Alumni-Treffen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung

Alumni-Treffen der Absolventen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ (FH)

Alumni-Treffen bAV in München – verbunden mit Seminar im Campus-Institut am Mittwoch, 26.9.2018

Mit folgendem Programm:

Zitat:

„5 mal 5 bAV

Unter dem Motto „5 mal 5 bAV“ ist es uns wieder für den Herbst gelungen erstklassige Spezialisten zu aktuellen und wichtigen Themen zu gewinnen.

Es erwarten Sie umfangreiche Fachvorträge zu rechtlichen und gesetzlichen Veränderungen und Diskussionen zur bAV. Das haben wir für Sie geplant:

Ab 09:00 Uhr:

Get-Together

10:00 Uhr:

Begrüßung durch Dr. Henriette Meissner und Ulrike Hanisch

10:15 – 10:45 Uhr:

Der Blick des Steuerberaters auf das BRSG – worauf ich als Berater/Vermittler achten muss

Referent: Stefan Neumer, Betriebswirt bAV (FH), Rentenberater für bAV, cert.-corporate-penison-advisor, Lehrbeauftragter für bAV und Dozent bei DATEV/DSO, GF Consulio Pension GmbH, München

  • Interessenschwerpunkte des StB: steuerliche Förderung für den ArbG nach §100 EStG und ArbG-Zuschuss von 15%
  • Strategische und ökonomische Überlegungen bei der bAV Information
  • Folgen für den bAV Berater / Vermittler

10:45 – 11:15 Uhr:

Vom Versicherungsmakler zum Versicherungsberater: Ein Erfahrungsbericht

Referent: Alexander Schrehardt, Betriebswirt bAV (FH), Versicherungsberater nach § 34e GewO, Geschäftsführer, Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, Höchstadt/Aisch

  • Aufgaben des Versicherungsberaters – Theorie und Praxis fallen oftmals auseinander
  • Versichererberatung – Herausforderung und Chance
  • Die Begleitung von Praxisfällen

11:15 – 11:30 Uhr:

Kaffeepause

11:30 – 12:30 Uhr:

Informationspflichten des Arbeitgebers aus Sicht der Rechtsprechung

Referent: Frank Wörner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachautor, Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart

  • Was ist zu beachten, wenn der Arbeitgeber informiert
  • Zusammenspiel von Komplexität der bAV und den Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Rolle des Maklers bei den Informationspflichten des Arbeitgebers

12:30 – 13:15 Uhr:

Mittagessen

13:15 – 14:30 Uhr:

Flexirente – viele Vorteile bei richtiger Anwendung

Referent: Wolfgang Wehowsky, Rentenexperte, Fachdozent, Buchautor („Der Rentenberater“), Weingarten

  • Rente und Hinzuverdienst flexibel miteinander verbinden
  • Prognose und Spitzabrechnung zur Rentenzahlung
  • Unbegrenzt hinzuverdienen ab der Regelaltersgrenze
  • Die Rente erhöhen – auch nach Rentenbeginn- durch eigene Beiträge
  • Vermeidung höherer Rentenbesteuerung

14:30 – 14:45 Uhr
Kaffeepause

14:45 – 15:30 Uhr
Neues aus der bAV

Referentin: Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart

Die Moderation des Workshops übernimmt Dr. Henriette Meissner.

Für die Verpflegung während des Tages ist selbstverständlich gesorgt. Dresscode ist Business casual.“

Link–> https://www.campus-institut.de/seminare/praesenzseminare/5-mal-5-bav/

Die Veranstaltung wird sicher wieder sehr interessant.

Wie viele Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH) gibt es?

Insgesamt haben in den letzten 13 Jahren rund 410 Personen den Abschluss erreicht.

Bei bundesweit etwa 3,5 Mio. Arbeitgebern besteht eine hohe Nachfrage nach diesen Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung.

Was ist ein Alumni-Netzwerk?

Ein Alumni-Netzwerk ist ein Verband von Alumni, ursprünglich von ehemaligen Hochschulstudenten. Mittlerweile sind viele Unternehmen weltweit dazu übergegangen, ebenfalls Alumni-Netzwerke zu unterhalten. Dies ist unter anderem auf den Wandel der Definition von Alumni zurückzuführen.

