Grundsicherung- Grundrente – Wohngeld – betriebliche Altersversorgung – private Altersversorgung – Was Jeder wissen sollte.

Grundsicherung im Alter: #Freibeträge nutzen und auch an #Wohngeld denken #Grundsicherung und #Grundrente sind nicht nur kompliziert und unterschiedlich. Dazu kommt auch noch oft ein Anspruch auf #Wohngeld.

Bei der Grundsicherung und der Grundrente kann die Deutsche Rentenversicherung oder der Rentenberater weiterhelfen.
Beim Wohngeld wird dies schon schwieriger, einen Experten zu finden, der sich mit Wohngeld in Abhängigkeit zu Grundsicherung, Grundrente und betrieblicher und privater Altersversorgung auskennt.

Wer fürs Alter vorgesorgt hat, profitiert davon bei der Alters-Sozialhilfe. Mit einem Plus von bis zu 446 Euro bei der Grundsicherung. Dafür sorgen gleich zwei Freibeträge.

Neu in 2021: Freibetrag auf gesetzliche Renten

Seit 2021 gibt es einen Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter für die gesetzliche Rente. Er steht allen zu, die 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen können. Wenn Sie Grundsicherung im Alter beantragen, sind bis zu 223 Euro von der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei.

Freibetrag auf private Renten

Bereits seit 2018 gilt ein weiterer Freibetrag bei der Grundsicherung, und zwar für Einnahmen aus einer privaten Altersvorsorge, zum Beispiel aus einer

  • Riester-Rente
  • Betriebsrente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • oder einer sonstigen privaten Rente.

Der #Freibetrag gilt auch für den Teil der Altersrente, den Sie durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erworben haben.

Dabei kann es sich auch um Beiträge handeln, die vielleicht in den 70er- oder 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts gezahlt wurden.

Voraussetzung für den Freibetrag auf private Altersvorsorge

Um den Freibetrag nutzen zu können, reichen aber Einkünfte aus privater Vorsorge allein nicht aus.
Sie müssen auch (Pflicht-)Ansprüche aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung haben.

Außen vor bleiben zum Beispiel Selbstständige, die in ihrem Leben nur privat vorgesorgt haben.

Dagegen können #gesetzliche #Rentner, die zusätzlich privat vorgesorgt haben, durchaus von dem Freibetrag auf private Renten profitieren.

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So wird der Freibetrag auf private Renten berechnet

Zunächst werden alle Einkünfte aus zusätzlicher privater Altersvorsorge addiert.
Von dieser Summe sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Übersteigen die zusätzlichen Alterseinkünfte 100 Euro, so sind 30 Prozent des darüber hinaus gehenden Betrags anrechnungsfrei.
Der Gesamtfreibetrag darf einen Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser liegt 2021 bei 223 Euro

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Thomas K. lebt in Stuttgart und ist alleinstehend.
Er bezieht eine gesetzliche Rente in Höhe von netto – also nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – 450 Euro.

Das ist wenig, aber dennoch hat er keinen Anspruch auf die neue Grundrente. Dafür reichen seine 29 Versicherungsjahre nicht aus.

Zusätzlich bezieht er jedoch aus seiner langen Tätigkeit als kleiner Selbstständiger eine Privatrente in Höhe von 300 Euro. Er lebt in einer 2-Zimmer-Wohnung, die 45 Quadratmeter groß ist. Die Warmmiete beträgt angemessene 500 Euro.

Thomas erhält schon seit 2018 Grundsicherung im Alter. Dafür sorgt der damals eingeführte Freibetrag für Privatrenten.
Von seiner Privatrente in Höhe von 300 Euro gelten danach nur 140 Euro als anrechenbares Einkommen.

Das Amt rechnet dabei folgendermaßen:

Von den 300 Euro Privatrente sind 100 Euro anrechnungsfrei.
Von den übrigen 200 Euro werden 30 Prozent, also 60 Euro, nicht berücksichtigt, wenn seine Grundsicherung berechnet wird.
Bleiben 140 Euro von der Privatrente als anrechenbares Einkommen. Der Freibetrag macht in diesem Fall also 160 Euro aus.

Zusammen mit der gesetzlichen Rente hat er ein anrechenbares Einkommen von nur 590 Euro (450 plus 140).

Demgegenüber steht ein Bedarf von 946 Euro, nämlich

seine Warmmiete (500 Euro)
und der Regelbedarf für Alleinstehende (446 Euro).
Die Lücke zwischen seinem Einkommen und dem Bedarf wird vom Sozialamt geschlossen.

Thomas erhält also monatlich vom Sozialamt einen Zuschuss von 346 Euro (946 minus 590).

Wenn beide Freibeträge zusammenkommen

Viele Rentner haben Anspruch auf beide Freibeträge, weil sie sowohl lange Zeit gesetzlich als auch privat vorgesorgt haben. Was dann?

Beide Freibeträge werden gleichzeitig gewährt, teilt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von ihre-vorsorge.de mit.

„Der Freibetrag nach § 82 Absatz 4 und 5 SGB XII steht neben dem neuen Freibetrag nach § 82a SGB XII, so dass grundsätzliche beide Freibeträge nebeneinander einschlägig sein können.“

Das heißt: Rentner und Rentnerinnen können bei der Grundsicherung im Alter Freibeträge von bis zu 446 Euro (2 x 223 Euro) geltend machen.

Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner.

Beispiel: Wenn Anspruch auf beide Freibeträge besteht

Gertrud H. erhält 510 Euro brutto aus der gesetzlichen Rente.

Außerdem hat sie privat vorgesorgt. Die privaten Zusatzrenten bringen ihr monatlich 307 Euro ein. Insgesamt hat sie also 817 Euro Einkünfte durch Renten. Sie beantragt Grundsicherung im Alter.

Ihr Freibetrag für die private Zusatzvorsorge beträgt 162,10 Euro, denn:

Von 307 Euro Zusatzrente sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Von den 207 Euro, die darüber hinaus gehen, sind 30 Prozent anrechnungsfrei, also 62,10 Euro, zusammen 162,10 Euro.
Frau B. hat zusätzlich Anspruch auf einen Freibetrag für die gesetzliche Rente in Höhe von 223 Euro, denn sie kann 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen.

Beide Freibeträge werden addiert auf 385,10 Euro.

Von den 817 Euro gehen noch 56 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Somit bleiben unterm Strich noch 375,90 Euro anrechenbares Einkommen.

Gertrud hat zahlt 500 Euro Warmmiete. Sie kommt so auf einen Bedarf von 946 Euro (Warmmiete + Regelbedarf für Alleinstehende 446 Euro). Ihr Anspruch auf Grundsicherung beläuft sich damit auf 571,10 Euro (946 minus 375,90).

Freibeträge vorausschauend einplanen

Wer bereits deutlich jenseits der 50 ist, kann sich schon in etwa ausrechnen, wie sich seine finanzielle Situation im Alter darstellen wird. Gerade für viele Menschen, die davon ausgehen, dass ihre Alterseinkünfte kaum das Grundsicherungsniveau erreichen werden, kann die Gestaltung der beiden Freibeträge durch den Gesetzgeber Ausgangspunkt für eine strategische „Grundsicherungsoptimierung“ sein.

So kann es für Riester-Sparer sinnvoll sein, einen Riester-Vertrag gerade so zu besparen, dass im Alter mindestens die 100-Euro-Marke erreicht wird. Eine Riester-Rente in dieser Höhe wäre dann bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.

