Heilpraktiker scheitern mit Beschwerden gegen Blutentnahme-Verbot
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.01.2024– 1 BvR 2078/23, 1 BvR 2171/23 und 1 BvR 2182/23 – Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Begründung unzulässig Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, mit denen sich die beschwerdeführenden Heilpraktiker gegen die Untersagung der Blutentnahme im Rahmen sogenannter Eigenblutbehandlungen wenden. ——- Einem Heilpraktiker ist es verboten, seinem Patienten Blut – beispielsweise zur Herstellung von Eigenblutprodukten für eine Eigenbluttherapie zu entnehmen. Auch die Blutentnahme wollten die Heilpraktiker … Heilpraktiker scheitern mit Beschwerden gegen Blutentnahme-Verbot weiterlesen