Höchstrente bis 3.500 Euro möglich

aber nur in einem Ausnahmefall, der wahrscheinlich nur 5 Mal vorkommt.

Eine hohe Rente im Alter? So sind 3000 Euro möglich. Und sogar auch 3.500 Euro.

In Deutschland haben es Rentner:innen schwer, gesetzliche Alterseinkünfte von mehr als 3.000 Euro zu bekommen. Das hat die FAZ berechnet. Demnach bekommen lediglich 50 Rentner:innen in Deutschland eine Rente von mehr als 3.000 Euro – gesetzlich wohlgemerkt.

Die Deutsche Rentenversicherung wollte das auf Nachfrage nicht bestätigen, schreibt das Blatt weiter. Aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung gehe nur hervor, dass es bei 50 Fällen sehr wahrscheinlich sei, dass sie mehr als 3.000 Euro Rente haben. Die offizielle Staffelung der Rentenversicherung geht nur bis 2.400 Euro im Monat. Wie viel der höchstbeziehende Rentner:innen in Deutschland bekommt, mag die Versicherung nicht sagen.

„Wohl aber, dass derzeit nur 0,6 Prozent der Rentner:innen mehr als 2.400 Euro Auszahlbetrag im Monat haben. Also einer von 160. Und da sind Steuern und Krankenversicherung noch nicht einmal abgezogen“, heißt es weiter.

Wie kommt man auf 3.000 Euro Rente?

Und wie berechnet sich die Rente? Nun, in diesem Jahr für rund 43.000 Euro Bruttojahreseinkommen – das ist das deutsche „Durchschnittsentgelt“ – einen Entgeltpunkt. Der ist aktuell rund 36 Euro Rente wert

Beiträge eingezogen werden bis zu einem Jahreseinkommen von 87.600 Euro im Jahr (umgerechnet 7300 Euro im Monat). Wer das schafft, bekommt gut zwei Entgeltpunkte pro Jahr. Wer 45 Jahre immer an der Obergrenze verdient hat, kommt auf gut 90 Entgeltpunkte und damit mehr als 3200 Euro Rente.  

Und es kann sogar noch eine höhere Rente gezahlt werden.

Ein rentennaher Versicherter bezahlte auf Antrag vom letzten Jahr im Jahr 2022 und 2023 einen Gesamtbeitrag von Brutto 65.000 Euro in die GRV.

Der Nettoaufwand (abzüglich Steuervorteil von rund 42 %, 27.300 Euro) war der Nettoaufwand 37.700 Euro).

Dies bringt nochmals eine um ca 300 Euro höhere Rente, so dass die Bruttorente 3.500 Euro beträgt.

Allerdings gehen davon noch bei gesetzlich Versicherten Kranken- und Pflegepflichtbeiträge weg. Ebenso ist die Rente zu versteuern.

Auf der anderen Seite steigt die gesetzliche Rente auch für die Sonderzahlung an.

Die Rentensteigerung ist von der Entwicklung des aktuellen Rentenwertes abhängig. Und dieser aktuelle Rentenwert wird durch die steigenden Gehälter (besonders durch die Inflation) weiter sogar überproportional ansteigen.

Dividiert man den Nettoeinmalbeitrag 37.700 Euro durch die mtl. Rentenerhöhung von 300 Euro, dann wäre der Break Even nach 11,48 Jahren.

Berechnet man die unter Berücksichtigung von KVdR-Mehrbeitrag und Pflegepflichtbeitrag, dann sinkt die Bruttorente auf 240 Euro. Der Break Even wäre dann nach 13,09 Jahren erreicht.

Berechnet man darüber hinaus, dass die Steuer in der Rente bei 30% wäre, dann würde die Rente um 90 € geringer. Die Rente wäre dann netto bei 150 Euro Netto.

Allerdings ist nicht zu vernachlässigen, dass die Rente durch die Erhöhung des aktuellen Rentenwertes dynamisch wächst; und dies durch die Inflation und Gehaltssteigerungen stärker, als in der Vergangenheit.

Hier kurze Übersicht aktueller Rentenwert (West)

2002: 25,86 €

2012: 28,07 €

2022: 36,02 €

2023: 37,60 €

Innerhalb von 21 Jahren ist der aktuelle Rentenwert um 45 % gestiegen.

Unterstellt man „nur“ diese Steigerung, dann steigt die Rente von Brutto 300 € auf 435 € (Netto/Netto auf ca 220 Euro).

Im schlechtesten Beispielfall wäre der Break-Even nach knapp 17 Jahren erreicht.

Bei Rentenbeginn mit 65 wäre mit 82 Jahren die Sonderzahlung „rentabel“ gewesen.

Wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt wäre dies ebenso noch zu berücksichtigen.

Geht man davon aus, dass dieser Versicherte in 2 Jahren in Rente geht, wird der aktuelle Rentenwert wohl dann bei rund 41 stehen wird, dann ergibt sich bis dahin eine mtl. Rente von 3.983 € (Berechnung: 3.500€ /36,02×41).

Bestimmte Medikamente können die Lebenserwartung verlängern

Neue Forschungsergebnisse zur Lebenserwartung

Metformin, Ozempic und mRNA – Die Wirkung auf den #Alterungsprozess —>

Die Wissenschaft hat inzwischen den menschlichen Alterungsprozess verstanden und ist sich einig, dass dieser Prozess grundsätzlich beeinflussbar ist.

In der „Geroscience“

(dies ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Biologie des Alterns befasst)

wurden erstaunliche Fortschritte erzielt.

