Gesundheitslotsen« sollen Pflege erklären

Welche Pflegestufe kann ich beantragen? Wer hilft meinen Eltern in der Kurzzeitpflege? Und welche Klinik ist am besten? Eine Orientierung durch den Angebotsdschungel sollen künftig Gesundheitlosen bieten. Dazu gibt es jetzt eine Ausbildung.

Kürzere Verweildauern in Kliniken, immer variablere Pflegeangebote und eine wachsende Flut an Gesundheitsinformationen: Für Patienten und ihre Angehörige wird es immer schwieriger, sich im Informations- und Angebotsdschungel zu orientieren. Die Wilhelm-Löhe-Hochschule (WLH) #Fürth der #Diakonie #Neuendettelsau mit der zertifizierten Weiterbildung zum »#Gesundheitslotsen (WLH)« Abhilfe schaffen. Das zweisemestrige Angebot der fünf Jahre alten, privaten Hochschule startet erstmals im kommenden Wintersemester.
Komplexität der Pflege nimmt zu

Hintergrund ist die wachsende Komplexität der individuellen Pflegebedarfe in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Gleichzeitig werden die Angebote in der Pflegewirtschaft immer variabler. Der einzelne Mensch könne sich angesichts des Wachstums an Gesundheitsinformationen und Leistungen kaum noch selbst ein Bild machen. »Wir müssen das Wissen für Gepflegte und pflegende Angehörige zusammenbringen«, begründet Gesundheitsökonom und Leiter des WLH-Forschungsinstituts Jürgen Zerth das Zertifikatangebot. Es gehe um eine »menschlichere Gestaltung des Gesundheitswesens«. Wer kennt schon die Pflegegrade auswendig?

Das berufsbegleitende Angebot richtet sich etwa an die Mitarbeiter der Sozialämter oder Apotheken. Selbst Personalabteilungen der Unternehmen sieht Zerth als Zielgruppe. Die sollten sich nicht nur um Kindergartenplätze für den Nachwuchs der Beschäftigten kümmern, sondern auch Hilfe bei deren pflegebedürftigen Eltern bieten. Inhaltlich stehen in den sechs Modulen unter anderem die Bereiche Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen, Rechte der Akteure oder auch die Planung und Koordination von Patientenfällen auf dem Lehrplan. Auch der Bereich der Patientenverfügung könnte noch hinzukommen.

Gesundheitslotsen sollen medinisch-fachliche Möglichkeiten kennen

In letzterem Bereich »trifft Individualität auf Komplexität«, ergänzt der Onkologe Jan Schildmann, zugleich Medizinethiker an der WLH. Seinen Erfahrungen zufolge fehle den Patientenverfügungen, die daheim im stillen Kämmerlein aufgesetzt werden, die »Durchschlagskraft«. Das liege zum Beispiel an fehlenden Kenntnissen über die medizinisch-fachlichen Möglichkeiten.

In der Praxis scheitere die persönliche Verfügung schon an dem simplen Problem für Rettungssanitäter oder Ärzten: Wo findet sich das Dokument? Aktuell gibt es etwa in München »qualifizierte Gesprächspartner«, die beim Abfassen einer Patientenverfügung unterstützen. Dadurch könne sowohl der medizinischen Teil als auch die persönlichen Wertvorstellungen besser berücksichtigt werden.

Unterstützung der Patienten in den Regionen verbessern

Schildmann beschäftigt sich derzeit mit der Frage, wie diese Unterstützung von Patienten »systematisch und praktisch in den Regionen« strukturiert werden müsste. Der internationale Fachterminus heißt »Advance Care Planning«, auf Deutsch etwa Behandlung im Voraus planen. Schildmann hat dabei die Patienten im Blick: »Es geht nicht nur um ein längeres Leben, sondern auch um Lebensqualität«, weiß der praktizierende Onkologe von den Krebsstationen.

