Rente in Deutschland: So hoch ist der Grundrenten-Zuschlag maximal

Wie hoch ist die Grundrente inklusive dem Zuschlag?

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Achtung, besonderer Hinweis: oft werden die Begriffe Grundrente und Grundsicherung verwechselt oder durcheinandergebrachte. Es geht hier nicht um die Grundsicherung, sondern um die Grundrente.

Vorabinfo:

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Berechtigten automatisch angeschrieben werden.

Die Rentenversicherung ermittle die Zeiten und prüfe auch weitere Voraussetzungen.

Um Grundrentenzuschlag zu erhalten, müssen also keine Anträge gestellt werden.

Trotzdem sollte bei jedem Rentenantrag grundsätzlich geprüft werden, ob die Bestimmungen der Grundrente berücksichtigt wurden.

Letztendlich können auch bei dem Versicherungsverlauf Fehler enthalten sein.

Rentenexperte renten-experte
Was ist die Grundrente und wie berechnet sich ein Zuschlag zur Grundrente?

Mit der Grundrente soll Arbeitsleistungen anerkannt werden, die im niedrigen Lohnniveau jahrzehntelang ausgeübt wurden.

Die Grundrente wurde 2021 eingeführt.

Die Grundrente errechnet sich aus den Rentenansprüchen, die jemand selbst „erarbeitet“ hat und einem Zuschlag.

Wer hat Anspruch auf die Grundrenten-Leistung?

Ein Anspruch auf vollen Grundrentenzuschlag besteht, wenn 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Schon ab 33 Jahren kann der Zuschlag anteilig gewährt werden.

Zu den sogenannten Grundrentenzeiten zählen:

• Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung

• Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherten Berufsausbildung

• Zeiten der Selbständigkeit mit Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes oder Zeiten mit Pflichtversicherung auf Antrag (siehe Frage zur Grundrente für Selbstständige)

• Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation (Krankengeld, Übergangsgeld)

• Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit (siehe Frage zu Kindererziehung und Pflege)

• Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege

• Beitragszeiten aufgrund einer rentenversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung (Minijob) mit eigener Beitragszahlung

• Beitragszeiten, die nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt wurden

• Zeiten des Wehrdienstes

• Ersatzzeiten (z. B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, Zeiten der politischen Haft in der ehemaligen DDR)

www.Renten-Experte.de
Welche Zeiten zählen nicht zu den Grundrentenzeit dazu?

• Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II

• Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung

• Beitragszeiten nach dem Beginn einer Altersrente

• Monate, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings erlangt wurden

• Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung

• Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung

• Zurechnungszeit (Mit dieser wird der Versicherungsverlauf fiktiv verlängert, um zu einer höheren Erwerbsminderungsrente oder einer höheren Rente wegen Todes zu gelangen)

• Zeiten der Kindererziehung oder Pflege, die nicht rentenrechtlich anerkannt sind (z. B. Pflegezeiten vor deren Einführung im Jahr 1992)

Riester-Rente als Altersversorgung
Weitere Bedingungen für Anrechnung

Durchschnittlich muss das Einkommen weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.

Berechnung der Grundrente in Deutschland – das Durchschnittseinkommen ist ausschlaggebend

Grundlage der Berechnung des Zuschlags sind die sogenannten Entgeltpunkte (EP), die Bestandteil der Rentenformel sind.

Für die Entgeltpunkte aus Beitragszeiten wird das jährlich erzielte Entgelt durch das Durchschnittsentgelt im selben Jahr geteilt.

Wer in einem Kalenderjahr genauso viel Entgelt erzielt hat wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält einen Entgeltpunkt.

Wer hingegen mehr verdient hat, erhält einen Punktewert von über 1,0. Versicherte, die weniger verdient haben als der Durchschnitt, erhalten einen entsprechenden Wert unter 1,0.

Ein Grundrentenzuschlag kann genau dann gewährt werden, wenn der errechnete Durchschnittswert der Entgeltpunkte aller Grundrentenbewertungszeiten eines Versicherten unter 0,8 EP liegt.

Zeiten, in denen der jeweilige Versicherte weniger als 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient hat, werden dabei allerdings nicht berücksichtigt.

30% des Durchschnittseinkommens wären im Jahr 2023 monatlich 1.079 Euro brutto. Somit werden beispielsweise Minijobs mit Pflichtversicherung alleine nicht berücksichtigt. Sollte jedoch neben dem Teilzeitjob noch ein pflichtversicherter Minijob bestehen, werden die Einkünfte insgesamt betrachtet.

Übrigens: eine Befreiung von der Pflichtversicherung beim Minijob sollte hier immer im Auge behalten und jährlich zum Jahresanfang betrachtet werden.

Grundrente individuell berechnen – ein konkretes Beispiel

Wichtig für die Berechnung ist der aktuelle gültige Rentenwert.

Dieser wird jährlich bestimmt und ist in West- und Ostdeutschland noch unterschiedlich.

Im Westen lag er bis 30.6.2023 bei 36,02 Euro, in Ostdeutschland bei 35,52 Euro.

Zum 1.7.2023 ist der aktuelle Rentenwert angehoben worden:

West und Ost: 37,60 Euro

Die Gesamtformel für die Berechnung der Grundrente ist nun recht komplex.

Das BMAS nennt das folgende Rechenbeispiel zur Bestimmung eines individuellen Grundrentenzuschlags:

• Eine Verkäuferin aus Westdeutschland hat 39 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Sie hat 60 Prozent des Durchschnittsgehalts aller Versicherten verdient, also liegt der Durchschnittswert ihrer EP bei 0,6.

• Ihre Rente berechnet sich nun wie folgt: 39 Jahre x 0,6 EP x 37,60 Euro (aktueller Rentenwert) = 879,74 Euro

• Für den Grundrentenzuschlag wird nun der Durchschnittswert der EP aus den Zeiten verdoppelt, die für die Berechnung relevant sind – allerdings auf maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Mit dem Zuschlag werden also im Endeffekt die individuell gesammelten Rentenpunkte auf 0,8 aufgestockt. Der Rechenwert für die Zuschlagsberechnung beträgt in diesem Beispiel: 0,8 EP – 0,6 EP = 0,2 EP

• Dieser individuelle Rechenwert wird noch um einen sogenannten Äquivalenz-Faktor von 0,875 multipliziert (pauschal werden also immer 12,5 Prozent abgezogen). Mit dem Faktor soll laut BMAS erreicht werden, dass die Gesamtrente umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung zur Rentenversicherung ist. Für das Rechenbeispiel gilt: 0,2 EP x 0,875 = 0,175 EP

• Da der Zuschlag grundsätzlich für maximal 35 Jahre ermittelt wird, ergäbe sich für die Verkäuferin die folgende Formel zur Berechnung der Grundrente: 35 Jahre x 0,175 (individuell ermittelte EP) x 37,60 Euro (aktueller Rentenwert) = 230,30 Euro Grundrentenzuschlag.

