Hartz IV – Bürgergeld – Grundsicherung – ALGI – ALG II einfach erklärt.

Bürgergeld und Hartz IV – Was ist der Unterschied?

Was Sie zum neuen Bürgergeld wissen müssen – die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgergeld

Seit dem 01.01.2023 ist mit dem Gesetz zur zwölften Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) und weiterer Gesetze, darunter das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII), das Bürgergeld eingeführt worden.

Dieses ersetzt das bisherige Hartz IV System. Welche Änderungen ergeben sich dadurch, was ist gleich geblieben?

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?

Wurde vor der Reform zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz_IV) unterschieden, ist nun zwischen Arbeitslosengeld und dem Bürgergeld zu unterscheiden.

Das Bürgergeld ersetzt damit das Arbeitslosengeld II als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Wie viel Bürgergeld gibt es und ist das Bürgergeld höher als die bisherigen Hartz IV- Sätze?

Grundlage für die Höhe des Bürgergeldes ist §20 SGB II, der sich inhaltlich nicht geändert hat.

Wie auch zuvor, wird über

§ 20 Abs. 1a S.1 SGB II in Verbindung mit § 28 SGB XII der Regelbedarf jährlich neu ermittelt.

Im Jahr 2022 galt der Regelbedarf je nach Bedarfsstufe von 285 € bei Bedarfsstufe 6 bis 449 €.

Nun reicht der Regelbedarf bei Bedarfsstufe 6 von 318 € bis 502 € bei Bedarfsstufe 1.

Für wen gilt welche Bedarfsstufe?

Dies ist § 20 SGB II, sowie der Anlage 01 zu § 28 SGB XII zu entnehmen, die sowohl die Regelsätze je Bedarfsstufe auflistet, als auch festlegt, wer welcher Bedarfsstufe erhält.

Für Alleinstehende oder Alleinerziehende Personen gilt Bedarfsstufe 1.

Gleiches gilt für minderjährige Partnerinnen oder Partner.

Das heißt für sie liegt der Regelsatz nun bei 502 €.

Lebt die Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem volljährigen Ehegatten oder Partner, so gehört sie zu Bedarfsstufe 2 und erhält 451 €.

Ist ein Leistungsempfänger in einer Einrichtung oder stationär untergebracht, so unterfällt sie Regelbedarfsstufe 3.

Dann erhält er lediglich 402 €.

Für Kinder und Jugendliche gelten die Bedarfsstufen 4 bis 6, deren Leistungen zwischen 318 € und 420 € liegen.

———

Ab wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Wie bei Hartz IV gilt nach § 42 Abs. 1 SGB II auch weiterhin, dass Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden sollen.

Wer vor oder ab dem 01.01.2023 leistungsberechtigt ist, sollte also bereits das Bürgergeld für Januar erhalten haben.

Muss man das Bürgergeld neu beantragen?

Nein. Wurde vom Jobcenter bereits ein Bewilligungsbescheid erlassen, der bis ins neue Jahr hineinreicht, so muss das Jobcenter von sich aus einen Änderungsbescheid erlassen und die gewährten Leistungen der Regelsatzerhöhung anpassen.

Nur wenn man noch gar keinen Antrag beim Jobcenter gestellt hat, muss man wie zuvor die Leistungen beim Jobcenter beantragen.

Wann hat man Anspruch auf das Bürgergeld?

Anspruch auf das Bürgergeld haben nach § 19 Abs. 1 SGB II erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die kein Arbeitslosengeld erhalten.

Gleiches gilt für nichterwerbsfähige Personen, wenn sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Das gilt aber nur, wenn kein Anspruch wegen Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII vorliegt.

Ist ein Hinzuverdienst beim Bürgergeld möglich?

Ein Hinzuverdienst ist beim Bürgergeld ebenso möglich, wie es bei Hartz IV war.

Allerdings ist dieser nach § 11 SGB II auf den Anspruch anzurechnen.

Dies gilt nach § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II aber nicht für einen Betrag von monatlich 100 €. Dieser kann vom Einkommen abgesetzt werden.

Werden die Heizkosten beim Bürgergeld übernommen?

Nach § 19 Abs 1 S. 3 SGB II umfassen die Leistungen auch den Bedarf für Unterkunft und Heizung.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Heizkosten nach § 22 SGB II grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt werden.

Insoweit ergibt sich keine Änderung zur vorigen Rechtslage bei Hartz IV.

Was als angemessen zu sehen ist, ist in der Praxis oft streitig.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte bereits 2017, dass die verschiedenen Sachverhalte von so unterschiedlichen Faktoren, wie Standort oder Größe der Wohnung bestimmt seien, dass immer eine Einzelfallbetrachtung maßgeblich sei.

Wie hoch darf die Miete beim Bürgergeld sein?

Auch hinsichtlich der Miete gilt, dass diese als Bedarf für Unterkunft anerkannt werden, wenn sie angemessen sind.

Neu ist beim Bürgergeld aber, dass innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr ab dem Erhalt von Bürgergeld die aktuell zu zahlende Miete als angemessen anerkannt wird.

Erst nach Ablauf dieses Jahres gilt nach § 22 Abs. 1 SGB II, dass bei der Angemessenheit Faktoren wie die Größe der Wohnung zu berücksichtigen sind, soweit nicht eine Ausnahmeregelung greift.

Was gilt beim Bürgergeld hinsichtlich der Rente?

Im Alter besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung nach § 41 Abs. 1 SGB XII.

§ 19 Abs. 1 SGB II schließt den Anspruch auf Bürgergeld aus, wenn ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch besteht.

Gibt es beim Bürgergeld Sanktionen wie bei Hartz IV?

Anders als von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigt, finden sich auch im neu gefassten zweiten Sozialgesetzbuch Sanktionen gegen Leistungsempfänger bei Pflichtverletzung.

Allerdings sind diese nach § 31a Abs. 4 S. 1 SGB II auf 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt.

Die Leistungen zur Deckung der Kosten für Heizung und Unterkunft dürfen jedoch nicht verringert werden.

Während der Minderung des Anspruchs auf Bürgergeld besteht auch kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch.

Verletzt der Empfänger von Bürgergeld vorsätzlich seine Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 SGB I, etwa indem er dem Jobcenter gegenüber erzieltes Einkommen oder Vermögen nicht angibt, so kann er weiterhin unter Umständen sogar wegen Sozialleistungsbetruges angeklagt werden.

Neben der am Freiheits- oder am Einkommen bemessenen Geldstrafe, droht in diesem Fall auch weiterhin die Rückforderung des ausgezahlten Bürgergeldes durch das Jobcenter.