Sowohl für Zerths Patientenlotsen als auch für Schildmanns »Advance Care Planning« ist derzeit noch offen, inwieweit digitale Angebote die Beratung unterstützen können. Egal ob man an Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Hausärzte oder Sozialämter denke: Die Klage über fehlende Zeit sei durchgängig. Entsprechend könnte die Digitalisierung im Medizin- und Pflegebereich dazu beitragen, »Informationen zu komprimieren«, sagt Zerth. Doch am Ende gelte für ethische Medizin und Pflege: »Es spricht der Mensch mit dem Menschen.«

Gesundheitslotse – Ausbildung auf einen Blick

Abschluss: Hochschulzertifikat Gesundheitslotse

Dauer: 2 Semester oder 1 Jahr

Typische Gruppengröße: 10-25 Studierende

Beginn: erstmalig zum 1. Oktober 2017

Voraussetzungen: ein qualifizierter Berufsabschluss mit dreijähriger Berufspraxis und Erfahrungen, die in das Profil des Gesundheitslotsen einzuordnen sind (kein Abitur oder Fachabitur notwendig)

Unterricht: Präsenzunterricht an ausgewählten Wochenenden (Donnerstag bis Samstag)

Bewerbung: Bis 15. September 2017

Kosten: 1.600 Euro pro Semester 

http://www.wlh-fuerth.de/home/

IPV-Akademie Jahrestagung

Die IPV-Akademie hat sich zur Aufgabe gemacht, Klarheit in die steigende Komplexität gesetzlicher Regelungen zu bringen, vor allem bei den Themen Alters- und Gesundheitsvorsorge. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern – den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und Entscheidern aus Industrie und Politik – bietet die Jahrestagung der Akademie den Teilnehmern die Gelegenheit zu einem hochwertigen Informationsaustausch.Die diesjährige Jahrestagung findet am 21. September im Haus der Deutschen Wirtschaft in der Breite Str. 29 in 10178 Berlin statt. Einlass ist ab 10:00 Uhr, Ende gegen 17:15 Uhr mit einem anschließenden Get-together.

Erstmalig besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit, bis zu 5 Weiterbildungspunkte im Rahmen der Brancheninitiative „gut beraten – Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland“ zu sammeln!

Die Jahrestagung wird Professor Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. eröffnen.

Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) hat zugesagt, am „Vorabend“ der Bundestagswahl auf die Pläne der einzelnen Parteien zur Altersvorsorge einzugehen. 

Mathias Ulbrich, Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Schmalkalden, wird in seinem Vortrag die Herausforderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz und die wichtigsten Neuerungen der bAV aufzeigen. 

Im weiteren Tagungsverlauf gewährt Professor Christian E. Elger, Direktor der Klinik für Epileptologie in Bonn, einen Einblick in seine Forschungen und wird aufzeigen, wie das Unterbewusstsein Entscheidungen beeinflusst.

Zur Darstellung des Programms samt Anmeldeformular auf das Banner klicken. 

Erleben Sie hochkarätige Redner und verbinden Sie das Interessante mit dem Nützlichen! Die Jahrestagung ist besonders von Interesse für:

Fach- und Führungskräfte von Verbänden und Unternehmen aus den Bereichen:

– Personalmanagement

– Steuern und Finanzen

– Alters- und Gesundheitsvorsorge

 

Spezialisten und Experten für:

– betriebliche Altersversorgung

– Krankenversicherung

 

Vermittler, Makler und deren Mitarbeiter mit den Schwerpunkten:

– betriebliche Altersversorgung

– und Krankenversicherung

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen Alena Pazdzior unter der Telefonnummer: 030 206732-147 oder per E-Mail: akademie@ipv.de als Ansprechpartnerin gern zur Verfügung.

Entwurf #BRSG #Betriebsrentengesetz #Riesterrente

Die 2.ind 3. Lesung im Bundestag steht kurz bevor.

Hier die wichtigsten Inhalte:

#Riesterrente: Die Grundzulage soll von 154 auf 175 Euro angehoben werden.

Die Rentenleistung soll teilweise nicht mehr auf die Grundversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Bis 100 Euro wird die Riesterrente nicht angerechnet.

Erbschaftsteuer – Freibetrag für Pflege

Erbschaftsteuer: Zusätzlicher Freibetrag für Pflege der Eltern


Ein Kind erbt Vermögen von einem Elternteil. Grundsätzlich steht dem Erben ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Übersteigt das geerbte Vermögen diesen Freibetrag, setzt das Finanzamt Erbschaftsteuer fest. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem erbenden Kind jedoch ein zusätzlicher Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Bisher hatten erbende Kinder kaum Chancen, den erbschaftsteuerlichen Pflege-Freibetrag für einen gestorbenen Elternteil beim Finanzamt durchzusetzen. Die Finanzämter lehnten die Gewährung des Pflege-Freibetrags ab, da Kinder eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern haben.

