Bezugsberechtigung bei Versicherungen

#Bezugsberechtigung –

Wer bekommt das Geld, wenn Sie sterben? –> Regelmäßig die Verträge prüfen !!!!
Tipps zu bestehenden:
– #Lebensversicherung
– #Rentenversicherung
– #Risikolebensversicherung
– #betrieblicher #Altersversorgung
– #Unfallversicherung
Ist im #Todesfall als Bezugsberechtigter der „Ehegatte“ eingetragen, dann erhält der Ehegatte die Versicherungsleistung, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der versicherten Person verheiratet war.
Bei #Scheidung und oder anschließender „Neuverheiratung“ schaut der neue Partner in die Röhre.
ÜBERPRÜFE Deine bestehenden Verträge!
Sinnvoll ist etwa folgende Benennung beim #Bezugsrecht:
„Der zum Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherten in gültiger Ehe lebender Ehegatte“.

Sofern man nach einer Scheidung nicht mehr heiratet, sollte in der Bezugsberechtigung ein namentliches Bezugsrecht vermerkt werden und dies immer wieder überprüft werden.

Bei der #BAV (betrieblichen Altersversorgung) sollte (wenn man nicht verheiratet ist, sondern nur einen Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft hat, auf jeden Fall im Todesfall ein Blatt vorhanden sein, aus dem folgendes ersichtlich ist:

„Ich lebte bis zu meinem Tode mit Musterine Muster (geb. am: ………) in einer häuslichen Gemeinschaft (eheähnliches Verhältnis).“
Am sinnvollsten ist, das Bezugsrecht regelmäßig zu überprüfen und im Notfallordner eine Kopie oder noch besser – eine Zweitschrift aufzubewahren.

WICHTIG in der #BAV #betrieblichen #Altersversorgung:
Gibt es keinen Ehegatten, keinen eingetragenen Lebenspartner, keine versorgungsberechtigten Kinder und keinen Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, dann wird nur ein Sterbegeld (bis 8.000,– Euro) von der Versicherung geleistet.
Wer also erwachsene Kinder hat und geschieden ist, sollte darauf achten dass er mit dem Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft lebt und dies auch schriftlich dokumentiert ist.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
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#Notfallordner für #Beamte

Der #Notfallordner – #Vorsorgeordner für #Beamte

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/notfallordner_beamte/index.php

Dieser #Notfallordner / #Vorsorgeordner ist nicht nur ein ZielgruooenHandwerDokumentenordner, in dem die Dokumente und persönlichen Angaben notiert werden, sondern auch Ratgeber für verschiedene Lebenssituationen,

Das Grundwerk umfasst über 140 Seiten und kostet 27 Euro (inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand).

Notfallordner für Beamte
Notfallordner für Beamte

Zusatzpaket für Beamte:

Seit kurzer Zeit gibt es jetzt auch ein Zusatzpaket für Beamte. In diesem Zusatzpaket werden Tipps zu den Lebensereignissen:

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Pflegefall
  • Todesfall

gegeben. Gerade Beamte mit Beihilfeanspruch müssen bei diesen Lebensereignissen einige Punkte beachten, z.B.:

Notfallordner Beamte mit Beihilfeanspruch
Notfallordner Beamte mit Beihilfeanspruch
  • Welche Ansprüche bestehen im Pflegefall?
Notfallordner für Richter und Justizbeamte
Notfallordner für Richter und Justizbeamte
  • Welche Beihilfeansprüche bestehen wann, wenn der Ehegatte eine Beamten:
    • Pflegefall wird oder
    • stirbt
  • Hat der Ehegatte ab dem Tod des beihilfeberechtigten Beamten noch Beihilfeanspruch?
    Wie ist es, wenn der Ehegatte zu Lebzeiten des Beamten aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenze keinen Beihilfeanspruch hatte?
Notfallordner für Polizeibeamte
Notfallordner für Polizeibeamte

Das Zusatzpaket ist mit dem Notaffordner – Vorsorgeordner bestellbar (nur als Zusatz) und kostet:

  • in der Online-Version 10,– €
  • in der Print-Version 15,– €
Notfallordner für Lehrer
Notfallordner für Lehrer

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/notfallordner_beamte/index.php

 

 

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Die #rechtliche #Vorsorge durch einen #Notfallordner ist nicht nur für #Patienten, sondern auch für #Ärzte wichtig.

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Der Filmvortrag macht deutlich, warum diese Vorsorge für jeden Menschen ab 18 wichtig ist. Der Vortrag wurde bei einem Ärztekongress gehalten.

