Debeka senkt Krankenversicherungsbeitrag

Niedrigere Beiträge für 1,2 Millionen Privatversicherte
Die größte deutsche private Krankenversicherung, die als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig ist, senkt 2018 für viele Kunden die Beiträge  – und widerspricht dem Vorwurf, Beiträge der Privatversicherung stiegen schneller als die der gesetzlichen Krankenkasse.

Deutschlands größte private Krankenversicherung, die #Debeka, senkt im kommenden Jahr die Versicherungsprämie für etwa jeden vierten ihrer 4,7 Millionen Kunden. 

Von dem Nachlass von durchschnittlich 1,5 Prozent profitierten 1,2 Millionen Voll- und Zusatzversicherte, teilte die Versicherung mit. 

Hinzu kämen Senkungen für:

– ältere Versicherte, bei denen gesetzliche Zuschläge wegfielen, weil sie das 60. Lebensjahr erreicht haben 

– oder weil sie von zugesagten Beitragssenkungen ab dem 81. Lebensjahr profitierten. 

Allerdings seien die Zahl der Begünstigten und das Volumen noch offen.

Die Debeka #Krankenversicherung ist ein #Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Besondere bei dieser Unternehmensform ist, dass die Versicherten gleichzeitig Mitglieder und somit die Eigentümer sind.
Es besteht somit keine Interessenkollision zwischen Kapitalgebern (bei Aktiengesellschaften die Aktionäre) und den Versicherten, die die Leistung erhalten.

Es muss also kein Unternehmensgewinn an Dritte abgegeben werden (zB Aktionäre).

Darüber hinaus ist die Strategie bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit meist langfristig angelegt, denn ein Vorstand muss sich nicht täglich am Börsenkurs messen lassen und ggf. Sorge haben, dass eine Fremdübernahme droht.



Dies wird bei der Debeka auch dadurch sichtbar, dass die Beiträge für ältere Versicherte günstig sind, da die hohen Altersrückstellungen und Erträge für Ältere genutzt werden.

Leider gab es gibt in der Vergangenheit auch schon früher andere private Krankenversicherungen, die bei jungen Versicherten die Beiträge „billig“ kalkulierten und dann im Alter die Beiträge angestiegen sind (jung angelockt und im Alter überhöhter Beitrag).

Dies ist bei der Debeka als Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit nicht der Fall.

 

Krebs Chemotherapie neue Ergebnisse

 #Krebstherapie #Immunzellen 
http://n-tv.de/wissen/Immunzellen-koennten-Turbowaffen-werden-article19983713.html
Neue Krebstherapie vor Zulassung

Immunzellen könnten Turbowaffen werden

Immunzellentherapien könnten in Europa einigen tausend Krebspatienten helfen.

Die Krebstherapie mit genetisch veränderten Immunzellen steht in den USA kurz vor der Zulassung. Obwohl nicht alle Krebspatienten die heftigen Nebenwirkungen überleben, ist die neue Therapie aussichtsreich und soll bald auch in Deutschland eingeführt werden.

Mit den eigenen, gentechnisch veränderten Immunzellen den Krebs besiegen? Eine neue Therapie, die in den USA wie auch in Europa kurz vor der Zulassung steht, rückt das zumindest für bestimmte Formen von Leukämie und von Lymphdrüsenkrebs in den Bereich des Möglichen. Auch andere Arten von Krebs, etwa Tumoren in Brust, Eierstock, Lunge oder Bauchspeicheldrüse, versuchen Forscher mit Hilfe der aufgerüsteten Immunzellen zu knacken – allerdings bislang mit weniger Erfolg.


Das Potenzial der sogenannten CAR-T-Zellen ist seit zwei Jahrzehnten bekannt, aber es zu erforschen und einen funktionierenden Therapieansatz zu entwickeln, erwies sich als schwierig. Mehr als 200 klinische Studien dazu, zumeist in den USA und das Gros davon noch nicht abgeschlossen, bezeugen dies. Doch für Forscher ist mittlerweile klar: Speziell bei bestimmten Formen von Blutkrebs kann der Nutzen, allen schweren Nebenwirkungen zum Trotz, groß sein.

