Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Die Negativzinsen belasten inzwischen auch die deutsche Sozialversicherungen und staatliche Fonds.

So hat die gesetzliche Rentenversicherung im vergangenen Jahr netto 54,5 Millionen Euro verloren.

Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Auch in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung entstehen hierdurch Negativzinsen.

Diese Negativzinsen sind zwar insgesamt relativ gering, müssen jedoch auch finanziert werden.

Warum diese Negativzinsen so gering sind, liegt am Umlagesystem (eingenommene Beiträge werden fast vollständig wieder direkt für Leistungen ausgegeben).

Im Umlagesystem scheint dies zunächst ein Vorteil zu sein (in Zusammenhang mit dem Niedrigzinsmarkt), allerdings wird auch deutlich, dass die Rücklagen sehr gering sind.

Dies kann bei einer abnehmenden Konjunktur oder bei einem höheren Durchschnittsalter dazu führen, dass zu geringe Rücklagen entweder zu einer Erhöhung des Beitragssatzes oder zu Leistungskürzungen führt.

Gerade ein höheres Durchschnittsalter wird in den kommenden 7-35 Jahren die Sozialsysteme:

– Krankenkasse

– gesetzliche Pflegeversicherung

– gesetzliche Rentenversicherung

erheblich belasten.

Das Durchschnittsalter liegt derzeit bei rund 45 Jahren.

Aufgrund der geringen Anzahl von Neugeburten (1,59 Kinder pro Frau) wird das Durchschnittsalter weiter steigen. Notwendig wären rund 1/3 mehr Kinder (2,1 Kinder pro Frau).

Darüber hinaus steigt die Lebenserwartung ständig an. Seit 1910 ist die Lebenserwartung pro Jahr im Durchschnitt um rund 3 Monate pro Jahr angestiegen. Die Lebenserwartung lag 1955 noch bei etwa 64 Jahren (Männer: 64,6 J., Frauen: 68,5 J.).

2020 wird sie bereits bei Männern 79,1 J., bei Frauen bei 73.1 J. liegen.

2040 beträgt die Lebenserwartung etwa 82,1 bzw. 86,6 J.

Ein 60 jähriger erhält derzeit eine Rente über knapp 22Jahren (Frauen ca. 25,2 Jahre).

Als die gesetzliche Rentenversicherung gegründet wurde spielte die Altersrente eigentlich nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr war die Absicherung der Invalidität im Vordergrund, denn die Lebenserwartung war damals viel Kürzer.

1901 war die Lebenserwartung bei Männern noch bei 44,8 Jahren (Frauen: 48,3 Jahren).

Die zunehmende Lebenserwartung wirkt sich auf die Länge der Leistungsphase erheblich aus.

Zusätzlich wirkt die abnehmende Kinderzahl dann in 20 Jahren aus, denn diese Kinder wären in ca. 20 Jahren die Erwerbstätigen (Beitragszahler).

Diese Trends (mehr Leistungsempfänger, weniger Beitragszahler) wird nicht nur in der Rentenversicherung, sondern zunächst auch in der gesetzlichen Krankenkasse und etwas später in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu enormen Belastung führen.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse ist wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlagesystem finanziert.

Hier bezahlen alle Versicherten einen Beitrag, also auch die Rentner.

Dieser Beitrag ist vom Einkommen abhängig.

Rentner bezahlen hierdurch regelmäßig geringere Beiträge.

Die Leistungsausgaben steigen jedoch mit dem höheren Lebensakter an, wie aus der nachfolgenden Grafik erkennbar ist.

Während 54-60 Jährige etwa so viel verbrauchen, wie der Durchschnitt an Krankenkassenbeiträge bezahlt, ist die Leistungsausgabe bei über 60jährigen schon höher.

So sind die Leistungsausgaben bei einem 75-80 jährigen schon etwa 5-Fach so hoch, wie bei einem 25jährigen.

Bei zunehmendem Durchschnittslter wird dies zu überproportional steigendem Beitrag führen.

Pflegepflichtversicherung

Auch hier wird der Leistungsbereich extrem ansteigen.

Deutlich wird dies besonders in ca 20-30 Jahren,wenn die geburtenstarken Jährgänge 75 Plus Jahre alt werden.

Konsequenzen der Absicherung

Sozialversicherungen als Umlagesystem sind sinnvoll und haben sich in den letzten 100 Jahren vielfach bewährt. Zeitweise wurde allerdings die gesetzliche Rentenversicherung als Kapitalansparsystem geführt.

Die Sozialversicherungen haben 2 Weltkriege und auch die Grenzöffnung überstanden. Mit einem Kapitalansparsystem wäre die Öffnung der Grenze für die damaligen DDR-Rentner nicht möglich gewesen. Nur das Umlagesystem machte es möglich, einnehmende Beiträge (der Erwerbstätigen auch aus der damaligen DDR sofort für diese damaligen DDR-Rentner sofort wieder auszugeben.

Allerdings stößt das Umlagesystem auch an seine Grenzen, wenn die Anzahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern (die keine oder wenig Leistung beziehen) abnimmt.

Dies ist auch der Grund, warum der Staat die Eigenvorsorge fördert. Private Vorsorgesysteme sind regelmäßig als Kapitalansparsystem finanziert.

Geld, das für später angespart wird, kann dann auch später genutzt werden.

Dies gilt für Sparbücher genauso, wie für

– private Rentenversicherung

– Riester

– Rürup

– regelmäßig auch in der betrieblichen Altersversorgung

– und sogar für die private Krankenversicherung oder Private Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung.

Bei der privaten Krankenversicherung werden beispielsweise je Versicherten-Altersgruppe Beiträge angespart (Altersrückstellungen), die dann für diese Altersgruppe zur Beitragsfinanzierung später im Alter genutzt werden.

Leider gab es hier einzelne Versicherungsgesellschaften, die in der Vergangenheit die Ansparraten zu gering kalkuliert hatten und dann extreme Beitragsanpassungen bei älteren Versicherten vorgenommen hatten.

Es gab aber auch private Krankenversicherungen, die sehr hohe Altersrückstellungen aufgebaut hatten und dann beispielsweise den Beitrag für die 80- und 85-jährigen dann abgesenkt hatten.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben inzwischen 250 Mrd. an Altersrückstellungen aufgebaut.

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen ebenso vorsorgen müssten, dann wären etwa 2.500 Mrd. – also 2,5 Bio. Euro heute schon notwendig.