In einer Studie mit Diabetikern wurde herausgefunden, dass Diabetiker, die das Medikament Metformin erhalten,

nicht nur eine höhere Lebenserwartung aufweisen als Diabetiker, die mit anderen Medikamenten behandelt werden,

sondern auch eine höhere Lebenserwartung aufweisen als Menschen, die keinen Diabetes haben.

Einen Dank an Herrn Prof. Jochen Russ vom ifa Ulm.

Dieses Medikament scheint einen #Einfluss auf den #Alterungsprozess zu haben, der derzeit genauer erforscht wird.

(Link -> https://www.ifa-ulm.de/fileadmin/user_upload/download/vortraege/2023_ifa_Russ_Die-Zukunft-der-Lebenserwartung-Wissen-wir-eigentlich-wie-wenig-wir-wissen_DGVFM-DAV-Jahrestagung.pdf )

Metformin erhalten Diabetiker, damit der Blutzucker durch Tabletteneinnahme gesenkt wird.

Aber auch andere Medikamente verlängern mindestens die Lebenserwartung

Der Unterschied zwischen persönlicher Lebenserwartung und der allgemeinen durchschnittlichen Lebenserwartung ist, dass bei der persönlichen Lebenserwartung zwar die eigene Lebenserwartung steigt, allerdings die nicht über die Lebenserwartung anderer gesunden Studiengruppen.

So steigt die persönliche Lebenserwartung durch Reduzierung des Bauchfettes an, allerdings steigt sie nicht über die Lebenserwartung anderer Personen, die kein oder weniger Bauchfett haben.

Die Reduzierung des Bauchfettes führt zur Reduzierung des Krebsrisikos und des Risikos von Herzinfarkt.

Das Medikament Ozempic sorgt für eine Gewichtsreduktion um 10-15 % pro Jahr und sogar um 20-30 %, wenn dies mit Ausdauertraining gepaart ist.

Eine Testperson hatte Anfang Februar 2023 noch 131 kg (Körpergröße 1,89 m). Am 29.4.2023 hatte diese Testperson noch 117,8 kg.

Dieser Effekt kam durch Ozempic mit täglichem Crosstraining (anfangs 30 Minuten, gesteigert auf 2 Stunden nach 3 Wochen).

Ozempic reduziert deutlich das Fettgewebe, allerdings ist eine Verlängerung der Lebenserwartung – im Vergleich zu anderen normal gewichtigen Menschen – noch nicht erbracht. Hier ist im Übrigen anzumerken, dass die Lebenserwartung bei einem um 10% übersteigenden BMI länger ist, als bei dem BMI-Idealwert von 18,5 bis 24.

Anders ist dies bei Metformin. Hier wurde bereits wissenschaftlich bewiesen, dass das Medikament Metformin die allgemeine Lebenserwartung verlängert.

Bei bestimmten Diagnoseverfahren ist auch mit der persönlichen Verlängerung der Lebenserwartung zu rechnen, allerdings nicht im Vergleich einer gesunden Testgruppe. So hat die mRNA-Forschung bereits vor Corona die Effekte der Krebszellen untersucht. Hintergrund: gesunde menschliche Zellen teilen sich altersabhängig langsamer, wobei ältere Krebszellen diesen Alterungsprozess nicht so stark kennen.

Im Rahmen der mRNA-Forschung konnte man eine individuelle Krebstherapie entwickeln, wodurch die Heilungschancen extrem verbessert wurden. Allerdings war hier das Problem, die individuelle Krebsstruktur schnell zu erkennen. Es war ein Wettlauf mit der Zeit, denn wenn der Krebs schneller wächst, als die Diagnostik die Struktur der Krebszelle erkennt, dann hilft die individuelle Krebstherapie natürlich seltener.

Inzwischen konnte die Diagnostik – dank der Corona-mRNA-Impfung – erheblich beschleunigt werden, so dass eine individuelle Krebstherapie nicht erst nach 1-2 Jahren, sondern nach 4-8 Wochen durchgeführt werden kann.

Schaut man in die zukünftige Entwicklung im Bereich Krebs, dann ist die mRNA-Forschung und Anwendung für die persönliche Lebenserwartung von Krebspatienten lebensverlängernd, allerdings ändert sich dadurch die Lebenserwartung von gesunden Menschen (NOCH) nicht.

Die Lebensverlängerung von gesunden Menschen durch Medikamente zu übertreffen ist bisher nur durch Metformin bekannt, könnte aber durchaus auch durch die zukünftige mRNA-Forschung und späterer mRNA-Impfung erfolgen.

Es wird spannend, welche Medikamente den Jungbrunnen fördern.

Natürlich gibt es noch andere Maßnahmen, die für eine höhere Lebenserwartung sorgen. Hierzu gehören auch die Schlafmasken bei Schlafapnoe. Was vor rund 25 bis 30 Jahren noch als „Schnarchen“ abgetan wurde, wird heute oft als Schlafapnoe diagnostiziert. Unbehandelte Schlafapnoe führt zu einem 60-fachen Risiko von Herzinfarkt oder Schlaganfall. Grund: Atemaussetzer (teilweise 30 Sekunden bis 1,5 Minuten) halten den Körper auch bei Nacht in Alarmbereitschaft, so dass die Organe keine richtige Entspannungsphase haben.

Deutlich wird dies bei der Blutsauerstoffversorgung. Dauerhafte Nachtwerte in der Schlafphase unter 90 sind dringend zu behandeln.

