MDR-Ratschlag zur Altersversorgung ist mit Vorsicht zu genießen

Der MDR hatte vor kurzem einen umstrittenen Ratschlag gegeben.
Verbraucher sollten zweigleisig fahren .
Erst eine günstige Risikolebensversicherung abschließen und zugleich über 10, 15 Jahre in Aktien oder Aktienindex-Fonds investieren, denn die werfen bis zu 7 Prozent Rendite ab. 

Einfache Ratschläge sind oft bei genauem Hinsehen meist zweifelhaft!

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Wer die Charts der Vergangenheit in die Zukunft interpoliert, hat die Rechnung ohne den demografischen Faktor gemacht.

Die Bevölkerung in den Industrieländern schrumpft.

Dies wirkt sich nicht nur auf die sehr lange anhaltende Niedrigzinsphase aus, sondern ebenso auf

  • den Immobilienmarkt. Derzeit sind in Deutschland rund 40 Mio. Wohnimmobilien vorhanden. In 25 Jahren werden noch ca. 32 Mio. Wohnimmobilien notwendig sein. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Wohnimmobilien, sondern auch für Gewerbeobjekte, da wir von 45,5 Mio. Erwerbstätige auf etwa 32 Mio. absinken.
  • die Sachwerte. Die Erbengeneration erbt heute pro Kopf mehr Sachwerte. Das Vermögen und die Sachwerte werden somit pro Person gesehen steigen.
  • und auch auf die Aktienwerte. Der Schrumfungsprozeß der Bevölkerung wird in allen Industrieländern stattfinden, wodurch auch die Unternehmen weniger umsetzen oder weniger produzieren werden. Zwar wächst die Weltbevölkerung immer noch weiter, allerdings ist höchst zweifelhaft, ob die Entwicklungsländer in den kommenden 20 Jahren so weit entwickelt sind, dass sie Aktien und Fonds kaufen können.

Hierunter werden auch alle Unternehmen leiden.


Wer fürs Alter vorsorgen möchte, sollte versuchen Produkte zu wählen, die später eine lebenslange Rentenzahlung garantieren.

Wer heute kurz vor der Rente steht (also ab 55) sollte auf keinen Fall seine Altersversorgung über Aktien und Aktienindizies aufbauen. Kursrückgänge können nicht mehr ausgesessen werden!

Vorhandenes Kapital wird schneller verbraucht, als einem lieb ist.

Arbeitskräfteabsicherung darf nicht fehlen. Hierzu gehören eine ausreichende Absicherung bei längerem Krankenstand (Krankentagegeld) und besonders die finanzielle Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Neben der Absicherung der Arbeitskraft ist auch die Hinterbliebenenversorgung wichtig. Wer eine eigenständige Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte:

  • den Alterssparanteil mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen. Denn wer spart sonst die Altersversorgung an?
    Der Sparbeitrag bei der Altersversorgung sollte – im Vergleich zu Aktien und Fonds – mit 67 ein so hohes Kapital abwerfen, dass daraus eine mtl. Rente bis 90 bzw. 100 Jahren (je nach heutigem Lebensalter) garantiert gezahlt werden kann.
    Wer die o. g. Versorgung (Altersrente, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung) über die betriebliche Altersversorgung nutzt, kann in der Regel den doppelten Betrag ansparen, da
  • – der Arbeitgeber mind. 15% des Gesamtbruttobetrages dazu bezahlen muss (§1a Abs. 1 BetrAVG),
  • – Steuervorteile und
  • – Ersparnisse in der Sozialversicherung entstehen.
    Zwar werden später Krankenkassenbeiträge fällig (bei GKV-Versicherten), allerdings haben die Ersparnisse in der Sozialversicherung auch in der Sparphase Überschüsse steuerfrei gebildet.
    Wenn man dann den Nettoaufwand und die Nettorente (nach Steuern und nach SV) vergleicht, müsste der Fonds bzw. die Aktien eine weit höhere Verzinsung erwirtschaften, als 7 %. Denn bei Aktien und Fonds entstehen ebenso über die Jahre erhebliche Gebühren (Depot, Fondsgebühren, Verwaltungskosten). – Wie heißt es beim Roulett-Spiel: „Wie Bank gewinnt immer!“

Im Übrigen gibt es Produkte, die Aktienwerte sowie Indizes widerspiegeln und mit dem notwendigen Versicherungsschutz in der Hinterbliebenenversorgung und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit verbinden und nicht für mehrfache Verwaltungskosten sorgen. Diese speziellen ETF-Rentenversicherungen bieten eine kostengünstige Verwaltung und den notwendigen Versicherungsschutz.

Hierbei wird auch frühzeitig das Geld im sogenannten Ablaufmanagement frühzeitig in sichere Papiere 5 Jahre vor Ablauf umgeschichtet. Der Kunde kann hier auch einen eigenen Risiko- und Chancenanteil eigenständig festlegen.

Da hier keine Werbung für bestimmte Unternehmen gemacht werden soll, ist empfehlenswert sich an den Anbietern zu orientieren, die z. B. im map-Report mit exzellent abgeschnitten haben.

Wer Geld für das Alter anspart, sollte also nicht nur das Sparziel und das Kapital am Ende sehen, sondern ob und wie sicher später eine mtl. Rente daraus ist.

Dabei ist auch der Versicherungsschutz in der Sparphase besonders wichtig. Denn wer spart für Sie und Ihre Familie weiter, wenn Sie berufsunfähig werden?

Ein wichtiger Punkt ist auch der Hinterbliebenenschutz nicht nur für unverheiratete Paare, sondern auch für Ehepaare, die nach 2001 geheiratet. Die „neue Hinterbliebenenversorgung“ führt oft dazu, dass keine Witwenrente gezahlt wird.

So wird bei der kleinen Hinterbliebenenrente nur eine Übergangsleistung von 24 Monaten erbracht. Bei der großen Witwenrente ist die Einkommensanrechnung seit der neuen Hinterbliebenenrente (Neuregelung ab 2002) erheblich umfangreicher.

In Zusammenhang mit dem Todesfall sollte auch beachtet werden, dass die Erbschaftsteuer bei richtiger Gestaltung bei einer Rentenversicherung erheblich niedriger ist, als bei Kapitalanlagen in Form von Aktien oder Fonds.

Bei richtiger Gestaltung kann das Bewertungsgesetz erhebliche Vorteile bieten.

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