———//

Der besondere Tipp

—> Es geht nicht um Versicherungen, ABER—>

Wie bist Du #rechtlich abgesichert, wenn Du selbst nicht mehr handeln kannst (also wenn Du #geschäftsunfähig bist)?

Für jeden Menschen ab 18 gilt: Wer geschäftsunfähig ist und keine schriftliche General- und Vorsorgevollmacht hat, muss einen Betreuer erhalten.

Theoretisch kann die Betreuung beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) von Eltern, Kindern, Partner oder Ehepartner beantragt werden.

Allerdings kann das #Betreuungsgericht auch einen #Berufsbetreuer festlegen. Dies ist auch nicht selten der Fall (Beispiel: Streit bei Angehörigen oder wenn Finanzen eine Rolle spielen).

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

Handy/WhatsApp

tel:+4901772716697

Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Arbeitnehmer Mangel und die Wertschätzung von Mitarbeitern durch Führungskräfte im Unternehmen

10 Spielregeln – nein 12

Spielregeln, die endlich in jedem Unternehmen ankommen sollten:

Die ersten 10 Regeln sind von Annahita Esmailzadeh, Passionate Leader at Microsoft I Speaker | Bestselling Author

Ab Regel 11. bin ich zuständig (fast 44. Berufsjahre)

1. Beschäftigst du unfähige #Führungskräfte, verlierst du fähige #Mitarbeiter und #Mitarbeiterinnen.

2. Gehalt ist und bleibt ein Hygienefaktor. Auch mit dem höchsten #Spitzengehalt kannst du daher keine nachhaltige Motivation sicherstellen.

3. Bezahlst du deine Mitarbeitenden nicht fair, sitzen sie allerdings bald bei der #Konkurrenz.

4. Mit einem Tag Home Office pro Woche gewinnst du schon lange keinen Blumenstrauß mehr.

5. Wer nach wie vor auf eine Präsenzkultur besteht, hat daher den Schuss nicht gehört.

6. Wenn der #Respekt in deinem Unternehmen abhängig von der #Positionsbezeichnung gezollt wird, läuft in der Kultur gewaltig was schief.

7. Apropos Kultur: Hast du eine schlechte #Fehlerkultur, brauchst du dich über ausbleibende Innovationen nicht zu wundern.

8. Läuft dein #Recruiting ausschließlich anhand des Abhakens von Checkboxen und vernachlässigt den Faktor Mensch, gehen dir ziemlich viele tolle Talente durch die Lappen.

9. Übrigens auch, wenn nur Miniaturen der Chefs und Chefinnen eingestellt werden und keine abweichenden Meinungen und Arbeitsweisen geduldet sind.

10. Kommunikation ist das A und 0. Erfährt die Belegschaft alles prinzipiell zuerst über den Flurfunk, solltest du dringend etwas ändern.

11. Last, but Not least noch eine Regel, die sich Unternehmen dringend in Punkto #Wertschätzung merken sollten, um auch als Unternehmen nachhaltig bestehen zu können. Ja, neue jüngere #karrieremotivierte #Mitarbeiter, die dem #Chef nach der Nase reden gibt es immer neue. Nur zwei Dinge sollte jede #Führungskraft nicht übersehen:

A) Auch junge Mitarbeiter erkennen schnell, dass das „Prinzip nach der Nase reden“ irgendwann einem selbst nicht passt.

B) Langjährige Mitarbeiter haben die Erfahrung, die man auch im Team braucht. Abgeschobene Mitarbeiter machen irgendwann den Dienst nach Vorschrift. Eigentlich eine #betriebswirtschaftliche #Selbstzerstückelung, die eine #Führungskraft disqualifiziert.

Und so manches Unternehmen wird in den kommenden Jahren im #Arbeitnehmer-#Mangel durch dieses Verhalten abgestraft werden.

C) In dem einen oder anderen Unternehmen gibt es Dinge, die vielleicht nicht „immer ganz sauber laufen“.

Es muss ja nicht gleich ein Dieselskandal (VW) sein. Letztendlich führen solche Gegebenheiten zu einer gewissen Erpressbarkeit, die sich erheblich auf das Image des Unternehmen und damit auf den langfristigen Unternehmenserfolg auswirken.

12. Wenn Revisionen dazu genutzt werden Mitarbeiter zu degradieren, weil einem Vorgesetzten die Nase nicht passt, dann ist zunächst die Konsequenz, dass der Mitarbeiter nicht mehr innovativ ist, sondern nur noch überlegt, wie er keinen Fehler mehr macht. Die Innovation geht damit „in den Keller“.

Revisionsabteilungen sollten niemals dazu missbraucht werden, Mitarbeiter zu degradieren, sondern

⁃ bestehende sachliche Fehler zu

⁃ Lösungen zu entwickeln

⁃ oder auch korrupte bzw.

Kriminelle Dinge aufzudecken.

Unsachliche Kritik ohne sachliche

Lösungswege führt immer

⁃ zur (inneren) Kündigung

⁃ bzw. Dienst nach Vorschrift.

Konsequenz:

• Junge dynamische Mitarbeiter orientieren sich neu

• Dienstalte Mitarbeiter sitzen ihre Zeit ab.

• Das Unternehmen verliert an Dynamik und landet im Benchmark im Keller

Ein deutliches Beispiel, was passiert, wenn man nur noch von „Ja-Sagern“ umgeben ist, gibt es in der Weltpolitik. Die untergebenen #JaSager von #Putin haben vor dem #Angriffskrieg die Lage falsch eingeschätzt und hatten Putin mitgeteilt, dass die Ukraine innerhalb von einem Monat überrannt werden.

Die Fehleinschätzung dürfte inzwischen weit über 300.000 Menschen das Leben gekostet haben.

Was in der Politik gilt, gilt auch im Unternehmen! Und so manche Führungskraft, die heute noch das #Nasenprinzip anwendet sollte lieber im #Keller im Archiv eingesetzt sein, damit nachhaltig das Unternehmen wächst und nicht aufgrund des #Nasenprizips zum #Mitbewerber wechselt.

Geld alleine ohne Wertschätzung hält die falschen Mitarbeiter.

Wer im Übrigen langfristig Mitarbeiter motiviert – anstatt versucht sie zu manipulieren – wird auch bessere Mitarbeiter haben.

12 Private Krankenversicherer besser als ausreichend

18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

In einem aktuellen Rating privater Krankenversicherer gelangen achtzehn Anbieter nicht über die Note „ausreichend“ hinaus. Auch mauern noch immer viele Anbieter bei wichtigen Daten für die Wahl der Versicherungsnehmer. Versicherungsbote hat sich Ergebnisse angesehen.

