Altersrente- Flexirente – Vorgezogene Rente – Möglichkeiten und Auswirkungen

Die Regelaltersgrenze beginnt grundsätzlich zwischen derzeit 65+6 Monaten und 67 Jahren, wenn mindestens 5 Versicherungsjahre vorhanden sind. Wer keine 5 Jahre vorweisen kann, kann sich entweder die Beiträge auszahlen lassen oder mit freiwilligen Beiträgen auffüllen.

Altersrente Flexirente Vorruhestand

Die Regelaltersgrenze für die Altersrente der gesetzlichen Rente ist abhängig vom Geburtsjahr (s. Tabelle).

bav-experte-Regelaltersgrenze bav-experte Regelaltersgrenze Der reguläre Rentenbeginn
Vorgezogene Altersrente „ohne Abschlag“

Sehr oft herrscht die Meinung, dass man nach 45 Versicherungsjahren bereits mit 63 Jahren in Rente gehen darf. Die ist jedoch nicht mehr ganz richtig.

Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann – je nach Geburtsjahr 2 Jahre früher in Rente gehen und hat keinen direkten Rentenabschlag (s. Tabelle).

Altersrente besonders langjährige Versicherte von bAV-Experte.de Altersrente besonders langjährige Versicherte von bAV-Experte.de

Effektiv ist die Rente jedoch trotzdem etwas geringer, weil auch für 2 Jahre kein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, bzw. hierdurch keine Entgeltpunkte aufgebaut werden. Dies wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenrente aus.

Gesetzliche Rente mit Abschlag

Für jeden Monat, den die Rente vor das Regelrentenalter vorgezogen wird, findet eine Reduzierung um 0,3 % statt (s. Tabelle).

Vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlag Vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlag

Nun wäre die Annahme falsch, wenn man einfach von der Altersrente einfach beispielsweise 14,4 % abzieht. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Entgeltpunkte ab dem vorzeitigen Rentenbeginn nicht mehr ansteigen. dies zeigt die nachfolgende Tabelle:

Rentenberechnung-bav-experte Rentenberechnung-bav-experte

Würde dieser Versicherte den Rentenbeginn auf 63 Jahre vorziehen, dann wäre ein Abschlag von 12,6 % vorhanden. Da der Versicherte dann jedoch 3,5 Jahre kürzer einzahlt, ergeben sich in der Summe geringere Entgeltpunkte.

Konsequenz ist, dass die Altersrente in diesem Beispiel im Vergleich zu der Altersrente mit 64 J.+ 6 Monate um 19,43 % sinkt.

Zu berücksichtigen ist noch:

Die Altersrente ist Brutto. Von dieser Altersrente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch abzuziehen.

GGf. werden auch noch Steuern abgezogen, wobei es hier auf den Rentenbeginn und andere Einkünfte, die der Rentner hat ankommt.

Geht der Rentner früher in Altersrente ist der Freibetrag größer, so dass die anrechenbare Rente geringer ist.

Durch die geringere Altersrente ergibt sich auch eine niedrigere Hinterbliebenenrente. Die große Witwenrente wäre in diesem Beispiel bei 60 % (bei Eheschließungen ab 2002 oder wenn einer der Partner ab dem 2.1.1962 geboren ist, sinkt die große Witwenrente auf 55 %).

Die steuerlichenFreibeträge für die gesetzliche Rentenversicherung (s. Tabelle)

Gesetzliche Rentenversicherung steuerliche Freibeträge bAV-Experte.de

Es kann somit aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, vielleicht früher in Altersrente zu gehen. Allerdings dann mit einem höheren Rentenabschlag. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der Anteil der Rente, die besteuert wird.

Anmerkung: Wer 2005 in Rente ging, hatte einen lebenslangen Freibetrag erhalten. Der Freibetrag wird im Übrigen als Fixbetrag festgeschrieben. Nun könnte man meinen, dass die Rentner heute gegenüber früheren Rentnern benachteiligt sind. Dies ist nicht ganz richtig. Wer heute in die Rentenversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt (z. B. als Arbeitnehmer über den Arbeitgeber), der profitiert davon, dass die Beiträge geringer bzw. im Lauf der Zeit nicht mit Lohnsteuer belastet werden. Die Besteuerung wird also nachgelagert durchgeführt.