Heute bezieht sich der Begriff mehr auf die Menschen, die einen gewissen Teil ihres Lebens bei einem Unternehmen, einer Schule oder einer Hochschule verbracht und dort weitere Stufen der eigenen Weiterbildung erreicht haben. Auszubildende, Studierende, aktive und ehemalige Mitarbeiter gehören zur Zielgruppe für Alumni-Netzwerke.

Scheidung Versorgungsausgleich

#Versorgungsanspruch bei #Scheidung #betriebliche #bAV und #private #Altersversorgung

Warum eine #Scheidung die #Rentenansprüche ändern kann

Ein interessanter Artikel:

18.6.2018 – In der Regel werden die materiellen Werte, die sich ein Ehepaar während einer Ehe gemeinsam erarbeitet hat, bei einer Scheidung aufgeteilt. Dies kann auch die Renten- und #Versorgungsansprüche der einzelnen Ehegatten betreffen. Dadurch kann es nicht nur zu einer Änderung der späteren Rentenhöhe kommen.

https://mobil.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/warum-eine-scheidung-die-rentenansprueche-aendern-kann-132538.php?vc=newsletter&vk=132538

Weitere Information gibt es bei

www.bav-Leitfaden.de

#Bücher #betriebliche #Altersversorgung

#Bücher #betriebliche #Altersversorgung

Bücher über das Thema betriebliche Altersversorgung gibt es viele, vor allem vor dem #Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gibt es noch nicht allzu viel Fachliteratur.

Sehr empfehlenswert ist der bAV-Leitfaden.de

Der Leitfaden ist eine DINA4 Loseblattsammlung und besonders für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilungen
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Betriebsräte
  • HR-Mitarbeiter
  • bAV-Spezialisten
  • bAV-Berater

geeignet.

Neben den neuen gesetzlichen Regelungen werden Personalprozesse erläutert, die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz entstanden sind.

Ebenso werden Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung aufgezeigt.

OnTop gibt es noch kostenfrei die bAV-toolbox.de

Die Standard–bAV-toolbox bietet neben vielen Berechnungsprogrammen (Links) auch:

  • Eigene Berechnungstools, die es ansonsten bisher nicht gibt
  • Checklisten

Weitere Info auf der Internetseite:

http://www.bav-leitfaden.de/content/tipp-fuer-arbeitgeber—bav-und-personalkosten/

Bestell-Link:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/bav-leitfaden-fuer-arbeitgeber/bav-leitfaden-fuer-arbeitgeber-und-berater.php

Mehr als eine Billion 

Im Jahr 2016 haben die deutschen Lebensversicherer erstmals mehr als eine Billion Euro für ihre Kunden angelegt. Das geht aus der Publikation „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2017“ hervor, die der GDV Anfang Juli veröffentlicht hat.

 

Demnach wuchs der Kapitalanlagebestand 2016 um 4,3 Prozent auf 923 Milliarden Euro (2015: 885 Milliarden Euro). Hinzuzurechnen sind rund 102 Milliarden Euro (2015: 96 Milliarden Euro; plus 5,9 Prozent) an Kapitalanlagen für fondsgebundene Policen.

 
Peter Schwark, GDV.
„Der erfolgreiche und nachhaltige Aufbau dieses Kapitalstocks ist die Grundlage einer generationengerechten Vorsorge“, kommentiert Peter Schwark, Mitglied der GDV-Geschäftsführung und zuständig für Altersvorsorge und Zukunftssicherung, die Zahlen. Ende 2016 bestanden 89,3 Millionen Verträge bei Lebensversicherern, Wettbewerbs-Pensionskassen und Pensionsfonds der Lebensversicherer. 15,5 Millionen dieser Verträge sind der bAV zuzurechnen (+ 1,4 Prozent), hierzu später mehr.

 

Die Beitragseinnahmen der Lebensversicherer, ihrer Pensionskassen und Pensionsfonds blieben 2016 auf sehr hohem Niveau: 90,8 Milliarden Euro. Für Neuanlagen standen im vergangenen Jahr brutto knapp 179 Milliarden Euro (2015: 156 Milliarden Euro) zur Verfügung. Das gesamte Neuanlage-Volumen stieg um 14,7 Prozent. Werte von Pensionsfonds konnten hierbei nicht berücksichtigt werden, weil der GDV nach eigenen Angaben keine Statistik zu Kapitalanlagen von Pensionsfonds führt.

 

Einen Blick auf die neuen Kapitalanlagen 2016 wirft folgender Screenshot aus der GDV-Statistik, wobei die 1,1 Prozent „andere Kapitalanlagen“ unter dem Punkt „sonstige Kapitalanlagen“ nicht näher aufgeschlüsselt werden konnten, weil dem GDV hierzu keine näheren Angaben vorliegen.

 

Quelle: GDV, „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2017“. Ohne Depotforderungen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von LV-Policen. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Die EbAV der Assekuranz

Die Pensionskassen und Pensionsfonds der Lebensversicherer fallen unter die EbAV-RL (Richtlinie 2003/4) und künftig unter die EbAV-II-RL (Richtlinie 2016/2341) und gelten damit als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV).

 

In der Statistik des GDV fließen auch 20 überbetriebliche Pensionskassen ein (Ara, Allianz, AL, Debeka, deutsche Steuerberater, Ergo, Generali, Gothaer, HDI, neue leben, Nürnberger, Pro bAV, Provinzial, R+V PK, R+V Pensionsversicherung, Signal-Iduna, S-Pension, Swiss Life, Verka PK und Verka VK). Weiter sind 16 Pensionsfonds Teil der Statistik – überwiegend Neugründungen von Versicherern (Allianz, Chemie, DEVK, Generali Pensor, LVM, PB, S-Pension, VIFA, AL, Deutscher, Ergo, HDI, Nürnberger, R+V, Swiss Life und WWK).


Zusammenhang von Verpflichtungen und Kapitalanlagen

 

Die ausgezahlten Leistungen der Lebensversicherer einschließlich ihrer EbAV stiegen um 7,1 Prozent auf 88,9 Milliarden Euro. Damit zahlten die LVU Tag für Tag im Jahr 2016 über 244 Millionen Euro an ihre Kunden aus. Der Gesamtbestand an Leistungsverpflichtungen ist um 27,4 Milliarden Euro auf insgesamt 953,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2016 gewachsen.

 

Die Bewirtschaftung der Kapitalanlagen machte 2016 eine Ersparnisbildung für die Kunden überhaupt erst möglich: Obwohl die Lebensversicherer 1,0 Milliarden Euro mehr auszahlten, als sie an Beiträgen einnahmen, konnten dennoch die genannten 27,4 Milliarden Euro an Ersparnissen gebildet werden. Die Kapitaldeckung ist „die einzige Möglichkeit, die Ansprüche künftiger Rentnerinnen und Rentner vorzufinanzieren”, betont Schwark.

 

 

Durchschnittszins fiel von 3,64 auf 3,35 Prozent

 

2016 betrug die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen 4,36 Prozent (2015: 4,52 Prozent). Sie errechnet sich als Bruttoerträge minus Aufwendungen (inklusive Abschreibungen) für die Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagenbestand des Jahres. Für dieses – angesichts anhaltend niedriger Marktzinsen – verhältnismäßig hohe Resultat ist die verstärkte Auflösung von Bewertungsreserven verantwortlich. Dies zeigt ein Vergleich mit der laufenden Durchschnittsverzinsung: Sie betrug 3,35 Prozent 2016 (2015: 3,64 Prozent). Diese Kennzahl erfasst alle laufenden Erträge bzw. Aufwendungen aus Kapitalanlagen. Damit bleiben außerordentliche Erträge und Aufwendungen, etwa Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensanlagen, Abschreibungen aufgrund von Kursverlusten sowie Sonderabschreibungen, unberücksichtigt.

 

 

Ergebnisse von LV-Pensionskassen und -fonds

 

In der bAV engagieren sich die Versicherer sich mittelbar in allen fünf Durchführungswegen – sei es direkt als Anbieter eines Durchführungswegs oder indirekt über die Rückdeckung von Versorgungszusagen. Zu den konkreten Ergebnissen bei Direktversicherungen, Wettbewerbs-Pensionskassen und eigenen Pensionsfonds äußert sich der Zahlenbericht der Lebensversicherer dezidiert. Verträge der bAV hielten demzufolge einen Anteil von 17,4 Prozent an allen Verträgen der Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds. Gemessen an den Bestandsbeiträgen lag der Anteil sogar bei 22,7 Prozent.

 

 

Direkt- und Rückdeckungsversicherungen auf Wachstumskurs

 

Der Bestand an Direktversicherungen erhöhte sich 2016 um 1,9 Prozent auf rund 7,9 Millionen Verträge. Der laufende Beitrag für ein Jahr erreichte 7,3 Milliarden Euro (2015: 7,1 Milliarden Euro). Seit 1974 ist die versicherte Summe von 7,1 Milliarden Euro auf 219 Milliarden Euro angestiegen.

 

Auch bei der Rückdeckung – etwa von Direktzusagen oder U-Kassen – sind die Lebensversicherer präsent: Zum Jahresende 2016 bestanden 3,3 Millionen Stück Rückdeckungsversicherungen mit einer versicherten Summe bzw. kapitalisierten Jahresrente von 120,5 Milliarden Euro (2015: 120,3 Milliarden Euro) und einem laufenden Beitrag für ein Jahr in Höhe von praktisch unverändert 4,5 Milliarden Euro.

 

 

Bestände der Pensionskassen und -fonds im Bereich des GDV

 

Seit 2002 engagieren sich die Lebensversicherer stark bei den Pensionskassen und -fonds. 2016 haben 111.000 Personen (2015: 133.000; minus 16,7 Prozent) begonnen, mit Hilfe von Pensionskassen und -fonds für ihr Alter vorzusorgen. Das Gros – 92.000 – entfiel dabei auf die Pensionskassen. Der Gesamtbestand an Pensionskassenverträgen verringerte sich leicht auf 3,7 Millionen (minus 0,4 Prozent) mit einer Versicherungssumme bzw. kapitalisierten Jahresrente in Höhe von 67,6 Milliarden Euro (minus 0,6 Prozent). Der laufende Beitrag für ein Jahr zum 31. Dezember 2016 belief sich auf 2,6 Milliarden Euro (minus 2,5 Prozent). Von diesem Bestand entfiel der ganz überwiegende Teil – 97,3 Prozent – auf Verträge, die sich in der Anwartschaftsphase befinden. Die gebuchten Bruttobeiträge der Pensionskassen verringerten sich auf 2,7 Milliarden Euro (minus 3,5 Prozent). Diesen Rückgang ließ der GDV unkommentiert.

 

Der Bestand an Kapitalanlagen der Wettbewerbs-Pensionskassen stieg von 37,5 Milliarden Euro zum Ende 2015 auf 40,9 Milliarden Euro Ende 2016 (+ 9,1 Prozent). Der Anstieg liegt im Trend aller Pensionskassen, deren Deckungsmittel laut Schwind 2015 von rund 143,3 Milliarden Euro 2014 auf rund 152,2 Milliarden Euro angestiegen waren (+6,2 Prozent). Hinzu kommen noch 1,4 Milliarden Euro an Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Pensionskassenpolicen. Die Brutto-Neuanlage verringerte sich geringfügig auf 8,2 Milliarden Euro (minus 2,0 Prozent). Die vergleichsweise jungen Pensionskassen – viele wurden im Jahr 2002 gegründet oder geöffnet – zahlten 2016 naturgemäß nur relativ geringe Leistungen aus: 935 Millionen Euro (plus 15,5 Prozent). Mit 237 Millionen Euro wurden rund 25 Prozent der gesamten ausgezahlten Leistungen als Rentenbeträge erbracht.