Private Krankenversicherer haben es nicht leicht. Denn zwar zeigte sich die Corona-Pandemie zumindest in den Bilanzen der PKV-Unternehmen milder als gedacht: Kosten der Pandemie neutralisierten sich durch aufgeschobene Behandlungen in anderen Bereichen (Versicherungsbote berichtete). Aber schon die Politik des billigen Geldes mit dauerhaften Niedrigzinsen sowie die hohen Teuerungen im Gesundheitssystem machten in 2021 umfangreiche Beitragsanpassungen notwendig (Versicherungsbote berichtete). Auch tritt die Branche beim Absatz von Vollversicherungen seit Jahren auf der Stelle (Versicherungsbote berichtete). Nun droht durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine neues Ungemach.

Könnten doch Energiekrise und steigende Inflation dazu führen, dass viele Selbstständige ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen – sie würden wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Auch besteht die Gefahr, dass mehr Menschen aufgrund finanzieller Sorgen in den Basis-Tarif oder gar den sogenannten Notlagen-Tarif wechseln. Ob und in welchem Ausmaß solche Szenarien Wirklichkeit werden, ist zwar derzeit noch nicht abzusehen.

Altersrente Flexirente Vorruhestand

Anbieter-Vergleich als Entscheidungshilfe

Gerade aber in derart unsicheren Zeiten kann ein Vergleich verschiedener PKV-Versicherer eine wichtige Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Unternehmens sein. Die Auswahl will gut überlegt sein – die Wahl einer Krankheitskostenvollversicherung ist oft eine Wahl auf Lebenszeit. Die Experten des MAP-Report wollen dies mit einer Neuauflage ihres umfangreichen PKV-Ratings unterstützen.

Was wurde gemacht?

Drei Bereiche, zu denen es bereits Teilratings beim MAP-Report oder im Hause der MAP-Herausgeber Franke und Bornberg gibt, wurden zu einem Gesamtrating zusammengeführt:

• Ein erster Bereich ist der Service mit Bewertungsinhalten wie Prozess-, Storno- und Beschwerdequoten. Punkte in diesem Teilrating können aber auch für das Gesundheitsmanagement und die Transparenz erworben werden. Die Servicekennzahlen geben Auskunft darüber, ob eine kundengerechte Beratung, Bedienung und Schadenregulierung stattfindet

• Ein zweiter Bereich widmet sich der Bilanz privater Krankenversicherer. Zehn Kennzahlen repräsentieren diesen Bereich. Kennzahlen zur Bilanz betreffen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens – sie geben in Zeiten des demografischen Wandels Auskunft darüber, ob private Krankenversicherer verlässlich kalkulieren und wirtschaften.

• Ein dritter Bereich betrifft den Vertrag – mit Inhalten wie Beitragsentwicklung und Flexibilität. So wollten die Ratingexperten errechnen, wie sich Bestandsbeiträge in der Vollkostenversicherung, in der Restkostenversicherung sowie in der stationären Zusatzversicherung entwickelten. Bei den Vertragskennzahlen wurden hierfür die Vertragsverläufe jeweils für den Zeitraum von dem Jahr 2000 bis 2022 und für die Jahre 2005 bis 2022 untersucht. Zudem fließen sowohl prozentuale sowie absolute Beitragsentwicklungen in die Bewertung mit ein.

Für alle Teilbereiche wurden Punkte vergeben – in der Summe aller Bereiche konnten so 100 Punkte erreicht werden. Die Gewichtung der Bereiche veranschaulichen die Experten unter folgender Grafik

(s. Grafik)

Wie aber schnitten die Unternehmen im Spiegel dieser Bewertung ab? Mit Blick auf das Gesamtrating hat sich der letztjährige Befund der Ratingexperten kaum gebessert. Denn nur zwei PKV-Unternehmen erhielten die Bestnote mmm+ („hervorragend“) – diese wurde vergeben, wenn man mindestens 85 Punkte von 100 Punkten erreicht. Ein hervorragendes Abschneiden wurde der Debeka bescheinigt (mit 86,40 Punkten) und wurde der Signal Iduna bescheinigt (mit 85,00 Punkten).

Zudem erreichten sieben Versicherer die Bewertung mmm („sehr gut“) – hierfür mussten mindestens 75 Punkte erreicht werden. Drei Versicherer erreichten außerdem ein mm („gut“). Damit ist die Zahl der Unternehmen, die besser abschnitten als mit der schlechten Bewertung „ausreichend“, aber schon vollständig.

Sechzig Prozent der Unternehmen mit der schlechtesten Bewertung

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten

⁃ Allianz,

⁃ Alte Oldenburger,

⁃ Barmenia,

⁃ Concordia,

⁃ Debeka,

⁃ HanseMerkur,

⁃ LVM,

⁃ VGH Provinzial,

⁃ SDK,

⁃ Signal Iduna,

⁃ Württembergische).

Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab

⁃ Arag,

⁃ Axa,

⁃ Continentale,

⁃ DEVK,

⁃ DKV,

⁃ Generali,

⁃ Hallesche,

⁃ HUK-Coburg,

⁃ Inter,

⁃ LKH,

⁃ Münchener Verein,

⁃ Nürnberger,

⁃ VRK).

Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden

⁃ Bayerische Beamtenkranken

⁃ Gothaer,

⁃ Mecklenburgische,

⁃ UKV,

⁃ Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten:

„Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

• 18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten (Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia, Concordia, Debeka, HanseMerkur, LVM, VGH Provinzial, SDK, Signal Iduna, Württembergische). Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab (Arag, Axa, Continentale, DEVK, DKV, Generali, Hallesche, HUK-Coburg, Inter, LKH, Münchener Verein, Nürnberger, VRK). Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden (Bayerische Beamtenkranken, Gothaer, Mecklenburgische, UKV, Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten: Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

Lebenserwartung nachweislich durch Corona drastisch gesunken

Mehr Sterbefälle durch Covid-19

Wer bisher behauptet hat, dass Corona nichts anderes als eine Grippe ist, kommt jetzt immer mehr in Erklärungsnöte.

Gerade in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ist die Lebenserwartung extrem verkürzt worden.

Bisher ist ein klarer Trend zu verzeichnen: Menschen in Deutschland werden statistisch gesehen immer älter. Doch die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 bilden eine Ausnahme. Welchen Einfluss Covid-19 auf die Lebenserwartung hat, teilen die Statistiker aus Wiesbaden mit.

Die Lebenserwartung in Deutschland ist seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich gesunken. Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug 2021 für neugeborene Mädchen nur noch 83,2 Jahre und für neugeborene Jungen 78,2 Jahre. Damit hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen im Vergleich zu 2019 – dem letzten Jahr vor der Pandemie – stark verringert, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtete: bei Jungen um 0,6 Jahre, bei Mädchen um 0,4 Jahre.

Die Statistiker sind sich sicher: „Hauptgrund für diese Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen während der Corona-Wellen.“ Die Entwicklung der Lebenserwartung zeige Veränderungen der Sterblichkeit an, die von der Altersstruktur unabhängig sind. Sie seien deshalb besonders gut für Vergleiche geeignet.

„Wir können die Entwicklung direkt auf Covid-19 zurückführen“, sagt auch Jonas Schöley, der am Max-Planck-Institut für Demografische Forschung in Rostock über den Gesundheitszustand der Bevölkerung forscht. Die Zahlen aus Wiesbaden decken sich eins zu eins mit den Ergebnissen seiner Forschungsgruppe. „Ein so starker Rückgang, synchronisiert über den Planeten, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, das ist völlig ungewöhnlich und eine absolute Ausnahme.“

Vor allem Ostdeutschland betroffen

In Ostdeutschland war der Auswertung zufolge der Rückgang der Lebenserwartung bei Geburt von 2019 auf 2021 besonders deutlich. Für Jungen nahm dieser Wert um 1,3 Jahre, für Mädchen um 0,9 Jahre ab. In Westdeutschland betrug der Rückgang bei den Jungen 0,4 Jahre und bei den Mädchen 0,3 Jahre. Die ostdeutschen Bundesländer waren ab der zweiten Welle besonders stark von der Pandemie betroffen.

Bei dem Thema spielen zwei Faktoren zusammen: Weil der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung steigt, wird seit etwa 20 Jahren mit einer jährlich steigenden Zahl der Sterbefälle gerechnet. Gleichzeitig wurden – zumindest vor Beginn der Corona-Pandemie – alte Menschen immer älter. „Der Effekt der steigenden Lebenserwartung schwächte damit den Alterungseffekt ab“, erklärt das Bundesamt.

Bei gleichzeitigem Wirken beider Effekte stiegen die Sterbefallzahlen vor Beginn der Pandemie jährlich um durchschnittlich ein bis zwei Prozent. Bereits 2020 war der Anstieg im Vergleich zum letzten Vorpandemiejahr 2019 stärker ausgeprägt – die Statistik zeigte fünf Prozent mehr Sterbefälle. 2021 stiegen die Sterbefallzahlen um weitere vier Prozent.

Wesentlich höhere Zahl an Sterbefällen

„Ausgehend von 2019 wäre für 2021 eine Sterbefallzahl von 960.000 bis 980.000 erwartbar gewesen, also ein Anstieg um 2 bis 4 Prozent. Tatsächlich ist die Zahl der Sterbefälle von 2019 auf 2021 um 9 Prozent gestiegen“, berichteten die Statistiker. „Bezogen auf die beiden Jahre 2020 und 2021 gab es demnach etwa 70.000 bis 100.000 zusätzliche Sterbefälle.“ Beim Robert-Koch-Institut wurden in diesen beiden Jahren knapp 115.000 Covid-19-Todesfälle gemeldet.

Dass der Effekt 2021 geringer ausfiel als 2020, erklärt das Statistische Bundesamt mit den Maßnahmen und Verhaltensänderungen während der Pandemie. Sie könnten auch dafür gesorgt haben, dass 2020 und 2021 weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden.

Ist der Trend beendet?

Die Frage ist, ob die beiden Ausnahmejahre den Trend, dass Menschen immer älter werden, beendet oder nur unterbrochen haben. Seit mehr als 100 Jahren steige die Lebenserwartung in Europa, sagt Schöley, aber innerhalb dessen habe es immer wieder Einbrüche gegeben, etwa die beiden Weltkriege oder die Spanische Grippe. Danach sei man jedes Mal zur positiven Entwicklung zurückgekehrt.

Manchmal hätten die Krisen den Trend sogar beschleunigt. „Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte man Antibiotika – vielleicht hilft uns die mRNA-Technologie, auf der die meisten Corona-Impfstoffe basieren, im Kampf gegen Krebs.“ Allerdings gebe es auch neue Risikofaktoren, etwa eine mögliche Wirtschaftskrise oder politische Instabilität. „Dann können wir auch durchaus länger auf die Rückkehr steigender Lebenserwartung warten.“

Warum Maskenpflicht, Homeoffice und andere corona-hemmende Maßnahmen weiter eingehalten werden sollten

Etwa Dreiviertel der Klinik-Patienten leiden an Long Covid

Nur wenige Menschen, die wegen einer #Corona-#Infektion im #Krankenhaus behandelt werden müssen, erholen sich innerhalb eines Jahres vollständig.

Nur 26 Prozent der Patientinnen und Patienten gaben an, nach fünf Monaten vollständig genesen zu sein. Ein Jahr nach der Entlassung aus dem #Krankenhaus stieg der Anteil nur leicht auf 28,9 Prozent an. Die häufigsten beobachteten #Langzeit-#Covid-#Symptome waren #Müdigkeit, #Muskelschmerzen, #schlechter #Schlaf und #Kurzatmigkeit.

Die britische Studie bestätigt die bisherigen Studien in anderen Bereichen.

https://www.n-tv.de/panorama/08-43-Etwa-Dreiviertel-der-Klinik-Patienten-leiden-an-Long-Covid–article21626512.html

Nach neuen Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge leiden 10 bis 20 Prozent der Infizierten unter Long Covid. Doch warum haben einige noch Wochen und teilweise sogar Monate mit den langanhaltenden Folgen zu kämpfen?

https://www.n-tv.de/wissen/Forscher-finden-moegliche-Ursache-fuer-Long-Covid-article23148845.html

Fasst man alle Studien zusammen, also unabhängig vom Alter und Behandlungsort und Schwere der Erkrankung (ambulant, stionär allgemein oder Intensivstation), dann ergibt sich eine #LongCovid-#Quote zwischen 7-15 %.

Quellen mit detaillierten Informationen—>

https://www.median-kliniken.de/long-covid/de/fuer-fachpublikum/krankheitsbild-long-covid/zahlen-aus-studien/

#Gesundheitswesen, #Volkswirtschaft und #Unternehmen müssen letztendlich diese Last tragen.

Besonders Unternehmen und der Staatshaushalt stecken hier in einem Dilemma.

Während durch einen #Lockdown die #Ansteckungsrate erheblich geringer wäre, wünschen sich natürlich alle Bürger das normale Leben zurück.

Allerdings rächt sich die jetzige neue normale Öffnung sicherlich.

Die von einigen Politikern durchzogene Öffnungsaktion (insbesondere von FDP) wird noch zu einem hohen Folgeschaden führen.

Zwar sind die #Omikron-#Varianten nicht so tödlich wie die Vorgänger, allerdings wird #Long-%Covid auch hier seine Spuren hinterlassen.

Die Abschaffung der #Maskenpflicht und #Homeoffice ist völlige Unvernunft und verharmlost die Folgen.

So ist gerade in Kleinbetrieben und Mittelbetrieben die Unvorsichtigkeit angekommen.

Größere Betriebe bleiben teilweise eher vorsichtig und behalten noch die Homeoffice-Pflicht bei.

Wüstenrot hat festgelegt, dass die Mitarbeiter mindestens an einem Tag im Betrieb arbeiten sollen.

Die Techniker Krankenkasse behält die Homeoffice-Regelung noch mindestens bis 1.6.2022.

Und auch bei den privaten Krankenversicherern wird die Regelung Homeoffice noch bis Ende Mai vorhanden bleiben.

Bezüglich der Abschaffung der Maskenpflicht an fast allen Orten besteht unterschiedliche Umsetzung.

Während der überwiegende Teil der Bevölkerung beim Einkaufen die Maske angezogen hat, sieht man ansonsten die Maske zu selten.

Besonders in Klein- und Mittelbetrieben vertraut man ja seinen Kollegen und denkt sich, dass diese ja sicher gesund sind.

Betriebsinhaber von Klein- und Mittelbetrieben überlassen das Tragen der Maske ihren Mitarbeitern selbst.

Beim Anblick der #Long #Covid-#Fallzahlen ist dies gerade für Klein- und Mittelbetriebe ein gefährliches Spiel.

Neben einer erhöhten Erkrankungsrate werden auch Folgeauswirkungen nicht abzuwenden sein.

So steigt durch #LongCovid die Anzahl von #Reha-#Behandlungen.

Darüber hinaus werden Long-Covid-#Patienten nicht mehr so leistungsfähig sein.

Zwar erhalten Unternehmen bis zu 30 Arbeitnehmern durch die Umlage I wieder einen Teilersatz der gezahlten Gehaltsfortzahlung.

Der Gewinnausfall des Unternehmers und auch die Mehrarbeit durch andere Mitarbeiter inklusive der organisatorischen Probleme bleiben als Kosten beim Unternehmen.

Zusätzlich belastet die erhöhte #Krankheitszeit auch das #Betriebsklima und belastet auch die #Kundenbeziehung stark, wenn ein Unternehmen weniger produzieren kann.

Für jeden #Personaler und Entschiedet wäre es deshalb sinnvoll, bestimmte #coronahemmende #Maßnahmen einzuhalten.

Übrigens hier noch ein Tipp für Unternehmer, Entscheider und Personaler:

Die Wartezeit, bis ein Arbeitnehmer einen #Behandlungstermin beim #Facharzt bekommt, verlängert auch die #Krankheitszeit, weil die #Behandlung dann später beginnt.

Die Gesellschaft – „Wir für Gesundheit“ hilft im individuellen Fall, dass ein #Facharzttermin schneller stattfindet.

Für den Mitarbeiter bedeutet dies eine #schnellere #Gesundung und ggf. auch weniger Schmerzen.

Für den Betrieb bedeutet dies eine #geringere #Krankheitsquote, weniger #Personalausfall und auch #besseres #Betriebsklima.

Warum jetzt das #Impfen und die #allgemeine #Impfpflicht wichtig wird

Warum die #Impfung für den #Herbst jetzt wichtig wird
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Je höher die #Inzidenz ist, desto überproportional nehmen die Mutationen zu.
Eine #Mutation ist – vereinfacht ausgedrückt eine #Missbildung (Veränderung) des bisherigen #Virus.
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Ein Virus ist KEIN Lebewesen und hat kein Gehirn. Das Virus ist also dumm. Ähnliche Entwicklungen gibt es in einer #Mischung aus #Quantenphysik und #Mikrobiologie.
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Die meisten Mutationen verkümmern und können sich nicht multiplizieren und verschwinden dann.
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Ein geringer Teil kann sich jedoch multiplizieren.
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Ein Teil davon ist jedoch für Lebewesen – also auch für uns Menschen mit Problemen behaftet, die auch längerfristig uns Menschen schädigen kann (zB. #LongCovid, #Schlaganfall, #Lungenschaden, #Herzerkrankung etc) oder auch tödlich sein kann.
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Das Risiko, dass neue gefährliche #Virusvarianten entstehen, steigt mit der Anzahl der #Mutationen.
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Um die Mutationen gering zu halten müsste man eigentlich die #Inzidenzwerte sehr gering halten.
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Eine Inzidenz von 100 ist weniger gefährlich, als 1.000.
Eine Inzidenz von 1.500 ist nicht 1,5-mal so gefährlich, sondern eher 2-3 mal so viel.
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Bei #Inzidenzen von 2.000 und höher steigt das Risiko extrem an, dass weitere Varianten entstehen.
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Eigentlich wäre es besser die Einschränkungen weiter fortzuführen.
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Da #Omikron nicht so gefährlich wie die #Deltavariante ist, wird hier die großzügige Öffnung durchgeführt.
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Aus meiner Sichtweise nicht ungefährlich für den Herbst/Winter 2022.
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Wer glaubt, dass es keine neue gefährliche Virusvariante mehr im Herbst/Winter gibt, sollte mal lieber Lotto spielen.
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Die Chance im Lotto einen großen Gewinn abzuräumen dürfte wohl größer sein.
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Und JA, es gibt viele Gründe vieles wieder zu öffnen.
Aber dann bitte mit #allgemeiner #Impfpflicht!

Warum Personalmangel in der Gastronomie?

Warum fehlen in der #Gastronomie #Fachkräfte?


Das Grundproblem ist Nicht die #Pandemie, sondern viel stärker in der Grundsubstanz.

Eine #Bedienung erhält neben seinem #Grundgehalt auch #Trinkgelder.
Das Trinkgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beispiel:
Eine Bedienung verdient Brutto 1.800 Euro Brutto und erhält zusätzlich Trinkgelder von 1.000 Euro.

Die Trinkgelder werden auch auf andere Personen aufgeteilt (Koch etc.), wodurch die Bedienung ca. 650 Euro erhält.

Bei Steuerklasse I bleibt der Bedienung Netto 1.310 Euro + 650 Euro Trinkgeld = 1.960 Euro.

Für die #Berechnung von

  • #Gehaltsfortzahlung
  • #Arbeitslosengeld
  • #Kurzarbeitergeld
  • #Rentenversicherung
    werden als Grundlage 1.800 Euro berücksichtigt.

Daraus ergeben sich:

  • #Krankengeld: 1.032,30
  • #Arbeitslosengeld: 785,40
  • #Kurzarbeitergeld
  • – normal: 794,10
  • – ab 4. Monat 926,45
  • – ab 7. Monat 1.058,80
  • #Gesetzliche #Altersrente: 861 Euro

Solange die Bedienung

  • nicht #krank wird,
  • keine #Arbeitslosigkeit entsteht,
  • Kein #Lockdown droht,
  • und noch keine Alters- oder #Erwerbsminderung bevorsteht,

ist das #Nettoeinkommen vielleicht ausreichend. In den o.g. Situationen jedoch nicht mehr.

Die Situation wäre anders, wenn für das #Trinkgeld auch #Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten.

Zwar würde dann der #Arbeitnehmer von den Trinkgeldern weniger erhalten, jedoch auch Anspruch auf #Sozialleistungen erhalten.

Auch für den Arbeitgeber entstehen natürlich dadurch zusätzliche #Personalkosten.

Die Hotel- und #Gastronomiebranche sucht derzeit händeringend #Fachpersonal.

Durch die #Corona-#Pandemie wurde vielen Mitarbeitern bewusst, wie schlecht sie versorgt sind.
Umorientierung zu #Aldi, #lidl oder eine Beschäftigung in der Industrie oder den #öffentlichen #Dienst wurde noch nie so oft vorgenommen, wie dies in der #Pandemie war.

Die Ursachen der #Personalengpässe sind hausgemachte Probleme, an denen die Branche nicht ganz unschuldig ist.

Und die Lobby der #gastronomie hat letztendlich Jahrzehnte darum gekämpft, dass #Pauschalsysteme und Freibeträge nicht mehr für Trinkgelder vorhanden sind.

Die Gunst der Stunde nutzen

Arbeitgeber, #Gewerkschaft und Politik muss jetzt nach einer dauerhaften Lösung suchen, wodurch die #Gesamtversorgung der Mitarbeiter verbessert wird.

Lösungsansätze wären beispielsweise:

  • Zusatz-#Arbeitgeberbeiträge, wodurch die o.g. #Versorgungsengpässe reduziert werden
  • in der Altersversorgung die Förderung durch die #Geringverdienerrente (§100 EStG) als Tarifleistung festgeschrieben wird.

Wenn die Gastrobranche dauerhaft Personal finden und binden will, müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen.

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de
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www.bAV-Experte.de

Tel.: (07156/967-1900)

Lockdown an Weihnachten unvermeidlich

Ohne jetzt Hysterie verbreiten
zu wollen:
Die Wahrscheinlichkeit eines Lockdown an #weihnachten bis 9.1.2022 bzw. 16.1.2022 sehe ich als gegeben an.

3-4 Wochen Lockdown wird
wohl unvermeidlich für
Deutschland werden. 4 Wochen wären entweder vom 24.12. bis 21.1.2022 oder vom 20.12. bis 16.1.2022

Ohne die deutliche Reduzierung aller Kontakte wird die Inzidenz nicht absinken und es wird dann als Folge ggf. Mutationen geben, gegen die unser jetziger Impfstoff nicht hilft.

#Corona #COVID-19 #Pandemie #Lockdown

Corona-Seuche – Risiko und Chance bis Frühjahr 2022

Verfasst am 4.11.2021, ergänzt bis 11.11.2021

Ganz sorgenfrei darf man jetzt und bis nächstes Frühjahr nicht sein. Dies könnte sich rächen.

Persönlich gehe ich davon aus, dass die 4.Welle nur dann einigermaßen aufgehalten werden kann, wenn folgende Maßnahmen sofort umgesetzt werden:

1. Sofortiger Lockdown für insgesamt 4 Wochen

Ein sofortiger Lockdown würde frühestens nach 2-3 Wochen sich bei den Neuinfizierungen auswirken (ca 1 Woche Vorbereitung der Logistik. 2 Wochen bis die Nichtinfizierung messbar wird)

2. Sofortige allgemeine Impfpflicht für Alle

Eine Sofortige Impfung aller Bürger ist ein logistisches Problem. Es dauert einfach. Aber selbst wenn alle sofort geimpft werden könnten, dauert es bis der Schutz wirksam wird.

Beispiel: BionTech

  • Heute: 1. Impfung
  • in 6 Wochen: 2. Impfung
  • Nach weiteren 2 Wochen: 88% Impfschutz

Die momentane Situation ist brisant. Mit derzeit über 95.000 Corona-Verstorbenen, bei denen Covid als Todesursache nachgewiesen wurde, sind ein Zwischenstand.

Ein Zwischenstand, der aus meiner Sicht in der 4. Welle durchaus nochmals um 40.000 bis 80.000 Covid-Verstorbene ansteigen kann.

Warum wir in der 4.Welle nochmals 40.000 bis 80.000 Menschen verlieren können

Die Gründe sind vielschichtig.

1. Wer geimpft ist, hat in der Regel für etwa 6 Monate einen Coronaschutz zu 88%.

Dies bedeutet, dass 12 % der Geimpften trotzdem an Covid erkranken. Ein hoher Anteil hiervon wird Covid allerdings mit einem sehr milden Verlauf erleben.

Lediglich 5 % werden auf die Intensivstation kommen.

Lediglich 1 % aller derzeit Corona-Verstorbenen wurden in den letzten 6 Monaten geimpft.

99 % aller Corona-Verstorbenen wurden nicht in den letzten 6 Monaten geimpft. Sie wurden entweder noch nie gegen Corona geimpft oder die Impfung ist älter als etwa 6 Monate.

2. Wer die Boosterimpfung – also die 3. Impfung – bekommen hat, wird zu 95% gegen Corona geschützt sein.

Durch die 3. Impfung wird die Abwehr nochmals erheblich verbessert.

Bei vielen anderen Impfungen aus der Vergangenheit bekannt, dass Mehrfachimpfungen einen erheblich besseren Schutz geben. Bei fast allen anderen Impfungen (Mars, Diphtherie etc) sind mindestens zwei oder drei Impfungen die Regel.

NEWS: Achtung Die Stiko weißt darauf hin, dass unter 30-Jährige nur noch mit BionTech geimpft werden sollen (Quelle —> https://www.n-tv.de/panorama/STIKO-Unter-30-Jaehrige-nur-mit-Biontech-impfen-article22920253.html

3. Die Anzahl der durch die Corona-verseuchten Menschen steigt weiter an. Warum? Durch welche Gruppen?

– Geimpfte, die keine 3. Impfung wollen, weil ihnen vielleicht der Arm etwas weh getan hatte oder sie nach der Impfung eine Impfreaktion durch schwitzen für ein paar Stunden hatten, versuchen bisher noch die 3. Impfung zu vermeiden. Wenn die Anzahl der Antikörper jedoch abnimmt, sinkt der Impfschutz. Insoweit sollten alle Erst- und Zweitgeimpften nach 6 Monaten die 3. Impfung durchführen.

– Weiter vorhandene Ungeimpfte stellen eine erhebliche Gefahr dar. Ungeimpfte sind potentiell die Menschen, die unser Gesundheitssystem an den Rand des Machbaren treiben. Deutlich sichtbar wird dies bei dem Anteil der Menschen, die auf den Intensivstationen mit Covid liegen. Auf den Intensivstationen liegen fast ausschließlich Ungeimpfte oder geimpfte Menschen, bei denen die Impfung nicht mehr wirksam ist; also die Impfung schon vor längerer Zeit war.

4. Der 7-Tages-R-Wert ist über 1,0

Laut Situationsbericht des RKI liegt die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus in Deutschland aktuell bei 1,07 (7-Tage-RWert, Stand: 9. November 2021). Die Reproduktionszahl R bezeichnet die Anzahl der Personen, die ein Covid-19-Infizierter im Durchschnitt angesteckt.

Auch wenn es sich niedrig anhört, wenn 100 Menschen „nur 107“ in einer Woche anstecken. Nach 10 Wochen werden bei einenR-Wert von 1,07 bereits 196 Menschen.

Das RKI meldete heute 39.676 Neuinfizierte. Bei einem R-Wert von nur 1,07 würden in 10 Wochen pro Tag rund 80.000 Neuinfizierte dazukommen. Die extreme Zunahme auch der Inzidenz hat als Folge, dass der R-Wert auf 1,5 bis 2 ebenfalls zunimmt.

Bei einem R-Wert von 1,5 würde die Anzahl der Neuinfizierzen innerhalb einer Woche um 50 % zunehmen.Bereits heute gibt es Regionen in Deutschland mit Inzidenzwerten von 1.000 Infizierten pro 100.000.

Dies bedeutet, dass 1% der regionalen Bevölkerung zeitgleich infiziert ist!

Es ist nicht nur die Gefahr, dass dort

  • die Intensivbettenbelegung überschritten ist und andere Kliniken Patienten aufnehmen müssen,
  • andere Notfälle nicht behandelt werden können
  • andere Operationen nicht durchgeführt werden können
  • sondern der Virus durch die Fülle der Infizierten weiter mutiert!

Auch wenn keiner hofft, dass die schlimmsten Befürchtungen hoffentlich nicht eintreten, ausschließen kann man dies nicht.

Insofern ist es dringend notwendig, dass die 2-G-Regel sofort umgesetzt wird und in jedem Betrieb mindestens die 3-G-Regel komplett nachhaltig umgesetzt und auch überprüft wird.

Hier sind nicht nur die Sicherheitsbeauftragten in der Pflicht, sondern auch die Betriebsärzte und auch die Berufsgenossenschaften gefördert. Gerade in Klein- und Mittelbetrieben wird zu oberflächig die Corona-Pandemie betrachtet und der Seuchenschutz missachtet.

Aus derzeitiger Sicht ist mit mindestens 40.000 bis 80.000 weiteren Corona-Toten zu rechnen, wenn nicht sogar ein Potenzial von 100.000 bis zum Mai 2022 nicht auszuschließen ist.

Damit würden dann rund 200.000 Menschen durch Corona verstorben sein. Corona ist jetzt schon die 3. häufigste Todesursache. Und hierbei sind die Toten, die nicht ausschließlich durch Covid, sondern auch durch eine andere Krankheit in Verbindung mit Covid NICHT mitgezählt.

Corona-Leugner und Querdenker verbreiten oft die falsche Aussage, dass auch beispielsweise Unfalltote oder Krebstote bei Corona mitgezählt werden. Dies ist absoluter Humbug, denn bei der Anzahl von Toten ist eine Mehrfachzählung ja sonst die Folge. Laien lassen sich jedoch auch hier an der Nase herumführen.

Auch über die Anzahl der Grippetoten werden immer wieder falsche Aussagen verbreitet. So wird verbreitet, dass durch die Grippe in 2018 über 25.000 Menschen verstorben sind. Die Anzahl von 25.000 ist völlig überzogen. Woher diese Anzahl kam, wurde inzwischen festgestellt.

Im Januar 2018 hatte das RKI eine Schätzung veröffentlicht: „Wenn keine Grippeimpfungen in 2018 durchgeführt werden, werden in 2018 etwa 25.000 Menschen sterben…“ Diese Schätzung basierte auf einer Schätzungshochrechnung!

Tatsächlich gab es rund 3.029 Grippetote im Jahr 2018

Wäre eine Impfpflicht für alle Bürger ab 12 sinnvoll?

Sollten die Intensivstationen überlastet werden, bleibt kein anderer Weg, als eine Impfpflicht in Stufen festzulegen.

Als erste Gruppe müssten alle Menschen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, geimpft werden.

Hierzu zählen nicht nur Ärzte und Krankenpfleger, Küchen- und Hygienepersonal, sondern auch die Heilpraktiker.

Für Heilpraktiker wäre dies nicht die erste Zwangsimpfung. Wer als Heilpraktiker tätig sein will , muss gegen Masern geimpft sein.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker befindet sich auch bei den Querdenkern. Insofern wird dies natürlich wieder zu Protesten führen.

Als zweite Gruppe müssten auch alle eine Impfpflicht erhalten, die im öffentlichen Leben mit Menschen berufsmäßig Kontakt haben. Dies ist eine sehr große Gruppe, denn hierzu zählen:

  • Verkäufer
  • Lehrer
  • Personal von Servicebüros
  • Gymnastiklehrer, Yogalehrer
  • etc.

Inwieweit eine allgemeine Impfpflicht für alle Menschen (mit Ausnahme von ganz speziellen Vorerkrankungen) sinnvoll ist, wird sicherlich bald abschließend endgültig entschieden sein.

Die Forderungen nach einer allgemeinen Impfpflicht werden mit der Zunahme der Inzidenzen und der Überlastung des Gesundheitssystems immer lauter.

Datenschutz wird auch noch von Corona außer Kraft gesetzt werden müssen

Auch wenn dies Datenschutzbeauftragte nicht gerne hören und sich als oberste Instanz oft betrachten.

Liebe DSGVO-Fans: Corona ist mächtiger als Ihr denkt. Eine Kontrolle in Betrieben, wer geimpft ist und wer nicht geimpft ist, wird nicht mehr lange dauern.

Und es gibt so manche Kantine, die inzwischen zweigeteilt ist. Einige Grosskantinen sind so aufgeteilt, dass Geimpfte unter sich sind.

Die Ignoranz und Egoismus der Ungeimpften

Es ist auch nicht dauerhaft einzusehen, dass die Ignoranz der Ungeimpften (wenn sie nicht aus gesundheitlichen Gründen Dich nicht impfen dürfen) das Gesundheitssystem überlasten und dadurch das Menschenleben anderer Menschen gefährdet wird. Eine Reihe von anderen Operationen muss inzwischen schon verschoben werden.

1.Vorsitzender d.Vorstandes Forum-55plus.de e.V.

Ergänzung: Wie wir soeben erfahren haben, befürwortet auch die Leopoldina eine Impfpflicht für alle und 2G.

Quelle FAZ: „Aufgrund der steigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen fordert die Leopoldina Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen – sowie eine Ausweitung der 2-G-Regeln.“

Link —>
https://m.faz.net/aktuell/politik/leopoldina-wissenschaftler-fordern-corona-impfpflicht-und-2g-17627101.html?premium=0x6c71ead137f8b4793ea3188b2afa5610&GEPC=s5

Einige Leopoldina-Wissenschaftler sind Noch etwas zurückhaltender. —> „Leopoldina fordert Impfpflicht für bestimmte Berufe.
https://www.n-tv.de/panorama/Leopoldina-fordert-Impfpflicht-fuer-bestimmte-Berufe-article22920357.html

Aber was machen die Querdenker bzw. Verschwörungsideologen eigentlich, wenn das Thema Corona einmal erledigt ist?

Nun, sie üben sich schon einmal mit anderen Themen.

Zu Beginn der Pandemie wurde behauptet, dass 5G Funktechnik den Coronavirus entwickelt hat, bis sie eines besseren belehrt wurden. Grund: Südkorea hat die meisten 5G Funkmasten, aber die geringste Coronaverseuchung. Irgendwie seltsam und nicht passend, was die Verschwörungsideologen da erzählten.

Und davor? Da wurde die Mondlandung als Fake tituliert, der Anschlag 911 als reguläre Sprengung der Amerikaner abgetan.

Und im Moment versuchen diese Verschwörungsideologen die weltweiten Unwetter (inklusive Ahrtal) als Feldversuch und Probelauf der übermächtigen darzustellen.

Man übt quasi schon mal die nächste Verschwörungsideologen-Kuh durch das Dorf zu treiben. Denn letztendlich kann man mit Verschwörungsideologien kräftig Kasse machen.

Bürgerversicherung in der Krankenversicherung

Das WDR-Politmagazin „#Monitor“ hat eine Umfrage in Auftrag gegeben, der zufolge 69 Prozent der Befragten eine sogenannte #Bürgerversicherung befürworten würden.

Bei derartigen Umfragen empfiehlt es sich bekanntlich immer, sich die genaue Fragestellung anzusehen – denn wer die Frage bestimmt, beeinflusst damit meist auch schon die (gewünschte) Antwort.

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Die Frage von WDR-Monitor lautete: „Um Leistungen der medizinischen Grundversorgung zu erhalten, sind die meisten Personen in Deutschland über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.

Selbstständige, Beamte und sozialversicherungspflichtig beschäftige Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von mindestens 64.000 Euro können sich auch privat krankenversichern. Wie stehen Sie zur Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung:

Diese sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen bestimmten Teil ihres Einkommens in eine Krankenversicherung einzahlen und Anspruch auf dieselben Leistungen haben?“

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Mit dem vorangestellten Satz zur Einkommensgrenze von 64.000 Euro und Beamte sowie Selbstständige wird die Frage mit dem suggestiven Hinweis auf vermeintlich Besserverdienende außerhalb der GKV eingeleitet, der die anschließende Forderung nach einer Gleichbehandlung aller natürlich umso „gerechter“ erscheinen lässt.

Durch die Fragestellung von WDR wird indirekt schon ein gewisser Neid bei den Menschen angeregt, die unter der Einkommensgrenze verdienen.

So erweckt die Fragestellung von WDR-Monitor (ebenso wie die verlockend formulierten Wahlprogramme der Verfechter einer Bürgerversicherung) den Eindruck, es könnte für die gesetzlich Versicherten günstiger werden, wenn man auch die vermeintlich Besserverdienenden einbezieht.

Doch dieser schöne Schein hat in Wahrheit viele Risiken und Nebenwirkungen.

Für Durchschnittsverdiener würde es über 200 Euro teurer

Was viele nicht wissen: In einer Bürgerversicherung müssten auch gesetzlich Versicherte deutlich mehr bezahlen als heute. Denn wären alle Privatversicherten in der GKV, würden jeder Arztpraxis mehr als 55.000 Euro pro Jahr verloren gehen – das medizinische Versorgungsniveau würde massiv leiden. Deshalb erklären selbst SPD und Grüne, dass diese Mittel der medizinischen Infrastruktur nicht entzogen werden dürfen. Eine Kompensation sei unabdingbar. Mehrere namhafte Gesundheitsökonomen haben berechnet, dass sich in diesem Fall der Beitragssatz in der GKV um rund 0,5 Prozentpunkte erhöhen würde. Für einen Durchschnittsverdiener entspräche das einer Zusatzbelastung von mehr als 200 Euro im Jahr.

Rentner müssten zusätzliche Beiträge auf ihre eigenen Ersparnisse zahlen

WDR-Monitor hat die Befragten auch nicht darüber informiert, dass die Bürgerversicherungs-Pläne zugleich eine höhere Beitragsbemessungsgrenze für alle gesetzlich Versicherten sowie eine Beitragspflicht auf alle Einkunftsarten enthalten. Dadurch wären für viele Beschäftigte und Arbeitgeber im Ergebnis sehr viel höhere GKV-Beiträge fällig als bisher – und insbesondere die Rentner müssten plötzlich auch zusätzliche Beiträge auf ihre eigenen Ersparnisse zahlen.

Übrigens: Trotz der tendenziösen Fragestellung haben 31 Prozent der Befragten nicht für die Bürgerversicherung votiert. Das sind drei Mal mehr Menschen als es Privatversicherte gibt, denn der Anteil der PKV-Vollversicherten in Deutschland beträgt etwa 10 Prozent. Diese Menschen sehen offenbar die Vorteile des dualen Systems für alle, obwohl sie selbst gar nicht von der PKV profitieren.

Tatsache bleibt: Eine Bürgerversicherung führt zu höheren Kosten für gesetzlich Versicherte.

www.Renten-Experte.de