Mythen Falschaussagen und falsche Interpretationen – Coronavirus – Covid_19 – im Vergleich zu Influenza

#Mythen und #Falschaussagen und #falsche #Interpretationen#Coronavirus – Covid_19 – im Vergleich zu #Influenza

Mit diesem Artikel soll über einige Falschaussagen aufgeklärt werden. Und dies mit den amtlich nachgewiesenen Statistiken und anderen Nachweisen:


1.

Covid-19 und Influenza:

Immer wieder ist zu lesen, dass an Covid-19 weniger Menschen versterben, als an der Grippe.

Teilweise wird sogar behauptet, dass an der Grippe jedes Jahr über 25.000 sterben. Durch diesen Vergleich wird bewusst die Gefahr von Cocid-19 heruntergespielt.

Nachfolgend die Zahlen der Verstorbenen an der Influenza:

  • 1998: 239
  • 1999: 364
  • 2000: 267
  • 2001: 72
  • 2002: 102
  • 2003: 300
  • 2004: 125
  • 2005: 301
  • 2006: 66
  • 2007: 99
  • 2008: 91
  • 2009: 277
  • 2010: 115
  • 2011: 225
  • 2012: 72
  • 2013: 447
  • 2014: 79
  • 2015: 700
  • 2016: 410
  • 2017: 1.176
  • 2018: 25.000
  • 2019:: 954


Interessant:

In einem Spiegel-Artikel vom 28.1.2020 (Spiegel-Online: 12:23 Uhr) wird fälschlicherweise berichtet, dass auch in den Vorjahren viele Menschen gestorben sind. Zitat aus Spiegel-Online: „…..im Jahr zuvor waren es knapp 23.000….“
Dies ist eine Falschaussage, die sehr einfach durch Statistiken nachgewiesen werden kann. Insofern hat der Spiegel hier wohl falsch recheriert.

Quellen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5942/umfrage/sterbefaelle-in-folge-von-grippe-seit-1998/
https://influenza.rki.de/Saisonberichte/2018.pdf

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2.

Covid-19 trifft doch nur die „Alten“ – Auch diese Aussage ist falsch.

Das Durchschnittsalter der Infizierten liegt derzeit bei etwa 48 Jahren.

Zwar ist das Alter der Verstorben bei etwa 80 Jahren, dies allerdings nur deshalb, weil wir noch ausreichend Kapazitäten für die Behandlung haben.

Im Übrigen gibt es eine Reihe von jüngeren Menschen, die zwar an Covid-19 nicht verstorben sind, allerdings erhebliche Lebenseinschränkungen haben. Neben einer geringeren Lungenfunktion sind dies teilweise erhebliche Herzprobleme durch eine zu geringere Sauerstoffzufuhr. Daraus entstehende Erwerbsminderungen werden nicht erfasst.

Auch in Italien war das Durchschnittsalter der Verstorben bei rund 80 Jahren.

Lässt man den moralischen Aspekt einfach mal außer Betracht – was aus meiner Sicht nicht richtig ist – , dann sollte man hierbei auch folgendes berücksichtigen:

Zum heutigen Tage (3.4.2020) haben wir in Deutschland:-

  • Derzeit Infizierte: 80.000 (+6.000)
  • Verstorbene: 1.017 (+145)
  • 200 Personen unter 70 Jahren
  • Genesene: 23.800
  • 96 zu 100.000 Einwohner

Addiert man die Infizierten, Verstorbenen und Genesenen, dann ergeben sich insgesamt 104.817 Menschen, davon sind nicht mehr infiziert: 24.817

Von diesen Personen sind – wie oben dargestellt – 1.017 verstorben (=4,1 %).

Würden keine neuen Infizierten dazu kommen, wären bei 104.817 Personen am Ende der Pandemie etwa 4.300 Menschen verstorben (Die bisher Infizierten werden am Ende der Behandlung entweder genesen oder versterben).

Im Vergleich zu anderen Ländern hat Deutschland eine sehr geringe Todesrate. Die geringe Todesrate haben wir zum einen anderen Familienverhältnissen, aber auch unserem dualen Gesundheitssystem zu verdanken.

Während in den U.S.A. Präsident Trump die Pflicht zur Krankenversicherung abgeschafft hat, besteht in anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien und Italien eine staatliche Pflichtversicherung, also eine Bürgerversicherung. Durch den fehlenden Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen konnte in diesen Ländern die Leistung in den letzten Jahren immer stärker gekürzt werden.

