Immer mehr Unternehmen – auch Familienbetriebe brechen die Beziehungen zu Russland und Belarus ab.

Bis September waren es bereits über 800 Familienunternehmen und Kapitalgesellschaften, die den Kontakt zu Russland eingeschränkt haben.

Lediglich in existenzwichtigen humanitären Bereichen (Medizin, Grundnahrungsmitteln etc.) wurden von diesen Unternehmen teilweise noch Lieferungen vorgenommen.

Über 800 Unternehmen haben sich aus Russland zurückgezogen und jeden Tag werden es mehr.

https://www.linkedin.com/posts/werner-hoffmann-815003208_russland-audi-astonmartin-activity-7013532376500686848-rjkh?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Über 800 Unternehmen haben

Russland den Rücken gekehrt und es werden immer mehr Firmen, die sich aus #Russland zurückziehen.

Unternehmen, die ihr Geschäft in Russland eingestellt haben (oder bei den Lebensmitteln nur noch auf Grundnahrungsmittel zurückgefahren haben) sind in den Kommentaren

Beispiele:

#Audi

#AstonMartin

#bmw

#Ferrari

#FordMotors

#GeneralMotors (#GM)

#HarleyDavidson

#jaguar

#Lamborghini

#LandRover

#mercedesbenz

#Mitsubischi

#Opel

#Porsche

#Renault

#samsung

#Skoda

#Toyota

#Volvo

#VW

Reifenhersteller:

#Michelin

#Bridgestone

Elektronik

#Sony

#nintendo

Energie

#BP

#eon

#Equinor

#ExxonMobil

#Fortum

#OMV

#RWE

#Shell

#Total

Ernährung:

#Danone

#Heineken

#McDonald

#Milka

#Nestle

#Starbucks

#cocacola

#Pepsi

Finanzbranche:

#Aon

#Allianz

#AmericanExpress

#Commerzbank

#DeutscheBank

#DWS

#Fitch

#GoldmanSachs

#HSBC

#HannoverRück

#KPMG

#Marsh

#mastercard

#MünchenerRück

#Nordea

#PayPal

#PwC

#SwissRe

#UnionInvestment

#Visa

#Watson

#WillisTowers #Watson

#Zurich

Handel:

#Ikea

#Obi

#Rewe

#Penny

#Aldi

#Netto

#Edeka

Industrie

#Andriz

#BASF

#GeneralElectric #GE

#KnorrBremse

#Linde

#Miele

#Mori (Werkzeugmaschinenbauer)

#Siemens

#SiemensEnergy

Konsum

#Adidas

#Beiersdorf

#Colgate-#Palmolive

#Electrolux

#HennesUndMauritz (#H&M)

#Henkel

#Hermès

#HugoBoss

#ImperialBrands

#Kering

#LeviStrauss & Co. (Levi’s)

#LVMH

#Nike

#Procter & #Gamble (P&G)

Modehaus #Prada

#Puma

Logistik

#dbschenker

#DeutschePost #DHL

#fedex

#hapaglloyd

#Schweizer #Logistikkonzern #Kühne + #Nagel

#Reederei #Maersk

#UPS

Luftfahrt

#Fraport

#Flugzeugleasingunternehmen #AercapHoldings

Buchungssystemsnbieter

#AmadeusITGroup

#Sabre

Fluggesellschaften und Flugzeugbauer

#airbus

#Boing

#Flugzeugbauer #Bombardier

#Lufthansa

Medien und Technologie

#Airbnb

#Alphabet

#Apple

#Amazon

#Dell

#deutschetelekom

#Disney

#ElectronicArts (#EA)

#Ericsson

#fujitsu

#Google

#Intel

#Microsoft

#Netflix

#Nokia

#Oracle

#Samsung

#SAP

#SonyPictures

#tiktok

#WarnerBrothers

#Weltgrößte Musiklabel, die #UniversalMusicGroup

Dies ist nur ein kleiner Auszug

Steuererklärung für Photovoltaik kann entfallen

#Steuer­befreiung

#Photovoltaik: Einnahmen aus kleinen Anlagen bleiben un­versteuert

Betreiber von kleinen #Photo­voltaik­anlagen müssen ihre durch die Anlagen erzielten Einnahmen bis zu einer gewissen Größe nicht mehr versteuern

Zum Jahres­wechsel wird es für Betreiber von kleinen Photo­voltaik­anlagen einfacher. Sie müssen ihre durch die Anlagen erzielten Einnahmen nicht mehr versteuern – bis zu einer gewissen Größe.

Die Stromer­zeugung mit Photo­voltaik­anlagen auf dem eigenen Dach ist in Deutschland beliebt – in manchen Bundes­ländern ist sie für Neubauten sogar Pflicht. Allerdings mussten Betreiber solcher Anlagen bislang etwaige Gewinne, die sie aus der Einspeisung des Stroms erzielt haben, versteuern. Ausnahme: Sie haben für ihre Anlage mit einer Leistung von höchstens 10 Kilowatt (kW) einen Antrag auf steuerliche #Liebhaberei beim zuständigen Finanzamt gestellt. Diese Regelung wird nun deutlich vereinfacht.