Der erste Teil des Vortrages ist für jeden Bundesbürger interessant. Im zweiten Teil werden speziell für Ärzte wichtige Punkte behandelt.

Auch ‪#‎Ärzte‬ sollten an die rechtliche ‪#‎Vorsorge‬ durch einen  #‎Notfallordner‬ / ‪#‎Vorsorgeordner‬ denken.

Darauf hat auch die Fachpresse schon sehr oft hingewiesen (z.B.: Deutsches Ärzteblatt #aerzteblatt, #Ärztezeitung #aerztezeitung)

Neben der persönlichen Vorsorge muss ein Arzt auch Bereiche für die eigene Arztpraxis regeln, z.B.:

– Vertretungsmöglichkeiten: Welche Zusatzqualifikationen muss der Vertretungsarzt haben, damit es bei der Abrechnung mit der Kassenäztlichen Vereinigung keine Probleme gibt.

– Wo gibt es eine Übersicht der bestehenden Zusatzqualifikationen des Arztes, damit die richtige Vertretung auch in der Arztpraxis tätig ist?

– Wann laufen die einzelnen Zertifizierungen aus?

Eine Einführung zu diesem Thema bietet der Vortrag:
Notfallordner für Ärzte

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Den #Notfallordner für #Ärzte kann man direkt über die Internetseite bestellen:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/index.php

Ebenso gibt es den #Notfallordner auch für Privatpersonen, bzw. für über 50 weitere Selbstständigengruppen.

Internetseite: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/index.php

Was kostet die #Pflege? Welche Leistungen bezahlt die #Pflegeversicherung?

Mann mit Demenz
Viele #Pflegeheime beantragen derzeit die Anpassung der Pflegestufe. Hintergrund ist:
– die Neugliederung der #Pflegeversicherung ab 1.1.2017
– und die Verbesserung der Einnahmeseite bei den Pflegeheimen,
 
Für den zu Pflegenden bzw. die Familienangehörigen wird es allerdings bei der Höherstufung auch teurer.
 

Übersicht der #Pflegekosten (Baden-Württemberg)

 
 
2014:
 
Pflegestufe I: 3.017 €
Leistung Pflegevers.: 1.064 €
Eigenbeteiligung: 1.953 €
 
Pflegestufe II: 3.558 €
Leistung Pflegevers.: 1.330 €
Eigenbeteiligung: 2.228 €
 
Pflegestufe III: 4.227 €
Leistung Pflegevers.: 1.612 €
Eigenbeteiligung: 2.615 €
 
 
2016:
 
Pflegestufe I: 3.135 €
Leistung Pflegevers.: 1.064 €
Eigenbeteiligung: 2.071 €
 
Pflegestufe II: 3.618 €
Leistung Pflegevers.: 1.330 €
Eigenbeteiligung: 2.288 €
 
Pflegestufe III: 4.341 €
Leistung Pflegevers.: 1.612 €
Eigenbeteiligung: 2.729 €
 
 
Neben diesen Eigenbeteiligungen entstehen im Durchschnitt noch ca. 300 Euro Nebenkosten für Kleidung, Friseur, Fußpflege und andere Nebenkosten.
 
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#Ambulante Pflege:

Sehr oft entsteht die falsche Ansicht, dass die Pflege zu Hause günstiger ist. DIes ist nicht der Fall. Bei der Versorgung zu Hause entstehen neben den üblichen Kosten:
– Ernährung
– Miete oder Investitionskosten in das eigene Heim
– Reinigungskosten/Garten/Handwerker
– Nebenkosten (Energie, Telefon, Internet, Gema usw.)
die Kosten für die ambulante Pflegekraft. Diese sind nicht günstiger, da die Pflegekräfte Fahrtzeiten und Fahrtkosten haben.
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#Osteuropäische #Haushaltshilfen:

Wer meint, dass polnische Haushaltshilfen günstiger sind, der irrt sich. Für Haushaltshilfen gibt es von der Pflegeversicherung nur einen sehr geringen Betrag (Angehörigenpauschale).
 
 
Die #Eigenbeteiligungen übersteigen sehr oft die eigenen Einnahmen (Rente, Pension; insbesondere dann, wenn der andere Ehepartner noch zu Hause wohnt oder auch Pflegefall ist.
 
Wann bezahlt die #Sozialhilfe?
Bevor die #Sozialhilfe eintritt müssen sämtliche Vermögen bis auf einen Betrag von 2.600 Euro verbraucht werden. Anschließend bezahlt zwar die Sozialhilfe bedingte ungedeckte Kosten, allerdings werden dann die Abkömmlinge in Regress genommen, wenn das Einkommen 1.800 Euro überschreitet. Der überschreitende Betrag wird zu 50 % von der Sozialhilfe eingenommen, so dass eine Kostendeckung der Pflegekosten stattfindet.
 