• Ihre Gesamtrente (brutto) läge also bei: 1.110,04 Euro (879,74 Euro Rente + 230,30 Euro Grundrentenzuschlag)

Höhe des Grundrentenzuschlags – so viel Geld wird maximal ausgezahlt

Die Höhe des individuell berechneten Zuschlags ist also abhängig von der Anzahl der Grundrentenzeiten, der Höhe der individuellen Einkommen, dem Durchschnittsverdienst sowie dem geltenden Rentenwert. 

Im Gegensatz zur Rente selbst ist der Zuschlag steuerfrei. Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag beträgt laut BMAS derzeit rund 86 Euro (brutto). 

Wie das Ministerium erklärt, kann der Zuschlag aktuell außerdem maximal 460 Euro betragen.

Der Maximalbetrag ergibt sich daraus, dass die Grundrente zum einen für maximal 35 Jahre ermittelt wird und die Entgeltpunkte zum anderen auf höchstens 0,8 aufgestockt werden

Einkommensgrenze für Grundrentenzuschlag

Der volle Grundrentenzuschlag wird bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften gezahlt.

Minijob – Immer mehr lassen sich nicht von Rentenversicherung befreien

Warum Pflichtbeiträge beim 520-Euro-Job sinnvoll sind

Immer mehr Minijobber zahlen Rentenbeiträge

Bundesregierung: Anteil der 520-Euro-Beschäftigten, die sich durch eigene Zahlungen einen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung sichern, stieg zwischen 2012 und 2022 von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Immer mehr Minijobber stocken die Beitragszahlungen ihres Arbeitgebers zur Rentenversicherung durch Eigenbeiträge auf und sichern sich damit einen generellen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, zahlten im Juni 2022 nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 1,5 Millionen von insgesamt fast 7,6 Millionen Minijobbern Rentenbeiträge aus eigener Tasche.

Das entsprach laut BA einem Anteil von 19,3 Prozent. Nach jüngsten Zahlen der Minijob-Zentrale, die auf einer anderen Datengrundlage basieren, lag die Quote der rentenversicherungspflichtigen gewerblichen Minijobber im Frühjahr dieses Jahres bereits bei 20,7 Prozent.

Den BA-Daten zufolge stieg die Zahl der 520-Euro-Jobber, die durch Zuzahlungen bei Bedarf und nach ausreichender Versicherungszeit auch einen Anspruch auf eine Reha-Leistung oder eine Erwerbsminderungsrente haben wollen, zwischen 2012 und 2022 von weniger als 400.000 auf 1,46 Millionen – bei einer weitgehend gleichbleibenden Gesamtzahl von Minijobbern.

Dadurch stieg die entsprechende Quote der Beitragsaufstocker innerhalb des vergangenen Jahrzehnts von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Der Anteil der Minijobber, die freiwillig die Rentenversicherungspflicht wählten, sei “im Laufe der letzten zehn Jahre tendenziell gestiegen und entspricht nunmehr rund einem Fünftel”, schreibt die Bundesregierung.

Seit 2013 sind Minijobs generell rentenversicherungspflichtig.

Die Minijobber können sich aber auf Antrag bei ihrem Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Allerdings müssen sie dann auf unter Umständen wichtige Leistungen verzichten.

Für Schüler, Studenten oder auch Hausfrauen können später die Pflichtversicherung beim Minijob durchaus hilfreich sein.

Diese Beitragszeiten werden dann auch bei der 45-jährigen bzw. 35-jährigen Wartezeit angerechnet.

Wer die 45-jährige Versicherungszeit erreicht hat, kann ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersrente in Rente gehen.

Beispiel: Ein Versicherter, geboren im Mai 1961, könnte normalerweise mit 66 Jahren und 6 Monaten (1.12.2027) die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

Hat dieser Versicherte die Versichertenzeit von 45 Jahren erfüllt, dann kann er ohne Abschlag mit 64 Jahren und 6 Monaten (1.12.2025) in Rente gehen (Rente für besonders langjährig Versichere).

Hat der Versicherte bei Rentenbeginn einen Schwerbehinderungsausweis (mind. 50%), dann reichen auch 35 Versicherungsjahre, damit die Rente ohne Abschlag gezahlt wird (Rente für schwerbehinderte Menschen) in diesem Beispiel wäre die Rente dann auch ab 1.12.2025.

Dieser Versicherte könnte – ohne Schwerbehinderung – auch mit Rentenabschlag – mit 63 Jahren (1.6.2024) in Rente gehen. Der Abschlag wäre dann 12,6%. Voraussetzung ist, dass 35 Versicherungsjahre vorhanden sind.

Wenn dieser Versicherte einen Schwerbehindertenausweis (50 %, + 35 Versicherungsjahre) hat, hätte er auch schon am 1.12.2022 in Rente gehen können. Der Abschlag wäre dann bei 10,8 % gewesen.

Bei Rentenbeginn 1.12.2023 sinkt der Abschlag auf 7,2 %. Zum 1.12.2024 ist der Abschlag noch bei 3,6%.

In manchen Fällen ist das Problem, dass die 35 Jahre oder 45 Jahre nicht erfüllt werden, weil in der Studienzeit keine Beiträge für den Minijob gezahlt wurden.

Gerade deshalb sollte jeder Versicherte bei einem Minijob die Pflichtversicherung bestehen lassen.

Pflichtbeiträge beim Minijob erhalten den Erwerbsminderungsrentenanspruch.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.

Wer bisher berufstätig pflichtversichert war, dann aus dem Arbeitsleben ausscheidet und nur noch einen Minijob ausübt, sollte sich auf keinen Fall von der Pflichtversicherung befreien lassen!

Durch den pflichtversicherten Minijob (der auch nur 175 Euro ausmachen kann) erhält man sich den Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung.

