Gesetzliche Rentenversicherung – News

Deutsche #Rentenversicherung

News zum 30.6.

Die Deutsche Rentenversicherung ist jetzt online erreichbar.

Dazu werden folgende Dinge benötigt:

  1. Die AusweisAPP 2
  2. mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  3. Steuer-ID

Nach der Registrierung kann über die Online-Internetfunktion

  • der Versicherungsverlauf
  • die Renteninformation
    etc. abgerufen werden.

Wer sich bereits vor einiger Zeit registriert hat, konnte heute die eigenen Werte abrufen.
Leider sind die Werte der privaten Versicherer (Riester, bAV, Rentenversicherer) noch nicht eingepflegt, werden aber bald eingepflegt.

News zum 1.7.2023

Zum 1.7.3023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60.
Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt aller verdient hat, erhält eine Regelaltersrente von:
45 x 1 x 37,60 = 1.692 Euro Brutto
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Wie hoch könnte die Rente für einen #Utopie-#Rentner maximal sein?

Angenommen, ein Versicherter, der am 1.1.2024 in Rente geht, hätte 45 Jahre immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Wie hoch wäre diese Höchstrente?

Nach 45 Versichertenjahren wären dies
87,3309* Entgeltpunkte x 37,60
= 3.283,64 € Monatsbruttorente
*Tabelle: s. Unten

Davon wären noch abzuziehen:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Steuern.

Die Nettorente wäre ca. 2.560 € (je nach Familienstand etc)

Wie hoch wäre die absolut höchste Rente, wenn der Versicherte zusätzlich eine Sonderzahlung in die GRV geleistet hätte (Brutto Höchstbetrag 65.000)?

Dieser Höchst-Utopierentner hätte dann nochmals ca 8 Entgeltpunkte zusätzlich erreicht und hätte dann zusätzlich 300,80 € zusätzlich, so dass dann die absolut höchste Highend-Utopierente bei Brutto 3.584 € liegt.

Wohl angemerkt: Das wäre die Super-Top-Rente für einen Arbeitnehmer, der sein ganzes Leben über der #Beitragsbemessungsgrenze verdient hatte.

Mit der Berechnung möchte ich nicht die gesetzliche Rentenversicherung verteufeln oder schlecht machen, denn neben der Altersrente bietet die gesetzliche Rentenversicherung auch andere Leistungen (Witwen-, Waisen-, Erziehungs- und Erwerbsminderungsrenten, sowie Reha und Umschulung).

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine Grundversorgung und muss deshalb um

  • #bAV (#betriebliche Altersversorgung)
  • #private Rentenversicherung
  • #private Pflegezusatzversicherung
  • und #Wohneigentum ergänzt werden, wobei bei Wohneigentum auch Nebenkosten und Renovierungskosten entstehen.

Übersicht über die maximalen #Entgeltpunkte, die ein Versicherter maximal pro Jahr erreichen kann (Verdienst über der #Beitragsbemessungsgrenze (West).
Allgemeine Rentenversicherung

Jahr. : Maximale Entgeltpunkte
2023* 2,05
2022* 2,05
2021* 2,051
2020 2,0419
2019 2,0457
2018 2,0412
2017 2,0552
2016 2,056
2015 2,053
2014 2,0687
2013 2,0678
2012 2,0362
2011 2,0561
2010 2,1192
2009 2,1242
2008 2,0767
2007 2,1034
2006 2,136
2005 2,1368
2004 2,1266
2003 2,1149
2002 1,8864
2001 1,8908
2000 1,9021
1999 1,9063
1998 1,9046
1997 1,8871
1996 1,8577
1995 1,8474
1994 1,8558
1993 1,7933
1992 1,7428
1991 1,7559
1990 1,8023
1989 1,8271
1988 1,8511
1987 1,8131
1986 1,8347
1985 1,8364
1984 1,8197
1983 1,8022
1982 1,7517
1981 1,7087
1980 1,7093
1979 1,7338
Summe 87,3309

Beiträge freiwillig nachzahlen vor 45

#Rentenbeiträge für bestimmte #Ausbildungszeiten #nachzuzahlen, ist für #Arbeitnehmerinnen und #Arbeitnehmer eine der wenigen Möglichkeiten, um im Nachhinein noch Rentenlücken zu stopfen. Das geht aber #nur für #Ausbildungszeiten, die für die #Rente #nicht #berücksichtigt werden.

Frist für Antrag nicht verpassen

Dazu zählen Zeiten für den #Besuch einer

-#Schule,

-#Fach- oder Hochschule sowie für die

-#Teilnahme an einer #berufsvorbereitenden #Bildungsmaßnahme

zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.

#Versicherte können auch #Beiträge für #Ausbildungszeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag #länger #als #acht #Jahre #gedauert haben, also #über den 25. Geburtstag hinaus.

Oder für Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums.

„Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden“, sagt die Sprecherin.

ACHTUNG!

Wer freiwillig nachleisten möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Freiwillige Nachzahlungen können Steuerzahler entlasten, denn die Beiträge können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Was bringt das überhaupt?

Wer #freiwillig #Rentenbeiträge nachschießt, bessert seinen #Rentenanspruch auf und kann unter Umständen früher in Rente gehen, wenn dadurch sogenannte Mindestversicherungszeiten erfüllt werden.

Langjährig Versicherte können ab 35 Beitragsjahren vorzeitig eine Rente beziehen, allerdings mit Abschlägen (Ausnahme Schwerbehinderung 50%, dann ab 35 Jahren auch Abschlagsfreie Rente).

Wer im Laufe seines Lebens absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen wird, könne durch freiwillige Nachzahlung dieses Ziel erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente zu haben, erklärt die Sprecherin der Deutschen Rentenversichung.

Freiwillige Nachzahlung hat Grenzen

Sogar für Personen, die so geringe Altersbezüge erwarten, dass sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, kann sich eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse lohnen.