Bei der gesetzlichen Rente gilt es, 33 Jahre Grundrentenzeiten zu erreichen, um von dem Freibetrag zu profitieren. Dazu reicht es gegebenenfalls, einen versicherungspflichtigen Minijob aufzunehmen.

Thema Wohngeld:
Die Wohngeldgrenzen wurden 2020 und auch teilweise nochmals 2021 angepasst.

Auch hier sind Freibeträge und pauschale Abzüge beim Familieneinkommen zu berücksichtigen.
Oft besteht auch die Meinung, dass Wohngeld nur jemand erhält, der eine Mietwohnung hat.
Auch Haus- und Wohnungseigentümer haben Ansprich auf Wohngeld. Hierbei werden die Kosten für das Eigentum berücksichtigt. Dies ist neben Zins und Tilgung auch Hausverwaltung, Strom, Gas, Heizung, Grundsteuer etc.

Und wer eine #Erwerbsminderungsrente erhält und noch keine Regelaltersrente bezieht, kann die Höhe des Wohngeldes durch gezielte Maßnahmen noch einmal verbessern, indem auch für die Altersversorgung Ansparungen durch bestimmte Produkte erfolgen.

Dies ergibt sich aus dem Wohngeldgesetz in Verbinding mit den Verwaltungsvorschriften. Alles in Allem ca. 300 Steiten Papier.

Ohne Hilfe wird dies schwierig. Aber auch Ecperten benötigen hierfür Zeit, um gerade die Feinheiten herauszufiltern, die selbst die Sachbearbeiter bei den Landratsämtern nicht kennen.

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Wie das Wohngeld funktioniert und dass auch Studierende teilweise und Lehramtsanwärter, Referendare, Rechtspflegeranwärter, Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes Anspruch auf Wohngeld haben können, wird im folgenden Video deutlich.

https://youtu.be/667ZwS-DvEI

Christoph Lütge und Matthias Schrappe – Zwei Wissenschaftler Focus und merkur

focus.de vom 15.02.2021 titelt: „Kanzlerin leidet unter Kuba-Syndrom – sie lässt nur noch eine Meinung zu“ – Im merkur lautet die Artikelüberschrift Leopoldina-Mitglied wittert „Propaganda“„Missbrauch von Wissenschaft“: Experten wettern gegen Merkels Corona-Kurs – „Man nennt es Kuba-Syndrom

Liest man heute den focus.de oder auch im merkur.de die Überschriften, dann muss man beide Medien genau lesen, um die Überschriften zu verstehen.

Zunächst könnte man meinen, dass beide Zeitungen / Zeitschriften zu diesem Ergebnis kommen und dies aufgrund von Zitaten von Wissenschaftlern. Bem genaueren Lesen fällt einem geübten Leser auf, dass es sich hier wieder einmal um Stimmungsmache eher handelt.

Die gründe sind recht einfach.

Artikel von focus.de: Die Überschrift lautet: Mediziner: „Kanzlerin leidet unter Kuba-Syndrom – sie lässt nur noch eine Meinung zu“ .

Im Artikel von Petra Apfel heißt es dann weiter: „Im Kanzleramt wurde wieder einmal nur der Lockdown beschlossen. Der Infektiologe Matthias Schrappe hatte es nicht anders erwartet. Aber er würde sich wünschen, dass die Regierung mehr Mut zum Handeln hätte – und dabei die vulnerablen Gruppen besser schützt. Seit dem Frühjahr 2020 argumentiert Matthias Schrappe gegen den Lockdown als einzige Corona-Bremse. Stattdessen fordert der Kölner Medizin-Professor und ehemalige Berater des Bundes in Gesundheitsfragen einen besseren Schutz der besonders gefährdeten alten Menschen – als Kern eines Strategiewechsels der Corona-Politik. Vorschläge dafür haben er und seine Arbeitsgruppe aus Gesundheitsexperten in umfassenden Thesenpapieren formuliert. Matthias Schrappe gehört neben bekannten Gesichtern wie den Virologen Jonas Schmidt-Chanasit oder Klaus Stöhr auch einer Gruppe von Wissenschaftlern an, die sich unter der Plattform „CoronaStrategie“ zusammengefunden haben. Sie richten das Augenmerk nicht nur auf die medizinischen, sondern auch auf die gesellschaftlichen Schäden der Pandemie. FOCUS Online hat mit dem streitbaren Experten gesprochen.…..“

Anmerken muss man hier deutlich, dass Matthias Schrappe ein Internist, also kein Virologe und auch kein Arzt mit dem Spezialgebiet für Seuchen ist. Er weist darauf hin, dass die alten Menschen besser geschützt werden müssten und dann könnte man wohl alles aufmachen.

Dass dies allein jedoch nicht mehr stimmt, wurde inzwischen mehrfach bewiesen. Alleine die Risiken von Folgeerkrankungen lässt der Ex-Berater des „Bundes in Gesundheitsfragen“ außen vor.

Ähnlich äußert sich heute der Merkur. Zitat:

„Corona-Politik in Deutschland: Wirtschafts-Philosoph wettert gegen Leopoldina-Kollegen – „Für Propaganda eingespannt“ „

Michael Esfeld ist weder Virologe, noch ein Wissenschaftler aus der Medizin. Sein Ansatz ist eher in der Wirtschaft zu finden.

Esfeld und Lütge sehen die Corona-Seuche eher auch unter dem Aspekt, dass der Lockdown die Wirtschaft lahmlegen könnte und auch andere Krankheiten dadurch weniger im Fokus sind.

Esfeld nimmt sogar – wenn man seine Betrachtung verfolgt – die Corona-Toten in Kauf. Esfeld war im Bay. Ethikrat und ist aufgrund seiner Haltung aus dem Bay. Ethikrat ausgeschlossen worden.

Was Esfeld und Lütge völlig übersehen ist, dass die Seuche unbedingt in Schach gehalten werden muss und auch die Infizierung dringend reduziert werden muss.

Hätte man wie Schweden im letzten Jahr keinen Lockdown gemacht und sich ähnlich verhalten, dann wäre die Situation wesentlich angespannter. Dies wäre nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern auch im Wirtschaftsbereich eine Katastrophe.

Man kann Schweden nicht direkt mit Deutschland vergleichen. Die Bevölkerungsdichte ist in Deutschland ein Vielfaches. In Schweden leben 23 Menschen auf einem km², während in Deutschland 323 Menschen auf einem km² leben. Die Möglichkeit der Infektion ist in Deutschland durch die höhere Bevölkerungsdichte wesentlich höher.

Und trotzdem haben wir hier den aktuellen Vergleich bis heute einmal ausgearbeitet:

Einwohnerzahl:
Deutschland: 83,1 Mio.
Schweden: 10,3 Mio.

Infektionsrate:
Deutschland: 2.341.744 (2,817 %)
Schweden: 608.411 (5,91 %)

Todesrate:
Deutschland: 65.107 (2,78 %)
Schweden: 12.428 (2,04 %


Bezogen auf 1 Mio. Einwohner ergibt sich eine Todesrate von:
Deutschland: 783
Schweden: 1.206

Genesen:
Deutschland: 2.136.933
Schweden: wird nicht veröffentlicht

Deutlich wird hierbei, dass Schweden das 1,54-fach an Toten im Vergleich zu Deutschland hat.