Das ist die heutige Differenz,die alleine in der Krankenversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht.

Aufgrund des demografischen Wandels (immer mehr ältere im Verhältnis zu jungen Menschen) werden deshalb nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern etwas zeitlich verzögert die gesetzliche Pflegeversicherung Finanzierungs- und Leistungsprobleme erhalten.

Jeder Bürger ist gut beraten, nicht nur für die Altersversorgung, sondern auch für die Pflege frühzeitig vorzusorgen.

Auch kleine Beträge werden vom Staat gefördert und machen Sinn.

Zwei gute Eigenschaften hat der demografische Wandel:

1. Das Leben ist einmalig und durch die längere Lebenserwartung auch länger.

2. Wer heute in Deutschland Arbeitnehmer ist, hat durchaus die Chance vom Betrieb eine zusätzliche Altersversorgung zu bekommen, denn der Arbeitskräftemangel wird weiter zunehmen.

Viele Arbeitgeber sind heute auch bereit, die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen.

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U

Konzept Grundrente

Der Vorschlag der Grundrente ähnelt sehr der früheren Rente mit „Mindestentgeltpunkten“, die es vor 1992 gab.

Auch heute gibt es noch Berechtigte, die von dieser Regelung profitieren.

Wer vor 1992 aufgrund des Verdienstes unter einer gewissen Grenze verdiente, erhält heute dafür eine höhere Bewertung von Entgeltpunkten.

Etwa 3,6 Mio. Rentner profitieren davon. Nicht nur vorhandene Rentner, sondern auch Versicherte, die noch in Rente gehen und vor 1992 wenig verdienten, profitieren noch mit Rentenbeginn davon.

Wie funktioniert(e) die Berechnung nach Mindestentgeltpunkten?

Für jedes Versicherungsjahr erhält ein Versicherter Entgeltpunkte.

Vereinfacht ausgedrückt erhält der Durchschnittsversicherte für jedes Jahr 1,0 Entgeltpunkte. Wenn keine vorzeitiger Altersrente in Anspruch genommen wird und der Versicherte 45 Jahre im Durchschnitt exakt verdient hat, gibt es eine Altersrente von 45 Entgeltpunkte * 32,03 Euro = 1.441,35 Euro (alte Bundesländer).

Verdiente der Versicherte in jedem Jahr nur die Hälfte des Durchschnitts, errechnet sich die Rente aus

0,5 * 45 Jahre = 22,5 Entgeltpunkte

22,5 * 32,03 = 720,68 Euro.

Wer in einem Jahr vor 1992 beispielsweise 40 % des Durchschnitts verdiente hätte eigentlich für dieses Kalenderjahr 0,4 EP erhalten.

Um diese Menschen etwas besser zu stellen erfolgte ein Zuschlag von 50 %. Die Obergrenze lag jedoch bei 0,75 Entgeltpunkte für dieses Jahr.

Diesen Zuschlag erhielt allerdings nur der Versicherte, der bei Rentenbeginn 35 Jahre mit rentenrechtlicher Zeiten erreicht hatte. Berücksichtigte Zeiten waren:

– Pflichtbeitragszeiten,

– Anrechnungszeiten

– Zurechnungszeiten

– und 10 Jahre Berücksichtigungszeit pro Kind.

Zusätzlich wird/wurde bei dieser Regelung das gesamte Arbeitsleben in den Blick genommen.

Hierbei werden alle Entgeltpunkte durch die Kalendermonate mit vollwertigen Pflichtbeiträgen bis zum Renteneintritt zusammengerechnet und geteilt.

Beispiel:

40 Jahre mit insgesamt 29,5 Entgeltpunke =

29,5000 : 480 Monate = 0,0615 Entgeltpunkte

Damit würde die Voraussetzung für die Höherbewertung gerade noch erreicht (pro Jahr 75% des Durchschnittsverdienstes = 0,75 Entgeltpunkte – 0,75 :12 Monate= 0,0625 Entgeltpunkte pro Monat).

Bei der Berechnung der Rente mit Mindestentgeltpunkten wurde für Jahre bis 1991 keine Bedürftigkeitsprüfung vorgenommen.

Andere Einkünfte wurden nicht überprüft und angerechnet.

Inwieweit diese Regelung immer fair und richtig ist, darüber kann man trefflich diskutieren.

Beispielgründe:

Wenn ein Ehepartner (z.B. Mann Bankdirektor) sehr gut verdient und der andere Ehepartner (Frau) nur eine Teilzeitbeschäftigung über viele Jahre hatte, wird die Rente der Frau sehr gering sein und die Altersrente der Frau erheblich verbessert.

Grundsätzlich auch gut, allerdings hat dieses Ehepaar dann durch den Zuschlag mehr Rente, als wenn der Mann und die Frau beide ganztags immer gearbeitet hätten.

Durch eine Bedürftigkeitsprüfung wäre dies nicht möglich. Hier würde dann die Bedürftigkeit bei Ehepaaren und Paaren in häuslicher Gemeinschaft geprüft werden, inwieweit die Rente einen Zuschlag notwendig wäre.

Hierbei würden dann nicht nur die Renten, sondern auch andere Einkünfte berücksichtigt.

Es wäre eine sehr verwaltungsintensive Prüfung notwendig.

Insoweit wird es spannend werden,

– welche Regeln bei einer Grundrente kommen und

– ob eine Grundrente überhaupt umgesetzt werden kann.

www.Renten-Experte.de

Pflegekosten explodieren – jeder 3. Pflegefall ist mit Sozialhilfe mitfinanziert

Die #Pflege im #Pflegeheim gehört zu den teuersten #Lebensabschnitt. Nahezu jede 3. Person ist auf #Sozialhilfe angewiesen.

Oft müssen dann auch die Kinder, oder im Extremfall auch die #Schwiegerkinder mitgezählten. Dies passiert dann, wenn das Schwiegerkinder sehr gut verdient und der #Ehepartner des Schwiegerkinds – also das Kind des zu #Pflegenden – einen hohen #Unterhaltsanspruch hat.

Das kann aber auch bei der Pflege zu Hause passieren, denn zu Hause entstehen neben den Pflegekosten auch die bisherigen Lebenshaltungskosten.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine #Pflegezusatzversicherung.

Beim Abschluss einer #Pflegezusatzversicherung sollte man darauf achten, dass diese

1. ab dem #Pflegegrad 1 leistet

2. bei einer #Pflege zu Hause und im Pflegeheim leistet

3. beim Vergleich der Angebote auch darauf schaut, wie hoch die Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten des Unternehmens sind.