Denn seit einigen Jahren gibt es Freibeträge bei der Grundsicherung für Renten, die durch freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen erhöht wurden.

Der freiwilligen Nachzahlung sind gewisse Grenzen gesetzt.

Derzeit müssen Versicherte für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, mindestens 83,70 Euro einzahlen.

Bei 1320,60 Euro ist aktuell Schluss.

Klar, je höher die Nachzahlung, umso mehr erhöht sich der spätere Rentenanspruch.

Die Beitragszahlungen können auch über fünf Jahre in Raten bezahlt werden.

Das geht dann auch über das 45. Lebensjahr hinaus.

Wichtig ist, dass der Antrag vor dem 45.Lebensjahr gestellt wird.

Wichtiger Hinweis, wenn Erwerbsminderung aufgrund von Krankheiten oder Unfall droht und noch nicht besteht.

In diesem speziellen Fall kann es ratsam sein die #Nachzahlung möglichst in Höhe des #Höchstbeitrages nachzuzahlen.

Grund: Die ermittelten Entgeltpunkte aus der Vergangenheit (also auch aus der freiwilligen Nachzahlung) werden im Rahmen einer Durchschnittsbildung auf die zukünftige Zeit hochgerechnet (sogenannte #Zurechnungszeit). Ist der Durchschnitt beispielsweise bei 1,5, dann wird pro Zurechnungsjahr 1,5 Entgeltpunkte angerechnet.

Hat ein Versicherter in der Vergangenheit 1,5 Entgeltpunkte pro Jahr erreicht und bezahlt für ein Jahr nur den Mindestbeitrag nach, dann sinkt der durchschnittliche Entgeltpunktewert. Für die Zurechnungszeit bedeutet dies dann ebenso eine geringere Anzahl von Entgeltpunkten.

Ob sich eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen tatsächlich lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab und muss genau geprüft werden.

Hierbei müssen auch ggf. Abhängigkeiten

⁃ zur betrieblichen Altersversorgung

⁃ Witwenversorgung

⁃ staatlichen Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld)

berücksichtigt werden.

Hilfreich ist auf jeden Fall eine individuelle Beratung, beispielsweise durch einen zugelassenen Rentenberater, der auch in der bAV die Fachkompetenz besitzt.

Im Rahmen der Beratung werden dann bei der DRV sogenannte „Was wäre wenn“-Berechnungen analysiert.

http://www.Renten-Experte.de

www.bAV-Experte.de

Lebenserwartung nachweislich durch Corona drastisch gesunken

Mehr Sterbefälle durch Covid-19

Wer bisher behauptet hat, dass Corona nichts anderes als eine Grippe ist, kommt jetzt immer mehr in Erklärungsnöte.

Gerade in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ist die Lebenserwartung extrem verkürzt worden.

Bisher ist ein klarer Trend zu verzeichnen: Menschen in Deutschland werden statistisch gesehen immer älter. Doch die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 bilden eine Ausnahme. Welchen Einfluss Covid-19 auf die Lebenserwartung hat, teilen die Statistiker aus Wiesbaden mit.

Die Lebenserwartung in Deutschland ist seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich gesunken. Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug 2021 für neugeborene Mädchen nur noch 83,2 Jahre und für neugeborene Jungen 78,2 Jahre. Damit hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen im Vergleich zu 2019 – dem letzten Jahr vor der Pandemie – stark verringert, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtete: bei Jungen um 0,6 Jahre, bei Mädchen um 0,4 Jahre.

Die Statistiker sind sich sicher: „Hauptgrund für diese Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen während der Corona-Wellen.“ Die Entwicklung der Lebenserwartung zeige Veränderungen der Sterblichkeit an, die von der Altersstruktur unabhängig sind. Sie seien deshalb besonders gut für Vergleiche geeignet.

„Wir können die Entwicklung direkt auf Covid-19 zurückführen“, sagt auch Jonas Schöley, der am Max-Planck-Institut für Demografische Forschung in Rostock über den Gesundheitszustand der Bevölkerung forscht. Die Zahlen aus Wiesbaden decken sich eins zu eins mit den Ergebnissen seiner Forschungsgruppe. „Ein so starker Rückgang, synchronisiert über den Planeten, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, das ist völlig ungewöhnlich und eine absolute Ausnahme.“

Vor allem Ostdeutschland betroffen

In Ostdeutschland war der Auswertung zufolge der Rückgang der Lebenserwartung bei Geburt von 2019 auf 2021 besonders deutlich. Für Jungen nahm dieser Wert um 1,3 Jahre, für Mädchen um 0,9 Jahre ab. In Westdeutschland betrug der Rückgang bei den Jungen 0,4 Jahre und bei den Mädchen 0,3 Jahre. Die ostdeutschen Bundesländer waren ab der zweiten Welle besonders stark von der Pandemie betroffen.

Bei dem Thema spielen zwei Faktoren zusammen: Weil der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung steigt, wird seit etwa 20 Jahren mit einer jährlich steigenden Zahl der Sterbefälle gerechnet. Gleichzeitig wurden – zumindest vor Beginn der Corona-Pandemie – alte Menschen immer älter. „Der Effekt der steigenden Lebenserwartung schwächte damit den Alterungseffekt ab“, erklärt das Bundesamt.

Bei gleichzeitigem Wirken beider Effekte stiegen die Sterbefallzahlen vor Beginn der Pandemie jährlich um durchschnittlich ein bis zwei Prozent. Bereits 2020 war der Anstieg im Vergleich zum letzten Vorpandemiejahr 2019 stärker ausgeprägt – die Statistik zeigte fünf Prozent mehr Sterbefälle. 2021 stiegen die Sterbefallzahlen um weitere vier Prozent.