Befreiung gilt unabhängig vom Alter der Anlage

Denn die# Einnahmen durch Photo­voltaik­anlagen auf oder an Einfamilien­häusern oder Gebäuden, die keinem Wohnzweck dienen, werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt, teilt der Bund der Steuer­zahler mit. Das gilt für installierte Anlagen mit einer Brutto­leistung von bis zu 30 kW. Anlagen, die auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert sind, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, sind bis zu einer Leistung von 15 kW je Wohn- oder Gewerbe­einheit steuerfrei.

Die Steuer­befreiung gilt unabhängig vom Datum der Inbetrieb­nahme der Anlage und von der Verwendung des erzeugten Stroms. Laut Bund der Steuer­zahler spielt es also keine Rolle, ob der Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist, zum Aufladen eines E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt wird.

Damit wird der Betrieb von Photo­voltaik­anlagen nicht nur durch private Immobilien­besitzer, sondern auch durch Privat­vermieter, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften, Genossenschaften und Vermietungs­unternehmen begünstigt. „Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von begünstigten Photo­voltaik­anlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit zum Beispiel auch keine Anlage EÜR abgegeben zu werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler.

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Photovoltaik_Einnahmen_aus_kleinen_Anlagen_bleiben_unversteuert.d9993.html

Die #Ukraine will heute beantragen, dass #Russland als ständiges Mitglied aus dem #UN-#Sicherheitsrat entfernt wird. Das hatte der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba am Vortag angekündigt.


„Morgen werden wir offiziell unseren Standpunkt darlegen, sagte er am Abend im ukrainischen Fernsehen. „Wir haben eine sehr einfache Frage:

Hat Russland das Recht, ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates zu bleiben und überhaupt in den Vereinten Nationen zu sein?“

„Wir haben eine überzeugende und begründete Antwort: Nein, das hat es nicht“, fügte er hinzu. Laut Kuleba wird die Frage bereits in Diplomatenkreisen diskutiert.

Das mächtigste Gremium der Vereinten Nationen besteht aus 15 Mitgliedern.

Seine Aufgabe ist es, weltweite Krisen zu bewältigen, etwa durch die Verhängung von #Sanktionen, die Genehmigung von Militäraktionen und die Genehmigung von Änderungen der #UN-#Charta.

Zu den fünf ständigen Mitgliedern mit #Vetorecht gehören neben #Russland die #USA, #Großbritannien, #Frankreich und #China.

Die Gemeinsamkeiten von Turn und Taxis,von Schönburg, Putin, Trump und Kyrill

Was haben #Thurn & #Taxis, #von #Schönburg #Putin und #Kyrill gemeinsam?
Der Familienstamm #von #Schönburg ist direkt mit #Thurn&#Taxis verwandt.
Was #Thurn&Taxis mit #Putin und #Kyrill und sogar mit den #Rechtspopulisten #Orban und #Trump und seinem Anhang verbindet, ist der Kampf gegen die Demokratie, hin zur Autokratie und Diktatur.

Deutlich wird die #rechtspopulistische #Verbindung zu #diversen #Kirchenverbindungen (zB #Russisch-#Orthodox und #Evangeliken in den #USA).
Ein interessanter Filmbeitrag, der dies sehr deutlich macht.

Was nicht übersehen werden darf, sind die Themen Corona, Querdenker, dieAsis und die AfD, die hier ebenfalls eine tragende Rolle in Deutschland zu dieser Verbindung beiträgt.

https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTczMzQwNWEzLThkNGItNDM0YS1iZTI2LTc1Nzc5ZDQ5ZTIxMQ/

Russland und Belarus bereiten höchstwahrscheinlich Angriffskrieg aus Belarus vor

»Erfolge hervorheben, Rückschläge herunterspielen«
Die #Putin-Blase und die Gefahr, dass Putin daraus einen Angriffskrieg von #Belarus in Richting #Kiew noch zusätzlich führt

Zitat aus dem Spiegel:
„Geschönte Briefings, veraltete Updates von der Front: Laut einem Medienbericht wird Wladimir Putin von seinem Stab nur bedingt über die Lage in der Ukraine informiert – offenbar aus Angst, den Präsidenten zu verärgern.

Seit Monaten treibt WladimirPutin seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine voran, trotz fataler Misserfolgen seiner Armee und einem Exodus junger Männer aus Russland. Was weiß der russische Präsident wirklich über die Lage an der Front und die Stimmung in seinem Land? Welche Informationen erreichen ihn, welche nicht? Das »Wall Street Journal« hat dazu über Monate recherchiert und mit Expertinnen und Experten aus Russland, den USA und der Ukraine gesprochen, die teils direkte Einblicke in den Kreml hatten.“
Zitatende

Schaut man sich unter diesem Gesichtspunkt die derzeitigen Standorte des russischen Militärs an und erinnert sich an die Ereignisse vor einem Jahr (Dezember 21 bis Februar 2022), dann wird klar, dass #Russland höchstwahrscheinlich im Januar (spätestens im März) 2023 aus Belarus in Richtung Kiew einen weiteren #Angriffskrieg durchführen wird.

Wahrscheinliches Szenario
Zunächst werden #russische #Raketen und #Drohnen aus Belarus zur Provokation abgefeuert.
Wehrt sich die #Ukraine und greift in Belarus die #Raketenbasen an, dann wird Belarus in den Krieg eintreten, weil es ja „von der Ukraine angegriffen wird“.

