Kommt das Betriebsrentengesetz noch 2018 zustande?

#Betriebsrente – #Betriebsrentenstärkungsgesetz

Und die Gefahren für Rentner bei der Betrieblichen Altersversorgung, wenn das sogenannte Sozialpartnermodell kommt.

Was #Gewerkschaften und #Unternehmensverbände teilweise beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz fordern, ist nicht mehr nachvollziebar.

So wollen beide Gruppen, dass bei Betriebsrenten keine Rentengarantie vorhanden ist. Die Rente kann dann vom Ertrag des Anlagemanagement abhängig sein, nach dem Motto: „Einmal gibts viel Rente und einmal eben weniger.

Für die zukünftigen #Rentner nicht gerade sinnvoll, denn der Durchschnittsrentner muss schon jetzt von seiner #Rente:

– Krankenkassenbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge

– und Steuern 

bezahlen. Und der zu versteuernde Anteil wird weiter auf bis zu 100% der Rente ansteigen.

Aus diesen Gründen ist eine weitere unsichere Zusatzrente nach dem sogenannten Sozialpartnermodell für viele Rentner zu gefährlich. Es treibt die Rentner zu einer ungewisse Zukunft bei der Zusatzrente über die betriebliche Altersversorgung.

Wer Rentner ist, hat bei den Gewerkschaften eh keine Lobby.

Einzig die #Versicherungswirtschaft fordert für die Betriebsrente eine Rentengarantie zu behalten.

Ein Lob auf die Versicherungswirtschaft in diesem speziellen Fall!

Wir fordern die Beibehaltung von #Rentengaratieen zum Rentenschutz.

Als Ergänzung ein Artikel aus der Stuttgarter Nachrichten:“
Betriebe sollen für Wegfall der Garantie etwas bieten
Die Koalition will den Beschäftigten für den Wegfall der Garantie etwas bieten. Die Unternehmen sollen die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bei einer #Entgeltumwandlung zwingend an die Arbeitnehmer weitergeben. Der Gesetzgeber sieht beim Sozialpartnermodell vor, dass der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts pauschal an die Versorgungseinrichtung zahlt – so sieht es der Regierungsentwurf vor. Die SPD will durchsetzen, dass dies künftig für jede Form der Gehaltsumwandlung gilt.
Gestritten wird aber vor allem über das Garantieverbot. Die Versicherungswirtschaft fürchtet um das Geschäft. Nach dem geplanten Gesetz ist es zwar auch künftig möglich, dass Betriebsrenten mit Garantien angeboten werden – etwa über Direktversicherungen oder Pensionsfonds. Wenn beim Sozialpartnermodell aber Garantien entfallen, befürchten die Versicherer, dass die übrigen Angebote für Betriebsrenten unattraktiver werden. Peter Schwark, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), sagte, Altersvorsorge müsse einen Schutz vor Risiken und ein Mindestmaß an Planbarkeit bieten. Falls Garantien verboten würden, schwäche dies die betriebliche Altersvorsorge. „Mindestens für die Rentenphase ist das Garantieverbot zu korrigieren“, erklärte Schwark. Gerade für Geringverdiener wären schwankende oder sinkenden Renditen schmerzhaft. Die Versicherer kämpfen dafür, dass die Garantie über Umwege bestehen bleibt: Wenn die Betriebsrente in der Rentenphase zur Auszahlung kommt, soll das angesparte Kapital weiterhin garantiert werden können. So lautet deren Forderung.

