Windows 10-Rechner wieder schneller machen

Windows 10 gut durchlüftenSo kriegt man lahme PCs wieder flott

Ältere Windows-10-Rechner sollte man gelegentlich von unnötigem Ballast befreien.

Auch unter Windows 10 merkt man vor allem bei älteren PCs, dass sie mit der Zeit immer langsamer werden. Zum alten Eisen gehören sie deshalb aber lange noch nicht. Mit ein paar ganz einfachen Mitteln kriegt man sie oft schon wieder flott. 

Auch ältere Desktop-Rechner oder Notebooks wirken ziemlich fix, wenn sie Windows 10 spendiert bekommen haben. Ist das schon etwas länger her, dürften ihre Nutzer merken, dass der frische Wind verflogen ist und das System träge vor sich hindümpelt. Kaputt ist da nichts, im Laufe der Zeit sammeln Windows und Nutzer einfach viel Ballast an, der sich vor allem bei älteren und schwächeren Systemen bemerkbar macht. Auch frühere Stärke bedeutet in dieser Hinsicht wenig, was am vier Jahre alten Asus Zenbook UX31A in der Redaktion von n-tv.de zu sehen ist. Aber ihn und andere nicht mehr ganz junge Windows-10-Rechner kann man oft schon mit einfachen Bordmitteln wieder flott kriegen.

Datenträger bereinigen

Installationen, gelöschte und laufende Programme, Updates und vieles mehr hinterlässt auf Festplatten Datei-Müll, der ziemlich schnell auf mehrere Hundert Megabyte anwächst. Der unerwünschte Ballast nimmt nicht nur Platz weg, sondern bremst auch das System aus. Also weg damit!

Für den Festplatten-Putz gibt’s in Windows 10 eine ziemlich wirksame Datenträgerbereinigung, die man regelmäßig nutzen sollte. Am schnellsten öffnet man sie, indem man links unten ins Suchfeld „Daten“ eingibt – der erste angezeigte Eintrag sollte schon ein Treffer sein. Im Prinzip kann man hier bei „Zu löschende Daten“ überall ein Häkchen setzen – wichtige Dateien beseitigt man so nicht. Man kann aber auch einfach auf „OK“ klicken, da die größten Posten bereits markiert sind. Dazu gehört auch der Papierkorb, den man ohnehin regelmäßig auslehren sollte. Falls dies nach dem Upgrade auf Windows 10 nicht schon geschehen ist, sollte man auch „Systemdateien bereinigen“ anklicken, da man so die Möglichkeit hat, auch Reste des alten Systems zu löschen.

Seit dem „Creators Update“ im April kann man außerdem in den Einstellungen festlegen, dass Windows automatisch unnötigen Ballast abwirft. Dafür drückt man gleichzeitig Windows- und i-Taste oder klickt das Zahnrad im Menü des Start-Fensters links unten an. Dort wählt man System aus und klickt dann in der linken Spalte auf Speicher. Dort sollte der Regler unter Speicheroptimierung auf „Ein“ stehen.

Programme entfernen

Als Faustregel gilt: Je mehr Programme installiert sind, umso träger ist ein Computer. Deshalb sollte man von Zeit zu Zeit Inventur machen und nicht mehr benötigte Anwendungen von der Festplatte werfen. In den Einstellungen von Windows 10 findet man die Liste der installierten Anwendungen unter Apps beziehungsweise Apps & Features. Programme, die nicht mehr benötigt werden, wählt man an und entfernt sie mit einem Klick auf Deinstallieren. Geht’s hier richtig zur Sache, lohnt es sich, danach gleich wieder eine Datenträgerbereinigung zu machen.

