Rürup-Rente 2017 – Wie wird die steuerliche Möglichkeit berechnet?

Die #Rürup-Rente – oder auch #Basisrente genannt – ist für bestimmte Personen als Alters- und #Hinterbliebenenversorgung interessant.

Und dies nicht nur für #Selbstständige, sondern auch für:

  • Besserverdienende
  • Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF)
  • Vorstände
  • Beamte
  • Handwerker (als Selbstständige)
  • Pensionäre
  • Rentner mit einem hohen zu versteuernden Einkommen.

Für Geringverdiener ist die neue Riester-Rente viel interessanter durch die Anpassung der Förderung (und auch wegen der (teilsweisen) Freistellung bei einer Grundrente.

Personen, die mit einer Rürup-Rente für ihr Alter vorsorgen, können 2017 noch mehr Steuervorteile beim Finanzamt geltend machen.

Neben dem absetzbaren Anteil steigt bei der Rürup-Rente 2017 der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag. Vor 2015 war für Alleinstehende ein Betrag von 20.000 Euro (für led.) pro Jahr festgeschrieben.

Seit 2015 ist er an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Da sich diese Beitragsbemessungsgrenze auf 94.200 Euro (2017) erhöht hat, können Versicherte jetzt Beiträge von bis zu 23.362 Euro in der Steuererklärung angeben. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Rürup-Beiträge von bis zu 46.724 Euro beim Finanzamt anzugeben.

Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 84 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden maximal 19.624 Euro und bei Ehepaaren 39.248 Euro als Sonderausgabenabzug an.

Bestimmte Personen, z. B.:

– beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
– Vorstände
– Beamte

müssen jedoch einige Besonderheiten beachten. 

Wie der Höchstbetrag, den man für Rürup nutzen kann, genau berechnet wird und wie sich dies bei der Steuer auswirkt, kann auf der Sonderseite

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/private-vorsorge-mit-foerderung/index.html

nachgelesen werden.

Für bGGF ist dort eine Spezial-Erläuterung zum downloaden vorhanden.

 

Bürgerversicherung Nr. 9 – Nein Danke

Warum sich immer mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse abwenden wollen und die Bürgerversicherung auf Ablehnung trifft.

Vorab ein wichtiger Hinweis: sollte die Beitragsbemesseungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Bürgerversicherung wegfallen,:

– wäre der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach oben unbegrenzt

– müssten Rentner einen erheblich höheren Beitrag bezahlen (Wegfall der Krankenversicheung der Rentner)

– die Mieter mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen, da die Mieteinkünfte dann auch bei der Betragsberechnung in der Krankenversicherung des Vernieters berücksichtigt werden (ohne Höchstgrenze). Der Vermieter würde dann natürlich diesen Zusatzaufwand an den Mieter umlegen.

Dies wäre zumindest die Auswirkung, wenn die Parteien #SPD, #Grüne, #DieLinke, #AFD ihre Forderung einer Bürgerversicherung umsetzen.

Lediglich die #CDU und #FDP wollen keine #Bürgerversicherung!

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Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:
Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.
Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der #KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als #Rentner freiwillig in der gesetzlichen #Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkünfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater #Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsgrenze berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

Private Krankenversicherung: Debeka mit höchsten Zuwachs

#Debeka erneut Sieger nach PKV-Zuwächsen im Jahr 2016 – sie hat um knapp 30.000 Vollversicherte zugelegt.

Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:

Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente und andere Organe.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.


Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkpnfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsanlage berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

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Rund 30 Prozent der privaten Krankenversicherer konnten ihren Bestand an Vollversicherten im Jahr 2016 weiter ausbauen.
Die Debeka ist erneut der Gewinner nach Nettozuwachs. Sie bleibt der größte Anbieter auf dem Markt. Die DKV hatte wieder das stärkste Minus zu vermelden. Das geht aus den aktuellen Zahlen im Map-Report hervor.

