Grundsicherung – Neuregelungen 2018 – Sparen für das Alter lohnt sich wieder

26.12.2017-H.K.

Auch in der Grundsicherung gibt es zum 1.1.2018 eine Neuregelung, wodurch etwa 500.000 Menschen eine höhere Grundsicherung erhalten können, wenn sie dies dem Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung mitteilen.

Bisher wurde eine bestehende Altersversorgung auf die Grundsicherung voll angerechnet.

Wer also bisher beispielsweise eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung erhalten hatte, erhielt eine volle Kürzung bei der Grundsicherung.

Beispiel ohne private Rentenversicherung/Betriebsrente (2017)(65 J., allein lebende Witwe, Krankenversicherungsbeitrag 138,50 €, Warmmiete: 600 €, zentrale Warmwasserversorgung, Rentenzahlbetrag: 750 €)

Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 750,00 €
Regelbedarf 409,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 981,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 231,50 €

Beispiel mit privater Rente/Riester-Rente/Betriebsrente mtl. 100 €)
(s. oben, zusätzlich 100 € aus Riester-Rente)

Berechnung der monatlichen Grundsicherung (2017)
Ihre Angaben
Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 850,00 €
Regelbedarf 409,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 981,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 131,50 €

Grundsicherung wird verbessert Grundsicherung wird verbessert

Zum 1.1.2018 ändert sich nicht nur die Höhe der Grundsicherung (Anpassung bei Alleinstehenden ohne Kinder, ca. 7 €), sondern auch die Höhe durch die Anrechnungsregelung einer bestehenden privaten Altersversorgung oder einer Betriebsrente.

Berechnung der monatlichen Grundsicherung (2018)
Ihre Angaben
Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, Unterhalt) 850,00 €
Abzüglich Private Rente/Riester-Rente, Betriebsrente: 100,00 €
Anrechenbare Einkünfte gem. § 82 Abs.4 SGB XII 750,00 €
Regelbedarf 416,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 988,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 238,50 €

In diesem Beispiel erhöht sich der Anspruch auf Grundsicherung um 107 €

Wer also bisher schon z. B. eine Riester-Rente, private Rentenversicherung oder eine Betriebsrente erhalten hatte, muss sich diese nicht (voll) auf die Grundsicherung anrechnen lassen. Wer über 100 € Zusatzrente bezieht, muss sich diese wie folgt anrechnen lassen:

Rentenhöhe
100 € Keine Anrechnung
Übersteigender Betrag von 100 € 30 %
Max. 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (Anlage § 28) SGB XII, 2018: 416 €

Somit können Rentner neben der Grundsicherung bis zu 208 € an Zusatzrenten erhalten.

Die Zusatzrenten, die nicht an angerechnet werden, ergeben sich aus §82 Abs. 5 SGB XII. Dies sind i. d. R. lebenslange Renten, z.B.:

  • betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes
  • Riester-Renten
  • Rente aus Rürup-Verträgen

Damit dieser höhere Anspruch auch gewährt wird, sollte jeder Rentner, der bisher eine Kürzung bei der Grundsicherung durch private oder betriebliche Altersvorsorge erhalten hat, einen Antrag auf Erhöhung stellen.

Wichtig ist hierbei den Antrag noch im Januar zu stellen, da hierbei das Antragsdatum maßgeblich ist. Wer einen Antrag im Februar erst stellt, hat auch erst ab Februar den höheren Anspruch.

Eine weitere Neuregelung gibt es z. B. für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten bei Vereinen, wenn eine Grundsicherung bisher gewährt wurde. Alle betroffenen Personen (Grundsicherung) ergeben sich aus den Tätigkeiten des § 3 Nr. 12, 26 oder 26 a EStG).

Bei diesen Personen wird ein steuerfreier Betrag von bis zu 200 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet.

Nähere Einzelheiten sind in § 82 SGB V genannt.

Ergänzung zum o. g. Beispiel:

Sofern diese Witwe auch nebenberuflich in einem gemeinnützigen Verein als Übungsleiterin mtl. 200 € steuerfrei erhalten hatte, wurde die Grundsicherung bisher auch um den steuerfreien Betrag von 200 € gekürzt.

Ab 1.1.2018 würde diese Witwe jetzt:

  • Durch die Nichtanrechnung der Betriebsrente: 100 €
  • Durch die Erhöhung zum 1.1.2018:     7 €
  • Durch die Nichtanrechnung Übungsleiterpauschale: 200 €
    Gesamt:                                                                                             307 €

höhere Grundsicherung erhalten.