Autostart entmisten

Viele installierte Programme möchten unbedingt sofort nach Einschalten des Computers zur Verfügung stehen und tragen sich deshalb gerne in den Autostart-Ordner des Systems ein. Bei manchen Anwendungen ist dies auch praktisch. Programme, die man ganz selten benötigt, sind aber nur ein Klotz am Bein von Windows 10. Der schnellste Weg ans Ziel führt wieder mal über das Suchfenster in der Taskleiste, wo man einfach „Autostart“ eintippt. Hier klickt man Programme, die nicht wirklich sofort benötigt werden, an und entzieht ihnen mit einem weiteren Klick auf „Deaktivieren“ das Autostart-Recht. Ebenso leicht und schnell sind sie wieder aktiviert, wenn Probleme auftreten.

Arbeitsspeicher ist kostbar

Wenn der Arbeitsspeicher nicht ausreicht, kann das Arbeiten mit einem PC unerträglich langsam werden. Deshalb sollte man mit den knappen RAM-Ressourcen sparsam umgehen und möglichst nicht zu viele Programme gleichzeitig laufen lassen. Oft werkeln Anwendungen aber unbemerkt im Hintergrund, auch wenn sie geschlossen oder vorher gar nicht geöffnet wurden. Die Hintergrund-Apps findet man in den Einstellungen unter Datenschutz. Um ein Programm ruhigzustellen, wenn es nicht genutzt wird, schiebt man hinter seinem Eintrag einfach den Schalter auf „Aus“.

Festplatte (HDD) defragmentieren

Im Laufe der Zeit geraten herkömmliche, mechanische Festplatten (HDD) etwas in Unordnung und Datenblöcke sind nicht mehr optimal sortiert. Der Lesekopf muss dann hin und her springen, statt zusammengehörende Daten hintereinander auslesen zu können. Eine sogenannte Defragmentierung kann daher einen kleinen Geschwindigkeitsschub bringen. Dazu öffnet man den Datei-Explorer, klickt unter Dieser PC das Laufwerk mit der rechten Maustaste an und wählt Eigenschaften. Dort steuert man den Reiter Tools an und klickt unter Laufwerk optimieren und defragmentieren auf Optimieren.

Achtung: Bei SSD-Festplatten, die völlig anders arbeiten, ist eine Defragmentierung nicht nur unnötig, sondern sogar schädlich!

PC auffrischen

Manchmal ist in einem System einfach der Wurm drin und die beste Lösung ist ein Neuanfang. Unter Windows 10 muss dafür keine komplette Neuinstallation durchgeführt werden, es gibt die Option, den Computer aufzufrischen. Dabei bleiben zumindest alle gespeicherten Dateien erhalten, aber man muss alle installierten Programme erneut installieren. Diese Karte sollte man also nur ziehen, wenn die zuvor genannten Mittel nicht ans Ziel geführt haben. Ist das so, klickt man in den Einstellungen unter Update und Sicherheit – Wiederherstellung – Diesen PC zurücksetzen auf Los geht’s und entscheidet sich anschließend für Eigene Dateien behalten.

Quelle: n-tv v. 03.8.2917

Wenn Kinder minderjährig sind – Sorgerechtsverfügung Pflichtsache

Wichtig für Eltern mit minderjährigen Kindern: Was passiert, wenn:– beide Eltern durch Krankheit oder Unfall versterben oder

– ein Elternteil verstirbt oder durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird.

#Sorgerechtsverfügung – erläutert anhand eines Filmbeispiels
https://youtu.be/OCD0o3wRm8A

Wenn ein Partner stirbt und ein minderjähriges Kind Miterbe wird, wird für die Verwaltung des Erbes einen Vormund eingesetzt. Dies ist in der Regel nicht der überlebende Elternteil, sondern das Vormundschaftsgericht.

Auch in diesem Fall ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll…..

Die Sorgerechtsverfügung ist nicht nur dann notwendig, wenn beide Eltern versterben oder geschäftsunfähig sind, sondern u.U. auch ein Elternteil verstirbt.

In einer Sorgerechtsverfügung wird beispielsweise abgefaßt, wer das Vermögen des Kindes verwaltet und auch wer warum das Sorgerecht für das Kind bekommen soll.

Im Notfallordner-Vorsorgeordner sind hierzu viele Tipps und Anregungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – Was verändert sich in welchem Gesetz

#BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was verändert sich in welchem Gesetz?

