Neu durch Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in der „BAV-Welt 1“

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) bringt nicht nur das #Sozialpartnermodell (als BAV-Welt 2), sondern auch wesentliche Änderungen in der bisherigen betrieblichen Altersversorgung (BAV-Welt 1).

Die BAV-Welt 1 bringt ab 1.1.2018 in der betrieblichen Altersversorgung einige Neuerungen, die beachtenswert sind.

 

 

§ 100 EStG für #Niedriglohn-Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage an Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von bis zu 2.200 Euro abschließen und erhält vom Staat hierfür eine Förderung (§ 100 EStG)

Zuschusshöhe:
Der Arbeitgeber erhält im Verfahren der Lohnsteuerabführung 30 % des bezahlten Beitrages erstattet.

Voraussetzung:
1. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber gezahlt
2. Die Direktversicherung muss durch einen ungezillmerten Tarif abgeschlossen werden.

Mindestbeitrag des Arbeitgebers:
240 € bis max. 480 €

Würde der Arbeitgeber dem Mitarbeiter statt diesem Zuschuss eine Gehaltserhöhung bezahlen, müsste der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer hierfür Sozialversicherungsbeiträge abführen; für den Arbeitnehmer würden dann auch Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag durch den Arbeitgeber abgezogen. Pro 100 Euro Bruttoverdienst werden eta 35-50 % für diese Abgaben abgezogen.

Da der Arbeitgeber den Beitrag vollständig bezahlen muss, entfallen i.d.R. diese Abgaben.

Für den Arbeitgeber ist dies durchaus auch interessant, um eine Mitarbeiterbindung – auch bei Geringverdienern zu fördern.

Wie teuer kommt den Unternehmer die Zahlung tatsächlich netto?

Dies erfahren Sie auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/neuregelungen-in-der-bav-welt-1-

zum-112018/index.html

 

#Freibetrag in der #Grundsicherung

Die Grundsicherung ist keine Rentenart, sondern eine Sozialleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird.

Im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie darauf Anspruch haben, wenn Ihre Rente zusammen mit eventuell weiteren Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht. Dadurch wird die Zahlung von Sozialhilfe vermieden.

Der Vorteil dabei: Anders als bei der Sozialhilfe bleibt hier nämlich das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern unangetastet.

In der Vergangenheit wurden Altersversorgungsleistungen auf die Grundsicherung angerechnet (z.B.: private #Rentenversicherung, #Riester-Rente, #Rürup-Rente, Versorgung aus betrieblicher Altersversorgung – #bAV).

Konsequenz: Wer wenig Rentenansprüche hatte und privat oder über eine betriebliche Altersversorgung vorgesorgt hatte, erhielt weniger bei der Grundsicherung.

Diese Anrechnung wird nun verringertnun durch einen Freibetrag. Dies gilt auch für alle bisherigen Menschen, die heute eine Grundsicherung erhalten ab 1.1.2018.

So errechnet sich der Freibetrag:
Der Freibetrag besteht aus zwei Komponenten:
1. Es wird zunächst ein Sockelfreibetrag von 100 EUR gewährt (30%)
2. Der übersteigende Teil ist allerdings auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII gedeckelt.

Insgesamt entsteht Freibetrag von maximal 204,50 EUR (Stand: 2017).

———————————————-

Wegfall der #Doppelverbeitragung bei #Riester-BAV

Die Riester-Rente wurde bisher mit einer Zulags von:
– 154 € Grundzulage (Zulagenberechtigter selbst und ggf. zusätzlich Ehegatte)
– 300 € je Kind (ab Geburt 2008)
– bzw. 185 € je Kind (Geburt vor 2008)
vom Staat bezuschusst.
Wer hohe Steuern bezahlte, hatte darüber hinaus eine interessante Steuerersparnis.