„Das war völlig durchschlagend“, sagte Stephan Grupp, Leiter des Krebs-Immuntherapie-Programms an der Kinderklinik von Philadelphia, der „New York Times“. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in Langen, Klaus Cichutek, sieht das ähnlich: „Jetzt bricht wahrscheinlich eine neue Ära der Leukämiebehandlung an.“

Emily ist krebsfrei

Emily Whitehead, 12 Jahre alt, ist hierfür eine Art Galionsfigur: Vor nunmehr fünf Jahren erhielt das an ALL (Akuter Lymphatischer Leukämie) lebensgefährlich erkrankte Mädchen die experimentelle Gentherapie. Die Nebenwirkungen brachten die damals Sechsjährige fast um: Über Wochen lag sie mit hohem Fieber im Koma, während sich in ihrem Körper die genmodifizierten T-Zellen vervielfachten und wie eine Turbowaffe die Blutkrebszellen attackierten. An ihrem siebten Geburtstag erwachte Emily aus dem Koma. Seitdem ist sie krebsfrei.

Der Kopf hinter dem klinischen Ansatz ist Carl June (University of Pennsylvania), der auch Emily behandelte. Schon vor Jahrzehnten versuchte er, T-Zellen im Kampf gegen das HI-Virus einzusetzen. Der Trick, der nun den Krebszellen den Garaus macht: Die aus dem Blut des Patienten gefilterten T-Zellen werden im Labor mit Hilfe eines viralen Vektors genetisch verändert, dann vervielfacht und dem Patienten als Infusion wieder verabreicht.

Durch die Genmanipulation bilden die T-Zellen an der Oberfläche einen CAR-Rezeptor (Chimeric Antigen Receptor) zur Erkennung eines speziellen Antigens, das auf Krebszellen vorkommt. Werden die CAR-T-Zellen fündig, greifen sie die Krebszellen an und vervielfältigen sich. Allein eine solche T-Zelle kann so 1000 Tumorzellen zerstören. Besonders erfolgreich war dabei die Ansteuerung des Antigens CD19, bestätigte auch das PEI jüngst in einer umfassenden Bilanz aller Studien mit CAR-T-Zellen.

Nur in Speziallaboren herstellbar

Um diese „lebenden Medikamente“ herzustellen und sie sicher zu verabreichen, ist jedoch viel Expertise nötig. In den USA wird die Therapie, deren heftige Nebenwirkungen nicht alle todkranken Patienten in den Studien überlebten, deshalb wohl nur an wenigen Spezialzentren möglich sein.

„Es wird ein sehr potenter Mechanismus genutzt, der zu einer Entgleisung des Immunsystems und schlimmstenfalls zum Tod führen kann“, sagt PEI-Experte Egbert Flory. „Auch in Europa muss die Infrastruktur und Zusammenarbeit von Kliniken und Herstellern noch besser werden, um diese Therapie zu beherrschen und weiterzuentwickeln“, betont PEI-Direktor Cichutek.

Mehrere Anträge für Zulassungen

Die US-Zulassung von CD19-spezifischen CAR-T-Zellen der Firma Novartis zur Behandlung von Akuter Lymphatischer Leukämie (ALL) wäre die erste für eine Gentherapie gegen Krebs. Andere Anträge folgen aber bereits: Kite Pharma will sie zur Behandlung aggressiver Non-Hodgin-Lymphome auf den Markt bringen. Auch für die Therapie Multipler Myelome, ebenfalls eine Blutkrebserkrankung, liegen der FDA Anträge vor.

In Europa sieht es ähnlich aus: Mithilfe des beschleunigenden Prime-Verfahrens könnte die Europäische Kommission vielleicht sogar noch 2017 grünes Licht für die CAR-T-Zell-Therapie geben. Drei Anträge liegen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bereits vor. Zunächst sind Schwerstkranke, für die keine andere Option mehr besteht, die Zielgruppe. Aber ein früherer Einsatz könnte die Erfolgsquote noch erhöhen, vermuten die Forscher.
Wer zahlt das?

Bleiben die immensen Kosten: Mehrere 100.000 Euro könnte eine solche Therapie in Deutschland kosten. Einige Tausend schwerkranke Menschen würden in Europa jährlich davon profitieren, schätzen Experten. „Die Kosten sind sehr hoch. Aber eventuell reicht eine solche Therapie für viele Jahre aus“, sagt Cichutek.
CAR-T-Zellen würden damit zum jüngsten vielversprechenden Zuwachs bei den Immuntherapien gegen Krebs – nach den sogenannten Checkpoint-Inhibitoren, die die tumorbedingte „Bremse“ von T-Zellen lockern, und anderen sogenannten monoklonalen Antikörpern.