Für Laien und selbst für BAV-Profis ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Grundlagen im Überblick zu haben. Aus diesem Grund hat sich der gemeinnützige Verein Forum-55plus e.V. dem Thema „Betriebliche Altersversorgung“ gewidmet und wird alle Themen der BAV erläutern.

Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung

Auf der Internetseite http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html finden Sie ab sofort alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen, die mit der BAV in Verbindung stehen mit entsprechenden Links zu diesen Gesetzen und Verordnungen.

Mittelfristig werden die Internetseiten auch weiter ausgebaut, so dass auch interessierte Laien die Grundlagen der Altersversorgung besser verstehen.

 

Flexi-Gesetz

Am 1. Juli ist das neue “Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben” (kurz Flexi-Gesetz) in Kraft getreten. Danach wirkt sich das Weiterarbeiten neben der Rente auf Antrag steigernd auf das Alterseinkommen aus.
Nun können Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler hinzuverdienen. 

Wer im regulären Rentenalter (Regelaltersgrenze) ist, darf jetzt zu seiner Rente unbegrenzt hinzuverdienen. 

Allerdings gilt das nicht für Frührentner. 

Sonderzahlungen in gesetzliche Rentenversicherung ab 50 möglich

Alle Arbeitnehmer, die 

– das 50. Lebensjahr vollendet haben und 

– für die rentenrechtlichen Zeiten von mindestens 35 Jahren bis zum Alter von 63 aus heutiger Sicht erreichbar sind, 

können sich eine Zusatzrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen.

Der Hebel dazu ist die Zahlung eines Ausgleichsbetrages zur Kompensation der im Alter von 63 Jahren anfallenden Rentenabschläge, sofern eine abschlagsfreie Rente ab 63 wegen der nicht mehr erreichbaren 45 Versicherungsjahre nicht möglich ist.

Wird eine Altersrente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen, ist der Rentenbezug mit Abschlägen in Höhe von 0,3 % je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente verbunden. 

Die Abschläge gleichen die Kosten der Rentenversicherung für den längeren Rentenbezug aus.

Beispiel: Der Ausgleichsbetrag kann auch in Teilzahlungen erfolgen, zum Beispiel über fünf Jahre für einen in 1958 geborenen Arbeitnehmer, der nächstes Jahr 58 Jahre alt wird (58er). 

Den Ausgleichsbetrag von 40.000 EUR zum Ausgleich eines Rentenabschlages von 10,8 % bzw. rund 160 EUR im Monat bei Berücksichtigung der ab 01.07.2017 zu erwartenden kräftigen Rentenerhöhung kann der 58er also über fünf Jahresraten zu jeweils 8.000 EUR aufbringen.

Die fünf Teilzahlungen sinken auf jährlich 4.000 EUR, wenn nur die Hälfte des Rentenabschlages ausgeglichen werden soll – auch das ist möglich. 

Dann fällt auch nur der halbe Rentenabschlag von 80 EUR bei der vorgezogenen Altersrente mit 63 Jahren weg. 

Die Beitragszahlung kann auch in Teilzahlungen erfolgen. Dabei sind bis zu zwei Teilzahlungen pro Jahr möglich. 

Sofern man nicht mit 63 in Rente geht, erhöhen sich durch die laufenden Teilzahlungen die Entgeltpunkte und damit später auch die Altersrente beim Erreichen der Regelaltersgrenze von 66 Jahren für Jahrgang 1958.

Bereits nach aktuellem Recht bestand die Möglichkeit, die Rentenabschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente durch eine zusätzliche Beitragszahlung ganz oder teilweise auszugleichen. 

Diese Möglichkeit wurde jedoch nur selten in Anspruch genommen (rd. 1.000 Fälle pro Jahr), da ein relativ hoher Beitrag zu zahlen ist und die Beitragszahlung grundsätzlich erst ab dem 55. Lebensjahr erfolgen konnte; zudem sind dann Steuern und Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträge auf die volle Altersrente zu entrichten.