Der Grund ist ganz einfach: Die Kalkulation der Beiträge kann viele Variablen enthalten, die dann dazu führen, dass der Beitrag zunächst günstig aussieht, aber im Laufe der Jahre der Beitrag angehoben werden muss (weil die Tarife zunächst günstigst kalkuliert wurden; Beispiel dafür: Annahme weniger #Pflegefälle, da die Versicherten dieses Tarifs frühzeitiger sterben).

Bei der Auswahl eines entsprechenden Angebots gibt es noch verschiedene Zahlungsvarianten:

1. mtl. Zahlungsweise:

Der Beitrag muss lebenslang entrichtet werden.

2. Einmalbeitrag:

Hierbei wird der Beitrag zu Vertragsbeginn gezahlt. Stirbt der Versicherte frühzeitig, wird entweder das Restkapital oder aus dem Restkapital für einen fest vereinbarten Zeitraum die weitere Auszahlung an die Person weitergezahlt, die bei Vertragsabschluss vereinbart war (z.B. Kinder, Enkelkinder). Bei dieser letzten Varianten ist der Vorteil, dass die steuerliche Bewertung geringer ist und somit #Erbschaftsteuer gespart wird (Bewertungsgesetz).

Lässt man das Vermögen bei der Bank und finanziert die #Pflegerestkosten durch #Bankguthaben, dann ist nicht sichergestellt, dass das vorhandene Vermögen ausreicht.

Sollte man frühzeitig versterben, freut sich der Fiskus über die Erbschaftsteuer.

Gerade wenn Mann Kinder und Schwiegerkinder hat, entsteht auch öfters Streit in Familien, weil man für die Pflege der Eltern bzw. Schwiegerkinder bezahlen muss.

Es macht In jedem Fall das #Pflegerisiko durch eine #Pflegezusatzversicherung abzusichern.

Zu den wichtigen Regelungen, die spätestens ab 55 zu regeln sind gehören im Übrigen:

  • Absicherung der Pflegekosten
  • Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht
  • Testament

Sinnvoll sind hierbei auch eine umfangreiche Dokumentation.

Der Notfallordner- Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

ist hier besonders hilfreich.

Den Notfallordner – Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Ausführungen. Grund: Je nach Beruf und Branche sowie bei Selbstständigen, Unternehmern, Ärzten, Apothekern und Handwerkern sind völlig unterschiedliche Bereiche zu beachten.

Aufgrund des demografischen Wandels wird die Anzahl der Pflegefälle überproportional ansteigen und dies die Gesetzlichen Pflegekassen enorm belasten.

Die Eigenvorsorge ist – wie auch der gesetzlichen Rentenversicherung unausweichlich.

Dies macht auch der nachfolgende Artikel deutlich

–> https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/jeder-dritte-pflegeheimbewohner-auf-sozialhilfe-angewiesen-kassen-fordern-steuerzuschuss-13207/

Geschieden? Scheidung – KONTAKT MIT DEM EX TROTZDEM BEHALTEN

Wer sich scheiden lässt, möchte oftmals auch keinen Kontakt mehr mit dem Ex-Partner halten. Sehr oft ist dies ein Fehler, denn wenn der Ex verstirbt, kann der Kontakt für den überlebenden Ex – Ehepartner trotzdem sinnvoll ein.

Zwei Beispiele machen dies deutlich, warum man mit dem Ex-Ehegatten bzw. Ex-Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft wurde aufgelöst) weiterhin Kontakt halten sollte.

Alleinerziehend – Wenn der Ex-Ehe- oder Ex-Lebenspartner verstirbt, auch an die Erziehungsrente denken. Auch dann, wenn das Kind nicht vom Ex ist.

Scheidung - Erziehungsrente
Scheidung – Erziehungsrente

BEISPIEL 1 – Geschieden und allein erziehend mit dem Kind des Ex

Gaby B. (38 Jahre) – alleinerziehend – war vor 10 Jahren verheiratet. Das gemeinsame Kind ist heute 9 Jahre jung. Nach der Scheidung hatte Gaby B. nicht mehr geheiratet und das Kind alleine erzogen. Über das Nachlassgericht wurde die informiert, dass ihr Ex-Ehemann verstorben ist.

BEISPIEL 2 – Geschieden und ein Kind von einem anderen Partner

Sabine S. (57 Jahre) war ebenfalls alleinerziehend und wurde vor 10 Jahren von ihrem Ex-Ehemann geschieden. Das Kind (schwerbehindert) ist jedoch nicht von ihrem Ex-Ehemann, sondern kam bereits vor der Ehe zur Welt (anderer Vater) und inzwischen 35 Jahre alt Erziehung im eigenen Haushalt).

Scheidung-Trennung-Personalabteilung
Scheidung-Trennung-Personalabteilung

ERZIEHUNGSRENTE

In beiden Fällen besteht ein Anspruch auf eine Erziehungsrente.

Im Beispiel 2 kann die Ex-Ehefrau dies nur dann erfahren, wenn sie mit dem Ex-Ehemann weiter Kontakt hält. Die Voraussetzungen für eine Erziehungsrente (§ 47 Abs. 1 SGB VI) sind:

  • Es muss sich um eine Ehe handeln, die nach dem 30.6.1977 geschieden wurde und der Exe-Ehegatte muss verstorben sein
  • Es muss ein Kind des überlebenden Ex-Ehegatten oder ein Kind des geschiedenen Ex-Ehegatten erzogen werden
  • Der überlebende Ehegatte darf nicht wieder geheiratet haben
  • Und der überlebende Ehegatte muss bei seiner eigenen Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

BESONDERER HINWEIS

  • Es muss sich somit nicht unbedingt um ein Kind des Verstorbenen handeln, sondern es kann auch ein Kind sein, das vor der Ehe oder nach der Ehe von einem anderen Partner stammt.
  • Die Altersgrenze, die bei der Waisenrente (§ 48 SGB VI) gilt, ist hier nicht gleich!
    Die Waisenrente endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres, es sein denn das Kind macht eine Ausbildung oder ist schwerbehindert; dann gilt hier als Höchstalter das vollendete 27. Lebensjahr.