Anschließend wird die große Offensive von #Russland und #Belarus aus Belarus mit dem Ziel #Kiew durchgeführt.

Die Entfernung zwischen #Weißrussland und #Kiew beträgt rund 380 km. Die Entfernung über Straßen beträgt ca 540 km.
Zunächst hört sich dies sehr weit an. Für das #Kriegsgebiet selbst jedoch nicht.

Als Vorboten wird Russland verstärkt seine restlichen Raketen und #iranischen #Drohnen (ca 1.200) abschießen und parallel dann mit der #Artillerie in Richtung Kiew vordringen.

Putin wird dies von seinen untergebenen Generälen und anderen Schergen als Siegstrategie verkauft.

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Für die die freien verbündeten Länder, zu denen auch #Deutschland bedeutet dies, dass jetzt gemeinsam mit allen EU-Staaten der Leopard2 geliefert werden muss!

Das #Patroitsystem ist noch lange nicht einsatzbereit. Dies wird oft übersehen, zumal dieses System keine Artillerie bekämpfen kann.

Mit Hochdruck müssen alle freien Verbündeten JETZT Waffen und Munition in die Ukraine liefern und nochmals Belarus (Weißrussland) deutlich machen, dass es sich vollständig aus dem Krieg heraushalten muss. Ansonsten werden die Sanktionen deutlicher noch ausfallen.
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Nur mit Unterstützung der #EU (ggf. #EU2, also #ohne #Ungarn) und Lieferung von besteht jetzt noch die Leopard2 und ausreichender Munition für alle Panzer ist diese zusätzliche Offensive zu stoppen.
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Dass Putin durch seine untergebenen Berater Russland als zukünftigen Sieger sehen, liegt daran, dass Putin kein echtes feedback von seinen Untergebenen zulässt.
Übrigens ist das nicht nur bei Putin so, sondern bei allen Autokraten von Staaten, ja auch von so manchem Unternehmen (auch bei Unternehmen, die in demokratischen Staaten geführt werden). So mache Unternehmensleitung gibt sich „demokratisch“, ist jedoch auf der obersten Führungsebene zu stringent. Langfristig rächt sich dies immer, denn die aufgestaute Luft wird im Ballon explodieren.
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Dies wird am Ende dazu führen, dass Putin sich selbst zur eigenen Abschlachtung führt, denn irgendwann wirr das unterdrückte Volk und die Oligarchen explodieren. Die russischen Speichellecker wetzen bereits für die Abschlachtung von #Putin ihre Messer.
Spätestens mit einem verlorenen #russischen #Angriffskrieg wird #Putin fallen. Die Nachrücker werden sich aus Habgier wohl dann gegenseitig bekämpfen und dann könnte die russische Föderation sich selbst auflösen, bzw. gibt es dann erbitterte Machtkämpfe.
Eine Deeskalation zu Zeiten von Putins wird es nicht geben können, da jeder Waffenstillstand zum Nachrüsten vonnPutin genutzt wird.

Hier der Link zum Spiegel, warum Putin auch kein echtes Feedback von seinen Schergen erhält.

https://www.spiegel.de/ausland/russland-ukraine-krieg-news-am-sonntag-luftalarm-in-der-gesamten-ukraine-a-48931356-69ae-466f-bf8d-4f3e40e15ce8