Manche mögen auch die Wette auf ihre Lebensdauer und damit die Inanspruchnahmedauer der eigenen Rentenleistungen nicht.

Die Höhe der Beitragszahlung hängt dabei vom Umfang der Rentenminderung und der Dauer der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente ab.

Der Ausgleichsbetrag steigt, je höher der auszugleichende Abschlag ist und je früher die Rente in Anspruch genommen wird.

Seit dem 1. Juli 2017 kann also die Beitragszahlung bereits ab dem 50. Lebensjahr erfolgen.

Die konkrete Höhe der Beiträge kann einer besonderen Rentenauskunft des Rentenversicherungsträgers über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnommen werden.

Weitere Hinweise zum Flexi-Gesetz:
1. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Beitragszahlung, sind 50 % der Beiträge steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 28 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).
2. Wird eine Abfindungszahlung wegen der Beendigung der Beschäftigung zweckgebunden für eine Ausgleichszahlung gewährt, kann der vollständige Beitrag beitragsfrei gewährt werden.
3. Zur vollständigen Information gehört auch der Hinweis darauf, dass das Angebot der Ausgleichsbeiträge nur für den Optimisten trägt, der von einer langen Lebenserwartung für sich und seine Hinterbliebenen ausgeht. Der Pessimist wird hier ansonsten nicht zugreifen wollen. 

4. Die volle Rentenhöhe unterliegt dann der Besteuerung der Altersrente und der Beitragszahlung für Kranken- und Pflegeversicherung (im Beispielfall sind das 1.500 EUR Altersrente). Also zahlt man auf den eingekauften Abschlag noch einmal Steuern – ansonsten nur auf die reduzierte Rentenhöhe nach erfolgtem Abschlag. Auch das ist sicherlich nicht nach jedermanns Geschmack.

Bürgerversicherung Nr. 9 – Nein Danke

Warum sich immer mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse abwenden wollen und die Bürgerversicherung auf Ablehnung trifft.

Vorab ein wichtiger Hinweis: sollte die Beitragsbemesseungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Bürgerversicherung wegfallen,:

– wäre der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach oben unbegrenzt

– müssten Rentner einen erheblich höheren Beitrag bezahlen (Wegfall der Krankenversicheung der Rentner)

– die Mieter mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen, da die Mieteinkünfte dann auch bei der Betragsberechnung in der Krankenversicherung des Vernieters berücksichtigt werden (ohne Höchstgrenze). Der Vermieter würde dann natürlich diesen Zusatzaufwand an den Mieter umlegen.

Dies wäre zumindest die Auswirkung, wenn die Parteien #SPD, #Grüne, #DieLinke, #AFD ihre Forderung einer Bürgerversicherung umsetzen.

Lediglich die #CDU und #FDP wollen keine #Bürgerversicherung!

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Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:
Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.
Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der #KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als #Rentner freiwillig in der gesetzlichen #Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkünfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater #Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsgrenze berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

Gesundheitslotsen« sollen Pflege erklären

Welche Pflegestufe kann ich beantragen? Wer hilft meinen Eltern in der Kurzzeitpflege? Und welche Klinik ist am besten? Eine Orientierung durch den Angebotsdschungel sollen künftig Gesundheitlosen bieten. Dazu gibt es jetzt eine Ausbildung.

Kürzere Verweildauern in Kliniken, immer variablere Pflegeangebote und eine wachsende Flut an Gesundheitsinformationen: Für Patienten und ihre Angehörige wird es immer schwieriger, sich im Informations- und Angebotsdschungel zu orientieren. Die Wilhelm-Löhe-Hochschule (WLH) #Fürth der #Diakonie #Neuendettelsau mit der zertifizierten Weiterbildung zum »#Gesundheitslotsen (WLH)« Abhilfe schaffen. Das zweisemestrige Angebot der fünf Jahre alten, privaten Hochschule startet erstmals im kommenden Wintersemester.
Komplexität der Pflege nimmt zu

Hintergrund ist die wachsende Komplexität der individuellen Pflegebedarfe in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Gleichzeitig werden die Angebote in der Pflegewirtschaft immer variabler. Der einzelne Mensch könne sich angesichts des Wachstums an Gesundheitsinformationen und Leistungen kaum noch selbst ein Bild machen. »Wir müssen das Wissen für Gepflegte und pflegende Angehörige zusammenbringen«, begründet Gesundheitsökonom und Leiter des WLH-Forschungsinstituts Jürgen Zerth das Zertifikatangebot. Es gehe um eine »menschlichere Gestaltung des Gesundheitswesens«. Wer kennt schon die Pflegegrade auswendig?