Fortsetzung auf der Internetseite –>


https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/geschieden-erziehungsrente/

Werner Hoffmann Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung, bAV-Experte, Renten-Experte
Werner Hoffmann

Freiwillige Beiträge an gesetzliche Rentenversicherung zahlen – Lohnt sich das?

#Altersvorsorge – Freiwillige #Beiträge in die #Rentenkasse einzahlen kann sich lohnen, allerdings darf das keine Pauschalaussage sein.

So gibt es viele Einflüsse, die beachtet werden müssen.

So spielt beispielsweise

– die voraussichtliche #Lebenserwartung (Gesundheit),

– der Familienstand (wegen einer evtl. #Hinterbliebenenversorgung),

– das Einkommen des Versicherten und des Ehe-Lebenspartners

– das Heiratsdatum

– die Höhe der einzelnen Einzahlungen

entscheidende Rollen.

Pauschalaussagen – wie sie in der Süddeutschen stehen – treiben die Menschen zu Einzahlungen in die #Rentenversicherung, allerdings in einigen Fällen oft nicht sinnvoll.

Man muss auch berücksichtigen, dass Einzahlungen in die #gesetzliche #Rentenversicherung nach dem Tode nicht vererbbar sind.

Wenn

– kein Hinterbliebener (Witwe(r) vorhanden ist

– oder der Hinterbliebene selbst hohe Einkünfte hat,

dann wird regelmäßig keine Hinterbliebenenrente von der #Deutschen #Rentenversicherung gezahlt (außer das #Sterbevierteljahr für Ehe/Lebenspartner). So lange man lebt, bekommt man zwar eine höhere Rente, allerdings danach ist das Vermögen weg.

Bei einer privaten Geldanlage bleibt das #Vermögen vererbbar (außer #Rürup).

Bei der #privaten #Rentenversicherung ist das Vermögen ebenso vererbbar. Wurde eine #Rentengaratiezeit vereinbart, wird die Rente an die #Erben weiter gezahlt.

Hierbei können sich erhebliche Vorteile bei der #Erbschaftsteuer bei richtiger Gestaltung ergeben (#Bewertungsgesetz)

Gleichfalls ist bei Einzahlungen

– die Höhe

– und der Einzahlungszeitpunkt unter der steuerlichen Betrachtung zu prüfen.

Insoweit ist der Artikel der Süddeutschen etwas mit Vorsicht zu betrachten.

Tipp für Gesetzlich Rentenversicherte vor der Vollendung des 45. Lebensjahres

Wer das 45.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann auch für das „erste Rentenschuljahr – Vollendung 16.-17. Lebensjahr Beiträge einzahlen. Dies führt zur Berücksichtigung dieses Jahres.

Wichtig dabei ist, dass man sich gut die Einzahlungshöhe überlegt. Zahlt man den Mindestbeitrag (2019: 18,6% aus 450 Euro= 83,70 Euro pro Monat- 1004.40 Euro für dieses Jahr), dann wird dieses Jahr angerechnet.

Ist jedoch die Erwerbsminderung absehbar, dann sollte man ggf. den Höchstbeitrag schnell noch einzahlen. Grund: Für jedes Jahr gibt es Entgeltpunkte, die im Monatsdurchschnitt einen Wert ergeben.

Ab dem Leistungsfall gibt es zusätzlich die Zurechnungszeit. Für die Zurechnungszeit gibt es ebenso Entgeltpunkte, die – vereinfacht dargestellt – aus dem Durchschnitt der vorangegangenen Arbeitsleben errechnet werden.

Je höher der Durchschnitt war, desto mehr Punkte gibt es für die Zurechnungszeit und desto höher wäre die Erwerbsminderungsrente.

Hier muss also genau geprüft werden, wie und wann welche Höhe eingezahlt wird.

Freiwillige Beiträge ab 45

Derzeit kann man für die Planung einer vorgezogenen Altersrente freiwillige Beiträge einzahlen und somit den Abschlag finanzieren. Wer dies plant, kann den Einzahlungsbetrag steuerlich geltend machen, so wie dies auch bei der Rüruprente möglich ist.

Der eingezahlte Betrag verbleibt bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Rüruprente verbleibt der eingezahlte Betrag bei der Versicherungdgesellschaft.

Der Unterschied beider Systeme ist, dass der Beitrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung in ein Umlagesystem und bei der Rüruprente in ein Kapitalansparsystem fließt.

Bei dem Umlagesystem ist die Entwicklung von der Demografie abhängig (Verhältnis Arbeitnehmer zu Rentner).

Beim Kapitalansparsystem ist die Rente von der Zinsentwicklung bzw. von der Überschussentwicklung abhängig.

Was für rentennahe Jahrgänge vielleicht interessant sein kann, ist für unter 50jährige oft nicht die beste Wahl.

Interessanter könnte für diese Jahrgänge durchaus die betriebliche Altersversorgung sein, insbesondere als versicherungsförmiger Durchführungsweg (z.B. als Direktversicherung).

Hier ist neben der Steuerersparnis noch die

– Sozialversicherungersparnis

– und die Pflicht des Arbeitgeberzuschusses von mind. 15% (gem. §1a Abs. 1a BetrAVG).

Zwar muss später im Leistungsfall der volle Krankenversicherungsbeitrag abgezogen werden (bei einer gesetzlichen Rente nur die Hälfte), allerdings:

– hat der Arbeitnehmer für den Sparbeitrag die Sozialversicherungsersparnis

– hat der AN vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss erhalten (und zusätzlich daraus auch einen Zinseszins bei den Überschüssen daraus)

– kann bei der Auszahlung nicht nur die Rente wählen, sondern auch die Einmalauszahlung, was bei der gesetzlichen Rente nicht machbar ist.

Natürlich muss man auch berücksichtigen, dass der Bundeshaushalt jedes Jahr aus Steuermitteln Finanzierungszuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt, diese aber zur Deckung der versicherungsfremden Leistungen (z.B. Mütterrente) genutzt werden.

Auch ist zu berücksichtigen, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung von 100% Beitrag nur etwa 80% für Altersrenten zur Verfügung stehen und die Übrigen Beitragseinnahmen für Witwen-, Waisenrenten sowie Rehaleistungen und auch ein Teil für die Verwaltung verbraucht wird.

Die Entscheidung ist für den Versicherten oft nicht einfach. Eine individuelle Prüfung ist hier unerlässlich durch einen Fachmann notwendig.