In bestimmten Extremfällen kann die Grundsicherung und die weiteren Einkünfte bei einer Person um bis zu 408 € höher sein.

Wo beantragen Sie die Grundsicherung:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Resümee:

Die neue Berechnung der Grundsicherung stärkt somit:

  • zum einen die das ehrenamtliche Engagement für eine nebenberufliche Tätigkeit in den Vereinen
  • und macht auch deutlich, dass die Eigenvorsorge durch eine private Altersversorgung (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rente und betriebliche Altersversorgung) sinnvoll ist.

Somit ist die betriebliche Altersversorgung und auch die Riester-Rente für Geringverdiener (z.B. Teilzeitkräfte, Alleinerziehende) eine wichtige Vorsorgemöglichkeit.

Das Argument „Sparen für das Alter lohnt sich nicht, weil es auf die Grundsicherung angerechnet wird“ ist jetzt nicht mehr richtig!

Besonders wer heute noch bis zu 2.200 Euro mtl. verdient oder zeitweise in Teilzeit z. B. wegen Kindererziehung arbeitet(e), sollte sich frühzeitig über eine zusätzliche Altersversorgung Gedanken machen.

Besonders gilt dies für Frauen.
Wenn der Ehepartner verstirbt, besteht ein Anspruch auf Witwenrente von Max. 55/60 % der Altersrente/Anwartschaftsrente des Ehemanns.

Wenn der Ehemann bspw. eine Altersrente von 1.200 Euro bezieht, bekommt die Witwe 660 Euro (wenn Beide nach 1962 geboren sind) bzw. 720 Euro.

Hat die Ehefrau durch Teilzeit oder Hausfrauentätigkeit nur 100 Euro eigene Rente, wird sie in die Grundsicherung hineinfallen.

Hier machte es bisher wenig Sinn eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.

Auch Alleinerziehende, Selbstständige und Geschiedene sind sehr oft im Alter ein Fall für die Grundsicherung.

Zukünftig ist dies anders. Wer zusätzlich spart, hat mehr als eine Grundsicherung.

Sinnvoll ist in diesem Bereich auf jeden Fall eine Beratung, denn die heutige staatlichen Förderungen sollten hierbei genutzt werden.

Auch von der Deutschen Rentenversicherung gibt es zu dem Thema Grundsicherung eine interessante Information auf der Internetseite

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei

Forum-55plus.de e.V.   (gemeinnütziger Verein)
Tel.: 07156 34354
oder Presse@forum-55plus.de

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Ein halbes Dutzend der gesetzlichen Krankenkassen vor dem Aus

Barmer-Chef befürchtet Aus für halbes Dutzend Krankenkassen

Müssen sich Millionen Versicherte bald zwangsläufig eine andere Krankenkasse suchen?

Es klingt paradox, denn die Kassen haben ein Milliardenpolster. Doch Barmer-Chef Straub prophezeit einem Dutzend Kassen das Aus.

Dies wurde im Handelsblatt gestern publiziert.

Als Grund wurde der Risikostrukturausgleich genannt.

Durch den Risikostrukturausgleich erhalten gesetzliche Krankenkassen Geld, wenn Sie kranke und teure Versicherte bei sich versichert haben.

Stein des Anstoßes sind hierbei mehrere Punkte:

1. wie schon öfters in der Presse zu lesen war, gibt es gesetzliche Kassen, die die Ärzte dazu ermuntern die Patienten kränker zu machen, als sie sind, denn dann gibts mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds. Wenn dies nicht passiert, hat der Arzt und der Patient Nachteile.

Sollte der Arzt sich darauf einlassen, hat der Patient jedoch auch Nachteile.

Möchte der Patient beispielsweise eine Zusatzversicherung in der Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung abschließen, dann kann dies zu Zuschlägen oder Ablehnung führen.

2. Das Vermögen der Krankenkassen ist je Mitglied sehr unterschiedlich.

Während 2016 die Barmer noch 135 Euro pro Mitglied hatte, ist das Vermögen bei den AOK bei etwa 1.200 Euro und bei einzelnen Kassen bei nur 60 Euro.

AOK erhalten bei dem Risikostrukturausgleich fast immer die höchsten Zahlungen.

3. Wird die Konjunktur schwächer oder steigen die Kosten durch modernere Medizin oder durch ein höheres Durchschnittsalter, wird die Kassenlage für viele gesetzliche Kassen das Aus folgen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist es eine tickende Zeitbombe, wenn die gesetzlichen Krankenkassen keine Altersrückstellungen bilden.

