#Gemeinschaftskonto spart Gebühren – Hat aber auch Tücken!

Viele Menschen haben gemeinsam mit dem Ehepartner ein Gemeinschaftskonto. Dies spart natürlich Gebühren ein. Allerdings ist das Gemeinschaftskonto auch mit gewissen Risiken verbunden.

Gemeinschaftskonten bergen Risiken

Nachfolgend sind einige Beispiele genannt:

Beispiel 1:

Wird eine Lebens-, Renten- Unfallversicherung oder ein Bausparvertrag ausgezahlt, dann wird die Auszahlung evtl. später schankungsteuer- oder erbschaftsteuerrechtlich relevant. Grund: Bei einem Versicherungsvertrag ist die Auszahlung an eine andere Person, als den Versicherungsnehmer schenkungsteuerpflichtig, bzw. erbschaftsteuerpflichtig. Bei Gemeinschaftskonten erhält der Versicherungsnehmer 50 % der Auszahlung; die übrigen 50 % werden an die zweite Person gezahlt.

Bei Ehepartnern ist der Schenkungssteuerfreibetrag bzw. Erbschaftsteuerfreibetrag bis zu 500.000 Euro steuerfrei, allerdings innerhalb einer Frist von 10 Jahren. Es werden also alle Schenkungen und auch das Erbe der verstorbenen Person addiert.

 

Beispiel 2:

Sofern keine Generalvollmacht vorhanden ist, wird sehr oft durch das #Betreuungsgericht ein #Berufsbetreuer eingesetzt.

Dieser Berufsbetreuer muss nach der Übernahme die Einnahmen und Ausgaben genau führen und dem Betreuungsgericht auch die Einnahmen und Ausgaben zur Kontrolle übermitteln.

Der Berufsbetreuer wird aufgrund seiner Tätigkeit dann die Einnahmen auf ein separates Konto umbuchen lassen. Bezüglich der Ausgaben wird dies in der Praxis nicht sofort durchgeführt, sondern erst dann wenn der andere Ehepartner aktiv wird.

 

Beispiel 3:

Im Pflegefall kann nicht nur das Gemeinschaftkonto des zu pflegenden betroffen sein, sondern auch ein Gemeinschaftskonto eines Kindes mit seinem Ehegatten, da die Kinder auch oft im Rahmen der Unterhaltspflicht (gegenüber der Eltern) die Pflege mitfinanzieren müssen.

 

Hilfreich ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Trennung zu Einzelkonten, sondern auch die Vorsorge durch einen #Notfallordner.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner vom gemeinnützigen Verein Forum-55plus bietet viele Muster und Vorsorgedokumente, z. B. auch ein Muster für eine Generalvollmacht, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung.

Darüber hinaus ist sehr viel Platz für alle wichtigen Unterlagen, so dass im Notfall alle Unterlagen in einem Ordner vorhanden sind. Der Notfallordner umfaßt ca. 140 Seiten und kostet 27,– Euro (inkl. MWSt zuzüglich Porto und Versand).

Zu bestellen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner über die Internetseite:

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Auch #Bausparkasse Schwäbisch Hall kündigt Altverträge

#Bausparen

#Bausparkassen im Kündigungsrausch
Auch Schwäbisch Hall wirft Kunden raus
Eine #Bausparkasse nach der anderen kündigt teure Verträge. Dabei wird nichts unversucht gelassen, um Kunden den vereinbarten Zins nichtEurolänger zahlen zu müssen. Auch der Branchenprimusmöchte sich nun nicht mehr an einst gegebene Versprechen halten.

 

Nach #BHW, #LBS und #Wüstenrot schlägt auch der Branchenprimus zu – #Schwäbisch #Hall wirft zu teuer gewordene Kunden raus. Das Unternehmen will seinen nunmehr unerwünschten Vertragspartnern in den nächsten Wochen mitteilen, dass es sogenannte Altverträge zum 31. Dezember 2015 kündigen wird, wie ein Sprecher einen Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ bestätigte.

Das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Bundesfinanzaufsicht zeigt, dass alle Bausparkassen auch zukünftig schwierige Zinsentwicklungen unbeschadet durchstehen könnten.

Demnach seien die betroffenen Verträge seid zehn Jahre und länger zuteilungsreif und die Kunden hätten das #Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen. Die Zahl der Kündigungen liege in der Größenordnung von 50.000 Verträgen. Begründet wird der Schritt des Unternehmens damit, dass sich durch die anhaltende Niedrigzinslage die Ertragslage der Bausparkassen drastisch verschlechtert hat.

Es geht um den Profit
Darüber hinaus rechtfertigen die Bausparkassen ihre Trennungsoffensiven im Allgemeinen damit, das Kollektiv der #Bausparer schützen zu müssen. Denn die allzu treuen Sparkunden belasten die anderen Kunden, die mit ihren Verträgen tatsächlich eine Immobilienfinanzierung bezwecken. Das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Bundesfinanzaufsicht kommt allerdings zu einem anderen Ergebnis. Demnach könnten alle Bausparkassen auch zukünftig schwierige Zinsentwicklungen unbeschadet durchstehen
Ungeachtet dessen hatten im vergangenen Jahr bereits zahlreiche Bausparkassen Altverträge gekündigt.

Quelle:

http://n-tv.de/ratgeber/Auch-Schwaebisch-Hall-wirft-Kunden-raus-article15056391.html