Zur Zeit wird versucht, die Erfolge auf örtlich festgesetzte Tumoren auszuweiten. „Die CAR-T-Zellen sind Hoffnungsträger“, sagt PEI-Forscherin Jessica Hartmann. Aber feste Tumoren sind schwieriger zu knacken, denn CAR-T-Zellen müssen sie zunächst einmal erreichen und sich dann in dem für sie ungünstigen Milieu behaupten – mehr als 20 verschiedene CAR-T-Zellprodukte werden dazu derzeit klinisch erprobt. „Solche soliden Tumoren sind wie Fort Knox“, so Grupp.

Vorsicht vor Kommentaren im Internet – sehr oft Botmaschinen

Insbesondere vor der kommenden Bundestagswahl sei vor automatisierter Meinungsmache durch „ausländischer“, #linksextremer und #rechtsextremer Meinungsmache im Internet schon mal gewarnt. Es wird damit gerechnet, dass über das Internet viele Kommentare und Meinungen hierüber verteilt werden.


Automatisierte Meinungsmache enttarnen

Eine hochwertige Software, mit der sich ein Verbund von bis zu 10.000 Twitter-Accounts steuern lässt, ist für 500 US-Dollar zu haben.

In sozialen Netzwerken melden sich immer öfter auch Maschinen zu Wort. Das ist problematisch, wenn die Programmierer der sogenannten Social Bots Diskussionen beeinflussen und Meinungen manipulieren wollen. Nutzer sollten wissen, mit wem sie es zu tun haben.

 

Von Mensch zu Mensch – das war einmal: US-Forscher gehen davon aus, das allein bei Twitter bis zu 15 Prozent der Accounts automatisch von Computer-Software mit Tweets beschickt werden. Diese Bots von Menschen aus Fleisch und Blut zu unterscheiden, ist inzwischen überraschend schwierig: Wenn sie nicht ganz plump programmiert sind, sehen viele Bot-Profile auf den ersten Blick wie ganz normale Nutzer aus. Erkennungsprogramme versagen. Was derzeit bleibt, sind der gesunde Menschenverstand und Indizien, die helfen können, Bots bei Facebook, Twitter & Co zu enttarnen:

Seriosität

Zunächst sollte man prüfen, wer dem angeblichen Account-Inhaber überhaupt folgt. Denn Bot und Bot gesellt sich gern. Hilfreich kann es auch sein, Profilbild und -beschreibung genauer unter die Lupe zu nehmen: Ein aus dem Netz kopiertes Foto ist ebenso verdächtig wie eine fehlende oder sinnlose Profilbeschreibung, informiert das von der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen mitgetragene Medienportal „Handysektor.de“.

Inhalte

Indizien für einen Bot-Account können von Thema, Tenor oder Quellenverweis her immer ähnlich lautende Post sein. Bots posten zudem oft sehr viele Inhalte, führen aber kaum Dialoge oder stören solche gezielt, etwa mit Beleidigungen oder Provokationen. Verdächtig sind auch seltsamer Satzbau oder wiederkehrende Grammatikfehler.

Likes und Follower

Verteilt ein Account massenhaft Likes, kann das „Handysektor.de“ zufolge ein weiteres Indiz für eine Bot-Tätigkeit sein. Umgekehrt ernten Bot-Posts oft kaum Likes oder Kommentare.

Aktivität

Mehrere Dutzend Posts am Tag – können die von einem einzigen Menschen stammen? Regelmäßig wird in diesem Zusammenhang die Zahl 50 genannt: Ab dieser Zahl Postings pro Tag soll man es wahrscheinlich mit einem Bot zu tun haben. „Das ist natürlich eine beliebige Definition. Es gibt auch Menschen, die so oft posten“, sagt der Wirtschaftsinformatiker Christian Grimme von der Uni Münster. „Daran allein kann man es nicht festmachen.“ Auf der Suche nach Gewissheit könne man etwa auch schauen, ob der Account einen menschlichen Tag-Nacht-Zyklus verfolgt. „Aber selbst das reicht nicht aus.“

Reaktionszeit

Bots können rasend schnell reagieren, weil sie rund um die Uhr das jeweilige soziale Netzwerk nach den vom Programmierer vorgegeben Schlüsselwörtern oder Hashtags durchsuchen. Ganz plakativ zeigt das auf Twitter etwa der bekannte Bot-Account Pfannkuchenpolizei. Schreibt jemand in einem Beitrag das Wort „Berliner“, meldet der Bot sich umgehend mit einem Hinweis, dass der Berliner in Berlin nun einmal Pfannkuchen heißt.