Fristen für Beratung werden knapp

Ob es so kommt, ist offen. Nach der letzten Besprechung der großen Koalition sind die Fronten verhärtet. Von einem Scheitern der Reform will niemand sprechen. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß: „Obwohl kurz vor Schluss noch einige Fragen strittig sind, bin ich zuversichtlich, dass die Reform der Betriebsrente kommt.“ Ähnlich äußert sich die SPD-Rentenpolitikerin Katja Mast: Die Regierung habe einen gut austarierten Entwurf vorgelegt, sagte sie. Der SPD sei es aber wichtig, Verbesserungen für Arbeitnehmer zu erreichen. Den Unterhändlern bleibt nicht mehr viel Zeit, denn die Wahlperiode neigt sich dem Ende entgegen. Nach dem jetzigen Stand soll der Bundestag Ende Mai abschließend die Reform beschließen. Dann könnte der Bundesrat Anfang Juli den Gesetzentwurf behandeln. Doch dafür ist Einvernehmen die Voraussetzung.
Die Sozialdemokraten lehnen eine Aufweichung des Garantieverbots ab. Umstritten ist auch, unter welchen Bedingungen nicht-tarifgebundene Unternehmen Zugang zum neuen Sozialpartnermodell erhalten. Die SPD pocht darauf, dass darüber die Tarifpartner entscheiden sollen. Die Union dringt auf eine Regelung, wonach das Sozialpartnermodell auch für nicht-tarifgebundene Betriebe offen sein muss. Auch über die staatliche Förderung für Geringverdiener wird noch verhandelt. Einigkeit herrscht immerhin über einen Punkt, der für Beschäftigte mit geringem Gehalt wichtig ist: Betriebs- und Riester-Renten sollen künftig nicht mehr auf die staatliche Grundsicherung angerechnet werden. Wenn jemand im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, sollen aus der Zusatzrente 100 bis 200 Euro anrechnungsfrei bleiben. Das ist neu.

#Bürgerversicherung Nr. 3 – Für GKV-Versicherte wird es teurer!!!

Zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse gibt es aufgrund des Systemunterschieds einen harten Wettbewerb.

Zu gerne möchten #SPD, #Grüne, #Linke und #AFD die #Bürgerversicherung beim Wahlsieg durchsetzen. Die Gründe sind vielschichtig und bei genauerer Betrachtung gefährlich.

Ein Hauptgrund im Wahlkampf die Bürgerversicherung zu fordern ist, dass es sich natürlich gut anhört, wenn „Alle für Einen und Einer für Alle“ da sind. Solidarprinzip gehört natürlich auch in die Gewinnung so mancher Partei.

Es gibt jedoch auch andere Gründe, warum die eine oder andere Partei (insbesondere Politiker) die Bürgerversicherung möchte.

Leistungsausgaben je Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse steigt ins Unermessliche.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Leistungsausgaben je Versicherten in der einzelnen Altersgruppe.

  • Ein heute 40-Jähriger verbraucht etwa 50 % des Durchschnittsbeitrages.
  • Ein heute 65-Jähriger braucht schon das 1,5-fache des Durchschnittsbeitrages, also 300 % mehr an Leistungen.

Da der Durchschnitt der Bevölkerung 2015 bei etwa 44 Jahren war und die Bevölkerung pro Jahr um 3 Monate älter wird, ist leicht feststellbar, dass durch die Zunahme der älteren Bevölkerung der Beitrag schnell 3-fach so hoch sein wird.

Das ist jedoch nur ein Teil des Problems der gesetzlichen Krankenkassen. In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das Problem noch massiver.

Interessanterweise gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen keine Statistiken über die Leistungsausgaben je Altersgruppe in Abhängigkeit zum Durchschnittsbeitrag (lediglich früher). Auch auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes gibt es in Bezug auf Beiträge nur eine Übersicht des Beitragssatzes. Und selbst wenn der Beitragssatz stabil bleiben würde, so ist der Beitrag in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen.

Wie löst die private Krankenversicherung das „Problem der Alten“?

Zunächst folgende Anmerkung: Es gibt kein „Problem der Alten“! Denn wir wollen alle älter werden und das gesund oder mit medizinisch guter Versorgung!

Die privaten Krankenversicherungen bilden je Altersgruppe sogenannte Altersrückstellungen. Diese Altersrückstellung kann man sich wie ein Sparbuch der einzelnen Altersgruppen vorstellen.