Natürlich werden noch weitere Personen in den kommenden Monaten infiziert sein.

Durch die Konktaktbeschränkung wird auch die Pandemie in Deutschland gestreckt. Dies ist aus medizinischer Sicht sinnvoll.

Durch diese zeitliche Streckung ist die Infiziertenanzahl auch zeitlich weiter aufgeteilt.Bis zum Ende der Covid-19-Zeit rechnet das Robert-Koch-Instuitut und auch andere Institute für Deutschland mit einer Infizierung von 60-70 %.

Selbst wenn nur 50 % sich infizieren, würde die bei einer Sterberate von 4,1 % die Anzahl der Verstorbenen sich wie folgt berechnen:

– 83 Mio. Einwohner

– davon 50 % infiziert: 41,5 Mio.

– davon Sterberate 4,1 %: 1,705 Mio. Verstorbene

Diese Hochrechnung ist sehr moderat geschätzt, wenn – nur 50 % sich infizieren- und die Sterberate bei 4,1 % bleibt.

Inwieweit die Sterberate bei 4,1 % bleibt, ist auch davon abhängig, ob ausreichend Behandlungsplätze im Krankenhaus vorhanden sind.

Selbst wenn man unterstellen würde, dass die bisherige Anzahl von Infizierten 10 mal höher (also insgesamt schon 800.000 infiziert gewesen wären) und die Anzahl der bisher Verstorbenen richtig wäre, würde sich nur eine Sterberate von 4,1 %o ergeben.

Dies wären jedoch dann insgesamt 170.500 Tote, knapp das Siebenfache des Höchstjahres des Influenza-Jahres 2017/2018.


Sollten zu viele Menschen auf einmal infiziert sein, dann werden die stationären Behandlungsplätze nicht ausreichend sein.

Dies ergibt sich schon aus der Tatsache, dass knapp 30.000 Beatmungsplätze bundesweit vorhanden sind und man etwa für 10 % eine Beatmung zwischen 10 Tagen bis zu 30 Tagen benötigt.

Im Übrigen sind in Italien deshalb sehr viele ältere Menschen gestorben, weil die Beatmungsplätze nicht ausgereicht haben und im Krankenhaus dann entschieden werden musste, wer beatmet wird.Hierbei wird natürlich nach Alter und Konstitution ausgewählt.

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3.

Die Interessen zwischen Menschlichkeit und Wirtschaftlichkeit werden wohl in den kommenden Wochen immer wieder wie bei einem Schieberegler hin- und herwandern.

So manche Interessengruppe kommt zu der Auffassung, dass die Wirtschaft weiter am Laufen gehalten werden muss und deshalb alle Geschäfte wieder öffnen sollen.

Was hier so einfach dargestellt wird, ist in Wirklichkeit ein Traum.

Tatsache dafür, dass viele Firmen auf Kurzarbeit umgestellt haben, ist eine Folge des fehlenden Nachschubs an notwendigen Material und auch eine teilweise Überproduktion an einigen Waren.

Die Fertigstellung von PKW´s bedingt beispielsweise, dass jedes kleine Zubehörteil auch wirklich für die Produktion vorhanden ist.

So fehlen Zulieferungen aus China, Südkorea und auch aus Norditalien.

Zu gerne wird von populistischen Kreisen bereits jetzt schon die Kontaktbeschränkung durch die Bundesregierung als „Schuldige“ ausgemacht. Letztendlich wetzen bereits die Populisten ihre Messer, um dann bald wieder verloren gegangene Wählerstimmen einzufangen.

Deutlich wird dies bereits an den gestiegenen WHATSAPP-Mitteilungen, die weitergeleitet werden.

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Es liegt also nicht daran, wann die Bundesregierung die Kontaktbeschränkung lockert, sondern auch ab wann eine ausreichende Zulieferung wieder vorhanden ist.
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#Corona-#Krise #Sars_Cov_2 #Covid_19 Die wichtigsten Voraussetzung bei dem Exit sind:

1. Maskenpflicht

2. Testen Testen Testen und

3. selektive Öffnung

Eine Öffnung aller Bereiche wäre natürlich wünschenswert. Ein Exit birgt jedoch erhebliche Gefahren.