Dies ist jedoch nur die halbe Geschichte. Sollten sich die derzeitigen Auswirkungen von Folgeerkrankung und auch bei Kindern bewahrheiten, ist ein fehlender oder schwacher Lockdown wesentlich schlimmer für die Bevölkerung und auch für die Wirtschaft.

So ist heute in n-tv. de folgendes zu lesen:

Schweden registriert mehr Fälle lebensbedrohlicher Kinderkrankheit +++
Beunruhigende Nachrichten aus Schweden: Im Astrid-Lindgren-Krankenhaus in Stockholm wird ein dramatischer Anstieg von MIS-C-Fällen (Multisystem Inflammatory Sydrome in children) registriert, meldet der schwedisch TV-Sender SVT. Die lebensbedrohliche Entzündungskrankheit kann zu schweren Schäden am Herzen führen. In diesem Jahr wurde demnach bereits bei etwa 30 Kindern allein in dieser Klinik MIS-C im Zusammenhang mit dem Coronavirus diagnostiziert. Die erkrankten Kinder müssen auf der Intensivstation behandelt werden und erfordern viel Pflege, das erschwert die Situation in der Rheumatologie und der pädriatischen Notaufnahme des Krankenhauses.“

Auch in der medizinischen Fachpresse wird vor erheblichen Auswirkungen durch Folgeerkrankungen gewarnt. Neben einer überproportionaler Anzahl von Schlaganfällen, Dauermüdigkeit, Herzinsuffizienz, Lungen- und Nierenfunktionsstörungen ist auch eine frühere Sterblichkeit nicht auszuschließen.

Und nicht ohne Grund warnen die Anästhesisten des Berliner Bunds heute.

Anästhesisten warnen vor zu schnellen Lockerungen +++
Zu schnelle Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten nach hinten losgehen, davor warnt der Berliner Bund der Anästhesisten. Die Ausbreitung der Mutationen bereite Sorgen, so der Vorsitzende Jörg Weimann. Zwar habe sich die Lage auf den Intensivstationen der Hauptstadt derzeit etwas entspannt, aber: „Wenn sich das doch erheblich ausbreitet – Stichwort England, Stichwort Portugal, Irland -, dann geht das alles wieder von vorne los. Und dann kann das eine ganz neue Dimension annehmen, mit der dann erneut das Gesundheitswesen erheblich in Bedrängnis kommen könnte“, sagte er dem RBB-Inforadio.“ (Quelle n- tv .de).

Völlig unterschätzt werden hierbei die Mutationen, insbesondere auch aus Brasilien. So hat beispielsweise die Stadt Manaus über 2 Mio. Einwohner und eine Durchseuchung von über 80 %. Eine Herdenimmunität wurde nicht erreicht.

Nach Angaben der brasilianischen Regierung breitet sich im Norden des Landes eine neue Corona-Mutation aus. Demnach könnte die Amazonas-Variante dreimal ansteckender sein als die ursprüngliche Version.

Bekannt ist, dass SarsCov-2 bei niedrigen Temperaturen wesentlich hartnäckiger „überlebt“, als bei wärmeren Temperaturen.

In Manaus herrschen jedoch tagsüber zwischen 27 bis 31 Grad und nachts zwischen 22 bis 24 Grad Celsius.

Es besteht nicht nur die Gefahr, dass dieser Virus erheblich ansteckender als in Deutschland ist, sondern auch extrem länger haltbar bleibt.

Die Mutation nach Deutschland kann niemand ausschließen. Auch die Mutation aus Großbritannien und auch aus Südafrika kann niemand ausschließen. Insofern ist die Vorsicht der Bundesregierung durchaus berechtigt.

Wer der jetzigen Kritiker - zum Beispiel AfD, Querdenker oder FDP 
übernimmt die Verantwortung bei einer zu schnellen Lockerung? 

Eine Inzidenz von 35, noch besser von 10 wäre begrüßungswert. Ja, auch wenn einzelne Branchen darunter schon extrem leiden. Aber hier muss man auch einmal die Gegenfrage stellen, wie stark diese Branchen und auch andere Branchen darunter leiden, wenn wir durch eine zu frühe Öffnung plötzlich eine Seuche von 1 Mio. Toten hätten.

Nun kann man lange darum streiten, ob es eine Million Tote geben würde. Ausschließen kann dies niemand, wenn die Krankenhäuser und Intensivstationen so extrem überlastet wären, dass andere Notfälle nicht mehr behandelt werden könnten.

Auch hier sollte man die Folgen des wirtschaftlichen Schadens nicht außer Acht lassen. Der wirtschaftliche Schaden wäre erheblich höher, wenn man die Infektion so bekämpft, wie dies in Schweden war. Schweden hatte 2019 eine Arbeitslosigkeit von 6,8 %. Für dieses Jahr wird die Arbeitslosigkeit mit 9,3 % prognostiziert und 2020 waren es 8,2 %.

Hat sich in Schweden die auf Vernunft gebaute und geplante Herdenimmunität bewährt? Nein.

Insofern sollte Deutschland auch weiterhin den Lockdown so lange durchführen, bis ein eine Inzidenz von mindestens 35 erreicht ist und dann Schritt für Schritt eine Öffnung erfolgen.

Ob an Ostern schon verreist werden kann, kann derzeit noch niemand zusagen. Es gibt zwar schon einige regionale Gebiete mit einer sehr niedrigen Inzidenz (z. B. Schweinfurt, Zweibrücken, Plön, Münster, Dithmarschen, Rotenburg, Kempten), allerdings ist noch nicht abschätzbar inwiefern dieser schöne Trend auch bundesweit sich fortsetzt.

Eine zu schnelle Öffnung ohne eine ausreichende Impfquote könnte den Lockdown-Erfolg sehr schnell zerstören.

Forum-55plus.de e.V. - Vorstand - 1.Vorsitzender : Werner Hoffmann
Forum-55plus.de e.V. – Vorstand – 1.Vorsitzender : Werner Hoffmann www.forum-55plus.de

Voraussagen über die zukünftige Entwicklung der Corona-Seuche sind und bleiben einfach sehr schwierig.

Trotzdem hat Werner Hoffmann bereits in der Vergangenheit schon die richtigen Voraussagen getroffen.

Beispiele:

Sicherlich kann niemand mit 100%iger Gewissheit eine zuverlässige Aussage treffen, wann der beste Zeitpunkt für eine Lockerung vorhanden ist. Allerdings ist eine zu frühe Öffnung wieder mit vielen Toten und auch mit Folgeerkrankten zu bezahlen.

Man kann in einer Demokratie durchaus über die Lockerung und einem Lockdown unterschiedlicher Meinung sein. Allerdings sollte man bei diesem Thema nicht den Wahlkampf als Grund sehen, was zumindest zwei Parteien durchaus tun.

Die Forderung nach einer schnellen Öffnung hat in diesem Wahljahr natürlich auch handfeste Hintergründe, insbesondere durch die AfD und die FDP.

Beide Parteien sind in der Opposition. Die FDP vertritt als liberale Partei die Selbstständigen. Und viele Selbstständige leiden natürlich unter dem Lockdown. Trotzdem sollte die FDP nicht übersehen, dass eine Öffnung mittelfristig erhebliche negative Auswirkungen auch auf die Selbstständigen haben kann, wenn die Seuche wieder zunimmt.