Nach 3-4 Wochen hat man sich an die Schlafmaske gut gewöhnt…

Unbehandelte Sauerstoffversorgung in der Schlafphase kann durchaus auch Demenz fördern. Ein mögliches Anzeichen für Schlafapnoe ist auch die verstärkte Nierentätigkeit und der nächtlicher Harndrang.

Finanzanlagen richtig gestalten

Transparenzpflicht der Kosten bei Lebensmitteln und Non-Food

Preisanstieg bei Lebensmitteln und anderen #Verbrauchsprodukten hat nur gering mit dem russischen Angriffskrieg oder Verteuerung der Energie zu tun.

Die größten #Kostenpunkte im #Einzelhandel sind #Arbeitskräfte, #Verkaufsflächen, #Werbung und #Vertrieb.

Eine #Offenlegungspflicht würde dafür sorgen, dass der Verbraucher erkennt, wie viel Kosten für welchen Bereich entstehen.

Mindestens die Offenlegung der #Kosten für #Werbung und #Vertrieb würde für mehr Wettbewerb sorgen.

Eine vergleichbare Transparenz der Kosten wird seit Jahrzehnten bei #Finanzprodukten schon vollzogen.

Mit welcher Begründung ist die #Transparenz bei #Finanzprodukten gesetzlich vorgeschrieben, aber nicht bei Lebensmitteln und anderen Verbrauchsprodukten, obwohl im Laufe eines Lebens der Verbraucher mehr Geld für Lebensmittel und Verbrauchsgüter ausgibt, als für Finanzprodukte.

Würden die Lebensmittelpreise – wie in Schweden – wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt, dann würde der Verbraucher auch für andere Produkte wieder mehr Geld übrig haben (zB Gebrauchsgüter).

Die meisten #Milliardäre gibt es übrigens bei den Firmen, die Lebensmittel und andere Verbrauchsprodukte verkaufen oder herstellen.

Und große

  • -#Discountfirmen wie #Aldi, #Lidl, #Rewe, #Netto, #Penny, #Norma
  • Drogeriemarktketten wie dm, Rossmann
  • Hersteller von Verbrauchsprodukten wie beispielsweise #Nestlé, #Danone, #Kraft #Heinz, #Mondelez, #Coca-#Cola, #Unilever
  • sowie bestimmte Hersteller – beispielsweise #Ritter #Sport – haben im letzten Jahr durch Preiserhöhung richtig Kasse gemacht, obwohl sie immer noch #Schokolade nach #Russland verkaufen. Nach dem Motto: „#RitterSport für glückliche russische Kinder, damit Russland Zoll/Steuern für die Finanzierung des russischen Angriffskrieges einnimmt und dadurch dann ukrainische Kinder ermordet oder entführt werden.

verdienen an der Preissteigerung weitere Milliarden.

Die Energiepreise sind inzwischen wieder etwas gefallen. Ebenso sind die Lieferketten in sehr vielen Bereichen wieder normalisiert.

Unternehmen nutzen die Gunst der Stunde, um Verbraucher abzuzocken.

Hier ist

  • das #Bundesministerium für #Ernährung und #Landwirtschaft
  • #BMUV: #Bundesministerium für #Umwelt, #Naturschutz, nukleare Sicherheit und #Verbraucherschutz – zuständig für den Verbraucherschutz

gefordert.

Bundesminister/in #Steffi #Lemke und #Cem #Özdemir müssen im Rahmen der Transparenz dafür sorgen, dass mindestens die indirekten Herstellungs-, und Händlerkosten aus den Bereichen Werbung, Vertrieb und Betrieb ausgewiesen werden.

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus.de e.V. fordert

  • BMUV: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – zuständig für den Verbraucherschutz
  • sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – namentlich Cem Özdemir

dazu auf, die Offenlegungspflicht bei Food- und Nonfoodkosten in den Bereichen Werbung und Vertrieb gesetzlich zu verankern. Diese Offenlegungspflicht sollte zumindest ab mittlere Betriebe gelten (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz).

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Das-Maerchen-dass-Lebensmittel-teuer-sein-muessen-article24077278.html

Vorsicht vor PowerPlate & Co.

Sport kann Mord sein – Vibrationsmaschinen und die Kontraindikationen

Sport ist gesund. Allerdings gibt es Sportgeräte und sportliche Aktivitäten, die in Fitnessstudio mit Vorsicht zu genießen sind.

Selbst auf den Herstellerseiten wird darauf hingewiesen.

Die Fitnessstudios warnen selten davor und weisen auch nicht auf die Kontraindikationen hin. Beim Probetraining wird auch meistens nicht auf diese Kontraindikationen hingewiesen. Ebenso befindet sich kein Warnhinweis oder Hinweisschild bei diesen #Vibrationsmaschinen.

Allerdings gibt es auch gute #Fitnessclubs, die auf die Gefahren vor den Vibrationsmaschinen bei bestimmten Vorerkrankungen hinweisen.

Studiobetreibern ist allerdings auch oft nicht bewusst, dass die absichtlich fehlende Aufklärung zu Regress im Leistungsfall führen kann, der in bestimmten Fällen sogar trotz bestehende Haftpflichtversicherung zur Nachhaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers eines Studios führen kann. Ebenso könnte das Gewerbeaufsichtsamt bei fehlenden Warnhinweisen Bußgelder verhängen.

Bei Power Plate – heißt übersetzt „Kraft-Platte“ – werden durch multidimensionale Vibrationen im Körper bis zu 2.400 Muskelkontraktionen pro Minute aktiviert. Auf den ersten Blick hört es sich interessant an. Allerdings führen diese Vibrationen auch zu nicht gewollten Reaktionen im Körper.