So könnte eine 2. Welle dafür sorgen, dass dann alle Infizierten in den Krankenhäusern nicht mehr versorgt werden können und dann massenhaft Menschen sterben.

Aus diesem Grund ist das obere Verfahren dringende Voraussetzung

Zahlen um Covid-19 und Corona. 

Wie aussagekräftig sind errechnete Trends?

Link—>
https://www.n-tv.de/wissen/Wie-aussagekraeftig-sind-errechnete-Trends-article21710304.html

Wo ist Ihr Mundschutz Frau Bundeskanzlerin, Herr Spahn, Herr Prof. Dr. Wieler, Herr Söder

Freiwilliger #Mundschutz #Nasenschutz #Mundbedeckung Frau #Bundeskanzlerin #Merkel, die Herren #Spahn, #Söder #Wieler:


„Wo ist Ihr #Mundschutz und Ihre #Vorbildfunktion?“
Immer häufiger wird die #Maskenpflicht diskutiert (Eine Mund- und Nasenabdeckung wäre auch mindestens sinnvoll)


Das Volk braucht oft auch hier Vorbilder.

Dies gilt auch hier.
Schaden kann eine Maske regelmäßig nicht, es sei denn, der verwendete Stoff der Maske würde Fasern verlieren, die dann -ähnlich wie Asbest- in die Lunge wandern.

Deshalb der Appell an alle Personen, die öffentliche Ämter ausüben:
Wer die Mund- und Nasenbedeckung fördern will, sollte – wenn er nicht gerade in ein Mikrofon spricht- einen Mundschutz sichtbar tragen.


www.forum-55plus.de

Maskenschutz Mundschutz Nasenschutz und was zu beachten ist

MundSCHUTZmasken #AtemSCHUTZmasken – Vorsicht mit dem Begriff und dem verwendeten Stoff!!!

Viele kleine Unternehmen nähen derzeit Mund- und Atemmasken.
Bei der Material-, Produktion- und Namensauswahl sollten einige Dinge beachtet werden:

Materialauswahl: #Betriebshaftpflichtversicherung:

Wer ein Produkt herstellt und verkauft, muss schon bei der Materialauswahl vorsichtig sein.
Bestimmte #Materialien können nicht nur #Weichmacher enthalten, sondern auch #Krebs verursachen.
So weiß man seit vielen Jahren, dass #Asbest im Baustoffbereich #Lungenkrebs verursacht.
Auch in #Stoffen können einzelne Fasern durch das ein- und ausatmen in die #Atemwege und somit in die Lunge gelangen und dann auch zu Krebs führen.

Wer eine Personengesellschaft führt, haftet auch mit seinem gesamten Privatvermögen.

Bei Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) ist die Haftung auf das Stammkapital begrenzt.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall – neben der geeigneten Stoffauswahl – auch eine #Betriebshaftpflichtversicherung / #Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.

PRODUKTBEZEICHNUNG:

Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt #Stoffmasken herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post von Abmahnanwälten erhalten.

Um die Produkte problemlos zu verkaufen oder zu spenden, sollten sie vor allem auf die richtige Bezeichnung achten.

Je mehr sich die Auffassung verbreitet, dass auch einfache Masken die Verbreitung des #Coronavirus bremsen können, gibt es immer mehr Firmen oder Solo-Selbstständige, die dazu übergegangen sind, Stoffmasken zu nähen.

Sie tun dies, um in der Coronakrise über die Runden zu kommen oder aus purer Hilfsbereitschaft.

So sinnvoll ihr Engagement ist, müssen sie trotzdem vorsichtig sein, dass es ihnen nicht teuer zu stehen kommt.

Unter anderem warnt die IT-Recht Kanzlei München davor, die #Stoffmasken als #Mundschutz oder #Atemschutz anzubieten.

Denn damit nähmen sie eine Widmung vor, die #Medizinprodukten vorbehalten ist, also #Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung haben.

Das ist bei selbstgenähten Stoffmasken natürlich nicht so.

„Schutz“ muss raus
Wenn diese Produkte trotzdem als Mund- und/oder Atemschutzmasken angeboten werden, begründe dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, schreibt Rechtsanwalt Phil Salewski.

Die Folge könnten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Straf- und Bußgeldverfahren sein.

Werner Hoffmann
Fachwirt für Marketing (AKAD)
Versicherungskaufmann
Tel 07156 967 1900

Fachautor von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de