Da die Beiträge zwar steuerlich geltend gemacht können, aber Sozialversicherungsbeiträge trotzdem abgezogen wurden, ist in der Auszahlungsphase für Krankenversicherte Rentner (#KVdR) kein Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen worden.

Bei der betrieblichen Riester-Rente war dies bisher anders:
Da die Riester-BAV betrieblich war, wurde in der leistungsphase nochmals der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen.

Dies wurde nun geändert. Die #Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Riester-Rente entfällt zum 1.1.2018 für KVdR-Versicherte.

——————————————-

Arbeitgeber-Zuschusspflicht von mind. 15 %

Wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds als betriebliche Altersversorgung abschließt, dann spart:
– der Arbeitnehmer Steuern und meist Sozialversicherungsbeitrge
– und der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft und auch Insolvenzumlage

In der Vergangenheit gab es Arbeitgeber, die diese Arbeitgeberersparnis nicht an die Arbeitnehmer als Zuschuss gezahlt hatten, allerdings auch solide Arbeitgeber, die die Ersparnis als Zuschuss in die Entgeltumwandlung leitsteten. Die Beitragsersparnis beläuft sich in der Regel auf ca. 20 %.

Da es jedoch auch Fälle gibt, bei denen der Arbeitgeber evtl. nur 1 € Ersparnis Sozialversicherungsbeiträge einspart (z.B.: Verdienst teilweise oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze), hat sich der Gesetzgeber entschlossen dies pauschal mit 15 % als Mindestzuschuss zu regeln.

Zitat: des § 1 Abs.1a BetrAVG:
“ Der Arbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweri er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“

Dies gilt bei Entgeltumwandlungen, die vor dem 1.Januar 2019 abgeschlossen worden sind, erst ab dem 1.Januar 2022 (§26 a BetrAVG).

Für Neuverträge würde dies ab 1.1.2019 gelten, für Altverträge (Beginn vor 2019) erst ab 1.1.2022.

Allerdings werden die Arbeitgeber, die bisher die Arbeitgeber-Sozialversicherungsersparnis nicht an die Arbeitnehmer weitergeleitet hatten, wahrscheinlich fast alle ab 1.1.2019 die AG-Sozialversicherungsersparnis weiterleiten. Ansonsten ist es für viele Betriebe zu unübersichtlich.

Ein großer Anteil an Arbeitgebern geben die Ersparnis an den Arbeitgeberbeiträgen an ihre Arbeitnehmer weiter und gewähren schon allein aus sozialer Verantwortung 20 % des umgewandelten Beitrages als Arbeitgeberzuschuss.

 ———————————————-

Neuer steuerlicher Höchstbetrag § 3 Nr. 63 EStG

Der nach § 3 Nr. 63 EStG geltende, steuerfreie Dotierungsrahmen der Beiträge wird von 4 % auf 8 % zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (BBG) angehoben. Sozialversicherungsrechtlich verbleibt das Höchstkontingent bei 4 % zur Beitragsbemessungsgrenze (West).

Bis 31.12.2017 hatte folgende Berechnung des 4 %-igen Höchstbetrages gegolten:

Wenn eine „Altzusage“ bestand – Steuerliche Berechnung:
4 % Jahresbeitrag aus der BBG
und bestehende Altzusage (max. 1.752 €)

Wenn eine „Altzusage“ nicht bestand – Steuerliche Berechnung:
4 % Jahresbeitrag aus der BBG
+ 1.800 €

Die Ungerechtigkeit war, dass – selbst wenn nur 600 € über eine Altzusage bestanden hatten, der #Aufstockungsbetrag nicht genutzt werden konnte.

Neu ist jetzt, dass steuerrechtlich bis zu 8 % der BBG in eine Entgeltumwandlung steuerfrei investiert werden können. Bestanden beispielsweise eine Altzusage von 600 € p.a., dann werden auch nur diese 600 € auf die 8 % angerechnet.