 

Der gesamte Neuzugang bei den Pensionsfonds belief sich 2016 auf knapp 19.000 gesicherte Personen. Der laufende Beitrag für ein Jahr aus diesem Neuzugang erreichte nur 13,6 Millionen Euro (plus 30,1 Prozent), der Einmalbeitrag jedoch 1,22 Milliarden Euro (2015: 1,7 Milliarden Euro; minus 28 Prozent). Für den Bestand ergab sich zum Jahresende eine Zahl von rund 546.500 Personen (plus 2,8 Prozent). Die gebuchten Brutto-Beiträge beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 1,368 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,836 Milliarden Euro; minus 25,5 Prozent) und die ausgezahlten Leistungen auf 320 Millionen Euro (Vorjahr: 247 Millionen; plus 29,3 Prozent). Zum Ergebnis der Kapitalanlagen „seiner“ Pensionsfonds sagt das GDV in dem Jahrbuch nichts.

 

Zum Vergleich alle Pensionsfonds: Nach der Statistik von Joachim Schwind verzeichnete der jüngste und weiterhin kleinste Durchführungsweg 2015 insgesamt mit 6,2 Prozent gegenüber 2014 das stärkste Wachstum. Die Deckungsmittel erreichten Ende 2015 nun 32,6 Milliarden Euro, entsprechend einem Anteil von rund 5,7 Prozent an den gesamten Deckungsmitteln der bAV. Rund 603.000 Anwärter (Vorjahr: 581.000 Anwärter) und rund 293.000 Rentner (Vorjahr: 291.000 Rentner) sind Ende 2015 Versorgungsberechtigte im Durchführungsweg Pensionsfonds.


Zusammenhang von Verpflichtungen und Kapitalanlagen

 

Die ausgezahlten Leistungen der Lebensversicherer einschließlich ihrer EbAV stiegen um 7,1 Prozent auf 88,9 Milliarden Euro. Damit zahlten die LVU Tag für Tag im Jahr 2016 über 244 Millionen Euro an ihre Kunden aus. Der Gesamtbestand an Leistungsverpflichtungen ist um 27,4 Milliarden Euro auf insgesamt 953,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2016 gewachsen.

 

Die Bewirtschaftung der Kapitalanlagen machte 2016 eine Ersparnisbildung für die Kunden überhaupt erst möglich: Obwohl die Lebensversicherer 1,0 Milliarden Euro mehr auszahlten, als sie an Beiträgen einnahmen, konnten dennoch die genannten 27,4 Milliarden Euro an Ersparnissen gebildet werden. Die Kapitaldeckung ist „die einzige Möglichkeit, die Ansprüche künftiger Rentnerinnen und Rentner vorzufinanzieren”, betont Schwark.

 

 

Durchschnittszins fiel von 3,64 auf 3,35 Prozent

 

2016 betrug die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen 4,36 Prozent (2015: 4,52 Prozent). Sie errechnet sich als Bruttoerträge minus Aufwendungen (inklusive Abschreibungen) für die Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagenbestand des Jahres. Für dieses – angesichts anhaltend niedriger Marktzinsen – verhältnismäßig hohe Resultat ist die verstärkte Auflösung von Bewertungsreserven verantwortlich. Dies zeigt ein Vergleich mit der laufenden Durchschnittsverzinsung: Sie betrug 3,35 Prozent 2016 (2015: 3,64 Prozent). Diese Kennzahl erfasst alle laufenden Erträge bzw. Aufwendungen aus Kapitalanlagen. Damit bleiben außerordentliche Erträge und Aufwendungen, etwa Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensanlagen, Abschreibungen aufgrund von Kursverlusten sowie Sonderabschreibungen, unberücksichtigt.

 

 

Ergebnisse von LV-Pensionskassen und -fonds

 

In der bAV engagieren sich die Versicherer sich mittelbar in allen fünf Durchführungswegen – sei es direkt als Anbieter eines Durchführungswegs oder indirekt über die Rückdeckung von Versorgungszusagen. Zu den konkreten Ergebnissen bei Direktversicherungen, Wettbewerbs-Pensionskassen und eigenen Pensionsfonds äußert sich der Zahlenbericht der Lebensversicherer dezidiert. Verträge der bAV hielten demzufolge einen Anteil von 17,4 Prozent an allen Verträgen der Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds. Gemessen an den Bestandsbeiträgen lag der Anteil sogar bei 22,7 Prozent.