Das berufsbegleitende Angebot richtet sich etwa an die Mitarbeiter der Sozialämter oder Apotheken. Selbst Personalabteilungen der Unternehmen sieht Zerth als Zielgruppe. Die sollten sich nicht nur um Kindergartenplätze für den Nachwuchs der Beschäftigten kümmern, sondern auch Hilfe bei deren pflegebedürftigen Eltern bieten. Inhaltlich stehen in den sechs Modulen unter anderem die Bereiche Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen, Rechte der Akteure oder auch die Planung und Koordination von Patientenfällen auf dem Lehrplan. Auch der Bereich der Patientenverfügung könnte noch hinzukommen.

Gesundheitslotsen sollen medinisch-fachliche Möglichkeiten kennen

In letzterem Bereich »trifft Individualität auf Komplexität«, ergänzt der Onkologe Jan Schildmann, zugleich Medizinethiker an der WLH. Seinen Erfahrungen zufolge fehle den Patientenverfügungen, die daheim im stillen Kämmerlein aufgesetzt werden, die »Durchschlagskraft«. Das liege zum Beispiel an fehlenden Kenntnissen über die medizinisch-fachlichen Möglichkeiten.

In der Praxis scheitere die persönliche Verfügung schon an dem simplen Problem für Rettungssanitäter oder Ärzten: Wo findet sich das Dokument? Aktuell gibt es etwa in München »qualifizierte Gesprächspartner«, die beim Abfassen einer Patientenverfügung unterstützen. Dadurch könne sowohl der medizinischen Teil als auch die persönlichen Wertvorstellungen besser berücksichtigt werden.

Unterstützung der Patienten in den Regionen verbessern

Schildmann beschäftigt sich derzeit mit der Frage, wie diese Unterstützung von Patienten »systematisch und praktisch in den Regionen« strukturiert werden müsste. Der internationale Fachterminus heißt »Advance Care Planning«, auf Deutsch etwa Behandlung im Voraus planen. Schildmann hat dabei die Patienten im Blick: »Es geht nicht nur um ein längeres Leben, sondern auch um Lebensqualität«, weiß der praktizierende Onkologe von den Krebsstationen.

Sowohl für Zerths Patientenlotsen als auch für Schildmanns »Advance Care Planning« ist derzeit noch offen, inwieweit digitale Angebote die Beratung unterstützen können. Egal ob man an Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Hausärzte oder Sozialämter denke: Die Klage über fehlende Zeit sei durchgängig. Entsprechend könnte die Digitalisierung im Medizin- und Pflegebereich dazu beitragen, »Informationen zu komprimieren«, sagt Zerth. Doch am Ende gelte für ethische Medizin und Pflege: »Es spricht der Mensch mit dem Menschen.«

Gesundheitslotse – Ausbildung auf einen Blick

Abschluss: Hochschulzertifikat Gesundheitslotse

Dauer: 2 Semester oder 1 Jahr

Typische Gruppengröße: 10-25 Studierende

Beginn: erstmalig zum 1. Oktober 2017

Voraussetzungen: ein qualifizierter Berufsabschluss mit dreijähriger Berufspraxis und Erfahrungen, die in das Profil des Gesundheitslotsen einzuordnen sind (kein Abitur oder Fachabitur notwendig)

Unterricht: Präsenzunterricht an ausgewählten Wochenenden (Donnerstag bis Samstag)