Altersrückstellungen sind angespartes Vermögen für jede einzelne Altersgruppe, so dass die Leistungen hierdurch im Alter finanziert werden können oder Beitragsanpassungen hierüber abgefedert werden können.

Gerade der Anstieg des Durchschnittsalters wird die Leistungsausgaben in den kommenden 30 Jahren bei den gesetzlichen Kassen dramatisch erhöhen.

Die privaten Krankenversicherungen haben heute bereits Altersrückstellungen über 234 Mrd. Euro gebildet und hierdurch vorgesorgt.

Da circa 90 % aller Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssten die gesetzlichen Krankenkassen heute bereits 1.900 Milliarden (1,9 Billionen €) an Altersrückstellungen haben.

Das System der gesetzlichen Krankenkassen krankt erheblich. Und dies wird dazu führen, dass die Schätzung des Vorstandes der Barmer Ersatzkasse noch weit untertrieben ist.

Die Einführung einer Bürgerversicherung würde den gesetzlichen Kassen insoweit helfen, dass es keinen Wettbewerb mehr zu privaten Krankenversicherungen geben würde und dann die Leistungen schneller Kraft Gesetz gekürzt werden könnten.

Aber mal ehrlich:

Das System der gesetzlichen Krankenkassen krankt. Warum soll ein krankes System bleiben und das gesunde Finanzierungssystem der privaten Krankenversicherung deshalb abgeschafft werden?

Das duale Krankenversorgungssystem sorgt für Wettbewerb und das sichert die Leistungen aller Versicherten.

Das höchste Gut der Menschen ist die Gesundheit auch im Alter.

Und das kostet Geld, das man im Übrigen ja eh nicht nach dem Leben mitnehmen kann.

Bürgerversicherung vs. Beihilfe – Für die Versicherten entstehen durch die Bürgerversicherung etwa 1.000 Mrd. Extrakosten

#Bürgerversicherung – Ein Schuss, der nach hinten losgeht.

Die Bürgerversicherung wäre nicht nur bei der Übernahme der Beamten teuer, sondern auch insgesamt ein belastendes Projekt, das etwa 1.000 Mrd. Euro kostet und keinen Ertrag für die Menschen bringt.

1. Beispiel: Beamte sollen in die Bürgerversicherung:

Viele Bürger beneiden immer wieder die Beamten um einige Vorteile, die ein Beamter haben soll:

Hohe Arbeitsplatzgarantie, Pension und Beihilfe sind die Schlagworte, die man oft hört.

Allerdings muss man auch sehen, dass nicht jeder Beamte im höheren und gehobenen Dienst ist und Beamte eine gewisse Demokratiesicherheit bieten. Er hat kein Streikrecht und das ist gut so.

Schaut man sich allerdings die Vorteile im Alter an und betrachtet die Nachteile, die ein junger Beamter hat, dann ist das Bild nicht besser, als in der freien Wirtschaft.

Ein Beamter bezahlt zwar keine Sozialversicherungsbeiträge, dafür erhält er ein erheblich niedrigeres Bruttogehalt, als in der Wirtschaft in einer vergleichbaren Position.

Trotzdem gibt es bei vielen Bürgern immer einen gewissen Neid auf die vermeintlichen Vorteile.

Und gewisse Parteien und Politiker nutzen dies schamlos auch beim Thema Bürgerversicherung.

Notfallordner für Richter und JustizbeamteAllerdings ist inzwischen nachgewiesen, dass eine Bürgerversicherung den Staat – und somit uns Steuerzahler erheblich teurer kommt.

#Bürgerversicherung – Wenn nur 1/3 der Beamten in einer Bürgerversicherung versichert wären, müsste entstehen in den kommenden 10 Jahren 230 Mrd. Euro Mehrkosten.

Wenn die Beamten in einer Bürgerversicherung versichert wären (was nur auf freiwilliger Basis machbar wäre), dann würde dies den Staat erheblich teurer kommen.

Dies wird am Beispiel Hamburg deutlich:

Hamburg müsste künftig für jeden neuen Beamten, der in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, den Arbeitgeberanteil an die Kasse zahlen.

Laut Auskunft des Senats sind das mindestens 2438 Euro im Jahr. Das aber wären 1369 Euro mehr, als die Gesundheit eines 25 bis 30 Jahre alten Beamten das Land kostet.

Junge Beamte verursachen im Durchschnitt in dieser Altersgruppe  jährliche Gesundheitskosten von 2138 Euro. Die zahlt zur Hälfte die staatliche Beihilfe (1.069 Euro), den Rest die private Versicherung.