Bundesfinanzhof gibt grünes Licht für Pflege-Freibetrag

Die Richter des Bundesfinanzhofs gewähren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen jedoch den Pflege-Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro und zwar unabhängig davon, dass Kinder eine Unterhaltsverpflichtung haben (BFH, Urteil v. 10.5.2017, Az. II R 37/15; veröffentlicht am 5.7.2017).

Denn aus der Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern kann keine Verpflichtung zur Pflege abgeleistet werden. Der zusätzliche Pflege-Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr.9 ErbStG in Höhe von 20.000 Euro steht erbenden Kindern unter folgenden Voraussetzungen zu:

– Der Erbe hat den Verstorbenen nachweislich gepflegt.
– Für die Pflege hat das erbende Kind kein Geld bekommen oder ein unzureichendes Entgelt.

In diesem Fall profitieren Kinder von dem zusätzlichen Pflege-Freibetrag, der die Erbschaftsteuerbelastung reduziert.

Steuertipp: Den persönlichen Pflege-Freibetrag gibt es nur auf Antrag des Erben in der Erbschaftsteuererklärung. Sollte der Sachbearbeiter im Finanzamt dem Kind als Erben aus Gewohnheit den Abzug des zusätzlichen Pflege-Freibetrags verweigern, sollte dezent auf das neue BFH-Urteil hingewiesen werden. Nützt das auch nichts, legen Sie gegen den nachteiligen Erbschaftsteuerbescheid Einspruch ein und lassen Sie die Streitfrage von der Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt klären. 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

Testament verschollen – was passiert?- Beispiel: Zsa Zsa Gabor

Was passiert, wenn ein Testament verschollen ist, das ist am Beispiel von Zsa Zsa Gabor zu sehen:

„Sieben Monate nach dem Tod von Zsa Zsa Gabor, kommt nun heraus, dass ihr Testament verschwunden ist. Wer verfügt nun über das Erbe?

Als Zsa Zsa Gabor im Dezember 2016 im Alter von 99 Jahren starb, hat sie ein enormes Vermögen hinterlassen. Wie üblich wurde auch ihr Erbe in einem Testament geregelt. Doch wie die Website „Entertainment Tonight“ berichtet, ist dieses verschwunden. In den Gerichtsunterlagen heißt es dem Bericht zufolge, Gabors Testament sei „verloren oder verschollen“.

Zsa Zsa Gabor (†): Ihr Testament ist verschwunden

Wie aus den Dokumenten weiter hervorgeht, wurde ihr Witwer, Prinz Frederic von Anhalt, 74, deshalb per Gerichtsbeschluss zum alleinigen Nachlassverwalter bestimmt. Damit hat er nun das Sagen über Gabors hinterlassene Millionen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung bestätigte von Anhalt den Sachverhalt: „Es liegt nun also ganz in meinem Ermessen, wer was aus dem Erbe meiner Frau bekommt. Den Menschen, die meiner Frau geholfen und angepackt haben, helfe ich aber natürlich gern.“ Um welche Summe es sich bei dem Erbe handelt, wollte der Prinz allerdings nicht verraten.“ (Quelle: Gala).

Wer ein Testament schreibt, sollte dies bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. 

Registerkosten

Die Bundesnotarkammer erhebt für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 15,00 € je Registrierung. Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Die Gebühr beträgt die 18,00 € je Registrierung, wenn der Erblasser (das ist die Person, die das Testament schreibt) das Testanent dort selbst hinterlegt.

Ob ein Testament bzw. Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein muss, hängt vom Einzelfall ab; sinnvoll ist es allemal.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erstellung einer Generalvollmacht/Viesorgevollmacht.

Ein umfangreiches Vorsorgewerk ist der #Notfallordner-Vorsorgeordner, den es auch speziell als Ergänzungsausgabe für folgende Gruppen gibt:

– #Notfallordner für Beamte

– #Notfallordner für Selbstständige

– #Notfallordner für Ärzte

– #Notfallordner für Apotheker

– #Notfallordner für Zahnärzte

– #Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker

– #Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Gerade für die o.g. Berufs- bzw. Selbstständigengruppen muss eine spezielle Vorsorge und Dokumentation getroffen werden.

Rund 50 unterschiedliche Versionen bieten eine umfangreiche Auswahl (Preis: ab 27 Euro inkl. MWSt).