Allerdings: Hat man vor dem Minijob gut verdient, dann sinkt durch den Minijob die durchschnittliche Anzahl an Entgeltpunkte. Da bei Erwerbsminderung die Zeit bis zur Altersrente (teilweise) als Zurechnungszeit berücksichtigt wird und hierfür die durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Jahr angerechnet werden, sinkt im Laufe der Zeit der Anspruch auf Erwebsminderungsrente.

Besonders wichtig für Arbeitslose in den letzten 2 Jahren vor der Rente

Wer die Rente für besonders langjährig Versicherte – in dem obigen Beispiel mit 64 Jahren und 6 Monaten – in Anspruch nehmen möchte, muss darauf achten, dass eine Arbeitslosigkeit über die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht auf die 45 Jahre angerechnet wird (Ausnahme der Betrieb geht Insolvenz und dadurch arbeitslos).

Hat man jedoch keinen Minijob angemeldet, verfällt nach der o.g. Zeit (letzte fünf Jahre wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt) der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Insofern sollte immer durch eine Beratung beim Rentenberater abgeklärt werden, welche Strategie sinnvoll ist.

Du findest keine Mitarbeiter?

Die Fluktuation ist zu hoch?

Der besondere Tipp für Arbeitgeber bei der Mitarbeiterfindung und der langfristigen Mitarbeiterbindung

Gerade im Niedriglohnbereich wird es aufgrund des Arbeitnehmermangels immer schwieriger Mitarbeiter zu finden und zu binden.

Und dann beklagen sich doch tatsächlich einzelne Arbeitgeber, dass ihnen die Mitarbeiter davonlaufen, weil anscheinend das Bürgergeld höher wäre.

Ich kann da nur sagen:

Selbst schuld, wenn man als Arbeitgeber nicht aktiv im Unternehmen agiert!

Gerade hier spielt die Personalabteilung als Dienstleister – oder ein externer Anbieter mit Fachkompetenz – eine besondere Rolle.

Menschen im Niedriglohnbereich haben besonders mit Papierangelegenheiten und Behördengänge erhebliche Probleme und deshalb auch eine Hemmschwelle.

Meist fehlt es auch an entsprechenden Informationen.

Sechs Beispiele, wie Du es als Arbeitgeber besser machst

Kindergeld: Gerade im Niedriglohnbereich wird der Kindergeldantrag einfach vergessen. Das gilt besonders bei Kindern ab 18 Jahren.

Wohngeld: Vielen sozial Schwachen ist es entweder nicht bekannt, oder sie scheuen sich, den Antrag auf Wohngeld zu stellen. 

Lohnsteuererklärung: Ebenso scheuen sich die Mitarbeiter, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen.

Hilft in diesen Bereichen der Arbeitgeber (über Personalstelle oder über „ Rahmenvertrag mit Lohnsteuerhilfeverein), hat der Mitarbeiter mehr Geld in der Tasche und die Zufriedenheit steigt.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, die der Staat auch mit Zuschüssen auch beim Arbeitgeber unterstützt.

Beispiel betriebliche Krankenversicherung: Rückenprobleme und auch andere Erkrankungen sorgen oft dafür, dass ein Facharzt benötigt wird. Die Wartezeit auf Termin ist oft länger. Dies führt zu längerem Arbeitsausfall.

Durch den Terminservice der richtige betrieblichen Krankenversicherung kann ein Termin schneller stattfinden. Die Ausfallzeiten werden verkürzt.

Beispiel: Spezielle betriebliche Altersversorgung 

Für Geringverdiener gibt es eine spezielle betriebliche Altersversorgung, an der sich der Staat direkt mit einer Steuerermäßigung über das Betriebsstättenfinanzamt sofort beteiligt. die effektiven Kosten sinken dadurch auf 30-50%!

Beispiel: Rentenservice

Fast kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennt sich mit den speziellen Inhalten der gesetzlichen Rentenversicherung aus.

Und gerade hier sind individuelle Punkte wichtig.

Dies hilft nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber.

So kann durch gezielte Mitarbeiterinformation auch entweder die Mitarbeiterbindung verlängert werden oder auch dem Mitarbeiter zu einem früheren Rentenbeginn geholfen werden.

Wenn der Mitarbeiter durch Deine Hilfe plötzlich 300 bis 800 Euro mehr im Geldbeutel – ohne Gehaltserhöhung hat, dann wird dies Deinem Mitarbeiter helfen und Dich nur etwas Engagement kosten.

Der Werkzeugkoffer der Personalfindung und Personalbindung ist groß und sehr individuell gestaltbar. 

Gerade die Unkenntnis der Arbeitgeber, wie man Mitarbeiter findet oder auch langfristig bindet, ist sehr groß und muss individuell gestaltet werden.

Meist wird darauf der Steuerberater angesprochen, wobei dies der falsche Ansprechpartner ist. Zum einen darf der Steuerberater nur in der Steuer beraten, zum anderen ist er auch nur dort ein echter Spezialist.

So darf der Steuerberater schon nicht mehr über die Sozialversicherung oder gar über die betriebliche Altersversorgung informieren oder beraten, wenn es über die Steuer hinausgeht, 

Werner Hoffmann

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann

Qualifikationen

– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

-Vers.kfm. (IHK)

– Fachwirt Marketing (AKAD)

– Generationenberater (IHK)

– Seniorenberater (NWB-Akademie)

– Sachkundeprüfung Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz (Theor.)

– NLP Practitioner (DVNLP)

– TA Practitioner

Fachautor von:

– bAV-Leitfaden.de

(Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- u. Steuerberater)

⁃ Notfallordner für über 90 verschiedene Branchen und Berufe:

– Notfallordner Privat

– Notfallordner für Gesundheitsberufe

– Notfallordner für Handwerker

– Notfallordner für Selbstständige und Freiberufler

– Notfallordner für Unternehmer und Unternehmen

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Bürgergeld vs. – Arbeitnehmer alleinstehend – Arbeit lohnt sich

FakeNews von bestimmten Arbeitgebern und politisch von Rechts-Außen

Immer wieder behaupten bestimmte Personen, dass sich Arbeiten gehen nicht lohne und das Bürgergeld viel zu hoch sei.

Gestrickt wird dieses Narrativ meist von Arbeitgebern aus dem Niedriglohnbereich. Speziell die Reinigungsbranche versucht gegen die Höhe des Bürgergeldes Stimmung zu machen.

Damit ist der Bundes­innungs­verbands des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) allerdings in guter Gesellschaft mit vielen Arbeitgebern, die die Folge auf sich zukommen sehen, dass eine stärkere Anpassung des Mindestlohns entsteht.