Diese(r) Fachmann/-Frau sollte sich mit der

– gesetzlichen Rente

– betrieblichen Altersversorgung

– privaten Altersversorgung

– Einkommenssteuer

– und auch dem Erbrecht/Erbschaftsteuer auskennen.

Halbwissen kann dem Verbraucher hier nicht weiterhelfen.

Natürlich kann man sich auch bei allen beratenden Berufsgruppen einzeln kundig machen (Dies wären dann individuelle Beratungen beim Rentenberater, Steuerberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Versicherungsfachmann/-Frau.)

Zitat in der Süddeutschen:

„Zehntausende wollen hohe Summen an die staatliche Rentenkasse überweisen, um früher in Rente zu gehen. Das ist auch ein Misstrauensvotum gegen Banken, Versicherungen und Anlagegesellschaften.“

https://sz.de/1.4382168

Scheidung Trennung und was zu beachten ist

Für Personalabteilungen dringend in der betrieblichen Altersversorgung zu beachten – Scheidung des Mitarbeiters oder neuer Lebensgefährte

Trennt sich ein Versorgungsberechtigter von seinem Lebensgefährten oder lässt sich scheiden, dann sollten Personalabteilungen dringend darauf achten, den Mitarbeiter auf folgendes hinzuweisen

Bei Direktversicherungen, die nicht nach § 40 b EStG pauschal, sondern nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei bestehen, wird im Todesfall des Arbeitnehmers:

– an den Ehepartner
– oder Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft
– oder die versorgungsberechtigte Kinder

geleistet.

Die besonderen Bestimmungen ergeben sich zunächst aus dem BMF-Schreiben vom 24.7.2013 Rz 284-289.

Hierbei wird der maximale Personenkreis umschrieben, der eine Versorgungsleistung erhalten darf, wenn die Versorgungsleistung 8.000 € übersteigt.

Bis zu 8.000 Euro darf jede Person eine Leistung erhalten.

Die Versicherungsbedingungen der einzelnen Direktversicherungen können den begrenzten Personenkreis weiter einschränken.

Bezugsberechtigt „Der Ehepartner – Lebenspartner“

Lässt sich ein Arbeitnehmer scheiden, dann sollte das Bezugsrecht auf jeden Fall überprüft werden.

Bei namentlicher Benennung oder wenn lediglich als Bezugsberechtigter „Der Ehegatte“ vermerkt ist, könnte ein neuer Ehepartner leer ausgehen.

Steht hingegen „Der zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Ehegatte“ in der Bezugsberechtigung, dann ist der neue Ehepartner bezugsberechtigt.

Bezugsberechtigt „Der Lebensgefährte“

Wurde bei der Bezugsberechtigung der „Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft“ angegeben, dann muss dieser auch namentlich genannt werden.

Bei einem Wechsel des Lebensgefährten sollte darauf geachtet werden, dass dies auch schriftlich vom Arbeitnehmer dokumentiert wird und zum Zeitpunkt der Auszahlung dann vorliegt.

Der Arbeitgeber ist zwar Versicherungsnehmer, allerdings kann der Arbeitgeber dies im Todesfall dies nicht bestätigen ohne dass eine schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers erhalten zu haben.

Würde die Direktversicherung eine Bestätigung des Arbeitgebers alleine akzeptieren, dann könnte dies dazu führen, dass der Vertrag beim Arbeitgeber rückwirkend steuerpflichtig wird.

Auch die Versicherungsgesellschaft oder die Versorgungseinrichtung muss sich an die steuerlichen Förderungen der betrieblichen Altersversorgung halten (BMF-Schreiben 24.7.2013)

Aus diesem Grund sollte die Personalabteilung:

  • bei Scheidungen
  • Umzug von Mitarbeitern
  • mindestens einmal jährlich alle Mitarbeiter

auf die Bezugsberechtigung hinweisen.

Im Übrigen sollten Personalabteilungen für die betriebliche Altersversorgung einen laufenden Ansprechpartner haben, da fast alle personellen Veränderungen oder Änderungen der persönlichen Situation des Arbeitnehmers Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung haben und viele Punkte nicht bewusst sind.

Arbeitnehmer sollten bei einem Partnerwechsel dies im „Notfallordner“ dokumentieren.

Durch einen Notfallordner haben die Angehörigen dann die Möglichkeit, alle wichtigen Unterlagen, Dokumente und Informationen griffbereit zu haben (z. B.: Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder).

Einen umfangreichen Notfallordner (140 Seiten DinA 4) mit Vorlagen und vielen weiteren Tipps gibt es zum Preis ab 27 Euro (inkl. MWSt.) gibt es bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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bAV-Experte Experte für betriebliche Altersversorgung www.bAV-Experte.de
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Gesetzliche Renten steigen zum 1.7.2019 deutlich an

Gesetzliche Renten steigen zum 1.7.2019 deutlich an

Inzwischen liegen die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vor.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Die gesetzliche Rente bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland.“ 

Allerdings wird die gesetzliche Rente nur eine Grundversorgung sein.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach dem Umlageverfahren finanziert.

Heutige Erwerbstätige finanzieren die heutigen Rentenauszahlungen.

Die Rente, die in 30 Jahren ausgezahlt wird, wird von den dann im Erwerbsleben stehenden Menschen zum überwiegenden Zeil bezahlt.

Der Staat bezahlt im Übrigen durch einnehmende Steuern ebenso in die Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen.

Der Bundeszuschuss lag 2016 bei 22,8% der Gesamtausgaben. Im Jahr 2017 hatte der Bund 98,2 Mrd Euro eingezahlt. Dies waren knapp 30% des Bundeshaushalts.

Die Einnahmen des Bundes entstehen beispielsweise durch Steuereinnahmen (z.B. Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Ökosteuer, Erbschaftsteuer), also nicht nur durch die Versicherten, sondern auch durch Selbstständige und auch Beamte.

Rentenerhöhung konkret zum 1.7.2019

Die Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli spürbar steigende Bezüge.

In Westdeutschland steigen die Renten um 3,18 Prozent, im Osten sogar um 3,91 Prozent.

Dies teilte das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Damit fällt die Rentenerhöhung so aus, wie es eine erste offizielle Prognose im Herbst schon vorhergesagt hatte.

Manche Rentner erhalten dieses Jahr zwei Rentenerhöhungen.

Wer vor 1992 ein Kind bekommen hat, erhält pro Kind 0,5 Entgeltpunkte zusätzlich angerechnet.

Bei zwei Kindern ist dies dann ein Entgeltpunkt.