Weiterentwicklung

Es gibt aber längst Bots, deren Entwickler versuchen, bekannte Erkennungsmerkmale zu vermeiden. Einige haben echte Profilbilder, setzen absichtlich nicht zu viele und nicht zu wenige Nachrichten ab, folgen nicht beliebig oder simulieren in ihren Posts sogar menschliche Tagesabläufe, Denkpausen oder Nachtruhe, um nicht aufzufallen. Automatisch lassen sich diese Bots oft nicht zuverlässig erkennen, sagt Christian Grimme, der das Projekt Propstop leitet, das Propaganda-Angriffe über Online-Medien untersucht.

Prüfseiten

Von Social-Bot-Prüfseiten à la Botometer (Indiana University) oder Debot (University of New Mexico), die per Mustererkennung arbeiten, hält Grimme nicht viel: Im Rahmen des Propstop-Projektes haben die Wissenschaftler „unauffällige“ Bots gebaut und die Accounts zur Prüfung auf den Seiten angegeben. „Diese Verfahren haben auch bei unseren Bots weitgehend versagt“, fasst Grimme die Ergebnisse zusammen.

Die Erkennungsraten hätten bei rund 50 Prozent gelegen. „Mit dieser Information kann ich natürlich nichts anfangen, ich muss mich dann doch hinsetzen und mir den Account selber angucken“, sagt der Informatiker. Einfach gestrickte Bots identifizierten die Prüfseiten relativ leicht. Das schaffen Menschen meist aber auch.

Bot-Armeen

„Von der technischen Seite ist es wichtig zu bedenken, dass diese Bots im Prinzip beliebig skalierbar sind: Wer ein Programm hat, mit dem sich ein Bot steuern lässt, kann damit auch eine ganze Armee von Bots lenken“, schreibt Simon Hegelich, Professor für Political Data Science an der TU München in einem Paper. Solche Bot-Heere sind im Netzwerk Twitter bereits entdeckt worden.

Eine hochwertige Software, mit der sich ein Verbund von bis zu 10.000 Twitter-Accounts steuern lässt, ist Hegelich zufolge für 500 US-Dollar (rund 425 Euro) zu haben. Fehlen nur noch Konten für die Bots. Aber auch die sind Hegelich zufolge käuflich: 1000 gefälschte Konten kosten zwischen 45 US-Dollar (38 Euro) für einfache Twitter-Accounts und 150 US-Dollar (128 Euro) für „gealterte“ Facebook-Accounts.

Social Bots werden meist als vollständig automatisierte Accounts wahrgenommen. „Ich glaube, das ist nur zum Teil wahr“, sagt der Wirtschaftsinformatiker Christian Grimme, der an der Uni Münster das Bot-Forschungsprojekt Propstop leitet. Oft sei nur ein Teil der Aktivität automatisiert – eben alles, was lästig ist. „Die andere Seite ist, Inhalte zu produzieren, und Inhalte so zu produzieren, dass hinterher nicht mehr auffällt, dass dieser Account ein Bot ist.“ Diese Aufgabe kommt im Zweifel wieder einem Menschen zu, was automatische Erkennungsmethoden extrem erschwere.

Der Trend gehe in Richtung dieser Hybridform: „Durch die Entwicklung unserer eigenen Bots konnten wir zeigen, dass das nicht besonders schwer ist“, sagt Grimme. „Der Aufwand dafür ist nicht mehr als drei, vier Tage Entwicklungsarbeit.“ Die Idee, Bots mit komplexen Fragen, auf die keine adäquate Antwort zurückkommt, zu enttarnen, greift daher unter Umständen zu kurz. „Wenn es ein hybrides System ist, könnte ich das als Bot-Betreiber einfach umgehen, indem ich tatsächlich auch selbst antworte.“

http://n-tv.de/ratgeber/Automatisierte-Meinungsmache-enttarnen-article19983938.html

Die Rentenlücke selbst ermitteln

Reicht sie oder reicht sie nicht, die Rente?