Bis 2015 hatten die privaten Krankenversicherungen bereits über 220 Mrd. Euro (ohne Pflegeversicherung) für ihre Versicherten angespart.
Diese Altersrückstellungen gehören nicht den Versicherungen, sondern den einzelnen Altersgruppen.

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen in der Vergangenheit ebenso Altersrückstellungen gebildet hätten, müssten die gesetzlichen Krankenkassen heute über 2 Bio. Euro bereits auf der hohen Kante haben.

Angespart wurde bei den gesetzlichen Krankenkassen als Altersrückstellung kein CENT.


Die fehlende Altersrückstellung wird für die gesetzlichen Krankenkassen zu einem riesigen Problem, wenn immer mehr Versicherte über 55 Jahre werden.


Folge: Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) müssen die Leistungen erheblich abbauen. Durch den Wettbewerb mit den privaten Krankenversicherungen ist dies jedoch sehr schwierig.


Damit die Leistungen der GKV abgebaut werden können, muss der Wettbewerb verhindert werden. Am Besten wäre es natürlich, wenn es keine private Krankenversicherungen mehr geben würde.

Dann wäre der Leistungsabbau schneller durchführbar.


Ein Schelm der Böses dabei denkt……

Ein Leistungsabbau würde natürlich nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch die Pflegepflichtversicherung und die gesetzliche Krankenkasse entlasten.

In Russland ist beispielsweise durch Leistungseinschränkung und Verschlechterung der medizinischen Versorgung das Lebensalter um rund 5 Jahren zurückgegangen….


Vielleicht ist es auch eines der Ziele, einzelner Parteien oder Politiker hierdurch die Lebenserwartung in Deutschland zu senken und damit die gesetzliche Rentenversicherung und Pflegeversicherung zu entlasten.


Liebe SPD, Grüne, Linke und AFD und Politiker:

Das höchste Gut des Lebens ist die Gesundheit, Freiheit und Demokratie!

Ohne Gesundheit ist das Leben schneller vorbei. Deshalb Finger weg von dem Wettbewerb und – NEIN zur Bürgerversicherung!!!

Für Interessierte, die o. g. Zahlen nachschauen wollen:

PKV-Verband: Altersrückstellungen

GKV-Spitzenverband: Link:

Sterbetafelvortrag der deutschen Aktuare: Link

#Bürgerversicherung Nr. 2 – Für #Mieter wird es teuer.

Einige Parteien fordern die Einführung einer #Bürgerversicherung und oft meinen die #Durchschnittsverdiener und #Geringverdiener, dass die Bürgerversicherung dann zu einer #Mehrbelastung der Reichen wird und die Anderen entlastet.

Gerade das Gegenteil ist der Fall!

Warum dies so ist, ist leicht erklärt:

Beim derzeitigen Beitrag beteiligen sich mit knapp 50 % die Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Angenommen, die Beitragsbemessungsgrenze würde wegfallen und jeder Bürger müsste aus allen Einnahmen einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen (so wie dies SPD, Grüne, Linke und AFD fordern), dann wären aus z. B. auch aus Zinsen und Mieten in der Krankenversicherung beitragspflichtig.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte zwar um ca. 15-25 % gesenkt werden, allerdings würde dann der Beitrag aus allen Einkünften berechnet, also auch aus Mieten und Zinseinkünften, Ablaufleistungen aus Lebens- und Rentenversicherung usw.

Pro 100 Euro Beitrag könnte der Beitrag dann also vo

Wenn nun der Vermieter aus seinen Mieteinkünften einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen müsste, dann würde er diese Mehrbelastung natürlich durch Mieterhöhungen auf den Mieter abwälzen. Und auf diese Mehrbelastung erhält der Mieter natürlich keinen Arbeitgeberzuschuss.

