Die mRNA-Booster-Immunisierung ruft eine starke neutralisierende Serumaktivität gegen die SARS-CoV-2-Omicron-Variante hervor

Die mRNA-Booster-Immunisierung ruft eine starke neutralisierende Serumaktivität gegen die SARS-CoV-2-Omicron-Variante hervor

Für 3-fach Geimpfte ein sehr hoher Schutz vor Omicron

Zitat:
„Die Omicron-Variante von SARS-CoV-2 sorgt weltweit für einen rasanten Anstieg der Infektionen. Diese neue besorgniserregende Variante trägt eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Mutationen in Schlüsselepitopen neutralisierender Antikörper auf dem viralen Spike-Glykoprotein, was auf eine potenzielle Immunevasion hindeutet. Hier bewerteten wir die Serumneutralisationskapazität in Längsschnittkohorten von geimpften und rekonvaleszenten Personen sowie die monoklonale Antikörperaktivität gegen Omicron unter Verwendung von Pseudovirus-Neutralisationsassays. Wir berichten über einen nahezu vollständigen Mangel an neutralisierender Aktivität gegen Omicron in polyklonalen Seren von Personen, die mit zwei Dosen des BNT162b2 COVID-19-Impfstoffs geimpft wurden, und von rekonvaleszenten Personen sowie über eine Resistenz gegen verschiedene monoklonale Antikörper in klinischer Anwendung. Jedoch, mRNA-Booster-Immunisierungen bei geimpften und rekonvaleszenten Personen führten zu einer signifikanten Zunahme der Serum-neutralisierenden Aktivität gegen Omicron. Die vorgestellte Studie zeigt, dass Booster-Immunisierungen entscheidend sein können, um die humorale Immunantwort gegen die Omicron-Variante wesentlich zu verbessern.“
*Die Autoren Henning Gruell, Kanika Vanshylla, Florian Kurth, Leif E. Sander und Florian Klein haben zu gleichen Teilen zu dieser Arbeit beigetragen.

Den Originalartikel finden Sie bei –> https://www.researchsquare.com/article/rs-1168453/v1

Auch wenn es noch kein 100%iger Schutz immer geben wird: der Schutz durch Impfungen inklusive Boosterimpfung soll sehr effektiv sein.

Verwahrentgelt und Minuszinsen – Immer? Nein es gibt dagegen legale Möglichkeiten

Wie Du Verwahrentgelt und Minuszinsen umgehst

Um Verwahrentgelt zu umgehen, könnte die Suche nach Deinen alten Sparbüchern durchaus sinnvoll sein. Aber auch ein Blick über den Tellerrand der Banken kann helfen.


Verwahrentgelte – rechtlich höchst umstritten – werden inzwischen von immer mehr Banken gefordert. Wer mehr als 50.000 Euro bei der Bank hat, muss ggf. ein Verwahrentgelt von 0,5 % bezahlen.
Wer 550.000 Euro bei der Bank hat, muss bei diesen Banken dann aus 500.000 Euro Minuszinsen von 5 % aus 500.000 Euro bezahlen. Das sind pro Jahr dann 2.500 Euro bzw. mtl. knapp 210 Euro.

Welche Alternativen gibt es?

Alternative 1: Anlage in Fonds oder Rentenversicherungen als Fonds


H
ier wird das Geld umgeschichtet, wobei natürlich eine höhere Chance, aber auch ein Risiko besteht.
Schaut man sich die Entwicklung diverser Papiere an, dann ist dies eine langfristig interessante Alternative.

So könnte ein laufender monatlicher Beitrag oder auch ein Einmalbeitrag in einer modernen Rentenversicherung mit Indexzertifikaten angelegt werden.

Beispiel:

Debeka Global Shares

Der Debeka Global Shares – ein interner Fonds im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) – strebt einen langfristigen, dauerhaften Wertzuwachs unter Berücksichtigung von Risikominderungstechniken an.

Historische Wertentwicklung
5 Jahre: 66,02 %
3 Jahre: 53,07 %
1 Jahr: 22,00 %
Jahresbeginn: 20,36 %
Vormonat: -1,86 %
Auflegung (22.04.2016): 72,30 %

Die im Debeka Global Shares enthaltenen Fonds:

  • Debeka-Aktien-Nordamerika-ESG
  • Debeka-Aktien-Europa-ESG
  • Debeka-Aktien-Asien-ESG

Weitere Informationen: https://www.debeka.de/produkte/versichern/lebens_rentenversich/fonds_globalshares/index.html

Dies ist nur eine Möglichkeit unter den Alternativen der Gruppe 1.

Es gibt natürlich auch völlig andere Alternativen

Alternative 2: Festgeld bei Bausparkassen


Wer das Risiko nicht eingehen kann, weil er beispielsweise das Kapital in nächster Zeit benötigt (z. B. Bau oder Kauf von Wohneigentum), für den besteht auch die Alternative, das Kapital beispielsweise bei der Debeka als Festgeld anzulegen.
Hier wird das Geld für einen festgelegten Zeitraum von mindestens 3 Monaten angelegt. Ein Verwahrentgelt wird nicht fällig.
Problematisch ist bei Festgeldern jedoch, dass das Geld über einen festgelegten Zeitraum angelegt wird.

Alternative 3: alte Sparbücher, die man vergessen hat!

Wer bei dieser Geldanlage völlig flexibel sein will, also das Geld jederzeit verfügbar haben möchte, könnte – wenn noch alte Sparbücher vorhanden sind – auch diese Sparbücher bis zu gewissen Höchstsätzen nutzen, wobei Bestandskunden einen höheren Betrag ohne Streitereien anlegen können.

So gibt es Banken, die für Bestandskunden bis zu 250.000 Euro ohne Verwahrentgelt akzeptieren, für Neukunden jedoch nur 50.000 Euro.

Inwieweit ein Verwahrentgelt bei Sparbüchern überhaupt rechtlich in Ordnung ist, wird von vielen Juristen angezweifelt.

Bei alten Sparbüchern ergeben sich hiermit flexible Anlagemöglichkeiten. Man kann über sein Girokonto (auch wenn es bei einer anderen Bank besteht) auf das alte Sparbuch Einzahlungen vornehmen (Sparbuchnummer und BLZ bei IBAN berechnen eingeben) und dann den entsprechenden Betrag überweisen.

Vor der Überweisung sollte man mit der Bank Kontakt aufnehmen, denn bei sehr alten Sparbüchern könnten diese Sparbücher ausgebucht sein.

Durch den Rechercheauftrag bei der Bank wird dies dann wieder aktiviert.
Sollte das Geld vor Ablauf von 3 Monaten benötigt werden, wäre theoretisch eine Vorfälligkeit fällig, die sich auch dem Guthabenzins berechnet.

Die Guthabenzinsen sind jedoch bei Sparbüchern regelmäßig zwischen 0,00 % bis 0,0001 %. Insofern würde bei Sonderkündigung auch keine nennenswerte Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Wenn die Bank dann die AGB ändern möchte, dann müsste der Bankkunde zustimmen. Macht er dies nicht, dann kann die Bank evtl. kündigen. Ob sie dies bei einem Sparbuch, das bisher ein Guthaben von 500 Euro oder gar 15 Euro hatte macht, ist fraglich.

Keine der Alternativen ist für jeden richtig. Sinnvoll kann auch ein Mix dieser Geldanlagen sinnvoll sein. So ist bei den Sparbüchern besonders auf die Höhe der Einlagensicherung zu achten, die regelmäßig pro Bank und pro Kunde auf 100.000 Euro begrenzt ist.

Wichtiger Tipp für ältere Menschen

Sollten Sie das Vermögen vielleicht für Ihre evtl. Pflege im Alter noch nicht auf andere Personen übertragen wollen oder erst später vererben wollen, dann gibt es hier – je nach Vermögensbetrag bessere Alternativen.

Grund: Je nach Höhe des Vermögens, das Sie vererben möchten, wird Erbschaftsteuer fällig. Bei der Überschreitung des Freibetrages beträgt die Erbschaftsteuer bis zu 50 % (abhängig vom Verwandtschaftsgrad).

Wird der Vermögensbetrag vererbt (Depot, Sparbuch oder auch Kapitalstand einer aufgeschobenen Renten-, Index- oder Lebensversicherung) ist dieser Wert auch bei der Berechnung der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.

Bei speziellen privaten Rentenversicherungsformen ist die Bewertung des Vermögens jedoch wesentlich geringer, wodurch die Erbschaftsteuer erheblich abgesenkt werden kann.

Durch eine geringere Bewertung sinkt neben dem erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigenden Vermögens auch die prozentuale Höhe der Erbschaftsteuersätze. Halbierungen der Erbschaftsteuer sind da nicht selten.

Aber Vorsicht! Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung ist dies nicht der Fall. Und bei der Vertragsgestaltung sind einige wichtige Punkte zu beachten. Falsche Gestaltungen der Verträge können steuerschädlich sein.