Vibrationsplatte PowerPlate Fitness Studio
Vibrationsplatte PowerPlate Fitness Studio

POWER PLAT Kontraindikationen

Bestimmte Personen dürfen diese Geräte nicht benutzen. Folgende Erkrankungen führen zu einer Kontraindikation

Absolute Kontraindikationen
– akute Erkrankungen und entzündliche Prozesse
– Thrombose
– frische Wunden sowie Operationen, die weniger als 6-8 Wochen her sind
– Implantate, die jünger als 6 Monate sind
– Stents, die jünger als 6 Monate sind 
– höhergradige Osteoporose mit Frakturen
– unbehandelter Bluthochdruck
– schwere Diabetes mit Mikroangiopathien / Gangräne /
– diabetischer Fuss
– Schwangerschaft
– Hirnschrittmacher
– Krebs
– Tumore

Relative Kontraindikationen:

  • Nicht akute Rückenschmerzen
  • Stents, bzw. Bypäse, die älter als 6 Monate sind Implantate (Prothesen), die älter als 6 Monate sind
  • Gallen und Nierensteine
  • Arthrose
  • Epilepsie
  • Dreh-, Lagerungsschwindel, Bewegungskinestosen Prolaps, Spondylolyse, Scheuermann
  • Kardiovaskuläre Erkrankungen, Bypass
  • Metallische oder keramische „Einbauteile“
  • Gallen- und Nierensteine, Diabetes
  • Tumore


Bevor Sie mit den Power Plate Programm beginnen, lassen Sie sich von einem Arzt gründlich untersuchen.

Wenn Sie sich während der Power Plate Übungen unwohl oder unsicher fühlen, unterbrechen Sie das Training und wenden sich an Ihren Personal-Trainer.

Bei Vorliegen einer oder mehrerer relativer Kontraindikationen kann das Power Plate Training bei einer med. Indikation nach Absprache mit dem Arzt durchgeführt werden.

Dies gilt nicht nur für POWERPlate, sondern grundsätzlich alle Vibrationsplatten. Beispiele hierfür finden Sie bei google ( Link: https://www.google.com/search?q=Vibrationsplatten&rlz=1C1UEAD_deDE1018DE1018&ei=SmY9ZJvIBdaE9u8PgYaR2AY&ved=0ahUKEwiblcCQnrH-AhVWgv0HHQFDBGsQ4dUDCA8&uact=5&oq=Vibrationsplatten&gs_lcp=Cgxnd3Mtd2l6LXNlcnAQAzIFCAAQgAQyBQgAEIAEMgUIABCABDIFCAAQgAQyBQgAEIAEMgUIABCABDIFCAAQgAQyBQgAEIAEMgUIABCABDIFCAAQgAQ6BwgAEIoFEEM6CwguEIMBELEDEIAEOhEILhCDARDHARCxAxDRAxCABDoOCC4QgAQQsQMQxwEQ0QM6CAgAEIAEELEDOhEILhCABBCxAxCDARDHARDRAzoLCC4QigUQsQMQgwE6CwguEIAEELEDEIMBOgsIABCABBCxAxCDAToFCC4QgAQ6CwguEIAEEMcBEK8BOgoIABCKBRCxAxBDOgsIABCKBRCxAxCDAUoECEEYAFAAWMUfYK8laABwAXgAgAFWiAHjCJIBAjE3mAEAoAEBwAEB&sclient=gws-wiz-serp )

Künstliche Intelligenz

KI verändert die Welt und die Arbeitsplätze.

Ob #Kundenberatung, #sachbearbeitung, #Lehrtätigkeit, durch die #künstliche #Intelligenz – #KI – werden in den kommenden 15 Jahren viele berufliche Tätigkeiten durch KI erledigt. Der Fachkräftemangel wird diese Entwicklung beschleunigen.

Ob es immer ein Segen sein wird, bezweifeln viele Menschen.

KI wird aber auch viele neue Berufe entstehen lassen.

Und bestimmte Berufsfelder werden wieder stärker nachgefragt. So sind #handwerkliche oder auch #pflegerische Tätigkeiten durch KI nicht zu ersetzen.

Ebenso werden alle beruflichen Tätigkeiten um die Informatik verstärkt benötigt werden.

Im Zusammenwirken mit dem #autonomen #Fahren und #KI wird die Welt in den kommenden 15 Jahren stärker die Welt verändern, als die Erfindung des Smartphone.
Wenn man bedenkt, wie das iPhone (Erstverkauf 2006) innerhalb von 15 Jahren das Verhalten der Menschen und die möglichen Nutzungsmöglichkeiten das tägliche Leben verändert hat, ist die KI ein richtiger Quantensprung.
Wie jede neue Erfindung hat auch jede Münze zwei Seiten.
Hier ein Beispiel:

„Fedha“ auf Abruf verfügbar
Kuwait präsentiert erste KI-
Nachrichtensprecherin
Viel wird noch darüber spekuliert, welche Berufe künftig künstlichen Intelligenzen weichen. Die „Kuwait Times“ setzt bereits eine KI als Moderatorin ein. Vorerst präsentiert „Fedha“, wie das Programm heißt, Nachrichten in sozialen Medien. Der stellvertretende Chefredakteur sieht iedoch großes Potenzial.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/technik/Kuwait-praesentiert-erste-KI-Nachrichtensprecherin-article24050477.html

Witwenrente-Erziehungsrente Voraussetzungen

Witwenrente: Wie lange man verheiratet gewesen sein muss, um sie zu bekommen

Der Tod eines Ehepartners oder einer -partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Wie lange muss man verheiratet sein, um dessen Rente zu erhalten?