Die Differenz zwischen dem Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Beihilfe sind jene 1.369 Euro im Jahr.

Bei 30 bis 35 jährigen Beamten sind das im Jahr 3.028 Euro. Davon zahlt die Beihilfe die Hälfte (1.514 Euro). Das sind gut 900 Euro im Jahr weniger, als der Senat aus Steuermitteln an die Krankenkassen als Arbeitgeberbeitrag abführen müsste.

Unter dem Strich beliefen sich die Extrakosten nach Einführung auf mindestens 6,6 Millionen Euro, im Jahr danach auf 9 Millionen Euro. Binnen zehn Jahren fielen Mehrkosten in Höhe eines zwei- bis dreistelligen Millionenbetrags an.

Würde sich ein Drittel der jährlich rund 60.000 neuen Beamten in Bund und Ländern für den Weg in die gesetzliche Kasse entscheiden – und damit auch alle heute freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamte den Arbeitgeberzuschuss bekommen –, kostete das den Steuerzahler 228 Millionen Euro.

„Innerhalb von zehn Jahren entstünden in der Summe Mehrkosten in der Größenordnung von 3,2 Milliarden Euro“.

Wenn man die Bürgerversicherung für Beamte einführen würde, wäre dies für den Staat erheblich teurer. Die 3,2 Mrd. EURO müsste der Staat über Steuererhöhungen auf alle Bürger umlegen.

2. Kosten der Bürgerversicherung für Umsetzung der SPD-Pläne

Ergänzung 15.12.2017:

Raffelhüschen: Bürgerversicherung kostet 610 Mrd. Euro

14.12.2017 –

Die Neuauflage große Koalition ist noch gar nicht in trockenen Tüchern, schon hagelt es Kritik. Dabei steht natürlich nicht nur die Bürgerversicherung unter Beschuss, sondern auch die möglichen Rentenpläne der Parteien: “Es ist das größte Ausgabenpaket zu erwarten, das jemals von einer großen Koalition beschlossen wurde”, fasst der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen zusammen.

So würden die versteckten Staatsschulden – auch die sogenannte implizite Staatsverschuldung genannt – mit den neuen Leistungen spürbar in die Höhe getrieben.

Und dies zu Lasten der jungen Generation, kritisiert der Professor für Finanzwissenschaft und Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gegenüber der Tageszeitung Die Welt.

Demnach würde allein die Einführung einer Bürgerversicherung den Staatshaushalt mit rund 610 Mrd. Euro (plus 20,1 Prozent des BIP) zusätzlich belasten, rechnet der der Finanzwissenschaftler vor.

Und auch die Rentenversprechen der Parteien würden den Steuerzahler Unsummen kosten, kritisiert Raffelhüschen. So würden allein die Haltelinien der SPD mit 1.521 Mrd. Euro (plus 51,2 Prozent des BIP) zusätzlich ins Gewicht schlagen.

Quelle:

http://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-regulierung/raffelhuschen-burgerversicherung-kostet-610-mrd-euro/

Bürgerversicherung – Die Vorlage für mehr Protestwähler bei der nächsten Bundestagswahl

Wenn die. Bürger über die Bürgerversicherung direkt abstimmen könnten, wäre es wie mit dem #Brexit.

Laut aktueller Handelsblatt-Umfrage (Meinungsforschungsinstituts YouGov):

– 36% dafür

– 27 % eher dafür

– 14% eher dagegen

– 10 % eher dagegen

Interessant ist dieses Ergebnis, wenn man den Kenntnisstand hierzu abfragt:

– Nur 10 Prozent der Befragten wissen ziemlich genau, worum es dabei geht,

– 32 Prozent habe eine ungefähre Vorstellung.

– 31 Prozent haben zwar schon davon gehört, wissen aber nicht genau, was die Bürgerversicherung ist.

– 23 Prozent ist sie komplett unbekannt.“

Dies zeigt, wie wichtig die Aufklärung zu diesem Thema ist.

Zu wenig bekannt sind die gesundheitlichen Folgewirkungen und die finanziellen Belastungen, die durch die Bürgerversicherung entstehen.

Und noch weniger bekannt sind die Auswirkungen bei der nächsten Bundestagswahl, wenn beim Bürger die Mehrbelastungen und Leistungskürzungen ankommen.

Die Zahl der Protestwähler würde dramatisch anwachsen.