 

Beigeschmack dieser Erhöhung ist, dass leine Sozialversicherungsersparnis lediglich bis zu 4 % bleibt. Wer mehr als 4% einzahlt muss sich oberhalb der 4% Sozialversicherungsbeiträge abziehen lassen.

Bei sehr gut verdienenden Arbeitnehmern, die weit über der BBG verdienen, spielt dies jedoch keine Rolle.

In der Leistungsphase werden bei KVdR-Mitgliedern für die Kranken- und Pflegeversicherung ebenso Beiträge fällig.

Dies spielt jedoch bei sehr gut verdienenden Arbeitnehmern, die eine Rente von GRV und Betrieb über der Beitragsbemessungsgrenze (KV) erhalten oder die privat krankenversichert sind keine Rolle.

Besonders interessant ist diese Erhöhung also in erster Linie für:

  • sehr gut verdienende Arbeitnehmer
  • oder privat versicherte Arbeitnehmer

 ——————————–

#Vervielfältigungsregelung

Arbeitnehmer können beim Ausscheiden aus einem Unternehmen bereits jetzt zusätzliche Beiträge steuerfrei in die bAV einzahlen.

Bis 31.12.2017 war der die maximale Höhe des steuerfreien Betrages von der Dienstzeit und den schon gezahlten Beiträgen in die betriebliche Altersversporgung ab. Diese als Regelung wird ab 1.1.2018 vereinfacht.

Bei Ausscheiden kann ein Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG),
multipliziert mit der Zahl der Beschäftigungsjahre (max. 10 Jahre),
steuerfrei für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung verwendet werden.

Die Anrechnung schon gezahlter Beiträge entfällt. Das vereinfacht die Anwendung in der Praxis.

Debeka und Versicherungskammer Bayern steigen bei Axa-Joint Venture ein

Die privaten Krankenversicherer 

#Debeka, Versicherungskammer Bayern werden voraussichtlich in der #Digitalisierung bei dem Joint Veture „#MGS Meine-Gesundheits-Services GmbH“ beteiligen.

MGS hat eine digitale Plattform, die Patienten, Ärzte und Krankenhäuser besser vernetzen soll. 
Das Bundeskartellamt muss dem Vorhaben von Debeka und VKB noch zustimmen.

Wenn Kinder minderjährig sind – Sorgerechtsverfügung Pflichtsache

Wichtig für Eltern mit minderjährigen Kindern: Was passiert, wenn:– beide Eltern durch Krankheit oder Unfall versterben oder

– ein Elternteil verstirbt oder durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird.

#Sorgerechtsverfügung – erläutert anhand eines Filmbeispiels
https://youtu.be/OCD0o3wRm8A

Wenn ein Partner stirbt und ein minderjähriges Kind Miterbe wird, wird für die Verwaltung des Erbes einen Vormund eingesetzt. Dies ist in der Regel nicht der überlebende Elternteil, sondern das Vormundschaftsgericht.

Auch in diesem Fall ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll…..

Die Sorgerechtsverfügung ist nicht nur dann notwendig, wenn beide Eltern versterben oder geschäftsunfähig sind, sondern u.U. auch ein Elternteil verstirbt.

In einer Sorgerechtsverfügung wird beispielsweise abgefaßt, wer das Vermögen des Kindes verwaltet und auch wer warum das Sorgerecht für das Kind bekommen soll.

Im Notfallordner-Vorsorgeordner sind hierzu viele Tipps und Anregungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – Was verändert sich in welchem Gesetz

#BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was verändert sich in welchem Gesetz?

Für Laien und selbst für BAV-Profis ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Grundlagen im Überblick zu haben. Aus diesem Grund hat sich der gemeinnützige Verein Forum-55plus e.V. dem Thema „Betriebliche Altersversorgung“ gewidmet und wird alle Themen der BAV erläutern.

Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung

Auf der Internetseite http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html finden Sie ab sofort alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen, die mit der BAV in Verbindung stehen mit entsprechenden Links zu diesen Gesetzen und Verordnungen.

Mittelfristig werden die Internetseiten auch weiter ausgebaut, so dass auch interessierte Laien die Grundlagen der Altersversorgung besser verstehen.

 

Ich gehe nicht ins Pflegeheim -Habe bessere Lösung -lach

So, meine Zukunft ist endlich geklärt! 😂“Ich gehe nicht ins #Altersheim!“ !!!

Wenn mich einmal meine Kinder nicht mehr persönlich brauchen, ziehe ich auf ein #Kreuzfahrtschiff. Die Gründe dafür hat mir unsere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt geliefert: „Die durchschnittlichen Kosten für ein Altersheim betragen 200 € pro Tag.“ Ich habe eine Reservierung für das Kreuzfahrtschiff „#Aida“ geprüft und muss für eine Langzeitreise als Rentner oder Rentnerin 135 € pro Tag zahlen (kein Witz !!!). Nach Adam Riese bleiben mir dann noch 65 EUR pro Tag übrig!!!

1. Ich habe mindestens 10 freie Mahlzeiten, wenn ich in eines der Bordrestaurants wackele, oder mir das Essen vom Room-Service auf das Zimmer, also in die Kabine, bringen lasse. Das heißt in anderen Worten: Ich kann jeden Tag der Woche mein Frühstück im Bett einnehmen.

2. Die „Aida“ hat drei Swimmingpools, einen Fitnessraum, freie Benutzung von Waschmaschine und Trockner und sogar jeden Abend Shows.

3. Es gibt auf dem #Schiff kostenlos Zahnpasta, Rasierer, Seife und Shampoo.

4. Das Personal behandelt mich wie einen Kunden, nicht wie einen Patienten. Für 15 € Trinkgeld extra pro Tag lesen mir die Stewards jeden Wunsch von den Augen ab.

5. Alle 8 bis 14 Tage lerne ich neue Leute kennen.

6. Fernseher defekt? Glühbirne kaputt? Die Bettmatratze ist zu hart oder zu weich? Kein Problem! Das Personal wechselt es kostenlos und bedankt sich für mein Verständnis.

7. Frische Bettwäsche und Handtücher jeden Tag sind selbstverständlich und ich muss nicht einmal danach fragen.

8. Wenn ich im Altersheim falle und mir eine Rippe breche, dann komme ich ins Krankenhaus und muss gemäß der neuen Krankenkassenreform täglich richtig draufzahlen. Auf der „Aida“ bekomme ich den Arzt kostenlos.

9. Ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem zahlende Passagiere eines Kreuzfahrtschiffes vom Personal bedrängt oder gar misshandelt worden wären. Auf Pflegeheime trifft das nicht im gleichen Umfang zu!!!

10. Nun das Beste: Mit der „Aida“ kann ich nach Südamerika, Afrika, Australien, Japan, Asien… wohin auch immer ich will. Darum sucht mich in Zukunft nicht im Altersheim, sondern „just call shore to ship“. Auf der „Aida“ spare ich jeden Tag 50 € und muss nicht einmal mehr für meine Beerdigung ansparen. Mein letzter Wunsch ist dann nur: Werft mich einfach über die Reling. Das ist nämlich auch kostenlos!!!

p.s.: Wenn Du mit von der Partie sein willst, besetzen wir einfach den ganzen Kutter!!!

Das wird lustig 😂😂😂

Wer macht mit? – Einfach den Beitrag teilen! 🙂

Anmerkung: An die rechtliche Vorsorge muss man natürlich trotzdem denken:

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Bürgerversicherung Nr. 9 – Nein Danke

Warum sich immer mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse abwenden wollen und die Bürgerversicherung auf Ablehnung trifft.