Darüber hinaus kann die Erbschaftsteuer in gewissen Konstellationen nach dem Tod des ersten Erbenden bei dem Vererben an den nachfolgenden Erben sogar zurückverlangt werden. Bei Kapitalanlagen gibt es diese Möglichkeit nicht!

Finanzanlagen richtig gestalten
Finanzanlagen richtig gestalten

Corona-Parties auch in der Schweiz können mit fahrlässiger Tötung verglichen werden

Corona-Parties der Querdenker auch in der Schweiz

Am 3.12.2021 wurde die Schweiz zum HochrisokoGebiet erklärt ( https://www.tagesschau.de/inland/corona-hochrisikogebiete-polen-schweiz-101.html )

Am 4.12.2021 hat die Schweiz wiederum ihre eigenen Einreisebedingungen verschärft ( https://www.n-tv.de/politik/Schweiz-verschaerft-ab-sofort-Einreise-Regeln-article22976555.html )

Man kann nur hoffen, dass

– durch die neuen Einreisebedingungen in die Schweiz, sowie

– die Einstufung der Schweiz als Hochrisikoinfektionsland

sogenannte Corona-Parties – so wie sie auch beispielsweise im Miesbach (—> https://www.rnd.de/panorama/bayern-haben-corona-partys-die-inzidenz-im-landkreis-miesbach-nach-oben-getrieben-BNCO57CCUNAMNPQDTE2C5JMSZU.html?outputType=amp ) stattgefunden haben – endlich auffliegen.

Bei diesen #Coronapartys stecken sich die Menschen bewusst an, damit sie sich nicht mehr impfen müssen.

Allerdings machen sie die Rechnung ohne die Auswirkungen, die dadurch zusätzlich entstehen. Diese Auswirkungen werden weiter unten beschrieben.

Wie laufen diese #Corona-#Parties ab?

An diesen Veranstaltungen nehmen 1-3 an Corona Infizierte teil. Die übrigen Teilnehmer sind noch gesund und wollen sich an der Seuche infizieren.
Die Übertragung wird dann durch alle Möglichkeiten aktiv durchgeführt (Singen, küssen, feiern usw).

Was die noch nicht Infizierten jedoch übersehen ist:

  1. Sollte die Infizierung klappen und dadurch andere Personen infiziert werden und dann an den Folgen versterben, ist dies eigentlich eine fahrlässige Tötung. Sind dies die Eltern, Partner, Geschwister, eigene Kinder, dann wird dies denjenigen lebenslang verfolgen.
  2. Sollte dies Jemand nicht abhalten an einer solchen Coronaparty teilzunehmen, dann sind neben den strafrechtlichen Folgen auch die eigenen Folgen nicht zu vergessen.
  3. Durch die Delta-Variante ist die schwere Erkrankung nicht nur bei Älteren, sondern auch bei Menschen zwischen 45-65 sehr stark bzw. tödlich.
  4. selbst bei einem milden Verlauf ist das Risiko von Long-Covid viel höher.
  5. Wer an Covid-19 erkrankt ist, muss sich später trotzdem impfen lassen, denn auch dieser Schutz ist nach einer gewissen Zeit verflogen oder muss sich dann in 4-5 Monaten gegen eine andere Corona-Variante impfen lassen.

Neue Mutanten der bisherigen Coronaviren

Im Süden Afrikas machen Forscher einen besorgniserregenden Entdeckung von neuen Corona-Varianten grassiert eine neue Corona-Variante mit vielen Mutationen.

Diese soll nicht nur ansteckender sein, sondern auch den Impfschutz umgehen können. Israel, Großbritannien und Japan reagieren schnell.

Die neue #Corona-#Variante B.1.1529 hat bereits einen Namen: „Omikron. #Omikron ist der 15. Buchstabe des griechischen Alphabets.

Wie tödlich dieser Virus ist, kann noch nicht gesagt werden. Dies wird wahrscheinlich frühestens in 2 Wochen möglich.

Der vorhandene Impfschutz durch mRNA-Impfungen soll zwar geringer sein, jedoch trotzdem die extremen Fälle in der Deltavirus-Vielzahl verhindern (Quelle: Drosten).

In den Ländern Südafrika, Lesotho, Botswana, Simbabwe, Mosambik, Namibia und Eswatini wurden Neue Mutationen entdeckt, die bereits zur Einschränkung des Flugverkehrs teilweise geführt haben.

So haben Israel und Großbritannien bereits die Einreise aus diesen Ländern gestoppt, bzw. stark eingeschränkt.

Beispiel Israel: Israelis müssen bei einer Heimkehr aus diesen Ländern für bis zu 14 Tage in Quarantäne in ein Corona-Hotel, können sich aber nach einer Woche mit zwei negativen PCR-Tests freitesten.

Ähnliche Maßnahmen ergreifen seit 25.11.2021 – dem Bekanntwerden dieser Variante B.1.1529 – Japan und Großbritannien.

Das südafrikanische Institut für Ansteckende Krankheiten NICD teilte am gestrigen Donnerstag mit, es seien in Südafrika 22 erste Fälle der neuen Variante B.1.1529 nachgewiesen worden. Mit mehr Fällen sei im Zuge der laufenden Genomanalysen zu rechnen. „Obwohl die Datenlage noch beschränkt ist, machen unsere Experten mit allen Überwachungssystemen Überstunden, um die neue Variante und die damit möglicherweise verbundenen Implikationen zu verstehen.“

Wegen der Ausbreitung einer neuen möglicherweise gefährlicheren Variante des Coronavirus will die EU-Kommission Reisen aus dem südlichen Afrika in die EU auf ein absolutes Minimum beschränken. Die Brüsseler Behörde werde den EU-Staaten vorschlagen, die dafür vorgesehene Notbremse auszulösen um den Luftverkehr auszusetzen, teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf Twitter mit.

Wegen der neu aufgetretenen Variante des Coronavirus schränkt die Bundesregierung den Flugverkehr mit Südafrika drastisch ein.

Das Land gelte ab der Nacht zum Samstag als Virusvariantengebiet, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit. „In der Folge dürfen Fluggesellschaften nur noch deutsche Staatsbürger nach Deutschland befördern.“ Zudem müssten alle Eingereisten für 14 Tage in Quarantäne – auch wenn sie vollständig geimpft sind.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO untersucht derzeit, ob die neue Corona-Variante B.1.1.529 als besorgniserregend eingestuft werden muss. Das sagte WHO-Expertin Maria van Kerkhove in einem Briefing. Es werde dabei auch untersucht, inwieweit die Variante auch Folgen für die Diagnostik, Therapien und die Impfkampagnen habe. „Es wird ein paar Wochen dauern, bis wir verstehen, welchen Einfluss diese Variante hat“, sagte Kerkhove. Die WHO hat für die unterschiedlichen Corona-Varianten mehrere Kategorien. Eine davon ist die Kategorie „Variant of Concern“, auf deutsch „besorgniserregende Variante“. Eine der „Variants of Concern“ ist etwa die derzeit in Deutschland vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus. Zu den Merkmalen einer solchen Variante kann etwa gehören, dass sie nachgewiesenermaßen die Übertragbarkeit des Coronavirus erhöht hat.

Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun rechnet damit, dass wegen einer neuen Corona-Variante „in Kürze“ der Flugverkehr aus Deutschland ins südliche Afrika unterbrochen werden muss. „Die Wissenschaftler sind alle hoch alarmiert“, sagte Braun im ARD-Morgenmagazin. Experten befürchten, dass die Variante B.1.1.529 wegen ungewöhnlich vieler Mutationen nicht nur hoch ansteckend sei, sondern auch den Schutzschild der Impfstoffe leichter durchdringen könnte. Braun betonte, dass deswegen auch Gespräche mit dem Robert-Koch-Institut geführt würden.

Können denn Flugunterbrechungen dauerhaft helfen?

Nein, Flugunterbrechungen können die Einwanderung der neuen Corona-Variante sicherlich nicht dauerhaft verhindern, aber es bringt für die Wissenschaft einen erheblichen Zeitgewinn.

Von der neuen Variante wird aufgrund der bisherigen Forschungsergebnisse davon ausgegangen, dass er um ein Vielfaches ansteckender und aggressiver ist.

Die Variante versucht dabei den bisherigen Impfschutz zu umgehen.

Gerade diese neue Erkenntnis wird es erforderlich machen, die Staaten zu isolieren, die von der neuen Variante schon angesteckt wurden.

Nicht nur für die Menschen ein herber Schlag, sondern auch für die Wirtschaft.

Am Morgen sank der DAX bereits auf 15.300. Bestimmte Unternehmen werden durch Flug- und Einreisebeschränkungen deshalb heute herbe Kursverluste erleiden. Auch Unternehmen, die vom Import aus diesen Ländern abhängig sind, werden davon sehr betroffen.

Für den DAX könnten neue Tiefststände bei 12.000 bis 13.000 in den kommenden Wochen durchaus sichtbar werden.

Auch wenn der derzeitige Impfschutz bei der neuen Variante nicht vollständig hilft, ist es jetzt um so wichtiger, dich impfen zu lassen.