Bei der AfD sieht die Situation ähnlich aus, allerdings ist dort nicht in erster Linie der Selbstständige (alleine) interessant. Die AfD verfolgt eine Doppelstrategie. Zum einen will sie weiter die Wählergruppen:

  • Rechtspopulisten
  • Rechtsradikale
  • Reichsbürger
  • Rechtsextremisten

für sich behalten. Zum zweiten möchte die AfD auch die

  • Querdenker
  • Esoteriker
  • braunen Esoteriker
  • Heiler
  • Wunderheiler
  • Verkäufer der alternativen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
  • und auch Heilpraktiker

für sich begeistern.

Ausführliche Informationen gibt es über den Link –> https://blog.forum-55plus.de/?s=AfD

Gerade die Äußerung des Ex-Pressesprechers Lüth sollte hierbei nicht in Vergessenheit geraten.

Was passiert, wenn dem Inhaber bzw. Unternehmer etwas zustößt?

Was passiert eigentlich mit dem Unternehmen, wenn dem Inhaber/Gesellschafter etwas zustößt?

www.notfallordner-unternehmer.de

Der Jurist sagt: „Das kommt darauf an…“

Prinzipiell ist dies von der Unternehmensform und auch von dem Ereignis abhängig.

Beim Ereignis ist zwischen einer Geschäftsunfähigkeit und dem Todesfall zu unterscheiden.

Bei Geschäftsunfähigkeit des Inhabers oder Unternehmers

Ist der Inhaber bzw. Unternehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig, dann gilt noch nicht das Erbrecht. Der Inhaber bzw. Unternehmer ist allerdings nicht in der Lage zu entscheiden.

So kann der Inhaber bzw. Unternehmer selbst keine

– Banküberweisungen

– Personalentscheidungen

– Kündigungen von Miet- oder Leasingverträge

vornehmen.

Auch eine Bankvollmacht für Ehegatten oder Mutarbeiter sind oft wertlos.

Grund: Wenn ein Inhaber bzw. Unternehmer geschäftsunfähig ist, dann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Das Betreuungsgericht entscheidet, wer als Betreuer festgelegt wird.

Der Betreuer hat sich so zu verhalten, dass er eine Risikominimierung einhält und das Vermögen schützt.

Prinzipiell zwar sinnvoll, steht aber auch zum Widerspruch zur Führung eines Unternehmens.

Eine General- und Vorsorgevollmacht ist besonders auch für Inhaber bzw. Unternehmer wichtig

Besteht eine General- und Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person für die geschäftsunfähige Person Entscheidungen treffen. In diesem Fall wird das Betreuungsgericht regelmäßig keinen Betreuer bestellen, es sei denn dass:

– der Betreuer ungeeignet ist und dies von einer anderen Person angezweifelt wird

– die General- Vorsorgevollmacht gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.

Eine Generalvollmacht kann theoretisch selbst ohne Anwalt oder Notar verfasst werden. Ratsam ist dies jedoch nicht.

In bestimmten Fällen muss die Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht zwingend beim Notar beurkundet werden.

Sollen durch die General- und Vorsorgevollmacht Bereiche beeinflusst werden, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist, dann ist sich eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht notwendig.

Beispiele:

– Notarielle Grundstücksgeschäfte, Niesbrauch (§311 b BGB).

– Veränderungen im Grundbuch

– Firmengründungen und Veränderungen von Firmen, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist bzw. war.

Ohne eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter nicht dauerhaft aktiv tätig sein. Selbst für kurzfristig notwendige Entscheidungen müsste dann für diese o.g. Bereiche ein Bevollmächtigter beim Gericht bestellt werden,

Dies kann ein Unternehmen durchaus ruinieren, zumindest jedoch in extreme Entscheidungsengpässe bringen.

Beispiel: Eine GmbH muss eine Gesellschafterversammlung aufgrund einer Kreditaufnahme oder der Veränderung der Versorgung durchführen. Wenn keine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht für eine bevollmächtigte Person vorhanden ist, muss ein Betreuer an der Gesellschafterversammlung teilnehmen (Ausnahme: Notarielle Regelungen waren schon bei der notariellen Beurkundung im Vorfeld vorhanden).

Wie hinderlich dies im Unternehmen ist, weiß jeder Unternehmer, der schon mal schnell eine Adhoc-Versammlung durchführen musste.

Übrigens: Wer als Betreuer tätig ist muss sich durch etwa 50 verschiedene gesetzliche Regelungen orientieren und einhalten.

Bei der Betreuungsvollmacht muss der Betreuer auch jährlich eine Einnahme-/Überschussrechnung inkl. Vermögensveränderungsbilanz und Belege dem Betreuungsgericht vorlegen. Auf Belege kann das Gericht zwar verzichten, allerdings ist dies im Zweifel problematisch.

Beispiel: Auszahlung einer Unfallversicherung bei Invalidität.

Besteht für Person A eine Unfallversicherung, wird wird diese in den meisten Fällen auch an A ausgezahlt. Ein Betreuer darf diese Leistung nur für A ausgeben, nicht einmal für die Familie und auch nicht um einen Hauskredit abzubezahlen. Wurde eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht entsprechend angefasst, kann der Bevollmächtigte die Versicherungsleistung auch anderweitig nutzen. Hierzu sind in der General- und Vorsorgevollmacht entsprechende Passagen notwendig (z.B. auch Insichgeschäft (§ 181 BGB).

Welche Folgen entstehen im Todesfall des Inhabers / Unternehmers?

Mindestens ebenso gravierend können die Folgen sein, wenn ein Gesellschafter verstirbt, ohne zuvor seine Nachfolge geplant zu haben:

Denn wer ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt, wird nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge beerbt, was oftmals den Eintritt von hierfür eher ungeeigneten Personen (z.B. minderjährigen Kindern) in die Gesellschaft nach sich zieht.

Dass auch dies den Bestand eines Unternehmens auf Dauer gefährden kann, liegt auf der Hand.

Die rechtzeitige Errichtung eines Testaments, mit dem die Nachfolge in sinnvolle Bahnen gelenkt wird, ist daher unbedingt anzuraten.

Oftmals sind die testamentarischen Verfügungen auch mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in Einklang zu bringen, die zumeist Vorgaben für die Nachfolge in Gesellschaftsbeteiligungen machen.

Die fachkundige Beratung über alle Entscheidungskreise können Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt bieten.

Hierbei sind Fachanwälte für

– Erbrecht

– Gesellschaftsrecht

– Steuerrecht

sinnvolle Ansprechpartner. Wenn es nur um das Steuerrecht geht, kann der Steuerberater ebenfalls hilfreich sein.

bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

In den Bereichen betriebliche Altersversorgung bietet sich die Unterstützung durch einen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung an.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre die Unterstützung durch einen Rentenberater hilfreich.

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Erst nach der Klärung aller o.g. Punkte sollte ein notariell beurkundetes Testament erstellt werden.

Jeder Bereich macht spezielles Knowhow erforderlich, das eine einzelne Person meist nicht leisten kann.

So darf der Notar keine Auskünfte über Steuern oder Sozialversicherung erteilen und kann wahrscheinlich keine Auskünfte über die Auswirkung einer Pensionszusage im Todesfall erteilen.

Ein passendes Testament erhalten Sie bei Ihrem Notar.

Ein selbst geschriebenes Testament oder nur vom Anwalt verfasstes Testament ist oft teurer, als das Testament am Ende noch beurkunden zu lassen.

Wurde ein Testament nicht vom Notar beurkundet, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren sind beim Erbschein in gleicher Höhe, als wenn man zu diesem Zeitpunkt ein Testament erstellen würde.

Wurde ein notarielles Testament beurkundet, ist im Todesfall nur die Testamentseröffnung notwendig. Eine Testamentseröffnung kostet einmalig 100 Euro (Stand: 1.1.2021).

Muss ein Erbschein beantragt werden, können erhebliche zeitliche Verzögerungen entstehen, denn beim Erbschein ist der Prüfungsaufwand höher.

Minderjährige Kinder und das Erbe vom Inhaber / Unternehmer

Verstirbt der Inhaber / Unternehmer und es sind minderjährige Kinder oder Behinderte erbberechtigt, dann sind hierbei Besonderheiten zu beachten.

Erben minderjährige Kinder, dann wird das Erbe von einem Vormund, den das Vormundschaftsgericht festlegt, verwaltet.

Da der überlebende Ehepartner ebenfalls erbt, steht der Ehepartner im Interessenkonflikt, wenn der überlebende Ehepartner das Erbe der minderjährigen Kinder verwaltet.

Hilfreich kann hier eine Sorgerechtsverfügung bzw. Die Anordnung eines Testamentvollstreckers sein, die auch vom Notar beurkundet werden sollte (beim Testament). Hier kann dann festgelegt werden, dass der überlebende Ehepartner das Erbe der Kinder verwaltet. Ebenso kann auch vom Erblasser festgelegt werden, wie lange das Erbe verwaltet werden soll.

Wurden keine Regelungen bei dem Vorhandensein von minderjährigen Kindern getroffen, dann müsste zwangsweise auch der Vormund zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden. Auch die Verwendung des Jahresüberschusses oder eines Verlusts sind dann dem Vormund mitzuteilen und – je nach Gesellschaftervertrages mit mitbestimmungspflichtig.

Bei behinderten Kindern, die nicht geschäftsfähig sind, ist die Problematik noch über das 18. vollendete Lebensjahr vorhanden. Hier kann ein Behindertentestament oder bei Kapitalgesellschaften eine Ergänzung des Gesellschaftervertrages hilfreich sein.

Die ideale Vorbereitung vor den Terminen Anwalt, Notar etc.

Um sich gut vorzubereiten und offene Fragen überhaupt zu kennen und dann anzusprechen, machen zunächst erforderlich eine kleine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Hilfreich ist hier der Notfallordner in einer der Spezialversionen.

www.not-fallordner.de

Je nach Unternehmensform oder auch nach Branche bietet der entsprechende Notfallordner grundlegende Hilfe.

Die Spezialversionen können bei

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

zum Preis von 43 Euro (inkl. MwSt zuzüglich Verpackung und Versand) bezogen werden.

Die NZZ – Neue Züricher Zeitung – ein sehr seltsames Blatt, wohl sehr nahe an der AfD

Seit 2014 ist der Verleger Eric Gujer dort nun schon aktiv.

Mit einer Auflage, die etwa in der Größe einer schwäbischen Zeitung liegt, ist sie eigentlich recht unbedeutend in der Schweiz.

Für Rechtspopulisten ist die NZZ eher ein Blatt, das „endlich gegen Merkel und die Bundesrepublik schießt.

Verfolgt man die Argumentation der NZZ, dann könnte man meinen, es wäre – zumindest was die Nachrichten bezüglich Deutschland betrifft – fast schon die Parteizeitung der AfD.

Der neue Chefredakteur hatte seit 2014 eine gewisse Umorganisation – viele sehen dies auch als Säuberung hin zu extrem erzkonservativ über rechtspopulistisch bis fast schon rechtsradikalen Wandlung an – vorgenommen.

Was viele nur vermuten hat seine Gründe:

Zitat aus Woz:

Dem seit 2014 amtierenden Chefredaktor bescheinigt Bartu eine Schärfung des Profils. Das ist freundlich formuliert, steht doch Gujer – flankiert vom AfD-nahen Berlinbüro und von Teilen des Feuilletons unter René Scheu – für einen rechtslibertären, punktuell noch schärferen Kurs, wie ihn die Zeitung womöglich schon einmal gesehen hatte. Doch ausgerechnet jene historische Episode, als NZZ-Autoren mit der Fröntlerbewegung sympathisierten, gibt Bartu auf ihr Happy End verkürzt wieder.

Man muss in der NZZ-Geschichte des Historikers Thomas Maissen nachlesen, wie die nazifreundlichen Schweizer Fröntler im freisinnigen Blatt verharmlost wurden, Hauptsache es ging gegen die Bolschewisten……“

Auch in der neuen Zeit – insbesondere seit 2014 sind populistische Eindrücke feststellbar.

Zitat woz:

„….Wenn etwa der Faschist Björn Höcke in einer Brandrede das «Trockenlegen» der Zivilgesellschaft androht und dann die NZZ in den höchsten Tönen lobt. Oder wenn sich der hauseigene Community-Manager erstaunt zeigt über die Flut an Kommentaren, in denen der Rechtsextremismus verharmlost werde……

…..Mordet ein deutscher Rechtsextremer, weist Gujer persönlich ein paar Tage später ausführlich auf die Gefahren von islamistischem Terror und «ungesteuerter Migration» hin. Sicher ist: Bei dieser Deutschlandstrategie mit Digitalabo zum Dumpingpreis gehts nicht nur um Klicks. Gerade im Zusammenhang mit Aktionen der AfD liefert das Berlinbüro der NZZ gern verharmlosende Interpretationen, die keine deutsche Zeitung drucken würde……“

Die NZZ versucht Marktanteile in Deutschland zu gewinnen.

Der Medienkonzern bietet den nördlichen NachbarInnen auch exklusiv einen extrem günstigen digitalen NZZ-Zugang an: Was SchweizerInnen jährlich 220 Franken kostet, ist in Deutschland für schlappe 100 Euro zu haben. Obendrauf gibts jeden Freitag eine elektronische Deutschlanddepesche, meist von NZZ-Chefredaktor Eric Gujer persönlich verfasst – ein Schuft, wer beim Newsletternamen «Der andere Blick» an «Alternative für Deutschland» denken muss.

Nur online zu lesen war auch der neuste Aufreger, der Maassen so gut gefallen hatte. Der «versehentlich» in «unredigierter Fassung» ins Netz gestellte Artikel erklärte mit AfD-Vokabular («Bio-Deutsche», «Ur-Deutsche»), die «Mehrheitsgesellschaft» gehe in vielen deutschen Städten «ihrem Ende entgegen», da «Deutsche mit Migrationshintergrund» und «Ausländer» in der Mehrheit seien. Als der Shitstorm anschwoll, nahm man die rassistischen Wörter raus und nannte sie ein Versehen. Alles nur ein Missverständnis also? Eher eine gezielt am Köcheln gehaltene Provokation.

Kurz nachdem der Rechtsextreme Stephan E. für den Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke verhaftet worden war, hiess es, «Sprech- und Schreibverbote» gegen rechten Hass im Netz seien verfehlt. Daheim an der Falkenstrasse schreibt Eric Gujer sowieso viel öfter über deutsche Themen als über die Schweiz, wie ein Blick in die Mediendatenbank zeigt. Kürzlich sagte er per Frontkommentar für die deutsche Bundestagswahl 2021 einen «Sturm» voraus, der die «Zögerer und Zauderer» hinwegfegen werde.