Vorab ein wichtiger Hinweis: sollte die Beitragsbemesseungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Bürgerversicherung wegfallen,:

– wäre der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach oben unbegrenzt

– müssten Rentner einen erheblich höheren Beitrag bezahlen (Wegfall der Krankenversicheung der Rentner)

– die Mieter mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen, da die Mieteinkünfte dann auch bei der Betragsberechnung in der Krankenversicherung des Vernieters berücksichtigt werden (ohne Höchstgrenze). Der Vermieter würde dann natürlich diesen Zusatzaufwand an den Mieter umlegen.

Dies wäre zumindest die Auswirkung, wenn die Parteien #SPD, #Grüne, #DieLinke, #AFD ihre Forderung einer Bürgerversicherung umsetzen.

Lediglich die #CDU und #FDP wollen keine #Bürgerversicherung!

————–

Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:
Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.
Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der #KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als #Rentner freiwillig in der gesetzlichen #Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkünfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater #Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsgrenze berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

Gesundheitslotsen« sollen Pflege erklären

Welche Pflegestufe kann ich beantragen? Wer hilft meinen Eltern in der Kurzzeitpflege? Und welche Klinik ist am besten? Eine Orientierung durch den Angebotsdschungel sollen künftig Gesundheitlosen bieten. Dazu gibt es jetzt eine Ausbildung.

Kürzere Verweildauern in Kliniken, immer variablere Pflegeangebote und eine wachsende Flut an Gesundheitsinformationen: Für Patienten und ihre Angehörige wird es immer schwieriger, sich im Informations- und Angebotsdschungel zu orientieren. Die Wilhelm-Löhe-Hochschule (WLH) #Fürth der #Diakonie #Neuendettelsau mit der zertifizierten Weiterbildung zum »#Gesundheitslotsen (WLH)« Abhilfe schaffen. Das zweisemestrige Angebot der fünf Jahre alten, privaten Hochschule startet erstmals im kommenden Wintersemester.
Komplexität der Pflege nimmt zu

Hintergrund ist die wachsende Komplexität der individuellen Pflegebedarfe in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Gleichzeitig werden die Angebote in der Pflegewirtschaft immer variabler. Der einzelne Mensch könne sich angesichts des Wachstums an Gesundheitsinformationen und Leistungen kaum noch selbst ein Bild machen. »Wir müssen das Wissen für Gepflegte und pflegende Angehörige zusammenbringen«, begründet Gesundheitsökonom und Leiter des WLH-Forschungsinstituts Jürgen Zerth das Zertifikatangebot. Es gehe um eine »menschlichere Gestaltung des Gesundheitswesens«. Wer kennt schon die Pflegegrade auswendig?

Das berufsbegleitende Angebot richtet sich etwa an die Mitarbeiter der Sozialämter oder Apotheken. Selbst Personalabteilungen der Unternehmen sieht Zerth als Zielgruppe. Die sollten sich nicht nur um Kindergartenplätze für den Nachwuchs der Beschäftigten kümmern, sondern auch Hilfe bei deren pflegebedürftigen Eltern bieten. Inhaltlich stehen in den sechs Modulen unter anderem die Bereiche Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen, Rechte der Akteure oder auch die Planung und Koordination von Patientenfällen auf dem Lehrplan. Auch der Bereich der Patientenverfügung könnte noch hinzukommen.

Gesundheitslotsen sollen medinisch-fachliche Möglichkeiten kennen

In letzterem Bereich »trifft Individualität auf Komplexität«, ergänzt der Onkologe Jan Schildmann, zugleich Medizinethiker an der WLH. Seinen Erfahrungen zufolge fehle den Patientenverfügungen, die daheim im stillen Kämmerlein aufgesetzt werden, die »Durchschlagskraft«. Das liege zum Beispiel an fehlenden Kenntnissen über die medizinisch-fachlichen Möglichkeiten.