Ans Alter denken jüngere Menschen oft ungern. Wer jetzt schon wissen möchte, wie viel er später selbst privat vorsorgen muss, hat dazu mehrere Berechnungsmittel zur Auswahl.

 

Die gesetzliche Rente ist zwar sicher. Allerdings reicht das Geld meist nicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten. 

Deshalb sollte jeder privat vorsorgen. Um zu ermitteln, wie viel man für das Alter zurücklegen muss, sollte man seine Versorgungslücke errechnen. Dabei können Rentenlücken-Rechner helfen, zum Beispiel von der Stiftung Warentest.

Als Faustregel gilt: 

Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens reichen im Rentenalter aus. 

Wer monatliche Einnahmen von rund 1500 Euro netto hat, braucht im Ruhestand demnach rund 1200 Euro pro Monat. 

Erster Schritt: 

Ein Blick auf die Rentenauskunft verrät, wie nah man mit der gesetzlichen Rente an diesen Betrag herankommt. Angenommen, die Rente liegt der Angabe zufolge voraussichtlich bei rund 1000 Euro, müsste man mindestens rund 200 Euro pro Monat durch eine private Vorsorge ausgleichen.

Zweiter Schritt:

Im zweiten Schritt sollte man seine Ausgaben zusammenrechnen. 

Drei Blöcke fallen nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen immer an: 

  • – Krankenversicherung, 
  • – Wohn- 
  • – und Lebenshaltungskosten. 

Hinzu kommen Ausgaben zum Beispiel für Hobbys. 

Berufsbedingte Kosten wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung fielen im Alter hingegen weg. 

Wer die Ausgaben von seinen Einnahmen abzieht, erkennt, ob das Geld im Ruhestand reicht. 

Verbraucher sollten dabei jedoch immer einen Puffer einplanen, raten die Verbraucherschützer.

Wichtig:

Je nach Renteneintrittsalter und aktuellem Grundfreibetrag muss man die Rente unter Umständen versteuern, erklärt der Bund der Steuerzahler. 

Bei einem Renteneintritt im Jahr 2015 sind rund 14.500 Euro steuerfrei. 

Wer hingegen im Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen ist, kann eine gesetzliche Bruttorente von rund 19.000 Euro im Jahr steuerfrei beziehen. 

Das gilt laut Bund der Steuerzahler aber nur, wenn man sonst keine weiteren Einnahmen hat.

Wer eine Altersversorung plant, sollte auch den Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung berücksichtigen, da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht ausreichend ist!

Für die Altersversorgung gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

  • – private Vorsorge ohne Förderung: zB.: Eigentum, private Rentenversicherung 
  • – Private Vorsorge mit Förderung: Riesterrente, Rüruprente
  • – betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage

Bei Eigentum muss immer bedacht werden, dass das Eugentum auch älter wird und Renivierungskosten entstehen!

Die private Rentenversicherung wird aus dem Nettoeinkommen angespart, dafür aber bei der Rentenphase erheblich geringer besteuert!

Die Riesterrente wird zunächst aus dem Nettoeinkommen (abzüglich Zulagen) gezahlt, mit der Steuererklärung gibts dann oft noch eine Steuerrückerstattung. In der Leistungsphase wird die Rente dann voll bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Bei der Rüruprente gibts zunächst auch eine Steuerersparnis. In der Rente folgt dann die Besteuerung.

Bei der Betrieblichen Altersversorgung erfolgt die Besteuerung auch mit der Rente.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden erhebliche Verbesserungen eingeführt.

Informationen gibt es auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/neuregelungen-in-der-bav-welt-1-zum-112018/index.php#771660a7c71078a12

Welche Form der Altersversorgung für wen richtig und am Besten geeignet ist, muss individuell aufgrund aller bestehenden und geplanten Lebensumstände errechnet werden.

Geeignet für die Beratung sind:

  • – Rentenberater
  • – oder auch Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

Auf der o.g. Internetseite haben Sie auch die Möglichkeit, eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage zu stellen. 

Berufsunfähigkeitsversicherung – BGH-Urteil: Wie berechnet sich der BU-Grad?

Viele private Berufsunfähigkeitsversichrrungen leisten erst ab 50 %. 

Und deshalb gibt es hier oft Streit zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen.

Einige – zB die Debeka – leisten bereits ab 25% anteilig und über75% voll.


Da gehts es dann bei 50 % nicht um alles oder nichts und deshalb ist die Prozessquote geringer.
Interessant ist das BGH-Urteil für die Versicherten mit 50% Tarif

Viele Versicherungsbedingungen sehen einen BU-Grad von 50 Prozent vor, damit die Versicherung auch leisten muss. Doch wann liegt ein solcher vor und was muss bei der Berechnung beachtet werden? Darüber urteilte nun der BGH.
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/08/bgh-urteil-wie-berechnet-sich-der-bu-grad/

App zum Notfallordner-Vorsorgeordner /Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung,Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, Testament oder Behindertentestament

Empfehlenswert und kostenfrei – Eine App rund um die Themen 

  • – #Vorsorgevollmacht, 
  • – #Generalvollmacht, 
  • – #Betreuungsverfügung, 
  • – #Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, 
  • – #Testament oder 
  • – #Behindertentestament 


Eine App über den #Notfallordner – demnächst bei:- AppStore

– und Googleplay

http://notfallordner.appyourself.net?

#Rentenwerk: Interview mit Paul Stein: „Wir müssen das Tarifpartnermodell sehr gut erklären“

Nach der Reform der #Betriebsrente durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wird mit dem #Tarifpartnermodell ein neuer Durchführungsweg der Betriebsrente etabliert. Sozialpartner und Versicherer sind folglich gefragt, neue Angebote zu entwickeln. 

Wie sich Versicherer jetzt vorbereiten und welche Herausforderungen sie sehen schildert im Interview Paul Stein, Mitglied des Vorstands der #Debeka. Gemeinsam mit #Barmenia, #Gothaer, #HUK-COBURG und Die #Stuttgarter bietet das Unternehmen unter dem Namen „#DasRentenwerk“ eine flexible Betriebsrente an, die Tarifpartner an ihre Bedürfnisse anpassen können.


Versicherungsbote: Am ersten Januar tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft – wie können sich Versicherer jetzt schon vorbereiten?

Paul Stein: Fragen, informieren und Lösungen entwickeln – all das können wir schon machen und wichtige Vorarbeit leisten. So treffen wir in der ersten Septemberhälfte etwa Vertreter der Tarifparteien zu Experten-Gesprächen in #Berlin, #Frankfurt und #München. Wir wollen erfahren: Welche Aspekte sind den #Sozialpartnern besonders wichtig? Und wir wollen über zentrale Themen informieren – von der rechtlichen Umsetzung bis zur „Lean Administration“ oder der Kommunikation an Mitarbeiter. 

Denn die Reform der Betriebsrente stärkt die Rolle der Sozialpartner, sie tragen künftig deutlich mehr Verantwortung in der betrieblichen Altersversorgung.
Wo erwarten Sie dabei die größten Herausforderungen?

Ganz zentral wird sein, dass die Reform ihr Ziel generell erreicht: Dass mehr Menschen betrieblich vorsorgen – gerade auch Geringverdiener, die von dem Gesetz besonders profitieren. Laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung besitzt knapp jeder zweite Geringverdiener außer seinen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente keine zusätzliche Altersvorsorge. Sie sind akut von Altersarmut bedroht.

Haben Sie denn Zweifel, dass dieses Vorhaben gelingen kann?

Das Gesetz kann sein Ziel erreichen, die Anreize stimmen. Aber Respekt vor der Aufgabe habe ich schon. Denn nach der Reform ist eine reine Beitragszusage ohne Garantie möglich, zugleich zeigen aber alle Untersuchungen, wie sicherheitsorientiert die Deutschen ihr Geld anlegen. Bisher war die staatlich geförderte Altersversorgung immer mit einer Garantie verbunden – sei es bei Riester oder auch bei der bisherigen Betriebsrente. Das neue Modell bedeutet einen Paradigmenwechsel, und den muss man den Mitarbeitern sehr gut erklären.

Ist das möglich?

Auf jeden Fall! Einfach aber ist es deshalb noch lange nicht.

Außer der richtigen Kommunikation – worauf kommt es noch an?

Natürlich muss das Angebot stimmen: Wir werden ein transparentes und kostengünstiges Produkt bieten, um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen.

Sie glauben offensichtlich an den Markt, sonst würden Sie nicht aktiv werden. Aber warum zu fünft in „Das Rentenwerk“ und nicht allein als Debeka?

Wir sind überzeugt, dass Kunden und Tarifpartner von der gebündelten Erfahrung und Kompetenz mehrerer Vorsorgespezialisten profitieren. Bisher haben wenige Anbieter die betriebliche Altersvorsorge dominiert. Die Reform und auch unser Zusammenschluss bringen jetzt Bewegung in den Markt. Dieser Wettbewerb kommt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute.

Es ist sicher kein Zufall, dass alle an „Das Rentenwerk“ beteiligten Unternehmen oder deren Obergesellschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind. Beeinflusst das Ihre Herangehensweise?

Davon bin ich überzeugt. Bei VVaG sind die Versicherten quasi Eigentümer des Unternehmens und direkt am Erfolg beteiligt. Zudem sind Versicherungsvereine vor ungewollten Übernahmen durch fremde Investoren geschützt, und auch das Risiko externer Einflussnahme durch die Kapitalmärkte ist reduziert. Das ermöglicht eine Kultur, die stark partnerschaftlich orientiert ist. Nicht ohne Grund legen wir großen Wert darauf, mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Wie weit geht das – sind sie zum Beispiel für jegliche praktische Umsetzung offen?

Wir planen, eine Direktversicherung anzubieten. Die garantiert bei privater Fortführung des Vertrages größere Vorteile, zum Beispiel wenn jemand aus dem Betrieb ausscheidet. Aber dennoch ist richtig: Wir bleiben offen, wenn Sozialpartner eine andere Lösung umsetzen wollen.

Und ab wann stehen die Angebote?

Erste Vereinbarungen mit Tarifpartnern sind voraussichtlich ab Anfang kommenden Jahres möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden dann ab Mitte des Jahres Verträge abschließen können.

Die Termine für die Expertengespräche mit den Tarifpartnern sind: 

– Dienstag, 5. September, in Berlin;

– Dienstag, 12. September, in Frankfurt am Main;

– Donnerstag, 14. September, in München. 

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.dasrentenwerk.de/anmeldung


Hintergrund Tarifpartnermodell: Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 (BSRG) können sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam auf Betriebsrenten einigen. Dadurch sollen die Arbeitnehmer mehr Rechte zur Mitsprache erhalten. Im Gegenzug werden die Betriebe enthaftet: Sie müssen nicht mehr wie bisher üblich für die Höhe der Renten einstehen. Mindest- und Garantiezusagen sind gegenüber den zukünftigen Rentnern verboten. Lediglich eine Zielrente wird anhand der eingezahlten Beiträge in Aussicht gestellt, diese ist aber abhängig vom Auf und Ab an den Kapitalmärkten. Gerade diese Haftungsbefreiung soll dazu beitragen, dass Betriebsrenten auch von kleinen und mittelständischen Firmen breiter angeboten werden: Für sie bedeutete die frühere Haftung für Rentenzahlungen ein Risiko. In Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern haben laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung nur 28 Prozent der Beschäftigten eine Anwartschaft. Firmen, die nicht tariflich organisiert sind, können sich den Versorgungswerken zukünftig anschließen.

Quelle: https://www.versicherungsbote.de/id/4857320/Rentenwerk-Tarifpartnermodell-Interview-Debeka/

Bürgerversicherung führt zu starken GKV-Beitragserhöhungen

Die Einführung einer Bürgerversicherung könnte nach einer neuen Studie eine Beitragserhöhung für gesetzlich Versicherte von 1,5 Prozentpunkten zur Folge haben. Würden die Pro-Kopf-Ausgaben von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) so vereinheitlicht, dass die Gesamteinnahmen und -ausgaben unverändert bleiben, würde das die heutigen GKV-Versicherten zusätzlich belasten. 


Die heutigen PKV-Versicherten, die dann in der gesetzlichen Bürgerversicherung wären, würden dagegen massiv entlastet. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA, Kiel).

Hier der gesamte Inhalt:

https://www.cash-online.de/versicherungen/2017/buergerversicherung-fuehrt-zu-starken-gkv-beitragserhoehungen/389288

Private Krankenversicherer geringere Beitragsanpassungen als gesetzliche Krankenkassen

Aufgrund einer Studie des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) schneidet die private Krankenversicherung (#PKV) hinsichtlich der Beiträge im Vergleich mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (#GKV) sehr gut  ab. 

Über die vergangenen zehn Jahren (2006 bis 2015) waren die Beitrsgserhöhungen im Gesamtdurchschnitt in der PKV bei bei 2,2 Prozent pro Jahr, in der GKV waren dies in dieser Zeit 3,7 Prozent pro Jahr.

Das #IGES konnte bei seiner Untersuchung auf Datenmaterial der #Debeka-Mitglieder zurückgreifen. In dieser Studie waren:

– 660.000 Beamte (geringere Beiträge wegen Beihilfe, allerdings auch ohne Beitragszuschuss

– 56.000 andere Versicherte (Arbeitnehmer, Selbstständige)

berücksichtigt, die seit 20 Jahren dort versichert waren.

Für diese Versicherten lag die jahresdurchschnittliche Steigerung in den 20 Jahren von 1995 bis 2015 im Mittel bei 2,9 Prozent. Der Vergleichswert für 1997 bis 2017 liegt trotz massiver Erhöhungen Anfang des Jahres bei 2,6 Prozent.


Unterschiedliche Prämien

Nach der Studie lagen die monatlichen Beiträge (von Nicht-Beamten) 2015 in der privaten Krankenversicherung (PKV) im Schnitt bei 473 Euro für Frauen und 413 Euro bei Männern. 

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag die Beitragshöhe bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen bei 421 Euro. Der Höchstsatz für die GKV lag bei 639 Euro.

Die privaten Krankenversicherungen haben bei Beitragserhöhungen jedoch das Problem, dass sie nicht jährlich in kleinen Schritten den Beitrag anpassen können, sondern nur, wenn die Leistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert (in einigen Tarifen fünf Prozent).

Psychologisch ist dies natürlich dann immer negativ, wenn dann eine große Anpassung kommt.

Die Untersuchung kommt zudem zu dem Ergebnis, dass Ältere kaum höhere Prämien zahlen als Jüngere – zumindest, wenn sie langfristig in einer Tarifgemeinschaft versichert waren. 
Private Krankenversicherung will mehr Spielraum für Beitragserhöhungen
Sprunghafte Beitragssteigerungen haben der Privaten Krankenversicherung das Image eingebracht, unkalkulierbar und teuer zu sein. Die Versicherer verweisen auf Langzeitstudien – und fordern mehr Spielraum für regelmäßige Erhöhungen.

Um auch in kleinen Schritten den Beitrag anzupassen (also auch, wenn die Ausgaben um weniger als 5/10 Prozent gestiegen ist) ist eine gesetzliche Änderung notwendig.

Durch Debeka Rabatt bei Arzneimittel Eylea

Die #Debeka (#private #Krankenversicherung) hat einen weiteren Vertrag über eine Augenarzneimittel – dieses Mal #Eylea® von #Bayer abgeschlossen. Vor kurzen hatte die Debeka eine Rabattvereinbarung mit Novartis über #Lucentis® abgeschlossen. Eylea® und Lucentis® werden unter anderem zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration eingesetzt. Eylea® (Aflibercept) ist für die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) verschiedener Augenerkrankungen indiziert. 

Hierzu zählt die Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (wAMD), einer Visusbeeinträchtigung aufgrund eines diabetischen Makulaödems (DMÖ), einer Visusbeeinträchtigung aufgrund eines Makulaödems infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVV) sowie die Behandlung einer Visusbeeinträchtigung aufgrund einer myopen choroidalen Neovaskularisation (mCNV).


Durch diese Kooperationsvereinbarung soll eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Debeka-Mitglieder mit Eylea® gewährleistet werden.

Der Vertrag läuft seit dem 1.Juli 2017 und ist langfristig.

Bei beiden Arzneimittel sollen Vertragsmodalitäten weder die Therapie- und Verordnungsfreiheit der Ärzte oder die Wahlfreiheit der Debeka-Versicherten einschränken.