Tatsächlich wäre die Anpassung des Mindestlohns dringend erforderlich

Gründe:

Wer Mindestlohn bezieht ist oftmals in einem Lohnbereich, der – zumindest bei Familien – die Aufstockung durch das Jobcenter notwendig macht.

Darüber hinaus führt die Zahlung in Höhe des Mindestlohns in der Rente zur Zahlung einer Grundsicherung.

Für die Aufstockung und für die Erhöhung der Rente auf Grundsicherung zahlt letztendlich der Steuerzahler.

Und diese Zahlungen sind die Folge von zu niedrigem Mindestlohn.

Und dies ist auch der Hauptgrund, warum unterschiedliche Gruppen gegen die Erhöhung des Bürgergeldes Stimmung machen.

Denn wenn das Bürgergeld niedriger wäre, wäre die Aufstockung kleiner und die Niedriglohnbranche aus der Kritik.

Tatsächlich ist die Absenkung des Bürgergeldes überhaupt nicht diskutabel, da das Bürgergeld sich aus dem Existenzminimum berechnet.

Und hier ist eine Absenkung undenkbar.

Wie hoch müsste der Mindestlohn eigentlich sein?

Die eigentliche Höhe müsste so gewählt werden, dass es sich lohnt zu arbeiten und ab der Rente nach 45 Versicherungsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung geleistet wird.

Bevor ich dies hier berechne, zunächst eine Berechnung und Gegenüberstellung von Bürgergeld und Arbeitnehmerlohn bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer

In 2023:

Ein lediger AN mit Mindestlohn -12 Euro – erhält 12 x 8 Std. x 21 Tage = 2.016 € Brutto.

Das sind netto 1.396,24 €.

In 2024 sind es Brutto

2..084,88 (12,42x8Std.x21Tage), netto 1.523,31 € (durch höhere Freibeträge).

Wie hoch wäre das Bürgergeld?

563 Euro,

zuzüglich maximal für Wohnung in Stuttgart: 566 Euro

+ Max Heizung 70 Euro

= 1.204 Eurro

Wer ledig ist hat bei Mindestlohn 319,32 Euro mehr.

Alle Zahlen sind ab 2024 gerechnet.

In 2023 wäre das Bürgergeld niedriger und auch der Lohn

12 x 8 x 21 Tage = 2.016

Netto 1.466,73 €.

Bürgergeld 502 € + Wohnung 636 € = 1.138 €

Differenzen 328,73 €

Wer also arbeitet hat

2023: 328 Euro

2024: 319 Euro mehr

Stuttgart hat die höchsten Mietzuschüsse. In anderen Regionen ist der Wohnzuschuss niedriger und der Abstand höher zugunsten eines Arbeitnehmers.

Wie hoch wäre die Rente?

Das Durchschnittseinkommen in der Rentenversicherung beträgt 43.142 € pro Jahr.

Bei Mindesteinkommen besteht ein Jahres Einkommen von 24.192,Euro

Damit bekommt ein Arbeitnehmer 0,5607 Entgeltpunkte für ein Jahr.

Nach 45 Jahren ergibt dies eine Bruttorente, die mit 67!Jahren gezahlt wird, wie folgt:

0,5607 x 45 Jahre x 37,60 = 948,70 Euro. nach Abzug von Krankenversicherung beträgt die Nettorente 850 Euro.

Angenommene Miete 700

Warmwasser 11,55

Nachfolgend die Berechnung der Grundsichdrung

Neben der Bruttorente wird in diesem Fall eine Grundsicherung von 664,55 Euro gewährt.

Was bleibt zum Leben?

Nettorente: 850 Euro

Grundsicherung: 664,55 Euro

= 1.514,55

abzüglich Miete und Nebenkosten: 700

abzüglich Wasser: 20 Euro

= für alle anderen Ausgaben 794 Euro.

Man darf jedoch nicht übersehen, dass die Grundsicherung oft niedriger ist. Wesentlichen Einfluss hat die Miete. Und auch die QM-Zahl.

45 qm sind bei einer Person das Maximum. Im Extrem bedeutet dies auch mal Umzug!

Wer nur Mindestlohn verdient, ist auf Grundsicherung angewiesen.

Aufgrund dieser Berechnung wäre ein Mindestlohn von 2.650 Euro pro Monat erforderlich.

Ein Bruttolohn von monatlich 2.650 € bedeutet einen höheren Mindeststundenlohn.

Berechnung des Mindeststundenlohns:

2.650 € : 21 Arbeitstage : 8 Stunden = 15,77 Euro

Ein weiteres Beispiel – 4-Köpfige Arbeitnehmerfamilie mit 1 Arbeitnehmer gibt es hier —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/

Ein weiteres Beispiel – 8-Köpfige Arbeitnehmerfamilie mit 1 Arbeitnehmer gibt es hier —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/19/arbeit-lohnt-sich-nicht-von-wegen/

Arbeit lohnt sich nicht? Von wegen

Arbeitnehmerfamilie mit Brutto 2.650 Euro hat immer mehr, wenn Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt wird, als Bürgergeldfamilie

Extrembeispiel aus dem Netz

Im Netz (zB WhatsAPP) ist derzeit das nachfolgendes Foto.

Dargestellt wird eine 8-köpfige Familie, die Bürgergeld bezieht (Gesamtbetrag von 3.806,50 Euro).

Das Schreiben wird im Netz ohne Schwärzung des Namens und ohne Erklärungen verteilt.

Bei 3.806,50 Euro entsteht natürlich zuerst Neid und als Folge Hetze.

——

Nachfolgend der Nachweis, warum eine Arbeitnehmerfamilie (mit 8 Personen) bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.650 Euro etwa 838 Euro mehr zur Verfügung hat.

Damit wird bewiesen, dass sich Arbeit auch für eine 8-köpfige Familie lohnt!

——

Wir haben die Berechnungen analysiert und nachvollzogen.

Und dann einen Vergleich mit einer Arbeitnehmerfamilie mit 6 Kindern durchgeführt.

Anmerkung: Wer dieses Schreiben (Bürgergeld-Familie mit 6 Kindern) verteilt, wollte wohl darstellen, dass es sich nicht lohnt zu arbeiten, denn – auf den ersten Blick – sind 3.806,50 Euro viel Geld.

Die Gesamtzahlung beinhaltet allerdings alle Bereiche, also auch die Miete und Heizkosten.

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Wie setzt sich die Zahlung des Bürgergeldes zusammen?

Ohne Miete sind es
Mann und Frau 903 Euro
Kind 19 Jahre: 402 Euro
Kind 10 Jahre: 348 Euro
Kind 7 Jahre: 348 Euro
Kind 5 Jahre:318 Euro
Kind 4 Jahre: 318 Euro
Kind 1 Jahr: 318 Euro
2.955€

zuzüglich Zuschuss Kaltmiete und Heizung: 851,50 € (aber ohne beispielsweise Strom, da Strom auch in dem personenbezogenen Pauschalen schon drin steckt).

Daraus ergibt sich die Gesamtzahlung von 3,&06,50 Euro.

Bei Kindern ist das Bürgergeld abhängig vom Alter der Kinder.

Dass solche Beispiele meistens aus dem Rechts-Außen-Politlager verteilt werden (oft von AfD), ist nicht verwunderlich, obwohl Familien mit 6 Kindern wohl die absolute Ausnahme sind.

Aber man möchte Rechts-Außen eben mit hohen Bürgergeldzahlungen hetzen. Warum so mancher Arbeitgeber da auch hetzt, wird unten erklärt.

——-

Wie hoch wäre das verfügbare Einkommen bei der gleichen Familie, wenn der Mann 2.650 Euro Brutto verdient?

Zunächst vorab zwei wichtige Anmerkungen

1. Wer Bürgergeld bezieht ä, bekommt kein Kindergeld extra. Kindergeld bekommt beispielsweise der Arbeitnehmer.

Diese Arbeitnehmerfamilie erhält mit 6 Kindern 1.500 Euro Kindergeld

Kindergeld in dieser Höhe ist auch durchaus gerechtfertigt. Zum einen trägt die Familie erheblich dazu bei, dass später auch viele Erwerbstätige nachrücken. Darüber hinaus kosten Kinder auch viel Geld. Hilfreich wäre zusätzlich eine entsprechende Bildungspauschale, die nun durch die Kindergrundsicherung endlich eingeführt wird.

2. Auch Wohngeld wird nicht beim Bürgergeld gezahlt. Wohngeld erhalten beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, wenn bestimmte Einkommensverhältnisse unterschritten sind.

Das Wohngeld beträgt in diesem Beispiel 1.013 Euro

Das Wohngeld kann über den

Link —> https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Einfach und kostenlos berechnet werden.

Lohnberechnung Brutto-Netto

Zusammenfassung der NETTOEINKÜNFTE des Arbeitnehmers:

Nettoeinkommen: 2.121,94 Euro

Kindergeld: 1.500 Euro

Wohngeld: 1.023 Euro

Gesamteinkünfte der 8-köpfige Familie: 4.644,94 Euro

Wie viel hat eine 8-köpfige Arbeitnehmerfamilie im Vergleich zur Bürgerfamilie mehr?

Einkünfte Arbeitnehmerfamilie; 4.644,94 €

Einkünfte Bürgerfamilie: 3.806,50 €

Differenz: 838,44 Euro.

Für diese 8-köpfige Familie lohnt es sich auch zu arbeiten, denn beim Brutto von 2.650 hat die Arbeitnehmerfamilie 838,4; Euro mehr zur Verfügung.

ANMERKUNG:

Das Bürgergeld wird Zar zum 1.1,2024 erhöht, allerdings steigt dann auch beispielsweise der Freibetrag oder auch der Mindestlohn bzw. auch ggf das Wohngeld .

MERKE: oft werden Bürgergeld- und Geringverdiener gegeneinander ausgespielt.

Die Anhebung des Bürgergeld zum 1.1 2024 ist vielen Arbeitgebern ein Dirn im Auge, denn daraus wird sichtbar, dass der Mindestlohn eigentlich ähnlich ansteigen müsste.

Eine Nachbesserung des Mindestlohnes von 22 Euro auf 12,41 € (ab 1.1.2024) ist eigentlich viel zu gering

Ich möchte betonen, dass ich selbst weder die. Linken, noch die AfD wähle oder jemals gewählt habe. Und auch die neue Partei „Wagenknecht“ werde ich nicht wählen.

In den letzten 44 Wahljahren habe ich alle anderen demokratischen Parteien schon gewählt (CDU, SPD, FDP und Die Grünen).

Eine Partei, die immer zu jeder Zeit allem entsprochen hat, was ich mir wünsche, gibt und gab es nie.

Welcher Bruttolohn wäre langfristig sinnvoll.

Ein Bruttolohn von monatlich 2.650 Euro hätte zur Folge, dass Niedrigverdiener auch nicht mehr ihr Einkommen durch die Jobbörse aufstocken müssten.

Würde ein Arbeitnehmer 2650 € Brutto verdienen. Dann hat er etwa 74% des Durchschnittsverdienstes.

Wer 45 Jahre 74% des Durchschnitts verdient hat erhält dieses Jahr eine Rente von 1.252,08 Euro Brutto.

Die Konsequenz:

Der Staat müsste NICHT mehr den Lohn in der Aktivphase aufstocken und die Rente wäre später auch über der Grundsicherung.

Berechnung des Mindestlohns

Bei einem Bruttolohn von 2.650 Euro berechnet sich der Stundenlohn wie folgt:

2.650 € : 8 Std. : 21 Tage = 15,77 Euro je Stunde

Arbeit lohnt sich!

Rentenexperte Werner Hoffmann

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

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Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

Notfallordner
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• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner
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VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Vorsorgeordner, Notfallordner, #Beurkundung, #Generalvollmacht, #Notar, #Patientenverfügung, #Vorsorgevollmacht

#bAVExperte, #Gesundheitsförderung, #HumanResources #HR, #Mitarbeiterförderung, #Notfallvorsorge #Unternehmer, #Payroll, Personalbindung, #Pflegeversicherung, #Steuerberater, #Steuern, #Testament, #Weiterbildung,

 

#Merz und sein Begriff Paschas

Die Hetze hat Methode

Schaut man sich die Entwicklung der Schulbildungen, insbesondere von ausländischen Kindern an, dann ist zu erkennen, dass diese Kinder sehr oft besser integriert sind, als es so mancher Politiker bzw. Politikerin behauptet.