Die Zahl der Krankenvollversicherten ist im Jahr 2016 nach Aussage des PKV-Verbands schon zum fünften Mal gesunken. Der Rückgang betrug 17.300 Versicherte, die Zahl der Vollversicherten liegt nun bei 8,77 Millionen. Das Minus war allerdings geringer als im Jahr davor. Der Fachverband begründet das damit, dass der Abwärtstrend in der Vollversicherung als dem Kerngeschäft der privaten Versicherer offenbar unterbrochen sei. Im zweiten Halbjahr 2016 sei es zum ersten Mal seit mehreren Jahren gelungen, einen positiven Nettozugang zu erzielen. Auffallend ist allerdings die sehr unterschiedliche Entwicklung, die die einzelnen Gesellschaften nehmen, wie die Map-Report-Reaktion mit gerade veröffentlichten Daten belegt.

Aus einer Vorabveröffentlichung zur Bilanzanalyse der privaten Krankenversicherung im Jahr 2016 geht hervor, dass nur 13 der 32 geprüften Gesellschaften einen Zuwachs ausweisen. Die Debeka ist erneut der Gewinner, sie hat um knapp 30.000 Vollversicherte zugelegt. Die Continentale kommt mit einem Zuwachs von 20.000 Mitgliedern auf den zweiten Rang. Dieser Effekt entstand durch die Verschmelzung mit der früheren Mannheimer Krankenversicherung. Auch bei der HanseMerkur, der HUK-Coburg, der Signal und der AXA wurden erhebliche Zuwächse beobachtet.

Die DKV und die Central waren dagegen die Verlierer am Markt. Die Central hat ihren Rückgang erheblich verringert, sie verlor aber immer noch über 11.000 Vollversicherte. Auch die Allianz musste mit 10.000 Vollversicherten einen deutlichen Rückgang verschmerzen. Weiterer Verlierer waren die Versicherungskammer Bayern, die Bayerische Beamtenkrankenkasse, die Gothaer und die LKH.

Erbschaftsteuer – Freibetrag für Pflege

Erbschaftsteuer: Zusätzlicher Freibetrag für Pflege der Eltern


Ein Kind erbt Vermögen von einem Elternteil. Grundsätzlich steht dem Erben ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Übersteigt das geerbte Vermögen diesen Freibetrag, setzt das Finanzamt Erbschaftsteuer fest. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem erbenden Kind jedoch ein zusätzlicher Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Bisher hatten erbende Kinder kaum Chancen, den erbschaftsteuerlichen Pflege-Freibetrag für einen gestorbenen Elternteil beim Finanzamt durchzusetzen. Die Finanzämter lehnten die Gewährung des Pflege-Freibetrags ab, da Kinder eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern haben.

Bundesfinanzhof gibt grünes Licht für Pflege-Freibetrag

Die Richter des Bundesfinanzhofs gewähren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen jedoch den Pflege-Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro und zwar unabhängig davon, dass Kinder eine Unterhaltsverpflichtung haben (BFH, Urteil v. 10.5.2017, Az. II R 37/15; veröffentlicht am 5.7.2017).

Denn aus der Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern kann keine Verpflichtung zur Pflege abgeleistet werden. Der zusätzliche Pflege-Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr.9 ErbStG in Höhe von 20.000 Euro steht erbenden Kindern unter folgenden Voraussetzungen zu:

– Der Erbe hat den Verstorbenen nachweislich gepflegt.
– Für die Pflege hat das erbende Kind kein Geld bekommen oder ein unzureichendes Entgelt.

In diesem Fall profitieren Kinder von dem zusätzlichen Pflege-Freibetrag, der die Erbschaftsteuerbelastung reduziert.

Steuertipp: Den persönlichen Pflege-Freibetrag gibt es nur auf Antrag des Erben in der Erbschaftsteuererklärung. Sollte der Sachbearbeiter im Finanzamt dem Kind als Erben aus Gewohnheit den Abzug des zusätzlichen Pflege-Freibetrags verweigern, sollte dezent auf das neue BFH-Urteil hingewiesen werden. Nützt das auch nichts, legen Sie gegen den nachteiligen Erbschaftsteuerbescheid Einspruch ein und lassen Sie die Streitfrage von der Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt klären. 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

Testament verschollen – was passiert?- Beispiel: Zsa Zsa Gabor

Was passiert, wenn ein Testament verschollen ist, das ist am Beispiel von Zsa Zsa Gabor zu sehen:

„Sieben Monate nach dem Tod von Zsa Zsa Gabor, kommt nun heraus, dass ihr Testament verschwunden ist. Wer verfügt nun über das Erbe?

Als Zsa Zsa Gabor im Dezember 2016 im Alter von 99 Jahren starb, hat sie ein enormes Vermögen hinterlassen. Wie üblich wurde auch ihr Erbe in einem Testament geregelt. Doch wie die Website „Entertainment Tonight“ berichtet, ist dieses verschwunden. In den Gerichtsunterlagen heißt es dem Bericht zufolge, Gabors Testament sei „verloren oder verschollen“.

Zsa Zsa Gabor (†): Ihr Testament ist verschwunden

Wie aus den Dokumenten weiter hervorgeht, wurde ihr Witwer, Prinz Frederic von Anhalt, 74, deshalb per Gerichtsbeschluss zum alleinigen Nachlassverwalter bestimmt. Damit hat er nun das Sagen über Gabors hinterlassene Millionen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung bestätigte von Anhalt den Sachverhalt: „Es liegt nun also ganz in meinem Ermessen, wer was aus dem Erbe meiner Frau bekommt. Den Menschen, die meiner Frau geholfen und angepackt haben, helfe ich aber natürlich gern.“ Um welche Summe es sich bei dem Erbe handelt, wollte der Prinz allerdings nicht verraten.“ (Quelle: Gala).

Wer ein Testament schreibt, sollte dies bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. 

Registerkosten

Die Bundesnotarkammer erhebt für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 15,00 € je Registrierung. Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Die Gebühr beträgt die 18,00 € je Registrierung, wenn der Erblasser (das ist die Person, die das Testament schreibt) das Testanent dort selbst hinterlegt.

Ob ein Testament bzw. Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein muss, hängt vom Einzelfall ab; sinnvoll ist es allemal.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erstellung einer Generalvollmacht/Viesorgevollmacht.

Ein umfangreiches Vorsorgewerk ist der #Notfallordner-Vorsorgeordner, den es auch speziell als Ergänzungsausgabe für folgende Gruppen gibt:

– #Notfallordner für Beamte

– #Notfallordner für Selbstständige

– #Notfallordner für Ärzte

– #Notfallordner für Apotheker

– #Notfallordner für Zahnärzte

– #Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker

– #Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Gerade für die o.g. Berufs- bzw. Selbstständigengruppen muss eine spezielle Vorsorge und Dokumentation getroffen werden.

Rund 50 unterschiedliche Versionen bieten eine umfangreiche Auswahl (Preis: ab 27 Euro inkl. MWSt).

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Debeka – Vom Kostenerstatter zur Gesundheitsberatung

Private Krankenversicherungen wollen von ihren Versicherten als Gesundheitspartner wahrgenommen werden. Dazu planen sie, ihr Angebot an Gesundheitsdienstleistungen zu erweitern.

Den privaten Krankenversicherern (PKV) -insbesondere den Vereicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (die den Versicherten als Mitglied gehören) –reicht es nicht mehr, als reine Kostenerstatter zu fungieren und vor allem nur im Leistungsfall oder bei Prämienerhöhungen mit den Kunden in Kontakt zu treten. Das Ziel vieler Anbieter ist es, zum Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Gesundheit zu werden und im Bedarfsfall die Versorgung der Versicherten steuern zu können.

Dazu gehen die Anbieter ganz verschiedene Wege. So etwa haben im vergangenen Jahr Barmenia, Gothaer, Hallesche und Signal Iduna die gemeinsame Leistungsmanagement-Gesellschaft LM+ gegründet. Die Hallesche will sich zudem zum digitalen Gesundheitsdienstleister wandeln. Gerade haben der PKV-Marktführer Debeka und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bekannt gegeben, dass sie gemeinsam mit der Viamed GmbH das Gemeinschaftsunternehmen Carelutions gegründet haben – der Name ist eine Zusammenziehung der englischen Wörter „care“ und „solutions“. Die Zustimmung des Bundeskartellamts steht noch aus.

Auch Gesunde werden unterstützt

Mit Carelutions wollen Debeka und SDK ihren Versicherten eine möglichst breite Palette mit Gesundheitsdienstleistungen bieten: von der Prävention über Disease Management Programme bis zur Nachsorge. Ausdrückliche Zielsetzung ist auch, gesunde Kunden durch Informations- und Serviceangebote in Sachen GEsundheit zu unterstützen.
#Debeka und #SDK führen ihr eigenes Gesundheitsmanagement fort. Die Angebote würden aber durch die von Carelutions ergänzt, erklärt Debeka-Vorstand Roland Weber. Die Debeka startet dabei mit strukturierten Versorgungsprogrammen für Versicherte, die unter Rückenschmerzen oder Schlafstörungen leiden. „Ein Unternehmen, das unabhängig von einem Versicherer ist, kann vielleicht etwas agiler agieren“, hofft er. Das gelte insbesondere für den Einsatz digitaler Elemente, die bei Carelutions eine große Rolle spielen sollen.

Größere Kundenzufriedenheit

„Wir glauben, dass wir mit einer verbesserten Versorgung sowohl auf der Leistungsseite als auch bei der Kundenzufriedenheit profitieren werden“, so SDK-Vorstand Benno Schmeing. Das sich die PKV-Unternehmen zu Gesundheitsdienstleistern wandeln, sei nur folgerichtig. Schmeing: „Wenn man die Wertschöpfungskette der PKV verlängern will, ist das der richtige Ansatz.“

Das sieht das Management der Hallesche Krankenversicherung ähnlich. „Die Kunden sollen uns während ihres gesamten Versichertenlebens als Gesundheitspartner wahrnehmen“, so Vorstand Wiltrud Pekarek. Das Unternehmen will seine Angebote auf einem Gesundheitsportal bündeln. „Das Portal soll das digitale Gesicht der Halleschen werden.“ Die Hallesche will künftig nicht mehr nur warten, bis sich die Versicherten melden. „Wenn wir eine hilfreiche Therapie-App entdecken, können wir sie dem Kunden empfehlen.“ Unternehmenseigene Ärzte sollen dafür sorgen, dass nur qualitätsgesicherte Angebote empfohlen werden, betont Pekarek. „Wir müssen zu einer wirklichen Vernetzung zwischen Arzt, Versicherer und Kunden kommen.“

Hoffnungen setzt der Versicherer auch auf die Datenanalyse. Wenn das Unternehmen erkennt, dass ein Versicherter an einer schweren Erkrankung leidet, kann er ihn ansprechen und ihm vorschlagen, eine zweite Meinung einzuholen, erläutert Vorstandschef Walter Botermann. Am besten wäre es, wenn der Versicherer dann auch gleich den Termin organisiert. „Wenn wir das hinkriegen, haben wir gewonnen.“ So weit sei die Hallesche aber noch nicht.

Quelle: Ärztezeitung

#Debeka – Auf dem Weg zum #Gesundheitskonzern

Auf dem Weg zum Gesundheitskonzern: #Debeka will Mitgliedern mehr Gesundheitsdienstleistungen bieten.

Neu gegründetes Unternehmen #CareLutions soll mit speziellen Programmen Betreuung der Versicherten verbessern

Die größte Private Krankenversicherung in Deutschland wird ihren Mitgliedern in Zukunft über die reine Kostenerstattung hinaus verstärkt #Gesundheitsdienstleistungen anbieten. 

Damit will das Unternehmen allen Versicherten – ob krank oder gesund – über maßgeschneiderte Programme eine individuelle Betreuung ermöglichen und nutzt dabei auch neue Erkenntnisse der #Digitalisierung. 

Die #Debeka hat dafür jetzt zusammen mit den Partnern #ViaMed GmbH und – vorbehaltlich der Zustimmung durch das Bundeskartellamt – Süddeutsche Krankenversicherung (#SDK) ein neues Unternehmen für #Gesundheitsmanagement gegründet, die CareLutions GmbH mit Sitz in #Stuttgart. 

Ziel der Gesellschaft ist es, eine bedarfsgerechte und effektive Versorgung von erkrankten Personen sicherzustellen sowie gesunde Menschen zu unterstützen, weiterhin gesund zu bleiben – sei es durch persönliche Leistungen, zusätzliche Services, bessere Vernetzung der Gesundheitsangebote oder auch durch digitale Unterstützung über spezielle #Apps oder Online-Angebote. 

Ansatzpunkte sind hier zum Beispiel klassische #Volkskrankheiten wie #Rückenschmerzen, die oft einen hohen Einsatz von #Schmerzmitteln erforderlich machen und zu #Arbeitsunfähigkeit führen, aber etwa auch Angebote von Zweitmeinungen bei bestimmten Erkrankungen und die Wahl des passenden Krankenhauses.

Koblenz (ots) –

– Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder

Roland Weber, Vorstandsmitglied der Debeka Krankenversicherung, erläutert die Neugründung: „Unser Gesundheitswesen entwickelt sich rasant weiter. Daran wollen und müssen wir als größter privater Krankenversicherer aktiv und innovativ mitwirken. Wir sehen es als unsere Aufgabe, allen Versicherten konkrete Mehrwerte zu bieten und dabei die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Mit der Gründung von CareLutions gehen wir den Weg zu einem modernen Gesundheitskonzern konsequent weiter.“
CareLutions bietet die Gesundheitsdienstleistungen nicht nur den beteiligten Versicherungsgesellschaften, sondern allen Interessierten an. Das können private wie gesetzliche Krankenversicherer, aber auch Unternehmen aller Branchen sein, die sich um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter kümmern.

Die an dem neuen Unternehmen beteiligte ViaMed GmbH verfügt über langjährige Erfahrungen in Entwicklung und Durchführung kunden- und nutzenorientierter Dienstleistungen und Beratung im Gesundheitswesen. Dazu zählen die Bereiche Managed Care sowie Disease-, Health- und Qualitäts-Management mit dem Ziel, die Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen zu steigern. Bundesweit hat die Gesellschaft rund 50 Krankenkassen und Krankenversicherungen als Kunden – darunter auch bereits seit einigen Jahren die Debeka und die SDK.

OTS: Debeka Versicherungsgruppe newsroom: http://www.presseportal.de/nr/57398 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_57398.rss2

Vorsicht bei falscher Vorsorgevollmacht

Erbschleicher: Gefahren der Vorsorgevollmacht

Eigentlich ist die Idee gut: Wenn ein Mensch im Alter nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Geschäfte zu führen, kann er jemanden bestimmen, der das für ihn erledigt. Mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Seit 2004 propagiert die Bundesregierung dieses Instrument. Genauso wie die „gesetzliche Betreuung“, bei der sich ein vom Gericht bestellter, oft unbekannter Betreuer um einen nicht mehr geschäftsfähigen Menschen kümmert. Bei der Vorsorgevollmacht wählt man dagegen eine Person seines Vertrauens.

Ein interessanter Filmbeitrag ist im ARD bei Panorama ausgestrahlt worden.

Falsche Vorsorgevollmachten beinhalten z.B. oft keinen Kontrollbevollmächtigten. Empfehlenswert ist auch zu diesem Thema der Notfallordner von 

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

(ab 27,– Euro erhältlich).

Filmbeitrag Panorama: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Erbschleicher-Gefahren-der-Vorsorgevollmacht,altersvorsorge128.html
Starke Missbrauchsgefahr

Rund 2,5 Millionen Deutsche haben inzwischen eine solche Vollmacht erteilt – an Familienmitglieder oder andere nahe stehende Menschen. Ein Erfolg, der sicherlich auch in ihrer Einfachheit begründet liegt. Ein einfacher Schrieb genügt – wie eine Art Blankoscheck. Damit birgt eine Vorsorgevollmacht aber auch Gefahren, denn sie beinhaltet in der Regel zum Beispiel eine Kontovollmacht. Und wenn die Vollmacht notariell beurkundet ist, kann man damit sogar Häuser übertragen und verkaufen. „Eine Vorsorgevollmacht kann stark missbraucht werden“, sagt Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht. „Und da ist es nicht selten so, dass eine Vorsorgevollmacht die erste Stufe zur Erbschleicherei ist.“

#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Immer wieder wird von bestimmten Gruppen behauptet, dass die Bürgerversicherung ein Solidarsystem sei, das für Alle das Beste wäre.

So behaupten neben den Lobbyverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen, dass nur eine Bürgerversicherung, in der alle Bürger von Deutschland versichert sind, gerecht wäre.

Und da die Aussage viele Wähler einbringt, vertreten die folgenden Parteien genau diese Meinung. So vertreten z.B. die:

  • AFD
  • Linke
  • Grüne
  • SPD

genau diese Meinung.

Tatsächlich würde eine Bürgerversicherung allerdings zu einer dramatischen Entwicklung führen.

Sofern es überhaupt verfassungsmäßig möglich wäre eine Einheitsversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen, würde es die Lebensbedingungen in Deutschland radikal verändern und dazu führen, dass die Lebenserwartung um etwa 5-10 Jahre wieder absenken und für viele Menschen in einem Desaster enden.

Natürlich wäre dies für die jungen Menschen mittelfristig eine finanzielle Entlastung. Denn wenn eine Bürgerversicherung kommt und die Lebenserwartung sinkt, dann ist die Konsequenz, dass die Rentenversicherung und Pflegeversicherung für einen kürzeren Zeitraum leisten muss.

Aber jede junge Mensch sollte daran denken, dass:

  • er selbst auch einmal krank und älter wird
  • und auch die eigenen Eltern und Großeltern

betroffen sind.

Warum dies so ist, wird in den nachfolgenden Wochen hier unter der Reihe „Bürgerversicherung“ erläutert.

Bürgerversicherung – nein Danke – Nr.7

#PKV #Private #Krankenversicherer sind für Ihre Versicherten besser gerüstet, als die #GKV #gesetzlich #Versicherten, denn die gesetzlichen Krankenkassen haben keine #Altersrückstellungen angespart. Da das Durchschnittsalter aber auch bei den gesetzlichen Krankenkassen ansteigt (somit auch die Leistungsausgaben) und die Beiträge im #Umlageverfahren festgelegt werden, werden die gesetzlichen Krankenkassen überproportional die Beiträge anheben müssen oder Leistungskürzungen vornehmen müssen.

Da die gesetzlichen Krankenkassen im Wettbewerb mit privaten Krankenkassen stehen, möchten bestimmte Parteien am liebsten eine #Bürgerversicherung einführen.

Denn: 

Wenn eine Bürgerversicherung eingeführt würde, könnten -ohne auf Wettbewerb Rücksicht zu nehmen – weitere Leistungskürzungen vorgenommen werden.

Dies wäre für gesetzlich Versicherte ein erheblicher Nachteil!

„Seit Jahren wird der bevorstehende Niedergang der privaten Krankenversicherung immer wieder vorhergesagt. Doch die Branche hält sich trotz aller Kassandrarufe, steigender Gesundheitsausgaben und anhaltender Niedrigzinsen aufrecht und wächst weiter, wenn auch nur noch im Zusatzversicherungsgeschäft. „Wir befinden uns derzeit in ruhigem Fahrwasser“, kommentierte der wiedergewählte Vorsitzende Uwe Laue die Lage aus Anlass der Jahrestagung des Verbands am Donnerstag.

In der Zusatzversicherung erreichte die Branche mit 25,1 Millionen Verträgen und einem Zuwachs von 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr ein neues Rekordniveau. Im Vollversicherungsgeschäft ging es zwar das fünfte Jahr in Folge abwärts, doch mit deutlich langsamerem Tempo: Während bei den PKV-Unternehmen 2013 auf dem Höhepunkte der Mitgliederkrise in einem Jahr 66.200 Versicherte mehr durch Tod oder den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung verloren gingen als neue Mitglieder gewonnen wurden, waren es im vergangenen Jahr nur noch 14.600 Mitglieder. „Im zweiten Halbjahr 2016 waren wir schon wieder leicht m Plus“ gibt sich Laue optimistisch, räumt aber auf Nachfrage ein, dass dieser Trend sich im ersten Halbjahr dieses Jahres wieder gedreht hat. Insgesamt gab es zum Jahreswechsel 8,77 Millionen Vollversicherte, die Hälfte davon Beamte.
Finanziell sieht Laue die Branche gleichwohl krisensicher aufgestellt. Er verweist auf die Berichte über die Solvenz- und Finanzlage zum 31. Dezember vergangenen Jahres, die die Unternehmen im Mai erstmals vorlegen müssen. Danach liegen bei der gewichteten Solvency-II-Bedeckungsquote alle PKV-Unternehmen deutlich über 100 Prozent. „Das bedeutet, die Unternehmen verfügen über mehr Kapital als erforderlich wäre, um mit einer Krisenlage fertig zu werden, wie sie theoretisch nur alle 200 Jahre vorkommt“, erläutert Laue die Daten.  

Auch bei den #Alterungsrückstellungen, über die in der PKV Reserven gebildet werden, um die im Alter wachsenden Gesundheitskosten der Versicherten abzudecken, gebe es keine Anhaltspunkte zur Besorgnis: Sie wurden 2016 um fast dreizehn Milliarden Euro auf insgesamt 233 Milliarden Euro aufgestockt. 

Das bedeutet ein Plus von 5,9 Prozent. „Das zeigt auch in Zeiten anhaltender Niedrigzinspolitik in Europa wächst die nachhaltige und generationengerechte Vorsorge der PKV, mit der wir für den demografischen Wandel so gut gerüstet sind.“  
Allerdings sollte man die Rückstellungen als Indikator für eine solide Finanzlage nicht überschätzen. Bilanztechnisch handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten der Unternehmen gegenüber den Versicherten. Aussagekräftiger ist da schon eher die Durchschnittverzinsung der Anlagen, die Laue mit immer noch knapp unter vier Prozent angab.  
Apropos Demografie: Mutmaßungen darüber, dass der Mitgliederschwund im Bereich der Vollversicherung dazu führe, dass das Durchschnittsalter der privat Versicherten nun schneller ansteigt und mit ihm auch die Durchschnittsausgaben und im Nachhinein die Prämien für eine private Krankenversicherung, wies Laue mit sehr plausiblen Argumenten zurück. 

Tod, das Sinken des Einkommens unter die jährliche steigende Versicherungspflichtgrenze und der Wechsel des Erwerbstätigenstatus seien die Hauptgründe für Abgänge aus der PKV. 

Und hier führe der nachhaltige Aufschwung am Arbeitsmarkt dazu, dass vor allem viele privat Versicherte Soloselbstständige wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job finden würden. 

Diese Soloselbstständigen waren aber in der Vergangenheit eher ein schlechtes Geschäft für die PKV. 

Viele konnten mangels Einkommen am Ende nicht einmal mehr ihre PKV-Beiträge zahlen und landeten im Notlagentarif der PKV. 

Es könnte also gut sein, dass sich zumindest einige PKV-Unternehmen derzeit im Vollversicherungsgeschäft sogar gesund schrumpfen.“
Quelle: Handelsblatt