Wesentlich höhere Zahl an Sterbefällen

„Ausgehend von 2019 wäre für 2021 eine Sterbefallzahl von 960.000 bis 980.000 erwartbar gewesen, also ein Anstieg um 2 bis 4 Prozent. Tatsächlich ist die Zahl der Sterbefälle von 2019 auf 2021 um 9 Prozent gestiegen“, berichteten die Statistiker. „Bezogen auf die beiden Jahre 2020 und 2021 gab es demnach etwa 70.000 bis 100.000 zusätzliche Sterbefälle.“ Beim Robert-Koch-Institut wurden in diesen beiden Jahren knapp 115.000 Covid-19-Todesfälle gemeldet.

Dass der Effekt 2021 geringer ausfiel als 2020, erklärt das Statistische Bundesamt mit den Maßnahmen und Verhaltensänderungen während der Pandemie. Sie könnten auch dafür gesorgt haben, dass 2020 und 2021 weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden.

Ist der Trend beendet?

Die Frage ist, ob die beiden Ausnahmejahre den Trend, dass Menschen immer älter werden, beendet oder nur unterbrochen haben. Seit mehr als 100 Jahren steige die Lebenserwartung in Europa, sagt Schöley, aber innerhalb dessen habe es immer wieder Einbrüche gegeben, etwa die beiden Weltkriege oder die Spanische Grippe. Danach sei man jedes Mal zur positiven Entwicklung zurückgekehrt.

Manchmal hätten die Krisen den Trend sogar beschleunigt. „Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte man Antibiotika – vielleicht hilft uns die mRNA-Technologie, auf der die meisten Corona-Impfstoffe basieren, im Kampf gegen Krebs.“ Allerdings gebe es auch neue Risikofaktoren, etwa eine mögliche Wirtschaftskrise oder politische Instabilität. „Dann können wir auch durchaus länger auf die Rückkehr steigender Lebenserwartung warten.“

In der Rentenversicherung eine Bürgerversicherung einführen?

Welche Vorteile und Nachteile hat eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung?

www.Renten-Experte.de
www.Renten-Experte.de

SPD, Linke und Grüne sind für eine Bürgerversicherung nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Rentenversicherung.

Dass eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung falsch ist, wurde in einem vorherigen Artikel bereits ausführlich als unsinnig beschrieben (Hier geht es noch einmal zu dem Artikel: Bürgerversicherung in der Krankenversicherung,

Artikel 1: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/21/buergerversicherung-die-abzocke-von-geringverdiener-und-durchschnittsverdiener-rentner-mieter-und-vermieter/ )

Artikel 2: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/13/buergerversicherung-ist-gut-fuer-die-krankenversicherung-oder-rentenversicherung/

In diesem Artikel geht es um das Thema „Bürgerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Vielzahl von Erwerbstätigen ist bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zu den Pflichtversicherten in der Rentenversicherung zählen auch unterschiedliche Selbstständige, zum Beispiel:

  • Selbstständige Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Tätigkeit (Pflichtbeiträge über 216 Monate)
  • Selbstständige Lehrer
  • Pflegepersonen
  • Hausgewerbetreibende
  • etc.

Die einzelnen Personengruppen ergeben sich aus § 2 SGB VI

Für viele Selbstständige gibt es darüber hinaus noch Versorgungswerke, in denen auch eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, Musiker, Schornsteinfeger etc. (s. a. § 6 SGB VI).

Nicht versicherungspflichtig sind hingegen beispielsweise:

  • Beamte
  • Abgeordnete des Bundestags, Landtag, EU-Parlament
  • Solo-Selbstständige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH,
  • Vorstände von AG´s
  • etc.

Im Bundestagswahlkampf fordern wieder einmal unterschiedliche Parteien die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rentenversicherung.

Warum dies so ist, lässt sich mit vier Wörtern erklären:

Nutzung des Urtriebs NEID

Einige Wählergruppen kann man einfach durch Neid gewinnen. Untersucht man differenziert die Erweiterung der Renten-Pflichtversicherung, dann kann man sehr schnell erkennen, dass die Einführung einer Bürger-Rentenversicherung NICHT FINANZIERBAR ist.

Beispiel: Beamte

Würde man die Beamten ab sofort in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, dann kostet dies den Staat erheblich mehr Geld. Nachfolgend wird dies hier erläutert,

Der Beamte und der Dienstherr müssten dann Beiträge dafür in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen; und dies neben den bisherigen Pensionszahlungen und den bestehenden Anwartschaften, die sich in Pensionszahlungen noch umwandeln.

Folge—> Die Personalkosten explodieren.

Beispiel:
Beamter mittlerer Dienst, A8, Besoldungsstufe 8, vh., Steuerklasse IV, 8% Ki Steuer.
– Brutto: 3.518,55 Euro
– Netto: 3.261,84 Euro

Als Angestellter müsste der Beamte 4.800 Brutto erhalten, damit

  • die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 966,00),
  • die höhere Steuer und Kirchensteuer
  • auf das Brutto ausgeglichen werden (203,82 Euro) ausgeglichen werden.

    Hier fehlt dann noch immer die Gleichstellung des Beamten zum Angestellten im öffentlichen Dienst.

    Der Angestellte im öffentlichen Dienst erhält eine zusätzliche Altersversorgung (VBL oder ZVK), so wie es auch in anderen Großbetrieben eine betriebliche Altersversorgung gibt (z.B. Daimler, Bosch, SAP)

    Will man dies noch als Ersatz der Pension finanzieren, dann müssten nochmals ca. 6% aus 4.800 Euro (=288 Euro) bezahlt werden.

Gesamtrechnung:
Statt den Beamten-Bezügen von 3.518,55

müsste der Steuerzahler bei einem Angestellten:

  • Brutto 4.800
  • Zusatzversorgung 288
  • Arbeitgeberbeiträge: 966 Euro
    = 6.054 Euro aufwenden

Damit müsste der Staat also für diesen Beamten bei Umstellung auf Angestellten im öffentlichen Dienst 72,06% mehr sofort aufwenden.

