Minijob – Warum die Befreiung von der Versicherungspflicht Blödsinn ist

Staatliche #Sonderförderungen für #Mütter und #450-#Eurojobber und deren Arbeitgeber

So bessern #Mütter und 450-Euro-Jobber die #Rente auf

 

Warum die Befreiung von der Versicherungspflicht die Altersversorgung bei 450Eurojobs Blödsinn ist.

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Sollten Frauen nach der Kindererziehungszeit bzw. Berücksichtigungszeit (10 Jahre) einen 450 Euro-Job ausschließlich als Tätigkeit ausüben, dann sollte KEINE Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen.

Durch diese Berücksichtigungszeit können verschiedene Rentenansprüche erfüllt werden. „So zählt sie beispielsweise zu den 45 Jahren, die derjenige benötigt, der ohne Abschlag vorzeitig in die Altersrente gehen möchte, denn nur wer die 45 Jahre Wartezeit erfüllt hat, kann ohne Abschlag in Rente gehen.

Sofern die Kindererziehung im Ausland stattgefunden hat, werden diese Zeiten nicht immer anerkannt! Hier muss ggf. frühzeitig ein freiwilliger Beitrag gezahlt werden. Je nach Land, in dem die Kindererziehung stattgefunden hat, sind die Regelungen unterschiedlich.

Ebenso ist zu beachten, dass die Arbeitslosigkeit (ALG I) nicht berücksichtigt wird, wenn diese in den letzten 2 Jahren vor der Rente war.

Besonders Frauen sollten die 45 Jahre Wartezeit für eine Rente ohne Abschlag beachten!

Damit lassen sich Rentenansprüche erwerben oder aufrechterhalten.

Sehr oft wird übersehen, dass dadurch:
– die Voraussetzung der vorgezogenen Altersrente (45 Jahre Wartezeit) nicht mehr erfüllt werden
– der Anspruch auf eine eigenständige Riesterrente entfällt.
Auch die #betrieblichen #Altersversorgung bietet einige Vorteile, die in einem Beschäftigungsverhältnis interessante Vorteile bietet, die auch bei einem 450-Eurojob Vorteile bietet.

Eine Befreiung von der Rentenversicherung bei einem 450 Euro-Job sollte deshalb gut überlegt werden.

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