 

 

Direkt- und Rückdeckungsversicherungen auf Wachstumskurs

 

Der Bestand an Direktversicherungen erhöhte sich 2016 um 1,9 Prozent auf rund 7,9 Millionen Verträge. Der laufende Beitrag für ein Jahr erreichte 7,3 Milliarden Euro (2015: 7,1 Milliarden Euro). Seit 1974 ist die versicherte Summe von 7,1 Milliarden Euro auf 219 Milliarden Euro angestiegen.

 

Auch bei der Rückdeckung – etwa von Direktzusagen oder U-Kassen – sind die Lebensversicherer präsent: Zum Jahresende 2016 bestanden 3,3 Millionen Stück Rückdeckungsversicherungen mit einer versicherten Summe bzw. kapitalisierten Jahresrente von 120,5 Milliarden Euro (2015: 120,3 Milliarden Euro) und einem laufenden Beitrag für ein Jahr in Höhe von praktisch unverändert 4,5 Milliarden Euro.

 

 

Bestände der Pensionskassen und -fonds im Bereich des GDV

 

Seit 2002 engagieren sich die Lebensversicherer stark bei den Pensionskassen und -fonds. 2016 haben 111.000 Personen (2015: 133.000; minus 16,7 Prozent) begonnen, mit Hilfe von Pensionskassen und -fonds für ihr Alter vorzusorgen. Das Gros – 92.000 – entfiel dabei auf die Pensionskassen. Der Gesamtbestand an Pensionskassenverträgen verringerte sich leicht auf 3,7 Millionen (minus 0,4 Prozent) mit einer Versicherungssumme bzw. kapitalisierten Jahresrente in Höhe von 67,6 Milliarden Euro (minus 0,6 Prozent). Der laufende Beitrag für ein Jahr zum 31. Dezember 2016 belief sich auf 2,6 Milliarden Euro (minus 2,5 Prozent). Von diesem Bestand entfiel der ganz überwiegende Teil – 97,3 Prozent – auf Verträge, die sich in der Anwartschaftsphase befinden. Die gebuchten Bruttobeiträge der Pensionskassen verringerten sich auf 2,7 Milliarden Euro (minus 3,5 Prozent). Diesen Rückgang ließ der GDV unkommentiert.

 

Der Bestand an Kapitalanlagen der Wettbewerbs-Pensionskassen stieg von 37,5 Milliarden Euro zum Ende 2015 auf 40,9 Milliarden Euro Ende 2016 (+ 9,1 Prozent). Der Anstieg liegt im Trend aller Pensionskassen, deren Deckungsmittel laut Schwind 2015 von rund 143,3 Milliarden Euro 2014 auf rund 152,2 Milliarden Euro angestiegen waren (+6,2 Prozent). Hinzu kommen noch 1,4 Milliarden Euro an Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Pensionskassenpolicen. Die Brutto-Neuanlage verringerte sich geringfügig auf 8,2 Milliarden Euro (minus 2,0 Prozent). Die vergleichsweise jungen Pensionskassen – viele wurden im Jahr 2002 gegründet oder geöffnet – zahlten 2016 naturgemäß nur relativ geringe Leistungen aus: 935 Millionen Euro (plus 15,5 Prozent). Mit 237 Millionen Euro wurden rund 25 Prozent der gesamten ausgezahlten Leistungen als Rentenbeträge erbracht.

 

Der gesamte Neuzugang bei den Pensionsfonds belief sich 2016 auf knapp 19.000 gesicherte Personen. Der laufende Beitrag für ein Jahr aus diesem Neuzugang erreichte nur 13,6 Millionen Euro (plus 30,1 Prozent), der Einmalbeitrag jedoch 1,22 Milliarden Euro (2015: 1,7 Milliarden Euro; minus 28 Prozent). Für den Bestand ergab sich zum Jahresende eine Zahl von rund 546.500 Personen (plus 2,8 Prozent). Die gebuchten Brutto-Beiträge beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 1,368 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,836 Milliarden Euro; minus 25,5 Prozent) und die ausgezahlten Leistungen auf 320 Millionen Euro (Vorjahr: 247 Millionen; plus 29,3 Prozent). Zum Ergebnis der Kapitalanlagen „seiner“ Pensionsfonds sagt das GDV in dem Jahrbuch nichts.