Im Westen bedeutet dies eine Rentenerhöhung von 32,03 Euro pro Monat, im Beitrittsgebiet (Osten) 30,69 Euro (wenn kein Rentenabschlag vorhanden ist), wobei die Differenzierungen ab 2024 nicht mehr vorhanden sind.

Hierbei ist anzumerken, dass im Beitrittsgebiet für einen Entgeltpunkt auch noch weniger Beitrag eingezahlt werden muss.

Ab 2025 sind West- und Ost auf dem gleichen Niveau, bei den Beiträgen genauso wie bei der Rentenhöhe je Entgeltpunkt.

Wichtiger Tipp für Rentner:

Spätestens ab der Rente sollte man auf zwei wichtige Punkte achten:

1. Je älter man wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit Pflegefall zu werden.

Die gesetzliche Pflegepglichtversicherung ist nur eine Grundversorgung und ohne Pflegezusatzversicherung wird nicht nur das eigene Vermögen aufgebraucht, sondern es müssen auch die Kinder einspringen.

In bestimmten Fällen werden sogar Einkommen von Schwiegerkinder bei der Sozialhilfe angerechnet.

Bei dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte darauf geachtet werden, dass bereits ab Pflegegrad 1 geleistet wird.

Ebenso gibt es bei der Pflegezusatzversicherungen bei einigen Anbietern die Möglichkeit, den Beitrag durch einen Einmalbeitrag zu bezahlen. Wenn der Versicherte früh verstirbt, wird an die festgelegten Erben eine Auszahlung erfolgen.

Wird man sehr alt, ist der Beitrag durch die Einmalzahlung vollständig bezahlt.

2. Besonders wichtig ist eigentlich bereits ab dem vollendeten 18. Lebensjahr die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht.

Fehlt die Generalvollmacht, dann kann das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer festlegen. Dies gilt auch, wenn man einen Ehepartner oder Kinder hat.

Umfangreiche Informationen enthält der Notfallordner Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Den Notfallordner gibt es in 90 verschiedenen Ausführungen, da aufgrund der unterschiedlichen Gruppen eine differenzierte Vorsorge notwendig ist (Rentner, Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer usw).

Der Notfallordner umfasst über 140 Seiten (Preis: 27 Euro inkl. MWSt. Zuzüglich Verpackung/Versand).

www.Renten-Experte.de

Festnetz: (07156) 967-1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

Arbeitszeugnisse Was steht im Arbeitszeugnis

Ein #Arbeitszeugnis scheint oft gut formuliert zu sein. Und oft sind trotzdem Passagen enthalten, die eine Bewerbung beim neuen Arbeitgeber erschweren.

Einige Informationen, wie ein gutes Arbeitszeugnis aussehen sollte, sind über den Link

https://www.business-punk.com/2019/03/arbeitszeignis-decodiert/

zu erfahren.

Wenn Arbeitszeugnisse nicht nach bestimmten Formerfordernissen verfasst sind, dann liegt dies nicht immer an einer gewollt schlechten Benotung, sondern evtl. auch daran, dass der Arbeitgeber ggf. weniger darüber Kenntnisse hat.

Regelmäßig ist dies bei KMU-Betrieben (Klein- und Mittelunternehmen) der Fall.

Und es gibt auch Arbeitgeber, die ihrem Mitarbeiter mitteilen, sie möchten doch selbst einen Zeugnisentwurf verfassen.

Arbeitszeugnisse sollten aber auch immer sicher und gut aufbewahrt werden. Arbeitszeugnisse begleiten jeden letztendlich bis zum Tode.

In der Regel werden Sie nicht nur bei jeder neuen Bewerbung benötigt, sondern auch in verschiedenen anderen Situationen.

Hier einige Beispiele:

– Abklärung bestehender Zeiten im Versicherungsverlauf bei der gesetzlichen Rentenversicherung

– auch im Pflegeheim sinnvoll, um zu verstehen, warum ein zu Pflegender mit Demenz plötzlich sich seltsam verhält,

– Verfassung der Grabrede

– Abklärung von Ansprüchen (z.B. Betriebliche Altersversorgung, Sterbegeld bei früheren Arbeitgebern)

Zu empfehlen ist auch die Dokumente in einem Dokumenten-Ordner aufzubewahren.

Der Notfallordner von Notfallordner-Vorsorgeordner

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bietet hierfür viel Platz.

In dem Notfallordner-Vorsorgeordner werden nicht nur Dokumente aufbewahrt, sondern auch für den Fall der Geschäftsunfähigkeit oder Todesfall wichtige Informationen niedergeschrieben, so dass Angehörige alles regeln können.

Ebenso sind viele Tipps enthalten, was wann bei Geschäftsunfähigkeit und im Todesfall zu beachten ist (z.B. Bezugsrecht in der betrieblichen Altersversorgung bei Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft).

Den Notfallordner Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen, da die Dokumentation und Vorsorge bei vielen Berufsgruppen auch unterschiedlich sein muss.

So müssen Beamte und deren Angehörige bei Geschäftsunfähigkeit, im Pflegefall und auch im Todesfall zusätzlich einiges beachten (www.notfallordner-beamte.de )

Ebenfalls müssen z.B.

– Ärzte

– Apotheker

– Zulassungspflichtige Handwerker

– Selbstständige (Personengesellschaft)

– Unternehmer (Kapitalgesellschaft)

Besonderheiten in der Notfallvorsorge auf viele einzelne Vorsorgepunkte achten.

www.notfallordner-unternehmer.de

Je nach Version umfassen die Notfallordner zwischen 140-180 Seiten (Preis: ab 27 Euro inkl. MWSt. Zuzüglich Verpackung und Versand).

Alle Versionen sind auch über die Hauptseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de zu finden.

Pflegeversicherung Pflegezusatzversicherung dringend notwendig

Die gesetzliche #Pflegepflichtversicherung kann niemals eine Vollkaskoversicherung darstellen.

Eine zusätzliche #Absicherung ist für deshalb immer notwendig.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang folgende Problematik:

1. Wird bei einem Paar eine Person #Pflegefall, dann muss der andere Partner trotzdem eine Wohnung/Haus unterhalten. Die regulären #Lebenshaltungskosten sinken nur marginal.

2. Die Kinder werden in der Regel in #Regress genommen. Im Extremfall müssen sogar die Schwiegerkinder dies mitfinanzieren, wenn das Kind des zu #Pflegenden einen hohen #Unterhaltsanspruch (z.B. Kind des zu Pflegenden ist mit einem Unternehmer verheiratet) hat.

3. Eine #Generalvollmacht und #Vorsorgevollmacht sind hier besonders wichtig.

Gibt es keine General- und Vorsorgevollmacht, wird von dem #Betreuungsgericht sehr oft ein #Berufsbetreuer eingesetzt, wodurch der Berufsbetreuer autark entscheidet.

Ehepartner, Lebensgefährten und auch Kinder haben dann kein Mitspracherecht.

Das #Vermögen des Zu #Pflegenden wird dann ebenfalls vom #Berufsbetreuers verwaltet. Für den anderen Ehepartner oder Lebenspartner besonders tragisch.

(Weitere Informationen: www.notfallordner-Vorsorgeordner.de )

3. Je nach betroffenem Pflegefall (Zielgruppe) sind weitere Punkte zu beachten—>

Wer #selbstständig ist, muss sich fragen, wer welche #Vollmachten bei der #Firma hat und berechtigt ist, den #Betrieb zu steuern.

Bei —> #Personenfirmen sind mehrere Personen Inhaber. Hier muss dringend auch beachtet werden, dass ein Betreuer dann auch Einfluss auf die Firma hat.

Oft haben Betreuer keine #Branchenkenntnisse.

#Ärzte, #Apotheker und #zulassungspflichtigen #Handwerker müssen weitere Bedingungen zu beachten.

So spielt hier auch unter Umständen der #Standort, die Branche (z.B. bei #Handwerkern inwieweit eine #Altgesellenregelung überhaupt erlaubt ist) eine wichtige Rolle.

Bei —> Unternehmen (z.B. bei einer GmbH) ist die Problematik noch ausgeprägter.

War der zu #Pflegende stimmrechtsberechtigt, dann muss an jeder #Gesellschafterversammlung der #Berufsbetreuer teilnehmen. Deshalb ist für #Freiberufler, #Selbstständige und auch #Unternehmer neben der Pflegeversicherung auch die General- und #Vorsorgevollmacht sehr wichtig.

Für diese Gruppen gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner über —-> www.notfallordner-unternehmer.de

—-> #Beamte sind oft der Auffassung, dass sie im Pflegefall über die #Beihilfe besser abgesichert sind. Dies gilt nur bei stationärer Pflege und ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.

Auch hier sind viele Besonderheiten vorhanden. Informationen hierzu gibt es im —-> www.notfallordner-beamte.de

Eine zusätzliche #Pflegeabsicherung gehört zum Standard.

In diesem Zusammenhang sollte der Gesetzgeber die Pflegeversicherung auch in der #betrieblichen #Altersversorgung arbeitsrechtlich und steuer- bzw. Sozialversicherungsrechtlich verankern.

So steht zwar die Invalidität im #BetrAVG, allerdings ist die Pflegeversicherung nicht damit gleichgesetzt, obwohl es ein #biometrisches #Risiko ist.

Einzelheiten im

—-> www.bAV-Leitfaden.de (Betriebswirtschaftlichen Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- und Steuerberater und bAV-Spezialisten).

—>

Zusammenfassung —> Die Zusatzpflegeversicherung ist für jeden Menschen wichtig. Die #Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehört dringend dazu.

Minijob Vorteile und Nachteile – aufpassen mit Neuregelungen

Der Minijob hat erhebliche Vorteile, kann aber in einzelnen Fällen auch Nachteile haben.

Etwa 80 Prozent der Minijobber lassen sich derzeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien.

Mit dem Verzicht schlagen sie handfeste Rentenvorteile in den Wind. Wer beim Minijob auf die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet, bringt sich nicht nur um wichtige Versicherungszeiten für später.

Vor allem für Studenten oder Mütter sind die Rentenbeiträge aus dem Minijob später oft bares Geld wert.

Wer schon einmal einen Minijob auf 450Euro-Basis angefangen hat, kennt die Situation.

Beim Jobantritt müssen verschiedene Formalitäten erledigt werden und regelmäßig wird von den Arbeitgebern auch ein Formular unterschrieben und dazu vom Arbeitgeber ein Aufklärungsblatt ausgehändigt.

Beim Formular handelt es sich um die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.

Fast alle Arbeitnehmer unterschreiben dieses Formular ohne die Konsequenzen zu kennen.

In den meisten Fällen hat es Nachteile, sich hier von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Die Nachteile werden meist erst nach Jahren oder Jahrzehnten deutlich.

In diesem Artikel versuchen wir alle Vorteile und Nachteile zu erläutern.

Zunächst einige kurze Erläuterungen. Anschließend folgen die ausführlichen Erläuterungen.

Vorteile des Minijobs mit Versicherungspflicht

Wenn keine andere versicherungspflichtige Tätigkeit besteht, erhält man durch den Minijob für die einzelnen Monate beitragspflichtige Monate in der Rentenversicherung.

Diese einzelnen Monate können zur Erfüllung der Wartezeit in der Rentenversicherung beitragen.

45 Jahre Wartezeit erfüllt

Wer die 45-jährige Wartezeit erfüllt hat, kann die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ „ohne Abschlag“ in Anspruch nehmen (geregelt in § 38 SGB VI) und mit Vollendung des 65.Lebensjahr in Rente gehen.

Für Versicherte, die zwischen 1954 und 1963 geboren sind, gibt Übergangsvorschriften (§ 236 b SGB VI).

35 Jahre Wartezeit erfüllt.

Regulär können Versicherte erst mit Vollendung des 67.Lebensjahres in Rente gehen (§36 SGB, Übergangsvorschriften 236 SGB VI).

Durch die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren können Versicherte vorzeitig – allerdings mit Abschlag – in Rente gehen.

Der Abschlag ist davon abhängig, wie viel Monate oder Jahre man früher in Rente gehen will und beträgt dann pro Monat 0,3%. Bei 3 Jahren früherem Rentenbeginn entsteht somit ein Abschlag von 7,2 % (3,6% * 2 Jahre).

Wer also die längere Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, hat nicht diesen Abschlag.

Bei der Wartezeit von 45 Jahren können also durchaus ein paar Monate schnell eine Rolle spielen.

Nachfolgend einige Beispiele:

„Hausfrauen/Hausmänner“ mit Minijob

Für die Kindererziehung Kindererziehungszeit und Berücksichtigungszeit) sowie Pflege von Angehörige gibt es eine Anrechnung auf die 45jährige Wartezeit.