Die Spritze gegen Herzinfarkt

Spritze gegen Herzinfarkt

„Spritze gegen Herzinfarkt“: Wie sieht Kardiologe neuen Cholesterinsenker?
Herz- und Lipidspezialist erläutert im Interview neuartige Cholesterin-Therapie nach dem RNA-Wirkprinzip. Wirkstoff Inclisiran bietet möglicherweise ganz neue Therapieperspektive
Ein hoher Cholesterinspiegel zählt zu den größten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Insbesondere hohe Werte des LDL (LDL=Low Density Lipoprotein)-Cholesterins (LDL-C) steigern dieses Risiko. Überschüssiges LDL-C im Blut lagert sich nachweislich in den Gefäßwänden ab und verursacht Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose). Gemeinsam mit anderen Risikofaktoren steigern diese Verkalkungen das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle. Allein in Deutschland werden pro Jahr fast 200.000 Herzinfarkt-Patienten stationär in Kliniken versorgt. Nun macht neuerdings eine „Spritze gegen Herzinfarkt“ in Fachkreisen und in den Medien von sich reden. Was hat es damit auf sich? Und wie ordnen Experten wie der Kardiologe Professor Dr. Ulrich Laufs vom wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik und Poliklinik für Kardiologie am Universitätsklinikum Leipzig diese medizinische Entwicklung zur Senkung von Cholesterin ein?Konkret handelt es sich bei dem derzeit viel diskutierten Medikament um den Cholesterinsenker Inclisiran, einen Vertreter der noch jungen Substanzklasse der sogenannten PCSK9-Hemmer. PCSK9-Hemmer sind Antikörper gegen das körpereigene Enzym PCSK9, das am Abbau von LDL-Rezeptoren auf den Leberzellen beteiligt ist. Wird PCSK9 am Rezeptorabbau gehindert, kann die Leber mehr LDL-C aus dem Blutkreislauf aufnehmen und abbauen. Das führt zu einem Absinken der LDL-C-Werte im Blut und soll so die Ablagerung von Blutfetten in den Gefäßen (Arteriosklerose) verhindern. Das vor rund zwei Jahren zur Lipidtherapie in besonderen Fällen zugelassene Inclisiran nimmt unter den bisher zugelassenen PCSK9-Hemmern eine Sonderstellung ein, denn es handelt sich hierbei um einen siRNA-Wirkstoff. Er wird dabei genauso wie die herkömmlichen PCSK9-Hemmer (Evolocumab, Alirocumab) unter die Haut gespritzt.
„Das Besondere an der neuen Substanz ist, dass sie direkt und hochspezifisch in den genetisch programmierten und über RNA vermittelten Produktionsprozess des Enzyms PCSK9 eingreift. Unsere Erbinformation selbst, die DNA, wird durch diesen Wirkstoff in keiner Weise berührt“, erklärt Prof. Laufs, der auch Leiter der Lipidambulanz am Leipziger Uniklinikum ist, im Herzstiftungs-Podcast unter www.herzstiftung.de/spritze-gegen-herzinfarkt
Einsatz von Inclisiran noch stark begrenzt
Das Medikament mit dem RNA-Wirkstoff kann nach bisher bekannten Studienergebnissen den LDL-C-Wert um im Mittel 50 % senken. „Wir könnten rechnerisch mit so einer 50-Prozent-Senkung des LDL-Cholesterins die Arteriosklerose zu 60 bis 90 Prozent verhindern“, so Prof. Laufs im Herzstiftungs-Podcast, „wenn die Therapie in jungen Lebensjahren beginnt und dauerhaft durchgeführt werden kann – vorausgesetzt, es kommt zu keinen Nebenwirkungen.“
Die Indikation für eine Verordnung von Inclisiran auf Kassenrezept ist allerdings bisher sehr eng gestellt. Es muss noch in einer klinischen Endpunktstudie auf Sicherheit und Wirksamkeit dahingehend geprüft werden, ob es neben der Cholesterinsenkung auch zu einer Verminderung von kardiovaskulären Ereignissen wie Herzinfarkten und Schlaganfällen kommt. Daher kann Inclisiran von Fachärzten bisher nur in besonderen Fällen Patienten mit primärer heterozygoter familiärer oder nicht familiärer Hypercholesterinämie sowie mit gemischter Dyslipidämie verschrieben werden: wenn eine Unverträglichkeit für andere Cholesterinsenker (Statine) besteht oder wenn eine maximal cholesterinsenkende Therapie mit Medikamenten und Lebensstiländerung nach 12 Monaten nicht zum LDL-C-Zielwert führt. „Wir brauchen bei allem Optimismus natürlich auch sorgfältige klinische Prüfungen zu Sicherheit und Wirksamkeit des Medikaments, die bis zur breiten Anwendung von Inclisiran bei hohen LDL-C-Werten noch durchzuführen sind“, stellt Prof. Laufs klar. Entsprechende Ergebnisse soll die ORION-4-Studie mit 15.000 Patienten liefern. Die Auswertung der Daten bezüglich eines Schutzes vor Herzinfarkt und Schlaganfall wird 2024 erwartet.
Spritze nur alle sechs Monate: Arzt-Patienten-Kontakt darf nicht leiden
Als Therapievorteil wertet Laufs, dass Inclisiran im Vergleich zu den anderen verfügbaren PCSK9-Hemmern (Evolocumab, Alirocumab) nicht alle zwei bzw. vier Wochen gespritzt werden muss, sondern nach der ersten Injektion, einmalig nach drei Monaten und dann nur noch alle sechs Monate. Diese lang anhaltende Wirkung über ein halbes Jahr sei eine Chance für die Therapie, so der Lipid-Spezialist: „Das größte Problem bei Dauertherapien – sei es gegen Bluthochdruck, Diabetes, aber insbesondere auch gegen zu hohes Cholesterin – das sind nämlich die vergessenen Tabletten. Und in dem Moment, wo eine Tablette vergessen ist, kann natürlich die Wirkung nicht da sein.“
Allerdings dürfe aufgrund der langen Wirkdauer des Medikaments der regelmäßige Austausch zwischen Arzt und Patient nicht ausbleiben. Bei aller Euphorie, die diese Therapie in Zukunft zum Schutz vor Arteriosklerose und damit Herzinfarkten bieten könnte, sei bei einer Cholesterin-Behandlung die Prävention stets in das Gesamtkonzept mit einzubinden, betont Laufs. Arzt und Patient sollten dies gemeinsam besprechen. „Und das umfasst an erster Stelle den Lebensstil und dann erst Medikamente. Das muss bleiben.“
Bei leicht erhöhtem LDL-C häufig zunächst Lebensstil-Anpassung
Häufig reicht zur Senkung des kardiovaskulären Risikos bei leicht erhöhten LDL-C-Werten eine Umstellung der Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten. Erst bei stark erhöhten Werten oder wenn Lebensstilmaßnahmen nicht ausreichen, um das Infarktrisiko zu verringern, kommt eine medikamentöse Therapie zum Einsatz. „Am besten wissenschaftlich gesichert ist hierfür der Einsatz von Statinen“, so Laufs. „Dabei gilt: Je niedriger die LDL-Cholesterinwerte, desto niedriger das Risiko. Wie hoch die Cholesterinwerte sein dürfen, ist aber individuell und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Gesamtrisiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und damit von zusätzlich bestehenden Risikofaktoren ab.“ Lässt sich der Cholesterinspiegel mit Statinen nicht ausreichend senken, kann auch eine Kombinationstherapie sinnvoll sein. Dazu stehen z.B. Ezetimib, Bempedoinsäure und auch die PCSK9-Hemmer zur Verfügung. Infos: www.herzstiftung.de/cholesterinsenker
Jetzt reinhören! Podcast „Eine Spritze gegen Herzinfarkt – ist das realistisch?“
Der Podcast mit dem vollständigen Gespräch mit Prof. Dr. Ulrich Laufs ist zu hören unter: www.herzstiftung.de/spritze-gegen-herzinfarkt
Alle Podcasts können auf der Herzstiftungs-Website unter www.herzstiftung.de/podcasts direkt gehört werden und sind ebenso bei den einschlägigen Podcast-Anbietern wie Spotify und Apple iTunes zu finden. Alle 14 Tage gibt es einen neuen „imPULS“-Podcast.
Informationen über Ursachen und Folgen hoher Cholesterinwerte sowie Möglichkeiten der Therapie finden Betroffene und Interessierte unter http.www.cholesterinwww.herzstiftung.de und www.herzstiftung.de/cholesterinsenker