Hier ein Beispiel (2017):
(Steuerklasse III):

Bruttoeinkommen: 3.000,00 Euro
Steuern:           211,00 Euro

Sozialversicherung
AN-Anteil:
Rentenvers.: 280,50 Euro
Arbeitslosenver.: 45,00 Euro
Krankenversicherung: 252,00 Euro
Pflegeversicherung: 45,75 Euro
Netto: 2.165,75 Euro

Auch der Arbeitgeber bezahlt Sozialversicherungsbeiträge (588,09 Euro).

Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist der Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei 560,34 Euro.

Wenn sich der Beitragssatz hierdurch um 20 % reduziert (weil der Krankenversicherung aus allen Einkünften erhoben würde), würde der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung beim Arbeitnehmer von ca. 297,75 Euro auf 223,31 Euro sinken.

Allerdings müsste dann z. B. der Mieter auf seine Miete über den Vermieter (bei 700 Euro Miete, angenommener Beitragssatz um 25 % gesenkt auf 12,9 %) 90,30 Euro Mietsteigerung hinnehmen.

Beitragsberechnung:
Vor der Bürgerversicherung:   297,75 Euro

Nach der Bürgerversicherung:
AN-Anteil:   223,31Euro
+ aus Miete: 90,30 Euro;          313,61 Euro

= Mehrbelastung durch Mieter:     15,68 Euro * 12 Monate = 190,32 Euro

Wenn der Mieter dann noch:

  • Zinsen
  • Privatrente
  • Ablauf einer Lebensversicherung

hat, dann entsteht eine enorme Mehrbelastung.

Die von SPD, Grüne, Linke und AFD gepriesene #Bürgerversicherung ist beim genaueren Hinsehen für den „kleinen Mann“ eine Milchmädchenrechnung, die letztendlich als Populismus anzusehen ist.

#Lebenserwartung – #Deutsche leben länger

Deutsche leben länger und bleiben länger gesundDie #Lebenserwartung hierzulande steigt. Vor allem aber nimmt die Zahl der gesunden Lebensjahre zu. Dies ermittelte der Demograf Roland Rau anhand einer Berechnung für die Initiative „7 Jahre länger“ der Deutschen Versicherer. Die Gründe für diese Entwicklung sieht Rau in einer gesünderen #Lebensweise und im medizinischen #Fortschritt.

Die Menschen in Deutschland haben eine höhere Lebenserwartung. Zudem verbringen sie einen immer größeren Teil ihres Lebens bei guter Gesundheit. Dies zeigt eine aktuelle Analyse von Roland Rau, der am Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock tätig ist. Er hat die Berechnung für „7 Jahre länger“ durchgeführt, eine Initiative des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Raus Analyse zufolge haben 65-jährige Frauen zwischen 2005 und 2013 weitere 2,8 gesunde Lebensjahre hinzugewonnen. Ihre verbleibende #Lebenserwartung nahm währenddessen „nur“ um 0,6 Jahre zu. „Der Anstieg der Lebenserwartung geht nicht einher mit einer längeren Krankheitsphase. Die Menschen bleiben zugleich immer länger gesund“, erläutert Rau. Dies gilt für alle Altersgruppen sowie für Frauen als auch Männer.
Bessere Fitness dank gesünderer Lebensweise
Als eine Ursache der besseren körperlichen Verfassung, in der sich die Menschen befinden, führt Rau die gesündere Lebensweise an. Außerdem leistet der medizinische Fortschritt seinen Beitrag: „Im Untersuchungszeitraum ist beispielsweise die Sterblichkeit in Deutschland aufgrund von Kreislauferkrankungen um knapp 20% gesunken“, erläutert Rau. Er hält einen weitere Zunahme der Lebenserwartung und damit auch weiterer gesunder Lebensjahre für möglich. Als entscheidend sei vor allem ein medizinischer Durchbruch bei der Behandlung von Krebserkrankungen, wie der Demograf unterstreicht. Denn Krebs ist nach Herzinfarkten und anderen kardiovaskulären Krankheiten die zweithäufigste Todesursache.
Zur Berechnung und zur Initiative
Für seine Analyse hat Rau Daten der europäischen Haushaltsbefragung „EU-SILC“ verwendet. Im Rahmen dieser Erhebung werden allein in Deutschland jährlich 14.500 Personen unter anderem zu ihrer Gesundheit befragt. Die Angaben hat der Demograf mit Daten der Human Mortality Database abgeglichen, mit der sich die Lebenserwartung für einzelne Jahrgänge berechnen lässt. Die aktuellsten Zahlen sind von 2013.
Die Initiative „7 Jahre länger“ der Deutschen Versicherer will das Bewusstsein dafür schärfen, dass die Menschen immer älter werden und länger fit bleiben. Studien zufolge unterschätzen die meisten Deutschen ihre Lebenserwartung und haben häufig ein negatives Bild vom Alter. (tk)
http://www.asscompact.de/nachrichten/deutsche-leben-länger-und-bleiben-immer-länger-gesund

