Transparenzpflicht der Kosten bei Lebensmitteln und Non-Food

Preisanstieg bei Lebensmitteln und anderen #Verbrauchsprodukten hat nur gering mit dem russischen Angriffskrieg oder Verteuerung der Energie zu tun.

Die größten #Kostenpunkte im #Einzelhandel sind #Arbeitskräfte, #Verkaufsflächen, #Werbung und #Vertrieb.

Eine #Offenlegungspflicht würde dafür sorgen, dass der Verbraucher erkennt, wie viel Kosten für welchen Bereich entstehen.

Mindestens die Offenlegung der #Kosten für #Werbung und #Vertrieb würde für mehr Wettbewerb sorgen.

Eine vergleichbare Transparenz der Kosten wird seit Jahrzehnten bei #Finanzprodukten schon vollzogen.

Mit welcher Begründung ist die #Transparenz bei #Finanzprodukten gesetzlich vorgeschrieben, aber nicht bei Lebensmitteln und anderen Verbrauchsprodukten, obwohl im Laufe eines Lebens der Verbraucher mehr Geld für Lebensmittel und Verbrauchsgüter ausgibt, als für Finanzprodukte.

Würden die Lebensmittelpreise – wie in Schweden – wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt, dann würde der Verbraucher auch für andere Produkte wieder mehr Geld übrig haben (zB Gebrauchsgüter).

Die meisten #Milliardäre gibt es übrigens bei den Firmen, die Lebensmittel und andere Verbrauchsprodukte verkaufen oder herstellen.

Und große

  • -#Discountfirmen wie #Aldi, #Lidl, #Rewe, #Netto, #Penny, #Norma
  • Drogeriemarktketten wie dm, Rossmann
  • Hersteller von Verbrauchsprodukten wie beispielsweise #Nestlé, #Danone, #Kraft #Heinz, #Mondelez, #Coca-#Cola, #Unilever
  • sowie bestimmte Hersteller – beispielsweise #Ritter #Sport – haben im letzten Jahr durch Preiserhöhung richtig Kasse gemacht, obwohl sie immer noch #Schokolade nach #Russland verkaufen. Nach dem Motto: „#RitterSport für glückliche russische Kinder, damit Russland Zoll/Steuern für die Finanzierung des russischen Angriffskrieges einnimmt und dadurch dann ukrainische Kinder ermordet oder entführt werden.

verdienen an der Preissteigerung weitere Milliarden.

Die Energiepreise sind inzwischen wieder etwas gefallen. Ebenso sind die Lieferketten in sehr vielen Bereichen wieder normalisiert.

Unternehmen nutzen die Gunst der Stunde, um Verbraucher abzuzocken.

Hier ist

  • das #Bundesministerium für #Ernährung und #Landwirtschaft
  • #BMUV: #Bundesministerium für #Umwelt, #Naturschutz, nukleare Sicherheit und #Verbraucherschutz – zuständig für den Verbraucherschutz

gefordert.

Bundesminister/in #Steffi #Lemke und #Cem #Özdemir müssen im Rahmen der Transparenz dafür sorgen, dass mindestens die indirekten Herstellungs-, und Händlerkosten aus den Bereichen Werbung, Vertrieb und Betrieb ausgewiesen werden.

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus.de e.V. fordert

  • BMUV: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – zuständig für den Verbraucherschutz
  • sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – namentlich Cem Özdemir

dazu auf, die Offenlegungspflicht bei Food- und Nonfoodkosten in den Bereichen Werbung und Vertrieb gesetzlich zu verankern. Diese Offenlegungspflicht sollte zumindest ab mittlere Betriebe gelten (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz).

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Das-Maerchen-dass-Lebensmittel-teuer-sein-muessen-article24077278.html

Vorsicht vor PowerPlate & Co.

Sport kann Mord sein – Vibrationsmaschinen und die Kontraindikationen

Sport ist gesund. Allerdings gibt es Sportgeräte und sportliche Aktivitäten, die in Fitnessstudio mit Vorsicht zu genießen sind.

Selbst auf den Herstellerseiten wird darauf hingewiesen.

Die Fitnessstudios warnen selten davor und weisen auch nicht auf die Kontraindikationen hin. Beim Probetraining wird auch meistens nicht auf diese Kontraindikationen hingewiesen. Ebenso befindet sich kein Warnhinweis oder Hinweisschild bei diesen #Vibrationsmaschinen.

Allerdings gibt es auch gute #Fitnessclubs, die auf die Gefahren vor den Vibrationsmaschinen bei bestimmten Vorerkrankungen hinweisen.

Studiobetreibern ist allerdings auch oft nicht bewusst, dass die absichtlich fehlende Aufklärung zu Regress im Leistungsfall führen kann, der in bestimmten Fällen sogar trotz bestehende Haftpflichtversicherung zur Nachhaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers eines Studios führen kann. Ebenso könnte das Gewerbeaufsichtsamt bei fehlenden Warnhinweisen Bußgelder verhängen.

Bei Power Plate – heißt übersetzt „Kraft-Platte“ – werden durch multidimensionale Vibrationen im Körper bis zu 2.400 Muskelkontraktionen pro Minute aktiviert. Auf den ersten Blick hört es sich interessant an. Allerdings führen diese Vibrationen auch zu nicht gewollten Reaktionen im Körper.