http.www.cholesterinwww.herzstiftung.de

Was beim Tod beachtet werden muss

Was müssen Sie bei der Rente beachten, wenn ein Angehöriger stirbt?

Sehr hilfreich bei der rechtlichen Vorsorge ist der #Notfallordner – #Vorsorgeordner von

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

Sie sollten den Sterbefall möglichst bald beim Renten Service der Deutschen Post melden.

Das Standesamt stellt Ihnen zur Abmeldung bei der Rentenversicherung ein spezielles Exemplar der Sterbeurkunde aus. Falls die Abmeldung nicht vom Bestattungsunternehmen erledigt wird, ist es am einfachsten, sie persönlich in der nächsten Postfiliale vorzunehmen.

Nehmen Sie den Rentnerausweis des Betroffenen beziehungsweise eine Mitteilung über Leistungen aus der Rentenversicherung sowie die Sterbeurkunde mit.

Wie lange erhält der Verstorbene Rente?
Gesetzliche Renten, die der Betroffene zuletzt erhalten hat, werden bis zum Ende des Todesmonats gezahlt. Paragraf 102, Absatz 5 SGB VI regelt hierzu nämlich: „Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.“ Das auf dem Konto des Verstorbenen eingehende Geld geht in die Erbmasse ein beziehungsweise kann zur Deckung entstehender Kosten genutzt werden. Das gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, also für Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten.

Gerade bei Todesfällen am Monatsende kommt es häufig vor, dass auch im Folgemonat noch Rente überwiesen wird. Die zuviel gezahlten Beträge werden in der Regel automatisch zurückgebucht. „Es ist daher ratsam, das Konto des Berechtigten noch für eine Weile bestehen zu lassen“, rät Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Welche Ansprüche hat der hinterbliebene Partner?
Nur für den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner gilt die Regelung des sogenannten Sterbevierteiljahrs. Für die drei Monate nach dem Tod des Rentenbeziehers gelten bei der Witwer- und Witwenrente Sonderregelungen. In dieser Zeit erhalten selbst sehr gut situierte Witwen oder Witwer Hinterbliebenenrente – soweit der Verstorbene eine Altersrente bezog beziehungsweise die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte.

Und: Die Hinterbliebenenrente wird in dieser Zeit in der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenen gewährt. Praktisch bedeutet dies für den – überwiegend anzutreffenden – Fall, dass der Verstorbene bereits Altersrente erhalten hat: Die Altersrente wird nicht nur im Sterbemonat, sondern auch in den folgenden drei Monaten in voller Höhe weitergezahlt.

Erst nach dem Sterbevierteiljahr greifen die eigentlichen Regeln der Hinterbliebenenrente. Als Hinterbliebenenrente wird nur ein Teil der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei der so genannten „großen Hinterbliebenenrente“, die den Betroffenen zumeist zusteht, sind dies 60 beziehungsweise 55 Prozent der (möglichen) Altersrente des Verstorbenen. Einkommen der Witwe oder des Witwers wird dabei auf die Rente angerechnet.

WICHTIGER Unterschied zwischen „alter und neuen Witwenrente“ ist auch die Anrechenart auf die Witwenrente.
Während bei der „alten Witwenrente“ nur:

  • Arbeitslohn
  • Einkünfte aus Selbstständigkeit, Landwirtschaft ….
    angerechnet wird,

wird bei der neuen Witwenrente auch die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung – bAV- angerechnet.

Beim Arbeitslohn der/des Witwe/Witwers kann es auch sinnvoll sein, eine betriebliche Altersversorgung noch zu vereinbaren, damit der Arbeitslohn reduziert wird die Witwenrente nicht gekürzt wird.