 

Zum Vergleich alle Pensionsfonds: Nach der Statistik von Joachim Schwind verzeichnete der jüngste und weiterhin kleinste Durchführungsweg 2015 insgesamt mit 6,2 Prozent gegenüber 2014 das stärkste Wachstum. Die Deckungsmittel erreichten Ende 2015 nun 32,6 Milliarden Euro, entsprechend einem Anteil von rund 5,7 Prozent an den gesamten Deckungsmitteln der bAV. Rund 603.000 Anwärter (Vorjahr: 581.000 Anwärter) und rund 293.000 Rentner (Vorjahr: 291.000 Rentner) sind Ende 2015 Versorgungsberechtigte im Durchführungsweg Pensionsfonds.

Quelle: 

GDV-Datenwerk

 

Kommt eine #Nahles-#Rente zu der #Riesterrente und #Rüruprente noch hinzu?

Andrea #Nahles plant eine #Betriebsrentenänderung, die ohne Beratung auskommen soll.

#Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die #Betriebsrente in Deutschland reformieren. Zukünftig sollen auch Tarifpartner #Pensionskassen einrichten können. So schön es sich anhört, es ist jedoch höchst umstritten.

Wie soll die Nahles-Rente funktionieren?

Mit der Neuregelung soll der weitere Auf- und Ausbau der #betrieblichen #Altersversorgung gestärkt werden“, heißt es in einem Konzept.

Im Detail sehen die geplanten Änderungen des Betriebsrenimagetengesetzes vor, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften Pensionskassen oder Pensionsfonds einrichten. In Tarifverträgen könnte dann vorgesehen werden, dass die Arbeitgeber Beiträge für die Betriebsrente zusagen.

Die Arbeitnehmer sollen von der #Pensionskasse oder dem #Pensionsfonds eine Mindestleistung zugesagt bekommen.

__Betriebsrente

Andrea Nahles :
„Anders als bei der klassischen Betriebsrente geht die Haftung für künftige Leistungen vom Arbeitgeber auf die neue Einrichtung über. Mit ihrer Beitragszahlung sind die Betriebe aus dem Schneider. Würden die Betriebsrenten fest in Tarifverträgen verankert, könnte „der weitere Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung gestärkt werden“.

Die Nahles-Rente soll völlig automatisiert, also ohne Berater abschlossen werden, so dass kein Vertreter daran etwas verdient.

Betriebliche Altersvorsorge

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Welche Vor- und Nachteile bietet die #Nahles-#Rente?

Vertriebs- und Abschlusskosten:

Zunächst einmal ist der Entwurf recht schmackhaft, wenn keine Vertriebskosten für den Abschluss entstehen. Allerdings steckt hier der Teufel im Detail.

Seit einigen Jahren gibt es die sogenannte Metallrente. Auch hier wurde in der Vergangenheit keine Provision an die Vermittler vergütet. Als Folge wurde die Metallrente auch selten abgeschlossen. Dies ist verständlich, denn wenn ein Berater nichts verdient, fehlt es natürlich auch an der Motivation zur Beratung. Vermittler, Banken und Makler bieten dann lieber andere Produkte an, bei denen die Beratung auch vergütet wird.

Abschluss der Nahles-Rente nur bei Pensionskasse und Pensionsfonds

Wenn es nach Andrea Nahles geht, sollen die Tarifparteien Pensionskassen und Pensionsfonds gründen und nur noch der Abschluss einer Nahles-Rente möglich sein. Der Arbeitnehmer soll also keine Wahlfreiheit haben. Entweder er macht die Nahles-Rente, oder er muss auf die staatlichen Förderungen verzichten.