Eine Überführung der Beamten in die Sozialversicherung (Bürgerversicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) bedeutet fast eine Verdoppelung der Personalausgaben der Aktiven!

Das ist nicht finanzierbar

Bundestags- und Landtagsabgeordnete in die Rentenversicherung?

Auch diese Forderung ist letztendlich eine nur eine Schnapsidee, denn als Folge müssten die Abgeordneten auch hierfür einen Ausgleich erhalten. Schaut man sich die Vergütungen von Bundestags- oder gar Landtagsabgeordneten an, dann verdient ein Mittelständler mit einem Betrieb von 10-20 Mitarbeitern oder ein Abteilungsleiter bei Daimler, Porsche & Co. erheblich besser.

Nein, auch hier versuchen einzelne Parteien – zum Beispiel die Grünen, SPD, Linken und die AfD wieder einmal nur Neid anzukurbeln. Neid ist ein Stimmenbringer bei der unteren Wählerschicht! Mehr nicht!

Anders sieht die Situation bei Solo-Selbstständigen aus, wozu auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder auch einer GmbH gehören.

Diese Personengruppen sollten ähnlich wie Handwerker eine gewissen Versicherungspflichtzeit absolvieren, woraus dann eine Mindestzahl an Entgeltpunkten erreicht werden muss.

Gerade diese Personengruppen fallen später dem Staat zur Last, wenn sie nicht selbst eine ausreichende Eigenvorsorge betreiben.

Aus diesem Grund sollten Selbstständige – ebenso wie auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG einen Pflichtbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen.

Welche Regel wäre sinnvoll?

Die gesetzliche Rente errechnet sich aus den sogenannten Entgeltpunkten, die mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert wird.

Beispiel 1: Durchschnittlicher Verdienst über 45 Jahre, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West), 34,19

1,0 x 45 Jahre x 34,19 = 1.538,55 Euro Monatsrente (Brutto).

Beispiel 2: Selbstständiger hat einen Durchschnittsverdienst von 5.000 Euro. Dies entspricht dem 1,48-fachen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Wenn der Selbstständige 20 Jahre das 1,5 fache eines durchschnittlich Rentenversicherten verdient, dann ergibt sich daraus:

1,5 x 20 Jahre x 34,19 = 1.025,70 Euro Monatsrente (Brutto).

Die maßgeblichen Entgeltpunkt wären somit 30 Entgeltpunkte.

Wenn man für Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH´s und UG´s eine Rentenversicherungspflicht einführen will, dann sollte dies solange gelten, bis der Versicherte 30 Entgeltpunkte auf seinem Versichertenkonto erreicht.

Damit wäre eine deutliche Entlastung der Sozialhilfe sichergestellt.

Eine Befreiung sollte nur dann zugelassen werden, wenn die o. g. Personen eine adäquate Altersversorgung haben, die eine Mindestrente sicherstellt.

Die Mindest-Garantierente sollte dann in der Höhe mindestens sein, wie sie sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei 30 Entgeltpunkten ergeben würde (derzeit 1.25,70 Euro).

Diese Pflichtbeitragszeit muss dann auch nicht nur für Selbstständige gelten, sondern auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, UG und auch Vorstände von AG´s, denn letztendlich gab es in der Vergangenheit auch schon Firmen, die Bankrott gingen und die Inhaber von der Sozialhilfe abhängig waren.

Natürlich müssen hier auch Übergangsregelungen eingeführt werden, denn so gibt es durchaus Selbstständige & Co., die auch bisher privat vorgesorgt haben.

Jedem Leser bzw. Wähler dürfte durch diesen Artikel deutlich werden, dass das Thema Bürgerversicherung in der Rentenversicherung nichts als Wahlpropaganda ist.

Alle Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichern ist zum einen nicht finanzierbar, zum zweiten wäre das Risikobild verschoben.

So leben die meisten Beamtengruppen, Politiker länger, als die gesetzlich Rentenversicherten (Ausnahme sind nur Polizisten, Feuerwehrbeamte und andere Schichtdienstbeamte).

Auch die Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung wäre höher, da bestimmte Personengruppen oft eine jüngere Ehepartnerin haben. Dies gilt beispielsweise für Professoren, ähnlich wie bei Ärzten.

Bei dem Versorgungswerk der Ärzte musste beispielsweise die Witwenversorgung reduziert werden, weil die Ehefrauen erheblich jünger, als ihre versicherten Ärzte waren.

Eine Einheitsversicherung macht keinen Sinn.

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
Bürgerversicherung für Alle in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de

Forum-55plus – Ein kleiner Verein ganz groß in Deutschland verbreitet

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus ist in Deutschland auf über

260 regionalen Seiten

und über 200 Fachthemen-Seiten

vertreten.

Und dies bereits seit 2009.

Darüber hinaus gibt es seht viele twitter-Kanäle.

Das Forum-55plus.de bietet für die Menschen ab 55 die führende FACEBOOK-Plattform für Deutschland an.

Für jede Stadt ab rund 46.500 Einwohner gibt es eine regionale Seite.

Damit Sie Ihre regionale Seite schnell finden, gibt es eine regionale Schnell-Suchseite

Link–> http://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/

Einfach dort das Bundesland auswählen. Anschließend erscheinen die Städte des entsprechenden Bundeslandes. Klicken Sie dann die Stadt an.

Bitte maximal 3 Städte anklicken! Ansonsten erfolgt eine Sperrung auf den regionalen Facebookseiten.

Hintergrund ist, dass hierdurch z.B. Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.

Vorschau Regionalauswahl – Bundesland
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/


Vorschau – Städteauswahl – Beispiel Baden-Württemberg

https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/facebook-baden-wuerttemberg/


Sachthemen über viele unterschiedliche Themen

Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.

Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.

Beispiele auf der Internetseite forum-55plus.de
Die Links finden Sie direkt auf der Internetseite
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Nachfolgend finden Sie die FACEBOOK-FAN-Seiten zu den einzelnen Sachthemen:Hauptseite FACEBOOK Forum-55plus:

Senioren Deutschland:

Finanzen-Deutschland:
 

Links zum Thema Recht, Steuern und Beratungsinformation:

Die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht

Erbschaft

Generationenberatung Deutschland

Generationenberatung Stuttgart

Notfallordner-Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Notfallordner-Vorsorgeordner im Internet

Steuern, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

Der Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Vermögensübertragungen

Das Behindertentestament

Die Unternehmernachfolge bei Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH, UG, AG)

Unternehmernachfolger bei Personengesellschaften

Links zum Thema GESUNDHEIT:

Gesundheitstage

Gesundheitstag Deutschland

Gesundheitspresse

Demenz:

Arthrose

Besser sehen:

Besser hören:

Herzerkrankungen

Herztipps

Pflegetweet

Pflege-EURO

Schlaganfall

Schnarchen – Lustig oder gefährlich?

Zahncheck

Links zum Themenbereich Versicherungen:

Krankenversicherung:

Krankenversicherung (allgemein)

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

Zusatzkrankenversicherung

Zahnversicherung

Personenversicherungen:

Altersversorgung

Private Rentenversicherung

Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)

Pflegezusatzversicherung

Riesterrente

Rürup-Rente – Die Basisrente

Unfallversicherung

Zusatzrente

Handwerkerversorgung

Sachversicherungen:

Wasserschaden

Gewerbliche Versicherungen

Industrieversicherung

Betriebliche Altersversorgung:

Grundbegriffe und gesetzliche Vorgaben:

BAV

Betriebsrentengesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zusageformen in der betrieblichen Altersversorgung

Leistungszusage und beitragsorientierte Leistungszusage

Beitragszusage mit Mindestleistung

Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (Ab 1.1.2018 in der BAV-Welt 2)

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Betriebsrente (Allgemein)

Die mittelbaren Durchführungswege:

Die Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt) – nicht versicherungsförmig

Mittelbare und versicherungsförmige Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Direktversicherung

Die Pensionskasse

Pensionsfonds

Die Liquidationsdirektversicherung

Die Riesterrente in der betrieblichen Altersversorgung

Der unmittelbare Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung:

Die Pensionszusage

Mischbereiche:

Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung – GGF-Versorgung

Die Altersversorgung in einer GmbH

Die BAV-WELT-2 (durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1.1.2018)

Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung

Die Tarifrente in der betrieblichen Altersversorgung

„DasVersorgungswerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

„DasRentenwerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

Weitere FACEBOOK-Seiten zur Altersversorgung:

Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung

Die Flexi-Rente

Die Fux-Rente (Rentenversicherung Allgemein)

Der BAV-FUX

Grundsicherung- Grundrente – Wohngeld – betriebliche Altersversorgung – private Altersversorgung – Was Jeder wissen sollte.

Grundsicherung im Alter: #Freibeträge nutzen und auch an #Wohngeld denken #Grundsicherung und #Grundrente sind nicht nur kompliziert und unterschiedlich. Dazu kommt auch noch oft ein Anspruch auf #Wohngeld.

Bei der Grundsicherung und der Grundrente kann die Deutsche Rentenversicherung oder der Rentenberater weiterhelfen.
Beim Wohngeld wird dies schon schwieriger, einen Experten zu finden, der sich mit Wohngeld in Abhängigkeit zu Grundsicherung, Grundrente und betrieblicher und privater Altersversorgung auskennt.

Wer fürs Alter vorgesorgt hat, profitiert davon bei der Alters-Sozialhilfe. Mit einem Plus von bis zu 446 Euro bei der Grundsicherung. Dafür sorgen gleich zwei Freibeträge.

Neu in 2021: Freibetrag auf gesetzliche Renten

Seit 2021 gibt es einen Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter für die gesetzliche Rente. Er steht allen zu, die 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen können. Wenn Sie Grundsicherung im Alter beantragen, sind bis zu 223 Euro von der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei.

Freibetrag auf private Renten

Bereits seit 2018 gilt ein weiterer Freibetrag bei der Grundsicherung, und zwar für Einnahmen aus einer privaten Altersvorsorge, zum Beispiel aus einer

  • Riester-Rente
  • Betriebsrente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • oder einer sonstigen privaten Rente.

Der #Freibetrag gilt auch für den Teil der Altersrente, den Sie durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erworben haben.

Dabei kann es sich auch um Beiträge handeln, die vielleicht in den 70er- oder 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts gezahlt wurden.

Voraussetzung für den Freibetrag auf private Altersvorsorge

Um den Freibetrag nutzen zu können, reichen aber Einkünfte aus privater Vorsorge allein nicht aus.
Sie müssen auch (Pflicht-)Ansprüche aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung haben.

Außen vor bleiben zum Beispiel Selbstständige, die in ihrem Leben nur privat vorgesorgt haben.

Dagegen können #gesetzliche #Rentner, die zusätzlich privat vorgesorgt haben, durchaus von dem Freibetrag auf private Renten profitieren.

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So wird der Freibetrag auf private Renten berechnet

Zunächst werden alle Einkünfte aus zusätzlicher privater Altersvorsorge addiert.
Von dieser Summe sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Übersteigen die zusätzlichen Alterseinkünfte 100 Euro, so sind 30 Prozent des darüber hinaus gehenden Betrags anrechnungsfrei.
Der Gesamtfreibetrag darf einen Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser liegt 2021 bei 223 Euro

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Thomas K. lebt in Stuttgart und ist alleinstehend.
Er bezieht eine gesetzliche Rente in Höhe von netto – also nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – 450 Euro.