Vibrationsplatte PowerPlate Fitness Studio
Vibrationsplatte PowerPlate Fitness Studio

POWER PLAT Kontraindikationen

Bestimmte Personen dürfen diese Geräte nicht benutzen. Folgende Erkrankungen führen zu einer Kontraindikation

Absolute Kontraindikationen
– akute Erkrankungen und entzündliche Prozesse
– Thrombose
– frische Wunden sowie Operationen, die weniger als 6-8 Wochen her sind
– Implantate, die jünger als 6 Monate sind
– Stents, die jünger als 6 Monate sind 
– höhergradige Osteoporose mit Frakturen
– unbehandelter Bluthochdruck
– schwere Diabetes mit Mikroangiopathien / Gangräne /
– diabetischer Fuss
– Schwangerschaft
– Hirnschrittmacher
– Krebs
– Tumore

Relative Kontraindikationen:

  • Nicht akute Rückenschmerzen
  • Stents, bzw. Bypäse, die älter als 6 Monate sind Implantate (Prothesen), die älter als 6 Monate sind
  • Gallen und Nierensteine
  • Arthrose
  • Epilepsie
  • Dreh-, Lagerungsschwindel, Bewegungskinestosen Prolaps, Spondylolyse, Scheuermann
  • Kardiovaskuläre Erkrankungen, Bypass
  • Metallische oder keramische „Einbauteile“
  • Gallen- und Nierensteine, Diabetes
  • Tumore


Bevor Sie mit den Power Plate Programm beginnen, lassen Sie sich von einem Arzt gründlich untersuchen.

Wenn Sie sich während der Power Plate Übungen unwohl oder unsicher fühlen, unterbrechen Sie das Training und wenden sich an Ihren Personal-Trainer.

Bei Vorliegen einer oder mehrerer relativer Kontraindikationen kann das Power Plate Training bei einer med. Indikation nach Absprache mit dem Arzt durchgeführt werden.

Dies gilt nicht nur für POWERPlate, sondern grundsätzlich alle Vibrationsplatten. Beispiele hierfür finden Sie bei google ( Link: https://www.google.com/search?q=Vibrationsplatten&rlz=1C1UEAD_deDE1018DE1018&ei=SmY9ZJvIBdaE9u8PgYaR2AY&ved=0ahUKEwiblcCQnrH-AhVWgv0HHQFDBGsQ4dUDCA8&uact=5&oq=Vibrationsplatten&gs_lcp=Cgxnd3Mtd2l6LXNlcnAQAzIFCAAQgAQyBQgAEIAEMgUIABCABDIFCAAQgAQyBQgAEIAEMgUIABCABDIFCAAQgAQyBQgAEIAEMgUIABCABDIFCAAQgAQ6BwgAEIoFEEM6CwguEIMBELEDEIAEOhEILhCDARDHARCxAxDRAxCABDoOCC4QgAQQsQMQxwEQ0QM6CAgAEIAEELEDOhEILhCABBCxAxCDARDHARDRAzoLCC4QigUQsQMQgwE6CwguEIAEELEDEIMBOgsIABCABBCxAxCDAToFCC4QgAQ6CwguEIAEEMcBEK8BOgoIABCKBRCxAxBDOgsIABCKBRCxAxCDAUoECEEYAFAAWMUfYK8laABwAXgAgAFWiAHjCJIBAjE3mAEAoAEBwAEB&sclient=gws-wiz-serp )

Künstliche Intelligenz

KI verändert die Welt und die Arbeitsplätze.

Ob #Kundenberatung, #sachbearbeitung, #Lehrtätigkeit, durch die #künstliche #Intelligenz – #KI – werden in den kommenden 15 Jahren viele berufliche Tätigkeiten durch KI erledigt. Der Fachkräftemangel wird diese Entwicklung beschleunigen.

Ob es immer ein Segen sein wird, bezweifeln viele Menschen.

KI wird aber auch viele neue Berufe entstehen lassen.

Und bestimmte Berufsfelder werden wieder stärker nachgefragt. So sind #handwerkliche oder auch #pflegerische Tätigkeiten durch KI nicht zu ersetzen.

Ebenso werden alle beruflichen Tätigkeiten um die Informatik verstärkt benötigt werden.

Im Zusammenwirken mit dem #autonomen #Fahren und #KI wird die Welt in den kommenden 15 Jahren stärker die Welt verändern, als die Erfindung des Smartphone.
Wenn man bedenkt, wie das iPhone (Erstverkauf 2006) innerhalb von 15 Jahren das Verhalten der Menschen und die möglichen Nutzungsmöglichkeiten das tägliche Leben verändert hat, ist die KI ein richtiger Quantensprung.
Wie jede neue Erfindung hat auch jede Münze zwei Seiten.
Hier ein Beispiel:

„Fedha“ auf Abruf verfügbar
Kuwait präsentiert erste KI-
Nachrichtensprecherin
Viel wird noch darüber spekuliert, welche Berufe künftig künstlichen Intelligenzen weichen. Die „Kuwait Times“ setzt bereits eine KI als Moderatorin ein. Vorerst präsentiert „Fedha“, wie das Programm heißt, Nachrichten in sozialen Medien. Der stellvertretende Chefredakteur sieht iedoch großes Potenzial.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/technik/Kuwait-praesentiert-erste-KI-Nachrichtensprecherin-article24050477.html

Witwenrente-Erziehungsrente Voraussetzungen

Witwenrente: Wie lange man verheiratet gewesen sein muss, um sie zu bekommen

Der Tod eines Ehepartners oder einer -partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Wie lange muss man verheiratet sein, um dessen Rente zu erhalten?

