Beitragszuschuss betriebliche Altersversorgung beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) als Chance nutzen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) sieht für neu abgeschlossene #Direktversicherungen (DV), #Pensionskassen (PK) und #Pensionsfonds (PF) in der #Entgeltumwandlung einen Beitragszuschuss von 15 % vor, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1 Abs.1a BetrAVG 2018).

Für Neuverträge würde dies ab 1.1.2019 gelten, für Altverträge (Beginn vor 2019) erst ab 1.1.2022.

Zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören nicht nur:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

sondern auch Beiträge zu:

  • Berufsgenossenschaften
  • Umlage 1
  • Umlage 2
  • Insolvengeldzumlage.

Während in der Kranken- und Pflegeversicherung der Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung berechnet wird, ist in den Bereichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlage 1, Umlage 2 die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung maßgeblich.

In der Berufsgenossenschaft wird keine Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Der Wortlaut des Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt klar zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber nicht die ersparten Sozialversicherungsbeiträge als Beitragszuschuss gewähren muss, sondern einen 15 %igen Zuschuss leisten muss, wenn der Arbeitgeber nur einem Cent an Sozialversicherungsbeiträgen spart. Auf den ersten Blick sieht dies zunächst ungerecht aus Arbeitgebersicht aus.

Wenn man allerdings berücksichtigt, dass die Auszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung später in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig ist und der Arbeitgeber eigentlich viel höhere Beitragsersparnisse erhält, ist der Zuschuss von 15 % mehr als nur vertretbar.

Neben den o.g. Beiträgen spart der Arbeitgeber auch Beiträge bei der Berufsgenossenschaft, Umlage 1, Umlage 2 und bei der Insolvenzgeldumlage.

Pro 100,00 € Arbeitslohn entstehen für den Arbeitgeber etwa 25 % Zusatzlohnkosten für die Sozialversicherung. Zwischen dem Entgeltbruttolohn und dem Sozial-Bruttolohn ist also eine Differenz von 25 %.

Dies macht das nachfolgende Beispiel deutlich:

Beitragsberechnung Sozialversicherung Arbeitgeberbeitrag gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Umlage 1, Umlage 2, Insolvenzgeldumlage
Arbeitgeberbeitrag Sozialversicherung

Insofern sind heute innovative Arbeitgeber bereit nicht nur den Bruttolohn, sondern den „Sozial-Bruttolohn“ bei einer Entgeltumwandlung einzuzahlen.

Zu den 100,00 € gibt der innovative Arbeitgeber einfach 25 € als Zuschuss dazu und schafft hierdurch ein modernes Instrument der Personalbindung.

Teilweise geben Arbeitgeber auch heute schon höhere Beitragszuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung, um die Fluktuation zu reduzieren. Unter Einbeziehung der Fluktuationskosten sind Zuschüsse zwischen 30-45 % (je nach Fluktuationshöhe) durchaus für Betriebe kostenneutral.

Sozial verantwortungsbewusste Betriebe geben sogar einen „1:1-Zuschuss“ zur betrieblichen Altersversorgung oder bezahlen bei bestimmten Gruppen den Beitrag komplett für die betriebliche Altersversorgung.

Allerdings gibt es auch Arbeitgeber, die bisher keinen Zuschuss zu der Entgeltumwandlung gezahlt haben. In diesen Fällen wird der Arbeitgeber nun dazu verpflichtet mindestens 15 % als Zuschuss zu bezahlen.

Für Arbeitgeber, die bisher keinen Zuschuss gezahlt hatten, stellt sich nun die Frage, wie sich die Umsetzung des Zuschusses in dem Betriebsablauf einbinden lässt, denn es gibt zwei Termine, die hierbei zu berücksichtigen sind (1.1.2019 und 1.1.2022).

Empfehlenswert ist es, diesen Anlass zu nutzen und auch grundsätzlich zu überdenken, wie innovativ man als Arbeitgeber auftreten möchte.

Die Veränderung als Chance nutzen

Moderne Arbeitgeber wissen es: Neue Personalfindung kostet nicht nur Geld, sondern auch immer Zeit. Qualitatives Personal zu finden beansprucht heute wesentlich mehr Zeit.

Neben einem Personaldienstleister entstehen Kosten für Jobanzeigen und ein erheblicher Zeitaufwand des Chefs oder der Personalabteilung. Hat man einen vermeintlich guten Bewerber eingestellt, fallen noch weitere Investitionskosten für:

  • Anlage der Stammdaten
  • Anmeldung bei Sozialversicherung
  • und auch die hohe Volatilität des Abgangs in den ersten 2 Jahren an.

Das „#Humankapital“ entwickelt sich aufgrund der demografischen Entwicklung zu einer immer knapper werdenden Ressource.

Betriebswirtschaftliche Untersuchungen haben mehrfach schon aufgezeigt, dass die Findung eines neuen Mitarbeiters zwischen 3 und 10 Monatsgehältern kostet.

Innovative Arbeitgeber haben deshalb eine hohe Sensibilität ihr vorhandenes Personal zu binden und nutzen die betriebliche Altersversorgung.

Wer als Arbeitgeber bisher noch keinen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung bezahlt hatte, sollte die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) als innovative Chance begreifen.

Allerdings sind hierbei unterschiedliche gesetzliche Grundlagen zu beachten und vor der Umsetzung abzuklären. Hierzu nur ein kleiner Auszug an Fragen:

  • Muss ich den 15%-igen Arbeitgeber-Zuschuss auch dann als Arbeitgeber bezahlen, wenn ich schon einen festen Zuschuss als Arbeitgeber gezahlt habe?
  • Wie können bestehende Direktversicherungen erhöht werden?
  • Reicht es aus, den Beitrag einfach zu erhöhen oder muss ich als Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsvertrages durchführen?
  • Kann ich den Zuschuss auch für andere Mitarbeiter-Vorteile einsetzen (z.B.: Handy, PKW-Nutzung oder Fahrtgeldzuschuss?
  • Gibt es Unterschiede in dem Arbeitgeberzuschuss bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage?
  • Kann der Arbeitgeberzuschuss auch in Zusammenhang mit der neuen Förderung (§ 100 EStG) genutzt werden?
  • Welche Verbindungen bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
  • Besteht auch bei einer alten Entgeltumwandlung nach § 40b EStG ein Anspruch auf den Zuschuss?
  • Wie sollte ich als Arbeitgeber die #Versorgungssysteme zukünftig innovativ gestalten?
  • Welche grundsätzlichen Punkte müssen bei der Einführung und Veränderung der Betriebsrente beachtet werden?