Das ist wenig, aber dennoch hat er keinen Anspruch auf die neue Grundrente. Dafür reichen seine 29 Versicherungsjahre nicht aus.

Zusätzlich bezieht er jedoch aus seiner langen Tätigkeit als kleiner Selbstständiger eine Privatrente in Höhe von 300 Euro. Er lebt in einer 2-Zimmer-Wohnung, die 45 Quadratmeter groß ist. Die Warmmiete beträgt angemessene 500 Euro.

Thomas erhält schon seit 2018 Grundsicherung im Alter. Dafür sorgt der damals eingeführte Freibetrag für Privatrenten.
Von seiner Privatrente in Höhe von 300 Euro gelten danach nur 140 Euro als anrechenbares Einkommen.

Das Amt rechnet dabei folgendermaßen:

Von den 300 Euro Privatrente sind 100 Euro anrechnungsfrei.
Von den übrigen 200 Euro werden 30 Prozent, also 60 Euro, nicht berücksichtigt, wenn seine Grundsicherung berechnet wird.
Bleiben 140 Euro von der Privatrente als anrechenbares Einkommen. Der Freibetrag macht in diesem Fall also 160 Euro aus.

Zusammen mit der gesetzlichen Rente hat er ein anrechenbares Einkommen von nur 590 Euro (450 plus 140).

Demgegenüber steht ein Bedarf von 946 Euro, nämlich

seine Warmmiete (500 Euro)
und der Regelbedarf für Alleinstehende (446 Euro).
Die Lücke zwischen seinem Einkommen und dem Bedarf wird vom Sozialamt geschlossen.

Thomas erhält also monatlich vom Sozialamt einen Zuschuss von 346 Euro (946 minus 590).

Wenn beide Freibeträge zusammenkommen

Viele Rentner haben Anspruch auf beide Freibeträge, weil sie sowohl lange Zeit gesetzlich als auch privat vorgesorgt haben. Was dann?

Beide Freibeträge werden gleichzeitig gewährt, teilt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von ihre-vorsorge.de mit.

„Der Freibetrag nach § 82 Absatz 4 und 5 SGB XII steht neben dem neuen Freibetrag nach § 82a SGB XII, so dass grundsätzliche beide Freibeträge nebeneinander einschlägig sein können.“

Das heißt: Rentner und Rentnerinnen können bei der Grundsicherung im Alter Freibeträge von bis zu 446 Euro (2 x 223 Euro) geltend machen.

Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner.

Beispiel: Wenn Anspruch auf beide Freibeträge besteht

Gertrud H. erhält 510 Euro brutto aus der gesetzlichen Rente.

Außerdem hat sie privat vorgesorgt. Die privaten Zusatzrenten bringen ihr monatlich 307 Euro ein. Insgesamt hat sie also 817 Euro Einkünfte durch Renten. Sie beantragt Grundsicherung im Alter.

Ihr Freibetrag für die private Zusatzvorsorge beträgt 162,10 Euro, denn:

Von 307 Euro Zusatzrente sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Von den 207 Euro, die darüber hinaus gehen, sind 30 Prozent anrechnungsfrei, also 62,10 Euro, zusammen 162,10 Euro.
Frau B. hat zusätzlich Anspruch auf einen Freibetrag für die gesetzliche Rente in Höhe von 223 Euro, denn sie kann 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen.

Beide Freibeträge werden addiert auf 385,10 Euro.

Von den 817 Euro gehen noch 56 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Somit bleiben unterm Strich noch 375,90 Euro anrechenbares Einkommen.

Gertrud hat zahlt 500 Euro Warmmiete. Sie kommt so auf einen Bedarf von 946 Euro (Warmmiete + Regelbedarf für Alleinstehende 446 Euro). Ihr Anspruch auf Grundsicherung beläuft sich damit auf 571,10 Euro (946 minus 375,90).

Freibeträge vorausschauend einplanen

Wer bereits deutlich jenseits der 50 ist, kann sich schon in etwa ausrechnen, wie sich seine finanzielle Situation im Alter darstellen wird. Gerade für viele Menschen, die davon ausgehen, dass ihre Alterseinkünfte kaum das Grundsicherungsniveau erreichen werden, kann die Gestaltung der beiden Freibeträge durch den Gesetzgeber Ausgangspunkt für eine strategische „Grundsicherungsoptimierung“ sein.

So kann es für Riester-Sparer sinnvoll sein, einen Riester-Vertrag gerade so zu besparen, dass im Alter mindestens die 100-Euro-Marke erreicht wird. Eine Riester-Rente in dieser Höhe wäre dann bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.

Bei der gesetzlichen Rente gilt es, 33 Jahre Grundrentenzeiten zu erreichen, um von dem Freibetrag zu profitieren. Dazu reicht es gegebenenfalls, einen versicherungspflichtigen Minijob aufzunehmen.

Thema Wohngeld:
Die Wohngeldgrenzen wurden 2020 und auch teilweise nochmals 2021 angepasst.

Auch hier sind Freibeträge und pauschale Abzüge beim Familieneinkommen zu berücksichtigen.
Oft besteht auch die Meinung, dass Wohngeld nur jemand erhält, der eine Mietwohnung hat.
Auch Haus- und Wohnungseigentümer haben Ansprich auf Wohngeld. Hierbei werden die Kosten für das Eigentum berücksichtigt. Dies ist neben Zins und Tilgung auch Hausverwaltung, Strom, Gas, Heizung, Grundsteuer etc.

Und wer eine #Erwerbsminderungsrente erhält und noch keine Regelaltersrente bezieht, kann die Höhe des Wohngeldes durch gezielte Maßnahmen noch einmal verbessern, indem auch für die Altersversorgung Ansparungen durch bestimmte Produkte erfolgen.

Dies ergibt sich aus dem Wohngeldgesetz in Verbinding mit den Verwaltungsvorschriften. Alles in Allem ca. 300 Steiten Papier.