In einer seiner Freitagspredigten dozierte Gujer einst, die Deutschen bräuchten «keine Gouvernanten, die ihnen vorgeben, wie sie mit der AfD umgehen sollen». Doch letztlich macht die NZZ mit ihrer Deutschlandstrategie genau das. Als AfD-Gouvernante beackert sie dieselben Themen wie die Rechtsaussenpartei und erörtert in zahlreichen Artikeln, wie die AfD sich normalisieren könnte: damit sie als seriöse Rechtspartei statt als wilder, teils rechtsextremer Haufen noch wählbarer wird.

Auch in anderen Medien wird die NZZ als äußerst rechtspopulistisch – also AFD-nahe gesehen

In Jungle. World (Ausgabe 2030/12) wurde beispielsweise folgendes veröffentlicht :

Die »Neue Zürcher Zeitung« versucht, mit rechten Themen und Thesen in Deutschland zu expandieren

Mitmischen im rechten Medienmarkt

Wie die »Neue Zürcher Zeitung« zur Stichwortgeberin für Rechtsextreme in Deutschland wurde.

Als Björn Höcke, der Landesvorsitzender der AfD Thüringen, bei der 200. Demonstration des rechtsextremen Bündnisses Pegida in Dresden sprach, schallten auch die gewohnten Schreie durch die Luft: »Lügenpresse! Lügenpresse!« Daran angelehnt sprach Höcke in seiner Rede abschätzig vom »politmedialen Establishment unseres Landes«, das die Ministerpräsidentenwahl von Thüringen zum »Dammbruch« erklärt habe. »Von keinem einzigen deutschen Qualitätsmedium« sei dies hinterfragt worden. Lediglich die »größte und wichtigste Zeitung der Schweiz« habe diese Frage gestellt. »Es war die NZZ, die Neue Zürcher Zeitung«, sagte Höcke und zitierte aus einem Kommentar der Zeitung zur Thüringen-Affäre: »Nein – das ist Demokratie«. Er zitierte zudem Roger Köppel, den Chefredakteur der rechtspopulistischen Schweizer Weltwoche, der Merkels Äußerung, die Wahl müsse rückgängig gemacht werden, als verfassungswidrig angegriffen hatte. Bezeichnend sei, dass er wieder eine Schweizer Zeitung zitieren müsse, so Höcke. Er habe Merkel auf einen Ratschlag Köppels hin wegen ihrer Äußerung verklagt.

Der Schweizer Markt ist im Vergleich mit dem deutschen winzig, die Expansionsmöglichkeiten in Deutschland sind riesig, zumal der digitale Zeitungsmarkt über Ländergrenzen hinweg funktioniert.

(Link zum gesamten Artikel —>

https://jungle.world/artikel/2020/12/mitmischen-im-rechten-medienmarkthttps://jungle.world/artikel/2020/12/mitmischen-im-rechten-medienmarkt

Zu den Zahlen der NZZ hatte im Oktober 2020 Meedia.de folgendes veröffentlicht:

„Rechts und populistisch wie die AFD oder bürgerlich und liberal wie die Schweiz? Die Deutschland-Offensive der „Neuen Zürcher Zeitung“ polarisiert das Publikum. Der Verlag glaubt sich auf dem richtigen Weg….

NZZ IN ZAHLEN: Gegründet 1780 Printauflage: 71.861 (davon 7.209 im Ausland) Leser (Print und digital): 242.000 Gehört zur NZZ Mediengruppe,….

Am 19.1.2021 titelte der Spiegel :

Was die »NZZ« in Deutschland plant

Um Auflagenverluste in der Heimat zu kompensieren, baut die »Neue Zürcher Zeitung« ihren deutschen Ableger aus. Doch die rechte Nische wird ihr zu klein. Und nun?

Link—> https://www.spiegel.de/wirtschaft/warum-es-die-nzz-nach-deutschland-zieht-es-rappelt-im-kanton-a-00000000-0002-0001-0000-000174874885-amp

Die NZZ hat seit 2014 eine rechte Nische in Deutschland gefunden.

Rechtspopulisten vertreten die Auffassung, dass die NZZ neutral sei und nicht zum „deutschen Mainstream“ gehört.

Der politisch linke Teil der Wähler kritisiert NZZ und den Chefredakteur aufgrund seiner früheren Tätigkeit sehr deutlich, als er noch früher die DDR als einen Teil seiner Artikelschreiberei selbst machte.

Die Mitte in Deutschland – sieht die NZZ als extrem erzkonservativ bis rechtspopulistisch.

Kein Wunder, denn nach der Ausschaltung der früheren Redakteure (2014) werden AFD-Aktivitäten oder auch bestimmte Taten von Rechtsextremisten verharmlost bzw. Damit begründet was Andersdenkende im Einzelfall extremes auf der Welt tun. Wahrscheinlich soll hiermit selbst eine Tat noch entschuldigt werden.

Und wer liest die AfD?

Gehirnwäsche in der Höhenluft

Die „Neue Zürcher Zeitung“ ist das Leib-und-Magen-Blatt der Rechten.“

So titelte es die taz am 10.7.2019.

Aber auch bei Wikipedia gibt es um die nzz aufschlussreiche Informationen

Link —> https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Z%C3%BCrcher_Zeitung?wprov=sfti1https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Z%C3%BCrcher_Zeitung?wprov=sfti1

Aber auch die Informationen über den Verleger lassen tief blicken

https://de.wikipedia.org/wiki/Eric_Gujer?wprov=sfti1

Interessant können wohl auch die Schnittstellen zur SVP (Schweizer Volkpartei – erzkonservativ bis rechtspopulistisch) sein.

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Da wird richtig deutlich, warum die #AfD

– erst gegen #Flüchtlinge hetzt

– dann gegen #Umweltschutz ist

– dann gegen #Masken

– dann gegen #Impfen

– dann den #Virus #verharmlost

– dann für alle #Öffnungen, also die Abschaffung des #Lockdown ist….

Je schlechter es #Deutschland geht, desto besser für die AfD..Film –>

/y

https://www.youtube.com/watch?v=cmrhVMy8pUw

Demnächst Winterschlussverkauf mit 90 % Nachlass – Grund —>

Einkaufen mit Höchstrabatt

Demnächst Winterschlussverkauf mit 90 % Nachlass – Grund —>

Jetzt gibt es so viel Staatsgeld, dass die Wintermode fast verschenkt werden kann

Endlich kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Bis zu 90 Prozent der Fixkosten werden ersetzt – auch Abschreibungen auf Winterjacken und -stiefel. Das könnte die Kunden in Outlets freuen.

Die modischen Winterjacken und -stiefel einlagern oder verramschen? Vor dieser Frage stehen viele Inhaber von Boutiquen und anderen kleineren Modehäusern. Denn es steht fest: Einen Großteil des Einkaufspreises der Winterware der Saison 2020/2021 übernimmt der Staat im Rahmen der Überbrückungshilfen III. Die Hilfen können jetzt nach einigen Wochen des Wartens beantragt werden.

Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

Der Anreiz für einen Einzelhändler, hochmodische Ware selbst im Lager zu halten und nächsten Winter noch einmal anzubieten, ist gering. Kein Händler hat ein Interesse, mehr Zeit und Geld als notwendig für den Verkauf solcher Ware aufzubringen, wenn er über die Überbrückungshilfe III zumindest 90 Prozent des Einkaufswerts ersetzt bekommt.

„Es ist davon auszugehen, dass viele Händler die Saisonware so schnell wie möglich komplett an einen Postenaufkäufer abgeben“, heißt es beim Handelsverband Textil (BTE). Am Ende landen die Jacken, Pullover und Schuhe der Aufkäufer in Outlets oder direkt im Ausland.

Laut der nun veröffentlichten FAQs zu den Überbrückungshilfen III, deren Höhe sich an fortlaufenden Fixkosten orientiert, kann jeder Händler „aktuelle Wintersaisonware und verderbliche Waren zum Ansatz“ bringen, die er vor dem 1. Januar 2021 bestellt hat und die bis zum 28. Februar 2021 bei ihm ankommt.

Mit dem angesetzten Wert des Warenbestandes – also der, zu dem er die Ware noch loswird – darf der Händler bis auf zehn Prozent des Einkaufswerts hinuntergehen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Abschreibung sogar noch üppiger ausfallen: „Wird unverkäufliche Ware für wohltätige Zwecke gespendet, kann ein Abgabepreis von null angesetzt werden“, heißt es in den Hilfe-Details.

Dann kann der Händler seine Ausgaben für den Kauf der Saisonware vollständig als Fixkosten ansetzen – neben anderen Positionen wie Miete, Versicherungsprämien und Leasingraten.

Der Umgang mit Saisonware ist jetzt anders

„Selbst zu versuchen, die Ware an die Kundin oder den Kunden zu bringen, macht nur Sinn, wenn der Händler ohne den bürokratischen Aufwand, den der Hilfsantrag mit sich bringt, Liquidität will oder davon ausgeht, dass er noch mehr als den Einkaufspreis erzielt“, heißt es beim Textilverband BTE.

Ansonsten werden viele die Posten jetzt maximal abschreiben, die Zuschüsse vom Staat nehmen und dann zum Restwert verramschen. Nur Modeketten, die wegen der Umsatzgrenze bei 750 Millionen Euro nicht in den Genuss der Überbrückungshilfe kommen, dürften mehr Ware einlagern.

Zu welchen Preisen die Wintermode wiederum in Outlet-Centern angeboten wird, bleibt abzuwarten. Viel wird es nicht sein, wird in den kommenden Monaten doch kein Mangel an unverkaufter Winterware herrschen.

Der Umgang mit Saisonware ist eine der zentralen Neuerungen der Neuauflage der Überbrückungshilfe – und hat bereits in den vergangenen Wochen für viel Verwirrung in der Branche gesorgt. In den am 19. Januar vorgestellten Eckpunkten hieß es dazu: „Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzen bleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnte.“ Entsprechende Warenabschreibungen könnten zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Diese Fixkosten würden dann je nach Umsatzausfall bis zu 90 Prozent vom Staat ersetzt.

Doch es gab zunächst eine wichtige Einschränkung: Das Unternehmen muss im Jahr 2019 Gewinn und im Jahr 2020 Verlust gemacht haben. So sollte Missbrauch verhindert werden. Diese Einschränkung führte bei all jenen Händlern für Bestürzung, die zwar das Lager voll mit Bekleidung im Wert von mehreren Hunderttausend Euro haben, aber es 2020 trotz aller Widrigkeiten noch knapp in die Gewinnzone schafften. Diese Bedingung wurde gestrichen.

Nun soll Missbrauch durch mehr Bürokratie verhindert werden. Jeder Händler hat „umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten für den jeweiligen Verbleib beziehungsweise die Wertentwicklung der Waren bis zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung“, heißt es. Er muss genau belegen, dass er die einmal abgeschriebene Ware nicht doch noch zu einem höheren Preis verkauft.

Überbrückungshilfe III gilt nicht nur für den Handel

Die Überbrückungshilfe III ist nicht nur für Einzelhändler gedacht. Wie viel der von Corona-Beschränkungen betroffene Unternehmer von seinen Fixkosten tatsächlich ersetzt bekommt, hängt vom Umsatzeinbruch im Fördermonat gegenüber dem Vergleichsmonat des Jahres 2019 ab. Bei einem Einbruch von mehr als 70 Prozent sind es bis zu 90 Prozent.

Bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 und 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten ersetzt, bei einem Rückgang zwischen 30 und 50 Prozent kommt der Staat für bis zu 40 Prozent der Fixkosten auf.

Monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro werden von den zuständigen Stellen der Länder ausgezahlt – Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Bislang waren maximal 500.000 Euro pro Monat möglich. Für alle vom Shutdown betroffene Unternehmen sind die Monate November 2020 bis Juni 2021 relevant.

Friseur – Brutto-Netto- TRINKGELD !!! – Und was ist im Alter mit der Altersversorgung?

Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 100.000 Euro pro Monat oder insgesamt bis zu 400.000 Euro für die Monate November bis Februar sollen laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bis spätestens zum 15. Februar starten. Die reguläre Auszahlung durch die Länder soll im März beginnen.

Beantragt werden können die Hilfen bis zum 31. August über einen sogenannten „prüfenden Dritten“, in der Regel ist das ein Steuerberater. So sollen eine möglichst „schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen“ werden, begründet das Wirtschaftsministerium diesen Weg.

Nur die Betriebskostenpauschale für Soloselbstständige, die sogenannte Neustarthilfe, in Höhe von bis zu 7500 Euro kann jeder direkt beantragen. Alle Informationen finden sich auf der Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Quelle: Welt News vom 11.2.21

https://www.welt.de/regionales/bayern/article187836988/Winterschlussverkauf-lockt-mit-hohen-Rabatten.html

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner. 

Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen 

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

– und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

www.bAV-Toolbox.de

Kategorien: Deutschland, Rechtliche Vorsorge Beratungsvideo, interaktives BeratungsVideo, Robo-Advisor.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien bAV-Allgemein, bAV-Experte, bAV-toolbox, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Praxishandbuch, Rechtsanwälte, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Testament, Vortrag, WeiterbildungSchlagwörter BeratungsVideo, IaBV, Interaktives BeratungsVideo, robo-Advisor

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.

Notfallordner
Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de – Erste Gesamtversion Online 2003 –

Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.

Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.

Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.

Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht.

So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.

Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:

  • Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
  • Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
  • Generationenberater (IHK)
  • Fachwirt f. Marketing
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.

Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten.
Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.

Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.

Die Gründe:
Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.

Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner

  • – Notfallordner für Angestellte / Rentner
  • – Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
  • – Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • – Notfallordner für Selbstständige
  • – Notfallordner für Unternehmer
  • – 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
  • – Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
  • – Notfallordner für Architekten

Beispiele:
Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.

Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.

Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Warum die AfD keine demokratische Partei ist und durch den Verfassungsschutz überwacht werden muss.

Keine Frage, wir sind ein demokratisches Land und eine Demokratie muss auch unterschiedliche Dinge aushalten, die eine Demokratie und ein Grundgesetz nicht zulassen können.

AfD
AfD

Allerdings ist die Frage, inwieweit eine Demokratie solche Äußerungen zulassen muss, ohne diese Partei näher zu beobachten.

Natürlich wurde der Ex-Pressesprecher entlassen, der nachweisbar diese Äußerung in einem vertraulichen Gespräch äußerte. Allerdings wurde auch durch den Ex-Pressesprecher der AfD auf Aussagen von Gauland hingewiesen. Und dies ist mehr als bedanklich.

Da wird richtig deutlich, warum die #AfD

– erst gegen #Flüchtlinge hetzt

– dann gegen #Umweltschutz ist

– dann gegen #Masken

– dann gegen #Impfen

– dann den #Virus #verharmlost

– dann für alle #Öffnungen, also die Abschaffung des #Lockdown ist….

Je schlechter es #Deutschland geht, desto besser für die AfD..Film –> https://www.youtube.com/watch?v=cmrhVMy8pUw

Film mit Details

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

#Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

#Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

#Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

#Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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Covid-19 – Keine Herdenimmunität? Welche Folgen wären dann vorhanden?

Beispiellose Mutationen in Gebieten mit hohen Inzidenzen nicht auszuschließen.

Heute hatte ich als Argument gelesen, dass viel mehr Menschen auf der Welt an Hunger sterben, als an Corona.

Ja, das mag momentan noch stimmen.

Und Hunger in der 3. Welt gibt es auch. Aber auch dort sterben Menschen an Covid.

— Weltweit sind bis Anfang Februar 2021 ca 105.006.686 infiziert bzw. infiziert gewesen. 2,287 Mio. sind an Covid gestorben, wobei dies nur die Erfassten sind.

Denn: Angenommen es wären wirklich alle Toten erfasst, dann werden die Genesenen, die später an einer Folgeerkrankung sterben nicht mehr als Tote erfasst. Sie sind und bleiben in der „Genesenen-Liste“.

Gerade in Ländern, in denen die Gesundheitsstandards nicht mit denen von Deutschland vergleichbar sind, ist mit einer erheblich höheren Sterberate unter den Genesenen zu rechnen. In Deutschland erhalten Genesene regelmäßig eine Reha. Reha-Maßnahmen gibt es in sehr wenigen Ländern. Genesene erkranken sehr oft an Folgeerkrankungen wie z. B.

  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Dauermüdigkeit
  • Nierenversagen
  • Lungenfunktionsstörungen.

Wie hoch die Anschlusssterberate sein wird, kann frühestens in 2-5 Jahren abgeschätzt werden, wobei dieser Anteil in schlechten Gesundheitssystemen erheblich höher sein wird, als in Deutschland.

Übrigens:
Die Vergleiche #Hungertod und #covid19 hinken aus unterschiedlichen Gründen.

Beispiel: Manaus.
Dort haben inzwischen ca. 80 % der Bevölkerung Covid-19.

Herdenimmunität gibt es dort nicht, sondern inzwischen treten dort immer weitere Mutationen auf, die – so wie es aussieht – höchstwahrscheinlich NICHT mit den vorhandenen Impfstoffen erfolgreich behandelt werden können.

Je höher der Anteil der Infizierten ist, desto stärker und schneller breitet sich die Crona-Seuche aus. Je Höher die Inzidenzrate ist, desto stärker mutiert der Virus!

Teilweise sind Änderungen beim Impfstoff notwendig, die bei dem mRNA-Impfstoff zum Glück schneller möglich sind. Bei herkömmlichen Impfstoffen über bakterielle Züchtung dauert dies erheblich länger.

Deutlich macht die Entwicklung in Manaus auch, dass wir neben dem Impfen dringend auf AHA-L achten müssen und der Lockdown dringend weiter fortgesetzt werden muss.

Wir brauchen eine sehr niedrige Inzidenz, damit die Seuche beherrschbar bleibt. Wir haben keine andere Wahl.

Nun könnte man überlegen die älteren Menschen abzuisolieren, bis sie geimpft sind und dann hoffen, dass eine Mutation diese älteren Menschen nicht mehr infiziert.

Das Beispiel Manaus macht da wenig Hoffnung, denn in Manaus sterben nicht nur ältere Menschen, sondern auch viele jüngere Menschen an, mit bzw. durch Covid-19.

Die Gründe sind vielschichtig:

  1. Da der Inzidenzwert dort extrem hoch ist, können die Covid-19-Erkrankten nicht mehr alle behandelt werden.
  2. Da die Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen völlig überlastet sind, sterben auch anders Erkrankte oder auch Verletzte (geringere medizinische Versorgung).

Bei einer Inzidenz von 300 oder höher wäre unser Gesundheitssystem ebenfalls völlig überlastet und Menschen würden nicht nur an Covid-19, sondern auch an anderen Krankheiten oder Unfällen sterben; ganz einfach, weil dann unser Gesundheitssystem zusammenbrechen würde.

Wir haben keine andere Wahl, als den Inzidenzwert weit, weit nach unten zu drücken. Je niedriger, desto besser.

Ein Inzidenzwert von 25 wäre bei dieser Seuche dringend empfehlenswert. Dies wären immer noch etwa 22.000 Infizierte.

Man darf hierbei nicht unbeachtet lassen, dass die Feststellung einer Infektion mit der Seuche mindestens eine Woche dauert.

Der Weg bis zur Feststellung, also von der tatsächlichen Übertragung von SarsCov-2 bis zum bemerken und der anschließenden Durchführung des Tests dauert sogar oft bis zu 14 Tage. Und erst dann steht fest, dass dieser Mensch infiziert ist.

An der spanischen Grippe sind ca.50 Millionen Menschen gestorben.
An der Pest (1346-1353) sind 20-50 Mio. Menschen gestorben.

Covid könnte durchaus auch zu 20-30 Millionen Toten noch führen. Keiner weiß es, aber es sind jetzt bereits mindestens 2,3 Mio. geschätzt.

Unter der Betrachtung dieser Umstände kann sich NICHT die Frage stellen, ob wir in den kommenden Wochen den Lockdown beenden.

Die Frage, die wir uns stellen müssen ist, inwieweit sich das Leben dauerhaft verändert und einige lieb gewonnene Eigenheiten nicht mehr zurück kommen können.

Ja, es hört sich sehr hart an.

Aber viele Bereiche werden sich auch nachhaltig verändern müssen, wenn wir nicht damit einverstanden sind, dass auch in Deutschland ein sehr hoher Anteil durch Covid-19 verstirbt.

Und es geht hier nicht „nur“ um die älteren Menschen ab 60 PLus, denn je höher der Inzidenzwert, desto niedriger wird das Todesalter werden.

Wer heute in Branchen arbeitet, die schon negativ betroffen sind, sollte sich Gedanken über eine neue Tätigkeit frühzeitig machen. Es gibt viele andere Tätigkeiten, bei denen ein Mangel an Arbeitskräften heute bereits vorhanden ist.

Natürlich wird es auch weiterhin Friseure geben müssen, aber die Art der Tätigkeit und des Tätigkeitsumfeldes könnte sich verändern. Dies gilt auch in der Gastronomie, den Events, Messen und auch in der Hotelbranche (insbesondere Tagungshotels).

Natürlich ist es unbequem neue berufliche Tätigkeiten zu suchen, aber es bleibt unausweichlich.

Als Beispiele sei hier an folgende Veränderungsprozesse erinnert:

  • Mauerwegfall – viele Menschen mussten sich beruflich neu orientieren
  • Erfindung des Automobils – Wegfall von Kutschen
  • Druckbranche – 1976 Wegfall der Setzdruck und Hoch- und Tiefdruck und heute zum Digitaldruck

Ja, eine solche Veränderungen, wie wir sie nun weltweit erleben, wenn der Virus nicht gestoppt wird, hatten wir noch nie, außer in Kriegen.

Kriege innerhalb von der EU sind zum Glück eher ausgeschlossen, denn der Zusammenschluss der Länder in der EU sorgt dafür, dass Lösungen diplomatisch gefunden werden müssen.

Kein Politiker ist schuld, dass wir diesen Virus haben. Der Virus ist einfach da.

www,forum-55plus.de

#corona#covid#pandemie#infektionen#seuche
#lockdown