Dies muss vor dem Abschluss von einem Berater geprüft werden, der die notwendige Fachkompetenz hat.

Ideale Voraussetzungen für diese Beratung haben Berater, die als

  • Betriebswirt (bAV)
  • mit einer Sachkundeprüfung zum Rentenberater
    haben.

Drei Monatsrenten auf einmal
Nach dem Tod eines Rentenbeziehers kommen auf den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner zahlreiche finanzielle Lasten zu. Daher zahlt die Rentenversicherung auf Antrag die drei vollen Monatsrenten, die der Witwe oder dem Witwer zustehen, auf einmal aus. Die Regelung wird oft „Sterbevierteljahr“ genannt. Offiziell heißt sie Sterbequartalsvorschuss.
Diese Einmalzahlung müssen die Hinterbliebenen innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentenbeziehers beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen.

Wer auf den Antrag verzichtet, erhält die ihm zustehenden drei Renten dennoch – aber eben nicht auf einen Schlag, sondern als drei Einzelrenten.
——
Was gilt im Todesfall bei der Pflegeversicherung?
Die meisten Verstorbenen haben zuletzt Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Zusatztipp —> Sterbequartalsvorschuss:

Sie müssen als Angehöriger die Versicherung über das Ableben des Betroffenen informieren – soweit Sie die bürokratische Abwicklung nicht komplett einem Bestattungsunternehmen übergeben haben.

Nach dem Todesfall stehen Erben bei der ambulanten Pflege unter Umständen noch Zahlungen der Pflegeversicherung zu.

Hat der Verstorbene zuletzt #Pflegegeld erhalten, weil er ganz oder überwiegend von Angehörigen gepflegt wurde, so wird dieses für den vollen Todesmonat gezahlt – auch wenn der Bezieher am Monatsanfang verstorben ist.

Bereits überwiesenes Geld muss also nicht zurückgezahlt werden. Denn Paragraf 37 Absatz 2, Satz 2 SGB XI regelt: „Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.“

Besonderer Tipp—>
Achten Sie auf Nachzahlungen des #Pflegegelds
In vielen Fällen hat sich die gesundheitliche Situation des #Verstorbenen in den letzten Monaten bereits deutlich verschlechtert.

Gegebenenfalls wurde dann bei der #Pflegeversicherung eine Höherstufung, etwa von Pflegegrad 2 in Grad 3 beantragt – und es hat eine Begutachtung statt-gefunden.

In diesem Fall winkt Ihnen noch eine Nachzahlung.

Diese Möglichkeit sollten Sie im Blick haben und gegebenenfalls auch bei der Pflegekasse nachfragen. Erben müssen gegebenenfalls einen Erbschein vorlegen.

Was gilt bei Pflege-Rechnungen, die noch nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingehen?

Wer erbt, erbt auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Sie müssen also als Erbe eingehende Rechnungen bezahlen – wenn Sie die Erbschaft nicht ausschlagen. Das Erbe kann dadurch kräftig geschmälert werden. Doch inzwischen erstattet die Pflegeversicherung auch Rechnungen, die erst nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingegangen sind. Früher blieben Erben nach dem Tod der Betroffenen auf den alten Rechnungen sitzen.
Rechnungen müssen zunächst bezahlt werden. Dann erfolgt – auf Antrag – die Erstattung.

Um solche Erstattungsleistungen geht es. Das betrifft etwa

  • Hilfsmittel,
  • die Verhinderungspflege,
  • den Entlastungsbetrag,
  • und Leistungen zur Wohnungsanpassung.

Wie lange zahlt die Pflegeversicherung nach dem Tod?

Hat der Verstorbene entsprechende Leistungen in Anspruch genommen, so werden entsprechende Rechnungen von dessen Pflegeversicherung auch noch übernommen, wenn diese nach dessen Tod eingehen.

Das regelt Paragraf 35 SGB XI. Danach können Angehörige die Rechnungen „innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Berechtigten“, also des Pflegebedürftigen, bei dessen Pflegekasse einreichen.

Beispiel: Ein Pflegebedürftiger verstirbt am 1. November 2022. Die Rechnungen für Erstattungsleistungen der Pflegeversicherung können Erben die Rechnungen bis Ende Oktober 2023 einreichen. Dabei kann es um etliche tausend Euro gehen.

Wichtig: Rechnungen eines Pflegedienstes, die dieser gestellt hat, weil über das gesetzliche Sachleistungsbudget hinaus Leistungen in Anspruch genommen wurden, werden auch nach dem Tod des Pflegebedürftigen nicht erstattet. Diese Rechnungen müssen aus dem Erbe beglichen werden.

Übrigens: Sehr hilfreich bei der rechtlichen Vorsorge ist der #Notfallordner – #Vorsorgeordner von

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

In diesem Notfallordner finden Sie auch wichtige Checklisten, die im Todesfall dringend beachtet werden müssen

12 Private Krankenversicherer besser als ausreichend

18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

In einem aktuellen Rating privater Krankenversicherer gelangen achtzehn Anbieter nicht über die Note „ausreichend“ hinaus. Auch mauern noch immer viele Anbieter bei wichtigen Daten für die Wahl der Versicherungsnehmer. Versicherungsbote hat sich Ergebnisse angesehen.