Stirbt der eigene Ehepartner oder die Ehepartnerin, steht neben den psychischen Folgen auch oftmals die wirtschaftliche Zukunft infrage.

Kann sich der Hinterbliebene Haus und Hof noch leisten?

Die Überlebenden Partner können nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin einen Anspruch auf Witwenrente haben.

Wie lange müssen Ehepartner für den Erhalt der Witwenrente verheiratet sein?
Neben dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin sind für den Erhalt der Witwenrente noch einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Mit dem oder der Verstorbenen muss eine Ehe oder Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtliche Partner mit eingetragener Lebenspartnerschaft) geführt worden sein.

Wie die #Deutsche #Rentenversicherung schreibt, müssen #Paare zum #Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft gewesen sein.

Wer diesen Zeitraum nicht erfüllt, kann keine Witwenrente erhalten. Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel.

Der #Rentenanspruch bei einer kürzeren Ehedauer als ein Jahr besteht, wenn der Ehe- oder Lebenspartner bei einem Unfall verstorben ist oder durch ein Ereignis, das bei der Eheschließung nicht absehbar war.

Generell muss der verstorbene Ehepartner oder die Ehepartnerin jedoch selbst einige Voraussetzungen erfüllen.

Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre über die Rentenversicherung versichert gewesen sein, also eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Auch hier ist die Wartezeit nicht erforderlich, wenn der Ehepartner oder die Partnerin durch einen Unfall verstorben ist.

Der Wegfall der Wartezeit gilt auch, wenn der Verstorbene schon eine Rente bezogen hat.

Wie hoch ist die Witwenrente für Hinterbliebene?
Eine letzte Voraussetzung für einen Erhalt der Witwenrente ist, dass der oder die Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat.

Doch wie hoch ist die Witwenrente überhaupt? Das hängt ganz vom Alter der Hinterbliebenen ab. Wer unter 47 Jahren alt ist und weder erwerbsgemindert ist noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Die beträgt in der Regel 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder die -partnerin zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte. Die kleine Witwenrente wird für maximal zwei Jahre ausgezahlt

Das sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente:

Tod des Ehepartners, der Ehepartnerin/Lebenspartners, Lebenspartnerin

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen, kann die kleine Witwenrente unbegrenzt bezogen werden.

Wer mindestens 47 Jahre alt ist, kann die große Witwenrente bekommen.

Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen.

Die Witwenrente kann ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat erhalten werden – für den Sterbemonat gibt es noch die volle Rente.

Hat der Ehepartner oder die Ehepartnerin noch keine Rente erhalten, beginnt die Witwenrente schon am Todestag.

Hinterbliebene sollten sich zudem über das Sterbevierteljahr informieren.

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und der überlebende Ehepartner 47 Jahre oder erzieht ein Kind, dann wird die große Witwenrente geleistet.

Wer nicht mehr mit dem Verstorbenen verheiratet war und unverheiratet noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf eine Erziehungsrente (§47 SGB VI). Die Erziehungsrente ist eine Rente, die wegen Todes geleistet wird. Bei dieser Rente handelt es sich jedoch um eine Versichertenrente, also um eine Rente, welche aus dem Versicherungskonto des Anspruchsberechtigten und nicht aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen geleistet wird.

Die Erziehungsrente gibt es für Geschiedene mit minderjährigen Kindern, deren Ex-Partner gestorben ist und die nicht wieder geheiratet haben. Das gilt nicht nur für geschiedene Ehepartner, sondern auch für Menschen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.

Die Erziehungsrente für Hinterbliebene fällt so hoch aus wie eine Rente bei voller Erwerbsminderung. Allerdings wird sie bis zu einem Alter von 63 Jahren durch Abschläge vermindert. Außerdem reduziert sie sich entsprechend der Höhe des Einkommens.

Auf die Witwenrenten und die Erziehungsrenten werden allerdings andere Einkommen angerechnet. Dies ergibt sich aus §97 SGB VI in Verbindung mit § 18a SGB IV., bzw auch daraus, ob es sich um Altregelungen oder „Neuregelungen“ handelt (§314 SGB VI).

So werden bei der Altregelung die Zahlung der betrieblichen Altersversorgung nicht angerechnet.

Beispiel: Die Witwe erhält aus ihrer Altersrente mtl. 1.000 Euro und eine betriebliche Altersrente von 700 Euro.
Durch die Altregelung wird eine Witwenrente wohl nicht gekürzt, da die eigene Altersrente den Freibetrag nicht übersteigen wird (Bei der Altersrente wird nach §18 a SGB IV noch eine pauschale Kürzung berechnet, so dass der Freibetrag noch nicht überschritten wird).
Bei der Neuregelung wird wohl eine Witwenrente gekürzt.

Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro

Die exakte Höhe der anzurechnenden Einkommensanteile werden nach §18 a SGB IV berechnet.

Sofern der Ehepartner stirbt oder der Ex-Ehepartner verstirbt, macht es auf jeden Fall Sinn mit einem Rentenberater (mit Sachkundenachweis nach RDG) einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Dies ist auch dann der Fall, wenn der überlebende Ehepartner noch berufstätig ist und momentan die Freibeträge für die Witwenrente bzw. Erziehungsrente übersteigt.

Grund: Sie haben dann auch die Möglichkeit mit einer richtigen Strategie auf die Zahlung der Witwenrente für die Zukunft einzuwirken.