Für #Personalchefs, #Personalabteilungen und auch für die #Buchhaltung entstehen eine Reihe von Fragen, die vor der Neuregelung der #betrieblichen #Altersversorgung abgeklärt werden müssen.

Empfehlenswert ist hierbei eine #betriebswirtschaftliche Beleuchtung aller Fragen durch kompetente Ansprechpartner.

Speziell in der betrieblichen Altersversorgung das Fachpersonal Mangelware.
Leider nennen sich zu viele Vertriebsleute „bAV-Spezialisten“, „bAV-Fachberater“ oder „Fachmann/frau für betriebliche Altersversorgung“, da diese Berufsbezeichnungen nicht geschützt sind.

Im Gegensatz zu der Berufsbezeichnung „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH). Hierbei handelt es sich um ein Hochschulstudium.

Auch die betriebswirtschaftliche Literatur zu dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz ist derzeit noch nicht vorhanden; insbesondere für die praktische Anwendung.

Im November/Dezember wird ein bAV-Leitfaden für Betriebe erscheinen, der für Betriebe ein unverzichtbares Hilfsmittel darstellen wird.

Vorbestellungen sind über Internetseite:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php

möglich.

 

Diskussion: Umsetzung Betriebsrentenstärkungsgesetz und Erarbeitung von betriebswirtschaftlichen Lösungen

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php

 


Sie suchen einen Ansprechpartner für die betriebliche Umsetzung der neuen betriebliche Altersversorgung?

Rufen Sie uns einfach an:

07156 / 967 – 1900

Handy/WhatsAPP: 0177 / 27 166 97

Werner Hoffmann (Geschäftsstellenleiter bAV)

 

bAV Leitfaden für Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber haben bei der Abwicklung und Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung ihre Schwierigkeiten.

Teambesprechung in der betrieblichen Altersversorgung - Welche Aktualisierungen sind durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz auch bei bestehenden Verträgen zu beachten?
Teambesprechung in der betrieblichen Altersversorgung – Welche Aktualisierungen sind durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz auch bei bestehenden Verträgen zu beachten?

Dies gilt insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe. Neben dem Abschluss einer Direktversicherung sind unterschiedliche Verwaltungsaufgaben zu meistern und die daraus resultierenden Fragen, wie z.B.:

  • Was muss bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beachtet werden?
  • Was ist zu berücksichtigen, wenn ein Arbeitnehmer heiratet?
  • Welche Änderungen sind in der Direktversicherung zu beachten, wenn sich jemand scheiden lässt?
  • Welche Änderungen ergeben sich, wenn ein Kind geboren wird?
  • Was muss berücksichtigt werden, wenn ein Kind behindert ist?
  • Welche Auswirkungen hat die Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrages?
  • Welche gesetzlichen Auswirkungen können entstehen, wenn ein Arbeitnehmer eine Direktversicherung vom bisherigen Arbeitgeber mitbringt? Welche Anpassungen sind zu beachten?
  • Welche Auswirkungen hat eine Insolvenz auf die arbeitnehmerfinanzierte oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung bzw. betriebliche Altersversorgung?
  • Welche Inhalte sollte ein Stammblatt bei der Mitarbeiterverwaltung in der betrieblichen Altersversorgung haben?
  • Welche Aktualisierungen sind im Bereich der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – bei der Mitarbeiterverwaltung zu beachten und umzusetzen?
  • Welche Anpassungsprozesse sind in der bAV bei Teilzeit, Krankheit, Pflegezeit oder z. B. Elternzeit zu beachten?
  • Was ist bei Privatinsolvenz des Arbeitnehmers zu beachten?
  • Welche Probleme können durch die Zuschußpflicht (15 %) entstehen ( § 1 Abs.1a BetrAVG)? Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
  • Wie wird die steuerliche Erhöhung des § 3 Nr.63 EStG umgesetzt?
  • In welchen Fällen ist die betriebliche Riester-Rente (Riester-BAV) interessant? Welche Anpassungen sind im Betrieb notwendig?
  • Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, wenn ein Arbeitnehmer/In von Vollzeit in Teilzeit oder Minijob wechselt?

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Fragen, die in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung jetzt in:

  • Personalabteilungen
  • Buchhaltung

besprochen werden muss.

Ende des Jahres wird hierzu ein umfangreicher Leitfaden erscheinen, der jedem Unternehmen helfen kann.

Der Leitfaden umfasst neben Checklisten und Formschreiben auch wichtige Tipps. Gerne können Sie sich hier schon vormerken lassen, so dass wir Sie zu gegebener Zeit über E-Mail informieren.

Sofern Sie als Arbeitgeber Interesse an dem Leitfaden zur betrieblichen Altersversorgung haben, können Sie sich auf der Internetseite vormerken.

Link:
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php

 

Ab 1.1.2018 werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. 

Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 liegt vor. Damit sind auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung bekannt, die ab 1.1.2018 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2018

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 4.350 Euro im Monat (52.200 Euro jährlich) auf

4.425 Euro monatlich (53.100 Euro jährlich) steigen. Die gleichen Werte gelten für die Pflegeversicherung.

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2018

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von 57.600 Euro in diesem Jahr auf 59.400 Euro im Jahr 2018.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle wird von 52.200 Euro auf 53.100 Euro angehoben.

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2018

Die Beitragsbemessungsgrenze West wird in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung auf monatlich 6.500 Euro festgesetzt, jährlich auf 78.000 Euro

(knappschaftliche Rentenversicherung auf 96.000 Euro jährlich bzw. 8.000 Euro monatlich)
Werte in den neuen Bundesländern:

  • Beitragsbemessungsgrenze Ost monatlich 5.800 Euro bzw. jährlich 69.600 Euro. 
  • Knappschaftliche Rentenversicherung: 7.150 Euro monatlich bzw. 85.800 Euro jährlich. Die Beitrsgsbemesdungsgrenze spielt auch bei dem Höchstbetrag in der Rüruprente eine wesentliche Rolle.

Bezugsgröße 2018

Die Bezugsgröße wird im Jahr 2018 in Ost und West angepasst. Dabei ist zu beachten: Die Bezugsgröße West gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit.


Die Bezugsgröße spielt in vielen unterschiedlichen Bereichen eine Rolle, z.B. auch in der Betrieblichen Altersvorsorge:

– § 3 BetrAVG Abgindung von Rentenansprüchen

– Pensions-Sicherungsverein (Maximalschutz § 10 BetrAVG)

– Oder auch bei Zeitwertkonten (Verpfändungspflicht)
Im Rechtskreis West steigt die monatliche Bezugsgröße auf 3.045 Euro monatlich bzw. 36.540 Euro jährlich (2017: 2.975 Euro monatlich bzw. 35.700 Euro jährlich).

Im Rechtskreis Ost gilt ein Wert von 2.695 Euro monatlich bzw. 32.340 Euro jährlich 


Beitragszuschuss zur Krankenversicherung 2018

Für gutverdienende Arbeitnehmer wird es aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze 2018 in der gesetzlichen Krankenkasse teurer. 

Der maximale Arbeitnehmeranteil ohne Zusatzbeitrag (7,3 %) zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 323,03 Euro. 

Auch Arbeitgeber müssen den höheren Beitragszuschuss von maximal 323,03 Euro (7,3 %) zahlen. Der Beitragszuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der Höchstzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung sind bundesweit gleich.
Durchschnittsentgelt Rentenversicherung

Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 37.873 Euro.

BAV – Unterstützungskasse – Was ist das?

Die Unterstützungskasse ist eine der ältesten Einrichtungen, wenn es um die betriebliche Altersversorgung geht.

Vorab zunächst eine wichtige Information. Bei der Unterstützungskasse ist die betriebliche Altersversorgung nicht nur im ersten Dienstverhältnis, sondern auch im zweiten Arbeitsverhältnis möglich.

Unterstützungskassen gibt es in Form von:

  • Einzel-Unterstützungskassen
  • Konzern-Unterstützungskassen
  • Gruppenunterstützungskassen

Unterstützungskassen werden in der Anlageform (und auch steuerlich) in zwei Haupt-Arten unterteilt:

  • Pauschaldotierte Unterstützungskassen
  • Rückgedeckte Unterstützungskassen

Hierbei sind unterschiedliche steuerliche Bereiche zu berücksichtigen:

 

 

Auch die Leistungsversorgung darf nicht unbegrenzt erfolgen, sondern hat Höchstsätze:

Weitere Informationen erhalten Sie gerne über:

www.forum-55plus.de

 

 

 

 

 

 

Bürgerversicherung – Was ist der wahre Grund für diese Forderung?

#Bürgerversicherung ist perfider Gedanke: warum das steht hier!Wer eine Bürgerversicherung will, denkt etwas falsch, Die Gründe, die gegen eine Bürgerversicherung sprechen sind:

1. Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze:

Wenn die Beitragsbemessungsgrenze weg ist, zahlt der Vermieter zunächst mehr Krankenkassenbeitrag. Das wird dann auf die Miete umgelegt und letztendlich zahlt jeder Mieter mehr Miete.

 

2. Bürger kann sich ja zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse versichern:

Wenn es eine Bürgerversicherung gibt, dann kann jeder gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen abschließen und ist dann auch Privatpatient.
Aber: Den Krankenkassenbeitrag für die Bürgerversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils zur Hälfte. Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzkrankenversicherung nicht leisten können.

Eine Zusatzversicherung müsste jeder Arbeitnehmer und Rentner vollständig selbst bezahlen (ohne Beitragszuschuss).

3. Abschaffung der KVdR-Krankenversicherung für Rentner:

Die Bürgerversicherung würde auch bedeuten, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgeschafft würde.

Denn: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze wegfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen, der Riester-Rente, sonstigen Zinseinkünften oder Mieteinkünften Beiträge bezahlen.

Derzeit müssen Rentner, die in der KVdR krankenversichert sind, keine Krankenkassenbeiträge hierfür bezahlen; dies trifft derzeit nur freiwillig versicherte Rentner.

Faktisch würde hiermit die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

 

4. Bürgerversicherung, wie in anderen EU-Ländern:

Bürger, die eine Bürgerversicherung in anderen Ländern haben, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.

In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.

Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht mir vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt.

Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).

In Schweden ist es seit 2013 so, dass wenn man ins Krankenhaus muss, sich zunächst vom Allgemeinmediziner an einen Facharzt überweisen lassen muss und der Facharzt dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen kann.

Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung, die die Reihenfolge der stationären Behandlungen festliegt.

Ob da zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Nun kommt kommt öfters von Politikern, die die Bürgerversicherung wollen, das Argument, dass dann der Beitragssatz sinken würde. Selbst wenn der Beitragssatz um 2 % sinken würde, hätte der Arbeitnehmer, Rentner oder Rentner keine echte Beitragsersparnis, da er auch für andere Einkünfte plötzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Und Mieter haben zusätzlich eine verdeckte Beitragserhöhung, da der Vermieter auf seine Mieteinkünfte plötzlich Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Dies würde der Vermieter durch Mieterhöhungen natürlich auf die Miete umlegen, was zu einer Mieterhöhung führt.

 

Der Trabbi und die Bürgerversicherung
Der Trabbi und die Bürgerversicherung

5. Bürgerversicherung ist wie der Trabbi in der DDR

Ein bisschen erinnert der Gedanke einer Bürgerversicherung an die ehemalige DDR. Da gab’s auch nur staatliche Autobauer (Trabbi und Wartburg).

Lange Wartezeiten (8-15 Jahre) und ein Auto bei dem an Technik und Entwicklung gespart wurde.

Nun der Trabbi ist ja gefahren…. ohne ein gutes Sicherheitssystem. 😂😂😂😂
Man stelle sich vor in Deutschland muss jeder Bürger ab 18 einen Trabbi (Bürgerversicherung) besitzen.

Aber da wir in Deutschland leben, darf er noch einen Audi (Zusatzversicherung) zusätzlich kaufen.

Irgendwie irrsinnig. Oder?

 

6. Bürgerversicherung führt zu Beitragserhöhungen, wenn Leistungen nicht gesenkt werden!

Die Einführung einer Bürgerversicherung könnte nach einer neuen Studie eine Beitragserhöhung für gesetzlich Versicherte von 1,5 Prozentpunkten zur Folge haben. Würden die Pro-Kopf-Ausgaben von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) so vereinheitlicht, dass die Gesamteinnahmen und -ausgaben unverändert bleiben, würde das die heutigen GKV-Versicherten zusätzlich belasten.

Die heutigen PKV-Versicherten, die dann in der gesetzlichen Bürgerversicherung wären, würden dagegen massiv entlastet. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA, Kiel).

Quelle: (https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/08/10/buergerversicherung-fuehrt-zu-starken-gkv-beitragserhoehungen/)

Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nach lebensalter
Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nach Lebensalter

7. Demografie würde Bürgerversicherung erheblich mehr belasten . Private bilden Altersrückstellungen

Die Leistungen der GKV werden zu über 90 % gesetzlich festgesetzt. Bei den privaten Krankenversicherungen ergibt sich der Leistungsumfang aus dem Versicherungsvertrag. Würde es in Deutschland ausschließlich die gGKV geben, dann ist die Gefahr groß, dass der Leistungsumfang weiter reduziert wird (Beispiele aus der Vergangenheit: Brillen, Zahnersatz).

  • Tatsache ist, dass:
  • . der Beitrag und die Leistungen aus einem Topf bei der GKV bezahlt werden
  • – und das Durchnittsalter erheblich angestiegen ist und noch weiter ansteigen wird,

sorgt dafür dass die GKV entweder steigende Beiträge oder Leistungskürzungen erhalten wird.

Demographie 65-Plus-wächst weiter

Derzeit ist das Durchschnittsalter in Deutschland bei ca. 46 Jahren und wird in den kommenden 15-20 Jahren auf 57-60 Jahren ansteigen. Somit werden die Leistungsausgaben bei der GKV enorm explodieren.

Die privaten Krankenversicherungen bilden sogenannte Altersrückstellungen. Bei den Beiträgen der jungen Versicherten wird ein Teil des Beitrags dieser Altersgruppe für später angespart. Inzwischen haben die PKV-Unternehmen über 220 Mrd. Euro für die Versicherten angespart.
Um gleichzuziehen müssten die GKV-Unternehmen zwischen 1.400 Mrd. – 2.000 Mrd. Euro heute an Altersrückstellungen aufgebaut haben.

Da die GKV jedoch als Umlagesystem finanziert wird (wie auch die gesetzliche Rentenversicherung) werden keine Beitragseinnahmen für das Alter angespart.

Die GKV hat dieses Problem schon lange erkannt und ist deshalb ein Befürworter der Bürgerversicherung.

 

8. Auch Rentner können sich nur innerhalb von 3 Monaten von der KVdR befreien lassen.

Nicht nur Arbeitnehmer unterhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze, sondern auch KVdR-Rentner können sich nicht privat versichern, wenn sie innerhalb von 3 Monaten die Befreiung beantragen.

Senioren fit durch Übungsleiter
Senioren legen wert auf die Gesundheit und eine gute Krankenversicherung

Gerade ältere Menschen legen großen Wert auf einen guten Krankenversicherungsschutz. Dies ist auch der Grund, warum immer mehr pflichtversicherte Arbeitnehmer in jungen Jahren eine Anwartschaftsversicherung abschließen, damit sie sich später in der Rente privat krankenversichern können. Durch die Anwartschaftsversicherung entfällt eine spätere Risikoprüfung.

Allerdings darf man die 3-Monats-Frist bei Rentenantragstellung nicht verpassen. Wer als KVdR-Rentner diese Frist versäumt hat, kann sich nicht mehr privat versichern.

Und in vielen Fällen ist der Krankenversicherungsbeitrag nicht einmal so hoch, wie bei der GKV. Ein Zuschuss wird im übrigen durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährt.

 

9. Ablehnung einer Bürger-Zwangsversicherung

Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.

10. „Bürgerversicherung Light“ – Warum jetzt diese Alternative von der SPD?

Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.

Konsequenz: Fast alle Leistungen ergeben sich aus dem Gesetz (Sozialgesetzbuch). Durch die Einführung der Bürgerversicherung light für Alle, könnten die Leistungen schneller abgebaut werden, da es keinen Wettbewerb gibt….. „Der Bürger kann sich ja zusätzlich versichern….

Und die Alten? Die haben oft nicht mehr die Chance!

 

Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?

Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:

Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?

  • Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
  • Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
  • Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
  • Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
    Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
    Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
    Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
  • Pflegeversicherung:
    Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.

Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:

Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie (Politiker und GKV-Funktionäre) verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.

Über diese Gedanken sollte sich jeder Bürger bei der Bundestagswahl Gedanken machen.

Folgende Parteien wollen die Bürgerversicherung:

  • – SPD
  • – Grüne
  • – DieLinke
  • – AFD

Die nachfolgenden Parteien lehnen die Bürgerversicherung ab:

  • – CDU
  • – CSU
  • – FDP

Nichts ist so wichtig, wie die Gesundheit. Denn ohne Gesundheit kann man nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr am Leben aktiv teilnehmen!

Bundestagswahl und Wahlbeeinflussung durch ausländische Initiativen

Warum bei dieser Bundestagswahl so viele ausländische Kräfte an der Destabilisierung von Deutschland Interesse haben.

Am 24.September ist die Bundestagswahl und in den kommenden Wochen wird der Wahlkampf deutlich anziehen.

Aber nicht nur die Parteien, sondern auch ausländische Personen, Institutionen, Länder und Gruppierungen werden über Medien, insbesondere auch über die sozialen Medien mitmischen.

Und es darf einen nicht verwundern, dass insbesondere Nicht-Europäische Einrichtungen, Länder und Personen versuchen werden, den Wähler gegen die Wahl aufzustacheln oder durch bestimmte Wahlbeeinflussungen versuchen wird, die gemäßigten Parteien abzuwählen. Ziel ist hierbei eigentlich nicht nur Deutschland zu destabilisieren, sondern insbesondere Europa zu schädigen.

Ähnliche Vorkommnisse gab es bereits in den U.S.A. und auch besonders in Frankreich. Wie lange sich der derzeitige Präsident Trump noch halten kann, ist fraglich, denn inzwischen gibt es einen Untersuchungsausschuss.

Auch in Frankreich hatten russische Institutionen versucht LePenne zu stärken. Im ARD wurde hierüber inzwischen berichtet, wie Le Penne auch finanzielle Unterstützungen erhielt.

Inwieweit die extremen Parteien in Deutschland durch russische Institutionen inzwischen unterstützt werden, wird derzeit untersucht.

Auch der Meineid von Frau Petry (AFD Deutschland) wird sicherlich etwas Licht ergeben.

Welche Motivation haben andere Länder, Institutionen, Personen oder Gruppen die Bundestagswahl negativ zu beeinflussen?

Deutschland hat sich in den letzten 20 Jahren zu einem der wirtschaftsstärksten Nationen entwickelt und ist auch innerhalb von Europa – gemeinsam mit Frankreich – ein Fundament für Europa.

Die europäische Gemeinschaft sichert nicht nur die Reisefreiheit, sondern ist auch ein Garant für 70 Jahre Frieden. Es gab zu keiner Zeit eine so lange Zeit ohne Krieg. 

Und dies ist das wichtigste Ergebnis, das wir durch Europa erreicht haben, auch wenn es natürlich trotzdem Reibereien gibt. Diese werden natürlich heute über Diplomatie oft gelöst.

Es gibt jedoch auch Personen, Institutionen und Länder, die auf diese Entwicklung neidisch sind oder die gerne Europa geschwächt sehen möchten.

Welche Personen stört Europa und möchte gerne durch die Schwächung von Deutschland Europa schwächen? Was sind die Hintergründe?

Türkei-Erdogan:

Erdogan ist ein Machtmensch, der in der deutschen Demokratie ein Konkurrenzsystem zu seinem „Demokratiesystem“ sieht. Den deutschstämmigen Tprken in Deutschland geht es durch die deutsche Wirtschaft – im Verhältnis zu Menschen, die in der Türkei leben, sehr gut.

In der Türkei ist die Wirtschaft sehr angeschlagen, insbesondere durch die Aktivitäten von Erdogan (Einschränkung der Demokratie, Inhaftierung von Opposition, Abschaffung der Pressefreiheit usw)

Dies führte zum fast völligen Zusammenbruch der Tourismusbranche. Aber auch wirtschaftliche Investitionen aus Europa in der Türkei zeigen bereits Spuren. Nicht umsonst schaltet die Türkei inzwischen Fernsehwerbung (zB n-tv) um neue Investiren in der Türkei zu gewinnen und versucht auch durch türkische Banken mit Lockangeboten frisches Geld zu bekommen.

Russland- Putin:

Auch Putin ist kein Freund von Europa, insbesondere Deutschland und der Demokratie. Ein starkes Europa schwächt Russland in der Weltwirtschaft.

Die Abhängigkeit vom russischen Öl bzw. Gas wird in den kommenden Jahrzehnten weiter abnehmen und dies wird die Kassen von Russland weniger füllen.

Inwieweit Russland die Entwicklung hinnehmen wird, dass Deutschland als führende EU-Nation sich weg von Atomstrom und fossilen Brennstoffen hin zu alternativen Energieformen entwickelt, ist fraglich.

Besonders durch den Überfall auf die Krim im Jahr 2014 sind die Sanktionen zwar angekommen, allerdings noch halbherzig, obwohl diese auch Wirkung zeigen (s. „Folgen der Sanktionen zwischen der EU und Russland für die deutsche Wirtschaft“ –> https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2016/heft/7/beitrag/folgen-der-sanktionen-zwischen-der-eu-und-russland-fuer-die-deutsche-wirtschaft.html

Innenpolitisch und auch wirtschaftlich (Binnenmarkt) ergeben sich in Russland extreme Probleme.

Der russischen Bevölkerung geht es extrem schlecht.

So ist beispielsweise die Lebenserwartung in Russland erheblich gesunken. Gründe: Gesundheitssystem ist staatlich und extrem korrupt. Es gibt zwar für alle Menschen eine staatliche Krankenversicherung, allerdings mit erheblichen Wartezeiten auf OP und Behandlungen, außer man bezahlt zusätzlich bar unter der Hand.

Die russische Bevölkerung dürfte auch aufgrund der früheren Sterblichkeit und der rückläufigen Geburtenrate in den kommenden Jahren auswirken.

Diese russische Gesamtsituation wird dazu führen, dass Putin bereits jetzt schon auch Einfluss auf die Wahl in Deutschland nehmen wird. RTdeutsch und andere Medien publizieren entsprechende Angstnachrichten.


 

U.S.A. – Trump:

Das Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland hatte sich insbesondere durch Trump sehr abgekühlt.

Deutschland ist Exportweltmeister und Trump sieht Deutschland wirtschaftlich nicht als Freund.

Die Einstellung „America First“ führt unter Trump zum Protektionismus. Strafzölle auf Waren aus Deutschland sind tagtäglich das Gespräch. Tatsächlich importieren die Deutschen aber auch erhebliche Waren und Dienstleistungen aus den USA und fertigen einen beachtlichen Teil in den USA.

Die Destabilisierung von Deutschland durch Schädigung der Demokratie hilft letztendlich der AfD und Trump wird dies gefallen.

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CHINA 

Auch CHINA hat ein Interesse an einem schwächeren Deutschland, zumindest an einer geringeren Exportquote, denn China braucht selbst einen höheren Export, damit die Wirtschaft nicht zum Erliegen kommt.

China wird allerdings im Moment wenig gegen die EU Unternehmen, denn derzeit ist Deutschland und die EU ein wichtiges Abnahmeland von chinesischen Produkten.

Allerdings wird China seine Macht durch den Zukauf europäischer Unternehmen ausbauen und langfristig auch unsere Demokratie versuchen zu untergraben.

Der chinesische Binnenmarkt ist zu schwach um die Wirtschaft anzukurbeln und die Probleme in China sind – bedingt zB durch die 1-Kind-Ehe  und die Umweltverpestung – zu groß. Die demographische Belastung (zu viele ältere im Verhältnis zu zu jungen Menschen) wird für China das größte Problem in den kommenden 20-30 Jahren.

Auch in Deutschland ist die Demographie ein wirtschaftliches Problem, wobei in Deutschland die Vorsorge gegenüber China erheblich besser ist.

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Grossbritannien:

Der EU-Ausstieg von Grossbritannien ist für die Europäische Union und letztendlich auch für Großbritannien nicht gut.

Auch wenn zunächst kein Krieg sofort mit Waffen entsteht, so ist die Gefahr eines kalten Krieges – zumindest wirtschaftlich – vorprogrammiert.


Wer am 24.9.2017 nicht wählen geht, ist ein Gegner von:

  • Demokratie
  • Freiheit
  • unserer Gesundheitsversorgung
  • und unserer Verfassung

Jeder, der in Deutschland lebt, sollte am 24.9.2017 zur Bundestagswahl gehen.


Nun gibt es natürlich auch in Deutschland Gruppen, die sich benachteiligt fühlen und mit einzelnen Punkten in der Politik nicht zufrieden sind (z.B.: Arbeitslosigkeit, Niedrigzinspolitik, Mieten, Alleinerziehende).

Jeder Bürger sollte sich jedoch klar darüber sein, dass die o. g. Punkte Freiheit, Demokratie, Verfassung und die Gesundheit die Grundpfeiler eines Lebens sind, mit denen man auch in der Regel sein eigenes Leben gestalten kann.

Aus diesem Grund sollte man bei der Wahl sich auch gut überlegen, wen man wählt. Hier soll keine Wahlempfehlung gegeben werden. Allerdings sollte jeder Bürger sich gut überlegen, was die Folge wäre, wenn wir z. B.:

  • kein Freies Europa
  • keine Demokratie
  • nur eine Einheitskrankenkasse (Bürgerversicherung)
  • keine Verfassung

hätten.

Auf die Konsequenzen einer #Bürgerversicherung hatten wir bereits hingewiesen (Artikel: „Die Auswirkungen einer Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte sind perfide“)

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/08/05/buergerversicherung-ist-perfider-gedanke-lese-hier-warum/

Es ist wichtig, dass jeder Wahlbürger sich über die Konsequenzen bewusst ist.

Sozialpartnermodell – sind Berater nicht mehr wichtig?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) regelt in einer 2.BAV-Welt einen weiteren Bereich der Betrieblichen Altersversorgung (bAV), der ausschließlich durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einer Branche vereinbart werden darf bzw. über Haustarifverträge und anderen Unternehmen den Zugang zu dem Vranchentarifvertrag bieten SOLL. Entschieden wird das Letztere aber durch die Tarifparteien.

Inwieweit Berater noch notwendig sind, erklärte Frau Dr. Henriette Meissner in einem Gastbeitrag im versicherungsjounal vom 16.8.2017:

Zitat:

Tarifvertragsparteien müssen sich einigen

Wie geht es nun nach Verabschiedung des Gesetzes weiter? Zunächst einmal muss man deutlich sagen, dass ein Sozialpartnermodell nur von Tarifvertragsparteien vereinbart werden kann (oder in einem Unternehmen per Haustarifvertrag).

Damit wirkt ein Sozialpartnermodell – anders als zum Beispiel das Modell der Deutschlandrente (VersicherungsJournal 14.5.2016) – grundsätzlich erst, wenn überhaupt ein entsprechender Tarifvertrag abgeschlossen wurde, und dann jeweils „branchenbezogen“.

Aufgrund des hohen Engagements der Metallrente im Vorfeld des Sozialpartnermodells nimmt man in der Branche an, dass zum Beispiel die Metallrente Vorreiter mit Leuchtturmfunktion sein könnte. Es wird aber nicht vor Mitte/Ende 2018 mit ersten Tarifverträgen zu Sozialpartnermodellen gerechnet.

Denn die Tarifvertragsparteien haben vom Gesetzgeber einen weiten Rahmen zugestanden bekommen. Über dessen Ausgestaltung muss zunächst zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite intensiv diskutiert und gerungen werden.

Vermittler weiterhin gefragt

Damit ist als erster Punkt festzuhalten: Der Markt wird nicht sofort flächendeckend von Sozialpartnermodellen geprägt sein, sondern es wird eine Zeit dauern, bis die neuen gesetzlichen Möglichkeiten greifen und von den Sozialpartnern umgesetzt werden. Insoweit bleibt es zunächst bei der bisherigen Beratungspraxis durch Vermittler.

Die Honorierung unterliegt schon jetzt den bekannten gesetzlichen Einschränkungen, zum Beispiel durch das LVRG. Und bei anhaltender Niedrigzinsphase ist davon auszugehen, dass weiter über die Kosten und damit auch die Vergütung diskutiert werden wird.

Sozialpartner haben Entscheidungshoheit

Bei einem Sozialpartnermodell selbst unterliegt die Einführung, Durchführung und Steuerung des Modells ausschließlich den Sozialpartnern. Das umfasst auch die Frage, wie künftig Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer informiert und beraten werden sollen und wie das honoriert wird. Das heißt, die Sozialpartner haben die Entscheidungshoheit über den Beratungsumfang und die Tarifkalkulation.

Grundsätzlich sind dabei unterschiedliche Beratungs-„Niveaus“ vorstellbar, zum Beispiel:

  • – nur digitalisierte Beratung, zum Beispiel über eine App oder Webseite,
  • – personalisierte Beratung nur des Arbeitgebers,
  • – personalisierte Beratung sowohl des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer.

Dazu hat der Gesetzgeber zusätzlich durch das BRSG die Option auf ein rechtssicheres Opting-out auf tarifvertraglicher Grundlage geschaffen. Auch bei einem Opting-out wird sicherlich die Digitalisierung, zum Beispiel durch Apps zur Versorgung oder im noch stärkeren Umfang als bisher die Information über Webseiten und Portale, eine Rolle spielen.

Das Verhältnis von Beratung und Kosten gelangt in den Fokus

Grundsätzlich werden sich die Sozialpartner allerdings mit der Frage auseinandersetzen müssen, in welchem Umfang sie eine Beratung von „Mensch zu Mensch“ wünschen und wie das zu honorieren ist.

Die Vergangenheit hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer die persönliche Beratung ist. Man könnte diese persönliche Beratung geradezu als Schlüssel für den Erfolg in der bisherigen Verbreitung der bAV sehen.

Gleichzeitig wird insbesondere die Gewerkschaftsseite darauf achten, dass die Höhe der Honorierung dieser Beratung und die Renditeminderung für Arbeitnehmer infolge der Kosten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Weniger Vergütung kann unter dem Strich trotzdem mehr sein

Mit anderen Worten: Beratung ja, aber zu überschaubaren Kosten. Dabei spielt natürlich auch eine Rolle, dass die Beratung durch die Standardisierung eines Sozialpartnermodells und mit technischer Unterstützung einfacher werden könnte als bisher, wenn die Sozialpartner dies zusammen mit dem Versorgungsträger gut organisieren.

Dann könnte weniger Vergütung unter dem Strich trotzdem mehr sein. Hier könnten künftig auch laufende Courtagen eine größere Rolle als bisher spielen. Doch bei jedem Sozialpartnermodell entscheiden dies die Tarifvertragsparteien autonom so, wie es aus ihrer Sicht für ihre Branche am besten ist.

Zusammenfassend kann man sagen: Welchen Stellenwert künftig die Beratung in den Sozialpartnermodellen haben wird, wird sich in den nächsten Monaten herauskristallisieren. Schaut man auf die großen bestehenden Branchen-Versorgungswerke, so sieht man, dass bisher gerade die Beratung vor Ort ein wesentlicher Erfolgsfaktor war.

Dr. Henriette Meissner

Die Autorin ist Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die betriebliche Altersversorgung (bAV) der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.“

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Unsere Auffassung und Appel an die Tarifparteien ist:

Eine Beratung nur durch 

  • – schriftliche Information
  • – App oder Internet
  • – Information in Form von Betriebsveranstaltungen
  • – oder das Personalbüro oder Betriebsräte

wird nicht ausreichen, da ein umfangreiches individuelles Wissen notwendig ist, das eigentlich nur „Betriebswirte für die betriebliche Altersversorgung (FH)“ oder adäquate BAV-Ausbildungen haben.

Hinzu kommt, dass gerade bestimmte Arbeitnehmergruppen auch mit Informationen durch schriftlichen Weg, APP oder Internet sich schwertun.

Im Übrigen ist auch in der 2.BAV-Welt das know-How selbst für Personaler zu umfangreich, da zu viele Rechtskreise Einfluss haben.


Einen Überblick der unterschiedlichen Gesetze, Verordnungen usw. gibt es hier:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html

Elternunterhalt – Wenn Kinder durch Pflegefall der Eltern zur Kasse gebeten werden

Der Status Quo: Kinder haften für ihre Eltern – ab 1.800 Euro Einkommen
Der Status Quo: Wird ein Mensch pflegebedürftig und reicht sein Geld aus Rente und Pflegeversicherung nicht aus, können auch die Kinder zur Kasse gebeten werden. Zwar schießen die Sozialämter das Geld zunächst vor, wenn ein Pflegebedürftiger seinen Bedarf zunächst nicht decken kann. Dann aber ermitteln die Ämter die unterhaltspflichtigen Verwandten. Zunächst muss der Ehepartner sein Vermögen offenlegen, dann die leiblichen Kinder.

Auch aktuell gibt es bereits ein Schonvermögen: Ausschlaggebend hierfür ist das Netto-Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate. Dieses ist aber äußerst knapp bemessen. Für Alleinstehende ist derzeit ein Selbstbehalt von 1.800 Euro im Monat vorgesehen, für Familien 3.240 Euro. Abgezogen werden davon noch Ausgaben für die Altersvorsorge und Darlehen. Was darüber aber hinausgeht, müssen die Kinder hälftig als Unterhalt zahlen.

Die CDU fordert in ihren Wahlprogramm einen Freibetrag von 100.000 Euro Jahreseinkommen.

Selbst wenn der Freibetrag einmal umgesetzt würde, wäre das zukünftige Erbe jedoch in Gefahr.

Darüber hinaus ist die Sozialhilfe im Pflegefall nur eine Mindestversorgung.

Die Altersvorsorge beinhaltet nicht nur die:

  • private
  • und betriebliche

Altersversorgung, sondern auch die Pflegevorsorge

Empfehlenswert bleibt für jeden eine Pflegezusatzversicherung und die rechtliche Vorsorge durch den

www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Auf der Internetseite kann nicht nur der #Notfallordner bestellt werden, sondern auch die App zum Notfallordner heruntergeladen werden.

Debeka senkt Krankenversicherungsbeitrag

Niedrigere Beiträge für 1,2 Millionen Privatversicherte
Die größte deutsche private Krankenversicherung, die als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig ist, senkt 2018 für viele Kunden die Beiträge  – und widerspricht dem Vorwurf, Beiträge der Privatversicherung stiegen schneller als die der gesetzlichen Krankenkasse.

Deutschlands größte private Krankenversicherung, die #Debeka, senkt im kommenden Jahr die Versicherungsprämie für etwa jeden vierten ihrer 4,7 Millionen Kunden. 

Von dem Nachlass von durchschnittlich 1,5 Prozent profitierten 1,2 Millionen Voll- und Zusatzversicherte, teilte die Versicherung mit. 

Hinzu kämen Senkungen für:

– ältere Versicherte, bei denen gesetzliche Zuschläge wegfielen, weil sie das 60. Lebensjahr erreicht haben 

– oder weil sie von zugesagten Beitragssenkungen ab dem 81. Lebensjahr profitierten. 

Allerdings seien die Zahl der Begünstigten und das Volumen noch offen.

Die Debeka #Krankenversicherung ist ein #Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Besondere bei dieser Unternehmensform ist, dass die Versicherten gleichzeitig Mitglieder und somit die Eigentümer sind.
Es besteht somit keine Interessenkollision zwischen Kapitalgebern (bei Aktiengesellschaften die Aktionäre) und den Versicherten, die die Leistung erhalten.

Es muss also kein Unternehmensgewinn an Dritte abgegeben werden (zB Aktionäre).

Darüber hinaus ist die Strategie bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit meist langfristig angelegt, denn ein Vorstand muss sich nicht täglich am Börsenkurs messen lassen und ggf. Sorge haben, dass eine Fremdübernahme droht.



Dies wird bei der Debeka auch dadurch sichtbar, dass die Beiträge für ältere Versicherte günstig sind, da die hohen Altersrückstellungen und Erträge für Ältere genutzt werden.

Leider gab es gibt in der Vergangenheit auch schon früher andere private Krankenversicherungen, die bei jungen Versicherten die Beiträge „billig“ kalkulierten und dann im Alter die Beiträge angestiegen sind (jung angelockt und im Alter überhöhter Beitrag).

Dies ist bei der Debeka als Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit nicht der Fall.

 

Krebs Chemotherapie neue Ergebnisse

 #Krebstherapie #Immunzellen 
http://n-tv.de/wissen/Immunzellen-koennten-Turbowaffen-werden-article19983713.html
Neue Krebstherapie vor Zulassung

Immunzellen könnten Turbowaffen werden

Immunzellentherapien könnten in Europa einigen tausend Krebspatienten helfen.

Die Krebstherapie mit genetisch veränderten Immunzellen steht in den USA kurz vor der Zulassung. Obwohl nicht alle Krebspatienten die heftigen Nebenwirkungen überleben, ist die neue Therapie aussichtsreich und soll bald auch in Deutschland eingeführt werden.

Mit den eigenen, gentechnisch veränderten Immunzellen den Krebs besiegen? Eine neue Therapie, die in den USA wie auch in Europa kurz vor der Zulassung steht, rückt das zumindest für bestimmte Formen von Leukämie und von Lymphdrüsenkrebs in den Bereich des Möglichen. Auch andere Arten von Krebs, etwa Tumoren in Brust, Eierstock, Lunge oder Bauchspeicheldrüse, versuchen Forscher mit Hilfe der aufgerüsteten Immunzellen zu knacken – allerdings bislang mit weniger Erfolg.


Das Potenzial der sogenannten CAR-T-Zellen ist seit zwei Jahrzehnten bekannt, aber es zu erforschen und einen funktionierenden Therapieansatz zu entwickeln, erwies sich als schwierig. Mehr als 200 klinische Studien dazu, zumeist in den USA und das Gros davon noch nicht abgeschlossen, bezeugen dies. Doch für Forscher ist mittlerweile klar: Speziell bei bestimmten Formen von Blutkrebs kann der Nutzen, allen schweren Nebenwirkungen zum Trotz, groß sein.

„Das war völlig durchschlagend“, sagte Stephan Grupp, Leiter des Krebs-Immuntherapie-Programms an der Kinderklinik von Philadelphia, der „New York Times“. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in Langen, Klaus Cichutek, sieht das ähnlich: „Jetzt bricht wahrscheinlich eine neue Ära der Leukämiebehandlung an.“

Emily ist krebsfrei

Emily Whitehead, 12 Jahre alt, ist hierfür eine Art Galionsfigur: Vor nunmehr fünf Jahren erhielt das an ALL (Akuter Lymphatischer Leukämie) lebensgefährlich erkrankte Mädchen die experimentelle Gentherapie. Die Nebenwirkungen brachten die damals Sechsjährige fast um: Über Wochen lag sie mit hohem Fieber im Koma, während sich in ihrem Körper die genmodifizierten T-Zellen vervielfachten und wie eine Turbowaffe die Blutkrebszellen attackierten. An ihrem siebten Geburtstag erwachte Emily aus dem Koma. Seitdem ist sie krebsfrei.

Der Kopf hinter dem klinischen Ansatz ist Carl June (University of Pennsylvania), der auch Emily behandelte. Schon vor Jahrzehnten versuchte er, T-Zellen im Kampf gegen das HI-Virus einzusetzen. Der Trick, der nun den Krebszellen den Garaus macht: Die aus dem Blut des Patienten gefilterten T-Zellen werden im Labor mit Hilfe eines viralen Vektors genetisch verändert, dann vervielfacht und dem Patienten als Infusion wieder verabreicht.

Durch die Genmanipulation bilden die T-Zellen an der Oberfläche einen CAR-Rezeptor (Chimeric Antigen Receptor) zur Erkennung eines speziellen Antigens, das auf Krebszellen vorkommt. Werden die CAR-T-Zellen fündig, greifen sie die Krebszellen an und vervielfältigen sich. Allein eine solche T-Zelle kann so 1000 Tumorzellen zerstören. Besonders erfolgreich war dabei die Ansteuerung des Antigens CD19, bestätigte auch das PEI jüngst in einer umfassenden Bilanz aller Studien mit CAR-T-Zellen.

Nur in Speziallaboren herstellbar

Um diese „lebenden Medikamente“ herzustellen und sie sicher zu verabreichen, ist jedoch viel Expertise nötig. In den USA wird die Therapie, deren heftige Nebenwirkungen nicht alle todkranken Patienten in den Studien überlebten, deshalb wohl nur an wenigen Spezialzentren möglich sein.

„Es wird ein sehr potenter Mechanismus genutzt, der zu einer Entgleisung des Immunsystems und schlimmstenfalls zum Tod führen kann“, sagt PEI-Experte Egbert Flory. „Auch in Europa muss die Infrastruktur und Zusammenarbeit von Kliniken und Herstellern noch besser werden, um diese Therapie zu beherrschen und weiterzuentwickeln“, betont PEI-Direktor Cichutek.

Mehrere Anträge für Zulassungen

Die US-Zulassung von CD19-spezifischen CAR-T-Zellen der Firma Novartis zur Behandlung von Akuter Lymphatischer Leukämie (ALL) wäre die erste für eine Gentherapie gegen Krebs. Andere Anträge folgen aber bereits: Kite Pharma will sie zur Behandlung aggressiver Non-Hodgin-Lymphome auf den Markt bringen. Auch für die Therapie Multipler Myelome, ebenfalls eine Blutkrebserkrankung, liegen der FDA Anträge vor.

In Europa sieht es ähnlich aus: Mithilfe des beschleunigenden Prime-Verfahrens könnte die Europäische Kommission vielleicht sogar noch 2017 grünes Licht für die CAR-T-Zell-Therapie geben. Drei Anträge liegen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bereits vor. Zunächst sind Schwerstkranke, für die keine andere Option mehr besteht, die Zielgruppe. Aber ein früherer Einsatz könnte die Erfolgsquote noch erhöhen, vermuten die Forscher.
Wer zahlt das?

Bleiben die immensen Kosten: Mehrere 100.000 Euro könnte eine solche Therapie in Deutschland kosten. Einige Tausend schwerkranke Menschen würden in Europa jährlich davon profitieren, schätzen Experten. „Die Kosten sind sehr hoch. Aber eventuell reicht eine solche Therapie für viele Jahre aus“, sagt Cichutek.
CAR-T-Zellen würden damit zum jüngsten vielversprechenden Zuwachs bei den Immuntherapien gegen Krebs – nach den sogenannten Checkpoint-Inhibitoren, die die tumorbedingte „Bremse“ von T-Zellen lockern, und anderen sogenannten monoklonalen Antikörpern.

Zur Zeit wird versucht, die Erfolge auf örtlich festgesetzte Tumoren auszuweiten. „Die CAR-T-Zellen sind Hoffnungsträger“, sagt PEI-Forscherin Jessica Hartmann. Aber feste Tumoren sind schwieriger zu knacken, denn CAR-T-Zellen müssen sie zunächst einmal erreichen und sich dann in dem für sie ungünstigen Milieu behaupten – mehr als 20 verschiedene CAR-T-Zellprodukte werden dazu derzeit klinisch erprobt. „Solche soliden Tumoren sind wie Fort Knox“, so Grupp.