Der Vergleich mit dem #Brexit oder der politischen Entwicklung in einigen Ländern (Österreich, Schweiz) ist nicht von der Hand zu weisen.

Neben dem Flüchtlingsproblem ist in der Schweiz und Österreich die Bürgerversicherung eingeführt worden.

Die Leistungseinschränkungen kamen zeitverzögert an. Leistungskürzungen und Mehrbelastung führen gerade im Gesundheitsbereich zu einem Unwohlsein, das sich emotional auch bei Wahlen niederschlägt.

Nachfolgend einige Informationen über die bisherigen Details zur Bürgerversicherung:

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/14/buergerversicherung-lauterbach-schiebt-neuerungen-hinterher/

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/02/buergerversicherung-gefaehrlich-fuer-arbeitnehmer-mieter-rentner-gering-verdienende-alleinerziehende-und-familien/

Wer sich eingehend – insbesondere als gesetzlich Krankenversicherter – mit dem Thema Bürgerversicherung befasst, wird sie ablehnen.

Bürgerversicherung – Lauterbach schiebt Neuerungen hinterher

Plötzlich äußert Herr Prof. Lauterbach zur Bürgerversicherung, dass die Mieten und Kapitalerträge doch nicht betroffen sein sollen.

Schon seltsam. Erst Verbeitragung aller Einkünfte und jetzt doch nicht alle?

Für viele Rentner wird es trotzdem teuer, wenn jemals die Bürgerversicherung kommen sollte.

Interessant, wie die SPD plötzlich sagt: „Auf Mieten und Kapitalerträge wollen wir keine Beiträge erheben.“

Interessant deshalb, weil dies Herr Prof. Lauterbach so zum ersten Mal sagte.

Wohl aber werden die Rentner bluten müssen, die in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) versichert sind.

Denn hier gibt es momentan drei Arten von Rentnern:

1. Rentner in der KVdR (Beitrag aus gesetzl. Rente und Versorgung §229 SGB V)

2. Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner, Beitragsberechnung aller Einkünfte gem. §240 SGB V (auch Einkünfte aus Miete und Zinsen)

3. Privat versicherte Rentner

Nach Lauterbach müssten dann die:

– Gruppe 1 die Privaten Renten verbeitragen

– Gruppe 2 die Mieteinkünfte und Zinseinkünfte nicht mehr verbeitragen, was andere Beitragszahler mitfinanzieren müssten.

An dieser Korrekturaussage ist deutlich zu erkennen, dass er eine Einheitsleistung haben will, denn die Leistungen werden dann zu 98% durch das Gesetz festgelegt.

Und das zeigt deutlich was Herr Lauterbach wirklich will:

Er will den Wettbewerb abschaffen, damit die Leistungen abgesenkt werden können.

Der einzelne Bürger muss dann höhere Zusatzversicherungen abschließen (analog Schweiz, Österreich usw), die er ohne Beitragsbeteiligung (Arbeitgeber bzw. Rentenversicherung) zu 100% selbst zahlen muss.

Als Folge sinkt die Lebenserwartung (zumindest für die Menschen, die sich nur die Bürgerversicherung leisten können) und somit die Renten-, Pflege- dauer und auch die Gesamtleistung der Bürgerversicherung.

Konsequenz: Wir sterben früher und die Sozialkassen werden entlastet.

Und wer zu der Meinung kommt, dass ärztliche Leistungen dann bei allen gleich sind, der täuscht sich.

Es wird erheblich mehr Privatkliniken geben und wer sich Länder anschaut, die eine Bürgerversicherung eingeführt hatten, der weiß, dass z. B. in:

– Österreich der Bürgerversicherte nur die Ärzte im Bezirk auf Kasse nutzen kann und eine Wartezeit zum Teil bis zu 12 Monaten besteht. Noch nie hatten so viele Österreicher sich über die Bürgerversicherung beklagt.

– Schweiz: analog Österreich

– Schweden: wer wann ins Krankenhaus kommt, beschließt die Stadtverwaltung

Welche Auswirkungen dies hat, wird die SPD dann bei einer Wahl in 4 Jahren spüren.

Und für Deutschland wäre die Bürgerversicherung ein neuer Nährboden für Protestwähler! Die Bürgerversicherung ist in letzer Konsequenz „Demokratie gefährdend“.

Weitere Informationen sind in unserem Blog, auf den Herr Prof. Lauterbach mit seiner „neuen Auslegung zur Bürgerversicherung nach mehrmaliger Stellungnahme erst jetzt reagiert.

