Kündigung von alten Bausparverträgen -Zinsbonus

#Kündigung alte #Bausparverträge mit #Zinsbonus

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.07.2018 – Aktenzeichen: XI ZR 135/17 – die Kündigungsmöglichkeiten für Bausparkassenverträgen bei zugeteilten Bauspardarlehen trotz Zinsbonus erleichtert.

https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/jurist-bgh-oeffnet-banken-weg-zur-kuendigung-von-bausparvertraegen-146604/