Wer früher als Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlte, musste diese mit Lohnsteuer höher belasten (vorgelagerte  Besteuerung).

Flexirente kann hilfreich sein

Seit 2017 gibt es die Flexirente. Hierbei kann der Versicherte teilweise früher in Rente gehen und nur einen Teil der Rente beziehen (mind. 10 %). So könnte der Rentner beispielsweise zu 50 % in Rente gehen und darf dann in gewissen Grenzen weiter Arbeitslohn beziehen.

Hierdurch hat der Rentner dann teilweise eine Altersrente und zusätzlich noch Einkommen aus seiner Tätigkeit. Die Anrechnungsgrenzen sind – vereinfacht dargestellt – wie folgt:

  • bis zu 6.300 Euro ohne Anrechnung
  • darüber hinaus bis zu einem weiteren Höchstbetrag, der individuell berechnet wird 40 % Anrechnung.

Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um Jahreseinkommen aus:

  • Erwerbseinkommen (versicherungspflichtige Beschäftigung)
  • Arbeitseinkommen (Selbstständige Tätigkeit)

handelt (§ 226 SGB V Abs. 1. Nr. 1 und Nr. 4). Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist zu berücksichtigen, dass auch Einkünfte für eine Solaranlage dazu zählen!

Betriebliche Altersversorgung – Prüfung, ob Zahlung erfolgt

Ebenso sollte vor dem Rentenbeginn geprüft werden, wann die betriebliche Altersversorgung fällig wird. So gibt es Versorgungen in der betrieblichen Altersversorgung, die für eine Rentenzahlung voraussetzen, dass der Versicherte in Rente ist. Bei einer Teilrente würde dann noch keine Versorgung aus der betrieblichen Altersversorgung fällig werden.

Direktversicherung hat Vorteile

Die Direktversicherung wird zu dem Zeitpunkt fällig, der bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Eine Prüfung ob jemand in Vollrente ist wird nicht durchgeführt. Ebenso erfolgt keine Anrechnung innerhalb der Freibetragsgrenzen, da es sich nicht um Erwerbs- oder Arbeitseinkommen handelt.

Zeitwertkonto wird angerechnet

Wer ein Zeitwertkonto bei seinem Betrieb hat und hierdurch früher aufhören möchte, muss berücksichtigen, dass die Zahlung aus einem Zeitwertkonto auch Erwerbseinkommen ist und somit angerechnet wird.

Wer früher in Rente gehen möchte, sollte deshalb frühzeitig mit Fachleuten dies planen.

Hilfreich sind hierbei z. B. die Rentenberater, die sich mit der Rentenversicherung auskennen. Auch wenn der Rentenberater für seine Dienstleistung eine Bezahlung erhält, so macht sich dies bezahlt, denn die falsche Wahl der Rentenart und des Rentenbeginns kostet lebenslang Geld.

TIPP für Menschen bis 55 Jahre:

Wer noch nicht in den kommenden Jahren in Rente geht, sollte in diesem Zusammenhang auch:

  • die bestehende betriebliche Altersversorgung überprüfen
  • oder falls noch keine besteht, die Wirkungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen.

Hilfreich sind hier Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung. bestens geeignet sind hier die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH), da bei diesen Personen ein Rundumwissen in der betrieblichen Altersversorgung vorhanden ist (also nicht nur beschränkt auf einen kleinen Teil der betrieblichen Altersversorgung).

Bundesweit gibt es derzeit leider erst 417 Absolventen, die den „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ abgeschlossen haben.

www.bAV-Experte.de

bAV-Experte.de bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de

Smartphone: 01772716697

Heubeck Richttafeln 2018 G müssen überarbeitet werden

Die jüngste Veröffentlichung der Heubeck-Richttafeln 2018 G beinhalten wohl einige Fehler und müssen überarbeitet werden.

Peinlich ist dies deshalb, weil die Heubeck-Richttafeln i.d.R. die Berechnungsgrundlage für Pensionsrückstellungen bei fast allen Unternehmen darstellen.

Die meisten Unternehmen sind im 3.Quartal in der Bilanzvorbereitung und müssen sich nun gedulden, bis die Richttafeln überarbeitet sind.

Die neuen Heubeck Richttafeln R 2018 werden frühestens ab 15.10.2018 zu erwarten sein.