Es offenbart die wirkliche Ziele:

– Schutz des GKV-Spitzenverbandes vor dem Unheil, dass die gesetzlichen Krankenkassen eigentlich unterfinanziert sind und eigentlich rund 1,9 Bio. Euro Altersrückstellungen heute schon haben müssten.

Denn durch den demografischen Wandel steigt das Durchschnittsalter erheblich an und somit auch die Leistungsausgaben.

Und dies wird ein erhebliches Problem nicht nur für die gesetzliche Kranken-, sondern auch für die Rentenversicherung und Pflegeversicherung.

Grund genug für so manchen Politiker vielleicht zu planen, wie man die Kassen entlastet.

Herr Lauterbach: „Lassen Sie die Hände von dem dualen Versorgungssystem!“

Hier nochmals zu unserem Blog, den wir seit Monaten immer wieder posten und Herrn Lauterbach mehrfach zugesendet hatten.

#Bürgerversicherung #gefährlich für #Arbeitnehmer, #Mieter, #Rentner, gering verdienende #Alleinerziehende und #Familien:

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/02/buergerversicherung-gefaehrlich-fuer-arbeitnehmer-mieter-rentner-gering-verdienende-alleinerziehende-und-familien/

bAV-Förderbeitrag -Aktuell 6.12.2017 – des BMF-Schreibens

#bAV-#Förderbeitrag für #Geringverdiener- §100 EStG –

Unser Vorschlag bezüglich der Anwendung eines gezillmerten Tarifs wurde teilweise im aktuellen BMF-Schreiben v.6.12.2017 berücksichtigt.

Hier kurz die Beschreibung des Sachverhalts:

Nach §100 EStG kann der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung eines Arbeitnehmer unterstützen und erhält hierfür im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung 30% der Arbeitgeberförderung zurück.

Voraussetzung ist unter anderem, dass:

– der Arbeitnehmer nicht mehr als mtl. 2.200 Euro verdient (bei mtl. Gehaltszahlung)

– es sich um einen ungezillmerten Tarif handelt.

Ungezillmerter Tarif bedeutet, dass die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt werden.

Diese Regelung wäre für alle bestehenden Direktversicherungen ein Nachteil.

Beispiel:

Es besteht bereits eine Direktversicherung. Bei dieser Direktversicherung handelt es sich um einen gezillmerten Tarif, bei dem die Abschluss – und Vertriebskosten auf fünf Jahre verteilt werden.

Nachdem der Vertrag schon einige Jahre gelaufen ist und die Abschluss –und Vertriebskosten bereits getilgt sind, könnte nach der jetzigen gesetzlichen Regelung in Paragraph 100 EStG dieser Tarif nicht für die BAV Förderung genutzt werden.

Für die Verbraucher wäre dies nachteilig, denn um die bAV-Förderung zu erhalten, muss es sich um einen ungezillmerten Tarif handeln.

Nachteilig wäre es deshalb, weil in diesem Fall der Arbeitgeber für diesen Arbeitnehmer einen neuen Vertrag abschließen müsste und somit neue Abschluss –und Verwaltungskosten entstehen. Diese werden zwar dann auf die Laufzeit verteilt, aber entstehen dann zusätzlich.

Diese wären insgesamt höher, als wenn man den alten Tarif weiter nutzen könnte.

Durch die Berücksichtigung unseres Vorschlages wird die bAV-Förderung nun trotzdem bei gezillmerten Tarifen gewährt, wenn der Vertrag bereits vor dem 1.1.2018 bestand und für die Restlaufzeit die Abschluss- und Vertriebskosten auf die Restlaufzeit verteilt werden.

Das BMF-Schreibens v. 6.12.2017 sieht hierzu folgende Verbesserung in Rz 137 vor:

“ cc) Keine „Zillmerung“ (§ 100 Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Nach § 100 Abs. 3 Nr. 5 EStG kommt die steuerliche Förderung nur in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Abschluss- und Vertriebskosten des Vertrages über die betriebliche Altersversorgung nur als fester Anteil der laufenden Beiträge einbehalten werden; die Finanzierung der Abschluss- und Vertriebskosten zulasten der ersten Beiträge („Zillmerung“) ist förderschädlich. Bei am 1. Januar 2018 bereits bestehenden Verträgen kann die steuerliche Förderung ausnahmsweise in Anspruch genommen werden, sobald für die Restlaufzeit des Vertrages sichergestellt ist, dass

– die verbliebenen Abschluss- und Vertriebskosten und

– die ggf. neu anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten

jeweils als fester Anteil der ausstehenden laufenden Beiträge einbehalten werden.