Einzelne Gewerkschaften erhalten hierdurch mehr Macht, denn in den Pensionskassen bzw. -fonds werden dann – wie bei der Metallrente – wieder hoch dotierte Stellen geschaffen, die dann wahrscheinlich z.B. von Gewerkschaftsfunktionären besetzt werden.

Das vom Bundestag verabschiedete Tarifeinheitsgesetz würde dazu führen, dass die größten Gewerkschaften bei der Altersversorgung das Sagen haben. Mit dem Gesetz soll geregelt werden, dass in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für gleiche Beschäftigtengruppen nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt.

Die Kombination von der „Nahles-Rente“ und „Tarifeinheitsgesetz“ würde den großen Gewerkschaften nicht nur Macht, sondern auch einen Geldregen bescheren, zumindest würden im Beirat der Pensionskassen und Pensionsfonds einige Funktionäre entlohnt werden können.

Betrachtet man die Nahles-Rente in Kombination mit dem Tarifeinheitsgesetz, dann lässt sich der Eindruck nicht verwehren, dass Andrea Nahles als DGB-Sympathisantin vielleicht dem DGB einen Bärendienst erweisen will.

Wer nicht wählen darf, verweigert sich!

Wenn ein Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließen möchte, benötigt er regelmäßig zwar keine Zustimmung des Arbeitgeber, allerdings kann der Arbeitgeber das Versicherungsunternehmen vorschreiben.

Dies dürfte auch ein Grund sein, warum die betriebliche Altersversorgung nicht von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen wird und es in vielen Betrieben eine größere Anzahl von Verweigerern gibt.

Wer beispielsweise in einem tarifgebundenen Betrieb der IG Metall arbeitet, darf die betriebliche Altersversorgung nur bei der Metallrente abschließen. Risikoträger der Altersvorsorgeverträge des Versorgungswerks MetallRente sind mehrere Versicherungen, wie Allianz, Generali, ERGO, R+V Versicherung und Swiss Life.  Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die teilweise unter dem Marktdurchschnitt Leistungen erbringen.

Unsere Anregungen an die Politik:

1. Im Zeitalter der EDV sollte es jedem Arbeitgeber zugemutet werden, dass jeder Arbeitnehmer das Versicherungsunternehmen, bei dem die Direktversicherung bzw. Pensionskasse abgeschlossen wird frei wählen können. Eine Wahlfreiheit des Anbieters würde dazu führen, dass die Akzeptanz einer zusätzlichen Altersversorgung ansteigt.

Der moderne Mensch möchte sich nicht von Politik und Tarifparteien vorschreiben lassen, wo er seine zusätzliche betriebliche Altersversorgung machen darf, damit er steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen kann.

Es darf und kann nicht sein, dass Steuervorteile in der Altersversorgung nur derjenige erhält, der aufgrund:

  • eines Tarifvertrages
  • oder der Vorgabe durch den Arbeitgeber

seine Altersvorsorge abschließt. Hier muss endlich eine Wahlfreiheit für den Arbeitnehmer eintreten.

Warum hier dem Arbeitnehmer keine Wahlfreiheit gewährt wird, ist nur damit zu begründen, dass Arbeitgeber und auch Gewerkschaften ein Geschäft für sich wittern. Schließlich ist und war bei den vermögenswirksamen Leistungen auch keine Vorgabe bei dem Anlageinstitut vorhanden.

2. Wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge (im Vergleich zur Bruttolohnzahlung). Die ersparten Sozialversicherungsbeiträge sollte der Arbeitgeber verpflichtend zusätzlich in die betriebliche Altersversorgung einbringen.

Laut Wikipedia hat Andrea Nahles folgende Engagements:

Nahles war von 2000 bis 2004 als Vertreterin der SPD Mitglied im ZDF-Fernsehrat.[9] Sie ist Mitherausgeberin der Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft (spw). Seit 2004 ist Nahles Vorsitzende des Fördervereins Willy-Brandt-Zentrum Jerusalem sowie Vorsitzende des Beirats der Parteischule im Willy-Brandt-Haus.

Ferner ist sie Mitglied der Gewerkschaft IG Metall,

der gemeinnützigen Europäischen Sonnenenergievereinigung Eurosolar und von Attac.