Weitere Informationen auf der Internetseite:

https://bit.ly/2ORscDm

www.experte.de

Alumni-Treffen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung

Alumni-Treffen der Absolventen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ (FH)

Alumni-Treffen bAV in München – verbunden mit Seminar im Campus-Institut am Mittwoch, 26.9.2018

Mit folgendem Programm:

Zitat:

„5 mal 5 bAV

Unter dem Motto „5 mal 5 bAV“ ist es uns wieder für den Herbst gelungen erstklassige Spezialisten zu aktuellen und wichtigen Themen zu gewinnen.

Es erwarten Sie umfangreiche Fachvorträge zu rechtlichen und gesetzlichen Veränderungen und Diskussionen zur bAV. Das haben wir für Sie geplant:

Ab 09:00 Uhr:

Get-Together

10:00 Uhr:

Begrüßung durch Dr. Henriette Meissner und Ulrike Hanisch

10:15 – 10:45 Uhr:

Der Blick des Steuerberaters auf das BRSG – worauf ich als Berater/Vermittler achten muss

Referent: Stefan Neumer, Betriebswirt bAV (FH), Rentenberater für bAV, cert.-corporate-penison-advisor, Lehrbeauftragter für bAV und Dozent bei DATEV/DSO, GF Consulio Pension GmbH, München

  • Interessenschwerpunkte des StB: steuerliche Förderung für den ArbG nach §100 EStG und ArbG-Zuschuss von 15%
  • Strategische und ökonomische Überlegungen bei der bAV Information
  • Folgen für den bAV Berater / Vermittler

10:45 – 11:15 Uhr:

Vom Versicherungsmakler zum Versicherungsberater: Ein Erfahrungsbericht

Referent: Alexander Schrehardt, Betriebswirt bAV (FH), Versicherungsberater nach § 34e GewO, Geschäftsführer, Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, Höchstadt/Aisch

  • Aufgaben des Versicherungsberaters – Theorie und Praxis fallen oftmals auseinander
  • Versichererberatung – Herausforderung und Chance
  • Die Begleitung von Praxisfällen

11:15 – 11:30 Uhr:

Kaffeepause

11:30 – 12:30 Uhr:

Informationspflichten des Arbeitgebers aus Sicht der Rechtsprechung

Referent: Frank Wörner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachautor, Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart

  • Was ist zu beachten, wenn der Arbeitgeber informiert
  • Zusammenspiel von Komplexität der bAV und den Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Rolle des Maklers bei den Informationspflichten des Arbeitgebers

12:30 – 13:15 Uhr:

Mittagessen

13:15 – 14:30 Uhr:

Flexirente – viele Vorteile bei richtiger Anwendung

Referent: Wolfgang Wehowsky, Rentenexperte, Fachdozent, Buchautor („Der Rentenberater“), Weingarten

  • Rente und Hinzuverdienst flexibel miteinander verbinden
  • Prognose und Spitzabrechnung zur Rentenzahlung
  • Unbegrenzt hinzuverdienen ab der Regelaltersgrenze
  • Die Rente erhöhen – auch nach Rentenbeginn- durch eigene Beiträge
  • Vermeidung höherer Rentenbesteuerung

14:30 – 14:45 Uhr
Kaffeepause

14:45 – 15:30 Uhr
Neues aus der bAV

Referentin: Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart

Die Moderation des Workshops übernimmt Dr. Henriette Meissner.

Für die Verpflegung während des Tages ist selbstverständlich gesorgt. Dresscode ist Business casual.“

Link–> https://www.campus-institut.de/seminare/praesenzseminare/5-mal-5-bav/

Die Veranstaltung wird sicher wieder sehr interessant.

Wie viele Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH) gibt es?

Insgesamt haben in den letzten 13 Jahren rund 410 Personen den Abschluss erreicht.

Bei bundesweit etwa 3,5 Mio. Arbeitgebern besteht eine hohe Nachfrage nach diesen Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung.

Was ist ein Alumni-Netzwerk?

Ein Alumni-Netzwerk ist ein Verband von Alumni, ursprünglich von ehemaligen Hochschulstudenten. Mittlerweile sind viele Unternehmen weltweit dazu übergegangen, ebenfalls Alumni-Netzwerke zu unterhalten. Dies ist unter anderem auf den Wandel der Definition von Alumni zurückzuführen.