Eine Problematik, die von der Versicherungsbranche zu lösen ist, bleibt noch bestehen:

1. die Förderung nach Paragraph 100 EStG wird an den Arbeitgeber nur dann gezahlt, wenn eine gewisse Verdienstgrenze nicht überschritten wird (siehe oben).

Parallel sind in dem Betrieb auch andere Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die bAV-Förderung erhält.

Wenn nun der eine Arbeitnehmer einen gezillmerten Tarif und der andere Arbeitnehmer einen ungezillmerten Tarif hat, dann verstößt dies gegen das AGG.

Damit dies für den Arbeitgeber keine Konsequenzen hat, muss die Versicherungswirtschaft eine entsprechende Produktlösung entwickeln.

Es gibt eine ganze Reihe an Änderungen, die von Arbeitgebern berücksichtigt werden müssen.

Empfehlenswert ist hier der „bAV-Leitfaden für Arbeitgeber“, der voraussichtlich Mitte Januar 2018 veröffentlicht wird(nach Veröffentlichungdes High-End-Version des BMF-Schreibens).

Das BMF-Schreiben aktualisiert das BMF-Schreiben vom 24.7.2013

Auch der GKVSpitzenverband wird noch eine Aktualisierungvornehmen (Beispiel: Übertragung des Versorgungskapitals einer Direktversicherung nach §3 Nr.63 EStG auf Riester-Renteusw.). Der bAV-Leitfaden für Arbeitgeber wird durch Aktualisierungs-Service hier laufend ergänzt.

www.bav-Leitfaden.de

bAV – betriebliche Altersversorgung – gesetzliche Rentenversicherung – Bürgerversicherung – Umlagesystem – Ansparsystem

#bAV – #betriebliche #Altersversorgung – gesetzliche #Rentenversicherung – #Bürgerversicherung – #Umlagesystem – #Ansparsystem –
Der #demografische #Wandel kommt

Schwarz-Weiß ist kein Erfolgsmodell – Die Mischung macht es aus.

Ob private Krankenversicherung, Bürgerversicherung oder gesetzliche Rentenversicherung und private bzw. betriebliche Altersversorgung:

Sehr oft werden von der einen Gruppe das Umlagesystem und von der anderen Gruppe das Sparmodell als „einzig Richtig“ genannt.

Aus verschiedenen Gründen ist keines als „eierlegende Wollmilchsau“ geeignet. Hintergrund ist unter anderem der demografische Wandel, den wir in den kommenden 30 Jahren erleben werden.

Die Einflussfaktoren sind enorm und werden oft nicht bei den Überlegungen berücksichtigt.

Beispiele:

Wohnungsmarkt: Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohneinheiten in Deutschland. In rund 30 Jahren werden noch 30 Mio. notwendig

Demographie 65-Plus-wächst weiter
Demographie 65-Plus-wächst weiter

Arbeitnehmer im Verhältnis zu Rentnern und Pensionären: Auch hier ergeben sich – dank der längeren Lebenserwartung erhebliche – Verschiebungen, die sich auf die Finanzierung der Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung auswirken werden.

Wenn ausschließlich eine Altersversorgung durch ein Umlagesystem finanziert werden würde, wäre die Altersarmut vorprogrammiert. Letztendlich werden in Deutschland immer weniger Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, obwohl wir mehr Arbeitskräfte benötigen.

Und auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden hierdurch erhebliche Umwälzungen vorprogrammiert. Wenn das Durchschnittsalter nicht mehr bei 45 Jahren, sondern bei ca. 60 Jahren liegt, dann steigen die Gesundheitsausgaben auch im Durchschnitt erheblich an und führen zu Leistungseinschnitten.

Leider hat weder die gesetzliche Kranken-, noch die gesetzliche Rentenversicherung Altersrückstellungen aufgebaut.

Krankenversicherung - Bürgerversicherung
Krankenversicherung – Bürgerversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung wäre es dringend notwendig eine Altersrückstellung einzuführen. Aus heutiger Sicht müsste die gesetzliche Krankenversicherung etwa 1,8 Bio. Euro (1.800 Mrd. Euro) schon an Altersrückstellungen haben, damit auch im Alter die Krankenversicherungsleistungen bezahlt werden können. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber hier aktiv wird und die Altersrückstellung bei den gesetzlichen Krankenkassen einführt.