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Debeka – Vom Kostenerstatter zur Gesundheitsberatung

Private Krankenversicherungen wollen von ihren Versicherten als Gesundheitspartner wahrgenommen werden. Dazu planen sie, ihr Angebot an Gesundheitsdienstleistungen zu erweitern.

Den privaten Krankenversicherern (PKV) -insbesondere den Vereicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (die den Versicherten als Mitglied gehören) –reicht es nicht mehr, als reine Kostenerstatter zu fungieren und vor allem nur im Leistungsfall oder bei Prämienerhöhungen mit den Kunden in Kontakt zu treten. Das Ziel vieler Anbieter ist es, zum Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Gesundheit zu werden und im Bedarfsfall die Versorgung der Versicherten steuern zu können.

Dazu gehen die Anbieter ganz verschiedene Wege. So etwa haben im vergangenen Jahr Barmenia, Gothaer, Hallesche und Signal Iduna die gemeinsame Leistungsmanagement-Gesellschaft LM+ gegründet. Die Hallesche will sich zudem zum digitalen Gesundheitsdienstleister wandeln. Gerade haben der PKV-Marktführer Debeka und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bekannt gegeben, dass sie gemeinsam mit der Viamed GmbH das Gemeinschaftsunternehmen Carelutions gegründet haben – der Name ist eine Zusammenziehung der englischen Wörter „care“ und „solutions“. Die Zustimmung des Bundeskartellamts steht noch aus.

Auch Gesunde werden unterstützt

Mit Carelutions wollen Debeka und SDK ihren Versicherten eine möglichst breite Palette mit Gesundheitsdienstleistungen bieten: von der Prävention über Disease Management Programme bis zur Nachsorge. Ausdrückliche Zielsetzung ist auch, gesunde Kunden durch Informations- und Serviceangebote in Sachen GEsundheit zu unterstützen.
#Debeka und #SDK führen ihr eigenes Gesundheitsmanagement fort. Die Angebote würden aber durch die von Carelutions ergänzt, erklärt Debeka-Vorstand Roland Weber. Die Debeka startet dabei mit strukturierten Versorgungsprogrammen für Versicherte, die unter Rückenschmerzen oder Schlafstörungen leiden. „Ein Unternehmen, das unabhängig von einem Versicherer ist, kann vielleicht etwas agiler agieren“, hofft er. Das gelte insbesondere für den Einsatz digitaler Elemente, die bei Carelutions eine große Rolle spielen sollen.

Größere Kundenzufriedenheit

„Wir glauben, dass wir mit einer verbesserten Versorgung sowohl auf der Leistungsseite als auch bei der Kundenzufriedenheit profitieren werden“, so SDK-Vorstand Benno Schmeing. Das sich die PKV-Unternehmen zu Gesundheitsdienstleistern wandeln, sei nur folgerichtig. Schmeing: „Wenn man die Wertschöpfungskette der PKV verlängern will, ist das der richtige Ansatz.“

Das sieht das Management der Hallesche Krankenversicherung ähnlich. „Die Kunden sollen uns während ihres gesamten Versichertenlebens als Gesundheitspartner wahrnehmen“, so Vorstand Wiltrud Pekarek. Das Unternehmen will seine Angebote auf einem Gesundheitsportal bündeln. „Das Portal soll das digitale Gesicht der Halleschen werden.“ Die Hallesche will künftig nicht mehr nur warten, bis sich die Versicherten melden. „Wenn wir eine hilfreiche Therapie-App entdecken, können wir sie dem Kunden empfehlen.“ Unternehmenseigene Ärzte sollen dafür sorgen, dass nur qualitätsgesicherte Angebote empfohlen werden, betont Pekarek. „Wir müssen zu einer wirklichen Vernetzung zwischen Arzt, Versicherer und Kunden kommen.“

Hoffnungen setzt der Versicherer auch auf die Datenanalyse. Wenn das Unternehmen erkennt, dass ein Versicherter an einer schweren Erkrankung leidet, kann er ihn ansprechen und ihm vorschlagen, eine zweite Meinung einzuholen, erläutert Vorstandschef Walter Botermann. Am besten wäre es, wenn der Versicherer dann auch gleich den Termin organisiert. „Wenn wir das hinkriegen, haben wir gewonnen.“ So weit sei die Hallesche aber noch nicht.

Quelle: Ärztezeitung