Heute bezieht sich der Begriff mehr auf die Menschen, die einen gewissen Teil ihres Lebens bei einem Unternehmen, einer Schule oder einer Hochschule verbracht und dort weitere Stufen der eigenen Weiterbildung erreicht haben. Auszubildende, Studierende, aktive und ehemalige Mitarbeiter gehören zur Zielgruppe für Alumni-Netzwerke.

bAV Betriebliche Altersversorgung für Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung – bAV-toolbox

bAV-toolbox – bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

In vielen unterschiedlichen Bereichen in der betrieblichen Altersversorgung sind Berechnungstools und auch workflow-Programme sinnvoll.
Die bAV-toolbox.de bietet bereits in der Standard-Version einige Programme an, die man ansonsten nicht im Internet findet. Ebenso gibt es ein Linkverzeichnis mit Links zu verschiedenen Programmen.

bAV-toolbox - Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung
bAV-toolbox – Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung

Für den Anwender in der betrieblichen Altersversorgung unverzichtbar.
Beantragt wird der kostenfreie Zugang zur Standard-Version durch Zusendung des ausgefüllten Blatts, das im bAV-Leitfaden vorhanden ist. Zugang zur Standardversion erhalten alle Erwerber des bAV-Leitfaden.de ca. 15 Tage nach Auslieferung.

bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

 

Neue tools in der Pipeline für die betriebliche Altersversorgung

Derzeit entstehen weitere Berechnungstools, damit beispielsweise die Personalabteilung bei Personalveränderungen (Einstellung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) oder auch bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (z. B. Umstellung Arbeitsvertrag, Privatinsolvenz) alle wichtigen Prozesse beachtet, die auf die betriebliche Altersversorgung einwirken.

bAV-toolbox bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
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Berechnungstool Arbeitgeber-Abgaben

#Berechnungstool #Arbeitgeber-Abgaben:

Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.

Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie

– Jahresbruttoverdienste

– Sozialversicherungsabgaben

– Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft

– Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)

– Umlage 2

– Insolvenzgeldumalge

https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/arbeitgeber-abgaben.html

Weitere Berechnungstools für die betriebliche Altersversorgung gibt es in der bAV-Toolbox.de

Zugang zur Standard-Toolbox gibt es als Zugabe zum bAV-Leitfaden.de (15 Tage nach Erhalt des bAV-Leitfaden)

Der bAV-Leitfaden.de besteht aus einer Loseblattsammlung (derzeit 250 Seiten).

Der bAV/Leitfaden.de ist ein betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für:

  • Arbeitgeber
  • HR-Berater
  • Personalabteilungen
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Steuerberater
  • Rentenberater
  • bAV-Spezialisten
  • bAV-Interessierte

Bestell-Link:

http://www.bav-leitfaden.de/content/bestellung/

Krankheitszeiten – Fehlzeiten können durch intelligente betriebliche Unterstützung reduziert werden

#Krankheit sind #Fehlzeiten im Betrieb,die inzwischen einen Schaden von über 75 Mrd.Euro pro Jahr verursachen.

Fehlzeiten zu reduzieren müsste auch im Interesse der Arbeitgeber sein.

Präventivmaßnahmen durch Seminare, Gesundheitstage mit Gesundheitscheck, betriebliche Zusatzkrankenversicherung sind nur einige der Möglichkeiten, die sich für den Arbeitgeber und lohnen und dem Arbeitnehmer helfen.

Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesfinanzhofs auch steuerlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant.

Schaden von 75 Milliarden Euro. Zahl der Krankmeldungen steigt deutlich.

Gesundheitsvorsorge und Präventivmaßnahmen durch betriebliche Krankenversicherung wird immer wichtiger.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die auch im bAV-Leitfaden.de aufgezeigt werden.

www.bAV-Leitfaden.de

www.bAV-Experte.de

Ein interessanten Artikel wurde auf n-TV veröffentlicht:

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Zahl-der-Krankmeldungen-steigt-deutlich-article20634313.html

Betriebliche Altersversorgung – EIOPA – die Mamutbehörde

Deutsche Arbeitgeber sind besorgt, dass die Europäische Versicherungs- und Aufsichtsbehörde (EIOPA) ihren Aufgabenbereich überschreitet. Der deutsche Pensionsfonds, aba, befürchtet, dass die Branche der betrieblichen Altersversorgung nach neuen europäischen Vorschriften „an der Berichterstattung“ sterben wird.

