Wenn beide Eltern versterben – #Sorgerechtsverfügung

Bitte an Freunde bei Facebook <teilen>

OMA´s, Opa´s, Eltern und Verwandte von minderjährigen Kindern – Aufgepasst

Wenn Kinder ihre Eltern durch einen Verkehrsunfall verlieren, dann bricht für die Kinder eine Welt zusammen.

Wenn sie dann noch über einen gewissen Zeitraum in ein Heim kommen, dann ist es doppelt schlimm.

#Die Sorgerechtsverfügung - für Eltern
#Die Sorgerechtsverfügung – für Eltern

Andrea und Thomas K, waren glücklich verheiratet und hatten zwei Töchter. Vor etwa drei Jahren wollte das Ehepaar nach Oberhausen zum Shoppen und hatten deshalb beide Kinder bei Oma & Opa abgegeben.

Auf dem Rückweg hatten die Eltern einen tödlichen Verkehrsunfall. Für Oma, Opa und die Kindern ist eine Welt zusammengebrochen.

Das Sorgerecht hatten neben den Großeltern auch die Paten von den Kindern beantragt. Für das Jugendamt war es schwer eine Entscheidung zu treffen, wo die Kinder zunächst bleiben sollten.

Alle Beteiligten wollten die Kinder und das Jugendamt musste die Entscheidung an dem Gericht überlassen. Für das Jugendamt gab es keine Alternative. Die beiden Kinder mussten zunächst in einem Heim untergebracht werden. Wenn das Jugendamt anders gehandelt hätte, wäre ggf. eine Person bevorteilt worden.

Wie schlimm dies für die Kinder war, kann sich sicherlich jeder vorstellen. Da keine #Sorgerechtsverfügung von den Eltern erstellt worden war, konnte das Jugendamt jedoch nicht anders handeln.

Was ist eine #Sorgerechtsverfügung?

Bei wikipedia ist folgende Definition beschrieben:

„Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut.

Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt – also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll.

Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Rechtssystem nicht konkret durch Gesetz geregelt – fügt sich aber in das Familienrechtssystem ein.“

Die Sorgerechtsverfügung ist von Eltern für jedes einzelne Kind schriftlich festzuhalten. Hierbei sollten nicht nur die Unterbringungsrechte / Sorgerechte erwähnt sein, sondern auch andere Überlegungen einfließen (z.B.: Wer verwaltet das Vermögen für die Kinder, wer soll als 2. Person vorgesehen werden).

Eine Checkliste inkl. einem Muster enthält der #Notfallordner. Der Notfallordner enthält auch zu den Bereichen:

  • Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Erbrecht, Erbschaftsteuer, Testament
  • Bestattungsverfügung

mit vielen Tipps und Vordrucken, so dass die Vorsorge umfangreich geregelt werden kann.

Der Notfallordner umfasst ca. 140 Seiten und ist zum Preis von 27,– Euro (inkl. MWSt. zuzüglich Porto auf der Internetseite

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bestellbar.

Geldanlage Altersvorsorge und Pflegevorsorge

Geldanlage einmal anders betrachtet

Die Deutschen haben inzwischen über 5 Billionen z.B. auf Tagesgeldkonten und Sparbüchern angespart. Nimmt man noch das Immobilienvermögen hinzu, dann haben die Deutschen über 10 Bio. Euro an Vermögen.

Euro

Trotz der niedrigen Zinsen ist das Sparbuch und Tagesgeldkonto in der Beliebtheitsskala an Platz 1. Allerdings liebäugeln auch viele Sparer mit Aktien, Fonds und Fondsversicherungen.

Ein Trost bleibt:

Der Realzins ist unter Berücksichtigung der niedrigen Inflation nicht viel niedriger, als in der Vergangenheit. Würde man beispielsweise von dem Sparbuchzins 1980 von 4 % Zins eine Inflation von 5,5 % abziehen, dann war der Realzins damals bei -1,5 %

(Quelle: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Statistiken/Geld_Und_Kapitalmaerkte/Zinssaetze_Renditen/S11BATSPAR3.pdf?__blob=publicationFile  ).

Psychologisch ist für viele natürlich die Zinssenkung in den letzten Jahren schockierend gewesen. Man sollte sich jedoch nicht nur vom Zins lenken lassen, sondern auch den Realzins (Zinsen abzüglich der Inflation) betrachten.

Autumn Sad Senior Woman XVII

Wichtiger als Zinsen – die lebenslange Versorgung

Viele Menschen sparen einen Großteil des Vermögens für Eigentum und vor allem für eine vernünftige Altersversorgung und Pflegefinanzierung.

Betrachtet man die zukünftige Entwicklung der Lebenserwartung, so steht fest, dass die Lebenserwartung in den letzten 40 Jahren pro Jahr um 3 Monate angewachsen ist. Die Menschen werden heute etwa 10 Jahre älter, als vor 40 Jahren.

Medizinische Entwicklungen werden dazu führen, dass die Lebenserwartung auch weiter ansteigen wird.

Wenn in rund 20 Jahren die Lebenserwartung von 65-Jährigen bei 90-95 Jahren liegt, bedeutet dies auch, dass die Lebensfinanzierung um etwa 10 Jahre länger sein wird.

Für die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet dies, dass die Rentenzahlungen um etwa 35-40 % länger gezahlt werden müssen.

lachendes senioren-paar mit tablet
lachendes senioren-paar mit tablet

Gleiches gilt auch bei der Bildung von eigenem Vermögen. Aus heutiger Sicht wird die gesetzliche Rentenversicherung bei einem 67-Jährigen nur noch 43 % Brutto betragen. Ohne betriebliche Altersversorgung und zusätzlich angespartem Vermögen werden viele Bundesbürger in die Altersarmut abgleiten.

Bei der Vermögensbildung sollte jedoch Jeder auch wissen, dass das selbst angesparte Vermögen in der Rente verbraucht wird und dann doch die Altersarmut kommen kann, wenn die Lebenserwartung länger ist, als man selbst denkt.

Bei der Vermögensplanung von Altersvorsorge und Pflegeabsicherung gibt es hierfür aus heutiger Sicht nur die Möglichkeit der Vermögensbildung in einer privaten Rentenversicherung.

Nur bei der privaten Rentenversicherung wird eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Wer heute eine klassische private Rentenversicherung abschließt kauft sich hiermit eine lebenslang garantierte Rente ein; und zwar zu der Lebenserwartung, die heute in der Kalkulation der Versicherungsunternehmen zu Grunde gelegt ist.

Natürlich kann man auch zunächst das Geld privat ansparen und später dann in eine Rentenversicherung einzahlen.

Hier ist jedoch der Nachteil, dass dann bereits eine andere Kalkulationsgrundlage gilt. Wenn die Lebenserwartung dann bereits um 10 Jahre länger ist, wird als Garantierente eine mtl. geringere Zahlung erhalten, da die Rente dann um 10 Jahre länger gezahlt werden muss.