#ipad erwärmt die Herzen über Generationen

Ältere Menschen sind oft alleine…… Nur bei 50 % der über 75-jährigen kommt einmal im Monat noch Besuch vorbei.

Ansonsten bleibt als Kommunikation nur noch:

  • Telefon
  • Fernsehen
  • Tageszeitung

und – wenn man als #Pflegefall zu Hause ist – der regelmäßige Besuch des #Pflegedienstes. Dies ist zwar den jüngeren Alten (65-75 Jahren) bewusst, allerdings wird oft keine richtige Vorsorge für dieses Stadium umgesetzt.

Oft wird auch beklagt, dass sich Kinder und Enkelkinder nicht so oft als Besuch melden.

Wie können heute auf eine clevere Art Generationen verbunden werden?

Eine interessante Möglichkeit ist durch den ipad möglich. Gerade die Enkelkinder sind heute „On TOP“, wenn es um das Wissen der tablets geht. Und ältere Menschen benötigen auch ab und zu Hilfe bei der Umsetzung dieser neuen Technik.

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Gemeinsamkeiten verbinden und sorgen für eine intensivere Beziehung zwischen ALT und JUNG.

Für die ältere Generation ist der ipad eine ideale Möglichkeit, sich geistig zu beschäftigen und die so die Demenz zeitlich nach hinten zu verlagern.

Und für die jüngere Generation entsteht eine höhere Bindung und eine ausgeprägtere soziale Kompetenz.

 

 

Zuwanderer steigern die Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Etwa jeder zehnte Versicherte besitzt einen ausländischen Pass.

Eigentlich müsste aufgrund er demografischen Entwicklung die Anzahl der Beitragszahler in der deutschen Rentenversicherung eigentlich schrumpfen. Denn die Anzahl der Todesfälle übersteigt die Anzahl der Geburten.

Doch das Gegenteil ist der Fall, vor allem dank neuer Rentenversicherungsmitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Dem Handelsblatt zufolge wäre die Zahl der aktiv Versicherten mit ausländischem Pass seit 2008 um knapp eine Million gestiegen. Die Anzahl der deutschen Versicherten stieg nur um 80.000. Mehr als jeder Zehnte besitze eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Kleines Beitragswunder?

Für die deutsche Rentenversicherung stellt dies ein kleines Beitragswunder dar: Trotz der Senkung des Rentenbeitrages Anfang des Jahres, seien die monatlichen Einnahmen von 16,3 Milliarden im Januar, auf 17,3 Milliarden im Juni angestiegen.

Die Beitragszahlerstatistik belegte wohl nun, dass diese Entwicklung ohne die steigende Zahl an Zuwanderern nicht möglich wäre.

Wachstumstrend setzt sich fort

Zwischen 2008 und 2013 sei die Zahl der Deutschen, die in der Rentenversicherung pflichtversichert waren oder freiwillige Beiträge als Selbstständige zahlten um 81.253 angestiegen. Die Zahl der aktiv versicherten Ausländer indes wuchs um fast eine Million, von 3,7 auf 4,7 Millionen.

Auch wenn die Zahlen für 2014 noch nicht vorhanden sind, ist zu erwarten dass sich der Trend vorsetzt und sogar verstärke. Seit 2008 stieg der Anteil der Ausländer unter den Rentenversicherten um über 20 Prozent.

Ähnliche Tendenzen sind sich auch bei den abhängigen Beschäftigen zu erkennen: seit 2008 stieg die Zahl der deutschen Beitragszahler um sieben Prozent an. Gleichzeitig konnten die ausländischen Versicherten aber eine Steigerung von einem Drittel verzeichnen, von 2,1 auf 2,8 Millionen.

Woher kommen die ausländischen Beitragszahler?

Beitragszahler aus Polen, Slowakei und Tschechien

Eine Analyse der Rentenversicherung ergibt, dass seit der Ausweitung der Freizügigkeit innerhalb der EU (2011) die meisten neuen Beitragszahler aus dem Raum Polen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn und den baltischen Staaten kommen, sowie aus Bulgarien und Rumänien. Lediglich 0,3 Prozent dieser Menschen beziehen Arbeitslosengeld I oder II.

Inwieweit dieser Trend allerdings auf Dauer anhält und die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung hilft, ist fraglich. Obwohl in 2014 etwa 810.000 Kinder geboren wurden, reicht dies dauerhaft nicht aus, die Bevölkerung in Deutschland auf rund 82 Mio. zu halten.

Gleiches gilt dauerhaft auch für die höhere Anzahl von Asyl suchenden Menschen.

Im übrigen hatte die Bertelsmann Stiftung in einer Untersuchung festgestellt, dass ausländische Mitbürger höhere Sozialversicherungsbeiträge einzahlen, als die Auszahlungen an diese Personengruppe.

Wenn beide Eltern versterben – #Sorgerechtsverfügung

Bitte an Freunde bei Facebook <teilen>

OMA´s, Opa´s, Eltern und Verwandte von minderjährigen Kindern – Aufgepasst

Wenn Kinder ihre Eltern durch einen Verkehrsunfall verlieren, dann bricht für die Kinder eine Welt zusammen.

Wenn sie dann noch über einen gewissen Zeitraum in ein Heim kommen, dann ist es doppelt schlimm.