Nicht ohne Grund versucht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkasse immer wieder bestimmte Politiker und bestimmte Verbände vor den Karren zu spannen, dass eine Bürgerversicherung die „eierlegende Wollmilchsau“ wäre. Und man argumentiert mit „Ungerechtigkeit – die allerdings noch stärker bei einer Bürgerversicherung wäre – die Bürgerversicherung durchzusetzen.

Tatsächlicher Grund ist jedoch, dass die gesetzlichen Kassen mit dem Umlagesystem immer stärkere Probleme bekommen, wenn der Wettbewerb bestehen bleibt.

Bei der Altersversorgung ist die Mischung zwischen gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersversorgung der richtige Weg. Sie verbindet die umlagefinanzierte und die ansparfinanzierte Versorgung.

Problematisch ist allerdings die „schwarz-Weiß-Sicht“ von einzelnen Politikern und Bürgern. Hi er muss noch viel Aufklärungsbedarf befriedigt werden. Nur die Mischung von Umlagefinanzierung und Ansparfinanzierung ist dauerhaft richtig.

Speziell in der betrieblichen Altersversorgung ist die Notwendigkeit der Aufklärung nicht nur bei den Arbeitnehmern, sondern auch bei den Arbeitgebern angewachsen.

Denn: Wenn ein Arbeitnehmer für seine eigene Altersversorgung eine Entgeltumwandlung abschließen möchte, ist es bei einem Unternehmer sicherlich nicht das Ziel daran zu verdienen. Seriöse Arbeitgeber wollen sicherlich nichts an einem Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung verdienen.

Leider gibt es jedoch auch Vertriebler und Unternehmensberater, die dem Arbeitgeber die Verdienstchancen bei der Entgeltumwandlung schmackhaft machen wollen. Langfristig werden diese Personen immer mehr in der Kritik der Öffentlichkeit stehen.

Was muss bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beachtet werden?
Was muss bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beachten?

Ziel des Unternehmers sollte es nicht sein, Arbeitgeberbeiträge für sein Unternehmen hierdurch einzusparen, sondern die Arbeitnehmer durch interessante beitragsneutrale Modelle zu binden und neues Personal hierdurch zu binden.

Gerda für Klein- und Mittelbetriebe gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung Vorteile gegenüber Großunternehmen sich bei der Mitarbeiterfindung positiv abzuheben.

Im Januar wird hierzu ein bav-Leitfaden (auf der Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes) erscheinen, der auch die Veränderungen des BMF-Schreibens berücksichtigt.

Der bav-Leitfaden vereinfacht dem Arbeitgeber die Verwaltung und zeigt interessante neue Wege der Personalgewinnung und Personalbindung.

Link:    www.bav-Leitfaden.de

Wer rechtzeitig über die Bestellmöglichkeit informieren lassen möchte, kann über sich über die Internetseite

http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/ 

vormerken lassen.

#Debeka jetzt mit ärztlicher Video-Chat- und Telefonberatung

#Debeka und #TeleClinic starten Pilotprojekt

Neue Wege der digitalen Gesundheit

Gemeinsam mit der TeleClinic bietet sie eine Fernbehandlung per (Video-)Chat oder Telefon für ihre Krankheitskostenvollversicherten an.

In einer Online-Arztsprechstunde stellen zugelassene Allgemeinmediziner und Fachärzte eine Diagnose und leiten gegebenenfalls eine Therapie ein.

Dabei sind die Ansprechpartner rund um die Uhr – auch am Wochenende und an Feiertagen – für die Versicherten erreichbar.

„Wir wollen unseren Mitgliedern ein Höchstmaß an Service bieten. Von der Kooperation erhoffen wir uns eine noch schnellere Diagnose für die Patienten.

So kann der ein oder andere Besuch in der Praxis entfallen“, sagt Roland Weber, Vorstandsmitglied der Debeka.

Pilotprojekt in Baden-Württemberg

Das Projekt ist zunächst auf zwei Jahre und nur für die Privatversicherten der Debeka mit Wohnsitz in Baden-Württemberg ausgerichtet.

Das liegt daran, dass die Landesärztekammer die geltenden Bestimmungen des § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) geändert hat, um die Telekonsultation zu erproben.

www.teleclinic.com

Online-Petition KEINE BÜRGERVERSICHERUNG!

BITTE <teilen> Wie bereits hier öfters beschrieben, führt die #Bürgerversicherung zu extremen Belastungen bei Mietern, Rentnern und Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenkasse (KVdR) versichert sind. Aus diesem Grund unterstützen wir die online-Petition -KEINE Bürgerversicherung!

https://www.facebook.com/buergerversicherung.nein.danke/posts/821148011405306