Zitat von Merz: „Insbesondere wenn es sich um Lehrerinnen handelt, dass sie ihre Söhne, die kleinen Paschas, da mal etwas zurechtweisen. Da fängt es an“, sagte Merz. Wenn man nicht in der Lage sei, Lehrkräften zu helfen, dass sie sich gegen diese Phänomene zur Wehr setzten, „dann sind es in der Schule die Achtjährigen und dann draußen auf der Straße in wenigen Jahren die 15-Jährigen. Da liegt doch das Problem“, sagte Merz.“

Der CDU-Parteivorsitzende pauschaliert hierbei und trägt zum negativen Image von ausländischen Kindern bei.

Bei Stammtischgesprächen setzt sich dies dann so fort, dass es immer mehr Schulabgänger gibt, die keinen Bock auf Ausbildung oder Studium haben. Und

Im Punkto Schulabgänger ohne Abschluß 2022 waren es 48.000 (6.2%).
Im Jahr 2000 waren es 9,6 % ohne Abschluss!

Mit den Stammtischparolen ist Merz nicht alleine. Es geht noch extremistischer.

Durch die Bank hetzt die AfD gegen Ausländer und nutzt jedes kriminelle Highlight, in dem irgend ein Ausländer verwickelt ist. Und es wird auch nicht Halt davor gemacht, gegen ausländischen Kinder zu hetzen.

Dies setzt sich dann in den sozialen Medien und Stammtischen fort.

Läßt man dies ohne Gegenwehr zu, dann nimmt dies schnell eine ungeprüfte Einstellung zu.

So wie Trump bei seinen Aussagen laufend Lügen einbaut, so werden sich bei uns von so manchem Politiker Diskreditierungen von bestimmten Personengruppen vorgenommen.

Und plötzlich sind alle Ausländer – Zitat von Alice Weidel 2018 – „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse ….“

Tatsache ist jedoch dass die Masse von Ausländern auch genauso wie wir Deutschen fleißig und zuverlässig sind. Natürlich gibt es dort genauso wie bei uns Deutschen Menschen, die den Staat ausnutzen oder auch kriminell sind.

Um bei den Kindern einmal zu entkräften, dass immer mehr ausländische Kinder keinen Schulabschluss haben und nicht mal lesen können, hilft ein langfristiger Vergleich über rund 30 Jahre schon weiter.

Die Anzahl und die Quote hat sich erheblich verbessert der Absolventen mit Schulabschluss haben sich in diesen 30 Jahren erheblich verbessert.


In Bezug auf ausländische Absolventen gibt es übrigens folgendes Bild:


Schulart /Abschluss. 1992 / 2021
Anzahl mit Beendigung der Vollzeitschule
1992: 51.590
2000: 35.316

Förderschule:
1992: 3.982
2000: 3331

Hauptschule
1992: 35.070
2000: 23.399

Realschule/beruflich.Schule
1992: 24.479
2000: 44.014

Hochschulreife:
1992: 10.420
2000: 18420

Allg. Hochschulreife;
1992: 7.107
2000: 12.681

Fachhochschulreife:
1992: 3.313
2000: 5.739

Auch die Gesamtübersicht macht eine sehr positive Entwicklung sichtbar.

https://www.datenportal.bmbf.de/portal/de/Tabelle-2.3.18.html

Hier ein privater Kommentar eines Richters an einer der höchsten Richtergremien in Deutschland, der zum Nachdenken anregen sollte:

Wir sollten ohne Ausnahme jedes Kind, egal welcher Herkunft, als Chance (!) und Gewinn für die Gesellschaft und nicht etwa als (finanzielle) Belastung begreifen.

Jede Investition in Bildung, die soziale Grenzen überwindet, ist eine Investition in die Zukunft.

Es ist leider ein Fakt, dass Kinder aus schwächeren Bildungsschichten häufig keinen höheren Schulabschluss schaffen – und zwar unabhängig von einem Migrationshintergrund.

Hier gilt es mit gezielter Förderung im Kindergarten und in der Schule anzusetzen.

Das wäre im positiven Sinn „Kinderpolitik“, die ihren Namen auch verdient.

Leider dreht sich bei uns immer alles nur um die vordergründige Frage, wieviel Geld an wen ausgezahlt werden soll.

Damit ist meiner Einschätzung nach jedoch wenig bis nichts gewonnen aber viel zerronnen.“

BILD – Axel-Springer-Verlag spielt Bürgergeldempfänger gegen Geringverdiener aus

Die BILD betreibt wieder Volksspaltung.

Schon alleine das Beispiel ist spalterisch:

„Am Montag hatte der Fall eines Lageristen für Aufsehen gesorgt, der bei seiner Spedition in Bad Oeynhausen gekündigt hatte. Begründung: Er kassiere lieber Bürgergeld und verdiene sich mit Schwarzarbeit etwas dazu – dann habe er mehr als mit dem regulären Job bei der Spedition.“

Ok, nun könnte ich auch eigentlich meinen Job hinwerfen und doch gleich eine Bank überfallen oder als Enkeltrickbetrüger „schwarz“ arbeiten. Wäre doch noch viel attraktiver.<Ironie aus>

Was die Bildzeitung betreibt ist nichts anderes, als zu hetzen. Und zwar in die Richtung, dass das #Bürgergeld ja viel zu hoch ist und abgeschafft werden sollte.

Die BILD sagt dies zwar nicht direkt, allerdings missbraucht sie hierzu das menschliche Rudelverhalten, indem sie Meinungsumfragen nutzt.

In einem Punkt hat die BILD natürlich recht. Der Mindestlohn muss 2024 stärker wachsen. Es ist nicht das Bürgergeld, das zu hoch ist, sondern es ist der Mindestlohn zu niedrig.

So ist der Mindestlohn in Deutschland derzeit bei 12 Euro. Zum Vergleich: In Luxemburg ist der Miindestlohn in 2023 bei 13,05 €.

Zum 1.1.2024 soll der Mindestlohn um 0,41 € in Deutschland ansteigen (3,42%). Zum 1.1.2025 soll der Mindestlohn auf 12,82 € (+3,3%) ansteigen.

Wie wird der Mindestlohn festgelegt?

Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. “

In der Tarifkommission sind Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammen­setzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird.

Bei der letzten Tarifkommissionvereinbarung wurden die Arbeitnehmer überstimmt.

Hintergrund war letztendlich die Arbeitgeber zu entlasten.

Wie wird das Bürgergeld festgelegt?

Eine alleinstehende Person bekommt seit Januar 2023 als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro.