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Witwenrente – Erziehungsrente Voraussetzungen

Witwenrente: Wie lange man verheiratet gewesen sein muss, um sie zu bekommen

Der #Tod eines Ehepartners oder einer -partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Wie lange muss man verheiratet sein, um dessen Rente zu erhalten?

Stirbt der eigene Ehepartner oder die Ehepartnerin, steht neben den psychischen Folgen auch oftmals die wirtschaftliche Zukunft infrage.

Kann sich der Hinterbliebene Haus und Hof noch leisten?

Die Überlebenden Partner können nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin einen Anspruch auf Witwenrente haben.

Wie lange müssen Ehepartner für den Erhalt der Witwenrente verheiratet sein?
Neben dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin sind für den Erhalt der Witwenrente noch einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Mit dem oder der Verstorbenen muss eine Ehe oder Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtliche Partner mit eingetragener Lebenspartnerschaft) geführt worden sein.

Wie die #Deutsche #Rentenversicherung schreibt, müssen #Paare zum #Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft gewesen sein.

Wer diesen Zeitraum nicht erfüllt, kann keine Witwenrente erhalten. Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel.

Der #Rentenanspruch bei einer kürzeren Ehedauer als ein Jahr besteht, wenn der Ehe- oder Lebenspartner bei einem Unfall verstorben ist oder durch ein Ereignis, das bei der Eheschließung nicht absehbar war.

Generell muss der verstorbene Ehepartner oder die Ehepartnerin jedoch selbst einige Voraussetzungen erfüllen.

Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre über die Rentenversicherung versichert gewesen sein, also eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Auch hier ist die Wartezeit nicht erforderlich, wenn der Ehepartner oder die Partnerin durch einen Unfall verstorben ist.

Der Wegfall der Wartezeit gilt auch, wenn der Verstorbene schon eine Rente bezogen hat.

Wie hoch ist die Witwenrente für Hinterbliebene?
Eine letzte Voraussetzung für einen Erhalt der Witwenrente ist, dass der oder die Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat.

Doch wie hoch ist die Witwenrente überhaupt? Das hängt ganz vom Alter der Hinterbliebenen ab. Wer unter 47 Jahren alt ist und weder erwerbsgemindert ist noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Die beträgt in der Regel 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder die -partnerin zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte. Die kleine Witwenrente wird für maximal zwei Jahre ausgezahlt

Das sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente:

  • Tod des Ehepartners, der Ehepartnerin/Lebenspartners, Lebenspartnerin

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen, kann die kleine Witwenrente unbegrenzt bezogen werden.

Wer mindestens 47 Jahre alt ist, kann die große Witwenrente bekommen.

Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen.

Die Witwenrente kann ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat erhalten werden – für den Sterbemonat gibt es noch die volle Rente.

Hat der Ehepartner oder die Ehepartnerin noch keine Rente erhalten, beginnt die Witwenrente schon am Todestag.

Hinterbliebene sollten sich zudem über das Sterbevierteljahr informieren.

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und der überlebende Ehepartner 47 Jahre oder erzieht ein Kind, dann wird die große Witwenrente geleistet.

Wer nicht mehr mit dem Verstorbenen verheiratet war und unverheiratet noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf eine Erziehungsrente (§47 SGB VI). Die Erziehungsrente ist eine Rente, die wegen Todes geleistet wird. Bei dieser Rente handelt es sich jedoch um eine Versichertenrente, also um eine Rente, welche aus dem Versicherungskonto des Anspruchsberechtigten und nicht aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen geleistet wird.

Die Erziehungsrente gibt es für Geschiedene mit minderjährigen Kindern, deren Ex-Partner gestorben ist und die nicht wieder geheiratet haben. Das gilt nicht nur für geschiedene Ehepartner, sondern auch für Menschen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.

Die Erziehungsrente für Hinterbliebene fällt so hoch aus wie eine Rente bei voller Erwerbsminderung. Allerdings wird sie bis zu einem Alter von 63 Jahren durch Abschläge vermindert. Außerdem reduziert sie sich entsprechend der Höhe des Einkommens.

Auf die Witwenrenten und die Erziehungsrenten werden allerdings andere Einkommen angerechnet. Dies ergibt sich aus §97 SGB VI in Verbindung mit § 18a SGB IV., bzw auch daraus, ob es sich um Altregelungen oder „Neuregelungen“ handelt (§314 SGB VI).

So werden bei der Altregelung die Zahlung der betrieblichen Altersversorgung nicht angerechnet.

Beispiel: Die Witwe erhält aus ihrer Altersrente mtl. 1.000 Euro und eine betriebliche Altersrente von 700 Euro.
Durch die Altregelung wird eine Witwenrente wohl nicht gekürzt, da die eigene Altersrente den Freibetrag nicht übersteigen wird (Bei der Altersrente wird nach §18 a SGB IV noch eine pauschale Kürzung berechnet, so dass der Freibetrag noch nicht überschritten wird).
Bei der Neuregelung wird wohl eine Witwenrente gekürzt.

Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro

Die exakte Höhe der anzurechnenden Einkommensanteile werden nach §18 a SGB IV berechnet.

Sofern der Ehepartner stirbt oder der Ex-Ehepartner verstirbt, macht es auf jeden Fall Sinn mit einem Rentenberater (mit Sachkundenachweis nach RDG) einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Dies ist auch dann der Fall, wenn der überlebende Ehepartner noch berufstätig ist und momentan die Freibeträge für die Witwenrente bzw. Erziehungsrente übersteigt.

Grund: Sie haben dann auch die Möglichkeit mit einer richtigen Strategie auf die Zahlung der Witwenrente für die Zukunft einzuwirken.

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Wie Impfgegner, Coronaleugner die Corona-Pandemie für Ihre Zwecke missbrauchten

Cash, Glaube, Rechtspopulismus und Politik waren die Gründe der Impfgegner und Coronaleugner

Schaut man zurück, dann wird heute immer deutlicher, dass die Coronaleugner, Impfgegner hauptsächlich aus drei Gründen Corona oft herunterspielten;

– Geld

– Macht

– Rechtspopulismus

– Demokratiebekämpfung

Rückblick auf die Pest

Die Pest, der Schwarze Tod – wütete von 1346-1352 (letztmals 1752, wobei letzter wirklicher Ausbruch 1945 war).

Die Pest war eine schwere, hochansteckende Infektionskrankheit, die von dem Bakterium Yersinia pestis ausgelöst wird.

Das natürliche Erregerreservoir des Pest-Bakteriums stellen Nagetiere, vor allem Ratten, aber auch Mäuse, Wiesel, Hasen usw. und ihre Flöhe dar.

Wer nutzte die Pest für seine Zwecke aus?

Es gab viele Gruppen, die die Pest für sich ausgenutzt hatten. Beispiele:

  • Kirche: wer gläubig ist, wird an der Pest nicht sterben.
  • Aderlass: Mit dem Aderlass bestehen Heilungschancen
  • Durch ein Blutbad wird die Pest besiegt. Jeden 2.Tag ist das Blutbad notwendig. (Wurde vom Schlachter wohl verkauft).
  • Wer verdünntes Quecksilber trinkt, wird nicht an der Pest sterben
  • Wanderheiler verkauften ihre Dienste durch Handauflegen.
  • Adelige hatten ihren Bauern gesagt, dass man durch die Arbeit schwitzt und dadurch die Pest aus dem Körper herausspringt.

Die Liste lässt sich noch weiter fortsetzen. Es ist historisch belegt, welche Gruppen sich an der Pest bereicherten.

Auch bei anderen Infektionen und Erkrankungen versuchen sich unterschiedliche Gruppen zu bereichern.

Ob es sich um die #spanische #Grippe, #Corona oder um bestimmte Krankheiten (Beispiel Krebs) handelte. Die Abzockmethoden ähneln immer der Grundspur aus der Pest.

Bundeswirtschaftsminister Habeck will Kartellrecht verschärfen – Welche Vorteile dies für Verbraucher bringt

Was taugt das schärfere #Kartellrecht?

Das #Bundeskabinett bringt eine #Reform des #Wettbewerbsrechts auf den Weg.

Das #Bundeskartellamt soll so besser überhöhte Preisen bekämpfen können.

Die Behörde kann künftig schon bei Störungen des Wettbewerbs verschiedene Maßnahmen anordnen – illegales Verhalten ist dafür keine Voraussetzung mehr.

Aus der Industrie hagelt es Kritik an der geplanten Verschärfung. Wettbewerbsökonom Justus Haucap hält sie dagegen für nötig.

Er hoffe, dass sich das Kartellamt nun um die Deutsche Post und die Deutsche Bahn kümmern werde

ntv.de: #Bundeswirtschaftsminister Robert #Habeck hatte angekündigt, ein #Wettbewerbsrecht mit „Zähnen und Klauen“ zu schaffen. Ist ihm das gelungen?

Justus Haucap:

Im Großen und Ganzen trifft das zu. Allerdings hat der #Bundestag noch nicht zugestimmt, und es kann deshalb durchaus Veränderungen geben.

Der Regierungsentwurf aber ist eine erhebliche Verbesserung zum bisher geltenden Recht.

Das Kartellamt bekommt die Möglichkeit, unabhängig von tatsächlichem Missbrauch in Märkte einzugreifen. Und das ist gut.

Warum?
Zum einen ist es häufig schwierig und sehr langwierig, Missbrauch nachzuweisen.

Zum anderen hat die Politik in der Vergangenheit oft spontan reagiert, wenn sie der Meinung war, dass in einem Markt etwas schiefläuft.

Ein Beispiel sind die hohen Spritpreise im vergangenen Sommer. Darauf reagierte die Bundesregierung mit dem Tankrabatt.

Das war eine übereilte Maßnahme, die nicht gut durchdacht war.

Es ist viel sinnvoller, dass das Bundeskartellamt einen Markt sorgfältig untersucht und sich Experten Maßnahmen überlegen, wie reagiert werden kann.

Dann werden Entscheidungen getroffen, die nicht von Tagespolitik oder Umfragen getrieben, sondern durch Sachkunde geprägt sind.

Sie haben die hohen Spritpreise angesprochen. Der Auslöser für die Verschärfung des Wettbewerbsrechts war, dass die Preise für Benzin und Diesel an den Tankstellen weiter stiegen, obwohl die Ölpreise wieder sanken.

Der Grund: fehlender Wettbewerb.

Kann das in Zukunft überhaupt verhindert werden?

Denn das Kartellamt kann erst eingreifen, wenn ein Markt mindestens seit drei Jahren gestört ist und das noch mindestens zwei Jahre so bleibt. Das ist doch ein recht langer Zeitraum.

Man will eben nicht ad hoc eingreifen, sondern Strukturen ändern. Es geht darum, langfristige Probleme zu lösen.

Wenn man kurzfristige Probleme lösen will, muss man darauf mit kurzfristigen Maßnahmen reagieren – wie etwa mit dem Tankrabatt, obwohl der keine besonders gute Idee war. Wenn man strukturell etwas ändern will, ergibt das nur Sinn bei dauerhaften Problemen.