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass – wenn die Sozialhilfe eingebunden ist,:
– Geschwister untereinander die Einkommenssituation erfahren
– auch rückwirkend eine #Schenkungsprüfung stattfindet (die letzten 10 Jahre) und Schenkungen der Eltern an die Kinder zurückgegeben werden müssen (BGB).
– die #Vermögensprüfung heute sehr umfangreich durchgeführt wird. Die Sozialämter und auch die Finanzämter haben die Berechtigung auch Kontenklärungen der letzten 10 Jahre durchzuführen.
– Ebenso ist jeder #Steuerpflichtige verpflichtet gegenüber dem Finanzamt oder Sozialamt nachzuweisen, woher er welche Einnahmen hat (Schwarzgeldprüfung), nicht umgekehrt.
 
 
 
Dies macht deutlich, wie wichtig eine zusätzliche #Pflegeabsicherung ist. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine #Pflegezusatzversicherung sehr wichtig.
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Vorsicht bei den Angeboten:

Die Angebote der Privaten Pflegeversicherung sind sehr unterschiedlich. Insbesondere der Leistungsumfang bei den Pflegestufen I und Pflegestufen II sind oft Mogelpackungen. So gibt es Angebote bei denen in Pflegestufe 0, I oder II nur sehr geringe Leistungen fällig werden.
Gerne können Sie sich an den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de e.V. wenden,:
– wenn Sie eine bestehende Pflegezusatzversicherung haben und diese überprüfen lassen möchten
– oder eine Pflegezusatzversicherung benötigen.
Der gemeinnützige Verein erhält keine Vergütungen von Versicherungen.
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Sofern Sie ein Angebot überprüfen lassen möchten, können Sie dies direkt an folgende E-Mail-Anschrift senden:

Forum-55 Plus.de e. V. (gemeinnützig)

Gottfr.-Keller-Str. 73
71254 Ditzingen

Tel: (07156) 343 54
Fax: (07156) 318 81
E-Mail: service@forum-55Plus.de

#Information – #Werbung auf regionalen Seiten

Für die größten 260 Städte in Deutschland hat der gemeinnützige Verein Forum-55plus.de e.V. bei den sozialen Netzwerken eigenständige Internetseiten eingerichtet.

Hier werden:

  • interessante Informationen
  • NEWS

aus den einzelnen regionalen Gebieten und auch bundesweit interessante Artikel veröffentlicht. Neben Facebook (260 Regionalseiten) bestehen auch soziale Netzwerkseiten bei twitter (260 Regionalseiten) und auch bei anderen sozialen Netzwerken (z.B.: google.plus, tublr, flickr, pinterest usw.).

 

 

Sofern Sie als Unternehmen eine Werbung oder einen NEWS veröffentlichen möchten, bitten wir Sie darum, Ihre Anfrage inkl. Ihrem Impressum an die E-Mail: info@multiple-life.de mit dem Betreff Werbung Forum-55plus.de zu senden.

Unternehmenswerbung und Unternehmensinformationen, die Sie veröffentlichen möchten, sind kostenpflichtig. Die o.g. Agentur finanziert durch die Einnahmen unsere o. g. Internetauftritte.

Bevor die Agentur die Werbung oder NEWS auf unseren Seiten veröffentlichen darf, muss sie uns allerdings um Genehmigung fragen, da wir nur seriöse Angebote dulden, die zu unserem Zweck passen.

Privatpersonen und Vereine, die ohne wirtschaftliche Interessen etwas posten möchten, können uns gerne den Beitrag mitteilen (E-Mail: Presse@forum-55plus.de)

#FSME über #Käse und #Milch möglich?

Wenig bekannt ist, dass z.B. #Ziegen bei einem Zeckenbiss ein Antivirus gegen das #FSME-Virus bilden.

Allerdings kann FSME über die #Ziegenmilch oder auch #Kuhmilch auf den Menschen übertragen werden.

Besondere Vorsicht gilt für stillende Mütter, da Mütter mit einer FSME-Infektion das Virus über die #Muttermilch auf das #Baby übertragen.

Fertinet

 

Wer durch einen Zeckenbiss FSME sollte auch daran denken, dass Zeckenbisse als Unfall in vielen #Unfallversicherungen versichert ist (z.B.: #Debeka neueste Allgemeine Unfall Bedingung #AUB).

Die Meldung des Zeckenbisses ist deshalb dringend zu empfehlen, falls Spätfolgen zu einer Invalidität führen.