Die Bundesregierung hatte Anfang November 2022 den 14. Existenzminimumbericht vorgelegt. Daraus gehen nicht nur die aktuellen Regelsätze hervor, sondern auch die für 2024 angedachte Erhöhung.

Das Existenzminimum spielt also hierbei eine entschiedene Rolle.

Bei den Erhöhungen spielt der Warenkorb und die Inflation eine wesentliche Rolle.

Zusammenfassung und Gegenüberstellung

Beim Bürgergeld spielt somit das Existenzminimum und die Inflation eine wesentliche Rolle.

Beim Mindestlohn wird die Inflation überhaupt nicht berücksichtigt.

Habeck hatte bereits auf die Ungerechtigkeit hingewiesen

Auf den Systemunterschied bei den Erhöhungen hatte der Bundeswirtschaftsminister Habeck bereits mehrfach hingewiesen und plädierte stauch dafür den Mindestlohn im gleichen Verhältnis wie das Bürgergeld anzuheben.

Zitat: „Das #Bürgergeld werde im Grunde „entlang der #Statistik“ automatisch angehoben,
anhand von Preiserhöhungen bei Lebensmitteln oder Kleidung, so Habeck.
Beim #Mindestlohn verwies er auf eine #Kommission, die sich vor allem aus #Vertretern von #Arbeitgebern und #Arbeitnehmern zusammensetzt.

Die #Mindestlohnerhöhung entspreche #nicht der #Erhöhung, die beim #Bürgergeld komme, sagte Habeck.
Der Bürger, ein #Metallarbeiter, habe hier einen völlig richtigen Punkt. „Ich würde für mich sagen, die #Mindestlohnerhöhung ist zu niedrig.“

Dies äußerte Habeck bereits vor einiger Zeit, als die Tarifkommission den Mindestlohn vereinbart hatte.

Am 6.9.2023 stand deshalb nochmals in der taz;

„Habeck über Mindestlohn: „Mindestlohnerhöhung ist zu niedrig Laut Bundeswirtschaftsminister war die Anpassung des Mindestlohns nicht hoch genug.“

Problem Inflation und Mindestlohn

Steigen die Löhne entsprechend an, wirkt dies natürlich auch mittelbar auf die Inflationsrate.

Es macht jedoch auch keinen Sinn, den Mindestlohn nicht entsprechend anzupassen. Grund: In keinem einzigen Tarifvertrag sind so geringe Lohnanhebungen, wie beim Mindestlohn.

Mit rund 3% ist die vorgesehene Erhöhung für 2024 und 2025 das absolute Schlusslicht bei allen Lohnentwicklungen.

Insofern hat der Bundeswirtschaftsminister vollkommen recht.

Übrigens: Was sagt die AfD dazu?

Übrigens: Wenn es nach der #AfD geht, sollen die Mindestlöhne wieder abgeschafft werden. Interessanterweise sind gerade unter den Geringverdienern und Bürgergeldempfängern ein hoher Anteil der AfD-Anhänger zu finden.

Neuer Mindestlohn ab 1.1.2024 – Tipps für mehr Lohn

Der allgemeine gesetzliche #Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Diesen Vorschlag legte die zuständige #Mindestlohnkommission am Montag in #Berlin vor.

Die Entscheidung fiel allerdings nicht einstimmig. Die #Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.

Wer legt normalerweise den Mindestlohn fest?

Der Mindestlohn wird von:

– drei hochrangige #Arbeitgebervertretern

– drei #Gewerkschaftsvertreter,

– zwei #Wissenschaftler

– und einem Vorsitzende(n)

alle zwei Jahre über eine #Erhöhung der #Lohnuntergrenze.

Berücksichtigt wird dabei die #Tarifentwicklung im Land. Die Kommission legt dann einen Vorschlag vor, den die Regierung in der Regel mit einer Verordnung verbindlich macht.

Im vergangenen Herbst wurde ausnahmsweise die Erhöhung des Mindestlohnes von der Ampel per Gesetz festgelegt und wurde von 10,45 € auf 12,00 € festgelegt (Erhöhung um 14,83 %).

Die neue Erhöhung zum 1.1.2025 (von 12 € auf 12,41 €) beträgt 3,42 %.

Warum gibt es Kritik?

#Gewerkschaften kritisieren, dass die #Mindestlohnbeschäftigten wegen der gestiegenen Preise einen #Reallohnverlust hinnehmen müssen.

Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit.

Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen #Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der #Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“

Wie viele #Arbeitnehmer arbeiten für Mindestlohn?

Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts waren aber im Oktober ungefähr sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt.

Zum Niedriglohnbereich zählen demnach Jobs, in denen weniger als 12,76 pro Stunde gezahlt wird. Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober profitierten den Angaben zufolge etwa 5,8 Millionen Menschen, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde hatten.

Hochrechnung auf Monatslohn

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bekommen Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bislang etwa 2080 Euro brutto im Monat. Durch die Erhöhung auf 12,41 Euro kommen Beschäftigte auf etwa 2150 Euro brutto.

Wie viel davon netto nach Abzug von #Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt, hängt wie immer von verschiedenen Faktoren ab, etwa der #Steuerklasse, dem #Familienstand oder der Anzahl der Kinder.

Wie sieht es mit der #gesetzlichen #Rente aus?

Wer 2.080 € Brutto monatlich verdient hat ohne Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld ein Jahresbrutto von 24.960 €.

Das durchschnittlich vorläufige Jahres-#Bruttogehalt beträgt 43.142 €

Wer das #Durchschnittseinkommen verdient, erhält in der gesetzlichen Rentenversicherung dafür 1 Entgeltpunkt.

Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt verdient hat, hat somit 45 #Entgeltpunkte und würde eine #Regelaltersrente zum 1.7.2023 in Höhe von

45 x 1 x 37,60 € = 1.692 € Brutto erhalten.

Hiervon sind dann noch #Krankenversicherung, #Pflegeversicherung und ggf. #Steuern zu entrichten.

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Wie hoch wäre die #Rente bei einer Person, die immer zum #Mindestverdienst arbeiten würde?

Bei einem Mindestlohnbeschäftigten würde normalerweise der Entgeltpunkt für 2023

Individueller Jahresverdienst : allgemeine Jahresverfiendt = Entgeltpunkt

also beispielsweise

24.960 € : 43.142 = 0,5786 Entgeltpunkte ergeben.

Daraus würden sich bei 45 Jahren theoretisch

45 J. x 0,5786 x 37,60 = 978,99 € Bruttorente ergeben.

ALLERDINGS erfolgt hier eine Erhöhung durch einen Renten/Zuschlag.