In der Praxis scheitere die persönliche Verfügung schon an dem simplen Problem für Rettungssanitäter oder Ärzten: Wo findet sich das Dokument? Aktuell gibt es etwa in München »qualifizierte Gesprächspartner«, die beim Abfassen einer Patientenverfügung unterstützen. Dadurch könne sowohl der medizinischen Teil als auch die persönlichen Wertvorstellungen besser berücksichtigt werden.

Unterstützung der Patienten in den Regionen verbessern

Schildmann beschäftigt sich derzeit mit der Frage, wie diese Unterstützung von Patienten »systematisch und praktisch in den Regionen« strukturiert werden müsste. Der internationale Fachterminus heißt »Advance Care Planning«, auf Deutsch etwa Behandlung im Voraus planen. Schildmann hat dabei die Patienten im Blick: »Es geht nicht nur um ein längeres Leben, sondern auch um Lebensqualität«, weiß der praktizierende Onkologe von den Krebsstationen.

Sowohl für Zerths Patientenlotsen als auch für Schildmanns »Advance Care Planning« ist derzeit noch offen, inwieweit digitale Angebote die Beratung unterstützen können. Egal ob man an Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Hausärzte oder Sozialämter denke: Die Klage über fehlende Zeit sei durchgängig. Entsprechend könnte die Digitalisierung im Medizin- und Pflegebereich dazu beitragen, »Informationen zu komprimieren«, sagt Zerth. Doch am Ende gelte für ethische Medizin und Pflege: »Es spricht der Mensch mit dem Menschen.«

Gesundheitslotse – Ausbildung auf einen Blick

Abschluss: Hochschulzertifikat Gesundheitslotse

Dauer: 2 Semester oder 1 Jahr

Typische Gruppengröße: 10-25 Studierende

Beginn: erstmalig zum 1. Oktober 2017

Voraussetzungen: ein qualifizierter Berufsabschluss mit dreijähriger Berufspraxis und Erfahrungen, die in das Profil des Gesundheitslotsen einzuordnen sind (kein Abitur oder Fachabitur notwendig)

Unterricht: Präsenzunterricht an ausgewählten Wochenenden (Donnerstag bis Samstag)

Bewerbung: Bis 15. September 2017

Kosten: 1.600 Euro pro Semester 

http://www.wlh-fuerth.de/home/

Erbschaftsteuer – Freibetrag für Pflege

Erbschaftsteuer: Zusätzlicher Freibetrag für Pflege der Eltern


Ein Kind erbt Vermögen von einem Elternteil. Grundsätzlich steht dem Erben ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Übersteigt das geerbte Vermögen diesen Freibetrag, setzt das Finanzamt Erbschaftsteuer fest. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem erbenden Kind jedoch ein zusätzlicher Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Bisher hatten erbende Kinder kaum Chancen, den erbschaftsteuerlichen Pflege-Freibetrag für einen gestorbenen Elternteil beim Finanzamt durchzusetzen. Die Finanzämter lehnten die Gewährung des Pflege-Freibetrags ab, da Kinder eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern haben.

Bundesfinanzhof gibt grünes Licht für Pflege-Freibetrag

Die Richter des Bundesfinanzhofs gewähren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen jedoch den Pflege-Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro und zwar unabhängig davon, dass Kinder eine Unterhaltsverpflichtung haben (BFH, Urteil v. 10.5.2017, Az. II R 37/15; veröffentlicht am 5.7.2017).

Denn aus der Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern kann keine Verpflichtung zur Pflege abgeleistet werden. Der zusätzliche Pflege-Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr.9 ErbStG in Höhe von 20.000 Euro steht erbenden Kindern unter folgenden Voraussetzungen zu:

– Der Erbe hat den Verstorbenen nachweislich gepflegt.
– Für die Pflege hat das erbende Kind kein Geld bekommen oder ein unzureichendes Entgelt.

In diesem Fall profitieren Kinder von dem zusätzlichen Pflege-Freibetrag, der die Erbschaftsteuerbelastung reduziert.

Steuertipp: Den persönlichen Pflege-Freibetrag gibt es nur auf Antrag des Erben in der Erbschaftsteuererklärung. Sollte der Sachbearbeiter im Finanzamt dem Kind als Erben aus Gewohnheit den Abzug des zusätzlichen Pflege-Freibetrags verweigern, sollte dezent auf das neue BFH-Urteil hingewiesen werden. Nützt das auch nichts, legen Sie gegen den nachteiligen Erbschaftsteuerbescheid Einspruch ein und lassen Sie die Streitfrage von der Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt klären. 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

Testament verschollen – was passiert?- Beispiel: Zsa Zsa Gabor

Was passiert, wenn ein Testament verschollen ist, das ist am Beispiel von Zsa Zsa Gabor zu sehen:

„Sieben Monate nach dem Tod von Zsa Zsa Gabor, kommt nun heraus, dass ihr Testament verschwunden ist. Wer verfügt nun über das Erbe?

Als Zsa Zsa Gabor im Dezember 2016 im Alter von 99 Jahren starb, hat sie ein enormes Vermögen hinterlassen. Wie üblich wurde auch ihr Erbe in einem Testament geregelt. Doch wie die Website „Entertainment Tonight“ berichtet, ist dieses verschwunden. In den Gerichtsunterlagen heißt es dem Bericht zufolge, Gabors Testament sei „verloren oder verschollen“.

Zsa Zsa Gabor (†): Ihr Testament ist verschwunden

Wie aus den Dokumenten weiter hervorgeht, wurde ihr Witwer, Prinz Frederic von Anhalt, 74, deshalb per Gerichtsbeschluss zum alleinigen Nachlassverwalter bestimmt. Damit hat er nun das Sagen über Gabors hinterlassene Millionen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung bestätigte von Anhalt den Sachverhalt: „Es liegt nun also ganz in meinem Ermessen, wer was aus dem Erbe meiner Frau bekommt. Den Menschen, die meiner Frau geholfen und angepackt haben, helfe ich aber natürlich gern.“ Um welche Summe es sich bei dem Erbe handelt, wollte der Prinz allerdings nicht verraten.“ (Quelle: Gala).

Wer ein Testament schreibt, sollte dies bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. 

Registerkosten

Die Bundesnotarkammer erhebt für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 15,00 € je Registrierung. Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Die Gebühr beträgt die 18,00 € je Registrierung, wenn der Erblasser (das ist die Person, die das Testament schreibt) das Testanent dort selbst hinterlegt.

Ob ein Testament bzw. Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein muss, hängt vom Einzelfall ab; sinnvoll ist es allemal.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erstellung einer Generalvollmacht/Viesorgevollmacht.

Ein umfangreiches Vorsorgewerk ist der #Notfallordner-Vorsorgeordner, den es auch speziell als Ergänzungsausgabe für folgende Gruppen gibt:

– #Notfallordner für Beamte

– #Notfallordner für Selbstständige

– #Notfallordner für Ärzte

– #Notfallordner für Apotheker

– #Notfallordner für Zahnärzte

– #Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker

– #Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Gerade für die o.g. Berufs- bzw. Selbstständigengruppen muss eine spezielle Vorsorge und Dokumentation getroffen werden.

Rund 50 unterschiedliche Versionen bieten eine umfangreiche Auswahl (Preis: ab 27 Euro inkl. MWSt).

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Debeka – Vom Kostenerstatter zur Gesundheitsberatung

Private Krankenversicherungen wollen von ihren Versicherten als Gesundheitspartner wahrgenommen werden. Dazu planen sie, ihr Angebot an Gesundheitsdienstleistungen zu erweitern.