Stirbt der eigene Ehepartner oder die Ehepartnerin, steht neben den psychischen Folgen auch oftmals die wirtschaftliche Zukunft infrage.

Kann sich der Hinterbliebene Haus und Hof noch leisten?

Die Überlebenden Partner können nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin einen Anspruch auf Witwenrente haben.

Wie lange müssen Ehepartner für den Erhalt der Witwenrente verheiratet sein?
Neben dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin sind für den Erhalt der Witwenrente noch einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Mit dem oder der Verstorbenen muss eine Ehe oder Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtliche Partner mit eingetragener Lebenspartnerschaft) geführt worden sein.

Wie die #Deutsche #Rentenversicherung schreibt, müssen #Paare zum #Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft gewesen sein.

Wer diesen Zeitraum nicht erfüllt, kann keine Witwenrente erhalten. Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel.

Der #Rentenanspruch bei einer kürzeren Ehedauer als ein Jahr besteht, wenn der Ehe- oder Lebenspartner bei einem Unfall verstorben ist oder durch ein Ereignis, das bei der Eheschließung nicht absehbar war.

Generell muss der verstorbene Ehepartner oder die Ehepartnerin jedoch selbst einige Voraussetzungen erfüllen.

Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre über die Rentenversicherung versichert gewesen sein, also eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Auch hier ist die Wartezeit nicht erforderlich, wenn der Ehepartner oder die Partnerin durch einen Unfall verstorben ist.

Der Wegfall der Wartezeit gilt auch, wenn der Verstorbene schon eine Rente bezogen hat.

Wie hoch ist die Witwenrente für Hinterbliebene?
Eine letzte Voraussetzung für einen Erhalt der Witwenrente ist, dass der oder die Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat.

Doch wie hoch ist die Witwenrente überhaupt? Das hängt ganz vom Alter der Hinterbliebenen ab. Wer unter 47 Jahren alt ist und weder erwerbsgemindert ist noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Die beträgt in der Regel 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder die -partnerin zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte. Die kleine Witwenrente wird für maximal zwei Jahre ausgezahlt

Das sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente:

Tod des Ehepartners, der Ehepartnerin/Lebenspartners, Lebenspartnerin

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen, kann die kleine Witwenrente unbegrenzt bezogen werden.

Wer mindestens 47 Jahre alt ist, kann die große Witwenrente bekommen.

Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen.

Die Witwenrente kann ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat erhalten werden – für den Sterbemonat gibt es noch die volle Rente.

Hat der Ehepartner oder die Ehepartnerin noch keine Rente erhalten, beginnt die Witwenrente schon am Todestag.

Hinterbliebene sollten sich zudem über das Sterbevierteljahr informieren.

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und der überlebende Ehepartner 47 Jahre oder erzieht ein Kind, dann wird die große Witwenrente geleistet.

Wer nicht mehr mit dem Verstorbenen verheiratet war und unverheiratet noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf eine Erziehungsrente (§47 SGB VI). Die Erziehungsrente ist eine Rente, die wegen Todes geleistet wird. Bei dieser Rente handelt es sich jedoch um eine Versichertenrente, also um eine Rente, welche aus dem Versicherungskonto des Anspruchsberechtigten und nicht aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen geleistet wird.

Die Erziehungsrente gibt es für Geschiedene mit minderjährigen Kindern, deren Ex-Partner gestorben ist und die nicht wieder geheiratet haben. Das gilt nicht nur für geschiedene Ehepartner, sondern auch für Menschen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.

Die Erziehungsrente für Hinterbliebene fällt so hoch aus wie eine Rente bei voller Erwerbsminderung. Allerdings wird sie bis zu einem Alter von 63 Jahren durch Abschläge vermindert. Außerdem reduziert sie sich entsprechend der Höhe des Einkommens.

Auf die Witwenrenten und die Erziehungsrenten werden allerdings andere Einkommen angerechnet. Dies ergibt sich aus §97 SGB VI in Verbindung mit § 18a SGB IV., bzw auch daraus, ob es sich um Altregelungen oder „Neuregelungen“ handelt (§314 SGB VI).

So werden bei der Altregelung die Zahlung der betrieblichen Altersversorgung nicht angerechnet.

Beispiel: Die Witwe erhält aus ihrer Altersrente mtl. 1.000 Euro und eine betriebliche Altersrente von 700 Euro.
Durch die Altregelung wird eine Witwenrente wohl nicht gekürzt, da die eigene Altersrente den Freibetrag nicht übersteigen wird (Bei der Altersrente wird nach §18 a SGB IV noch eine pauschale Kürzung berechnet, so dass der Freibetrag noch nicht überschritten wird).
Bei der Neuregelung wird wohl eine Witwenrente gekürzt.

Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro

Die exakte Höhe der anzurechnenden Einkommensanteile werden nach §18 a SGB IV berechnet.

Sofern der Ehepartner stirbt oder der Ex-Ehepartner verstirbt, macht es auf jeden Fall Sinn mit einem Rentenberater (mit Sachkundenachweis nach RDG) einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Dies ist auch dann der Fall, wenn der überlebende Ehepartner noch berufstätig ist und momentan die Freibeträge für die Witwenrente bzw. Erziehungsrente übersteigt.