Ohne Hilfe wird dies schwierig. Aber auch Ecperten benötigen hierfür Zeit, um gerade die Feinheiten herauszufiltern, die selbst die Sachbearbeiter bei den Landratsämtern nicht kennen.

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Wie das Wohngeld funktioniert und dass auch Studierende teilweise und Lehramtsanwärter, Referendare, Rechtspflegeranwärter, Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes Anspruch auf Wohngeld haben können, wird im folgenden Video deutlich.

https://youtu.be/667ZwS-DvEI

Was passiert, wenn dem Inhaber bzw. Unternehmer etwas zustößt?

Was passiert eigentlich mit dem Unternehmen, wenn dem Inhaber/Gesellschafter etwas zustößt?

www.notfallordner-unternehmer.de

Der Jurist sagt: „Das kommt darauf an…“

Prinzipiell ist dies von der Unternehmensform und auch von dem Ereignis abhängig.

Beim Ereignis ist zwischen einer Geschäftsunfähigkeit und dem Todesfall zu unterscheiden.

Bei Geschäftsunfähigkeit des Inhabers oder Unternehmers

Ist der Inhaber bzw. Unternehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig, dann gilt noch nicht das Erbrecht. Der Inhaber bzw. Unternehmer ist allerdings nicht in der Lage zu entscheiden.

So kann der Inhaber bzw. Unternehmer selbst keine

– Banküberweisungen

– Personalentscheidungen

– Kündigungen von Miet- oder Leasingverträge

vornehmen.

Auch eine Bankvollmacht für Ehegatten oder Mutarbeiter sind oft wertlos.

Grund: Wenn ein Inhaber bzw. Unternehmer geschäftsunfähig ist, dann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Das Betreuungsgericht entscheidet, wer als Betreuer festgelegt wird.

Der Betreuer hat sich so zu verhalten, dass er eine Risikominimierung einhält und das Vermögen schützt.

Prinzipiell zwar sinnvoll, steht aber auch zum Widerspruch zur Führung eines Unternehmens.

Eine General- und Vorsorgevollmacht ist besonders auch für Inhaber bzw. Unternehmer wichtig

Besteht eine General- und Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person für die geschäftsunfähige Person Entscheidungen treffen. In diesem Fall wird das Betreuungsgericht regelmäßig keinen Betreuer bestellen, es sei denn dass:

– der Betreuer ungeeignet ist und dies von einer anderen Person angezweifelt wird

– die General- Vorsorgevollmacht gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.

Eine Generalvollmacht kann theoretisch selbst ohne Anwalt oder Notar verfasst werden. Ratsam ist dies jedoch nicht.

In bestimmten Fällen muss die Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht zwingend beim Notar beurkundet werden.

Sollen durch die General- und Vorsorgevollmacht Bereiche beeinflusst werden, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist, dann ist sich eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht notwendig.

Beispiele:

– Notarielle Grundstücksgeschäfte, Niesbrauch (§311 b BGB).

– Veränderungen im Grundbuch

– Firmengründungen und Veränderungen von Firmen, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist bzw. war.

Ohne eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter nicht dauerhaft aktiv tätig sein. Selbst für kurzfristig notwendige Entscheidungen müsste dann für diese o.g. Bereiche ein Bevollmächtigter beim Gericht bestellt werden,

Dies kann ein Unternehmen durchaus ruinieren, zumindest jedoch in extreme Entscheidungsengpässe bringen.

Beispiel: Eine GmbH muss eine Gesellschafterversammlung aufgrund einer Kreditaufnahme oder der Veränderung der Versorgung durchführen. Wenn keine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht für eine bevollmächtigte Person vorhanden ist, muss ein Betreuer an der Gesellschafterversammlung teilnehmen (Ausnahme: Notarielle Regelungen waren schon bei der notariellen Beurkundung im Vorfeld vorhanden).

Wie hinderlich dies im Unternehmen ist, weiß jeder Unternehmer, der schon mal schnell eine Adhoc-Versammlung durchführen musste.

Übrigens: Wer als Betreuer tätig ist muss sich durch etwa 50 verschiedene gesetzliche Regelungen orientieren und einhalten.

Bei der Betreuungsvollmacht muss der Betreuer auch jährlich eine Einnahme-/Überschussrechnung inkl. Vermögensveränderungsbilanz und Belege dem Betreuungsgericht vorlegen. Auf Belege kann das Gericht zwar verzichten, allerdings ist dies im Zweifel problematisch.

Beispiel: Auszahlung einer Unfallversicherung bei Invalidität.

Besteht für Person A eine Unfallversicherung, wird wird diese in den meisten Fällen auch an A ausgezahlt. Ein Betreuer darf diese Leistung nur für A ausgeben, nicht einmal für die Familie und auch nicht um einen Hauskredit abzubezahlen. Wurde eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht entsprechend angefasst, kann der Bevollmächtigte die Versicherungsleistung auch anderweitig nutzen. Hierzu sind in der General- und Vorsorgevollmacht entsprechende Passagen notwendig (z.B. auch Insichgeschäft (§ 181 BGB).

Welche Folgen entstehen im Todesfall des Inhabers / Unternehmers?

Mindestens ebenso gravierend können die Folgen sein, wenn ein Gesellschafter verstirbt, ohne zuvor seine Nachfolge geplant zu haben:

Denn wer ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt, wird nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge beerbt, was oftmals den Eintritt von hierfür eher ungeeigneten Personen (z.B. minderjährigen Kindern) in die Gesellschaft nach sich zieht.

Dass auch dies den Bestand eines Unternehmens auf Dauer gefährden kann, liegt auf der Hand.

Die rechtzeitige Errichtung eines Testaments, mit dem die Nachfolge in sinnvolle Bahnen gelenkt wird, ist daher unbedingt anzuraten.