Bewerbung: Bis 15. September 2017

Kosten: 1.600 Euro pro Semester 

http://www.wlh-fuerth.de/home/

Erbschaftsteuer – Freibetrag für Pflege

Erbschaftsteuer: Zusätzlicher Freibetrag für Pflege der Eltern


Ein Kind erbt Vermögen von einem Elternteil. Grundsätzlich steht dem Erben ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Übersteigt das geerbte Vermögen diesen Freibetrag, setzt das Finanzamt Erbschaftsteuer fest. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem erbenden Kind jedoch ein zusätzlicher Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Bisher hatten erbende Kinder kaum Chancen, den erbschaftsteuerlichen Pflege-Freibetrag für einen gestorbenen Elternteil beim Finanzamt durchzusetzen. Die Finanzämter lehnten die Gewährung des Pflege-Freibetrags ab, da Kinder eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern haben.

Bundesfinanzhof gibt grünes Licht für Pflege-Freibetrag

Die Richter des Bundesfinanzhofs gewähren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen jedoch den Pflege-Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro und zwar unabhängig davon, dass Kinder eine Unterhaltsverpflichtung haben (BFH, Urteil v. 10.5.2017, Az. II R 37/15; veröffentlicht am 5.7.2017).

Denn aus der Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern kann keine Verpflichtung zur Pflege abgeleistet werden. Der zusätzliche Pflege-Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr.9 ErbStG in Höhe von 20.000 Euro steht erbenden Kindern unter folgenden Voraussetzungen zu:

– Der Erbe hat den Verstorbenen nachweislich gepflegt.
– Für die Pflege hat das erbende Kind kein Geld bekommen oder ein unzureichendes Entgelt.

In diesem Fall profitieren Kinder von dem zusätzlichen Pflege-Freibetrag, der die Erbschaftsteuerbelastung reduziert.

Steuertipp: Den persönlichen Pflege-Freibetrag gibt es nur auf Antrag des Erben in der Erbschaftsteuererklärung. Sollte der Sachbearbeiter im Finanzamt dem Kind als Erben aus Gewohnheit den Abzug des zusätzlichen Pflege-Freibetrags verweigern, sollte dezent auf das neue BFH-Urteil hingewiesen werden. Nützt das auch nichts, legen Sie gegen den nachteiligen Erbschaftsteuerbescheid Einspruch ein und lassen Sie die Streitfrage von der Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt klären. 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

Testament verschollen – was passiert?- Beispiel: Zsa Zsa Gabor

Was passiert, wenn ein Testament verschollen ist, das ist am Beispiel von Zsa Zsa Gabor zu sehen:

„Sieben Monate nach dem Tod von Zsa Zsa Gabor, kommt nun heraus, dass ihr Testament verschwunden ist. Wer verfügt nun über das Erbe?

Als Zsa Zsa Gabor im Dezember 2016 im Alter von 99 Jahren starb, hat sie ein enormes Vermögen hinterlassen. Wie üblich wurde auch ihr Erbe in einem Testament geregelt. Doch wie die Website „Entertainment Tonight“ berichtet, ist dieses verschwunden. In den Gerichtsunterlagen heißt es dem Bericht zufolge, Gabors Testament sei „verloren oder verschollen“.

Zsa Zsa Gabor (†): Ihr Testament ist verschwunden

Wie aus den Dokumenten weiter hervorgeht, wurde ihr Witwer, Prinz Frederic von Anhalt, 74, deshalb per Gerichtsbeschluss zum alleinigen Nachlassverwalter bestimmt. Damit hat er nun das Sagen über Gabors hinterlassene Millionen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung bestätigte von Anhalt den Sachverhalt: „Es liegt nun also ganz in meinem Ermessen, wer was aus dem Erbe meiner Frau bekommt. Den Menschen, die meiner Frau geholfen und angepackt haben, helfe ich aber natürlich gern.“ Um welche Summe es sich bei dem Erbe handelt, wollte der Prinz allerdings nicht verraten.“ (Quelle: Gala).

Wer ein Testament schreibt, sollte dies bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. 

