Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern wird kommen

Grundrente beschlossen – Das nächste Thema nach der Sommerpause —> Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern

Für die Zukunft könnte sich das Thema Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erledigen, denn die Pflichtversicherung wird nach dem Abschluss des Themas Grundrente das nächste Thema werden müssen.

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Und die Reduzierung der Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird dazu beitragen, dass die Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern (z.B. UG oder GmbH mit einer mittleren Bilanzsumme) kommen wird.

Gerade für so manchen Solo-Selbstständigen, aber auch kleinen Unternehmer einer UG (Unternehmergesellschaft mbH) oder kleinen GmbH mit einer geringen Mitarbeiterzahl, kleinen Bilanzsumme oder einem niedrigen Gewinn wäre eine Pflichtversicherung sinnvoll.

So mancher Solo-Selbstständige hat keine Versorgung bei B

– Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung

– Hinterbliebenenversorgung

– Altersrente.

Und an eine Reha nach einer schweren Erkrankung ist ebenfalls nur bei einer Anschlussheilbehandlung zu denken, wenn dies die Krankenversicherung leistet.

Eine echte Rehabilitation wird von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.

Gerade die o.g. Personen haben zu oft keine Versorgung (auch Altersversorgung).

Oft wird der Betrieb als Altersversorgung betrachtet, den man ja später veräußern könnte. 

Übersehen wird hierbei, dass die Veränderungen in der Wirtschaft, Kultur oder auch eine andere „Coronakrise“ dazu führt, dass der aufgebaute Betrieb fast nichts mehr wert ist. 

Besonders sei hier daran erinnert, dass der demografische Wandel dazu führt, dass viele kleine und mittlere Unternehmen keinen Käufer mehr als Nachfolger finden werden, bzw. der Preis des eigenen Unternehmens fällt.

Eine Pflichtversicherung von den o.g. Selbstständigen und Unternehmern muss mit Augenmaß stattfinden.

Als die wichtigsten Prämissen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Wer sollte pflichtversichert werden?

Zunächst sind dies alle Solo-Selbstständigen und Solo-Unternehmer.

Es sollte keine Unterscheidung stattfinden, ob es eine Einzelfirma, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft ist.

Bei Kapitalgesellschaften sollte eine Kapitalbeteiligung ab 10 oder 25% maßgeblich sein.

Wichtig ist bei Kapitalgesellschaften auch, dass der Unternehmer im Betrieb mitarbeitet und vor allem auch wie groß der Betrieb ist. 

Als Maßstab wäre hier bei Kapitalgesellschaften denkbar die Bedingungen für die Bilanzveröffentlichung zu nutzen (§ 267a HGB).

2. Wie hoch sollte die Pflichtversicherung ausfallen?

Eine Pflichtversicherung von Selbstständigen und mittätigen Unternehmern sollte nicht die komplette Altersversorgung sicherstellen.

Dies wäre aus verfassungsmäßigen Gründen höchst angreifbar.

Sicherstellen sollte die Altersversorgung von o.g. Personen jedoch, dass eine Sozialhilfe in der Altersversorgung eingesetzt werden muss, zumindest in dem Umfang, wie er auch bei Empfängern der Grundrente eine Altersversorgung sicherstellt.

Die Anlehnung des Beitrages und der Leistung an die Grundrente wäre sozialpolitisch sinnvoll.

3. Befreiung von der Versicherungspflicht

Viele Selbstständige haben auch selbst schon vorgesorgt und nutzen 

– als Selbstständige die Rüruprente, private Rentenversicherung, Lebensversicherung etc.

– als Unternehmer eine Produktauswahl wie ein Selbstständiger oder eine der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung etc.

Prinzipiell sollten diese Vorsorgeformen – wenn sie eine Altersrente garantieren – für eine Befreiung ausreichen.

Kritisch anzusehen sind hingegen Sparformen ohne lebenslange Rentengarantie im Alter, wenn die Grundrente unterschritten wird. 

Bei feststehenden Endkapitalbeträgen (ohne Rentengarantie) könnte das notwendige Mindestkapital in der Form berechnet werden, dass eine Rente ab 67 Jahre bis 85 Jahren aus dem Kapital sichergestellt werden müsste und mit 85 Jahren noch 10% vorhanden sind.

Eine Befreiung sollte auch erfolgen, wenn ein Selbstständiger oder Unternehmer bereits durch ein erstes Dienstverhältnis bereits Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung leistet (in Höhe von 80% des Durchschnittsbeitrages).

Was sollte bei der Prüfung der Befreiung nicht berücksichtigt werden?

– Bei Unternehmern: Kapitalanlagen des Unternehmers im eigenen Unternehmen. Bei dieser Form der Kapitalanlage gibt der Unternehmer seinem eigenen Unternehmen einen Kredit und erhält Zinsen, Überschüsse und später sein Kapital zurück. Teilweise werden diese Kapitalanlagen durch Verpfändung gesichert. Problematisch ist jedoch, dass das Unternehmen in schlechten Zeiten vielleicht keine Liquidität mehr hat (z.B. nochmal Corona oder andere Einflussfaktoren) und dann auch das Kapital nicht mehr vorhanden ist oder hierdurch das Unternehmen in Konkurs gerät.

Bei Selbstständigen und Unternehmern:

Kapitalanlagen in Form von Immobilien waren zwar in den letzten 75 Jahren durchaus interessant. 

Allerdings sorgt der demografische Wandel mit der abnehmenden Bevölkerung in den kommenden 40 Jahren dafür, dass Immobilien im Preis nicht mehr wesentlich steigen werden, sogar eher fallen. Mit derzeit rund 40 Mio. Wohnimmobilien wird in den kommenden 3-5 Jahren der Zenit erreicht und dann in den kommenden 30 Jahren die notwendige Anzahl auf ca. 32 Mio. schrumpfen.

Neben der abnehmenden Bevölkerung sind hierfür auch der digitale Wandel (Homeoffice, Study-Office durch Webinare etc) und das kommende autonome Fahren verantwortlich. 

Der Rückgang von Bürogebäuden, Studienwohnungen (wenn 80% des Studiums von Zuhause gemacht werden kann) und das autonome Fahren (das dazu führt, dass man nicht mehr im Zentrum wohnen muss, sondern auch auswärts) wird dazu führen, dass weniger Gebäude notwendig werden.

Und nicht zu vergessen ist, dass Immobilien, die man heute besitzt ebenfalls Altern und renoviert werden müssen. Um die Vermietung sicherzustellen, wären Modernisierungen laufend notwendig. Wer heute eine Immobilie aus den 70-er Jahren besitzt, weiß was alles verändert werden muss. Oft ist der Abriss und Neubau oft preiswerter als die Renovierung.

Und wenn dann die Einwohnerzahl und dadurch die Nachfrage sinkt, kann sich auch vorstellen, dass eine vermietete Immobilie dann keine sichere Rente abwirft.

Eine Grundaltersversorgung auf Immobilien aufzubauen verstößt gerade durch den Grundsatz der Risikomischung gegen eine sichere Altersversorgung.

Aktienbesitz als Grund-Altersversorgung

Auch ein Aktienbesitz als Befreiungsgrundlage von der Rentenversicherung anzuerkennen, ist nicht sinnvoll.

Zwar gibt es bei regelmäßiger Ansparung den Cost-Everage-Effekt, allerdings ist auch das keine Garantie, die eine Mindestrente als Grundrente lebenslang sicherstellt. 

Aktien können schnell verkauft werden und die langfristige Kapitalanlage auf Einzelwerte kann fatal sein. Man muss sich nur einmal den DAX von 1990 und 2020 ansehen. Wo sind heute Deutsche Bank, Dresdner Bank?

Kapitalanlagen in Fonds für die Befreiung von der Versicherungspflicht?

Auch dies ist bedenklich. Eine Grundversorgung soll durch eine Grundrente sichergestellt werden. Die meisten Fonds enthalten keine Mindestauszahlung. Nur Garantiefonds könnten hier eine Mindestversorgung des Kapitalaufbaus sicherstellen, wenn der Emittent auch nicht pleite geht.

Die Absicherung von

– Erwerbsminderung

– Hinterbliebenenversorgung

wird jedoch durch Fonds nicht erfüllt.

Dies sollte ein Grund sein, warum Immobilien, Aktien und auch Fonds nicht als adäquaten Ersatz für die Mindestrentenvorsorge von Selbstständigen und Unternehmern betrachtet werden.

Neben der Altersversorgung müssen gewisse biometrische Risiken ebenso abgesichert sein. Ansonsten muss der Staat – also jeder Steuerzahler – weiterhin für die falsche Vorsorge des Selbstständigen und Unternehmer haften.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien Altersrente für Schwerbehinderte (ab 50%), Altersrente lanjährig Versicherte (35 Jahre), bAV EIOPA, bAV-Allgemein, bAV-Durchführungswege, bAV-Experte, bAV-toolbox, bAV-Welt I, bAV-Welt II, Berechnungsprogramme, Berufsunfähigkeit, Besonders langjährige Versicherte (45 Jahre), Betriebliche Altersversorgung, Bilanz, Direktversicherung, Diverses, Einkommensteuer, Erwerbsminderungsrente, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Finanzierungsform, Flexirente, FUX-Rente, Generationenberater, Gesetzliche Rentenversicherung, Gewerbesteuer, GGF-Versorgung, Grundrente, Grundsicherung, Hinterbliebenenversorgung, Körperschaftsteuer, Lebenslange Rentenzahlung, Leitfaden, Nachfolgeregelung, Notfallordner, Pensions-Sicherungs-Verein, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage, Personal, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, rückgedeckte Pensionszusage, rückgedeckte Unterstützungskasse, SGB, Sozialversicherung, Steuerberater, Tarifrente, Unterstützungskasse, Versorgungswerke, Weiterbildung, Witwenrente Witwerrente, Zinsen, Zuwanderung

Pflegezusatzversicherung wichtig – Ein Vergleich lohnt sich

Pflegezusatzversicherung vergleichen

Beitragserhöhungen in der #Pflegezusatzversicherung – Warum die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung und #Pflegepflichtversicherung ansteigen werden

Die #stationäre und #ambulante #Pflege wird in den kommenden Jahren teurer werden.
Wer sich Zuhause pflegen lässt, muss neben den #Pflegekosten auch andere Kosten weiter bezahlen.
Wer zur Miete wohnt muss die Miete berücksichtigen.
Wer eine Eigentumswohnung hat, muss die Nebenkosten leisten (Verwaltungskosten, Investitionsrücklage sowie alle anderen Nebenkosten).
Wer ein Haus hat, muss für Reparaturen, Energieausgaben, Gartenausgaben aufkommen.

Im stationären Pflegeheim oder betreuten Wohnen entstehen nur diese ausgewiesenen Kosten.

Betreutes Wohnen ist eine Vorstufe vom #Pflegeheim und bietet den Vorteil, dass eine neue Eingewöhnung in ein Pflegeheim entfallen kann, wenn das betreute Wohnen und das Pflegeheim am gleichen Standort ist.

Tipp 1:
Ein freiwilliger „Will-Umzug“ in das betreute Wohnen fällt wesentlich einfacher,
als ein „Muss-Umzug“ in ein #Pflegeheim.

Die Kosten der Pflege waren früher von der #Pflegestufe (I-III) abhängig.
Auch die Eigenbeteiligung (nach Abzug der Leistungen aus der #Pflegepflichtversicherung) war gestaffelt.
Seit 2017 gibt es #Pflegegrade, unterteilt in #Pflegegrad 1-5.

Die Selbstbeteiligung ist in allen 5 Pflegegraden ähnlich hoch.
In den unteren Pflegegraden ist die Selbstbeteiligung extrem angestiegen.

Damit werden die #Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln.

Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause bzw. ambulant gepflegt werden.

Über die Höhe der #Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die #Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland.

Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden kommen, wie die folgende Auflistung des durchschnittlichen Eigenanteils an den #Pflegekosten zeigt (Quelle: IW Köln 2019):
Thüringen: 355 Euro
Sachsen: 442 Euro
Schleswig-Holstein: 473 Euro
Sachsen-Anhalt: 476 Euro
Niedersachsen: 487 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 520 Euro
Bremen: 556 Euro
Hamburg: 658 Euro
Brandenburg: 661 Euro
Hessen: 697 Euro
Rheinland-Pfalz: 698 Euro
Nordrhein-Westfalen: 755 Euro
Saarland: 856 Euro
Bayern: 864 Euro
Berlin: 915 Euro
Baden-Württemberg: 953 Euro

Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von der Region und dem Pflegeheim ab.

Meist haben die Pflegeheime auf ihren Internetseiten konkrete Berechnungsbeispiele.

Die #Pflege wird immer #teurer, besonders die #Pflegezusatzversicherung

Zum einen steigt die #Lebenserwartung weiter an,
zum Zweiten ist die Selbstbeteiligung angestiegen, wodurch man sich höher absichern muss.

Viele Versicherte haben noch Tarife, die nur einen Kleinbetrag bei Pflegegrad 1,2, 3 oder 4 leisten.

Neben diesen Gründen, warum die #Pflegezusatzversicherungen teurer werden, gibt es noch bei einigen Anbietern einen weiteren Grund, der nachfolgend erläutert wird.
Einen weiteren Tipp gibt es am Ende:

——-

Beiträge für Pflege-#Zusatzversicherungen steigen sprunghaft an
Eine private Zusatzpolice für Pflegekosten im Alter gilt als unverzichtbar. Seit kurzem melden sich nun immer mehr Versicherte bei Verbraucherschützern wegen extrem steigender Beiträge. Die Experten fordern Aufklärung von der Finanzaufsicht.

Verbraucherschützer in Deutschland registrieren derzeit eine Welle von Beratungsanfragen wegen teils extremer #Beitragserhöhungen bei privaten #Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor.

In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent.

„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.

Wer sich dagegen wehren wolle, sei auf den Gerichtsweg angewiesen. Schuldzinski forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“.

Es müsse geprüft werden, ob die Steigerung nachvollziehbar sei und ob die Erstkalkulation der Beiträge zu niedrig ausgefallen sei. Denn „das würde die Versicherung natürlich erst einmal attraktiver machen“.

Beiträge waren längere Zeit stabil

Versicherungsunternehmen wiesen darauf hin, dass den steilen Erhöhungen eine längere Phase der Beitragsstabilität vorausgegangen sei. „Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen“, sagt ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).

Beide Unternehmen gehören zur Sparkassen-Gruppe und lösen nach Angaben der Verbraucherzentrale besonders häufig Beratungsbedarf aus. Die Beitragserhöhungen seien auch durch Gesetzesänderungen ausgelöst worden und lägen im Durchschnitt deutlich niedriger, so der Unternehmenssprecher.

——
Der besondere Tipp:
Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nie von alleine vom Beitrag und dem momentanen Leistungsumfang leiten lassen.

Es gibt Gesellschaften, die kalkulieren zunächst den Beitrag recht günstig.

Dies funktioniert so, dass man eine geringe Leistungskalkulation vornimmt (höhere und frühere Sterbefälle oder auch durch anscheinend gesündere Kunden) ich ned somit zunächst den Beitrag billiger kalkulieren kann.

Wenn dann die Beiträge später nicht ausreichen, dann wird der Beitrag erhöht.

Der Kunde kann später dann nicht mehr wechseln, wenn er kränker ist oder bereits Pflegeleistungen erhält.

Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte man deshalb auch die Unternehmensstruktur vergleichen.

Ein Krankenversicherungsanbieter sollte auf jeden Fall als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig sein und ein größerer Anbieter sein.
Der Vergleich von Unternehmenskennzahlen ist ebenso wichtig.
Hierzu sollten folgende Angaben über einige Jahre verglichen werden:

  1. Verwaltungskosten
  2. Abschlusskosten
  3. Leistungsquote

Beitragserhöhungen in der #Pflegezusatzversicherung – Warum die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung und Pflegepflichtversicherung ansteigen werden

Die stationäre und ambulante Pflege wird in den kommenden Jahren teurer werden.
Wer sich Zuhause pflegen lässt, muss neben den Pflegekosten auch andere Kosten weiter bezahlen.
Wer zur Miete wohnt muss die Miete berücksichtigen.
Wer eine Eigentumswohnung hat, muss die Nebenkosten leisten (Verwaltungskosten, Investitionsrücklüge sowie alle anderen Nebenkisten).
Wer ein Haus hat, muss für Reparaturen, Energieausgaben, Gartenausgaben aufkommen.

Im stationären Pflegeheim oder betreuten Wohnen entstehen nur diese ausgewiesenen Kosten.

Betreutes Wohnen ist eine Vorstufe vom Pflegeheim und bietet den Vorteil, dass eine neue Eingewöhnung in ein Pflegeheim entfallen kann, wenn das betreute Wohnen und das Pflegeheim am gleichen Standort ist.

Tipp 1:
Ein freiwilliger „Will-Umzug“ in das betreute Wohnen fällt wesentlich einfacher,
als ein „Muss-Umzug“ in ein Pflegeheim.

Die Kosten der Pflege waren früher von der Pflegestufe (I-III) abhängig. Auch die Eigenbeteiligung (nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung) war gestaffelt.
Seit 2017 gibt es Pflegegrade, unterteilt in Pflegegrad 1-5.

Die Selbstbeteiligung ist in allen 5 Pflegegraden ähnlich hoch.
In den unteren Pflegegraden ist die Selbstbeteiligung extrem angestiegen.

Damit werden die Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln. Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause bzw. ambulant gepflegt werden.

Über die Höhe der Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland.

Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden kommen, wie die folgende Auflistung des durchschnittlichen Eigenanteils an den Pflegekosten zeigt (Quelle: IW Köln 2019):
Thüringen: 355 Euro
Sachsen: 442 Euro
Schleswig-Holstein: 473 Euro
Sachsen-Anhalt: 476 Euro
Niedersachsen: 487 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 520 Euro
Bremen: 556 Euro
Hamburg: 658 Euro
Brandenburg: 661 Euro
Hessen: 697 Euro
Rheinland-Pfalz: 698 Euro
Nordrhein-Westfalen: 755 Euro
Saarland: 856 Euro
Bayern: 864 Euro
Berlin: 915 Euro
Baden-Württemberg: 953 Euro

Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von der Region und dem Pflegeheim ab.

Meist haben die Pflegeheime auf ihren Internetseiten konkrete Berechnungsbeispiele.

Die #Pflege wird immer #teurer, besonders die #Pflegezusatzversicherung

Zum einen steigt die #Lebenserwartung weiter an,
zum Zweiten ist die Selbstbeteiligung angestiegen, wodurch man sich höher absichern muss.

Viele Versicherte haben noch Tarife, die nur einen Kleinbetrag bei Pflegegrad 1,2, 3 oder 4 leisten.

Neben diesen Gründen, warum die Pflegezusatzversicherungen teurer werden, gibt es noch bei einigen Anbietern einen weiteren Grund, der nachfolgend erläutert wird.
Einen weiteren Tipp gibt es am Ende:

——-

Beiträge für Pflege-Zusatzversicherungen steigen sprunghaft an
Eine private Zusatzpolice für Pflegekosten im Alter gilt als unverzichtbar. Seit kurzem melden sich nun immer mehr Versicherte bei Verbraucherschützern wegen extrem steigender Beiträge. Die Experten fordern Aufklärung von der Finanzaufsicht.

Verbraucherschützer in Deutschland registrieren derzeit eine Welle von Beratungsanfragen wegen teils extremer Beitragserhöhungen bei privaten Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor.

In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent.

„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.

Wer sich dagegen wehren wolle, sei auf den Gerichtsweg angewiesen. Schuldzinski forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“.

Es müsse geprüft werden, ob die Steigerung nachvollziehbar sei und ob die Erstkalkulation der Beiträge zu niedrig ausgefallen sei. Denn „das würde die Versicherung natürlich erst einmal attraktiver machen“.

Beiträge waren längere Zeit stabil

Versicherungsunternehmen wiesen darauf hin, dass den steilen Erhöhungen eine längere Phase der Beitragsstabilität vorausgegangen sei. „Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen“, sagt ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).

Beide Unternehmen gehören zur Sparkassen-Gruppe und lösen nach Angaben der Verbraucherzentrale besonders häufig Beratungsbedarf aus. Die Beitragserhöhungen seien auch durch Gesetzesänderungen ausgelöst worden und lägen im Durchschnitt deutlich niedriger, so der Unternehmenssprecher.

——
Der besondere Tipp:
Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nie von alleine vom Beitrag und dem momentanen Leistungsumfang leiten lassen.

Es gibt Gesellschaften, die kalkulieren zunächst den Beitrag recht günstig.

Dies funktioniert so, dass man eine geringe Leistungskalkulation vornimmt (höhere und frühere Sterbefälle oder auch durch anscheinend gesündere Kunden) ich ned somit zunächst den Beitrag billiger kalkulieren kann.

Wenn dann die Beiträge später nicht ausreichen, dann wird der Beitrag erhöht.

Der Kunde kann später dann nicht mehr wechseln, wenn er kränker ist oder bereits Pflegeleistungen erhält.

Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte man deshalb auch die Unternehmensstruktur vergleichen.

Ein Krankenversicherungsanbieter sollte auf jeden Fall als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig sein und ein größerer Anbieter sein.
Der Vergleich von Unternehmenskennzahlen ist ebenso wichtig.
Hierzu sollten folgende Angaben über einige Jahre verglichen werden:

  1. Verwaltungskosten
  2. Abschlusskosten
  3. Leistungsquote

#Grundrente und #bAV-#Förderbeitrag

Ausschuss billigt #Grundrentengesetz und #bAV-#Förderbeitrag

www.Renten-Experte.de

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für die Grundrente freigemacht.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmte der Ausschuss für das Grundrentengesetz (19/18473) der Bundesregierung in geänderter Fassung.

AfD-Fraktion und FDP-Fraktion stimmten erwartungsgemäß gegen das Gesetz, Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Kernstück des Gesetzes ist die Einführung einer #Grundrente für langjährig Versicherte, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist:

Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen (aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegezeiten), soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren.

Dabei soll der Zuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden.

Allerdings sollen diejenigen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten (zum Beispiel durch Minijobs).

Die Höhe des Zuschlags soll durch eine Einkommensprüfung ermittelt werden.

Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten.

Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden.

Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher soll das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt werden.

Die Übermittlung des zu versteuernden Einkommens soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.

Der Gesetzentwurf sieht in einem weiteren Aspekt die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor.

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf nicht substanziell geändert, es handelt sich vor allem um rechtstechnische Anpassungen und die Einführung einer Widerspruchsabweisung gegen Bescheide bis Ende 2022.

Diese Zeit brauche die Rentenversicherung für die Einführungsphase, betonte die Koalition.

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Allerdings einigte sie sich noch auf eine Anhebung der Einkommensgrenze beim #BAV-#Förderbetrag (Betriebliche Altersvorsorge) von 2.200 auf 2.575 Euro und auf eine Anhebung des BAV-Förderbetrags auf 288 Euro ab 2020.

Dies seien deutliche Verbesserungen, mit denen künftig 2,5 Millionen Geringverdiener einen Zugang zu dieser Vorsorge haben, ohne Beiträge einzahlen zu müssen, hieß es in den Reihen der Koalitionsfraktionen.

Die Oppositionsfraktionen ließen sich dennoch nicht überzeugen, kritisierten mangelnde Zielgenauigkeit, überbordende Bürokratie beim Verfahren der Einkommensprüfung und eine ungeklärte Finanzierung.

Smartphone: 0177 27 177 97

Die Grundrente kommt

Wer bekommt wann die Grundrente?

Die Grundrente ist für viele Menschen mit einem geringen Einkommen durchaus interessant.

Und wer noch Miete bezahlt oder sein Wohneigentum noch anzahlen muss, hat zusätzlich auch einen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeldanspruch besteht aber auch schon heute und wird leider oft nicht von einkommensschwachen Familien nicht genutzt. 

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten entstehen durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit sowie aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Arbeitsminister Heil rechnet mit 1,3 Millionen Beziehern – davon 70 Prozent Frauen.

Wie wird die Höhe berechnet?

Eine Grundrente kann gezahlt werden, wenn die eigene Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug oder beträgt. Für höchstens 35 Jahre wird der erworbene Rentenanspruch verdoppelt, allerdings gegebenenfalls begrenzt auf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Am Ende wird der Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert.

Welches Einkommen wird angerechnet? 

Bei Alleinstehenden wird Einkommen unter 1250 Euro nicht angerechnet, bei Paaren sind es 1950 Euro. Darüber liegende Einkommen werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.

Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags sollen ebenfalls angerechnet werden. Rentner werden der Deutschen Rentenversicherung deshalb entsprechende Kapitalerträge mitteilen müssen. Die Rentenversicherung kann die Angaben dann überprüfen. Dasselbe gilt für ausländisches Einkommen. 

Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und solche aus pauschal besteuerter geringfügiger Beschäftigung, sogenannten Minijobs, bleiben unberücksichtigt.

Wie hoch fällt die Grundrente aus?

Ein Geringverdiener mit 35 Jahren an Grundrentenzeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von bis zu 404,86 Euro erreichen. 

Müssen Geringverdiener die Grundrente beantragen? 

Nein. Wer Anspruch hat, soll durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt werden.

Was hat es mit dem Freibetrag in der Grundsicherung auf sich?

Wer nach 33 Beitragsjahren trotz der Grundrente immer noch Bezüge unterhalb der staatlichen Grundsicherung hat, soll von einem Freibetrag profitieren, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird. 

Er liegt bei 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente. Insgesamt darf die anrechnungsfreie Summe aber nicht 216 Euro überschreiten. 

Der 2018 eingeführte Freibetrag für eine betriebliche oder staatlich geförderte private Altersvorsorge, etwa die Riester-Rente, wird zusätzlich gewährt.

Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

Der Mindestlohn soll laut der Empfehlung zunächst zum

– 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro

– ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro

– zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro.

– und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro

angeboten werden.

Notfallordner – Vorsorgeordner – Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht –

Notfallordner Wichtige Vorsorge

Notfallordner
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.

Notfallordner Not-fallordner

Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.

So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.

Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner

Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).

Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.

Notfallordner Versionen – Beratung www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.

So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.

Notfallordner Beamte
Notfallordner für Beamte und Pensionäre unterscheidet sich von einem normalen Notfallordner
Auswahl: –> www.notfallordner-beamte.de

Einen speziallen Notfallordner benötigen auch

  • Selbstständige (Personengesellschaft),
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Apotheker
  • Architekten
  • zulassungsfreie Handwerker
  • sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Notfallordner Unternehmer
Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern.
Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe
Auswahl: –> www.notfallordner-unternehmer.de

Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.

Über 90 verschiedene Notfallordner

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.

In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.

Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).

Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:

  • Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • Generationenberater (IHK)
  • Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
  • Beamtenversorgung
  • Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).

Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).

Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob, Notfallkoffer, Dokumentenordner, Notfall-Ordner, Not-Fallordner, Notfall-Mappe genannt.
Auf den individuell abgestimmten Inhalt kommt es an.
Auswahl: –> www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Regulierte Pensionskassen – ab 2022 mit Schutzschirm

Pensionskassen Zwang unter den #Schutzschirm – Dies gilt für regulierte Pensionskassen

www.bAV-Leitfaden.de

Bei den Pensionskassen wird zwischen #regulierten und #deregulierten #Pensionskassen unterschieden.

Deregulierte #Pensionskassen unterstehen der BaFin direkt. Hauptunterscheidung war zum einen, dass deregulierte Pensionskassen direkt der Aufsicht unterstellt waren und beispielsweise der Garantiezins mit dem Garantiezins in der Lebensversicherung identisch war und viele #regulierte #Pensionskassen zu diesen Zeitpunkten mit einem höheren Garantiezins geworben haben.

Auch Finanztest hatte 2008 darauf hingewiesen, dass regulierte Pensionskassen höhere „Garantiezinsen“ gewährt hatten.
Der damalige Vorteil führte jedoch sehr oft zu erheblichen Nachteilen in der Garantierentenzahlung, denn die regulierten Pensionskassen sind nicht in Protektor, einer Auffanggesellschaft, wenn die Pensionskasse finanziell die Garantien nicht erfüllen kann.

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Notwendig wird dies auch, weil das Geschäftsmodell der #regulierten #Pensionskassen in Zeiten niedriger Zinsen unter Druck gerät.

Ihre Leistungen bestehen fast ausschließlich aus lebenslang laufenden Renten – deshalb sind sie stärker von der anhaltenden Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer, die etwa auch biometrische Versicherungen anbieten und ihre Geldanlage schneller anpassen können.

Zudem sind sie im Neugeschäft nicht daran gebunden, ihre Garantie-Tarife an den Höchstrechnungszins anzupassen: einmal von der BaFin bewilligt, können sie weiterhin hoch verzinste Verträge ihren Mitgliedern im Neugeschäft anbieten.

Arbeitgeberhaftung mangelhaft

Mit dem Gesetzesvorstoß, auch regulierte Pensionskassen unter dem Rettungsschirm zu stellen, reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Dezember 2019 (Az.: C 168/18).

Dieser Richterspruch stellt im Grunde fest, dass die Betriebsrenten bei den regulierten Kassen ungenügend geschützt sind: mitunter sogar gar nicht. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust der Rente.

Arbeitgeber haftet: wenn er kann

Der Hintergrund: Die Lobby der betroffenen Pensionskassen hatte strengere Solvenz- und Aufsichts-Regeln bisher auch mit dem Argument verhindert, dass in ihrem Fall ja der Arbeitgeber für die Höhe der Betriebsrenten hafte, sollte ein Altersvorsorge-Anbieter in finanzielle Schieflage geraten. Dumm nur, dass auch der haftende Arbeitgeber insolvent werden kann.

So klagte ein Arbeitnehmer vor dem Europäischen Gerichtshof, dessen Firma ebenfalls in den Konkurs gerutscht war — einen Ausgleich für die gekürzte Rente erhielt der Kläger folglich nicht.

Das Pensionskassen schnell ein Problem bekommen können, mussten in der jüngsten Vergangenheit die Mitglieder gleich mehrerer Anbieter erfahren.

Der #Deutschen #Steuerberater #Versicherung ging ebenso das Geld aus wie der #katholischen #Caritas, auch deren Schwester #Kölner #Pensionskasse hat finanzielle Probleme.

Wer bei diesen Anbietern versichert ist, bekam seine Betriebsrente teils empfindlich gekürzt, sogar Bestandsrentner mussten Einschnitte hinnehmen.

Die Lage ist ernst:

Die Finanzaufsicht warnte bereits vor Ausbruch der Coronakrise, dass weitere Anbieter voraussichtlich Einschnitte vornehmen müssen.

Regulierte Pensionskassen: Oft ohne Rettungsschirm

Bei den Anbietern handelt es sich um sogenannte #regulierte #Pensionskassen: Wobei der Begriff zunächst in die Irre führt.

Zwar von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (#BaFin) überwacht, haben diese Anbieter überraschend viele Freiheiten:

Stark vereinfacht handelt es sich um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die -anders als deregulierte Anbieter, die oft als Aktiengesellschaften ähnlich einem Lebensversicherer agieren – von Deckungsrückstellungen ebenso befreit sind wie von der Pflicht, Mitglied im im Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) zu werden.

Also jenem Rettungsschirm, der Betriebsrentner eigentlich vor Einschnitten bei ihren Altersbezügen schützen soll.

Nach § 118b bzw. § 233 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zählen zu den regulierten Kassen betriebliche Altersvorsorge-Anbieter, die unter bestimmten Voraussetzungen

  • die Beiträge anheben
  • und Leistungen kürzen können, wobei der Arbeitgeber für den Differenzbetrag der Renten haftet.

Oft bleiben diese Anbieter bestimmten Firmen oder Berufsständen vorbehalten.

Wer als regulierte Kasse agieren will, muss dies bei der BaFin beantragen und hierfür bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.

So darf sie etwa laut Satzung keine Kosten für die Vermittlung von Neuverträgen berechnen.

Und, wie bereits angesprochen, ist ein Muss, dass der Arbeitgeber für die Betriebsrenten haftet:

Auch das ist ein Grund, weshalb sie sich bisher nicht im Pensions-Sicherungsverein organisieren müssen.

Etwa 120 Anbieter sind aktuell als regulierte Pensionskassen bei der BaFin gelistet.

Schutzschirm soll verpflichtend werden

Zumindest letztgenanntes Privileg will die Politik nun kippen:
und auch regulierte Pensionskassen unter den Rettungsschirm des Pensions-Sicherungsvereins zwingen.

Das berichten übereinstimmend die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten.

Ein entsprechender Antrag zur Änderung des Betriebsrentengesetzes habe am 7. Mai bereits den Bundestag passiert.

Demnach sollen Arbeitgeber ab 2022 zur Mitgliedschaft im Pensionssicherungs-Verein verpflichtet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter über eine Pensionskasse absichern und nicht bereits über Protektor geschützt sind:
also den Rettungsschirm für private Lebensversicherer.

Die Firmen müssen dann auch Beiträge für den Schutz der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften zahlen, der sich anhand einer pauschal berechneten Bemessungsgrundlage errechnen soll.

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Das Problem fehlender Haftung hat angesichts drohender Schieflagen von Pensionskassen auch die BaFin bereits angesprochen.

„Sorgen bereiten uns vor allem die Pensionskassen, bei denen der Arbeitgeber als Träger nicht mehr existiert.

Auch gibt es Pensionskassen mit einer Vielzahl von Trägerunternehmen, bei denen es schwierig sein kann, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen“, sagte Frank Grund, Chef der deutschen Versicherungsaufsicht, im Februar dem Versicherungsboten.

Kürzt eine regulierte Pensionskasse die Betriebsrenten, muss zwar die BaFin zuvor zustimmen.

Auch muss ein entsprechender Sanierungsplan vom Vorstand und den Mitglieder-Versammlungen abgenickt werden.

Aber ob die Mitglieder eine echte Wahl haben, diese Kürzungen abzulehnen, ist zumindest diskutabel: Droht die Insolvenz der Kasse, geht um nicht weniger als die nackte Existenz des Anbieters. Man setzt den Abstimmenden die Pistole auf die Brust.

Anfangs Zusatzbeitrag von neun Promille

Hier soll die verpflichtende Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungsverein ab 2022 die Betriebsrentner besser schützen, wenn der jetzige Gesetzesvorstoß der Bundesregierung wie geplant umgesetzt wird.

Ein Problem ist dabei, dass die Neumitglieder bisher ja keine Beiträge entrichtet haben, somit eine Unwucht zulasten der bisherigen Beitragszahler droht.

Um dies auszugleichen, sollen die neuen Pensionskassen von 2021 bis 2025 einen Zusatzbeitrag von neun Promille leisten, um den schon aufgebauten Ausgleichsfonds des Sicherungsvereins gleichwertig mitaufzufüllen.

Greifen würde der Schutzmechanismus aber erst, wenn sowohl die Pensionskasse als auch der Arbeitgeber nicht für Leistungskürzungen einspringen können. Ganz geschützt sind die Betriebsrenten aber auch dann nicht, berichtet das Portal weiter: Die Leistungskürzungen dürfen sich nach EU-Vorgaben auf maximal 50 Prozent belaufen, wobei im Gegenzug schon kleine Eingriffe eine Schutzpflicht auslösen würden. Hierbei seien mehrere neue Handlungsoptionen für den PSV angedacht: vom kompletten Schutz der Renten über die Vergabe von Hilfsmitteln an die Pensionskassen bis hin zur Übernahme der Differenz von Kassenleistung und arbeitsrechtlich vorgeschriebener Höhe der Betriebsrente.

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#Corona Beiträge Rentenversicherung und Notfallordner

Corona #Beiträge zur #Handwerkerrentenversicherung aussetzen in #Gesetzliche #Rentenversicherung

Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung #versicherungspflichtig sind, können ihre Beitragszahlung bis Ende Oktober 2020 aussetzen, wenn sie durch die #Corona-#Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Handwerker und andere #Selbstständige, die in der gesetzlichen #Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, also in der Regel über die #Handwerkerrentenversicherung, und durch die Corona Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen.

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Ein formloser Antrag genügt. Darauf weist die #Deutsche #Rentenversicherung hin. Das gelte auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung auf Raten gezahlt werden.

Betroffene könnten sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie an ihren Rentenversicherungsträger wenden und formlos eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen.

WICHTIGER HINWEIS —>

Selbstständige sollten über einen speziellen #Notfallordner

für den Fall der #Geschäftsunfähigkeit und dem #Todesfall alle wichtigen Unterlagen, Kontaktdaten und Notfallpläne und Vorsorgeunterlagen, z.B.
  • #Generalvollmacht
  • #Vorsorgevollmacht
  • #Betreuungsverfügung
  • #Unternehmervollmacht speziell für Ihren Branchenbetrieb
  • #Sorgerechtsverfügung
  • #Testament
  • etc
    geordnet haben.

Wichtig ist hierbei, dass die Angaben, Dokumente und Checklisten nicht im PC sind, sondern auch auf Papier in einem Ordner, so dass Angehörige sich gut zurecht finden.

Den #Notfallordner-#Vorsorgeordner gibt es in über 90 Variationen.
Grund: Ein Notfallordner muss spezielle Regelungen enthalten.
So unterscheidet sich ein Notfallordner beispielsweise bei:

  • Privat / Arbeitnehmer / Rentner
  • Beamte / Pensionäre
  • Gesundheitsberufe, Arzt, Zahnarzt, Apotheker
  • Selbstständige (Einzelfirma / Personengesellschaft)
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft / UG / GmbH)
  • zulassungspflichtigen Handwerker (41 einzelne Branchen, die spezielle Regelungen haben)
  • zulassungsfreie Handwerker
  • Freie Berufe

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Jürgen Höller – Verschwörungstheoretiker, Populist oder Mitglied bei Widerstand2020?

Jürgen #Höller #Verschwörungstheoretiker, Populist und/oder Mitglied bei #Widerstand2020?

Nach den letzten Videos, die ich mir so von ihm angesehen habe, ist das alles für mich durchaus möglich. Wissen tue ich es natürlich nicht, aber vermuten schon. Warum?

In seinem letzten Video vom 07.5.2020, das ich mir in Detail angesehen habe, habe ich zu den einzelnen Anmerkungen von ihm folgendes kritisiert.
Sehenswert war das Video eigentlich nicht. Nur Hetze und Behauptungen…..

Meine Kritik fasse ich hier zusammen und ist auch bei den Kommentaren bei dem Video eingetragen.

Beziehungsweise war meine Kritik bei den Kommentaren eingetragen und ist plötzlich verschwunden.

Eine Neueintragung meine Kritik wurde so gesperrt, dass Kommentieren für mich nicht mehr dort möglich ist. Schon sehr seltsam, wie das dort funktioniert.

Lieber Jürgen Höller Kommentar zu Ihrem Video vom 7.5.2020 Videominute 5:47 Min.:
Ihre Aussage: „Der Lockdown war Quatsch…..“
WIE OFT ERZÄHLEN SIE DIESEN QUATSCH DENN NOCH???

Bewusst die Menschen manipulieren ist langsam genug!

Warum, das wird hier erklärt:

Am 23.3.2020 wurde ein Shutdown beschlossen und anschließend von diversen Gegnern später kritisiert.

Am 23.3.2020 waren jedoch der Bundesregierung nur die Ergebnisse bis 11.3.2020 bekannt. Die Zeitspanne danach war erst später bekannt.

Grund Die Ergebnisse der Infektion vom 23.3.2020 können auch erst naturgemäß nach Auftretenn der Infektion und nach einem Test bekannt sein.

Insofern hatte die Bundesregierung auch richtig gehandelt.

Die durchschnittliche Reproduktionszahl von ca. 0,65 ist letztendlich das Ergebnis vom 23.4.2020.

Man merkt langsam, dass Sie – Herr Höller – keine Ahnung haben und hier nur eine politische Bühne hochziehen möchten…. Es würde nicht wundern, wenn Sie auch bei #Widerstand2020 mitmachen

Zu Videostelle 6.29 Min.
Ihre Aussage:
„Es gibt keine Übersterblichkeit in diesem Jahr, bis auf einen kurzen Moment…….“
Und dabei vergessen sie die Körpersprache und reiben sich kurz an der Nase – LACH –
Herr Höller: Sie wissen doch ganz genau, dass die Übersterblichkeit nur dadurch verhindert wurde (bis auf einen kurzen Moment, dass die hohe Sterblichkeit dadurch verhindert wurde, dass der Lockdown (teilweise gemacht wurde.
Ihre Körpersprache zeigt dies zumindest sehr deutlich
(Auch Augenschlag etc. zeigt das…. Sie haben doch selber schon mal NLP gelernt…..

Videostelle 7:23 Min.
Ihr Kommentar: „Mit Corona gestorben, an Corona gestorben…..“

Am Anfang eines Videos erwähnten Sie die 25.000 Grippetoten…… Da unterscheiden Sie seltsamerweise nicht „mit Influenza gestorben oder an Influenza gestorben“
Im Übrigen absoluter Blödsinn, denn jeder der stirbt, stirbt fast immer an einer Kombination von Krankheiten oder Vorerkrankungen.

Beispiel: Herzinfarkt, Bluthochdruck, Diabetes
Auch hier gibt es mannigfaltige Kombinationen.

Die Aussage, dass wenn jemand den Freitod gewählt hat und auch Sars-Cov-2 hat, dass er als Coronatoter gezählt wird, ist FALSCH.

Videostelle: 8:43 Min.:
Ihre Aussage Herr Höller: Die meisten kennen keinen der mit Corona infiziert ist.
Ich selbst kenne /kannte zwei Personen.

  1. In Ludwigsburg mit 56 Jahren an Covid-19 gestorben, aus künstlichem Koma nicht mehr aufgewacht. War im Übrigen Sportler und Nichtraucher seit 10 Jahren.
  2. Ebenso Kreis Ludwigsburg: Finanzbeamter (ca. 55 Jahre jung), befindet sich die 2. Woche im Koma – Davor GESUND !

Videozeitpunkt 9:29 Min:
Aussage von Jürgen Höller: Im April war bei uns in der J.Höller…. kaum einer krank….“
Seltsam, sonst wohl öfter? Hm Tipp Jürgen Höller. Vielleicht lag es auch am größeren Abstand zwischen den Leuten? – LACH

Videostelle 12:04 Min.
Ihre Aussage: OH je – Virus künstlich erschaffen, weil der Virus „Elemente von HIV“ enthält?
So stimmt das wohl nicht ganz!
Es gibt Teile, die Ähnlichkeiten von Sars-Cov-2 mit allen anderen Coronaviren, auch mit anderen HIV.

Aber Herr Höller:
Es gibt auch Ähnlichkeiten zwischen dem menschlichen GEN und den Genen von Schimpansen oder anderen Affenarten.
Und stellen Sie sich vor, Es soll auch Menschen geben, die sich so ähnlich wie Affen verhalten.-LACH –

Spaß beiseite: Dass Ähnlichkeiten zwischen den einzelnen Viren bestehen, ist völlig normal.

Im Übrigen ist Corona der Oberbegriff, ähnlich wie Transportfahrzeug ein Oberbegriff für Autos, Flufgzeug, Bahn etc. ist.

Videostelle 14:50 Min.
Unter wieder Verschwörungstheorie: IMpfstoff künstlich. blablabla…..
von ……. ::::::::

Videostelle 15:00 Min „Gesetzentwurf
19/18111 ……..
sei ganz versteckt…. bla bla bla…..

Sprache juristisch verdreht…..
Es steht nicht drin, dass es eine Impfpflicht gibt, ABER es wird nicht explizit ausgeschlossen…..es könnte ja dann noch kommen…..“

JÜRGEN HÖLLER
Jetzt überziehen Sie langsam. Angst machen ist wohl Ihr Weg!?!

Impfausweis….. auch hier viel Rhetorik und viel blabla.

und auch Ihre Aussage mit Bezug Auf Prof. Drostel wird von Ihnen so verdreht, wie Sie es gerne auslegen möchten.

Lt. Prof. Drostel kann ein Infizierter evtl. wieder sich infizieren….
Und deshalb müsste der Impfausweis nur für geinmpfte gelten…..
Lieber Herr Höller: Es ist so, dass noch garnicht feststeht, wie lange eine Impfung überhaupt einen Schutz bietet.
Grund: Es gibt noch keinen Impfstoff.

Erst wenn es mal einen Impfstoff geben würde, wäre dies eine Diskussion wert.

Deshalb auch hier : HÄTTE HÄTTE Fahrradkette.

Videostelle 19:50 Min
Bill Gates Stiftung…..
„Der Bill Gates Stiftung sagt man nach ……..Warum bekommt der Bill Gates die besten Sendezeiten“

Höre ich da Neid? Und dann Ihre Auflistung wohin die Bill Gates Stiftung spendet.
Und danach die Kurve kratzen….Man könnte ja was böses denken, aber ich denk da an nichts böses, aber…..“

Bill Gates lässt sich von den Staaten 7,5 Mrd. Euro zahlen……

So ein Schwachsinn.

Herr Höller
Er lässt sich nichts bezahlen, sondern dieses Geld wird für die Forschung eingesetzt, um einen Impfstoff gegen Corona zu finanzieren…..

und dann Ihre Ergänzung: „und die Deutschen hauen eben mal 500 Mio. Euro in den Pott

Und danach Ihre Hochrechnung 7,75 Mrd. mal 1.000 Euro.. Das ist mal ein geile Abo.

Herr Höller Neid schüren, das können Sie gut.

Und dann Ihr LACHKOMMENTAR: „ich nehme dazu keinerlei Stellung …..

50 % seien für Impfungen, 50 % seien gegen Impfungen……“

Ihr Zitat:
„Und dann Zitate Von Robert Kennedy …… und wenn dann Robert Kennedy… ich habs nicht gelesen….???“
Sie zitieren etwas, was Sie nicht gelesen haben???
Hm Jetzt wirds immer seltsamer.

Wollen Sie damit eine Klage wegen Falschaussagen vermeiden?
Wollen Sie nur wieder perfide die Menschen verunsichern???

Oder was ist die Strategie dabei?

Videostelle 31:00 Min.
Foto Deutscher Bundestag Fragestunde: Warum so wenige Abgeordnete im Bundestag als Vorwurf formuliert.

Lieber Jürgen Höller: Im Deutschen Bundestag hat zwar jeder Bundestagsabgeordnete einen Stuhl, allerdings sind die meisten Abgeordneten auch in Fachauschüssen.
Und wenn Jens Spahn eine Fragestunde anbietet, dann sind da regelmäßig auch nur die Abgeordneten dabei, die im Gesundheitsausschuss aktiv sind.

Es wirkt mal wieder wie NEIDAUFBAU und Hetze, fast so wie in einem Bierzelt

Videostelle 32 Min.
Nächstes Zitat…. „und da wird ein Bankkaufman Gesundheitsminister….

Jürgen Höller…. Das ist so als wenn ein Motivationstrainer, vorher mit 19 Jahren viele Pleiten als Unternehmer verursacht hatte, dann ein Fitnessstudio aufmachte, dann irgendwann wegen Untreue verurteilt wurde, dann Motivationstrainer wurde und jetzt über Viren und Impfungen so manches erzählt……

Merken Sie etwas? Auch Ihre „Karriere ist nicht mit Medizin begleitet.

Und der letzte Satz von Ihnen, könnte auch zu Ihnen passen.

Herr Jürgen Höller
Und wenn Sie schon eine Stiftung (Bill Gates) angreifen. Wie sauber ist denn die Jürgen Höller Stiftung aufgestellt?
Welche Personen und welche Berufe haben denn die Personen im Vorstand?
Wie viel Geld wurde denn 2016, 2017, 2018, 2019 jeweils von Ihnen persönlich gestiftet und wie viel wurde von anderen Personen gezahlt?
Auf der Internetseite ist hier keine Information in Euro zu finden.
Das letzte Schreiben datiert von 2015.
Ich will damit natürlich nichts anzweifeln….
Aber seltsam ist das ja schon, zumindest so wie es auch bei Bill Gates nach Ihren Zusammenfassungen ist.

Wer zwei bis drei Videos von ihm angesehen hat,den langweilt es danach. Sie sind immer gleich aufgemacht.

Reißerische Überschrift, danach Behauptungen, die er nie sagen würde, dann Zahlen Daten Fakten so verdreht wie er es will.

In meinen Augen ein Blender und Manipulierer. Ein NLP-Manipulierer, der NLP nicht in der menschlich achtenden Art und Weise anwendet.Mir ist allerdings auch nicht bekannt, ob er NLP richtig abgeschlossen hat (bei DVNLP).
Und was das Thema Ausbildung angeht, da finde ich keine abgeschlossene Berufsausbildung und auch kein Studium, das er abgeschlossen hat.

Coronavirus – In einigen Ländern ist wohl das Alter für Behandlungs-maßnahmen entscheidend

Wer welche Behandlung erhält, ist von Land zu Land wohl unterschiedlich

Keine Intensivmedizin für über 80-Jährige?

Werden in Schweden über 80-jährige Corona-Patienten nicht mehr intensivmedizinisch behandelt? Diese Behauptung wurde in einigen Medien erhoben. Tatsächlich gibt es dort weniger alte Patienten auf der Intensivstation.

In Schweden gelten deutlich lockerere Maßnahmen als in vielen anderen Ländern, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Restaurants und Cafés etwa sind weiter geöffnet, die Regierung setzt auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. 

Inzwischen sind in dem Land nach offiziellen Angaben 2679 Menschen verstorben, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert waren (Stand: 3.5.2020). Berechnet auf die Einwohnerzahl sind dies mehr als dreimal so viele wie in Deutschland. Dementsprechend dürfte dort auch die Zahl der schwer Erkrankten höher sein. Gleichzeitig verfügt Schweden über deutlich weniger Intensivbetten. Dennoch gibt es laut offiziellen Angaben nach wie vor freie Kapazitäten auf den Intensivstationen.

Mehrfach wurde nun behauptet, dass es noch freie Intensivbetten gebe, weil Schweden ältere Patienten nicht mehr auf der Intensivstation aufnehme – so etwa Ende April in einem Gastkommentar in der österreichischen Zeitung „Der Falter“. Ähnlich äußerte sich ein Arzt aus Nordschweden in der ZDF-Talkrunde bei Markus Lanz. Der Leiter eines Gesundheitszentrums in Lappland behauptete, Über-80-Jährige würden „aussortiert“. Die Statistik spreche hier für sich, sagte der Arzt.

Tatsächlich scheinen auf den ersten Blick die Daten der schwedischen Gesundheitsbehörde seine Aussagen zu bestätigen. In Schweden ist die Zahl der Corona-Patienten, die mindestens 80 Jahre alt sind und intensivmedizinisch behandelt werden, sehr niedrig. Bis Anfang Mai waren es 50 von mehr als 5200 nachweislich Infizierten in dieser Altersgruppe – also weniger als ein Prozent. In anderen Altersgruppen wurden deutlich mehr Corona-Patienten auf einer Intensivstation behandelt: Mehr als zehn Prozent der Infizierten im Alter von 70 bis 79 und mehr als 16 Prozent bei den 60- bis 69-Jährigen.

Eine vergleichbare aktuelle Darstellung der Intensivpatienten aufgeschlüsselt nach Alter gibt es in Deutschland nicht. Jedoch hat das Robert Koch-Institut kürzlich eine Analyse der ersten Wochen nach dem Ausbruch veröffentlicht. Bis zum 17. März wurden demnach Daten zu 121 Covid-Patienten im Alter von mindestens 80 Jahren dazu übermittelt, ob sie intensivmedizinisch behandelt wurden oder nicht. Bei 15 war dies der Fall, also bei gut zwölf Prozent.

Allerdings zeigt ein Vergleich mit einigen anderen Ländern, in denen aktuelle Daten zur Verfügung stehen, dass auch dort eher weniger Patienten im hohen Alter intensivmedizinisch behandelt werden als in Deutschland. In den Niederlanden beispielsweise sind es ebenfalls nur etwa ein Prozent in der Altersgruppe 80 plus und in Dänemark knapp vier Prozent. Auch in Österreich und Kanada scheint der Anteil der über 80-jährigen Covid-Patienten auf Intensivstationen nach aktueller Datenlage eher im niedrigen einstelligen Prozentbereich zu liegen.

Welche Ursachen spielen hier eine wesentliche Rolle?

Interessant ist hierbei der Vergleich der Krankenversicherungssysteme. Deutschland hat als eines der wenigen Gesundheitssysteme keine Bürgerversicherung, sondern ein duales Gesundheitssystem.

Fragt man den gesetzlich Versicherten, dann kommt oft als Antwort, dass eine Bürgerversicherung gerechter wäre. Doch stimmt dies wirklich?

Ganz entschieden nein! Die staatlichen Bürgerversicherungen führen dazu, dass auch gesetzlich Versicherte erheblich schlechtere Leistungen erhalten. Dies wird besonders deutlich durch die Behandlung von Covid-19.

In Ländern mit einem staatlichen Gesundheitssystem oder einer Bürgerversicherung wurden in den letzten 30 Jahren sukzessive die Krankenversicherungsleistungen eingeschränkt oder abgebaut.

Durch das Fehlen von Wettbewerb von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen konnten die Leistungen bei den gesetzlichen Kassen oder im Staatssystem reduziert werden.

Deutlich wurde dies teilweise erst in den letzten 3-5 Jahren zum Beispiel bei Versorgungsengpässen (z. B. in Großbritannien).

Aber auch in Schweden gab es in der gesetzlichen Bürgerversicherung Einschränkungen. Wer in Schweden beispielsweise beim Kardiologen gewesen ist und eine Herzoperation benötigt, erhält nicht vom Kardiologen die Überweisung in ein Krankenhaus und damit die Einweisung, sondern ausschließlich von der Stadtverwaltung.

Gleiches gilt in Schweden auch bei allen anderen Krankheiten.

Zu Deutsch: Die Reihenfolge der stationären Behandlung wird in Schweden seit 1.1.2013 von der Stadtverwaltung festgelegt.
Ob der Bürgermeister, der Unternehmer, der Arbeitnehmer, die Hausfrau, der Schwerbeschädigte oder der ältere Mensch als nächstes dran kommt, entscheidet dort die Stadtverwaltung!

Weitere Leistungsbeispiele in Schweden
Die Wartezeiten auf Facharzttermine und Operationen sind zum Teil mehrere Monate lang. Ähnlich sieht es bei Unfällen aus. Es wird zwar immer ein Krankenwagen geschickt, doch die Wartezeiten auf diesen sind gerade im ländlichen Raum sehr lang. Meistens wird man vom Personal der Rettungsleitstelle gefragt, ob man den Patienten nicht selbst ins Krankenhaus bringen kann.
Bei Schmerzen gibt es das Universalmedikament Pronaxen. Dies wird genau wie Antidepressiva gleich in der Größenordnung von Wagenladungen verschrieben
Hat man vor dem Arztbesuch einen Termin vereinbart bezahlt man 8 Euro. Geht man unangemeldet zum Arzt können unter Umständen bis zu 35 Euro pro Besuch fällig werden.

Weitere Länder mit staatlicher Krankenversicherung bzw. Bürgerversicherung

Neben Grossbritannien und Schweden haben auch Länder wie beispielsweise Italien, Spanien, Frankreich und die Schweiz eine Bürgerversicherung oder staatliche Krankenversicherung, wobei das Wort Krankenversicherung oder Krankenkasse eigentlich meist nicht stimmt.

Warum diese Systeme bei der Leistung sehr anfällig sind, wird deutlich, wenn man die Folgen und den schrittweise vorgenommenen Abbau der Leistungen ansieht.

Fehlt ein Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung, dann ist die Folge, dass in einer Monokultur Leistungen per Gesetz abgebaut werden können.

Der Vergleich mit der ehemaligen DDR ist hier ein plastisches Beispiel. Wer in der DDR einen PKW wollte, hatte die Wahl zwischen Wartburg oder Trabant. Und die Wartezeiten waren extrem lang. Neben den langen Wartezeiten und einem überteuerten Preis wurde eine Technik geboten, die ins Museum gehörte.

Trabant Bürgerversicherung
Trabant Bürgerversicherung

Muss ein Staat Geld sparen, dann wird dies zunächst dort gemacht, wo es nicht so sichtbar wird und der Bürger sich schwer wehren kann. Bei einer Monopflichtversicherung kann der Bürger nicht dem Krankenkassensystem den Rücken kehren.

Und selbst bei einer Bürgerversicherung mit mehreren Anbietern und unterschiedlichen Zusatzversicherungen ist das Problem nicht verändert. Grund Die Mindestleistungen werden gesetzlich geregelt und die Zusatzleistungen werden dann mit Zusatzbeitrag belegt. Eine soziale Krankenversicherung ist damit noch weniger gewährleistet, denn die Zusatzversicherung kann sich nicht jeder Bürger leisten und die Zusatzversicherung muss meist vom Arbeitnehmer alleine getragen werden.

Deutschland hat als eines der wenigen Länder auf der Welt ein duales Krankenversicherung. Hierbei wird neben der gesetzlichen Pflicht, dass sich jeder Bürger versichern muss mit der der Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung kombiniert. Die gesetzlichen Krankenkassen und auch der Gesetzgeber hat hierdurch nicht die Möglichkeit die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer wieder einzuschränken, denn wenn die Leistungen zu stark reduziert werden, wechseln weitere gesetzlich Versicherte das System.

Insoweit ist das duale Krankenversicherungssystem auch ein Gewinn für jeden gesetzlich Versicherten.

Dies zeichnet sich besonders in der Krise durch den Coronavirus aus. Deutschland hat keine Überlastung bei den Laboren und keine Bettenknappheit. Gerade die sehr gute Infrastruktur bei den Laboren und den Krankenhäusern ist ein Verdienst des dualen Gesundheitssystems, aber auch des umsichtigen Shutdown.

Inwiefern ein Staat es zulässt, dass ältere Menschen eine Behandlung nicht bekommen, ist sehr fraglich. Gleiches gilt auch für die zu behandelnde Personengruppe, die einfach ausgeschlossen wird.

Ein weiteres Beispiel: Die staatliche Krankenversicherung in Großbritannien „National Health Service“.
Wer eine Herztransplantation ab 65 benötigt, hat aufgrund seines Alters keine Chancen. Der National Health Service hat die Behandlungsmöglichkeiten sehr stark auch altersabhängig gemacht.

Inwieweit das sinnvoll ist und ab welcher Altersgruppe, ob dies davon abhängig gemacht werden soll welchen Status ein Mensch hat, ist höchstgradig anzuzweifeln.

Insoweit kann jeder Bürger froh sein, dass wir in Deutschland ein duales Gesundheitssystem haben.

Die geringe Sterberate und die kontrollierte Infektion – auch durch die vorgenommenen Shutdown-Maßnahmen – waren ein Erfolg durch

  • das verantwortliche Handeln der Bundesregierung
  • und unseres dualen Gesundheitssystems.

Natürlich kann ein Shutdown auch nicht ewig durchgeführt werden und die Öffnung von vielen Einrichtungen muss natürlich wieder erfolgend.

Dies allerdings mit bedacht und der Überprüfung nach jeweils 14 Tagen. Solange die Reproduktionszahl nicht über 1,0 ansteigt wird alles richtig gemacht.

Allerdings muss bei der Reproduktionszahl auch „Gleiches mit Gleichem“ veglichen werden. Beispiel: „Würde die Reproduktionszahl von den Ballungszentren verringert werden und im Landbereich erheblich erhöht, dann würde zwar die Reproduktionszahl geringer ausfallen, aber die Reproduktionszahl wäre weniger aussagekräftig.

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