#Altersvorsorge – Sparen lohnt sich jetzt auch für #Geringverdiener

Wer bisher eine geringe gesetzliche Rente erhalten hatte und z. B. eine #Riesterrente als zusätzliche Altersversorgung abgeschlossen hatte, musste sich die Riesterrente auf die Grundrente anrechnen lassen. Dies ändert sich voraussichtlich noch in diesem Jahr. Dann wird eine zusätzliche Rente nicht mehr auf die Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet; zumindest innerhalb eines bestimmten Rahmens.

Hierzu ein Beispiel:

Ein Rentner erhält:

  • eine gesetzliche Rente von mtl. 700,00 €
  • Wohngeld 40,00 €

und bezahlt mtl.

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von 60,00 €
  • Miete: 700,00 €
  • Heizkosten: 100 €

Wenn dieser Rentner kein zusätzliches Einkommen verdient, ist der ungedeckte Bedarf mtl. 529,00 €. Dieser Rentner erhält neben seiner eigentlichen Rente diesen ungedeckten Bedarf zusätzlich.

Hatte der Rentner in der Vergangenheit einen Riestervertrag, der beispielsweise als Rente ausgezahlt wird, dann würde ohne die Gesetzesänderung der ungedeckte Bedarf um diese Riesterrente gekürzt.

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) soll auch im Sozialgesetzbuch angepasst werden ( § 82 E-SGB XII ). Hierdurch sind Zusatzrenten , z. B.: (Riesterrente, Betriebliche Altersversorgung) teilweise nicht mehr auf die Grundrente anrechenbar.

Bei 100,00 € Zusatzrente würde beispielsweise keine Kürzung des ungedeckten Bedarfs erfolgen.

Der Geringverdiener hat also in der Rente durch eine zusätzliche Altersversorgung mehr im Geldbeutel.

 

 

 

 

 

 

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie hoch eine zusätzliche Altersversorgung bei Geringrentner sein darf, ohne dass eine Kürzung beim ungedeckten Bedarf vorgenommen wird:

 

 

 

 

 

 

Wenn die Zusatzrente mtl. 250,00 € ausmacht (s. Beispiel), dann werden 195,90 € nicht auf den ungedeckten Bedarf angerechnet. Lediglich 54,10 € werden dann vom ungedeckten Bedarf abgezogen. Dies ist vermerzbar, wenn man bedenkt, dass bei einem Riestervertrag oder einer Betrieblichen Altersversorgung eine weitaus höhere Förderung gezahlt wird.

Welche Sparformen begünstigt sind und für den einzelnen Geringverdiener besonders lohnenswert ist, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Dies ist teilweise von der staatlichen Förderung abhängig. Eine individuelle Beratung ist auf jeden Fall sinnvoll.

Für Geringverdiener (insbesondere auch Alleinerziehende oder Selbstständige mit einer geringen gesetzlichen Altersrente) lohnt es sich jetzt auf jeden Fall über die Altersversorgung nachzudenken.

Einen interessanten Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten bietet Ihnen z. B. die #Debeka (Tel.: 07156 – 967 – 1900)