#Die Sorgerechtsverfügung - für Eltern
#Die Sorgerechtsverfügung – für Eltern

Andrea und Thomas K, waren glücklich verheiratet und hatten zwei Töchter. Vor etwa drei Jahren wollte das Ehepaar nach Oberhausen zum Shoppen und hatten deshalb beide Kinder bei Oma & Opa abgegeben.

Auf dem Rückweg hatten die Eltern einen tödlichen Verkehrsunfall. Für Oma, Opa und die Kindern ist eine Welt zusammengebrochen.

Das Sorgerecht hatten neben den Großeltern auch die Paten von den Kindern beantragt. Für das Jugendamt war es schwer eine Entscheidung zu treffen, wo die Kinder zunächst bleiben sollten.

Alle Beteiligten wollten die Kinder und das Jugendamt musste die Entscheidung an dem Gericht überlassen. Für das Jugendamt gab es keine Alternative. Die beiden Kinder mussten zunächst in einem Heim untergebracht werden. Wenn das Jugendamt anders gehandelt hätte, wäre ggf. eine Person bevorteilt worden.

Wie schlimm dies für die Kinder war, kann sich sicherlich jeder vorstellen. Da keine #Sorgerechtsverfügung von den Eltern erstellt worden war, konnte das Jugendamt jedoch nicht anders handeln.

Was ist eine #Sorgerechtsverfügung?

Bei wikipedia ist folgende Definition beschrieben:

„Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut.

Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt – also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll.

Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Rechtssystem nicht konkret durch Gesetz geregelt – fügt sich aber in das Familienrechtssystem ein.“

Die Sorgerechtsverfügung ist von Eltern für jedes einzelne Kind schriftlich festzuhalten. Hierbei sollten nicht nur die Unterbringungsrechte / Sorgerechte erwähnt sein, sondern auch andere Überlegungen einfließen (z.B.: Wer verwaltet das Vermögen für die Kinder, wer soll als 2. Person vorgesehen werden).

Eine Checkliste inkl. einem Muster enthält der #Notfallordner. Der Notfallordner enthält auch zu den Bereichen:

  • Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Erbrecht, Erbschaftsteuer, Testament
  • Bestattungsverfügung

mit vielen Tipps und Vordrucken, so dass die Vorsorge umfangreich geregelt werden kann.

Der Notfallordner umfasst ca. 140 Seiten und ist zum Preis von 27,– Euro (inkl. MWSt. zuzüglich Porto auf der Internetseite

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bestellbar.

#Ehepaar wird nach 45 Jahren durch Gericht getrennt

Immer wieder erreichen uns Geschichten, die das Leben geschrieben hatte…. Hier eine unfassbare Geschichte…. Bitte <teilen> , so dass alle Deine Freunde es erfahren….. Die Namen und Ortsangaben haben wir verändert:

Das Ehepaar Ruoff lebte über 45 Jahre glücklich verheiratet. Der Ehemann hatte in den letzten 5 Jahren jedoch geistig sehr stark abgebaut.
Seine Ehefrau umsorgte ihn und wurde auch von der Tochter Karin umfangreich unterstützt.
Für diverse Regelungen benötigte die Ehefrau immer wieder die Unterschrift des Ehemannes. Und meistens hatte sie für ihn unterschrieben, bis eines Tages ihr mitgeteilt wurde, dass er selbst unterschreiben muss bzw. ein Bevollmächtigter.

Mann mit Demenz

Da ihr Ehemann keine #Vollmachten ausgestellt hatte, musste sie beim #Betreuungsgericht eine Betreuung beantragen. Da sie selbst nicht mehr so fit war, beantragte die Tochter die Betreuung.

Das Gericht setzte in diesem Fall einen beruflichen Betreuer ein. Ab diesem Zeitpunkt begann nun eine Fahrt nach Kanossa:

Zuerst wurde Herr Ruoff in eine Pflegeheim verlegt, da der #Berufsbetreuer der Auffassung war, dass die Ehefrau ihren Ehemann nicht optimal betreuen kann, trotz Unterstützung durch die Tochter.

Zeitgleich eröffnete der Berufsbetreuer ein neues Konto und hatte die Renten von Herrn Ruoff auf das neue Konto umbuchen lassen. Auch die Mieteinnahmen für die vermietete Wohnung wurden umgebucht.

Die Ehefrau und Tochter hatten zwar für das bisherige Konto eine Kontovollmacht, allerdings nicht für das Treuhandkonto.

Frau Ruoff erhielt selbst nur eine Rente über 578,– Euro und musste von ihrer kleinen Rente alle Kosten zunächst selbst tragen. Zum Glück konnte ihre Tochter sie übergangsweise unterstützen.
Nachdem ihre Tochter beim Rechtsanwalt war, erhielt die Mutter weiterhin einen Teilbetrag vom Treuhandkonto aufgrund des Unterhaltsanspruches.

Die Aussicht auf Übernahme der Betreuung durch die Tochter schätzt der Anwalt für sehr gering ein.

Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn Herr Ruoff frühzeitig eine #Generalvollmacht erstellt hätte. Leider wurde hier am falschen Platz gespart.

Eine umfangreiche Regelung bietet der Notfallordner

http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

mit über 140 Seiten zu einem Preis von 27,– Euro