Grund: Sie haben dann auch die Möglichkeit mit einer richtigen Strategie auf die Zahlung der Witwenrente für die Zukunft einzuwirken.

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Witwenrente – Erziehungsrente Voraussetzungen

Witwenrente: Wie lange man verheiratet gewesen sein muss, um sie zu bekommen

Der #Tod eines Ehepartners oder einer -partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Wie lange muss man verheiratet sein, um dessen Rente zu erhalten?

Stirbt der eigene Ehepartner oder die Ehepartnerin, steht neben den psychischen Folgen auch oftmals die wirtschaftliche Zukunft infrage.

Kann sich der Hinterbliebene Haus und Hof noch leisten?

Die Überlebenden Partner können nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin einen Anspruch auf Witwenrente haben.

Wie lange müssen Ehepartner für den Erhalt der Witwenrente verheiratet sein?
Neben dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin sind für den Erhalt der Witwenrente noch einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Mit dem oder der Verstorbenen muss eine Ehe oder Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtliche Partner mit eingetragener Lebenspartnerschaft) geführt worden sein.

Wie die #Deutsche #Rentenversicherung schreibt, müssen #Paare zum #Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft gewesen sein.

Wer diesen Zeitraum nicht erfüllt, kann keine Witwenrente erhalten. Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel.

Der #Rentenanspruch bei einer kürzeren Ehedauer als ein Jahr besteht, wenn der Ehe- oder Lebenspartner bei einem Unfall verstorben ist oder durch ein Ereignis, das bei der Eheschließung nicht absehbar war.

Generell muss der verstorbene Ehepartner oder die Ehepartnerin jedoch selbst einige Voraussetzungen erfüllen.

Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre über die Rentenversicherung versichert gewesen sein, also eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Auch hier ist die Wartezeit nicht erforderlich, wenn der Ehepartner oder die Partnerin durch einen Unfall verstorben ist.

Der Wegfall der Wartezeit gilt auch, wenn der Verstorbene schon eine Rente bezogen hat.

Wie hoch ist die Witwenrente für Hinterbliebene?
Eine letzte Voraussetzung für einen Erhalt der Witwenrente ist, dass der oder die Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat.

Doch wie hoch ist die Witwenrente überhaupt? Das hängt ganz vom Alter der Hinterbliebenen ab. Wer unter 47 Jahren alt ist und weder erwerbsgemindert ist noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Die beträgt in der Regel 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder die -partnerin zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte. Die kleine Witwenrente wird für maximal zwei Jahre ausgezahlt

Das sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente:

  • Tod des Ehepartners, der Ehepartnerin/Lebenspartners, Lebenspartnerin

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen, kann die kleine Witwenrente unbegrenzt bezogen werden.

Wer mindestens 47 Jahre alt ist, kann die große Witwenrente bekommen.

Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen.

Die Witwenrente kann ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat erhalten werden – für den Sterbemonat gibt es noch die volle Rente.

Hat der Ehepartner oder die Ehepartnerin noch keine Rente erhalten, beginnt die Witwenrente schon am Todestag.

Hinterbliebene sollten sich zudem über das Sterbevierteljahr informieren.

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und der überlebende Ehepartner 47 Jahre oder erzieht ein Kind, dann wird die große Witwenrente geleistet.

Wer nicht mehr mit dem Verstorbenen verheiratet war und unverheiratet noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf eine Erziehungsrente (§47 SGB VI). Die Erziehungsrente ist eine Rente, die wegen Todes geleistet wird. Bei dieser Rente handelt es sich jedoch um eine Versichertenrente, also um eine Rente, welche aus dem Versicherungskonto des Anspruchsberechtigten und nicht aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen geleistet wird.

Die Erziehungsrente gibt es für Geschiedene mit minderjährigen Kindern, deren Ex-Partner gestorben ist und die nicht wieder geheiratet haben. Das gilt nicht nur für geschiedene Ehepartner, sondern auch für Menschen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.

Die Erziehungsrente für Hinterbliebene fällt so hoch aus wie eine Rente bei voller Erwerbsminderung. Allerdings wird sie bis zu einem Alter von 63 Jahren durch Abschläge vermindert. Außerdem reduziert sie sich entsprechend der Höhe des Einkommens.

Auf die Witwenrenten und die Erziehungsrenten werden allerdings andere Einkommen angerechnet. Dies ergibt sich aus §97 SGB VI in Verbindung mit § 18a SGB IV., bzw auch daraus, ob es sich um Altregelungen oder „Neuregelungen“ handelt (§314 SGB VI).

So werden bei der Altregelung die Zahlung der betrieblichen Altersversorgung nicht angerechnet.

Beispiel: Die Witwe erhält aus ihrer Altersrente mtl. 1.000 Euro und eine betriebliche Altersrente von 700 Euro.
Durch die Altregelung wird eine Witwenrente wohl nicht gekürzt, da die eigene Altersrente den Freibetrag nicht übersteigen wird (Bei der Altersrente wird nach §18 a SGB IV noch eine pauschale Kürzung berechnet, so dass der Freibetrag noch nicht überschritten wird).
Bei der Neuregelung wird wohl eine Witwenrente gekürzt.

Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro

Die exakte Höhe der anzurechnenden Einkommensanteile werden nach §18 a SGB IV berechnet.

Sofern der Ehepartner stirbt oder der Ex-Ehepartner verstirbt, macht es auf jeden Fall Sinn mit einem Rentenberater (mit Sachkundenachweis nach RDG) einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Dies ist auch dann der Fall, wenn der überlebende Ehepartner noch berufstätig ist und momentan die Freibeträge für die Witwenrente bzw. Erziehungsrente übersteigt.

Grund: Sie haben dann auch die Möglichkeit mit einer richtigen Strategie auf die Zahlung der Witwenrente für die Zukunft einzuwirken.

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Wie Impfgegner, Coronaleugner die Corona-Pandemie für Ihre Zwecke missbrauchten

Cash, Glaube, Rechtspopulismus und Politik waren die Gründe der Impfgegner und Coronaleugner

Schaut man zurück, dann wird heute immer deutlicher, dass die Coronaleugner, Impfgegner hauptsächlich aus drei Gründen Corona oft herunterspielten;

– Geld

– Macht

– Rechtspopulismus

– Demokratiebekämpfung

Rückblick auf die Pest

Die Pest, der Schwarze Tod – wütete von 1346-1352 (letztmals 1752, wobei letzter wirklicher Ausbruch 1945 war).

Die Pest war eine schwere, hochansteckende Infektionskrankheit, die von dem Bakterium Yersinia pestis ausgelöst wird.

Das natürliche Erregerreservoir des Pest-Bakteriums stellen Nagetiere, vor allem Ratten, aber auch Mäuse, Wiesel, Hasen usw. und ihre Flöhe dar.

Wer nutzte die Pest für seine Zwecke aus?

Es gab viele Gruppen, die die Pest für sich ausgenutzt hatten. Beispiele:

  • Kirche: wer gläubig ist, wird an der Pest nicht sterben.
  • Aderlass: Mit dem Aderlass bestehen Heilungschancen
  • Durch ein Blutbad wird die Pest besiegt. Jeden 2.Tag ist das Blutbad notwendig. (Wurde vom Schlachter wohl verkauft).
  • Wer verdünntes Quecksilber trinkt, wird nicht an der Pest sterben
  • Wanderheiler verkauften ihre Dienste durch Handauflegen.
  • Adelige hatten ihren Bauern gesagt, dass man durch die Arbeit schwitzt und dadurch die Pest aus dem Körper herausspringt.

Die Liste lässt sich noch weiter fortsetzen. Es ist historisch belegt, welche Gruppen sich an der Pest bereicherten.

Auch bei anderen Infektionen und Erkrankungen versuchen sich unterschiedliche Gruppen zu bereichern.

Ob es sich um die #spanische #Grippe, #Corona oder um bestimmte Krankheiten (Beispiel Krebs) handelte. Die Abzockmethoden ähneln immer der Grundspur aus der Pest.

Bundeswirtschaftsminister Habeck will Kartellrecht verschärfen – Welche Vorteile dies für Verbraucher bringt

Was taugt das schärfere #Kartellrecht?

Das #Bundeskabinett bringt eine #Reform des #Wettbewerbsrechts auf den Weg.

Das #Bundeskartellamt soll so besser überhöhte Preisen bekämpfen können.

Die Behörde kann künftig schon bei Störungen des Wettbewerbs verschiedene Maßnahmen anordnen – illegales Verhalten ist dafür keine Voraussetzung mehr.

Aus der Industrie hagelt es Kritik an der geplanten Verschärfung. Wettbewerbsökonom Justus Haucap hält sie dagegen für nötig.

Er hoffe, dass sich das Kartellamt nun um die Deutsche Post und die Deutsche Bahn kümmern werde

ntv.de: #Bundeswirtschaftsminister Robert #Habeck hatte angekündigt, ein #Wettbewerbsrecht mit „Zähnen und Klauen“ zu schaffen. Ist ihm das gelungen?

Justus Haucap:

Im Großen und Ganzen trifft das zu. Allerdings hat der #Bundestag noch nicht zugestimmt, und es kann deshalb durchaus Veränderungen geben.

Der Regierungsentwurf aber ist eine erhebliche Verbesserung zum bisher geltenden Recht.

Das Kartellamt bekommt die Möglichkeit, unabhängig von tatsächlichem Missbrauch in Märkte einzugreifen. Und das ist gut.

Warum?
Zum einen ist es häufig schwierig und sehr langwierig, Missbrauch nachzuweisen.

Zum anderen hat die Politik in der Vergangenheit oft spontan reagiert, wenn sie der Meinung war, dass in einem Markt etwas schiefläuft.

Ein Beispiel sind die hohen Spritpreise im vergangenen Sommer. Darauf reagierte die Bundesregierung mit dem Tankrabatt.

Das war eine übereilte Maßnahme, die nicht gut durchdacht war.

Es ist viel sinnvoller, dass das Bundeskartellamt einen Markt sorgfältig untersucht und sich Experten Maßnahmen überlegen, wie reagiert werden kann.

Dann werden Entscheidungen getroffen, die nicht von Tagespolitik oder Umfragen getrieben, sondern durch Sachkunde geprägt sind.

Sie haben die hohen Spritpreise angesprochen. Der Auslöser für die Verschärfung des Wettbewerbsrechts war, dass die Preise für Benzin und Diesel an den Tankstellen weiter stiegen, obwohl die Ölpreise wieder sanken.

Der Grund: fehlender Wettbewerb.

Kann das in Zukunft überhaupt verhindert werden?

Denn das Kartellamt kann erst eingreifen, wenn ein Markt mindestens seit drei Jahren gestört ist und das noch mindestens zwei Jahre so bleibt. Das ist doch ein recht langer Zeitraum.

Man will eben nicht ad hoc eingreifen, sondern Strukturen ändern. Es geht darum, langfristige Probleme zu lösen.

Wenn man kurzfristige Probleme lösen will, muss man darauf mit kurzfristigen Maßnahmen reagieren – wie etwa mit dem Tankrabatt, obwohl der keine besonders gute Idee war. Wenn man strukturell etwas ändern will, ergibt das nur Sinn bei dauerhaften Problemen.

Auf welche Branchen zielt die Bundesregierung mit der Verschärfung?

Ich denke nicht, dass die Bundesregierung einzelne Branchen im Blick hat.

Einige Mineralölkonzerne haben losgelöst von der Verschärfung damit begonnen, ihre Tankstellennetze zu verkaufen.

Da findet also bereits eine Entflechtung auch ohne Robert Habeck statt. Ich habe die leise Hoffnung, dass sich das Kartellamt um die Post und die Bahn kümmern wird.

Diese Unternehmen sind marktbeherrschend. Das hat die Politik bisher kaum gestört, schließlich gehört die Bahn komplett und die Post zum Teil dem Bund. Da lautet bisher das Motto:

Wettbewerb ist gut – solange es nicht um unsere Unternehmen geht.

Künftig soll das Kartellamt im Extremfall auch eine Entflechtung von Unternehmen anordnen können.

Wie realistisch ist es, dass es zu einer Zerschlagung kommt?
Das ist das letzte Mittel. Entflechtung bedeutet nicht zwangsläufig Zerschlagung. Es geht hier nicht immer um eine eigentumsrechtliche Entflechtung, die einen Verkauf von Unternehmensteilen erfordern würde.

Denkbar ist beispielsweise eine organisatorische Trennung.

Bei der Post wäre das etwa, den Brief- und den Paketbereich in der Rechnungslegung transparenter voneinander abzugrenzen.

Wie gesagt, eine Entflechtung ist das letzte Mittel. Es gibt viele andere Maßnahmen, die das Kartellamt ergreifen kann. Es kann etwa die Offenlegung von Daten verlangen oder Vorgaben zu Lieferbeziehungen machen.

Ein Kritikpunkt an der Verschärfung lautet: Dem Kartellamt wird nun mehr Macht gegeben, Märkte politisch zu steuern.
Na ja. Es gibt doch bereits die Möglichkeit, Märkte politisch zu steuern: Der Bundestag kann alles

Mögliche beschließen, um genau das zu erreichen. Das Bundeskartellamt ist gerade keine politische Behörde. Zwar ist keine Behörde frei von Politik. Aber das Bundeskartellamt ist sehr unabhängig. Bei ihm ist die Gefahr viel geringer, dass Entscheidungen nicht an der Sache orientiert, sondern politisch motiviert sind.

Voraussetzung für jede Maßnahme, die das Kartellamt verhängen will, ist eine gründliche, empirische Untersuchung. Als Wissenschaftler freue ich mich über evidenzbasierte Politik, die sich nicht von Gefühlen leiten lässt, sondern von Fakten.

Vor allem aus der Industrie kommt Kritik. Der Kern: Eine Behörde könne künftig Unternehmen sanktionieren, obwohl sie nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Das ist auch so. Und das ist gut so. Denn Unternehmen müssen sich nicht erst verbotenerweise absprechen, um faktisch ein Kartell zu bilden.

Es reicht, dass sie sich ohne Absprachen so verhalten. Dann agieren sie völlig legal, sorgen aber für überhöhte Preise. In einem solchen Fall konnte das Kartellamt bisher nichts ausrichten. Denn es hätte nachweisen müssen, dass es Preisabsprachen gibt. Nun reicht es aus, dass ein Markt „erheblich“ und „dauerhaft“ gestört ist.

So kann das Kartellamt unabhängig von der Ursache eingreifen und für mehr Wettbewerb sorgen.
Aber ist das nicht ein massiver Eingriff in die Rechte von Unternehmen?
Ja. Aber manchmal ist das notwendig. Auch die Fusionskontrolle ist doch ein erheblicher Eingriff. Damit kann Eigentümern verboten werden, ihr Unternehmen an den von ihnen gewünschten Käufer zu veräußern.

Als die Fusionskontrolle 1973 eingeführt wurde, ging ein Aufschrei durch die Republik. Aber es geht um eine Gefahrenabwehr. Es muss abgewogen werden. Und dann kann das Ergebnis lauten:

Um den Wettbewerb zu erhalten, müsst ihr an jemand anderen verkaufen. Mittlerweile dürften die meisten heilfroh sein, dass es das Instrument der Fusionskontrolle gibt.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Was-taugt-das-schaerfere-Kartellrecht-article24036379.html

Ballweg missbrauchte wohl Spendengelder

Staatsanwaltschaft wirft Ballweg 9450-fachen Betrug über 1,27 Mio. Euro vor

Dem Gründer und Organisator der Querdenker-Bewegung werden in der Anklageschrift Geldwäsche und Steuerbetrug zur Last gelegt. 
In über 9.400 Fällen soll Michael Ballweg die Spendengelder seiner Anhänger für eigene Zwecke missbraucht haben.

Dabei gehe es auch um den Verdacht der Geldwäsche und Steuerhinterziehung jeweils in einem „besonders schweren Fall“, berichtete die „WamS“ unter Berufung auf die am 20. März verfasste Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Demnach soll Ballweg Menschen, die Geld an Querdenken gespendet hatten, getäuscht haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 24. März angekündigt, Anklage gegen Ballweg zu erheben. Aus der 120 Seiten starken Anklageschrift geht der „WamS“ zufolge unter anderem vor, das Ballweg binnen zwei Jahren insgesamt rund 1,27 Millionen Euro aus Spenden eingenommen haben soll. In insgesamt 9450 Fällen soll er Spender getäuscht haben.

Beiträge freiwillig nachzahlen vor 45

#Rentenbeiträge für bestimmte #Ausbildungszeiten #nachzuzahlen, ist für #Arbeitnehmerinnen und #Arbeitnehmer eine der wenigen Möglichkeiten, um im Nachhinein noch Rentenlücken zu stopfen. Das geht aber #nur für #Ausbildungszeiten, die für die #Rente #nicht #berücksichtigt werden.

Frist für Antrag nicht verpassen

Dazu zählen Zeiten für den #Besuch einer

-#Schule,

-#Fach- oder Hochschule sowie für die

-#Teilnahme an einer #berufsvorbereitenden #Bildungsmaßnahme

zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.

#Versicherte können auch #Beiträge für #Ausbildungszeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag #länger #als #acht #Jahre #gedauert haben, also #über den 25. Geburtstag hinaus.

Oder für Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums.

„Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden“, sagt die Sprecherin.

ACHTUNG!

Wer freiwillig nachleisten möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Freiwillige Nachzahlungen können Steuerzahler entlasten, denn die Beiträge können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Was bringt das überhaupt?

Wer #freiwillig #Rentenbeiträge nachschießt, bessert seinen #Rentenanspruch auf und kann unter Umständen früher in Rente gehen, wenn dadurch sogenannte Mindestversicherungszeiten erfüllt werden.

Langjährig Versicherte können ab 35 Beitragsjahren vorzeitig eine Rente beziehen, allerdings mit Abschlägen (Ausnahme Schwerbehinderung 50%, dann ab 35 Jahren auch Abschlagsfreie Rente).

Wer im Laufe seines Lebens absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen wird, könne durch freiwillige Nachzahlung dieses Ziel erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente zu haben, erklärt die Sprecherin der Deutschen Rentenversichung.

Freiwillige Nachzahlung hat Grenzen

Sogar für Personen, die so geringe Altersbezüge erwarten, dass sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, kann sich eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse lohnen.

Denn seit einigen Jahren gibt es Freibeträge bei der Grundsicherung für Renten, die durch freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen erhöht wurden.

Der freiwilligen Nachzahlung sind gewisse Grenzen gesetzt.

Derzeit müssen Versicherte für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, mindestens 83,70 Euro einzahlen.

Bei 1320,60 Euro ist aktuell Schluss.

Klar, je höher die Nachzahlung, umso mehr erhöht sich der spätere Rentenanspruch.

Die Beitragszahlungen können auch über fünf Jahre in Raten bezahlt werden.

Das geht dann auch über das 45. Lebensjahr hinaus.

Wichtig ist, dass der Antrag vor dem 45.Lebensjahr gestellt wird.

Wichtiger Hinweis, wenn Erwerbsminderung aufgrund von Krankheiten oder Unfall droht und noch nicht besteht.

In diesem speziellen Fall kann es ratsam sein die #Nachzahlung möglichst in Höhe des #Höchstbeitrages nachzuzahlen.

Grund: Die ermittelten Entgeltpunkte aus der Vergangenheit (also auch aus der freiwilligen Nachzahlung) werden im Rahmen einer Durchschnittsbildung auf die zukünftige Zeit hochgerechnet (sogenannte #Zurechnungszeit). Ist der Durchschnitt beispielsweise bei 1,5, dann wird pro Zurechnungsjahr 1,5 Entgeltpunkte angerechnet.

Hat ein Versicherter in der Vergangenheit 1,5 Entgeltpunkte pro Jahr erreicht und bezahlt für ein Jahr nur den Mindestbeitrag nach, dann sinkt der durchschnittliche Entgeltpunktewert. Für die Zurechnungszeit bedeutet dies dann ebenso eine geringere Anzahl von Entgeltpunkten.

Ob sich eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen tatsächlich lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab und muss genau geprüft werden.

Hierbei müssen auch ggf. Abhängigkeiten

⁃ zur betrieblichen Altersversorgung

⁃ Witwenversorgung

⁃ staatlichen Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld)

berücksichtigt werden.

Hilfreich ist auf jeden Fall eine individuelle Beratung, beispielsweise durch einen zugelassenen Rentenberater, der auch in der bAV die Fachkompetenz besitzt.

Im Rahmen der Beratung werden dann bei der DRV sogenannte „Was wäre wenn“-Berechnungen analysiert.

http://www.Renten-Experte.de

www.bAV-Experte.de

Autonomes Fahren wird selbstverständlich und bietet neue Chancen

Autonomes #Fahren muss in den kommenden 5 bis 7 Jahren umgesetzt werden.

Ansonsten droht ein Versorgungschaos.

Autonome #Fahrzeuge werden immer wichtiger.

Ohne #autonome #PKW droht in den kommenden 20 Jahren der #Versorgungskollaps.

Zitat statistica…:
„Die Bevölkerungsentwicklung zeigt diese Alterung sehr deutlich: Während die gesamte Bevölkerung zwischen 1991 und 2021 um etwa 3 Millionen Personen
gewachsen ist, ist die Zahl der 65-Jährigen und Älteren seit 1991 von 12 Millionen auf 18,4 Millionen im Jahr 2021 deutlich schneller gestiegen, Da jüngere Geburtsjahrgänge zugleich sinkende Personenzahlen aufweisen, stellen die ab 65-Jährige im Zeitverlauf auch einen immer größeren Anteil an der Gesamt-bevölkerung. Er stieg von 15 % im Jahr 1991 auf 22 % im lahr 2021.““….“
„…Zu den Hochbetagten ab 85 Jahren zählten 1991 knapp 1,2 Millionen Menschen. Ihre Zahl stieg bis 2021 insgesamt auf 2,6 Millionen. Sie hat sich damit verdoppelt und wuchs relativ betrachtet deutlich stärker als die der älteren Menschen
ab 65 Jahren insgesamt (+ 53 %)….“

  • Zu wenige jüngere Menschen, die auch pflegen können…
  • Zu wenig Dienstleistungspersonal
  • Ärztemangel
  • und die Fahreignung von Hochbetagten wird zum
    Sicherheitsrisiko

Es wird dringend das #autonome #Fahren – Stufe Highend – in den kommenden 5-7 Jahren
notwendig

Selbst erlebter und durch dashcam aufgenommener Vorfall (Film wird allerdings nicht veröffentlicht)

Im Oktober musste in Ditzingen seinen Führerschein abgeben, weil er auf einer Fahrt von 3 km ..

… nur durch viel Glück in 5 Vorfällen auf 3 km …

  • 2 Verkehrsinseln überfuhr…
  • …. nur durch viel Glück in 5 Vorfällen auf 3 km ..
  • 2 Verkehrsinseln überfuhr…
  • 2 mal beim Abbiegen die Fußgängerwege überfuhr (über Bordstein gefahren)..
  • 1 parkendes Fahrzeug streifte

Durch viel Glück kam kein Mensch zu schaden….

Zu Hause angekommen parkte er sein Fahrzeug vor der Garage.

Eine Minute später ist die Polizei eingetroffen und hatte ihn dann befragt….

Ihm wäre nichts besonderes aufgefallen, außer dass es geregnet hatte….

Da das Fahrzeug durch ungwöhnliche und gefährliche Fahrmanöver mir aufgefallen war und ich annehmen musste, dass der Fahrer

  • betrunken ist oder
  • ein Kind
    vielleicht ist, hatte ich das Fahrzeug mit Abstand verfolgt und dirgend Polizei informiert.

Durch #autonome #Fahrzeuge kann dies verhindert werden.

Zusätzlich ergeben sich durch autonome Fahrzeuge auch viele #Zukunftschancen:

  1. Man braucht kein eigenes Fahrzeug mehr, denn ich bestelle das heute gewünschte Fahrzeug per App.
  • Zum Shoppen den Kleinwagen.
  • Erwas Sperriges zu transportieren den Transporter
  • Für den Theaterbesuch die Limousine.
  1. Fahrzeuge stehen nicht zu 95 % (=durchschnittliche Nutzung 1,2 Stunden) herum und altern vor sich hin. Die 24 stündige Auslastung steigt auf ca das 6-fache an.
  2. Keine #Strafzettel wegen falsch #Parken oder #Geschwindigkeitsüberschreitung
  3. Anzahl der Parkhäuser sinkt.
  4. Immobilienpreise im städt. Bereich sinken, da man auch als Senior etwas außerhalb wohnen könnte. Die Fahrtwege werden vom autonomen Fahrzeugbewältigt. Immobilien etwas außerhalb werden somit attraktiver.
  5. Der #Luxus heißt dann nicht „MEIN tolles Auto“, sondern „Ich kann mir heute diesen Wagen bestellen und morgen ein anderes.
    Luxus ist dann nicht Eigentum, sondern die Auswahl.

Ich fahre heute bereits ein teilsutonomes Fahrzeug,

  • das bremst, wenn das vordere Fahrzeug bremst,
  • Gas gibt, wenn das vordere Fahrzeug beschleunigt,
  • die Spur hält
  • die km-Begrenzung vom Verkehrsschiöd scannt
    usw.
    Es ist somit #teilautonom (Stufe 2 bzw. 3 von 5), braucht aber noch einen Fahrer.

Natürlich muss die Fahrsicherheit auch beim autonomen Fahren gewährleistet sein.
Aber man darf auch nicht verschweigen, dass der Mensch im Straßenverkehr Unfälle verursacht.
In 2022 gab es im Straßenverkehr:

  • 2,4 Mio. erfasste Unfälle
  • 358.685 Verletzte
  • 2.776 Verkehrstote

Makaber:
Stirbt ein Mensch in den USA an den Folgen eines Unfalls durch ein autonomes Fahrzeug, dann wird dies weltweit publiziert.
Stirbt die gleiche Person durch menschliches Versagen, wird die seltenst ein Schlagzeile in den Medien.