Oftmals sind die testamentarischen Verfügungen auch mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in Einklang zu bringen, die zumeist Vorgaben für die Nachfolge in Gesellschaftsbeteiligungen machen.

Die fachkundige Beratung über alle Entscheidungskreise können Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt bieten.

Hierbei sind Fachanwälte für

– Erbrecht

– Gesellschaftsrecht

– Steuerrecht

sinnvolle Ansprechpartner. Wenn es nur um das Steuerrecht geht, kann der Steuerberater ebenfalls hilfreich sein.

bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

In den Bereichen betriebliche Altersversorgung bietet sich die Unterstützung durch einen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung an.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre die Unterstützung durch einen Rentenberater hilfreich.

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Erst nach der Klärung aller o.g. Punkte sollte ein notariell beurkundetes Testament erstellt werden.

Jeder Bereich macht spezielles Knowhow erforderlich, das eine einzelne Person meist nicht leisten kann.

So darf der Notar keine Auskünfte über Steuern oder Sozialversicherung erteilen und kann wahrscheinlich keine Auskünfte über die Auswirkung einer Pensionszusage im Todesfall erteilen.

Ein passendes Testament erhalten Sie bei Ihrem Notar.

Ein selbst geschriebenes Testament oder nur vom Anwalt verfasstes Testament ist oft teurer, als das Testament am Ende noch beurkunden zu lassen.

Wurde ein Testament nicht vom Notar beurkundet, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren sind beim Erbschein in gleicher Höhe, als wenn man zu diesem Zeitpunkt ein Testament erstellen würde.

Wurde ein notarielles Testament beurkundet, ist im Todesfall nur die Testamentseröffnung notwendig. Eine Testamentseröffnung kostet einmalig 100 Euro (Stand: 1.1.2021).

Muss ein Erbschein beantragt werden, können erhebliche zeitliche Verzögerungen entstehen, denn beim Erbschein ist der Prüfungsaufwand höher.

Minderjährige Kinder und das Erbe vom Inhaber / Unternehmer

Verstirbt der Inhaber / Unternehmer und es sind minderjährige Kinder oder Behinderte erbberechtigt, dann sind hierbei Besonderheiten zu beachten.

Erben minderjährige Kinder, dann wird das Erbe von einem Vormund, den das Vormundschaftsgericht festlegt, verwaltet.

Da der überlebende Ehepartner ebenfalls erbt, steht der Ehepartner im Interessenkonflikt, wenn der überlebende Ehepartner das Erbe der minderjährigen Kinder verwaltet.

Hilfreich kann hier eine Sorgerechtsverfügung bzw. Die Anordnung eines Testamentvollstreckers sein, die auch vom Notar beurkundet werden sollte (beim Testament). Hier kann dann festgelegt werden, dass der überlebende Ehepartner das Erbe der Kinder verwaltet. Ebenso kann auch vom Erblasser festgelegt werden, wie lange das Erbe verwaltet werden soll.

Wurden keine Regelungen bei dem Vorhandensein von minderjährigen Kindern getroffen, dann müsste zwangsweise auch der Vormund zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden. Auch die Verwendung des Jahresüberschusses oder eines Verlusts sind dann dem Vormund mitzuteilen und – je nach Gesellschaftervertrages mit mitbestimmungspflichtig.

Bei behinderten Kindern, die nicht geschäftsfähig sind, ist die Problematik noch über das 18. vollendete Lebensjahr vorhanden. Hier kann ein Behindertentestament oder bei Kapitalgesellschaften eine Ergänzung des Gesellschaftervertrages hilfreich sein.

Die ideale Vorbereitung vor den Terminen Anwalt, Notar etc.

Um sich gut vorzubereiten und offene Fragen überhaupt zu kennen und dann anzusprechen, machen zunächst erforderlich eine kleine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Hilfreich ist hier der Notfallordner in einer der Spezialversionen.

www.not-fallordner.de

Je nach Unternehmensform oder auch nach Branche bietet der entsprechende Notfallordner grundlegende Hilfe.

Die Spezialversionen können bei

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

zum Preis von 43 Euro (inkl. MwSt zuzüglich Verpackung und Versand) bezogen werden.

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner. 

Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen 

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

– und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

www.bAV-Toolbox.de

Kategorien: Deutschland, Rechtliche Vorsorge Beratungsvideo, interaktives BeratungsVideo, Robo-Advisor.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien bAV-Allgemein, bAV-Experte, bAV-toolbox, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Praxishandbuch, Rechtsanwälte, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Testament, Vortrag, WeiterbildungSchlagwörter BeratungsVideo, IaBV, Interaktives BeratungsVideo, robo-Advisor

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.

Notfallordner
Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de – Erste Gesamtversion Online 2003 –

Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.

Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.

Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.

Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht.

So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.

Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:

  • Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
  • Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
  • Generationenberater (IHK)
  • Fachwirt f. Marketing
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.

Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten.
Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.

Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.

Die Gründe:
Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.

Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner

  • – Notfallordner für Angestellte / Rentner
  • – Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
  • – Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • – Notfallordner für Selbstständige
  • – Notfallordner für Unternehmer
  • – 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
  • – Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
  • – Notfallordner für Architekten

Beispiele:
Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.

Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.

Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

bAV-Experte –

www.Renten-Experte.de

www.bAV-Experte.de

Werner Hoffmann

Gottfr.-Keller-Str.73

71254 Ditzingen

bAV – Experte.de

und Rentenexperte

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Sachkundeprüfung Rentenberater (theor.) nach RDG

Generationberater (IHK)

Seniorenberater (NWB-Akademie)

1. Vorsitzender d.Vorstands Forum-55plus.de e.V.

bAV-Leitfaden.de

Fachautor:

Betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung

Notfallordner

Über 90 verschiedene Notfallordner für

  • Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner)
  • Beamte, Pensionäre
  • Selbstständige
  • Unternehmer
  • 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker