
      Das Pflegegeld vom Sozialamt beträgt je nach Pflegegrad zwischen 316 € und 901 € und unterscheidet sich in der Höhe nicht vom Pflegegeld der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige können Pflegegeld in folgender Höhe erhalten:
      Pflegegrad Pflegegeld
      2
    1. Anrechnung
      Auf das Pflegegeld der Sozialhilfe werden z.B. angerechnet:
       Blindengeld oder gleichartige Geldleistungen, wie z.B. Landesblindengeld, in einer Höhe von bis zu 50 % (Blindenhilfe).
       Pflegegeld der Pflegeversicherung in vollem Umfang.
    2. Kürzung Das Pflegegeld der Sozialhilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt:
       Werden neben dem Pflegegeld der Pflegeperson Aufwendungen erstattet oder einer Pflegefachkraft angemessene Kosten gewährt, kann das Pflegegeld um bis zu 2/3 gekürzt werden.
       Bei teilstationärer Betreuung (Tages- und Nachtpflege) des Pflegebedürftigen kann das Pflegegeld angemessen gekürzt werden.
    3. 2. 316 €
      3 545 €
      4 728 €
      5 901 €
      Zusätzlich haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 €.
  3. Praxistipp
    Zusätzlich zum Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige die Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung (Rente) erstattet, wenn diese Beiträge nicht anderweitig sichergestellt sind.
  4. Wer hilft weiter?
    Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.
  5. Verwandte Links
    Hilfe zur Pflege
    Häusliche Pflege Sozialhilfe Pflegegeld Pflegeversicherung Landespflegegeld
    Rechtsgrundlagen: §§ 64a, 64i, 64f Abs. 1, 66 SGB XII
    www.Renten-Experte.de