Private Krankenversicherer haben es nicht leicht. Denn zwar zeigte sich die Corona-Pandemie zumindest in den Bilanzen der PKV-Unternehmen milder als gedacht: Kosten der Pandemie neutralisierten sich durch aufgeschobene Behandlungen in anderen Bereichen (Versicherungsbote berichtete). Aber schon die Politik des billigen Geldes mit dauerhaften Niedrigzinsen sowie die hohen Teuerungen im Gesundheitssystem machten in 2021 umfangreiche Beitragsanpassungen notwendig (Versicherungsbote berichtete). Auch tritt die Branche beim Absatz von Vollversicherungen seit Jahren auf der Stelle (Versicherungsbote berichtete). Nun droht durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine neues Ungemach.

Könnten doch Energiekrise und steigende Inflation dazu führen, dass viele Selbstständige ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen – sie würden wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Auch besteht die Gefahr, dass mehr Menschen aufgrund finanzieller Sorgen in den Basis-Tarif oder gar den sogenannten Notlagen-Tarif wechseln. Ob und in welchem Ausmaß solche Szenarien Wirklichkeit werden, ist zwar derzeit noch nicht abzusehen.

Altersrente Flexirente Vorruhestand

Anbieter-Vergleich als Entscheidungshilfe

Gerade aber in derart unsicheren Zeiten kann ein Vergleich verschiedener PKV-Versicherer eine wichtige Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Unternehmens sein. Die Auswahl will gut überlegt sein – die Wahl einer Krankheitskostenvollversicherung ist oft eine Wahl auf Lebenszeit. Die Experten des MAP-Report wollen dies mit einer Neuauflage ihres umfangreichen PKV-Ratings unterstützen.

Was wurde gemacht?

Drei Bereiche, zu denen es bereits Teilratings beim MAP-Report oder im Hause der MAP-Herausgeber Franke und Bornberg gibt, wurden zu einem Gesamtrating zusammengeführt:

• Ein erster Bereich ist der Service mit Bewertungsinhalten wie Prozess-, Storno- und Beschwerdequoten. Punkte in diesem Teilrating können aber auch für das Gesundheitsmanagement und die Transparenz erworben werden. Die Servicekennzahlen geben Auskunft darüber, ob eine kundengerechte Beratung, Bedienung und Schadenregulierung stattfindet

• Ein zweiter Bereich widmet sich der Bilanz privater Krankenversicherer. Zehn Kennzahlen repräsentieren diesen Bereich. Kennzahlen zur Bilanz betreffen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens – sie geben in Zeiten des demografischen Wandels Auskunft darüber, ob private Krankenversicherer verlässlich kalkulieren und wirtschaften.

• Ein dritter Bereich betrifft den Vertrag – mit Inhalten wie Beitragsentwicklung und Flexibilität. So wollten die Ratingexperten errechnen, wie sich Bestandsbeiträge in der Vollkostenversicherung, in der Restkostenversicherung sowie in der stationären Zusatzversicherung entwickelten. Bei den Vertragskennzahlen wurden hierfür die Vertragsverläufe jeweils für den Zeitraum von dem Jahr 2000 bis 2022 und für die Jahre 2005 bis 2022 untersucht. Zudem fließen sowohl prozentuale sowie absolute Beitragsentwicklungen in die Bewertung mit ein.

Für alle Teilbereiche wurden Punkte vergeben – in der Summe aller Bereiche konnten so 100 Punkte erreicht werden. Die Gewichtung der Bereiche veranschaulichen die Experten unter folgender Grafik

(s. Grafik)

Wie aber schnitten die Unternehmen im Spiegel dieser Bewertung ab? Mit Blick auf das Gesamtrating hat sich der letztjährige Befund der Ratingexperten kaum gebessert. Denn nur zwei PKV-Unternehmen erhielten die Bestnote mmm+ („hervorragend“) – diese wurde vergeben, wenn man mindestens 85 Punkte von 100 Punkten erreicht. Ein hervorragendes Abschneiden wurde der Debeka bescheinigt (mit 86,40 Punkten) und wurde der Signal Iduna bescheinigt (mit 85,00 Punkten).

Zudem erreichten sieben Versicherer die Bewertung mmm („sehr gut“) – hierfür mussten mindestens 75 Punkte erreicht werden. Drei Versicherer erreichten außerdem ein mm („gut“). Damit ist die Zahl der Unternehmen, die besser abschnitten als mit der schlechten Bewertung „ausreichend“, aber schon vollständig.

Sechzig Prozent der Unternehmen mit der schlechtesten Bewertung

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten

⁃ Allianz,

⁃ Alte Oldenburger,

⁃ Barmenia,

⁃ Concordia,

⁃ Debeka,

⁃ HanseMerkur,

⁃ LVM,

⁃ VGH Provinzial,

⁃ SDK,

⁃ Signal Iduna,

⁃ Württembergische).

Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab

⁃ Arag,

⁃ Axa,

⁃ Continentale,

⁃ DEVK,

⁃ DKV,

⁃ Generali,

⁃ Hallesche,

⁃ HUK-Coburg,

⁃ Inter,

⁃ LKH,

⁃ Münchener Verein,

⁃ Nürnberger,

⁃ VRK).

Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden

⁃ Bayerische Beamtenkranken

⁃ Gothaer,

⁃ Mecklenburgische,

⁃ UKV,

⁃ Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten:

„Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

• 18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten (Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia, Concordia, Debeka, HanseMerkur, LVM, VGH Provinzial, SDK, Signal Iduna, Württembergische). Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab (Arag, Axa, Continentale, DEVK, DKV, Generali, Hallesche, HUK-Coburg, Inter, LKH, Münchener Verein, Nürnberger, VRK). Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden (Bayerische Beamtenkranken, Gothaer, Mecklenburgische, UKV, Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten: Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

Haushaltsauflösung kann Unternehmereigenschaft bedeuten.

Haushaltsauflösung kann #Unternehmereigenschaft bedeuten.

Angenommen, Du erwirbst bei einer Haushaltssuflösung unterschiedliche Dinge und verkaufst sie bei eBay.

Dann ist das ggf. eine Unternehmertätigkeit.

Ob dies auch bei einer Haushaltsauflösung von Verwandten oder Bekannten gilt, die gestorben sind?

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Fest steht, dass der #Verkauf bei #eBay & Co bei 100 Artikel pro Jahr steuerpflichtig ist.

Unternehmer­eigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform „ebay“

Der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über „ebay“ veräußert, eine nachhaltige und damit umsatz­steuer­rechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuer­gesetzes (UStG) ausübt.

Die Klägerin erwarb bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internet-Auktions-Plattform „“ in ca. 3.000 Versteigerungen und erzielte daraus Einnahmen von ca. 380.000 €.
Verkäufe sind umsatzsteuerpflichtig

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de

Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.04.2012 – V R 2/11 entschieden, dass dies als nachhaltige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist.

Der BFH hat in seiner Zurückverweisung dem Finanzgericht aber aufgegeben, bisher fehlende Feststellungen zur Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG nachzuholen.

Danach wird bei einem Wiederverkäufer, der gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert und an den diese Gegenstände – wie hier im Rahmen von privaten Haushaltsauflösungen – geliefert wurden, ohne dass dafür Umsatzsteuer geschuldet wurde, der Umsatz nicht nach dem Verkaufspreis, sondern nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt.

Fehlende Aufzeichnungen über Einkäufe stehen nach dem Urteil des BFH der Differenzbesteuerung nicht zwingend entgegen, so dass dann zu schätzen sein kann.

Ist auf dieser Grundlage die Differenzbesteuerung anzuwenden, kommt es zu einer erheblichen Minderung des Steueranspruchs.

Keine höhere Erwerbs­minderungs­rente für Bestandsrentner

Keine höhere #Erwerbs­minderungs­rente für #Bestandsrentner

Vom Gesetzgeber angeführte Gründe für Differenzierung zwischen Bestands- und #Neurentnern sind sachlich nachvollziehbar und nicht willkürlich

#Rentner, deren #Erwerbs­minderungs­rente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine #Neuberechnung ihrer #Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen

Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer #Rente #Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht.

Die in den beiden #Revisionsverfahren klagenden Rentner erhalten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die einer weiteren #Erwerbstätigkeit entgegenstehen, bereits seit 2004 beziehungsweise 2014 eine Rente wegen voller #Erwerbsminderung. Sie gehören damit zur Gruppe der Bestandsrentner.

Nach den in den Jahren 2018 und 2019 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen kommen die – teilweise erheblichen – Verbesserungen bei der Berechnung der #Erwerbsminderungsrenten nur den Neurentnern zugute.

Die Kläger forderten eine Gleichbehandlung und deshalb eine Berücksichtigung der verlängerten #Zurechnungszeiten auch bei ihren Renten.

Der #Rentenversicherungsträger und die #Vorinstanzen lehnten das ab.

#BSG verneint Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes

Das BSG konnte sich nicht davon überzeugen, dass die Begrenzung der zum 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 eingeführten Leistungsverbesserungen auf die ab diesen Stichtagen neu hinzukommenden #Erwerbsminderungsrentner dem #Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes widerspricht. Bei Anwendung des vom #Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsmaßstabs für solche #Stichtagsregelungen war ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz nicht feststellbar.

Die vom Gesetzgeber angeführten Gründe für die Differenzierung zwischen Bestands- und Neurentnern sind sachlich nachvollziehbar und nicht willkürlich.

Es entspricht einem Strukturprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung, dass Leistungsverbesserungen ebenso wie Leistungskürzungen grundsätzlich nur für neu bewilligte Renten gelten.

Entscheidung des #Bundesverfassungsgerichts nicht erforderlich

Der Gesetzgeber durfte auch auf den erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand bei sofortiger Einbeziehung der Bestandsrentner abstellen.

Zudem war zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mittlerweile für die Bestandsrentner einen Zuschlag zu ihrer und ebenso zu einer daran anschließenden Altersrente eingeführt hat, der ihnen ab dem 1. Juli 2024 zustehen wird.

Das BSG hat deshalb davon abgesehen, die Verfahren – wie von den Klägern gefordert – auszusetzen und eine Entscheidung des #Bundesverfassungsgerichts einzuholen, ob die gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist.