Wer wird mein Nachfolger?

Nachfolgeregelung beim eigenen Betrieb

Da baut man Jahrzehntelang einen eigenen Betrieb auf, denkt, dass dies auch mal eine gute Altersversorgung ist oder ein Kind den Betrieb übernimmt und dann wollen die Kinder den Betrieb nicht übernehmen.

Nein, das Problem liegt nicht daran, dass die Kinder die Bürokratie scheuen, sondern eher daran, dass viele Kinder gesehen haben, wie die Eltern ihr Leben mehr mit dem Betrieb, als mit den Kindern verbracht haben. Und dies möchte man den eigenen Kindern nicht zumuten.

Ein hoher Anteil der Mittelständler hat keine frühzeitige Nachfolgeregelung geplant.

Die Planung einer Nachfolgeregelung sollte im Übrigen nicht erst mit 60, sondern spätestens mit 55 Jahren beginnen, bzw. damit, dass vorhandene Kinder schon in der Jugend mit eingebunden werden.

Wer das verpasst, wird sich schwer tun, die Kinder erst dann einzubinden, wenn sie schon 20 bis 25 Jahre oder älter sind.

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Ein weiteres Problem ist auch, dass die Kinder oft eine andere Wertigkeit der Arbeit sehen und der Mittelständler sich oft für sein „eigenes Baby Firma“ aufgeopfert hat und es nicht verstehen kann, wenn die Kinder dies nicht ebenso tun.

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Hinzu kommt dann noch die Problematik, dass vielleicht auch keine Kinder vorhanden sind.

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Zitat n-tv:

Schwierige Nachfolgeregelungen – Deutsche Mittelständler werden ihre Firmen nicht los

Die Babyboomer gehen schrittweise in den nächsten Jahren in Rente. Davon betroffen sind auch zahlreiche Mittelständler. Der Großteil von ihnen will einer Studie zufolge die Unternehmen gern weitergeben, am liebsten innerhalb der Familie. Das ist aber immer schwerer. Zehntausende Unternehmen stehen vor dem Aus.

Immer mehr Mittelständler in Deutschland wollen ihre Firma in andere Hände geben. Der Anteil von Unternehmerinnen und Unternehmern, die grundsätzlich eine Nachfolgeregelung anstreben, ist in den vergangenen sechs Jahren von 35 auf 41 Prozent gestiegen, wie eine Umfrage der staatlichen Förderbank KfW zeigt. Die Schwierigkeiten, geeignete Kandidaten zu finden, dürften aber zunehmen. „Die „Nachfolgelücke“ im Mittelstand wächst“, sagte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib.

„Der demografische Wandel lässt die Zahl älterer Inhaber und Inhaberinnen, die sich mit Nachfolgegedanken tragen, zunehmen“, sagte Köhler-Geib. Bereits jetzt sei jeder Dritte von ihnen mindestens 60 Jahre alt. Das Problem: Die nachfolgenden Generationen sind wegen niedriger Geburtenziffern zahlenmäßig kleiner. Zudem ist der KfW zufolge das Interesse an Firmengründungen allgemein gesunken, ebenso die Zahl potenzieller Gründerinnen und Gründer.

Allein bis Ende des laufenden Jahres planen der Umfrage zufolge rund 224.000 Inhaber mittelständischer Firmen ihren Rückzug. Das entspricht sechs Prozent der 3,81 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.

Bei der jüngsten Befragung für das KfW-Mittelstandspanel im ersten Halbjahr 2023 nannte die große Mehrheit (74 Prozent) das Finden geeigneter Nachfolger als Problem – auch solche Unternehmen, die in absehbarer Zeit dazu noch keine konkreten Überlegungen haben. Weniger Befragte sehen die Einigung auf den Kaufpreis und Bürokratieaufwand (je 30 Prozent) als Hürden an, gefolgt von rechtlicher Komplexität (28 Prozent) und Finanzierungsfragen (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie besonders beliebt

Manche Inhaberinnen und Inhaber entscheiden sich auch für eine Geschäftsaufgabe. Bis zum Ende des Jahres 2024 hegen der Umfrage zufolge 97.000 der Mittelständler (rund 3 Prozent) solche Pläne. Das fehlende Interesse von Familienangehörigen an einer Übernahme spielt demnach bei etwa zwei Dritteln (63 Prozent) aller absehbaren Stilllegungen eine Rolle.

Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie stehen bei der Mehrheit der Altinhaber (57 Prozent) hoch im Kurs. Weniger beliebt sind ein Verkauf der Firma an Externe (43 Prozent), die Nachfolge durch Beschäftigte des Unternehmens (28 Prozent) oder einen Miteigentümer (21 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Studie basiert auf dem jährlichen KfW-Mittelstandspanel. An der Befragung der GfK im Auftrag der KfW für das jüngste Mittelstandspanel beteiligten sich im ersten Halbjahr 2023 mehr als 11.300 kleinere und mittlere Firmen.“

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Auch der frühzeitige Tod oder die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall können Gründe für die Nachfolgeregelung oder einen Interims-Geschäftsführer sein.

Deshalb ist eine Planung für diesen Bereich eigentlich schon ab der Firmengründung dringend anzuraten.

Hilfreich ist hier der passende Notfallordner.

Mit über 90 verschiedenen Versionen bietet der Autor Werner Hoffmann wohl das umfangreichste Sortiment an Notfallordnern an.

Der Grund für diese Vielzahl ist einfach.

Zum einen muss schon mal unterschieden werden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft (z.B. GbR, EK etc) handelt. Dies hat steuerrechtliche (auch erbschaftsteuerrechtliche) und auch haftungsrechtliche Gründe.

Zum anderen hat jede Branche unterschiedliche Anforderungen. So sind die Anforderungen schon zwischen Ärzten und Zahnärzten völlig andere.

Und such zwischen den über 40 zulassungspflichtigen Handwerkergruppen gibt es wichtige Unterscheidungen.

Übrigens:

Auch bei Angestellten und Beamten ist der Notfallordner verschieden.

Eine Übersicht gibt es auf der Internetseite

Link —> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

Die Grundversion des Notfallordner gibt es inzwischen seit 2001. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Anforderungen ist in den letzten 23 Jahren der Ausbau kontinuierlich weiterentwickelt worden.

Autor:
Werner Hoffmann
1.Vorsitzender Vorstand Forum-55plus.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

Notfallordner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
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 Zahnärzte
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• Apotheker
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Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

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BeurkundungGeneralvollmachtNotarNotfallordnerPatientenverfügungVorsorgeordnerVorsorgevollmachtVeröffentlicht am Autor wehodiKategorien AkademikerApothekerArbeitnehmerArbeitslos-55plusÄrzteAugenBaden-WürttembergBeamteBeamtenversorgungBehinderteBerufsbetreuerBesser HörenBesser sehenBetreuer (ehrenamtlich)BürgerversicherungBWCoronavirusDemenzDemografieDemokratieDeutschlandDienstleistung EntgeltabrechnungDokumentenmappeDokumentenordnerEhrenamtForum-55plusFreizeitGehaltsbuchhaltungGeneralvollmachtGenerationenberaterGeringfügig BeschäftigteGeringverdiener bis 2.200 Euro p.m.Gesetzliche KrankenversicherungGesundheitHandwerker (zulassungsfreie)Handwerker zulassungspflichtigeHandwerkerversorgungHaus und HofHausfrauenHeilwesenberaterHerzerkrankungInternetipadiphoneJobs ü55Know-HowKrankenversicherungLehrerNotfallmappeNotfallordnerPayrollPersonalabteilungPflegepersonalPflegeversicherungPflegezusatzversicherungPKVPolitikPolitikerRecht und SteuernRegionRentenversicherungenRentnerRentnerjobSars-Cov-2SchnarchenSorgerechtsverfügungSteuertippsTeilzeitbeschäftigteUnfallversicherungVersicherungenVersicherungsvertreterVorsorgemappeVorsorgeordnerZielgruppenZusatzkrankenversicherung

12 Private Krankenversicherer besser als ausreichend

18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

In einem aktuellen Rating privater Krankenversicherer gelangen achtzehn Anbieter nicht über die Note „ausreichend“ hinaus. Auch mauern noch immer viele Anbieter bei wichtigen Daten für die Wahl der Versicherungsnehmer. Versicherungsbote hat sich Ergebnisse angesehen.

Private Krankenversicherer haben es nicht leicht. Denn zwar zeigte sich die Corona-Pandemie zumindest in den Bilanzen der PKV-Unternehmen milder als gedacht: Kosten der Pandemie neutralisierten sich durch aufgeschobene Behandlungen in anderen Bereichen (Versicherungsbote berichtete). Aber schon die Politik des billigen Geldes mit dauerhaften Niedrigzinsen sowie die hohen Teuerungen im Gesundheitssystem machten in 2021 umfangreiche Beitragsanpassungen notwendig (Versicherungsbote berichtete). Auch tritt die Branche beim Absatz von Vollversicherungen seit Jahren auf der Stelle (Versicherungsbote berichtete). Nun droht durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine neues Ungemach.

Könnten doch Energiekrise und steigende Inflation dazu führen, dass viele Selbstständige ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen – sie würden wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Auch besteht die Gefahr, dass mehr Menschen aufgrund finanzieller Sorgen in den Basis-Tarif oder gar den sogenannten Notlagen-Tarif wechseln. Ob und in welchem Ausmaß solche Szenarien Wirklichkeit werden, ist zwar derzeit noch nicht abzusehen.

Altersrente Flexirente Vorruhestand

Anbieter-Vergleich als Entscheidungshilfe

Gerade aber in derart unsicheren Zeiten kann ein Vergleich verschiedener PKV-Versicherer eine wichtige Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Unternehmens sein. Die Auswahl will gut überlegt sein – die Wahl einer Krankheitskostenvollversicherung ist oft eine Wahl auf Lebenszeit. Die Experten des MAP-Report wollen dies mit einer Neuauflage ihres umfangreichen PKV-Ratings unterstützen.

Was wurde gemacht?

Drei Bereiche, zu denen es bereits Teilratings beim MAP-Report oder im Hause der MAP-Herausgeber Franke und Bornberg gibt, wurden zu einem Gesamtrating zusammengeführt:

• Ein erster Bereich ist der Service mit Bewertungsinhalten wie Prozess-, Storno- und Beschwerdequoten. Punkte in diesem Teilrating können aber auch für das Gesundheitsmanagement und die Transparenz erworben werden. Die Servicekennzahlen geben Auskunft darüber, ob eine kundengerechte Beratung, Bedienung und Schadenregulierung stattfindet

• Ein zweiter Bereich widmet sich der Bilanz privater Krankenversicherer. Zehn Kennzahlen repräsentieren diesen Bereich. Kennzahlen zur Bilanz betreffen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens – sie geben in Zeiten des demografischen Wandels Auskunft darüber, ob private Krankenversicherer verlässlich kalkulieren und wirtschaften.

• Ein dritter Bereich betrifft den Vertrag – mit Inhalten wie Beitragsentwicklung und Flexibilität. So wollten die Ratingexperten errechnen, wie sich Bestandsbeiträge in der Vollkostenversicherung, in der Restkostenversicherung sowie in der stationären Zusatzversicherung entwickelten. Bei den Vertragskennzahlen wurden hierfür die Vertragsverläufe jeweils für den Zeitraum von dem Jahr 2000 bis 2022 und für die Jahre 2005 bis 2022 untersucht. Zudem fließen sowohl prozentuale sowie absolute Beitragsentwicklungen in die Bewertung mit ein.

Für alle Teilbereiche wurden Punkte vergeben – in der Summe aller Bereiche konnten so 100 Punkte erreicht werden. Die Gewichtung der Bereiche veranschaulichen die Experten unter folgender Grafik

(s. Grafik)

Wie aber schnitten die Unternehmen im Spiegel dieser Bewertung ab? Mit Blick auf das Gesamtrating hat sich der letztjährige Befund der Ratingexperten kaum gebessert. Denn nur zwei PKV-Unternehmen erhielten die Bestnote mmm+ („hervorragend“) – diese wurde vergeben, wenn man mindestens 85 Punkte von 100 Punkten erreicht. Ein hervorragendes Abschneiden wurde der Debeka bescheinigt (mit 86,40 Punkten) und wurde der Signal Iduna bescheinigt (mit 85,00 Punkten).

Zudem erreichten sieben Versicherer die Bewertung mmm („sehr gut“) – hierfür mussten mindestens 75 Punkte erreicht werden. Drei Versicherer erreichten außerdem ein mm („gut“). Damit ist die Zahl der Unternehmen, die besser abschnitten als mit der schlechten Bewertung „ausreichend“, aber schon vollständig.

Sechzig Prozent der Unternehmen mit der schlechtesten Bewertung

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten

⁃ Allianz,

⁃ Alte Oldenburger,

⁃ Barmenia,

⁃ Concordia,

⁃ Debeka,

⁃ HanseMerkur,

⁃ LVM,

⁃ VGH Provinzial,

⁃ SDK,

⁃ Signal Iduna,

⁃ Württembergische).

Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab

⁃ Arag,

⁃ Axa,

⁃ Continentale,

⁃ DEVK,

⁃ DKV,

⁃ Generali,

⁃ Hallesche,

⁃ HUK-Coburg,

⁃ Inter,

⁃ LKH,

⁃ Münchener Verein,

⁃ Nürnberger,

⁃ VRK).

Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden

⁃ Bayerische Beamtenkranken

⁃ Gothaer,

⁃ Mecklenburgische,

⁃ UKV,

⁃ Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten:

„Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

• 18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten (Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia, Concordia, Debeka, HanseMerkur, LVM, VGH Provinzial, SDK, Signal Iduna, Württembergische). Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab (Arag, Axa, Continentale, DEVK, DKV, Generali, Hallesche, HUK-Coburg, Inter, LKH, Münchener Verein, Nürnberger, VRK). Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden (Bayerische Beamtenkranken, Gothaer, Mecklenburgische, UKV, Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten: Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

Lockdown an Weihnachten unvermeidlich

Ohne jetzt Hysterie verbreiten
zu wollen:
Die Wahrscheinlichkeit eines Lockdown an #weihnachten bis 9.1.2022 bzw. 16.1.2022 sehe ich als gegeben an.

3-4 Wochen Lockdown wird
wohl unvermeidlich für
Deutschland werden. 4 Wochen wären entweder vom 24.12. bis 21.1.2022 oder vom 20.12. bis 16.1.2022

Ohne die deutliche Reduzierung aller Kontakte wird die Inzidenz nicht absinken und es wird dann als Folge ggf. Mutationen geben, gegen die unser jetziger Impfstoff nicht hilft.

#Corona #COVID-19 #Pandemie #Lockdown

Corona-Seuche – Risiko und Chance bis Frühjahr 2022

Verfasst am 4.11.2021, ergänzt bis 11.11.2021

Ganz sorgenfrei darf man jetzt und bis nächstes Frühjahr nicht sein. Dies könnte sich rächen.

Persönlich gehe ich davon aus, dass die 4.Welle nur dann einigermaßen aufgehalten werden kann, wenn folgende Maßnahmen sofort umgesetzt werden:

1. Sofortiger Lockdown für insgesamt 4 Wochen

Ein sofortiger Lockdown würde frühestens nach 2-3 Wochen sich bei den Neuinfizierungen auswirken (ca 1 Woche Vorbereitung der Logistik. 2 Wochen bis die Nichtinfizierung messbar wird)

2. Sofortige allgemeine Impfpflicht für Alle

Eine Sofortige Impfung aller Bürger ist ein logistisches Problem. Es dauert einfach. Aber selbst wenn alle sofort geimpft werden könnten, dauert es bis der Schutz wirksam wird.

Beispiel: BionTech

  • Heute: 1. Impfung
  • in 6 Wochen: 2. Impfung
  • Nach weiteren 2 Wochen: 88% Impfschutz

Die momentane Situation ist brisant. Mit derzeit über 95.000 Corona-Verstorbenen, bei denen Covid als Todesursache nachgewiesen wurde, sind ein Zwischenstand.

Ein Zwischenstand, der aus meiner Sicht in der 4. Welle durchaus nochmals um 40.000 bis 80.000 Covid-Verstorbene ansteigen kann.

Warum wir in der 4.Welle nochmals 40.000 bis 80.000 Menschen verlieren können

Die Gründe sind vielschichtig.

1. Wer geimpft ist, hat in der Regel für etwa 6 Monate einen Coronaschutz zu 88%.

Dies bedeutet, dass 12 % der Geimpften trotzdem an Covid erkranken. Ein hoher Anteil hiervon wird Covid allerdings mit einem sehr milden Verlauf erleben.

Lediglich 5 % werden auf die Intensivstation kommen.

Lediglich 1 % aller derzeit Corona-Verstorbenen wurden in den letzten 6 Monaten geimpft.

99 % aller Corona-Verstorbenen wurden nicht in den letzten 6 Monaten geimpft. Sie wurden entweder noch nie gegen Corona geimpft oder die Impfung ist älter als etwa 6 Monate.

2. Wer die Boosterimpfung – also die 3. Impfung – bekommen hat, wird zu 95% gegen Corona geschützt sein.

Durch die 3. Impfung wird die Abwehr nochmals erheblich verbessert.

Bei vielen anderen Impfungen aus der Vergangenheit bekannt, dass Mehrfachimpfungen einen erheblich besseren Schutz geben. Bei fast allen anderen Impfungen (Mars, Diphtherie etc) sind mindestens zwei oder drei Impfungen die Regel.

NEWS: Achtung Die Stiko weißt darauf hin, dass unter 30-Jährige nur noch mit BionTech geimpft werden sollen (Quelle —> https://www.n-tv.de/panorama/STIKO-Unter-30-Jaehrige-nur-mit-Biontech-impfen-article22920253.html

3. Die Anzahl der durch die Corona-verseuchten Menschen steigt weiter an. Warum? Durch welche Gruppen?

– Geimpfte, die keine 3. Impfung wollen, weil ihnen vielleicht der Arm etwas weh getan hatte oder sie nach der Impfung eine Impfreaktion durch schwitzen für ein paar Stunden hatten, versuchen bisher noch die 3. Impfung zu vermeiden. Wenn die Anzahl der Antikörper jedoch abnimmt, sinkt der Impfschutz. Insoweit sollten alle Erst- und Zweitgeimpften nach 6 Monaten die 3. Impfung durchführen.

– Weiter vorhandene Ungeimpfte stellen eine erhebliche Gefahr dar. Ungeimpfte sind potentiell die Menschen, die unser Gesundheitssystem an den Rand des Machbaren treiben. Deutlich sichtbar wird dies bei dem Anteil der Menschen, die auf den Intensivstationen mit Covid liegen. Auf den Intensivstationen liegen fast ausschließlich Ungeimpfte oder geimpfte Menschen, bei denen die Impfung nicht mehr wirksam ist; also die Impfung schon vor längerer Zeit war.

4. Der 7-Tages-R-Wert ist über 1,0

Laut Situationsbericht des RKI liegt die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus in Deutschland aktuell bei 1,07 (7-Tage-RWert, Stand: 9. November 2021). Die Reproduktionszahl R bezeichnet die Anzahl der Personen, die ein Covid-19-Infizierter im Durchschnitt angesteckt.

Auch wenn es sich niedrig anhört, wenn 100 Menschen „nur 107“ in einer Woche anstecken. Nach 10 Wochen werden bei einenR-Wert von 1,07 bereits 196 Menschen.

Das RKI meldete heute 39.676 Neuinfizierte. Bei einem R-Wert von nur 1,07 würden in 10 Wochen pro Tag rund 80.000 Neuinfizierte dazukommen. Die extreme Zunahme auch der Inzidenz hat als Folge, dass der R-Wert auf 1,5 bis 2 ebenfalls zunimmt.

Bei einem R-Wert von 1,5 würde die Anzahl der Neuinfizierzen innerhalb einer Woche um 50 % zunehmen.Bereits heute gibt es Regionen in Deutschland mit Inzidenzwerten von 1.000 Infizierten pro 100.000.

Dies bedeutet, dass 1% der regionalen Bevölkerung zeitgleich infiziert ist!

Es ist nicht nur die Gefahr, dass dort

  • die Intensivbettenbelegung überschritten ist und andere Kliniken Patienten aufnehmen müssen,
  • andere Notfälle nicht behandelt werden können
  • andere Operationen nicht durchgeführt werden können
  • sondern der Virus durch die Fülle der Infizierten weiter mutiert!

Auch wenn keiner hofft, dass die schlimmsten Befürchtungen hoffentlich nicht eintreten, ausschließen kann man dies nicht.

Insofern ist es dringend notwendig, dass die 2-G-Regel sofort umgesetzt wird und in jedem Betrieb mindestens die 3-G-Regel komplett nachhaltig umgesetzt und auch überprüft wird.

Hier sind nicht nur die Sicherheitsbeauftragten in der Pflicht, sondern auch die Betriebsärzte und auch die Berufsgenossenschaften gefördert. Gerade in Klein- und Mittelbetrieben wird zu oberflächig die Corona-Pandemie betrachtet und der Seuchenschutz missachtet.

Aus derzeitiger Sicht ist mit mindestens 40.000 bis 80.000 weiteren Corona-Toten zu rechnen, wenn nicht sogar ein Potenzial von 100.000 bis zum Mai 2022 nicht auszuschließen ist.

Damit würden dann rund 200.000 Menschen durch Corona verstorben sein. Corona ist jetzt schon die 3. häufigste Todesursache. Und hierbei sind die Toten, die nicht ausschließlich durch Covid, sondern auch durch eine andere Krankheit in Verbindung mit Covid NICHT mitgezählt.

Corona-Leugner und Querdenker verbreiten oft die falsche Aussage, dass auch beispielsweise Unfalltote oder Krebstote bei Corona mitgezählt werden. Dies ist absoluter Humbug, denn bei der Anzahl von Toten ist eine Mehrfachzählung ja sonst die Folge. Laien lassen sich jedoch auch hier an der Nase herumführen.

Auch über die Anzahl der Grippetoten werden immer wieder falsche Aussagen verbreitet. So wird verbreitet, dass durch die Grippe in 2018 über 25.000 Menschen verstorben sind. Die Anzahl von 25.000 ist völlig überzogen. Woher diese Anzahl kam, wurde inzwischen festgestellt.

Im Januar 2018 hatte das RKI eine Schätzung veröffentlicht: „Wenn keine Grippeimpfungen in 2018 durchgeführt werden, werden in 2018 etwa 25.000 Menschen sterben…“ Diese Schätzung basierte auf einer Schätzungshochrechnung!

Tatsächlich gab es rund 3.029 Grippetote im Jahr 2018

Wäre eine Impfpflicht für alle Bürger ab 12 sinnvoll?

Sollten die Intensivstationen überlastet werden, bleibt kein anderer Weg, als eine Impfpflicht in Stufen festzulegen.

Als erste Gruppe müssten alle Menschen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, geimpft werden.

Hierzu zählen nicht nur Ärzte und Krankenpfleger, Küchen- und Hygienepersonal, sondern auch die Heilpraktiker.

Für Heilpraktiker wäre dies nicht die erste Zwangsimpfung. Wer als Heilpraktiker tätig sein will , muss gegen Masern geimpft sein.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker befindet sich auch bei den Querdenkern. Insofern wird dies natürlich wieder zu Protesten führen.

Als zweite Gruppe müssten auch alle eine Impfpflicht erhalten, die im öffentlichen Leben mit Menschen berufsmäßig Kontakt haben. Dies ist eine sehr große Gruppe, denn hierzu zählen:

  • Verkäufer
  • Lehrer
  • Personal von Servicebüros
  • Gymnastiklehrer, Yogalehrer
  • etc.

Inwieweit eine allgemeine Impfpflicht für alle Menschen (mit Ausnahme von ganz speziellen Vorerkrankungen) sinnvoll ist, wird sicherlich bald abschließend endgültig entschieden sein.

Die Forderungen nach einer allgemeinen Impfpflicht werden mit der Zunahme der Inzidenzen und der Überlastung des Gesundheitssystems immer lauter.

Datenschutz wird auch noch von Corona außer Kraft gesetzt werden müssen

Auch wenn dies Datenschutzbeauftragte nicht gerne hören und sich als oberste Instanz oft betrachten.

Liebe DSGVO-Fans: Corona ist mächtiger als Ihr denkt. Eine Kontrolle in Betrieben, wer geimpft ist und wer nicht geimpft ist, wird nicht mehr lange dauern.

Und es gibt so manche Kantine, die inzwischen zweigeteilt ist. Einige Grosskantinen sind so aufgeteilt, dass Geimpfte unter sich sind.

Die Ignoranz und Egoismus der Ungeimpften

Es ist auch nicht dauerhaft einzusehen, dass die Ignoranz der Ungeimpften (wenn sie nicht aus gesundheitlichen Gründen Dich nicht impfen dürfen) das Gesundheitssystem überlasten und dadurch das Menschenleben anderer Menschen gefährdet wird. Eine Reihe von anderen Operationen muss inzwischen schon verschoben werden.

1.Vorsitzender d.Vorstandes Forum-55plus.de e.V.

Ergänzung: Wie wir soeben erfahren haben, befürwortet auch die Leopoldina eine Impfpflicht für alle und 2G.

Quelle FAZ: „Aufgrund der steigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen fordert die Leopoldina Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen – sowie eine Ausweitung der 2-G-Regeln.“

Link —>
https://m.faz.net/aktuell/politik/leopoldina-wissenschaftler-fordern-corona-impfpflicht-und-2g-17627101.html?premium=0x6c71ead137f8b4793ea3188b2afa5610&GEPC=s5

Einige Leopoldina-Wissenschaftler sind Noch etwas zurückhaltender. —> „Leopoldina fordert Impfpflicht für bestimmte Berufe.
https://www.n-tv.de/panorama/Leopoldina-fordert-Impfpflicht-fuer-bestimmte-Berufe-article22920357.html

Aber was machen die Querdenker bzw. Verschwörungsideologen eigentlich, wenn das Thema Corona einmal erledigt ist?

Nun, sie üben sich schon einmal mit anderen Themen.

Zu Beginn der Pandemie wurde behauptet, dass 5G Funktechnik den Coronavirus entwickelt hat, bis sie eines besseren belehrt wurden. Grund: Südkorea hat die meisten 5G Funkmasten, aber die geringste Coronaverseuchung. Irgendwie seltsam und nicht passend, was die Verschwörungsideologen da erzählten.

Und davor? Da wurde die Mondlandung als Fake tituliert, der Anschlag 911 als reguläre Sprengung der Amerikaner abgetan.

Und im Moment versuchen diese Verschwörungsideologen die weltweiten Unwetter (inklusive Ahrtal) als Feldversuch und Probelauf der übermächtigen darzustellen.

Man übt quasi schon mal die nächste Verschwörungsideologen-Kuh durch das Dorf zu treiben. Denn letztendlich kann man mit Verschwörungsideologien kräftig Kasse machen.

In der Rentenversicherung eine Bürgerversicherung einführen?

Welche Vorteile und Nachteile hat eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung?

www.Renten-Experte.de
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SPD, Linke und Grüne sind für eine Bürgerversicherung nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Rentenversicherung.

Dass eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung falsch ist, wurde in einem vorherigen Artikel bereits ausführlich als unsinnig beschrieben (Hier geht es noch einmal zu dem Artikel: Bürgerversicherung in der Krankenversicherung,

Artikel 1: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/21/buergerversicherung-die-abzocke-von-geringverdiener-und-durchschnittsverdiener-rentner-mieter-und-vermieter/ )

Artikel 2: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/13/buergerversicherung-ist-gut-fuer-die-krankenversicherung-oder-rentenversicherung/

In diesem Artikel geht es um das Thema „Bürgerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Vielzahl von Erwerbstätigen ist bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zu den Pflichtversicherten in der Rentenversicherung zählen auch unterschiedliche Selbstständige, zum Beispiel:

  • Selbstständige Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Tätigkeit (Pflichtbeiträge über 216 Monate)
  • Selbstständige Lehrer
  • Pflegepersonen
  • Hausgewerbetreibende
  • etc.

Die einzelnen Personengruppen ergeben sich aus § 2 SGB VI

Für viele Selbstständige gibt es darüber hinaus noch Versorgungswerke, in denen auch eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, Musiker, Schornsteinfeger etc. (s. a. § 6 SGB VI).

Nicht versicherungspflichtig sind hingegen beispielsweise:

  • Beamte
  • Abgeordnete des Bundestags, Landtag, EU-Parlament
  • Solo-Selbstständige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH,
  • Vorstände von AG´s
  • etc.

Im Bundestagswahlkampf fordern wieder einmal unterschiedliche Parteien die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rentenversicherung.

Warum dies so ist, lässt sich mit vier Wörtern erklären:

Nutzung des Urtriebs NEID

Einige Wählergruppen kann man einfach durch Neid gewinnen. Untersucht man differenziert die Erweiterung der Renten-Pflichtversicherung, dann kann man sehr schnell erkennen, dass die Einführung einer Bürger-Rentenversicherung NICHT FINANZIERBAR ist.

Beispiel: Beamte

Würde man die Beamten ab sofort in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, dann kostet dies den Staat erheblich mehr Geld. Nachfolgend wird dies hier erläutert,

Der Beamte und der Dienstherr müssten dann Beiträge dafür in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen; und dies neben den bisherigen Pensionszahlungen und den bestehenden Anwartschaften, die sich in Pensionszahlungen noch umwandeln.

Folge—> Die Personalkosten explodieren.

Beispiel:
Beamter mittlerer Dienst, A8, Besoldungsstufe 8, vh., Steuerklasse IV, 8% Ki Steuer.
– Brutto: 3.518,55 Euro
– Netto: 3.261,84 Euro

Als Angestellter müsste der Beamte 4.800 Brutto erhalten, damit

  • die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 966,00),
  • die höhere Steuer und Kirchensteuer
  • auf das Brutto ausgeglichen werden (203,82 Euro) ausgeglichen werden.

    Hier fehlt dann noch immer die Gleichstellung des Beamten zum Angestellten im öffentlichen Dienst.

    Der Angestellte im öffentlichen Dienst erhält eine zusätzliche Altersversorgung (VBL oder ZVK), so wie es auch in anderen Großbetrieben eine betriebliche Altersversorgung gibt (z.B. Daimler, Bosch, SAP)

    Will man dies noch als Ersatz der Pension finanzieren, dann müssten nochmals ca. 6% aus 4.800 Euro (=288 Euro) bezahlt werden.

Gesamtrechnung:
Statt den Beamten-Bezügen von 3.518,55

müsste der Steuerzahler bei einem Angestellten:

  • Brutto 4.800
  • Zusatzversorgung 288
  • Arbeitgeberbeiträge: 966 Euro
    = 6.054 Euro aufwenden

Damit müsste der Staat also für diesen Beamten bei Umstellung auf Angestellten im öffentlichen Dienst 72,06% mehr sofort aufwenden.

Eine Überführung der Beamten in die Sozialversicherung (Bürgerversicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) bedeutet fast eine Verdoppelung der Personalausgaben der Aktiven!

Das ist nicht finanzierbar

Bundestags- und Landtagsabgeordnete in die Rentenversicherung?

Auch diese Forderung ist letztendlich eine nur eine Schnapsidee, denn als Folge müssten die Abgeordneten auch hierfür einen Ausgleich erhalten. Schaut man sich die Vergütungen von Bundestags- oder gar Landtagsabgeordneten an, dann verdient ein Mittelständler mit einem Betrieb von 10-20 Mitarbeitern oder ein Abteilungsleiter bei Daimler, Porsche & Co. erheblich besser.

Nein, auch hier versuchen einzelne Parteien – zum Beispiel die Grünen, SPD, Linken und die AfD wieder einmal nur Neid anzukurbeln. Neid ist ein Stimmenbringer bei der unteren Wählerschicht! Mehr nicht!

Anders sieht die Situation bei Solo-Selbstständigen aus, wozu auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder auch einer GmbH gehören.

Diese Personengruppen sollten ähnlich wie Handwerker eine gewissen Versicherungspflichtzeit absolvieren, woraus dann eine Mindestzahl an Entgeltpunkten erreicht werden muss.

Gerade diese Personengruppen fallen später dem Staat zur Last, wenn sie nicht selbst eine ausreichende Eigenvorsorge betreiben.

Aus diesem Grund sollten Selbstständige – ebenso wie auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG einen Pflichtbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen.

Welche Regel wäre sinnvoll?

Die gesetzliche Rente errechnet sich aus den sogenannten Entgeltpunkten, die mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert wird.

Beispiel 1: Durchschnittlicher Verdienst über 45 Jahre, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West), 34,19

1,0 x 45 Jahre x 34,19 = 1.538,55 Euro Monatsrente (Brutto).

Beispiel 2: Selbstständiger hat einen Durchschnittsverdienst von 5.000 Euro. Dies entspricht dem 1,48-fachen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Wenn der Selbstständige 20 Jahre das 1,5 fache eines durchschnittlich Rentenversicherten verdient, dann ergibt sich daraus:

1,5 x 20 Jahre x 34,19 = 1.025,70 Euro Monatsrente (Brutto).

Die maßgeblichen Entgeltpunkt wären somit 30 Entgeltpunkte.

Wenn man für Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH´s und UG´s eine Rentenversicherungspflicht einführen will, dann sollte dies solange gelten, bis der Versicherte 30 Entgeltpunkte auf seinem Versichertenkonto erreicht.

Damit wäre eine deutliche Entlastung der Sozialhilfe sichergestellt.

Eine Befreiung sollte nur dann zugelassen werden, wenn die o. g. Personen eine adäquate Altersversorgung haben, die eine Mindestrente sicherstellt.

Die Mindest-Garantierente sollte dann in der Höhe mindestens sein, wie sie sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei 30 Entgeltpunkten ergeben würde (derzeit 1.25,70 Euro).

Diese Pflichtbeitragszeit muss dann auch nicht nur für Selbstständige gelten, sondern auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, UG und auch Vorstände von AG´s, denn letztendlich gab es in der Vergangenheit auch schon Firmen, die Bankrott gingen und die Inhaber von der Sozialhilfe abhängig waren.

Natürlich müssen hier auch Übergangsregelungen eingeführt werden, denn so gibt es durchaus Selbstständige & Co., die auch bisher privat vorgesorgt haben.

Jedem Leser bzw. Wähler dürfte durch diesen Artikel deutlich werden, dass das Thema Bürgerversicherung in der Rentenversicherung nichts als Wahlpropaganda ist.

Alle Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichern ist zum einen nicht finanzierbar, zum zweiten wäre das Risikobild verschoben.

So leben die meisten Beamtengruppen, Politiker länger, als die gesetzlich Rentenversicherten (Ausnahme sind nur Polizisten, Feuerwehrbeamte und andere Schichtdienstbeamte).

Auch die Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung wäre höher, da bestimmte Personengruppen oft eine jüngere Ehepartnerin haben. Dies gilt beispielsweise für Professoren, ähnlich wie bei Ärzten.

Bei dem Versorgungswerk der Ärzte musste beispielsweise die Witwenversorgung reduziert werden, weil die Ehefrauen erheblich jünger, als ihre versicherten Ärzte waren.

Eine Einheitsversicherung macht keinen Sinn.

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
Bürgerversicherung für Alle in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de

Der stille Skandal bei der Bürgerversicherung- Beispiel Großbritannien

Tausende Tote nach Infektion in Kliniken.

Welche Auswirkungen eine Bürgerversicherung oder staatliche Einheitsversicherung hat, wurde nun in England deutlich.

Das englische Gesundheitssystem wurde aufgrund des fehlenden Wettbewerbs zwischen verschiedenen Krankenkassen kaputtgespart.

Nur ein duales Gesundheitssystem sorgt für Wettbewerb

Tausende Tote nach Infektion in Kliniken

Bis zu 8700 Menschen in England sind nach einer Corona-Infektion gestorben, die sie sich im Krankenhaus zugezogen hatten.

Das geht aus Daten des Nationalen Gesundheitsdiensts NHS hervor, wie der „Guardian“ berichtet.

Demnach erkrankten mehr als 32.000 Menschen seit März 2020 während eines aus anderen Gründen bedingten Klinikaufenthalts mit Covid-19.

Etwa 8700 von ihnen starben innerhalb von 28 Tagen nach ihrem positiven Test. In wie vielen Fällen Covid-19 die ausschlaggebende Todesursache war oder womöglich nur ein zusätzlicher Faktor, ist nicht bekannt.

Der ehemalige Gesundheitsminister Jeremy Hunt spricht im Zusammenhang mit den im Krankenhaus übertragenen Corona-Infektionen von einem „stillen Skandal“ der Pandemie.

Tausende Todesfälle seien vermeidbar gewesen, sagt der konservative Politiker dem „Guardian“ zufolge. Besonders zu Beginn der Pandemie hatten Krankenhausmitarbeiter in Großbritannien immer wieder über einen Mangel an Schutzkleidung geklagt.

Bald 170 Millionen Europäer einmal geimpft

Bis nächsten Sonntag sollen 170 Millionen Europäer zumindest einmal gegen Corona geimpft sein.

Das seien 46 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in der Europäischen Union, erklärt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach Angaben aus EU-Kreisen beim Gipfel in Brüssel.

Bis 30. Mai würden in der EU etwa 300 Millionen Dosen Corona-Impfstoff ausgeliefert und davon 245 Millionen Dosen verabreicht sein.

Die Lieferungen im zweiten Quartal von April bis Juni übertreffen demnach die ursprünglichen Erwartungen:

Es sollen 413 Millionen Impfdosen der Hersteller Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson in der EU ankommen.

Noch Anfang März hatte von der Leyen von 300 Millionen Dosen im zweiten Quartal gesprochen.

Nach der jetzigen Prognose sollen es im dritten Quartal von Juli bis Ende September sogar 529 Millionen Dosen werden, im vierten Quartal dann noch einmal 452 Millionen.


https://www.n-tv.de/panorama/11-43-Tausende-Tote-nach-Infektion-in-Kliniken–article21626512.html

Der stille Skandal bei der Bürgerversicherung- Beispiel Großbritannien

Tausende Tote nach Infektion in Kliniken.

Welche Auswirkungen eine Bürgerversicherung oder staatliche Einheitsversicherung hat, wurde nun in England deutlich.

Das englische Gesundheitssystem wurde aufgrund des fehlenden Wettbewerbs zwischen verschiedenen Krankenkassen kaputtgespart.

Nur ein duales Gesundheitssystem sorgt für Wettbewerb. In einem System, das nur aus der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, werden die Leistungen schneller gekürzt.

Grund: Wenn es nur eine gesetzliche Krankenkasse gibt, hat der Versicherte keine Alternative. Der unzufriedene Versicherte hat in einer Bürgerversicherung nur die Alternative, zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln, die aber auch nur gesetzliche Leistungen anbietet.

Tausende Tote nach Infektion in Kliniken

Bis zu 8700 Menschen in England sind nach einer Corona-Infektion gestorben, die sie sich im Krankenhaus zugezogen hatten.

Das geht aus Daten des Nationalen Gesundheitsdiensts NHS hervor, wie der „Guardian“ berichtet.

Demnach erkrankten mehr als 32.000 Menschen seit März 2020 während eines aus anderen Gründen bedingten Klinikaufenthalts mit Covid-19.

Etwa 8700 von ihnen starben innerhalb von 28 Tagen nach ihrem positiven Test. In wie vielen Fällen Covid-19 die ausschlaggebende Todesursache war oder womöglich nur ein zusätzlicher Faktor, ist nicht bekannt.

Der ehemalige Gesundheitsminister Jeremy Hunt spricht im Zusammenhang mit den im Krankenhaus übertragenen Corona-Infektionen von einem „stillen Skandal“ der Pandemie.

Tausende Todesfälle seien vermeidbar gewesen, sagt der konservative Politiker dem „Guardian“ zufolge. Besonders zu Beginn der Pandemie hatten Krankenhausmitarbeiter in Großbritannien immer wieder über einen Mangel an Schutzkleidung geklagt.

Bald 170 Millionen Europäer einmal geimpft

Bis nächsten Sonntag sollen 170 Millionen Europäer zumindest einmal gegen Corona geimpft sein.

Das seien 46 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in der Europäischen Union, erklärt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach Angaben aus EU-Kreisen beim Gipfel in Brüssel.

Bis 30. Mai würden in der EU etwa 300 Millionen Dosen Corona-Impfstoff ausgeliefert und davon 245 Millionen Dosen verabreicht sein.

Die Lieferungen im zweiten Quartal von April bis Juni übertreffen demnach die ursprünglichen Erwartungen:

Es sollen 413 Millionen Impfdosen der Hersteller Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson in der EU ankommen.

Noch Anfang März hatte von der Leyen von 300 Millionen Dosen im zweiten Quartal gesprochen.

Nach der jetzigen Prognose sollen es im dritten Quartal von Juli bis Ende September sogar 529 Millionen Dosen werden, im vierten Quartal dann noch einmal 452 Millionen.


https://www.n-tv.de/panorama/11-43-Tausende-Tote-nach-Infektion-in-Kliniken–article21626512.htt

– Querdenker – Die Polizei macht endlich ernst

Die Polizei muss als Exekutive das ausführen, was gerichtlich mehrfach bestätigt wurde.

Die Demonstrationsverbote der #Querdenker wurden gerichtlich mehrfach bestätigt.

Und trotzdem haben sich die Querdenker in telegram abgesprochen, wo sie sich wann treffen.

Ein Aktionsplan wurde dort auf diversen Kanälen abgesprochen.

Die Polizeibeamten hatten die Aufgabe Verstöße zu protokollieren, so dass dann anschließend gegen die Täter vorgegangen werden kann.

Diverse Rechtsanwälte der Querdenker hatten bei telegram Tips gegeben wie man sich wehren soll und haben natürlich Hilfe angeboten (da soll wohl die Kasse bei den Anwälten klingeln…)….

Bezahlen würde ja die Rechtsschutzversicherung.

So ganz ungefährlich sind diese Aussagen nicht.

Gründe:

Wer als Streithahn bei einer Rechtsschutzversicherung auffällt, kann auch vom Versicherungsunternehmen eine Kündigung erhalten.

Wer dann meint, dann schließt er beim nächsten Unternehmen eine neue Rechtsschutzversicherung ab, der irrt sich. Denn bei der Beantragung einer neuen Rechtsschutzversicherung muss man die Schäden der letzten Jahre auflisten und angeben wo die Rechtsschutzversicherung bisher bestand und wer gekündigt hat.

Konsequenz man wird keine neue Rechtsschutzversicherung mehr erhalten.

Wer unwahre Angaben macht, wird sehr schnell beim Betrug erwischt.

Und welche Konsequenzen ergeben sich bei Wiederholungen?

Anzeigen bedeutet zunächst Bußgeld.


Beim zweiten Mal gibt es dann Tagessätze.
Beim dritten Mal Beugehaft.

Wer an dieser Aufstachelung kräftig verdient sind Querdenker-Anwälte.

Und das auf Kosten der Demonstranten und der Allgemeinheit. Denn die Kosten für Anwälte ziehen auch Gerichtskosten, Verwaltungskosten nach sich, die durch die Rechtsschutzversicherungen und letztendlich vom Verbraucher und Steuerzahler getragen werden müssen.

Aus unserer Sicht ist hier sogar zu prüfen, inwieweit die Anwälte ein Berufsverbot erhalten müssen, denn sie stacheln zu diesen Taten auf.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig mit falschen Aussagen über Masken

Warum versucht der #Rechtsanwalt #Ralf #Ludwig durch bewusst falsche Zitate für die #Querdenker sich stark zu machen?

Wie Anwälte bei den Querdenkern richtig Kasse machen können

Der Rechtsanwalt zitierte in einem YouTube-Video Empfehlungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Aus einer Empfehlung wurde dann eine Verordnung….

Die Rechtsanwaltkanzlei Markus Mingers hatte sich mit den Aussagen des Rechtsanwalts Ralf Ludwig in einem speziellen YouTube-Video befasst.

Ralf Ludwig ist dem Flügel der Querdenker mehr als nahestehend.

Im folgenden YouTube-Video nimmt Markus Mingers zu diesem Video Stellung und klärt auf.

https://youtu.be/lpMJ21jYKsM

Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist gegen die Falschaussage von Rechtsanwalt Ralf Ludwig vorgegangen.

Zitat der gesetzlichen Unfallversicherung

DGUV wehrt sich erfolgreich gegen Verbreitung von Falschinformationen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat beim Landgericht Leipzig eine Einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Ralf Ludwig erwirkt (Az. 09 O 2588/20).

Danach ist es Ludwig unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel gerichtlich unter anderem untersagt, weiterhin folgendes zu behaupten oder zu verbreiten oder behaupten oder verbreiten zu lassen:

  • Die DGUV habe bestätigt, dass keine Maske, unabhängig vom Atemwiderstand, in Deutschland länger als zwei Stunden getragen werden dürfe, sie nach zwei Stunden zwingend abgenommen werden müsse und eine halbe Stunde Pause gemacht werden müsse.
  • Die DGUV bestätige jetzt, dass ohne eine ärztliche Untersuchung solche Masken nicht getragen werden dürften.
  • Weil diese Bestätigung von der DGUV komme, hafte jeder Lehrer, jeder Schulleiter, jeder Arbeitgeber persönlich, wenn etwas mit der Maske passiere.

Ludwig hatte diese falschen Behauptungen bei einem Auftritt am Rande einer Demonstration in Leipzig am 7. November 2020 geäußert. Der Auftritt wurde auf Video aufgezeichnet und u.a. über youtube und weitere soziale Netzwerke verbreitet. Wegen ihrer weiten Verbreitung haben die Behauptungen bei Unternehmen, Beschäftigten, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich des Tragens von MNB zu großer Verunsicherung geführt. Davon zeugen zahlreiche Anfragen, die die DGUV und ihre Mitglieder – Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – seit der Veröffentlichung vor gut einer Woche erreicht haben.

Quelle: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_4/details_4_412928.jsphttps://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_4/details_4_412928.jsp

Nun stellt sich für einen Beobachter, welche Beweggründe wohl ein Rechtsanwalt haben könnte Maskenempfehlungen so zu verändern, dass Rektoren und Arbeitgeber Angst gemacht werden soll, wenn sie eine Maskenpflicht durchsetzen.

Corona-Verharmloser neigen sehr oft dazu vor Masken und Impfen Angst zu machen und verunsichern damit vor Maßnahmen, die dem Schutz der Bevölkerung dienen.

Es sind einzelne Puzzleteile, die oft ein ganzes Bild ergeben

Auch für den einen oder anderen Anwalt ergeben sich natürlich geringere Mandantenzahlen. Beratende Berufe haben teilweise erhebliche Umsatzeinbußen.

Insofern gibt es aber auch Anwälte, die in der Zielgruppe der Verschwörungs-Mystiker eine neue Einkommensquelle sehen.

Alleine aus den Verstößen, die sich bei Demonstrationen ergeben, könnte ein Anwalt hohes Kapital schlagen.

Es ist wohl kaum anzunehmen, dass Ralf Ludwig solche Mandanten kostenfrei berät und verteidigt.

Dies gilt höchst wahrscheinlich nicht nur für einen einzelnen Anwalt.

In Hannover wurden alleine über 100 Klagen eingereicht, um gegen die Maskenpflicht zu klagen

Auch in anderen Bundesländern nimmt dies extrem zu.

Die Querdenker und deren Anwälte legen damit nicht nur die Gerichte lahm, sondern schaden unserer Demokratie.

Neben der Exekutive (Politei) beschäftigen die Querdenker jetzt auch noch extrem die Judikative und verursachen Kosten für den Staat, die Allgemeinheit.

Unter anderem wird auch der Beitrag in der Rechtsschutzversicherung dann wohl wieder steigen, wobei die Rechtsschutzversicherungen bei mehr als ein bzw. zwei Schäden auch die Möglichkeit haben den Vertrag zu kündigen.

Gewinnen tut bei solchen Aktivitäten der Anwalt.

In dem Ersten Urteil, das irrtümlicherweise gefällt wurde (vom Amtsgericht,das dafür überhaupt nicht zuständig gewesen wäre(, wurde dem Qerdenkeranwalt recht gegeben.

Zuständig hätte eigentlich das Verwaltungsgericht sein müssen

Fakt ist, dass zukünftig die Gerichte besser auf die Zuständigkeit achten müssen und werden.

Quelle:

https://www.n-tv.de/panorama/Querdenker-Kreise-fluten-Gerichte-mit-Klagen-article22495952.html