Die Gründe:

Je höher die Inzidenz ist, desto eher besteht für das Virus die Möglichkeit neue Mutanten zu bilden, von denen dann sich neue Varianten bedrohlich entwickeln.

Allein deshalb ist es wichtig, dass ein allgemeiner Impfschutz sofort umgesetzt wird.

Selbst wenn jedoch jeder heute geimpft werden könnte, würde dieser Impfschutz erst in 7-8 Wochen vorhanden sein.

Beispiel BionTech

Heute: 1. Impfung

In 5-6 Wochen: 2. Impfung

Nach 2 weiteren Wochen: 88% Impfschutz

Gerade weil der Impfschutz erst in 7-8 Wochen eintritt – also eher mitten in der jetzigen Deltavarianten-Seuche – muss dies mit einem Lockdown umgehend kombiniert werden.

Nur so :

  • kann die Ausbreitung der Delata-Varianten-Seuche mit ca 2 Wochen Verzögerung aufgehalten werden.
  • kann Zeit für die Forschung gegen die neue Variante gewonnen werden, denn auch diese Variante kommt nach Europa und somit auch nach Deutschland.

Wie entstehen viele unterschiedliche Mutanten?

Wenn in einem Land bzw. einem Gebiet hohe Inzidenzen vorhanden sind, dann ist dies das Ergebnis von einem fehlenden Lockdown und einer zu geringen Impfquote.

In Südafrika ist die Impfquote bei 5%! Schuld an der geringen Impfquote hat in Südafrika die Korruption und Unterschlagung durch Regierungsmitarbeiter.

Daraus konnten sich sehr viele Mutanten bilden. Der „erfolgreichste“ Mutant ist die Corona-Variante B.1.1.529.

Ergänzung: inzwischen wurde heute der erste Fall in Belgien bekannt.

Gerade aufgrund dieser Situation wäre ein sofortiger Lockdown sinnvoll, wobei die Impfpflicht eintreten muss.

BioNTech arbeitet bereits an der Verbesserung des mRNA-Impfstoffes, der dann auch die neue Variante in den Griff bekommt.

Die Anpassung des Impfstoffes bis zur Verimpfung wird sicherlich 2-3 Monate dauern. Die Verimpfung des jetzigen Impfstoffes ist dringend anzuraten. Die anschließende Verimpfung eines neuen Impfstoffes macht in der Kombination kein Problem. Im Gegenteil, die Wissenschaftler sehen Überkreuzimpfungen als sehr gut an.

Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, warnt vor der Entstehung einer Super-Variante des Coronavirus. „Meine große Sorge ist, dass es zu einer Variante kommen könnte, die so infektiös ist wie Delta und so gefährlich wie Ebola“, sagte der Mediziner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die neue südafrikanische Variante B.1.1.529 sei ein gutes Beispiel dafür, dass man dem Virus keine Chance zur Mutation geben dürfe. Um weitere Varianten zu verhindern, werde es nötig sein, die Welt noch jahrelang zu impfen, sagte Montgomery.

Eine Ebola-Infektion führt meist zu hohem Fieber und inneren Blutungen und endet sehr oft tödlich. Ohne Medikamente sterben rund 50 Prozent der Kranken, wobei der Anteil je nach Virusart auch deutlich darunter oder darüber liegen kann. Der bislang folgenschwerste Ebola-Ausbruch war 2014/2015 in Westafrika, damals kamen mehr als 11.000 Menschen ums Leben.

Wie gefährlich die neue Corona-Variante ist, kann erst in einigen Wochen gesagt werden.

Werner Hoffmann – 1. Vorsitzender Forum-55plus

Lockdown an Weihnachten unvermeidlich

Ohne jetzt Hysterie verbreiten
zu wollen:
Die Wahrscheinlichkeit eines Lockdown an #weihnachten bis 9.1.2022 bzw. 16.1.2022 sehe ich als gegeben an.

3-4 Wochen Lockdown wird
wohl unvermeidlich für
Deutschland werden. 4 Wochen wären entweder vom 24.12. bis 21.1.2022 oder vom 20.12. bis 16.1.2022

Ohne die deutliche Reduzierung aller Kontakte wird die Inzidenz nicht absinken und es wird dann als Folge ggf. Mutationen geben, gegen die unser jetziger Impfstoff nicht hilft.

#Corona #COVID-19 #Pandemie #Lockdown

Corona-Impfung und die wildesten Gruselgeschichten von Impfgegnern & Co.

Man mag es kaum glauben, wie zum Teil Geschichten über Impfen erfunden werden. Anders lassen sich die Anzahl von wilden Geschichten kaum erklären.

Dass es Impfreaktionen gibt, ist die unmittelbar nach einer Impfung auftreten ist selten. Dies machen Auswertungen der bisherigen Impfungen deutlich.

In Deutschland wurden bis heute 113.000.000 (113 Mio.) Impfungen durchgeführt.

Bei Impfbeeinträchtigungen sind drei unterschiedlichen Arten zu unterscheiden:

  • NEBENWIRKUNGEN
  • IMPFSCHÄDEN
  • und LANGZEITFOLGEN

Was ist dran an den Bedenken – und welche Beschwerden können nach einer Impfung tatsächlich auftreten?

Nebenwirkungen

Um ihre Wirksamkeit zu entfalten, lösen Schutzimpfungen bestimmte Reaktionen im menschlichen Körper aus: Der Impfstoff zeigt dem Immunsystem, wie es eine Infektion mit dem Coronavirus bekämpfen kann. Mitunter können dabei moderate Reaktionen wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, grippeähnliche Symptome oder Schmerzen an der Einstichstelle auftreten.

Diese Reaktionen treten bei den Corona-Impfungen häufiger und zum Teil auch stärker auf als beispielsweise nach einer Grippe-Impfung. Sie klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab und sind ein Zeichen dafür, dass das Immunsystem auf die Impfung reagiert und Antikörper bildet.

Immer mehr Menschen in Deutschland haben bereits zwei Corona-Impfungen erhalten. Die Reaktionen im Anschluss unterscheiden sich stark. Die einen berichten von Schüttelfrost, Fieber und Co., andere haben überhaupt keine Nebenwirkung. Hat die Impfung dann nicht gewirkt?

Fieber, Müdigkeit oder ein „dicker Arm“ treten häufig als Reaktion auf eine Impfung gegen das Coronavirus auf. Sie gelten als Zeichen für die gewünschte Immunantwort. Wer nun vermutet, dass die Impfung nicht wirkt, wenn diese Nebenwirkungen ausbleiben, liegt aber falsch.

Impfreaktionen sind keine Nebenwirkungen!

Die Ständige Impfkommission (Stiko) unterscheidet zwischen den üblichen Impfreaktionen und sehr seltenen Impfkomplikationen. Impfreaktionen sind normal. Meist treten sie bereits kurz nach der Schutzimpfung auf und halten nur wenige Tage an.

Impfkomplikationen gehen über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus. Impfkomplikationen sind unerwünschte, schwere Nebenwirkungen, die meldepflichtig sind und vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentiert werden.

Bislang sind in Deutschland mehrere Millionen Dosen der mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna verabreicht worden. Die bisher an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldeten unerwünschten Reaktionen nach Impfung mit mRNA-Impfstoffen waren vor allem vorübergehende Impfreaktionen.

Zu welchen Nebenwirkungen kann es nach einer Corona-Impfung kommen?

Allergische Sofortreaktionen wurden nach einer Impfung mit den beiden mRNA-Impfstoffen sehr selten berichtet. Auch Fälle von Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündungen sind sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen nur sehr selten aufgetreten. Betroffen waren überwiegend männliche Jugendliche und junge Männer in den ersten 14 Tagen nach der zweiten Impfstoffdosis. In den meisten Fällen verliefen die Erkrankungen mild.

In den klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe der mRNA-Impfstoffe bei 0,01% bis 0,1% Fälle von akuter Gesichtslähmung beobachtet. Die bildete sich jedoch in allen Fällen spätestens nach einigen Wochen zurück. Ebenso wurden im Vorfeld bei 0,01% bis 0,1% Fälle von Überempfindlichkeitsreaktionen beobachtet, die sich in Form einer vorübergehenden Nesselsucht oder Gesichtsschwellung zeigten.

„Langzeit-Nebenwirkungen, die erst nach Jahren auftreten, sind bei Impfstoffen generell nicht bekannt“, gibt Susanne Stöcker, Pressesprecherin des Paul-Ehrlich-Instituts in einem ZDF-Interview Entwarnung. 

Die meisten Nebenwirkungen von Impfungen würden innerhalb weniger Stunden oder Tage nach einer Impfung auftreten. In seltenen Fällen auch nach Wochen. Genau diese Nebenwirkungen sind es, die – in sehr seltenen Fällen – als Spätfolgen bezeichnete Komplikationen zur Folge haben können. Erkannt werden können sie meist erst, wenn ein Impfstoff in großem Maßstab verimpft worden ist. So wie aktuell die Corona-Impfstoffe.

Spät auftretende Schäden durch eine Impfung sind nahezu ausgeschlossen. Der Grund: In der Regel wird eine Impfung nur ein- bzw. zweimal verabreicht und der Impfstoff anschließend im Körper abgebaut. Anders sieht das bei Medikamenten aus, die über einen langen Zeitraum eingenommen werden. In diesen Fällen sind Langzeit-Nebenwirkungen durchaus möglich.

Sich aus Angst vor möglichen Langzeit-Nebenwirkungen nicht gegen das Coronavirus impfen zu lassen, ist demnach unbegründet. Die Wahrscheinlichkeit, nach einer Corona-Schutzimpfung unter gravierenden Nebenwirkungen zu leiden, ist so gering, dass es deutlich wahrscheinlicher ist, schwer an dem Virus zu erkranken.

Horrorgeschichten reißen nicht ab

Zu keiner Zeit gab es so viele ausgedachte Horrorgeschichten, die anscheinend durch die Impfung entstanden sind. Wir wollen uns nicht an der Verbreitung dieser Geschichten beteiligen und klären lieber darüber auf.

Fakt ist, dass es in einem zeitlichen Zusammenhang Verstorbene gab, die jedoch nicht nachweislich durch eine Impfung entstanden sind.

„Wer erlebt, wie jemand morgens ein Laugenbrötchen isst und abends durch Herzinfarkt stirbt, glaubt doch auch nicht, dass der Herzinfarkt vom Laugenbrötchen kommt. Oder?“

Tatsache ist jedoch, dass beim Tod innerhalb einer Zeitspanne von einigen Tagen oder Wochen viele Menschen automatisch Zweifel haben, ob des am impfen lag. Wer prinzipiell gegen das Impfen ist, sieht hierin einen Beweis, dass er schon immer den richtigen Verdacht hatte.

Warum werden Impfreaktionen, Nebenwirkungen und Todesfälle gemeldet?

Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig.
Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt.
Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.

Die Meldepflicht nach IfSG gilt in jedem Fall. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass direkt an den Hersteller oder online direkt an das PEI gemeldet wird.

Insofern ist davon auszugehen, dass Ärzte, Krankenhäuser und andere Institute eine Meldung durchführen. (s Link: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldeboegen/Impfreaktion/impfreaktion_node.html ).
Eine Meldung nicht durchzuführen wäre heute im Zeitalter der whistleblower eher töricht.

Untersuchung der Todesfälle nach Coronaimpfung

Das Paul-Ehrlich-Institut untersucht 1254 Fälle, bei denen Menschen nach einer Corona-Impfung gestorben sind. 48 fallen aus der Reihe.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat mehr als 1000 Fälle untersucht, in denen Menschen nach einer Corona-Impfung gestorben sind
Die Wissenschaftler entdeckten meist keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und den Todesfällen und betonen, die Impfung sei sicher
Meist sind die Betroffenen kurz nach der Impfung durch andere Ursachen gestorben
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) untersucht mittlerweile über 1000 Fälle, bei denen Menschen in verschiedenen Abständen nach einer Corona-Impfung verstorben sind. Wie aus dem aktuellen Sicherheitsbericht des Instituts hervorgeht, der Ende August veröffentlicht wurde, wurden 1254 „Verdachtsfallmeldungen“ registriert. Bei den meisten Fällen ist die genaue Todesursache nicht klar.

In 48 Fällen hält das PEI einen „ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen COVID-19-Impfung für möglich oder wahrscheinlich“. Besonders häufig treten hier Thrombosen auf. Bei 31 der 48 Personen war das der Fall.

Geht man von 48 Todesfällen bei 113 Mio. Impfungen aus, dann sind dies

0,00004248 %

aller Impfungen.

Selbst wenn man von 1.000 Toten ausgehen würde,

wären es nur 0,00088496 % aller Impfungen.

Obwohl die Chance einen richtig hohen Lottogewinn zu erhalten höher ist, höre ich jeden Tag von Impftoten oder Impfgeschädigten. Die Stories von den „Berichterstattern“ werden von Tag zu Tag wilder und alle Erkrankungen und Todesfälle werden irgendwie jetzt von den Querdenkern und Impfgegnern mit der Coronaimpfung in Zusammenhand gebracht.

Nochmals: Bei 0,00004248 % aller Geimpften war der Tod in Zusammenhang mit einer Impfung nicht auszuschließen!

Corona-Seuche – Risiko und Chance bis Frühjahr 2022

Verfasst am 4.11.2021, ergänzt bis 11.11.2021

Ganz sorgenfrei darf man jetzt und bis nächstes Frühjahr nicht sein. Dies könnte sich rächen.

Persönlich gehe ich davon aus, dass die 4.Welle nur dann einigermaßen aufgehalten werden kann, wenn folgende Maßnahmen sofort umgesetzt werden:

1. Sofortiger Lockdown für insgesamt 4 Wochen

Ein sofortiger Lockdown würde frühestens nach 2-3 Wochen sich bei den Neuinfizierungen auswirken (ca 1 Woche Vorbereitung der Logistik. 2 Wochen bis die Nichtinfizierung messbar wird)

2. Sofortige allgemeine Impfpflicht für Alle

Eine Sofortige Impfung aller Bürger ist ein logistisches Problem. Es dauert einfach. Aber selbst wenn alle sofort geimpft werden könnten, dauert es bis der Schutz wirksam wird.

Beispiel: BionTech

  • Heute: 1. Impfung
  • in 6 Wochen: 2. Impfung
  • Nach weiteren 2 Wochen: 88% Impfschutz

Die momentane Situation ist brisant. Mit derzeit über 95.000 Corona-Verstorbenen, bei denen Covid als Todesursache nachgewiesen wurde, sind ein Zwischenstand.

Ein Zwischenstand, der aus meiner Sicht in der 4. Welle durchaus nochmals um 40.000 bis 80.000 Covid-Verstorbene ansteigen kann.

Warum wir in der 4.Welle nochmals 40.000 bis 80.000 Menschen verlieren können

Die Gründe sind vielschichtig.

1. Wer geimpft ist, hat in der Regel für etwa 6 Monate einen Coronaschutz zu 88%.

Dies bedeutet, dass 12 % der Geimpften trotzdem an Covid erkranken. Ein hoher Anteil hiervon wird Covid allerdings mit einem sehr milden Verlauf erleben.

Lediglich 5 % werden auf die Intensivstation kommen.

Lediglich 1 % aller derzeit Corona-Verstorbenen wurden in den letzten 6 Monaten geimpft.

99 % aller Corona-Verstorbenen wurden nicht in den letzten 6 Monaten geimpft. Sie wurden entweder noch nie gegen Corona geimpft oder die Impfung ist älter als etwa 6 Monate.

2. Wer die Boosterimpfung – also die 3. Impfung – bekommen hat, wird zu 95% gegen Corona geschützt sein.

Durch die 3. Impfung wird die Abwehr nochmals erheblich verbessert.

Bei vielen anderen Impfungen aus der Vergangenheit bekannt, dass Mehrfachimpfungen einen erheblich besseren Schutz geben. Bei fast allen anderen Impfungen (Mars, Diphtherie etc) sind mindestens zwei oder drei Impfungen die Regel.

NEWS: Achtung Die Stiko weißt darauf hin, dass unter 30-Jährige nur noch mit BionTech geimpft werden sollen (Quelle —> https://www.n-tv.de/panorama/STIKO-Unter-30-Jaehrige-nur-mit-Biontech-impfen-article22920253.html

3. Die Anzahl der durch die Corona-verseuchten Menschen steigt weiter an. Warum? Durch welche Gruppen?

– Geimpfte, die keine 3. Impfung wollen, weil ihnen vielleicht der Arm etwas weh getan hatte oder sie nach der Impfung eine Impfreaktion durch schwitzen für ein paar Stunden hatten, versuchen bisher noch die 3. Impfung zu vermeiden. Wenn die Anzahl der Antikörper jedoch abnimmt, sinkt der Impfschutz. Insoweit sollten alle Erst- und Zweitgeimpften nach 6 Monaten die 3. Impfung durchführen.

– Weiter vorhandene Ungeimpfte stellen eine erhebliche Gefahr dar. Ungeimpfte sind potentiell die Menschen, die unser Gesundheitssystem an den Rand des Machbaren treiben. Deutlich sichtbar wird dies bei dem Anteil der Menschen, die auf den Intensivstationen mit Covid liegen. Auf den Intensivstationen liegen fast ausschließlich Ungeimpfte oder geimpfte Menschen, bei denen die Impfung nicht mehr wirksam ist; also die Impfung schon vor längerer Zeit war.

4. Der 7-Tages-R-Wert ist über 1,0

Laut Situationsbericht des RKI liegt die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus in Deutschland aktuell bei 1,07 (7-Tage-RWert, Stand: 9. November 2021). Die Reproduktionszahl R bezeichnet die Anzahl der Personen, die ein Covid-19-Infizierter im Durchschnitt angesteckt.

Auch wenn es sich niedrig anhört, wenn 100 Menschen „nur 107“ in einer Woche anstecken. Nach 10 Wochen werden bei einenR-Wert von 1,07 bereits 196 Menschen.

Das RKI meldete heute 39.676 Neuinfizierte. Bei einem R-Wert von nur 1,07 würden in 10 Wochen pro Tag rund 80.000 Neuinfizierte dazukommen. Die extreme Zunahme auch der Inzidenz hat als Folge, dass der R-Wert auf 1,5 bis 2 ebenfalls zunimmt.

Bei einem R-Wert von 1,5 würde die Anzahl der Neuinfizierzen innerhalb einer Woche um 50 % zunehmen.Bereits heute gibt es Regionen in Deutschland mit Inzidenzwerten von 1.000 Infizierten pro 100.000.

Dies bedeutet, dass 1% der regionalen Bevölkerung zeitgleich infiziert ist!

Es ist nicht nur die Gefahr, dass dort

  • die Intensivbettenbelegung überschritten ist und andere Kliniken Patienten aufnehmen müssen,
  • andere Notfälle nicht behandelt werden können
  • andere Operationen nicht durchgeführt werden können
  • sondern der Virus durch die Fülle der Infizierten weiter mutiert!

Auch wenn keiner hofft, dass die schlimmsten Befürchtungen hoffentlich nicht eintreten, ausschließen kann man dies nicht.

Insofern ist es dringend notwendig, dass die 2-G-Regel sofort umgesetzt wird und in jedem Betrieb mindestens die 3-G-Regel komplett nachhaltig umgesetzt und auch überprüft wird.

Hier sind nicht nur die Sicherheitsbeauftragten in der Pflicht, sondern auch die Betriebsärzte und auch die Berufsgenossenschaften gefördert. Gerade in Klein- und Mittelbetrieben wird zu oberflächig die Corona-Pandemie betrachtet und der Seuchenschutz missachtet.

Aus derzeitiger Sicht ist mit mindestens 40.000 bis 80.000 weiteren Corona-Toten zu rechnen, wenn nicht sogar ein Potenzial von 100.000 bis zum Mai 2022 nicht auszuschließen ist.

Damit würden dann rund 200.000 Menschen durch Corona verstorben sein. Corona ist jetzt schon die 3. häufigste Todesursache. Und hierbei sind die Toten, die nicht ausschließlich durch Covid, sondern auch durch eine andere Krankheit in Verbindung mit Covid NICHT mitgezählt.

Corona-Leugner und Querdenker verbreiten oft die falsche Aussage, dass auch beispielsweise Unfalltote oder Krebstote bei Corona mitgezählt werden. Dies ist absoluter Humbug, denn bei der Anzahl von Toten ist eine Mehrfachzählung ja sonst die Folge. Laien lassen sich jedoch auch hier an der Nase herumführen.

Auch über die Anzahl der Grippetoten werden immer wieder falsche Aussagen verbreitet. So wird verbreitet, dass durch die Grippe in 2018 über 25.000 Menschen verstorben sind. Die Anzahl von 25.000 ist völlig überzogen. Woher diese Anzahl kam, wurde inzwischen festgestellt.

Im Januar 2018 hatte das RKI eine Schätzung veröffentlicht: „Wenn keine Grippeimpfungen in 2018 durchgeführt werden, werden in 2018 etwa 25.000 Menschen sterben…“ Diese Schätzung basierte auf einer Schätzungshochrechnung!

Tatsächlich gab es rund 3.029 Grippetote im Jahr 2018

Wäre eine Impfpflicht für alle Bürger ab 12 sinnvoll?

Sollten die Intensivstationen überlastet werden, bleibt kein anderer Weg, als eine Impfpflicht in Stufen festzulegen.

Als erste Gruppe müssten alle Menschen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, geimpft werden.

Hierzu zählen nicht nur Ärzte und Krankenpfleger, Küchen- und Hygienepersonal, sondern auch die Heilpraktiker.

Für Heilpraktiker wäre dies nicht die erste Zwangsimpfung. Wer als Heilpraktiker tätig sein will , muss gegen Masern geimpft sein.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker befindet sich auch bei den Querdenkern. Insofern wird dies natürlich wieder zu Protesten führen.

Als zweite Gruppe müssten auch alle eine Impfpflicht erhalten, die im öffentlichen Leben mit Menschen berufsmäßig Kontakt haben. Dies ist eine sehr große Gruppe, denn hierzu zählen:

  • Verkäufer
  • Lehrer
  • Personal von Servicebüros
  • Gymnastiklehrer, Yogalehrer
  • etc.

Inwieweit eine allgemeine Impfpflicht für alle Menschen (mit Ausnahme von ganz speziellen Vorerkrankungen) sinnvoll ist, wird sicherlich bald abschließend endgültig entschieden sein.

Die Forderungen nach einer allgemeinen Impfpflicht werden mit der Zunahme der Inzidenzen und der Überlastung des Gesundheitssystems immer lauter.

Datenschutz wird auch noch von Corona außer Kraft gesetzt werden müssen

Auch wenn dies Datenschutzbeauftragte nicht gerne hören und sich als oberste Instanz oft betrachten.

Liebe DSGVO-Fans: Corona ist mächtiger als Ihr denkt. Eine Kontrolle in Betrieben, wer geimpft ist und wer nicht geimpft ist, wird nicht mehr lange dauern.

Und es gibt so manche Kantine, die inzwischen zweigeteilt ist. Einige Grosskantinen sind so aufgeteilt, dass Geimpfte unter sich sind.

Die Ignoranz und Egoismus der Ungeimpften

Es ist auch nicht dauerhaft einzusehen, dass die Ignoranz der Ungeimpften (wenn sie nicht aus gesundheitlichen Gründen Dich nicht impfen dürfen) das Gesundheitssystem überlasten und dadurch das Menschenleben anderer Menschen gefährdet wird. Eine Reihe von anderen Operationen muss inzwischen schon verschoben werden.

1.Vorsitzender d.Vorstandes Forum-55plus.de e.V.

Ergänzung: Wie wir soeben erfahren haben, befürwortet auch die Leopoldina eine Impfpflicht für alle und 2G.

Quelle FAZ: „Aufgrund der steigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen fordert die Leopoldina Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen – sowie eine Ausweitung der 2-G-Regeln.“

Link —>
https://m.faz.net/aktuell/politik/leopoldina-wissenschaftler-fordern-corona-impfpflicht-und-2g-17627101.html?premium=0x6c71ead137f8b4793ea3188b2afa5610&GEPC=s5

Einige Leopoldina-Wissenschaftler sind Noch etwas zurückhaltender. —> „Leopoldina fordert Impfpflicht für bestimmte Berufe.
https://www.n-tv.de/panorama/Leopoldina-fordert-Impfpflicht-fuer-bestimmte-Berufe-article22920357.html

Aber was machen die Querdenker bzw. Verschwörungsideologen eigentlich, wenn das Thema Corona einmal erledigt ist?

Nun, sie üben sich schon einmal mit anderen Themen.

Zu Beginn der Pandemie wurde behauptet, dass 5G Funktechnik den Coronavirus entwickelt hat, bis sie eines besseren belehrt wurden. Grund: Südkorea hat die meisten 5G Funkmasten, aber die geringste Coronaverseuchung. Irgendwie seltsam und nicht passend, was die Verschwörungsideologen da erzählten.

Und davor? Da wurde die Mondlandung als Fake tituliert, der Anschlag 911 als reguläre Sprengung der Amerikaner abgetan.

Und im Moment versuchen diese Verschwörungsideologen die weltweiten Unwetter (inklusive Ahrtal) als Feldversuch und Probelauf der übermächtigen darzustellen.

Man übt quasi schon mal die nächste Verschwörungsideologen-Kuh durch das Dorf zu treiben. Denn letztendlich kann man mit Verschwörungsideologien kräftig Kasse machen.

Corona -Ausblick – Chancen – Risiken – Mögliche Entwicklungen bis März 2022

Mögliche Entwicklungen der #Seuche #Corona

Einen wirklich zuverlässigen Ausblick kann momentan niemand bieten.

Die Einflussfaktoren sind zu umfangreich.

Trotzdem sollte man bestimmte Faktoren heute schon erkennen.

Geimpfte haben den derzeit besten Schutz!

Die Daten von BionTech zeigen einen hohen Wirkungsgrad:

Die 1. Dosis des Biontech-Impfstoffs BNT162b2 hat eine Impfstoffwirksamkeit gegen Erkrankungen mit der Variante Delta von 35,6 %. Nach der 2. Dosis stieg sie auf 88,0 % an.

Die Schutzwirkung gegen die Variante Alpha hatte nach der 1. Dosis 47,5 % und nach der 2. Dosis 93,7 % betragen. BNT162b2 schützt damit weniger gut gegen Delta, doch der Abstand verringert sich nach der 2. Dosis.

Somit steht zunächst fest, dass das Risiko an Covid-19 zu erkranken nur noch 12 % beträgt.

Neben der geringeren Erkrankungswahrscheinlichkeitvist auch die dann noch vorhandene Virenlast geringer und die Erkrankung mit einem leichteren Krankheitsverlauf.

Auf den Intensivstationen befinden sich auch fast ausschließlich Ungeimpfte. Dies macht deutlich, dass die Impfungen gegen Corona sinnvoll sind.

Entwarnung gegen die Delta-Variante kann es jedoch erst dann geben, wenn eine höhere Impfquote von 80/85 % erreicht ist.

Ein weiterer Hoffnungsschimmer am Horizont sind Lüftungsgeräte in geschlossenen Räumen, bei denen die Luft durch „Elektro-Spannung“ zusätzlich gereinigt wird. Die hat die TU Kassel herausgefunden.

Solange der Virus über diese Maßnahmen in Schach gehalten werden könnte, wäre die 4. Welle sehr gering.

Man kann nur hoffen, dass:

1. die ungeimpften Menschen das Impfangebot annehmen und

2. bereits Geimpfte die 3. Impfung nicht vergessen.

Völlig offen ist jedoch ein Weg einer weiteren Mutation.

Dass es bereits weitere Mutationen gibt, die noch nicht stark verbreitet sind, ist bereits bekannt.

Die bisher hauptsächlich verbreiteten Varianten waren:

  • Variante Alpha (B.1.1.7) ersetzt die britische Variante. Seit September 2020 bekannt.
  • Variante Beta (B.1.351) ersetzt die südafrikanische Mutante. Seit Mai 2020 bekannt.
  • Variante Gamma (P.1) ersetzt die brasilianische Variante. Seit November 2020 bekannt.
  • Variante Delta (B.1.617.2) ersetzt eine Linie der indischen Variante. Seit Oktober 2020 bekannt.

Darüber hinaus gab es noch ca 1.000 weitere Varianten, die jedoch sich nicht behaupten konnten.

Was ist eine Mutation? Was ist eine Variante?

Eine Mutation ist eine spontane Veränderung. Beim Coronavirus SARS-CoV-2 bedeutet Mutation eine Veränderung in dessen Erbgut. Die meisten Mutationen haben kaum oder gar keine Auswirkungen. In manchen Fällen aber kann der leicht mutierte Bauplan das Virus so verändern, dass es beispielsweise für den Menschen ansteckender wird. Der Begriff Mutation bezeichnet hier die Veränderung an sich. Der Begriff Mutante bezeichnet das mutierte Virus selbst sowie alle seine Nachkommen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Variante des Virus.

Neben den besorgniserregenden Varianten verfolgt beispielsweise das RKI auch die Ausbreitung von Virus-Linien mit ähnlichen Mutationen, und zwar als unter Beobachtung stehende Varianten (variants of interest, VOI).

  • Variante Epsilon (B.1.427 und B.1.429), erstmals nachgewiesen im März 2020 in den USA
  • Variante Zeta (P.2 oder B.1.1.28.2), erstmals nachgewiesen im April 2020 in Brasilien
  • Variante Eta (B.1.525), erstmals nachgewiesen im Dezember 2020 in mehreren Ländern.
  • Variante Theta (P.3 oder B.1.1.28.3), erstmals nachgewiesen im Januar 2021 auf den Philippinen
  • Variante Iota (B.1.526), erstmals nachgewiesen im November 2020 in den USA
  • Variante Kappa (B.1.617.1): eine von drei Familien einer Corona-Variante in Indien, erstmals nachgewiesen dort im Oktober 2020
  • Variante Lambda (C.37), erstmals nachgewiesen im August 2020 in Peru. VOI seit 14. Juni 2021
  • Variante My (B.1.621), erstmals nachgewiesen im Januar 2021 in Kolumbien. VOI seit 30. August 2021
  • in Deutschland gibt es dazu sechs weitere Corona-Varianten, die unter Beobachtung stehen, aber noch keine Namen bekommen haben.
  • Variante C.1.2. (Neue Variante aus Südafrika). C.1.2 hat die weiteste genetische Distanz zum Corona-Urtyp. Die in Südafrika entdeckte Variante könnte gefährlicher sein als Delta.

Aus derzeitiger Einschätzung sind die kolumbianische Variante My und die südafrikanische Variante C.1.2. als höchst gefährlich dann einzustufen, wenn die Delta-Variante besiegt werden würde.

Aufgrund der schnell anpassbaren Impfentwivklung, die dank der mRNA-Technologie möglich ist, kann innerhalb von sehr kurzer Zeit ein neuer synthetischer Impfstoff entwickelt werden.

Bis zur Herstellung dürften – wenn man die Variante kennt, die uns am meisten Ärger macht, 2-4 Monate vergehen.

Um so wichtiger ist, dass möglichst viele Menschen geimpft sind.

Wie Experten die Situation derzeit einschätzen

Mit bangen Blicken sehen Experten der kalten Jahreszeit entgegen: Wie kommt Deutschland angesichts schwelender Infektionsherde durch den Winter? Das RKI bringt eine aktualisierte Corona-Strategie in Stellung – inklusive neuer Alarmschwellen.

In diesem Herbst erreicht die Corona-Pandemie in Deutschland laut Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) eine entscheidende Phase: Weil immer mehr Menschen geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen seien, heißt es beim RKI, beginne der Wandel von pandemischen Geschehen hin zu einem endemischen Geschehen. Bei ausreichend hoher Grundimmunität, sagen die Experten, könnten die Behörden womöglich bald schon auf Corona-Auflagen zur Pandemiebekämpfung verzichten. Damit scheint ein Ende der Corona-Krise in Reichweite.

Ist eine schnelle Rückkehr zur Normalität möglich? Das RKI warnt in einem am 14. September aktualisierten Strategiepapier vor überzogenen Hoffnungen: Wie lange es noch dauert, hänge „von vielen Faktoren“ ab. Der genaue Ablauf lasse sich aktuell „nicht mit Bestimmtheit vorhersagen“. Generell mahnt das RKI zur Vorsicht: Die derzeitigen Impfquoten reichten alleine noch nicht aus, um eine „erhebliche Belastung des Gesundheitssystems in der vierten Welle zu verhindern“. Ohne zusätzliche Maßnahmen oder weitere Fortschritte bei der Impfkampagne könnte das Infektionsgeschehen sogar alle bisherigen Wellen „deutlich übertreffen“.

Corona-Auflagen bis Frühjahr 2022

Die derzeit „noch überschaubare Infektionslage“ sollte daher „jetzt genutzt werden, um präventive Maßnahmen für den Herbst und Winter vorzubereiten“, heißt es in dem Strategiepapier. Die Fachleute raten darin außerdem, bestimmte „Basismaßnahmen“ bis zum Frühjahr 2022 beizubehalten – und zwar auch für Geimpfte und Genesene.

Mit seinen Empfehlungen reagiert das RKI vor allem auf die – nach Ansicht der Epidemiologen –  unzureichenden Impfquoten in Deutschland. Um den Anteil der vollständig geimpften Personen in allen Bereichen und Bevölkerungsgruppen zu steigern, schlägt die Gesundheitsbehörde „aufsuchende Impfangebote“ und „Schwerpunktimpfungen“ vor. Mit anderen Worten: Impfteams sollten gezielt in Regionen, Nachbarschaften, Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten entsendet werden, wo noch besonders viele Ungeimpfte oder gefährdete Personen vermutet werden.

Die RKI-Experten fordern zudem mehr Aufklärungsarbeit: Die Bevölkerung müsse „umfassend“ und „deutlich“ darüber informiert werden, was im Herbst und Winter droht und wie jeder einzelne zur Bewältigung der Pandemie beitragen kann. Die Liste der bewährten Mittel ist bekannt: Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske, Apps wie die Corona-Warn-App und Lüften (AHA+A+L) sollten auch von Geimpften und Genesenen weiterhin eingehalten werden, lautet die Empfehlung.

Neue Alarmschwellen aus dem RKI

Bei steigenden Inzidenzen rät das Institut zu zusätzlichen Maßnahmen, die „zielgerichtet und schrittweise“ eingeführt werden sollten. Das unter der Überschrift „ControlCovid-Strategie“ zusammengefasste Stufenkonzept nennt dazu erstmals auch konkrete Schwellenwerte:

Die jeweils nächste Eskalationsstufe soll demnach ausgelöst werden, wenn mindestens zwei der drei „Leitindikatoren“ die Grenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten haben. Anders als bei der Sieben-Tage-Inzidenz soll aber künftig der Wert auf Landesebene ausschlaggebend sein, da die Krankenhausdaten auf Kreisebene nach Ansicht des RKI wenig Aussagekraft haben.

In der so genannten Basisstufe gilt das Prinzip Eigenverantwortung mit den üblichen Empfehlungen: Mund-Nasen-Schutz aufsetzen, Abstand halten, regelmäßig lüften, auf Reisen verzichten, sich impfen lassen und bei Symptomen zu Hause bleiben. Die Gesundheitsämter sollen weiterhin Kontakte nachverfolgen und gezielte Quarantäne verordnen. Für Veranstaltungen und Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen sind 3G- und Schutzkonzepte vorgesehen.

RKI: Von Stufe zu Stufe strenger

Ab „Stufe 1“ gelten schärfere Regeln: Die Innengastronomie und Freizeiteinrichtungen dürfen dann laut RKI-Strategie nicht mehr jeden reinlassen – die Personenzahl in geschlossenen Räumen muss reduziert werden und es gilt 2G, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene. Die Rückkehr ins Homeoffice wird empfohlen. Auch die Bahn und Veranstalter sollten dann zusätzliche Vorkehrungen treffen, um Beteiligte zu schützen – indem sie beispielsweise verpflichtende Sitzplatzreservierungen einführen und für bessere Belüftung sorgen.

Steigen die Fallzahlen trotzdem weiter, könnten dem RKI-Plan zufolge erneut Bars und Clubs geschlossen und Großveranstaltungen verboten werden. Ein Restaurantbesuch soll für Geimpfte und Genesene aber möglich bleiben. Für den Fernverkehr schlägt das RKI zusätzlich eine Testpflicht für Ungeimpfte vor. Auch Unternehmen sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder regelmäßige Schnelltests ermöglichen.

Selbst bei privaten Treffen und Familienfeiern empfehle sich bei einer Inzidenz von mehr als 100 vor Ort ein aktueller negativer Schnelltest, meint das RKI – insbesondere, wenn Personen mit einem erhöhten Risiko an den geplanten Zusammenkünften beteiligt seien. Daran ändert auch die Impfung nichts.

Die Länder gehen ihren eigenen Weg

Ist das ControlCovid-Konzept des RKI die neue Richtschnur der deutschen Pandemie-Abwehr? In der Praxis gelten die Vorgaben und Schwellenwerte der Länder. Bei dem Strategiepapier des RKI handelt es sich wohlgemerkt um Empfehlungen der Pandemie-Experten, und nicht etwa um fertig ausgearbeitete politische Vorgaben.

Das RKI-Konzept stellt sich auf den ersten Blick sehr kleinteilig dar. Das RKI versucht hier offensichtlich, alle Erkenntnisse über das Coronavirus und seine Ausbreitungswege zu einer konsistenten Strategie zu verarbeiten. Möglichst frühe und zielgerichtete Eingriffe sollen Lockdown-ähnliche Zustände verhindern, um gravierende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung und die betroffenen Wirtschaftszweige zu vermeiden.

Tatsächlich haben einzelne Bundesländer wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen bereits Frühwarnsysteme implementiert, die dem Stufenkonzept des RKI grundsätzlich ähneln. Dabei haben die Länder aber teils deutlich großzügigere Grenzwerte und Zeitintervalle gewählt als das RKI. Das ist nicht das einzige Problem: Die neuen Leitindikatoren sind zudem nicht ohne weiteres belastbar.

Gerade die Hospitalisierungsinzidenz wird aufgrund eines erheblichen Meldeverzugs systematisch zu niedrig angegeben. Alarmschwellen werden so erst dann erreicht, wenn es für wirkungsvolle Gegenmaßnahmen womöglich schon zu spät ist. Nur mit entsprechend vorsichtig angesetzten Grenzwerten, die das Meldeproblem berücksichtigen, bliebe den politisch verantwortlichen Entscheidungsträgern ein gewisser „Puffer“, um mit Schutzmaßnahmen rechtzeitig gegensteuern zu können. Sind die Schwellenwerte zu großzügig bemessen, hinken etwaige Corona-Auflagen der Pandemie zwangsläufig hinterher.

Wie gut oder schlecht Deutschland durch den anstehenden Winter kommt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Das RKI traut sich hier keine Prognose zu. Doch die Seuchenschutzexperten raten ausdrücklich dazu, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Es könnten beispielsweise neue, noch ansteckendere oder gefährlichere Virus-Varianten auftauchen. Dadurch könnte der Impfschutz zum Beispiel in seiner Wirkung nachlassen, dann müsste schnell flächendeckend nachgeimpft werden.

Sicher erscheint dagegen, dass es zu einer wachsenden Zahl an Impfdurchbrüchen und Zweitinfektionen kommen wird. Doch es lässt sich verhindern, dass diese Ansteckungen zu Superspreading-Events und einem starken Anstieg der schweren Erkrankungen führen – durch eine hohe Impfquote und rücksichtsvolles Verhalten.

Ein Ende der Pandemie und aller Einschränkungen ist laut dem RKI bereits in Sicht: „Durch weitere Impfungen sowie Infektionen ist zu erwarten, dass die Grundimmunität in der Bevölkerung in den Folgejahren zunehmend stabiler wird und die saisonalen Wellen damit kleiner werden.“ Damit wäre dann der Beginn der endemischen Phase erreicht: Das Coronavirus wäre dann nur noch ein beherrschbarer Krankheitserreger unter vielen.

Derzeit kann man (noch) mit sinkenden Inzidenzen ausgehen.

Gründe sind:

– das derzeitige noch warme Wetter

– und die relativ hohe Impfquote.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass bei einem kälteren Wetter sich die Menschen wieder in Gebäuden öfters treffen werden.

Kombiniert mit neuen Mutanten könnte dies zu einer erheblichen Zunahme der Inzidenz noch führen.

Ganz sorgenfrei darf man jetzt und bis nächstes Frühjahr nicht sein. Dies könnte sich rächen!

Bürgerversicherung in der Krankenversicherung

Das WDR-Politmagazin „#Monitor“ hat eine Umfrage in Auftrag gegeben, der zufolge 69 Prozent der Befragten eine sogenannte #Bürgerversicherung befürworten würden.

Bei derartigen Umfragen empfiehlt es sich bekanntlich immer, sich die genaue Fragestellung anzusehen – denn wer die Frage bestimmt, beeinflusst damit meist auch schon die (gewünschte) Antwort.

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Die Frage von WDR-Monitor lautete: „Um Leistungen der medizinischen Grundversorgung zu erhalten, sind die meisten Personen in Deutschland über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.

Selbstständige, Beamte und sozialversicherungspflichtig beschäftige Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von mindestens 64.000 Euro können sich auch privat krankenversichern. Wie stehen Sie zur Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung:

Diese sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen bestimmten Teil ihres Einkommens in eine Krankenversicherung einzahlen und Anspruch auf dieselben Leistungen haben?“

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Mit dem vorangestellten Satz zur Einkommensgrenze von 64.000 Euro und Beamte sowie Selbstständige wird die Frage mit dem suggestiven Hinweis auf vermeintlich Besserverdienende außerhalb der GKV eingeleitet, der die anschließende Forderung nach einer Gleichbehandlung aller natürlich umso „gerechter“ erscheinen lässt.

Durch die Fragestellung von WDR wird indirekt schon ein gewisser Neid bei den Menschen angeregt, die unter der Einkommensgrenze verdienen.

So erweckt die Fragestellung von WDR-Monitor (ebenso wie die verlockend formulierten Wahlprogramme der Verfechter einer Bürgerversicherung) den Eindruck, es könnte für die gesetzlich Versicherten günstiger werden, wenn man auch die vermeintlich Besserverdienenden einbezieht.

Doch dieser schöne Schein hat in Wahrheit viele Risiken und Nebenwirkungen.

Für Durchschnittsverdiener würde es über 200 Euro teurer

Was viele nicht wissen: In einer Bürgerversicherung müssten auch gesetzlich Versicherte deutlich mehr bezahlen als heute. Denn wären alle Privatversicherten in der GKV, würden jeder Arztpraxis mehr als 55.000 Euro pro Jahr verloren gehen – das medizinische Versorgungsniveau würde massiv leiden. Deshalb erklären selbst SPD und Grüne, dass diese Mittel der medizinischen Infrastruktur nicht entzogen werden dürfen. Eine Kompensation sei unabdingbar. Mehrere namhafte Gesundheitsökonomen haben berechnet, dass sich in diesem Fall der Beitragssatz in der GKV um rund 0,5 Prozentpunkte erhöhen würde. Für einen Durchschnittsverdiener entspräche das einer Zusatzbelastung von mehr als 200 Euro im Jahr.

Rentner müssten zusätzliche Beiträge auf ihre eigenen Ersparnisse zahlen

WDR-Monitor hat die Befragten auch nicht darüber informiert, dass die Bürgerversicherungs-Pläne zugleich eine höhere Beitragsbemessungsgrenze für alle gesetzlich Versicherten sowie eine Beitragspflicht auf alle Einkunftsarten enthalten. Dadurch wären für viele Beschäftigte und Arbeitgeber im Ergebnis sehr viel höhere GKV-Beiträge fällig als bisher – und insbesondere die Rentner müssten plötzlich auch zusätzliche Beiträge auf ihre eigenen Ersparnisse zahlen.

Übrigens: Trotz der tendenziösen Fragestellung haben 31 Prozent der Befragten nicht für die Bürgerversicherung votiert. Das sind drei Mal mehr Menschen als es Privatversicherte gibt, denn der Anteil der PKV-Vollversicherten in Deutschland beträgt etwa 10 Prozent. Diese Menschen sehen offenbar die Vorteile des dualen Systems für alle, obwohl sie selbst gar nicht von der PKV profitieren.

Tatsache bleibt: Eine Bürgerversicherung führt zu höheren Kosten für gesetzlich Versicherte.

www.Renten-Experte.de

In der Rentenversicherung eine Bürgerversicherung einführen?

Welche Vorteile und Nachteile hat eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung?

www.Renten-Experte.de
www.Renten-Experte.de

SPD, Linke und Grüne sind für eine Bürgerversicherung nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Rentenversicherung.

Dass eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung falsch ist, wurde in einem vorherigen Artikel bereits ausführlich als unsinnig beschrieben (Hier geht es noch einmal zu dem Artikel: Bürgerversicherung in der Krankenversicherung,

Artikel 1: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/21/buergerversicherung-die-abzocke-von-geringverdiener-und-durchschnittsverdiener-rentner-mieter-und-vermieter/ )

Artikel 2: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/13/buergerversicherung-ist-gut-fuer-die-krankenversicherung-oder-rentenversicherung/

In diesem Artikel geht es um das Thema „Bürgerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Vielzahl von Erwerbstätigen ist bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zu den Pflichtversicherten in der Rentenversicherung zählen auch unterschiedliche Selbstständige, zum Beispiel:

  • Selbstständige Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Tätigkeit (Pflichtbeiträge über 216 Monate)
  • Selbstständige Lehrer
  • Pflegepersonen
  • Hausgewerbetreibende
  • etc.

Die einzelnen Personengruppen ergeben sich aus § 2 SGB VI

Für viele Selbstständige gibt es darüber hinaus noch Versorgungswerke, in denen auch eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, Musiker, Schornsteinfeger etc. (s. a. § 6 SGB VI).

Nicht versicherungspflichtig sind hingegen beispielsweise:

  • Beamte
  • Abgeordnete des Bundestags, Landtag, EU-Parlament
  • Solo-Selbstständige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH,
  • Vorstände von AG´s
  • etc.

Im Bundestagswahlkampf fordern wieder einmal unterschiedliche Parteien die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rentenversicherung.

Warum dies so ist, lässt sich mit vier Wörtern erklären:

Nutzung des Urtriebs NEID

Einige Wählergruppen kann man einfach durch Neid gewinnen. Untersucht man differenziert die Erweiterung der Renten-Pflichtversicherung, dann kann man sehr schnell erkennen, dass die Einführung einer Bürger-Rentenversicherung NICHT FINANZIERBAR ist.

Beispiel: Beamte

Würde man die Beamten ab sofort in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, dann kostet dies den Staat erheblich mehr Geld. Nachfolgend wird dies hier erläutert,

Der Beamte und der Dienstherr müssten dann Beiträge dafür in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen; und dies neben den bisherigen Pensionszahlungen und den bestehenden Anwartschaften, die sich in Pensionszahlungen noch umwandeln.

Folge—> Die Personalkosten explodieren.

Beispiel:
Beamter mittlerer Dienst, A8, Besoldungsstufe 8, vh., Steuerklasse IV, 8% Ki Steuer.
– Brutto: 3.518,55 Euro
– Netto: 3.261,84 Euro

Als Angestellter müsste der Beamte 4.800 Brutto erhalten, damit

  • die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 966,00),
  • die höhere Steuer und Kirchensteuer
  • auf das Brutto ausgeglichen werden (203,82 Euro) ausgeglichen werden.

    Hier fehlt dann noch immer die Gleichstellung des Beamten zum Angestellten im öffentlichen Dienst.

    Der Angestellte im öffentlichen Dienst erhält eine zusätzliche Altersversorgung (VBL oder ZVK), so wie es auch in anderen Großbetrieben eine betriebliche Altersversorgung gibt (z.B. Daimler, Bosch, SAP)

    Will man dies noch als Ersatz der Pension finanzieren, dann müssten nochmals ca. 6% aus 4.800 Euro (=288 Euro) bezahlt werden.

Gesamtrechnung:
Statt den Beamten-Bezügen von 3.518,55

müsste der Steuerzahler bei einem Angestellten:

  • Brutto 4.800
  • Zusatzversorgung 288
  • Arbeitgeberbeiträge: 966 Euro
    = 6.054 Euro aufwenden

Damit müsste der Staat also für diesen Beamten bei Umstellung auf Angestellten im öffentlichen Dienst 72,06% mehr sofort aufwenden.

Eine Überführung der Beamten in die Sozialversicherung (Bürgerversicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) bedeutet fast eine Verdoppelung der Personalausgaben der Aktiven!

Das ist nicht finanzierbar

Bundestags- und Landtagsabgeordnete in die Rentenversicherung?

Auch diese Forderung ist letztendlich eine nur eine Schnapsidee, denn als Folge müssten die Abgeordneten auch hierfür einen Ausgleich erhalten. Schaut man sich die Vergütungen von Bundestags- oder gar Landtagsabgeordneten an, dann verdient ein Mittelständler mit einem Betrieb von 10-20 Mitarbeitern oder ein Abteilungsleiter bei Daimler, Porsche & Co. erheblich besser.

Nein, auch hier versuchen einzelne Parteien – zum Beispiel die Grünen, SPD, Linken und die AfD wieder einmal nur Neid anzukurbeln. Neid ist ein Stimmenbringer bei der unteren Wählerschicht! Mehr nicht!

Anders sieht die Situation bei Solo-Selbstständigen aus, wozu auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder auch einer GmbH gehören.

Diese Personengruppen sollten ähnlich wie Handwerker eine gewissen Versicherungspflichtzeit absolvieren, woraus dann eine Mindestzahl an Entgeltpunkten erreicht werden muss.

Gerade diese Personengruppen fallen später dem Staat zur Last, wenn sie nicht selbst eine ausreichende Eigenvorsorge betreiben.

Aus diesem Grund sollten Selbstständige – ebenso wie auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG einen Pflichtbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen.

Welche Regel wäre sinnvoll?

Die gesetzliche Rente errechnet sich aus den sogenannten Entgeltpunkten, die mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert wird.

Beispiel 1: Durchschnittlicher Verdienst über 45 Jahre, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West), 34,19

1,0 x 45 Jahre x 34,19 = 1.538,55 Euro Monatsrente (Brutto).

Beispiel 2: Selbstständiger hat einen Durchschnittsverdienst von 5.000 Euro. Dies entspricht dem 1,48-fachen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Wenn der Selbstständige 20 Jahre das 1,5 fache eines durchschnittlich Rentenversicherten verdient, dann ergibt sich daraus:

1,5 x 20 Jahre x 34,19 = 1.025,70 Euro Monatsrente (Brutto).

Die maßgeblichen Entgeltpunkt wären somit 30 Entgeltpunkte.

Wenn man für Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH´s und UG´s eine Rentenversicherungspflicht einführen will, dann sollte dies solange gelten, bis der Versicherte 30 Entgeltpunkte auf seinem Versichertenkonto erreicht.

Damit wäre eine deutliche Entlastung der Sozialhilfe sichergestellt.

Eine Befreiung sollte nur dann zugelassen werden, wenn die o. g. Personen eine adäquate Altersversorgung haben, die eine Mindestrente sicherstellt.

Die Mindest-Garantierente sollte dann in der Höhe mindestens sein, wie sie sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei 30 Entgeltpunkten ergeben würde (derzeit 1.25,70 Euro).

Diese Pflichtbeitragszeit muss dann auch nicht nur für Selbstständige gelten, sondern auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, UG und auch Vorstände von AG´s, denn letztendlich gab es in der Vergangenheit auch schon Firmen, die Bankrott gingen und die Inhaber von der Sozialhilfe abhängig waren.

Natürlich müssen hier auch Übergangsregelungen eingeführt werden, denn so gibt es durchaus Selbstständige & Co., die auch bisher privat vorgesorgt haben.

Jedem Leser bzw. Wähler dürfte durch diesen Artikel deutlich werden, dass das Thema Bürgerversicherung in der Rentenversicherung nichts als Wahlpropaganda ist.

Alle Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichern ist zum einen nicht finanzierbar, zum zweiten wäre das Risikobild verschoben.

So leben die meisten Beamtengruppen, Politiker länger, als die gesetzlich Rentenversicherten (Ausnahme sind nur Polizisten, Feuerwehrbeamte und andere Schichtdienstbeamte).

Auch die Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung wäre höher, da bestimmte Personengruppen oft eine jüngere Ehepartnerin haben. Dies gilt beispielsweise für Professoren, ähnlich wie bei Ärzten.

Bei dem Versorgungswerk der Ärzte musste beispielsweise die Witwenversorgung reduziert werden, weil die Ehefrauen erheblich jünger, als ihre versicherten Ärzte waren.

Eine Einheitsversicherung macht keinen Sinn.

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
Bürgerversicherung für Alle in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de