Auf welche Branchen zielt die Bundesregierung mit der Verschärfung?

Ich denke nicht, dass die Bundesregierung einzelne Branchen im Blick hat.

Einige Mineralölkonzerne haben losgelöst von der Verschärfung damit begonnen, ihre Tankstellennetze zu verkaufen.

Da findet also bereits eine Entflechtung auch ohne Robert Habeck statt. Ich habe die leise Hoffnung, dass sich das Kartellamt um die Post und die Bahn kümmern wird.

Diese Unternehmen sind marktbeherrschend. Das hat die Politik bisher kaum gestört, schließlich gehört die Bahn komplett und die Post zum Teil dem Bund. Da lautet bisher das Motto:

Wettbewerb ist gut – solange es nicht um unsere Unternehmen geht.

Künftig soll das Kartellamt im Extremfall auch eine Entflechtung von Unternehmen anordnen können.

Wie realistisch ist es, dass es zu einer Zerschlagung kommt?
Das ist das letzte Mittel. Entflechtung bedeutet nicht zwangsläufig Zerschlagung. Es geht hier nicht immer um eine eigentumsrechtliche Entflechtung, die einen Verkauf von Unternehmensteilen erfordern würde.

Denkbar ist beispielsweise eine organisatorische Trennung.

Bei der Post wäre das etwa, den Brief- und den Paketbereich in der Rechnungslegung transparenter voneinander abzugrenzen.

Wie gesagt, eine Entflechtung ist das letzte Mittel. Es gibt viele andere Maßnahmen, die das Kartellamt ergreifen kann. Es kann etwa die Offenlegung von Daten verlangen oder Vorgaben zu Lieferbeziehungen machen.

Ein Kritikpunkt an der Verschärfung lautet: Dem Kartellamt wird nun mehr Macht gegeben, Märkte politisch zu steuern.
Na ja. Es gibt doch bereits die Möglichkeit, Märkte politisch zu steuern: Der Bundestag kann alles

Mögliche beschließen, um genau das zu erreichen. Das Bundeskartellamt ist gerade keine politische Behörde. Zwar ist keine Behörde frei von Politik. Aber das Bundeskartellamt ist sehr unabhängig. Bei ihm ist die Gefahr viel geringer, dass Entscheidungen nicht an der Sache orientiert, sondern politisch motiviert sind.

Voraussetzung für jede Maßnahme, die das Kartellamt verhängen will, ist eine gründliche, empirische Untersuchung. Als Wissenschaftler freue ich mich über evidenzbasierte Politik, die sich nicht von Gefühlen leiten lässt, sondern von Fakten.

Vor allem aus der Industrie kommt Kritik. Der Kern: Eine Behörde könne künftig Unternehmen sanktionieren, obwohl sie nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Das ist auch so. Und das ist gut so. Denn Unternehmen müssen sich nicht erst verbotenerweise absprechen, um faktisch ein Kartell zu bilden.

Es reicht, dass sie sich ohne Absprachen so verhalten. Dann agieren sie völlig legal, sorgen aber für überhöhte Preise. In einem solchen Fall konnte das Kartellamt bisher nichts ausrichten. Denn es hätte nachweisen müssen, dass es Preisabsprachen gibt. Nun reicht es aus, dass ein Markt „erheblich“ und „dauerhaft“ gestört ist.

So kann das Kartellamt unabhängig von der Ursache eingreifen und für mehr Wettbewerb sorgen.
Aber ist das nicht ein massiver Eingriff in die Rechte von Unternehmen?
Ja. Aber manchmal ist das notwendig. Auch die Fusionskontrolle ist doch ein erheblicher Eingriff. Damit kann Eigentümern verboten werden, ihr Unternehmen an den von ihnen gewünschten Käufer zu veräußern.

Als die Fusionskontrolle 1973 eingeführt wurde, ging ein Aufschrei durch die Republik. Aber es geht um eine Gefahrenabwehr. Es muss abgewogen werden. Und dann kann das Ergebnis lauten:

Um den Wettbewerb zu erhalten, müsst ihr an jemand anderen verkaufen. Mittlerweile dürften die meisten heilfroh sein, dass es das Instrument der Fusionskontrolle gibt.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Was-taugt-das-schaerfere-Kartellrecht-article24036379.html

Ballweg missbrauchte wohl Spendengelder

Staatsanwaltschaft wirft Ballweg 9450-fachen Betrug über 1,27 Mio. Euro vor

Dem Gründer und Organisator der Querdenker-Bewegung werden in der Anklageschrift Geldwäsche und Steuerbetrug zur Last gelegt. 
In über 9.400 Fällen soll Michael Ballweg die Spendengelder seiner Anhänger für eigene Zwecke missbraucht haben.

Dabei gehe es auch um den Verdacht der Geldwäsche und Steuerhinterziehung jeweils in einem „besonders schweren Fall“, berichtete die „WamS“ unter Berufung auf die am 20. März verfasste Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Demnach soll Ballweg Menschen, die Geld an Querdenken gespendet hatten, getäuscht haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 24. März angekündigt, Anklage gegen Ballweg zu erheben. Aus der 120 Seiten starken Anklageschrift geht der „WamS“ zufolge unter anderem vor, das Ballweg binnen zwei Jahren insgesamt rund 1,27 Millionen Euro aus Spenden eingenommen haben soll. In insgesamt 9450 Fällen soll er Spender getäuscht haben.