Registerkosten

Die Bundesnotarkammer erhebt für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 15,00 € je Registrierung. Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Die Gebühr beträgt die 18,00 € je Registrierung, wenn der Erblasser (das ist die Person, die das Testament schreibt) das Testanent dort selbst hinterlegt.

Ob ein Testament bzw. Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein muss, hängt vom Einzelfall ab; sinnvoll ist es allemal.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erstellung einer Generalvollmacht/Viesorgevollmacht.

Ein umfangreiches Vorsorgewerk ist der #Notfallordner-Vorsorgeordner, den es auch speziell als Ergänzungsausgabe für folgende Gruppen gibt:

– #Notfallordner für Beamte

– #Notfallordner für Selbstständige

– #Notfallordner für Ärzte

– #Notfallordner für Apotheker

– #Notfallordner für Zahnärzte

– #Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker

– #Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Gerade für die o.g. Berufs- bzw. Selbstständigengruppen muss eine spezielle Vorsorge und Dokumentation getroffen werden.

Rund 50 unterschiedliche Versionen bieten eine umfangreiche Auswahl (Preis: ab 27 Euro inkl. MWSt).

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Weiterarbeiten im Alter

Was Berufstätige wissen müssen
Besonders Männer gehen im Seniorenalter oft einer Beschäftigung nach.

Arbeiten bis ins Alter? Viele Menschen in Deutschland tun das. Die einen sind darauf angewiesen, die anderen wollen es einfach. Für beide Gruppen gelten bestimmte Regeln.
Wer das Rentenalter erreicht, muss den Griffel nicht sofort fallenlassen. Berufstätige können weiterarbeiten, wenn sie das möchten. In Deutschland hat sich der Anteil der arbeitenden Älteren in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Jeder Neunte zwischen 65 und 74 Jahren war 2016 erwerbstätig. Vor zehn Jahren lag er mit fünf Prozent nicht einmal halb so hoch.

Dabei gibt es aber einiges zu beachten:

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters. Das ist nur dann der Fall, wenn es eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, erklärt Rechtsanwalt Alexander Bredereck. Arbeitgeber und -nehmer können dann aber gemeinsam vereinbaren, den Zeitpunkt hinauszuschieben. Gibt es kein automatisches Ende, läuft der Arbeitsvertrag ohnehin einfach weiter. Für Kündigung, Teilzeit und Befristung gelten in beiden Fällen die üblichen Spielregeln.

Rente und Steuer

Altersrente gibt es nur auf Antrag. Wer im Rentenalter voll weiterarbeitet, kann daher einfach auf die Bezüge verzichten. Das kann sich lohnen, weil es dafür einen Bonus gibt. Ältere Arbeitnehmer können sich ihre Rente aber auch parallel zum Gehalt auszahlen lassen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund – ohne Abzüge. Allerdings steigt damit auch das zu versteuernde Einkommen. Beiträge zur Rentenversicherung müssen arbeitende Rentner nicht mehr zahlen. Wer die Rente weiter aufbessern will, kann das aber freiwillig weiter tun.

Krankenversicherung

Wer arbeitet und gleichzeitig schon eine Altersrente bezieht, zahlt nach Angaben der Bundesregierung einen geringeren Beitrag zur Krankenversicherung. Dafür gibt es allerdings kein Krankengeld mehr, wenn jemand länger als sechs Wochen ausfällt. Stattdessen kann die Krankenkasse verlangen, dass ältere Arbeitnehmer bei längerer Krankheit den Rentenantrag stellen.

Quelle:

http://n-tv.de/ratgeber/Was-Berufstaetige-wissen-muessen-article19932731.html

News ab 2020 in Pflege Pflegeberufe

#Pflege:Mit einer modernisierten Ausbildung sollen #Pflegeberufe ab 2020 attraktiver werden: #Pflegekräfte für Alte, Kranke und kranke Kinder durchlaufen dann in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung.

Im letzten Jahr können sie die bisherige, allgemeine Ausbildung fortführen oder sich spezialisieren. Auszubildende in der #Pflege müssen außerdem kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung.