Minijob – Immer mehr lassen sich nicht von Rentenversicherung befreien

Warum Pflichtbeiträge beim 520-Euro-Job sinnvoll sind

Immer mehr Minijobber zahlen Rentenbeiträge

Bundesregierung: Anteil der 520-Euro-Beschäftigten, die sich durch eigene Zahlungen einen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung sichern, stieg zwischen 2012 und 2022 von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Immer mehr Minijobber stocken die Beitragszahlungen ihres Arbeitgebers zur Rentenversicherung durch Eigenbeiträge auf und sichern sich damit einen generellen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, zahlten im Juni 2022 nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 1,5 Millionen von insgesamt fast 7,6 Millionen Minijobbern Rentenbeiträge aus eigener Tasche.

Das entsprach laut BA einem Anteil von 19,3 Prozent. Nach jüngsten Zahlen der Minijob-Zentrale, die auf einer anderen Datengrundlage basieren, lag die Quote der rentenversicherungspflichtigen gewerblichen Minijobber im Frühjahr dieses Jahres bereits bei 20,7 Prozent.

Den BA-Daten zufolge stieg die Zahl der 520-Euro-Jobber, die durch Zuzahlungen bei Bedarf und nach ausreichender Versicherungszeit auch einen Anspruch auf eine Reha-Leistung oder eine Erwerbsminderungsrente haben wollen, zwischen 2012 und 2022 von weniger als 400.000 auf 1,46 Millionen – bei einer weitgehend gleichbleibenden Gesamtzahl von Minijobbern.

Dadurch stieg die entsprechende Quote der Beitragsaufstocker innerhalb des vergangenen Jahrzehnts von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Der Anteil der Minijobber, die freiwillig die Rentenversicherungspflicht wählten, sei “im Laufe der letzten zehn Jahre tendenziell gestiegen und entspricht nunmehr rund einem Fünftel”, schreibt die Bundesregierung.

Seit 2013 sind Minijobs generell rentenversicherungspflichtig.

Die Minijobber können sich aber auf Antrag bei ihrem Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Allerdings müssen sie dann auf unter Umständen wichtige Leistungen verzichten.

Für Schüler, Studenten oder auch Hausfrauen können später die Pflichtversicherung beim Minijob durchaus hilfreich sein.

Diese Beitragszeiten werden dann auch bei der 45-jährigen bzw. 35-jährigen Wartezeit angerechnet.

Wer die 45-jährige Versicherungszeit erreicht hat, kann ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersrente in Rente gehen.

Beispiel: Ein Versicherter, geboren im Mai 1961, könnte normalerweise mit 66 Jahren und 6 Monaten (1.12.2027) die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

Hat dieser Versicherte die Versichertenzeit von 45 Jahren erfüllt, dann kann er ohne Abschlag mit 64 Jahren und 6 Monaten (1.12.2025) in Rente gehen (Rente für besonders langjährig Versichere).

Hat der Versicherte bei Rentenbeginn einen Schwerbehinderungsausweis (mind. 50%), dann reichen auch 35 Versicherungsjahre, damit die Rente ohne Abschlag gezahlt wird (Rente für schwerbehinderte Menschen) in diesem Beispiel wäre die Rente dann auch ab 1.12.2025.

Dieser Versicherte könnte – ohne Schwerbehinderung – auch mit Rentenabschlag – mit 63 Jahren (1.6.2024) in Rente gehen. Der Abschlag wäre dann 12,6%. Voraussetzung ist, dass 35 Versicherungsjahre vorhanden sind.

Wenn dieser Versicherte einen Schwerbehindertenausweis (50 %, + 35 Versicherungsjahre) hat, hätte er auch schon am 1.12.2022 in Rente gehen können. Der Abschlag wäre dann bei 10,8 % gewesen.

Bei Rentenbeginn 1.12.2023 sinkt der Abschlag auf 7,2 %. Zum 1.12.2024 ist der Abschlag noch bei 3,6%.

In manchen Fällen ist das Problem, dass die 35 Jahre oder 45 Jahre nicht erfüllt werden, weil in der Studienzeit keine Beiträge für den Minijob gezahlt wurden.

Gerade deshalb sollte jeder Versicherte bei einem Minijob die Pflichtversicherung bestehen lassen.

Pflichtbeiträge beim Minijob erhalten den Erwerbsminderungsrentenanspruch.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.

Wer bisher berufstätig pflichtversichert war, dann aus dem Arbeitsleben ausscheidet und nur noch einen Minijob ausübt, sollte sich auf keinen Fall von der Pflichtversicherung befreien lassen!

Durch den pflichtversicherten Minijob (der auch nur 175 Euro ausmachen kann) erhält man sich den Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung.

Allerdings: Hat man vor dem Minijob gut verdient, dann sinkt durch den Minijob die durchschnittliche Anzahl an Entgeltpunkte. Da bei Erwerbsminderung die Zeit bis zur Altersrente (teilweise) als Zurechnungszeit berücksichtigt wird und hierfür die durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Jahr angerechnet werden, sinkt im Laufe der Zeit der Anspruch auf Erwebsminderungsrente.

Besonders wichtig für Arbeitslose in den letzten 2 Jahren vor der Rente

Wer die Rente für besonders langjährig Versicherte – in dem obigen Beispiel mit 64 Jahren und 6 Monaten – in Anspruch nehmen möchte, muss darauf achten, dass eine Arbeitslosigkeit über die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht auf die 45 Jahre angerechnet wird (Ausnahme der Betrieb geht Insolvenz und dadurch arbeitslos).

Hat man jedoch keinen Minijob angemeldet, verfällt nach der o.g. Zeit (letzte fünf Jahre wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt) der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Insofern sollte immer durch eine Beratung beim Rentenberater abgeklärt werden, welche Strategie sinnvoll ist.

Gesetzliche Renten steigen zum 1.7.2019 deutlich an

Gesetzliche Renten steigen zum 1.7.2019 deutlich an

Inzwischen liegen die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vor.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Die gesetzliche Rente bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland.“ 

Allerdings wird die gesetzliche Rente nur eine Grundversorgung sein.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach dem Umlageverfahren finanziert.

Heutige Erwerbstätige finanzieren die heutigen Rentenauszahlungen.

Die Rente, die in 30 Jahren ausgezahlt wird, wird von den dann im Erwerbsleben stehenden Menschen zum überwiegenden Zeil bezahlt.

Der Staat bezahlt im Übrigen durch einnehmende Steuern ebenso in die Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen.

Der Bundeszuschuss lag 2016 bei 22,8% der Gesamtausgaben. Im Jahr 2017 hatte der Bund 98,2 Mrd Euro eingezahlt. Dies waren knapp 30% des Bundeshaushalts.

Die Einnahmen des Bundes entstehen beispielsweise durch Steuereinnahmen (z.B. Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Ökosteuer, Erbschaftsteuer), also nicht nur durch die Versicherten, sondern auch durch Selbstständige und auch Beamte.

Rentenerhöhung konkret zum 1.7.2019

Die Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli spürbar steigende Bezüge.

In Westdeutschland steigen die Renten um 3,18 Prozent, im Osten sogar um 3,91 Prozent.

Dies teilte das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Damit fällt die Rentenerhöhung so aus, wie es eine erste offizielle Prognose im Herbst schon vorhergesagt hatte.

Manche Rentner erhalten dieses Jahr zwei Rentenerhöhungen.

Wer vor 1992 ein Kind bekommen hat, erhält pro Kind 0,5 Entgeltpunkte zusätzlich angerechnet.

Bei zwei Kindern ist dies dann ein Entgeltpunkt.

Im Westen bedeutet dies eine Rentenerhöhung von 32,03 Euro pro Monat, im Beitrittsgebiet (Osten) 30,69 Euro (wenn kein Rentenabschlag vorhanden ist), wobei die Differenzierungen ab 2024 nicht mehr vorhanden sind.

Hierbei ist anzumerken, dass im Beitrittsgebiet für einen Entgeltpunkt auch noch weniger Beitrag eingezahlt werden muss.

Ab 2025 sind West- und Ost auf dem gleichen Niveau, bei den Beiträgen genauso wie bei der Rentenhöhe je Entgeltpunkt.

Wichtiger Tipp für Rentner:

Spätestens ab der Rente sollte man auf zwei wichtige Punkte achten:

1. Je älter man wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit Pflegefall zu werden.

Die gesetzliche Pflegepglichtversicherung ist nur eine Grundversorgung und ohne Pflegezusatzversicherung wird nicht nur das eigene Vermögen aufgebraucht, sondern es müssen auch die Kinder einspringen.

In bestimmten Fällen werden sogar Einkommen von Schwiegerkinder bei der Sozialhilfe angerechnet.

Bei dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte darauf geachtet werden, dass bereits ab Pflegegrad 1 geleistet wird.

Ebenso gibt es bei der Pflegezusatzversicherungen bei einigen Anbietern die Möglichkeit, den Beitrag durch einen Einmalbeitrag zu bezahlen. Wenn der Versicherte früh verstirbt, wird an die festgelegten Erben eine Auszahlung erfolgen.

Wird man sehr alt, ist der Beitrag durch die Einmalzahlung vollständig bezahlt.

2. Besonders wichtig ist eigentlich bereits ab dem vollendeten 18. Lebensjahr die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht.

Fehlt die Generalvollmacht, dann kann das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer festlegen. Dies gilt auch, wenn man einen Ehepartner oder Kinder hat.

Umfangreiche Informationen enthält der Notfallordner Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Den Notfallordner gibt es in 90 verschiedenen Ausführungen, da aufgrund der unterschiedlichen Gruppen eine differenzierte Vorsorge notwendig ist (Rentner, Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer usw).

Der Notfallordner umfasst über 140 Seiten (Preis: 27 Euro inkl. MWSt. Zuzüglich Verpackung/Versand).

www.Renten-Experte.de

Festnetz: (07156) 967-1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

Erwerbsminderungsrente hinausschieben – Kann das sinnvoll sein?

#Erwerbsminderungsrente hinausschieben – Kann das sinnvoll sein?

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Überlegung im Raum steht, ob es besser ist die Erwerbsminderung schnell zu beantragen, oder die Beantragung weit nach hinten zu verlegen, wenn man noch einigermaßen weiterarbeiten kann.

Eine Neuregelung der #Zurechnungszeit sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden:

Wer 2019 erwerbsgemindert wird, erhält eine Erwerbsminderungsrente, die aus verschiedenen Zeiten und – vereinfacht gesagt – aus den persönlichen Entgeltpunkten und dem #aktuelle #Rentenwert berechnet wird.

Bei den Zeiten werden auch die sogenannten Zurechnungszeiten berücksichtigt.

Würden keine Zurechnungszeiten berücksichtigt, wäre bei jungen Versicherten die Erwerbsminderungsrente erheblich geringer.

Bei einem 20jährigen entsteht eine erheblich längere Zurechnungszeiten, als bei einem 55jährigen.

In der Vergangenheit wurde die Länge der Zurechnungszeiten schon mehrfach verlängert.

Wer eine Erwerbsminderungsrente zu einem früheren Zeitpunkt erhalten hat, bekommt natürlich auch nur die „alte Zurechnungszeiten“ angerechnet, auch in Zukunft.

Wer beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente 2018 erhalten hat, erhielt eine Zurechnungszeiten bis 62 Jahre + 3 Monate.

Wer eine Erwerbsminderungsrente ab 2019 erhält, bekommt eine Zurechnungszeiten bis 65 Jahre und 8 Monate,

Ab 2020: 65J.+9 Monate

Dies wird in §253 aSGB VI geregelt.

Besonders von 2018 zu 2019 führt dies zu einem größeren Sprung in der Rentenhöhe.

Hierzu ein paar Anmerkungen:

1. Zu Hinterbliebenenversorgung:

Sollte ein Versicherter versterben, dann wird auch in der Hinterbliebenversorgung die frühere Zurechnungszeiten nicht verändert.

Daraus folgt beispielsweise:

– Norbert M. wurde vor 6 Jahren erwerbsgemindert.

– Sein Freund Hubert L. Ist seit 2019 erwerbsgemindert.

Beide versterben gemeinsam bei einem Autounfall und beide hatten immer das Gleiche verdient.

Ebenso haben die beiden Witwen keine Einkünfte.

Da bei Norbert M. Eine geringere Zurechnungszeiten berücksichtigt wird, als bei seinem Freund Hubert

L. Erhält die Witwe von Hubert L. eine höhere Hinterbliebenenrente.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung im SGB nicht durch ein Verfahren langfristig gekippt wird.

2. Festsetzung einer neuen Erwerbsminderung. Sofern die Erwerbsminderung durch einen verbesserten Gesundheitszustand entfällt und später ein neuer Versicherungsfall eintritt, stellt sich die Frage, ob die deutsche Rentenversicherung dann auch die höhere Zurechnungszeit berücksichtigt. Hier könnte ebenso ein Rechtsstreit, der allerdings sehr individuell anzusehen ist, entstehen (Beispiel: 1. Em-Rente wegen Bandscheibenvorfall (Lendenwirbelsäule)wird durch Verbesserung eingestellt, 2. Em-Rentenantrag (Psyche und Halswirbelsäule) erfolgt erst 2020.

Viele Versicherte benötigen hier externe Unterstützung, z.B. auch durch einen Rentenberater, denn es ist durchaus vorstellbar, dass so mancher Versicherter hier Klage vor dem Sozialgericht/Landessozialgericht bis zur Revision vor dem BSG einreichen möchte.

Die Aussichten auf eine Veränderung scheinen hier recht gut zu sein.

Tipps zur gesetzlichen Rentenversicherung

www.Renten-Experte.de

Tipps zur betrieblichen Altersversorgung:

www.bAV-Experte.de

Festnetz: 07156/9671900

Smartphone: 01772716697

Festnetz: 07156/34354

Informationen rund um die gesetzliche Rentenversicherung – www.renten-experte.de jetzt freigeschaltet

Für die betriebliche Altersversorgung gibt es seit etwa einem Jahr die Internetseite www.bAV-Experte.de

Seit heute gibt es zusätzlich eine Internetseite zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Link: –> https://www.renten-experte.de/content/reformen-und-historie-der-gesetzlichen-rentenversicherung/

Die Internetseite ist über die Internetanschrift www.renten-Experte.de erreichbar.

Derzeit ist die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung mit den größten Reformen dort nachlesbar.

Ebenso gibt es bereits Tipps beispielsweise zur „Rente mit 63“, wie sie im Volksmund genannt wird (Rente für besonders langjährig Versicherte) Link: –> https://www.renten-experte.de/content/news/