Zunächst klingt es vielleicht wie eine reflexartige Reaktion auf alles, was aus Brüssel kommt, oder in diesem Fall auf den Westhafenplatz in Frankfurt, wo der europäische Rentenaufseher seinen Sitz hat. Und manche mögen argumentieren, dass die Deutschen in der Vergangenheit zu oft Wolf geschrien haben, als in Brüssel eine neue „Betriebliche Altersvorsorge“ (bAV) in Erwägung gezogen wurde.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die deutsche Firmenpension mehr als nur eine Pensionskasse ist. Es ist eine tief verwurzelte Verbindung zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern. In manchen Fällen geht es bis in die Zeit vor der Einführung der staatlichen Rente durch Otto von Bismarck, den ersten Bundeskanzler in den 1880er Jahren, zurück.

Im Falle Deutschlands hat diese lange Geschichte zu einem System mit vielen verschiedenen Fahrzeugen und Optionen für den Aufbau einer Durchführungsweitung geführt. Erst im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes reine beitragsorientierte Pläne möglich – wenn sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber auf die Bedingungen einigen.

Trotz dieser Komplexität hat Deutschland immer noch keinen engagierten Betriebsrentenbetreuer. Jedes Fahrzeug unterliegt unterschiedlichen Regulierungs- und Aufsichtsregeln. Nicht alle sind IORPs – eigentlich sind es nur Pensionskassen und Pensionsfonds. Versicherer, für die die Solvency-II-Richtlinie gilt, bieten eine versicherungsorientierte Altersvorsorge an. Und Pensionszusagen von Unternehmen (Direktzusagen) sind durch Reservepuffer innerhalb des Unternehmens oder ausgelagerte Finanzierungsvehikel (zum Beispiel Contractual Trust Arrangements) gedeckt.

Klaus Stiefermann

Im Juli legte die Bundesregierung ihren Entwurf zur Umsetzung von IORP II vor. Darin notierten die Behörden, dass „die Richtlinie angesichts der erheblichen Unterschiede in der betrieblichen Altersversorgung in den Mitgliedstaaten eine Mindestharmonisierung anstrebt“.

Aba stellt jedoch fest, dass die vorgeschlagene Umsetzung keine Schritte zur weiteren Harmonisierung enthält. Nach deutschem Recht werden die Pensionskassen weiterhin als Lebensversicherungsunternehmen definiert, um die für diesen Sektor bereits bestehenden individuellen Verbraucherschutzvorschriften zu nutzen. Darauf basiert auch die Regelung für den Pensionsfonds, mit einigen Ausnahmen für Investitionen und Garantien.

Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf die Regierung dafür kritisiert, dass sie nicht die Möglichkeit nutzt, einen gemeinsamen Aufsichtsrahmen für alle deutschen Berufsrentenfahrzeuge zu schaffen. Sie wies darauf hin, dass solche Fahrzeuge im nationalen Arbeits- und Sozialrecht noch immer unterschiedlich behandelt würden.

Hinsichtlich der Umsetzung der IORP II sieht die BDA einen wichtigen Widerspruch zu den ursprünglichen Absichten der EU. Die deutschen Behörden wollen unterschiedliche Bedingungen für die Übertragung von Pensionsleistungen in oder aus den Pensionsplänen einführen. Mehr Mitglieder müssten einer Überweisung ins Ausland zustimmen als Neuzugänge bei einem ausländischen Anbieter.

Einer der Gründe für die heterogene deutsche Betriebsrentenlandschaft ist die Unverfallbarkeit von Rentenansprüchen und erworbenen Leistungsansprüchen. Einige Unternehmen haben fünf verschiedene Durchführungswege, weil es schwierig ist, alte Rechte auf neue Pensionsvehikel zu übertragen oder verschiedene Pensionspläne aus einem Erwerb zusammenzufassen.

In den letzten Monaten hat sich die deutsche Rentenwirtschaft weniger um neue EU-Regulierungen als um die Umsetzung und Auslegung durch die europäische Versicherungs- und Rentenaufsichtsbehörde EIOPA gesorgt.

Nachfolgend der Originaltext in Englisch

https://www.ipe.com/reports/special-reports/top-1000-pension-funds/germany-the-loneliness-of-complexity/10026474.article

Arbeitslosenquote auf Rekordtief – Tendenz weiter sinkend-Arbeitgeber müssen aktiv werden

Die #Arbeitslosenquote befindet sich auf einem Rekordtief und sinkt weiter.

Selbst für 50Plus-Arbeitssuchende wird es derzeit immer einfacher, eine neue Tätigkeit zu finden.

Zeiten, in denen man mit 55 zum alten Eisen zählte, sind vorbei. Aufgrund der Vollbeschäftigung ist der Bewerbermarkt für Arbeitgeber immer schwieriger.

Zusätzlich sehen viele Arbeitgeber inzwischen, dass ältere Arbeitnehmer auch einen hohen Erfahrungswert haben.

Zwar ist derzeit oft noch eine Befristung in den Arbeitsverträgen, allerdings mit abnehmender Tendenz.

Gründe für Befristungen sind in erster Linie die Risiken auf Unternehmensseite. Beispiele:

  • Bisheriger Arbeitnehmer ist in Mutterschutz oder nimmt Pflegezeit
  • Unternehmensentwicklung / Auftragslage / technische Weiterentwicklung sind hohes Risiko

Da jedoch die Arbeitslosenquote immer geringer ist, sind Arbeitgeber zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bereit.

Letztendlich kann ein Arbeitnehmer auch mit einer regulären Probezeit von bis zu 6 Monaten eingestellt werden.

Für Arbeitgeber ist inzwischen nicht nur der Fachkräftemarkt leergefegt, sondern auch gute zuverlässige ungelernte Arbeitnehmer entwickeln sich zur „Mangelware“.

Dies wird sich auch in den kommenden 20-30 Jahren nicht ändern.

Im Gegenteil:

Bei einer Anzahl von 44,9 Mio. Erwerbstätigen, die momentan noch ansteigt, werden in den kommenden 30 Jahren nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige zur Verfügung stehen.

Grund ist der demographische Wandel in allen Industrieländern. Eine Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau führt dazu, dass wir in 25 Jahren auch weniger Arbeitnehmer erhalten, als bisherige Arbeitnehmer in Rente gehen. Diese niedrige Geburtenrate besteht schon seit einiger Zeit.

Die geburtenstarken Jahrgänge 1955-1970 werden in den kommenden Jahren in Rente gehen.

Für Arbeitgeber ein hoher Erfahrungsverlust und eine schwierige Situation, wenn der Arbeitsmarkt leer gefegt ist.

Das Anwerben der Arbeitgeber von neue Arbeitnehmern wird immer schwieriger.

Auch die Digitalisierung ist alleine kein Ausweg, denn in vielen Arbeitsbereichen kann dies nur eine Ergänzung sein und führt letztendlich dazu, dass im Fachkräftebereich (z.B. IT) die Findung von Arbeitnehmern noch schwieriger wird.

Arbeitgeber müssen aufgrund dieser Situation neue Wege gehen, um weiter erfolgreich zu sein.

  1. Arbeitsangebot ohne Befristung
  2. Parallele Planung der Digitalisierung
  3. Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

Thema

Befristung:

Ein Bewerber hat bereits heute die Wahl, bei welchem Arbeitgeber er arbeiten möchte (je nach Region, Qualifikation und Gesundheitszustand).

Hierbei spielt – insbesondere bei Bewerbern ab 50 – nicht nur der Bruttoverdienst eine Rolle. Eine Befristung auf 1 oder 2 Jahre ist gerade bei diesen Bewerbern ein Abwahlkriterium. Letztendlich führt keine Befristung bei einer späteren Kündigung lediglich zu einer geringen Abfindungszahlung, wenn der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden kann (1-2 Monatsgehältern).

Digitalisierung / digitale Transformation

Erfolgreiche und innovative Unternehmen werden hier nach Lösungsansätzen suchen und dies nicht nur durch Unternehmensberater und den Chef oder der Entwicklungsabteilung, sondern auch durch Ideenbörse bei den Mitarbeitern. Gerade hier schlummert ein enormes Potenzial.

  • Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

Nicht nur das Nettogehalt ist für den Arbeitnehmer entscheidend.

Andere Maßnahmen sind bei der Mitarbeiterfindung durchaus wichtig. Beispiele:

Nicht jeder Betrieb ist in der Lage, alle Förderungen anzubieten.

Allerdings gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.

Eine interessante Seite zu den Themen

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Krankenversicherung
  • Betriebliche Unfallversicherung
  • Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern
  • Unterstützung bei Familienpflege
  • Fortbildung von Arbeitnehmern für unterschiedliche Lebenslagen
  • Einbindung der Familie

Internetlink:

blog.bav-versorgung.de

Kantinenangebot

Nicht zu unterschätzen ist auch das Angebot einer Kantine. So gibt es bereits Unternehmen, die bei einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern eine Kantine eröffnen und ihr Angebot auch betriebsfremden Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.

Bei Kleinbetrieben sind Kooperationen mit nahegelegenen anderen Betrieben durchaus auch einmal zu prüfen; ebenso auch, dass sich Betriebe hier zusammenschließen.

Gesundes Essen führt letztendlich auch zu weniger Ausfallzeiten.

Kinderbetreuung

Größere Firmen bieten immer öfter eine Kinderbetreuung an oder sorgen zumindest durch Unterstützungsmaßnahmen für die Betreuung von Kindern.

So baut beispielsweise die Firma TRUMPF GmbH + Co. KG

in Ditzingen einen Kindergarten für die Kinder der Mitarbeiter. Das Angebot steht auch anderen Kindern offen.

Für Mitarbeiter von Kleinbetrieben in der Nachbarschaft ist dies sicherlich auch interessant. Personalabteilungen dieser Kleinbetriebe sollten diese Chance aktiv nutzen und betroffene Mitarbeiter mit Kleinkindern darauf hinweisen.

  • Bildungszeitgesetz -Fortbildung von wichtigen Themen – auch für unterschiedliche Lebenslagen

Durch das Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub.

Wenn der Arbeitgeber entsprechende Fortbildungen anbietet, dann wird das Arbeitgeberangebot darauf angerechnet.

Eine Reihe von Themen kann für den Arbeitnehmer zu einer Belastung im Alltag führen, wenn er nicht eine entsprechende Vorbildung hat. Dies kann dann zu Ausfallzeiten führen oder auch zusätzlich eine Belastung der Personalabteilung sein.

Beispiele von Mitarbeiterseminaren:

  • Unfallverhütung
  • Fahrertraining ADAC
  • Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Testament
  • Was ist im Pflegefall zu beachten
  • Was ist wann im Todesfall zu beachten?
  • Ruhestandsvorbereitung

Zu vielen Themen gibt es natürlich auch Fachliteratur – z.B.

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

allerdings sind Seminare hierzu erlebnisreicher.

Wer sich als Arbeitgeber aktiv einbringt, sorgt auch beim Mitarbeiter für ein langfristiges Bindungsinstrument. Der Mitarbeiter sieht, dass der Chef bzw das Unternehmen sich für die Arbeitnehmer engagiert.

Dankschreiben an die Mitarbeiter

Neben Betriebsfeiern, „Tag der offenen Tür“ werden inzwischen auch die Familien verstärkt berücksichtigt.

Ebenso werden Geburtsbriefe an Mitarbeiter und Ehepartner – mind. zum runden Geburtstag genutzt.

Einige Betriebe schreiben auch regelmäßig die Familie an Weihnachten an und bedanken sich auch beim Partner für den Einsatz des Arbeitnehmers.

Hierbei werden dann auch die Vorteile des Arbeitnehmers durch die Betriebszugehörigkeit aufgezeigt.

Beispielsweise wird der aufgewendete Betrag für die betriebliche Versorgung genannt.

Hierbei ist jedoch die Datenschutzgrundverordnung zu beachten.

Das Spielfeld Mitarbeiterleistungen wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein und für Betriebe immer wichtiger werden.

Das Produktivkapital „Mensch“ wird in den kommenden Jahren ein Nadelöhr; selbst dann, wenn sich die Wirtschaft abflachen würde.

Werner Hoffmann

1.Vorsitzender Forum-55plus.de

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Generationenberater (FH)

Kommentar zum Thema kriminelle Flüchtlinge – AFD und andere Rechtspopulisten

Kommentar zum Thema kriminelle Flüchtlinge, AFD und andere rechtspopulistische Gruppen

Was jeder Bürger und Wähler vielleicht auch beachten sollte.

Schon gewusst?: Die „Chance“ auf einen #kriminellen #Flüchtling zu stoßen, ist kleiner als:

– einen #Autounfall zu haben

– #Berufsunfähigkeit zu erleiden

– Pflegefall zu werden

– dass in ein Haus eingebrochen wird

– man an Krebs erkrankt

Die Wahrscheinlichkeit, dass man durch einen kriminellen Flüchtling #umgebrachtes wird, ist kleiner, als:

– dass man dass man durch einen Autofahrer, der zu schnell fährt oder durch #Alkohol am Steuer getötet wird.

Die Wahrscheinlichkeit, dass man von einem #Flüchtling #sexuell #belästigt wird, ist kleiner, als dass:

– ein deutsches Mädchen

– oder eine Frau von einem Verwandten oder Bekannten

vergewaltigt wird.

Natürlich gehören trotzdem ausländische Bürger, die kriminell sind, entweder ausgewiesen oder ins #Gefängnis, wenn es um #Straftaten geht (wobei falsch parken noch nicht dazu gehört)

Gewisse #Rechtspopulisten kennen nur das Thema Flüchtlinge und wollen durch die Konzentration auf das Thema #Flüchtlinge alle anderen Themen verdrängen.

Interessant ist, dass die Rechtspopulisten jetzt versuchen, der jetzigen Bundesregierung die Schuld an einer vermeintlich höheren Abwanderungsquote zu geben. Sie berufen sich hierbei auf die Statistik Bundessamt für Statistik.

Verschwiegen wird von den Rechtspopulisten, dass hier auch Menschen (mit inzwischen deutscher Staatsbürgerschaft) enthalten sind, die vor vielen Jahren nach Deutschland kamen, hier gearbeitet haben und nun mit Rentenbeginn zurück in ihre Heimat sind.

Darüber hinaus wurde die Berechnungsmethode auf den aktuellen Stand gebracht.

Vor 2016 sei „das Meldesystem auf einem veralteten Stand“ gewesen, erklärt der für das Bundesamt tätige Statistiker Martin Conrad auf WELT-Anfrage. Erst seither werde flächendeckend unmittelbar erfasst, wenn ein Deutscher innerhalb des Landes umzieht.

Bei allen Bundesbürgern, die sich abmelden, aber nirgendwo anders im Land erfasst werden, geht die Bevölkerungsstatistik nun davon aus, dass sie ausgewandert sind. Die Alternative dazu wäre nur das Untertauchen im eigenen Land – was bei Bundesbürgern höchst selten vorkommt. Vor 2016 wurden nur Fortzüge von Deutschen erfasst, wenn der neue Wohnort im Ausland bekannt war.

Im Klartext: Die Angaben für 2016 dürften der Realität sehr nahekommen, die Daten der Vorjahre sind mit Vorsicht zu genießen. Eine rückwirkende Überprüfung der Datenreihen ist aber nicht möglich. Statistiker Conrad erklärt:

„Man könnte vermuten, dass auch in den vergangenen Jahren mehr Deutsche fortgezogen sind, als es die Wanderungsstatistiken auflisten.“ Würden die Fortzüge von Bundesbürgern immer noch so erhoben wie vor 2016, hätte es im Vergleich zu 2015 sogar einen leichten Rückgang auf 131.000 Abwanderungen gegeben.

Liebe Rechtspopulisten, die immer die deutsche Presse als Lügenpresse bezeichnet. Bitte überprüft mal, für wen der Begriff „Lügenpresse“ wirklich passt:

Und bei so manchem Bürger scheint es ja zu funktionieren.

Deshalb sollte jeder Bürger darüber nachdenken, welche Themen wirklich an oberster Stelle stehen.

Kündigung von alten Bausparverträgen -Zinsbonus

#Kündigung alte #Bausparverträge mit #Zinsbonus

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.07.2018 – Aktenzeichen: XI ZR 135/17 – die Kündigungsmöglichkeiten für Bausparkassenverträgen bei zugeteilten Bauspardarlehen trotz Zinsbonus erleichtert.

https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/jurist-bgh-oeffnet-banken-weg-zur-kuendigung-von-bausparvertraegen-146604/