Wird anschließend keine Beschäftigung ausgeübt, entstehen Lücken, die eine Wartezeiterfüllung evtl. verhindern.

Wird eine Befreiung beim Minijob vorgenommen entsteht ebenso kein voller Monat bei der Wartezeitanrechnung. Wer sich nich von der Versicherungspflicht befreien lässt, bekommt eine volle Anrechnung auf die Wartezeit (§51 Abs. 3a SGB VI).

Da sehr oft Mütter die Kinder erziehen und regelmäßig Frauen jünger, als die Männer sind, bedeutet dies in der Rentenphase des Mannes, dass die Frau weiter arbeiten muss, während der Ehemann schon in Rente ist.

Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente

Grundsätzlich werden Arbeitslosigkeitszeiten (ALG 1) auch bei der 45jährigen Wartezeit angerechnet. Dies gilt jedoch nicht für die 2 Jahre vor der Rente. Besteht jedoch ein versicherungspflichtiger Minijob, dann werden diese Zeiten voll angerechnet.

Die Befreiung kann dazu führen, dass die Wartezeit nicht erfüllt wird.

Studenten und Schüler mit Minijob

Die Schul- und Studienzeiten werden nicht auf die 45jährige Wartezeit angerechnet. Wird ein versicherungspflichtiger Minijob ausgeübt, dann werden diese Zeiten vollständig auf die 45jährige Wartezeit angerechnet.

Allerdings kann dies auch bei einer späteren Erwerbsminderung dazu führen, dass die Erwerbsminderungsrente hierdurch dann geringer wäre, als wenn man keinen Minijob ausgeübt hätte.

Grund ist, dass bei Erwerbsminderung die Zurechnungszeit geringer bewertet wird. Die Zurechnungszeit (§59 SGB VI, Übergangsvorschrift §253 SGB VI) ist die Zeitspanne ab Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 65Lj.+8 Mon. (2019) berücksichtigt wird und mit der vergangenen „Einzahlungszeiten“ hochgerechnet wird.

Hatte der Student beispielsweise 8 Jahre während des Studiums einen versicherungspflichtigen Minijob ausgeübt und dann anschließend eine Berufstätigkeit ausgeübt, dann wird die durchschnittliche Einzahlungshöhe (Entgeltpunkte) nach „unten gedrückt“. Zwar wird die Zurechnungszeit berücksichtigt, allerdings hierdurch auch geringer.

Gleiches gilt auch bei der Überlegung, wenn man bis vor der Vollendung des 45.Lebensjahres noch freiwillige Beträge für das 16.-17. vollendete Lebensjahr einzahlen will. Wer für diese Zeit nur die Mindestbeiträge einbezahlt muss sich hierüber bewusst sein.

Der Erwerbsminderungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Übrigen nicht mit dem Berufsunfähigkeitsschutz von privaten Versicherungen vergleichbar.

Empfehlenswert ist – selbst wenn ein Erwerbsminderungsschutz bei der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, eine Berufsunfähigkeitsabdeckung, die bereits ab 25% eine Leistung leistet.

Leider gewähren fast alle Berufsunfähigkeitsversicherungen erst ab 50% eine Leistung. Und sofern die Berufsunfähigkeit bei 50-60% sein sollte, dann besteht die Gefahr, dass die Versicherungsgesellschaft mit dem Kunden lange streitet…. Denn: es geht für diese Gesellschaften darum , entweder keine Leistungen oder 100% erbringen müssen.

„Rund sieben Millionen Menschen arbeiten in Deutschland als #Minijobber.

Bis zu 450 Euro im Monat dürfen sie dabei verdienen.

Seit Januar 2019 gilt der höhere Mindestlohn von 9,19 Euro.

Viele Minijobber müssen deshalb weniger Stunden für ihr Geld arbeiten. Ansonsten überspringen sie die 450-Euro-Grenze und müssen dann Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufwenden.

Minijob – Die Unterscheidungen

Beim Minijob wird zwischen dem Minijob im privaten Bereich und gewerblichen Bereich unterschieden.

Das bedeutet im gewerblichen Bereich:

Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent, der Beschäftigte soll 3,6 Prozent seines Verdienstes in die

Rentenkasse einbringen. Dafür müsste er bei 450 Euro Verdienst im Monat derzeit 16,20 Euro an eigenen Beiträgen für die Rente abzwacken.

Bei 200 Euro wären es 7,20 Euro, bei 300 Euro Verdienst 10,80 Euro.

Doch ein Großteil der Minijobber verschwendet kaum einen Gedanken daran, vom spärlichen Lohn auch noch etwas in eine spätere Rente zu investieren.

Auf den ersten Blick scheint sich ein Investment sowieso nicht zu lohnen:

Bei einem 450-Euro-Job während eines ganzen Jahres erhöht sich die spätere monatliche Rente um heute etwa 4,45 Euro in den alten und um 4,62 Euro in den neuen Bundesländern.

Vorteil für Studenten: Erste Beitragszeiten sammeln

Was für das Investment in die Rentenkasse spricht: Zahlt der Minijobber ein, sammelt er damit Pflichtbeitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung. Ein Jahr Minijob bringt ihm ein normales Versicherungsjahr ein, unabhängig vom Verdienst.

Das kann besonders für Studenten viel wert sein, um später einmal abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Denn: Wer heute studiert, schafft es gar nicht, die nötigen 45 Jahre Beitragszeiten vollzukriegen, um sich einmal vorzeitig ohne Rentenkürzung mit 65 Jahren aus dem Arbeitsleben zu verabschieden statt mit 67.

Studienjahre werden seit 2009 nicht mehr als Versicherungszeiten auf die 45jährige Wartezeit angerechnet, Minijobber-Jahre schon, da es sich um Pflichtbeiträge handelt.

Allerdings gibt es eine Untergrenze bei der Beitragsberechnung von mtl. 175 Euro für die beitragspflichtige Einnahme (163 Abs.8 SVG VI).

Ob es die Rente mit 63, die später dann die Rente mit 65 wird, langfristig noch gibt, weiß zwar niemand.

Was man an Beitragszeiten beisammen hat, kann einem aber keiner mehr nehmen.

Der Zugang zu staatlich geförderten Riester-Verträgen zur Altersvorsoge steht ebenso offen.

Für maximal 16,20 Euro im Monat sind für Minijobber nach Expertenansicht in der Regel gut investiertes Geld.