Dadurch kann die Rente auf ca. 1.100 € ansteigen.

Der #Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet.

Weitere Infos zum Zuschlag s. Unten

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Neben der #gesetzlichen #Rentenversicherung besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine #betriebliche #Altersversorgung (#bAV) aufzubauen.

Gerade bei Geringverdienern unterstützt der Staat die Arbeitgeber mit besonderen steuerlichen Vorteilen, wenn der Arbeitgeber zusätzlich Zahlungen leistet.

Weitere Infos über

www.bAV-Experte.de

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Wer hat einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag? Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt.

Wie wird der #Grundrentenzuschlag berechnet?

Der Zuschlag wird individuell berechnet. Die Rente wird nicht pauschal auf einen festen Euro-Betrag aufgestockt. Kurz gesagt werden die #Entgeltpunkte erhöht, auf deren Basis die #Rente errechnet wird. Einen #Entgeltpunkt erhalten Sie, wenn Ihr versicherter Verdienst in einem Jahr genauso hoch war wie der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2023: 43.142Euro). Haben Sie mehr oder weniger verdient, gibt es entsprechend mehr oder weniger als einen Entgeltpunkt.

In einem ersten Schritt wird ermittelt, ob genügend Grundrentenzeiten für einen Anspruch auf #Grundrente vorhanden sind.

Hierzu sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erforderlich.

Im zweiten Schritt werden dann aus allen im Rentenkonto gespeicherten Grundrentenzeiten – das können auch mehr als 33 Jahre sein – die Zeiten herausgesucht, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Nur aus diesen Zeiten wird ein Zuschlag errechnet.

In einem dritten Schritt werden für diese Zeiten die ihnen zugeordneten Entgeltpunkte zusammengerechnet und hieraus ein Durchschnittswert gebildet.

Dieser Durchschnittswert wird verdoppelt. Ergibt sich hierdurch ein Wert höher als 0,8 Entgeltpunkte, wird er auf 0,8 begrenzt.

Anschließend werden von dieser Erhöhung 12,5 Prozent abgezogen. So ergibt sich zum Schluss der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre berechnet wird.

Die Staffelung des Zuschlags bei Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren erfolgt über den Begrenzungswert.

Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes und erhöht sich gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bei 35 und mehr Jahren.

www.Renten-Experte.de

GEZ ist wichtig – Befreiung für viele Menschen möglich

Die Hetze gegen die GEZ-Gebühren der AfD hat System.

Millionen Menschen in Deutschland müssen keine #GEZ bezahlen. Immer wieder wird gegen die GEZ-Gebühr gehetzt. Fast immer geht die Hetze von den Rechtspopulisten, Rechtsextremisten (AfD) oder Linksextremsten aus.

Insbesondere der AfD sind öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunkanstalten ein Dorn im Auge.

Grund: Die umfangreiche Informationen bieten nur öffentlich-rechtliche Sender an. Andere Sender zeigen überwiegend nur Shows, Kochsendungen oder Filmserien. Echte Dokumentationen gibt dort nicht.

Rechtspopulisten, Rechtsextreme AfD und teilweise auch Linksextreme können nur hetzen, zeigen aber nicht auf, dass viele Menschen überhaupt keine Rundfunkgebühren bezahlen müssen.

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Wenn bestimme Voraussetzungen erfüllt sind, können sich manche Menschen von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Seit August 2021 muss jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag entrichten. Allerdings gibt es für einige Personengruppen – auch für viele Senioren mit einer niedrigen Rente die Möglichkeit, von dieser monatlichen Zahlung in Höhe befreit zu werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

In diesem Artikel erhältst du detaillierte Informationen zu den entsprechenden Voraussetzungen.

Manche Rentner müssen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen

Insgesamt belaufen sich die jährlichen Gebühren für die GEZ auf 220,32 Euro.

Dies stellt für Menschen mit geringem Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung dar.

Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit:

• #Bürgergeld-Bezieher

• #Sozialhilfeempfänger

• #BaföG-Bezieher

• #Pflegebedürftige

• #Asylbewerber

• #Studenten

• #Arbeitnehmer die zu wenig verdienen (Härtefallregel)

Doch nicht nur diese Personen können sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auch Rentner die GEZ nicht bezahlen. So können Personen, die im Alter #Grundsicherung oder #Erwerbsminderung beziehen, einen Antrag auf Befreiung stellen.

Erhalten Senioren Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz muss die Rundfunkgebühr ebenfalls nicht bezahlt werden.

Auch für Personen, die #pflegebedürftig sind, gelten Ausnahmen.

Allerdings reicht hierfür nicht allein ein #Pflegegrad aus, sondern es sind bestimmte Leistungen erforderlich.

So können sich Personen, die #Pflegegeld beziehen, in einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz von der GEZ-Gebühr befreien lassen.

Darüber hinaus gelten die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII sowie die #Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Gründe für eine Befreiung.

Wenn Rentner in einem #Seniorenheim leben, können sie neben der #Pflegehilfe auch eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen.

Bei diesen Härtefälle müssen Senioren die Gebühr nicht zahlen

Doch keine Sorge. Auch wenn du die genannten Kriterien nicht erfüllst, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, die dafür sorgen könnten, dass du keinen #Rundfunkbeitrag zahlen musst.

So kannst du zum Beispiel einen #Härtefallantrag stellen, wenn dein Einkommen nur geringfügig über dem sozialen Bedarf liegt und weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt.

Des Weiteren können Rentner:innen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber diese nicht in Anspruch nehmen, sich ebenfalls von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?

Wenn du die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, kannst du einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Das entsprechende Formular findest du auf der

https://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html

Wenn dies ausgedruckt und ausgefüllt ist, schicke dieses anschließend samt aller erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den Beitragsservice.

Dabei solltest du den Antrag erst dann abschicken, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Doch aufgepasst! Schicke nur Kopien an die entsprechende Stelle, niemals Originaldokumente.

Die Anschrift lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Gibt es eine rückwirkende Befreiung?

In der Regel gilt: Nur wer einen Antrag auf Befreiung stellt, muss den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen – vorausgesetzt, alle Bedingungen werden erfüllt. Aus diesem Grund ist es ratsam, zeitnah einen Antrag zu stellen. Wer seinen Anspruch aber jetzt erst erkennt, muss sich keine Sorgen manchen. Denn eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.