Den privaten Krankenversicherern (PKV) -insbesondere den Vereicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (die den Versicherten als Mitglied gehören) –reicht es nicht mehr, als reine Kostenerstatter zu fungieren und vor allem nur im Leistungsfall oder bei Prämienerhöhungen mit den Kunden in Kontakt zu treten. Das Ziel vieler Anbieter ist es, zum Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Gesundheit zu werden und im Bedarfsfall die Versorgung der Versicherten steuern zu können.

Dazu gehen die Anbieter ganz verschiedene Wege. So etwa haben im vergangenen Jahr Barmenia, Gothaer, Hallesche und Signal Iduna die gemeinsame Leistungsmanagement-Gesellschaft LM+ gegründet. Die Hallesche will sich zudem zum digitalen Gesundheitsdienstleister wandeln. Gerade haben der PKV-Marktführer Debeka und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bekannt gegeben, dass sie gemeinsam mit der Viamed GmbH das Gemeinschaftsunternehmen Carelutions gegründet haben – der Name ist eine Zusammenziehung der englischen Wörter „care“ und „solutions“. Die Zustimmung des Bundeskartellamts steht noch aus.

Auch Gesunde werden unterstützt

Mit Carelutions wollen Debeka und SDK ihren Versicherten eine möglichst breite Palette mit Gesundheitsdienstleistungen bieten: von der Prävention über Disease Management Programme bis zur Nachsorge. Ausdrückliche Zielsetzung ist auch, gesunde Kunden durch Informations- und Serviceangebote in Sachen GEsundheit zu unterstützen.
#Debeka und #SDK führen ihr eigenes Gesundheitsmanagement fort. Die Angebote würden aber durch die von Carelutions ergänzt, erklärt Debeka-Vorstand Roland Weber. Die Debeka startet dabei mit strukturierten Versorgungsprogrammen für Versicherte, die unter Rückenschmerzen oder Schlafstörungen leiden. „Ein Unternehmen, das unabhängig von einem Versicherer ist, kann vielleicht etwas agiler agieren“, hofft er. Das gelte insbesondere für den Einsatz digitaler Elemente, die bei Carelutions eine große Rolle spielen sollen.

Größere Kundenzufriedenheit

„Wir glauben, dass wir mit einer verbesserten Versorgung sowohl auf der Leistungsseite als auch bei der Kundenzufriedenheit profitieren werden“, so SDK-Vorstand Benno Schmeing. Das sich die PKV-Unternehmen zu Gesundheitsdienstleistern wandeln, sei nur folgerichtig. Schmeing: „Wenn man die Wertschöpfungskette der PKV verlängern will, ist das der richtige Ansatz.“

Das sieht das Management der Hallesche Krankenversicherung ähnlich. „Die Kunden sollen uns während ihres gesamten Versichertenlebens als Gesundheitspartner wahrnehmen“, so Vorstand Wiltrud Pekarek. Das Unternehmen will seine Angebote auf einem Gesundheitsportal bündeln. „Das Portal soll das digitale Gesicht der Halleschen werden.“ Die Hallesche will künftig nicht mehr nur warten, bis sich die Versicherten melden. „Wenn wir eine hilfreiche Therapie-App entdecken, können wir sie dem Kunden empfehlen.“ Unternehmenseigene Ärzte sollen dafür sorgen, dass nur qualitätsgesicherte Angebote empfohlen werden, betont Pekarek. „Wir müssen zu einer wirklichen Vernetzung zwischen Arzt, Versicherer und Kunden kommen.“

Hoffnungen setzt der Versicherer auch auf die Datenanalyse. Wenn das Unternehmen erkennt, dass ein Versicherter an einer schweren Erkrankung leidet, kann er ihn ansprechen und ihm vorschlagen, eine zweite Meinung einzuholen, erläutert Vorstandschef Walter Botermann. Am besten wäre es, wenn der Versicherer dann auch gleich den Termin organisiert. „Wenn wir das hinkriegen, haben wir gewonnen.“ So weit sei die Hallesche aber noch nicht.

Quelle: Ärztezeitung