bAV – betriebliche Altersversorgung – gesetzliche Rentenversicherung – Bürgerversicherung – Umlagesystem – Ansparsystem

#bAV – #betriebliche #Altersversorgung – gesetzliche #Rentenversicherung – #Bürgerversicherung – #Umlagesystem – #Ansparsystem –
Der #demografische #Wandel kommt

Schwarz-Weiß ist kein Erfolgsmodell – Die Mischung macht es aus.

Ob private Krankenversicherung, Bürgerversicherung oder gesetzliche Rentenversicherung und private bzw. betriebliche Altersversorgung:

Sehr oft werden von der einen Gruppe das Umlagesystem und von der anderen Gruppe das Sparmodell als „einzig Richtig“ genannt.

Aus verschiedenen Gründen ist keines als „eierlegende Wollmilchsau“ geeignet. Hintergrund ist unter anderem der demografische Wandel, den wir in den kommenden 30 Jahren erleben werden.

Die Einflussfaktoren sind enorm und werden oft nicht bei den Überlegungen berücksichtigt.

Beispiele:

Wohnungsmarkt: Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohneinheiten in Deutschland. In rund 30 Jahren werden noch 30 Mio. notwendig

Demographie 65-Plus-wächst weiter
Demographie 65-Plus-wächst weiter

Arbeitnehmer im Verhältnis zu Rentnern und Pensionären: Auch hier ergeben sich – dank der längeren Lebenserwartung erhebliche – Verschiebungen, die sich auf die Finanzierung der Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung auswirken werden.

Wenn ausschließlich eine Altersversorgung durch ein Umlagesystem finanziert werden würde, wäre die Altersarmut vorprogrammiert. Letztendlich werden in Deutschland immer weniger Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, obwohl wir mehr Arbeitskräfte benötigen.

Und auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden hierdurch erhebliche Umwälzungen vorprogrammiert. Wenn das Durchschnittsalter nicht mehr bei 45 Jahren, sondern bei ca. 60 Jahren liegt, dann steigen die Gesundheitsausgaben auch im Durchschnitt erheblich an und führen zu Leistungseinschnitten.

Leider hat weder die gesetzliche Kranken-, noch die gesetzliche Rentenversicherung Altersrückstellungen aufgebaut.

Krankenversicherung - Bürgerversicherung
Krankenversicherung – Bürgerversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung wäre es dringend notwendig eine Altersrückstellung einzuführen. Aus heutiger Sicht müsste die gesetzliche Krankenversicherung etwa 1,8 Bio. Euro (1.800 Mrd. Euro) schon an Altersrückstellungen haben, damit auch im Alter die Krankenversicherungsleistungen bezahlt werden können. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber hier aktiv wird und die Altersrückstellung bei den gesetzlichen Krankenkassen einführt.

Nicht ohne Grund versucht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkasse immer wieder bestimmte Politiker und bestimmte Verbände vor den Karren zu spannen, dass eine Bürgerversicherung die „eierlegende Wollmilchsau“ wäre. Und man argumentiert mit „Ungerechtigkeit – die allerdings noch stärker bei einer Bürgerversicherung wäre – die Bürgerversicherung durchzusetzen.

Tatsächlicher Grund ist jedoch, dass die gesetzlichen Kassen mit dem Umlagesystem immer stärkere Probleme bekommen, wenn der Wettbewerb bestehen bleibt.

Bei der Altersversorgung ist die Mischung zwischen gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersversorgung der richtige Weg. Sie verbindet die umlagefinanzierte und die ansparfinanzierte Versorgung.

Problematisch ist allerdings die „schwarz-Weiß-Sicht“ von einzelnen Politikern und Bürgern. Hi er muss noch viel Aufklärungsbedarf befriedigt werden. Nur die Mischung von Umlagefinanzierung und Ansparfinanzierung ist dauerhaft richtig.

Speziell in der betrieblichen Altersversorgung ist die Notwendigkeit der Aufklärung nicht nur bei den Arbeitnehmern, sondern auch bei den Arbeitgebern angewachsen.

Denn: Wenn ein Arbeitnehmer für seine eigene Altersversorgung eine Entgeltumwandlung abschließen möchte, ist es bei einem Unternehmer sicherlich nicht das Ziel daran zu verdienen. Seriöse Arbeitgeber wollen sicherlich nichts an einem Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung verdienen.

Leider gibt es jedoch auch Vertriebler und Unternehmensberater, die dem Arbeitgeber die Verdienstchancen bei der Entgeltumwandlung schmackhaft machen wollen. Langfristig werden diese Personen immer mehr in der Kritik der Öffentlichkeit stehen.

Was muss bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beachtet werden?
Was muss bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beachten?

Ziel des Unternehmers sollte es nicht sein, Arbeitgeberbeiträge für sein Unternehmen hierdurch einzusparen, sondern die Arbeitnehmer durch interessante beitragsneutrale Modelle zu binden und neues Personal hierdurch zu binden.

Gerda für Klein- und Mittelbetriebe gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung Vorteile gegenüber Großunternehmen sich bei der Mitarbeiterfindung positiv abzuheben.

Im Januar wird hierzu ein bav-Leitfaden (auf der Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes) erscheinen, der auch die Veränderungen des BMF-Schreibens berücksichtigt.

Der bav-Leitfaden vereinfacht dem Arbeitgeber die Verwaltung und zeigt interessante neue Wege der Personalgewinnung und Personalbindung.

Link:    www.bav-Leitfaden.de

Wer rechtzeitig über die Bestellmöglichkeit informieren lassen möchte, kann über sich über die Internetseite

http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/ 

vormerken lassen.

#Betriebsrentenstärkungsgesetz #BRSG bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, HR-Berater, Personalabteilung

Notwendige Anpassungen in der betrieblichen #Altersversorgung – #bAV – aufgrund des #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) sind jetzt bei:

  • #Personalabteilung
  • #Lohnbuchhaltung
  • #HR-Beratung

dringend notwendig.

Ebenso müssen die Schnittstellen der einzelnen Bereiche ergänzt werden.

Für #Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen zusätzliche Chancen.

YouTube player

Der bAV-Leitfaden befasst sich zunächst mit den Auswirkungen des BRSG im Bereich der Direktversicherung.

Der bAV-Leitfaden wird in den kommenden Wochen um weitere Bereiche ergänzt und kann bei Bedarf zusätzlich bestellt werden.

Weitere Rubriken:

  • Pensionskasse (regulierte und deregulierte)
  • Pensionsfonds (versicherungsförmig un nicht versicherungsfrömig)
  • Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt)
  • Pensionszusage
  • Zeitwertkonten
  • Betriebliche HR-Chancen für die Personalgewinnung und Personalbindung

Speziell für Arbeitgeber und HR-Berater wird ein weiteres Kapitel laufend ergänzt.

Vorbestellungen sind über die Internetseite:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php

möglich.

Betriebliche Altersversorgung – #Sozialpartnermodell oder bAV-Welt 1?

  1. Die Verständlichkeit der bAV ist für viele Arbeitgeber schwierig und wird durch die Einführung des Sozialpartnermodells (“bAV-Welt 2”) nicht einfacher.So bietet die “bAV-Welt 2” zwar eine Befreiung von der Einstandspflicht (nach §1 Abs.1 S.3 BetrAVG), allerdings:– keine vollständige Befreiung von der AG-Haftung– den Nachteil, dass der Arbeitgeber bei der Teilnahme am Sozialpartnermodell:

    1. einen Sicherungsbeitrag (§23 BetrAVG n.F.) leisten soll und dieser der Höhe nach noch gar nicht bekannt ist. (Einkauf Beitrag-Zusatzrisiko, das noch der Höhe nach unbekannt ist).

    2. im Bereich der betrieblichen Altersversorgung keine eigene Entscheidung mehr treffen kann, da alles von dem entsprechenden Versorgungswerk vorgegeben wird.

    Konsequenz daraus ist, dass die Betriebsabläufe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung durch das Sozialpartnermodell fremdbestimmt sind.

    3. ein Umstieg (Übertragung) von dem “Sozialpartnermodell” zurück in die bisherige “bAV-Welt 1” ist nicht möglich.

    Der Umstieg (Übertragung) von der alten bAV-Welt 1 in das (Sozialpartnermodell) ist zwar möglich, allerdings führt dies nicht zu einer Haftungsbefreiung der bestehenden Anwartschaften.

    Darüber hinaus bestehen für den Arbeitnehmer zwar größere Chancen auf einen höheren Ertrag, allerdings auch erheblich höhere Risiken durch die Anlagemöglichkeiten.

    Für Arbeitnehmer, die eine geringe Rente in der betrieblichen Altersversorgung aufbauen, ist dies ein Risiko. Die geringe zusätzliche Rente kann noch geringer werden, da eine Garantie fehlt.

    Auch die bisherige “bAV-Welt 1” ist für viele Klein- und Mittelunternehmen nicht immer einfach zu organisieren.

    Was muss bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beachtet werden?
    Was muss bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beachtet werden? Hilfe bei der Lösung bietet der bAV-Leitfaden für Arbeitgeber
    Neben den Verjährungsfristen (z.B.: 6 und 10 Jahre) sind beispielsweise auch Haftungen vorhanden, die eine  Aufbewahrung der Unterlagen über einen sehr langen Zeitraum notwendig macht (zB.: § 18a BetrAVG, 30 Jahre).

    Darüber hinaus sind im Steuerrecht und in der Sozialversicherung viele Dinge zu beachten, die nur durch standardisierte Prozesse möglich sind.

    Ebenso sind während der Zusagezeit (Anwartschafts- und Leistungsphase) Vertragsanpassungen notwendig (Beispiele: Umstellung auf Vollzeit, Teilzeit, Heirat, Scheidung, Tod, Privatinsolvenz des AN), die auch Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung haben.

    TIPP: Im November erscheint ein „bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, der die Anpassungsprozesse (workflow) darstellt und die notwendigen Schritte aufzeigt.

    Der #bAV-Leitfaden für Arbeitgeber enthält nicht nur die bisherigen Regelungen, sondern auch die notwendigen Anpassungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Aus redaktionellen Gründen (offene Fragen, die durch das BMAS und BMF noch geklärt werden) ist der Leitfaden für Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung erst im November verfügbar.

    Link zur Vorbestellung: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php

    Der bAV-Leitfaden für Arbeitgeber bietet die ideale Ergänzung zu dem Notfallordner für Unternehmer, den es inzwischen in über 80 verschiedenen Versionen gibt (unterschiedliche Selbstständigen- und Unternehmergruppen, z.B.: Notfallordner für: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Beamte, 42 verschiedene zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerker als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft).

Bürgerversicherung ist perfider Gedanke – Lese hier warum!

#Bürgerversicherung ist perfider Gedanke: warum das steht hier!
Wer eine Bürgerversicherung will, denkt etwas falsch: Denn

1. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze weg ist, zahlt der Vermieter zunächst mehr Krankenkassenbeitrag. Das wird dann auf die Miete umgelegt und letztendlich zahlt jeder Mieter mehr Miete.

2. Wenn es eine Bürgerversicherung gibt, dann würde es Zusatzversicherungen geben. Das ist ja eigentlich nicht schlecht.

Aber: Den Krankenkassenbeitrag für die Bürgerversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils zur Hälfte. Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzkrankenversicherung nicht leisten können.

Eine Zusatzversicherung müsste jeder Arbeitnehmer und Rentner vollständig selbst bezahlen (ohne Beitragszuschuss).

3. Die Bürgerversicherung würde auch bedeuten, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgeschafft würde.

Denn: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze wegfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen, der Riester-Rente, sonstigen Zinseinkünften oder Mieteinkünften Beiträge bezahlen.

Derzeit müssen Rentner, die in der KVdR krankenversichert sind, keine Krankenkassenbeiträge hierfür bezahlen; dies trifft derzeit nur freiwillig versicherte Rentner.

Faktisch würde hiermit die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

4. Bürger, die eine Bürgerversicherung in anderen Ländern haben, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.

In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.

Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht mir vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt.

Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).

In Schweden ist es seit 2013 so, dass wenn man ins Krankenhaus muss, sich zunächst vom Allgemeinmediziner an einen Facharzt überweisen lassen muss und der Facharzt dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen kann.

Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung, die die Reihenfolge der stationären Behandlungen festliegt.

Ob da zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Nun kommt kommt öfters von Politikern, die die Bürgerversicherung wollen, das Argument, dass dann der Beitragssatz sinken würde. Selbst wenn der Beitragssatz um 2 % sinken würde, hätte der Arbeitnehmer, Rentner oder Rentner keine echte Beitragsersparnis, da er auch für andere Einkünfte plötzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Und Mieter haben zusätzlich eine verdeckte Beitragserhöhung, da der Vermieter auf seine Mieteinkünfte plötzlich Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Dies würde der Vermieter durch Mieterhöhungen natürlich auf die Miete umlegen, was zu einer Mieterhöhung führt.

5. Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.

6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.

Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?

Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:

Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?

  • Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
  • Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
  • Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
  • Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
    Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
    Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
    Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
  • Pflegeversicherung:
    Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.

Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:

Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.

Über diese Gedanken sollte sich jeder Bürger bei der Bundestagswahl Gedanken machen.

Folgende Parteien wollen die Bürgerversicherung:

  • – SPD
  • – Grüne
  • – DieLinke
  • – AFD

Die nachfolgenden Parteien lehnen die Bürgerversicherung ab:

  • – CDU
  • – CSU
  • – FDP

Nichts ist so wichtig, wie die Gesundheit. Denn ohne Gesundheit kann man nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr am Leben aktiv teilnehmen!

Bundestagswahl 2017– Jeder ab 18 sollte wählen gehen

#Bundestagswahl

Und wieder kommen vermehrt Filme – auch bei youtube, die;

– Wahlbetrug schon heute melden, obwohl noch keine Wahl war

– die gegen Politiker herziehen

– und den einzelnen Bürger frustrieren sollen.

Ziel ist den einzelnen Bürger dazu zu motivieren, nicht wählen zu gehen.

So gibt es zB einen youtube-Kanal von nta. Es werden dort Filme so zusammengeschnitten, dass Aussagen in falsche Aussagen umgedeutet werden.

Unter anderem wird dort der Begriff Reichsbürger aus der Zeit des Nationalsozialisten verharmlost.

In „gekonnter Form“ wird dann der Rückgang der Arbeitslosigkeit in Frage gestellt.

Natürlich ist die Arbeitslosenquote – wenn man die Aufstocker und in Fortbildung befindlichen Arbeitslosen hinzuzieht höher. Das ist aber schon etwa 20 Jahre so.

Und wenn die Arbeitslosenquote im letzten Jahr gleich berechnet wurde, dann ist ebenso ein Rückgang zu verzeichnen.

Wir haben in den letzten 2 Wochen festgestellt, dass über WhatsApp, youtube und andere Kanäle vermehrt Filme, Fotos und Texte verteilt werden, die den Wahlbürger frustrieren sollen und in gewisse extreme Richtungen treiben soll.

Wenn der Bürger durch solche Medien von der Wahl sich abhalten lässt, dann steigt der prozentuale Anteil der extremistischen Parteien an, denn die extremistischen Wähler wählen auf jeden Fall. Konsequenz: Die Extremen Parteien haben durch höhere Prozente mehr Bedeutung.

Gleiches möchte zum Beispiel Erdogan mit dem Aufruf zum Wahlboykott erreichen.

Unsere Demokratie sollten wir uns durch solche Menschen und Gruppierungen nicht nehmen lassen!

Darum #GEHE am 24.9. #wählen!

Am Besten solche Mitteilungen NICHT weiter verteilen und löschen.

 

 

 

 

Beitragszuschuss betriebliche Altersversorgung beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) als Chance nutzen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) sieht für neu abgeschlossene #Direktversicherungen (DV), #Pensionskassen (PK) und #Pensionsfonds (PF) in der #Entgeltumwandlung einen Beitragszuschuss von 15 % vor, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1 Abs.1a BetrAVG 2018).

Für Neuverträge würde dies ab 1.1.2019 gelten, für Altverträge (Beginn vor 2019) erst ab 1.1.2022.

Zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören nicht nur:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

sondern auch Beiträge zu:

  • Berufsgenossenschaften
  • Umlage 1
  • Umlage 2
  • Insolvengeldzumlage.

Während in der Kranken- und Pflegeversicherung der Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung berechnet wird, ist in den Bereichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlage 1, Umlage 2 die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung maßgeblich.

In der Berufsgenossenschaft wird keine Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Der Wortlaut des Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt klar zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber nicht die ersparten Sozialversicherungsbeiträge als Beitragszuschuss gewähren muss, sondern einen 15 %igen Zuschuss leisten muss, wenn der Arbeitgeber nur einem Cent an Sozialversicherungsbeiträgen spart. Auf den ersten Blick sieht dies zunächst ungerecht aus Arbeitgebersicht aus.

Wenn man allerdings berücksichtigt, dass die Auszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung später in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig ist und der Arbeitgeber eigentlich viel höhere Beitragsersparnisse erhält, ist der Zuschuss von 15 % mehr als nur vertretbar.

Neben den o.g. Beiträgen spart der Arbeitgeber auch Beiträge bei der Berufsgenossenschaft, Umlage 1, Umlage 2 und bei der Insolvenzgeldumlage.

Pro 100,00 € Arbeitslohn entstehen für den Arbeitgeber etwa 25 % Zusatzlohnkosten für die Sozialversicherung. Zwischen dem Entgeltbruttolohn und dem Sozial-Bruttolohn ist also eine Differenz von 25 %.

Dies macht das nachfolgende Beispiel deutlich:

Beitragsberechnung Sozialversicherung Arbeitgeberbeitrag gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Umlage 1, Umlage 2, Insolvenzgeldumlage
Arbeitgeberbeitrag Sozialversicherung

Insofern sind heute innovative Arbeitgeber bereit nicht nur den Bruttolohn, sondern den „Sozial-Bruttolohn“ bei einer Entgeltumwandlung einzuzahlen.

Zu den 100,00 € gibt der innovative Arbeitgeber einfach 25 € als Zuschuss dazu und schafft hierdurch ein modernes Instrument der Personalbindung.

Teilweise geben Arbeitgeber auch heute schon höhere Beitragszuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung, um die Fluktuation zu reduzieren. Unter Einbeziehung der Fluktuationskosten sind Zuschüsse zwischen 30-45 % (je nach Fluktuationshöhe) durchaus für Betriebe kostenneutral.

Sozial verantwortungsbewusste Betriebe geben sogar einen „1:1-Zuschuss“ zur betrieblichen Altersversorgung oder bezahlen bei bestimmten Gruppen den Beitrag komplett für die betriebliche Altersversorgung.

Allerdings gibt es auch Arbeitgeber, die bisher keinen Zuschuss zu der Entgeltumwandlung gezahlt haben. In diesen Fällen wird der Arbeitgeber nun dazu verpflichtet mindestens 15 % als Zuschuss zu bezahlen.

Für Arbeitgeber, die bisher keinen Zuschuss gezahlt hatten, stellt sich nun die Frage, wie sich die Umsetzung des Zuschusses in dem Betriebsablauf einbinden lässt, denn es gibt zwei Termine, die hierbei zu berücksichtigen sind (1.1.2019 und 1.1.2022).

Empfehlenswert ist es, diesen Anlass zu nutzen und auch grundsätzlich zu überdenken, wie innovativ man als Arbeitgeber auftreten möchte.

Die Veränderung als Chance nutzen

Moderne Arbeitgeber wissen es: Neue Personalfindung kostet nicht nur Geld, sondern auch immer Zeit. Qualitatives Personal zu finden beansprucht heute wesentlich mehr Zeit.

Neben einem Personaldienstleister entstehen Kosten für Jobanzeigen und ein erheblicher Zeitaufwand des Chefs oder der Personalabteilung. Hat man einen vermeintlich guten Bewerber eingestellt, fallen noch weitere Investitionskosten für:

  • Anlage der Stammdaten
  • Anmeldung bei Sozialversicherung
  • und auch die hohe Volatilität des Abgangs in den ersten 2 Jahren an.

Das „#Humankapital“ entwickelt sich aufgrund der demografischen Entwicklung zu einer immer knapper werdenden Ressource.

Betriebswirtschaftliche Untersuchungen haben mehrfach schon aufgezeigt, dass die Findung eines neuen Mitarbeiters zwischen 3 und 10 Monatsgehältern kostet.

Innovative Arbeitgeber haben deshalb eine hohe Sensibilität ihr vorhandenes Personal zu binden und nutzen die betriebliche Altersversorgung.

Wer als Arbeitgeber bisher noch keinen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung bezahlt hatte, sollte die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) als innovative Chance begreifen.

Allerdings sind hierbei unterschiedliche gesetzliche Grundlagen zu beachten und vor der Umsetzung abzuklären. Hierzu nur ein kleiner Auszug an Fragen:

  • Muss ich den 15%-igen Arbeitgeber-Zuschuss auch dann als Arbeitgeber bezahlen, wenn ich schon einen festen Zuschuss als Arbeitgeber gezahlt habe?
  • Wie können bestehende Direktversicherungen erhöht werden?
  • Reicht es aus, den Beitrag einfach zu erhöhen oder muss ich als Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsvertrages durchführen?
  • Kann ich den Zuschuss auch für andere Mitarbeiter-Vorteile einsetzen (z.B.: Handy, PKW-Nutzung oder Fahrtgeldzuschuss?
  • Gibt es Unterschiede in dem Arbeitgeberzuschuss bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage?
  • Kann der Arbeitgeberzuschuss auch in Zusammenhang mit der neuen Förderung (§ 100 EStG) genutzt werden?
  • Welche Verbindungen bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
  • Besteht auch bei einer alten Entgeltumwandlung nach § 40b EStG ein Anspruch auf den Zuschuss?
  • Wie sollte ich als Arbeitgeber die #Versorgungssysteme zukünftig innovativ gestalten?
  • Welche grundsätzlichen Punkte müssen bei der Einführung und Veränderung der Betriebsrente beachtet werden?

Für #Personalchefs, #Personalabteilungen und auch für die #Buchhaltung entstehen eine Reihe von Fragen, die vor der Neuregelung der #betrieblichen #Altersversorgung abgeklärt werden müssen.

Empfehlenswert ist hierbei eine #betriebswirtschaftliche Beleuchtung aller Fragen durch kompetente Ansprechpartner.

Speziell in der betrieblichen Altersversorgung das Fachpersonal Mangelware.
Leider nennen sich zu viele Vertriebsleute „bAV-Spezialisten“, „bAV-Fachberater“ oder „Fachmann/frau für betriebliche Altersversorgung“, da diese Berufsbezeichnungen nicht geschützt sind.

Im Gegensatz zu der Berufsbezeichnung „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH). Hierbei handelt es sich um ein Hochschulstudium.

Auch die betriebswirtschaftliche Literatur zu dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz ist derzeit noch nicht vorhanden; insbesondere für die praktische Anwendung.

Im November/Dezember wird ein bAV-Leitfaden für Betriebe erscheinen, der für Betriebe ein unverzichtbares Hilfsmittel darstellen wird.

Vorbestellungen sind über Internetseite:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php

möglich.

 

Diskussion: Umsetzung Betriebsrentenstärkungsgesetz und Erarbeitung von betriebswirtschaftlichen Lösungen

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php

 


Sie suchen einen Ansprechpartner für die betriebliche Umsetzung der neuen betriebliche Altersversorgung?

Rufen Sie uns einfach an:

07156 / 967 – 1900

Handy/WhatsAPP: 0177 / 27 166 97

Werner Hoffmann (Geschäftsstellenleiter bAV)

 

Betriebliche Altersversorgung – Leitfaden für Unternehmen in Vorbereitung zum #BRSG

Am 7.7.2017 wurde das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet.

Das BRSG hat neben einer neuen „BAV-Welt 2″auch Auswirkungen auf die bisherige betriebliche Altersversorgung („BAV-Welt 1).

Die Altersversorgung kann durch 3 unterschiedliche Hauptbausteine ergänzt werden. Neben der privaten Altersversorgung mit und ohne Förderung gibt es in der betrieblichen Altersversorgung "2-BAV-welten".
Die Altersversorgung kann durch 3 unterschiedliche Hauptbausteine ergänzt werden. Neben der privaten Altersversorgung mit und ohne Förderung gibt es in der betrieblichen Altersversorgung „2-BAV-Welten“.

Für bestehende bAV-Versorgungen ergeben sich einige Neuerungen, die auch betrieblich umgesetzt werden müssen. Hierbei sind steuerliche und sozialversicherungs-, arbeitsrechtliche und versicherungsvertragliche Inhalte zu überprüfen.

Neben neuen Haftungsregelungen, die auch aufgrund eines BAG-Urteils entstanden sind, müssen betriebswirtschaftliche Bereiche angepasst werden.

Im November/Dezember 2017 wird zu diesem Thema ein betriebswirtschaftlicher Leitfaden als „Notfallordner für Betriebe“ veröffentlicht.

Der „Leitfaden „Notfallordner für Unternehmen“ beinhaltet viele wertvolle Tipps und Checklisten, damit in den Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein reibungsloser Ablauf in den Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen sichergestellt wird.

Die Vorbestellung ist auf der Internetseite möglich. Link:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php

Teamgespräch – Umsetzung Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was ist jetzt in der betrieblichen Altersversorgung zu zu regeln?

 

Betriebliche Unfallversicherung – private Unfallversicherung

Neben der betrieblichen Altersversorgung wird sehr oft übersehen, dass auch in der Unfallversicherung eine Möglichkeit besteht, den Mitarbeitern eine kleine Versorgung zusätzlich zu bieten.

Und die Mitarbeiter sind dankbar – Denn welcher Chef denkt so fürsorglich?

Wenn ein Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung von jährlich 180 € erhält, dann kostet das den Unternehmer Brutto etwa 216 €, denn die Abgaben für:

  • Berufsgenossenschaft
  • Kranken-, Pflege-, Renten- Arbeitslosenversicherung

muss der Arbeitgeber zusätzlich bezahlen.

Selbst nach Abzug der Körperschaftssteuer Gewerbesteuer und Insolvenzumlage kostet es den Unternehmer etwa 154 €.


Und von 180 € werden beim Arbeitnehmer:

  • Lohnsteuer, Solidaritätsabgabe, Ki.Steuer
  • AN-Anteil Sozialversicherung

abgezogen. Unter dem Strich kommen ca. 90 € Netto an.


Hat der Arbeitnehmer eine private Unfallversicherung, dann bezahlt er diesen Beitrag aus dem Nettogehalt, also nach Abzug von den o. g. Abgaben.


Eine interessante Variante ist, dass der Chef eine Unfallversicherung für den Arbeitnehmer abschließt und den Beitrag pauschal versteuert.

erste Hilfe - Stabile Seitenlage
Unfallschutz ist sehr wichtig – Warum nicht auch über den Betrieb.

Hierzu ein Beispiel:

Der Arbeitgeber bezahlt für eine Gruppenunfallversicherung pro Mitarbeiter im Durchschnitt 92,22 € pro Jahr, wobei die Versicherungsleistung der Arbeitnehmer direkt erhält.

Bruttobeitragsaufwand: 92,22 €
+ Pauschalsteuer:
80 % aus 92,22 € *20 %
14,76 €
Bruttoaufwand: 106,98 €
abzüglich:
(Gewerbesteuer)
(Körperschaftsteuer)
(Insolvenzumlage)
32,09 €
Nettoaufwand Arbeitgeber: 74,89 €

Die Versteuerung für den Arbeitgeber berechnet sich wie folgt:

(Bei Ansicht der Tabelle mit smartphone, smartphone quer halten)

steuerpflichtiger Betrag (80%) steuerfreier Beitrag (20 %)
Durchschnittsbeitrag 62,00 15,50
19 % Versicherungssteuer 11,78 € 2,94 €
ant. Ges.beitrag 73,78 € 18,45 €
Pauschal zu versteuern 73,78 €

 

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-unfallversicherung/index.html

Bundestagswahl und Wahlbeeinflussung durch ausländische Initiativen

Warum bei dieser Bundestagswahl so viele ausländische Kräfte an der Destabilisierung von Deutschland Interesse haben.

Am 24.September ist die Bundestagswahl und in den kommenden Wochen wird der Wahlkampf deutlich anziehen.

Aber nicht nur die Parteien, sondern auch ausländische Personen, Institutionen, Länder und Gruppierungen werden über Medien, insbesondere auch über die sozialen Medien mitmischen.

Und es darf einen nicht verwundern, dass insbesondere Nicht-Europäische Einrichtungen, Länder und Personen versuchen werden, den Wähler gegen die Wahl aufzustacheln oder durch bestimmte Wahlbeeinflussungen versuchen wird, die gemäßigten Parteien abzuwählen. Ziel ist hierbei eigentlich nicht nur Deutschland zu destabilisieren, sondern insbesondere Europa zu schädigen.

Ähnliche Vorkommnisse gab es bereits in den U.S.A. und auch besonders in Frankreich. Wie lange sich der derzeitige Präsident Trump noch halten kann, ist fraglich, denn inzwischen gibt es einen Untersuchungsausschuss.

Auch in Frankreich hatten russische Institutionen versucht LePenne zu stärken. Im ARD wurde hierüber inzwischen berichtet, wie Le Penne auch finanzielle Unterstützungen erhielt.

Inwieweit die extremen Parteien in Deutschland durch russische Institutionen inzwischen unterstützt werden, wird derzeit untersucht.

Auch der Meineid von Frau Petry (AFD Deutschland) wird sicherlich etwas Licht ergeben.

Welche Motivation haben andere Länder, Institutionen, Personen oder Gruppen die Bundestagswahl negativ zu beeinflussen?

Deutschland hat sich in den letzten 20 Jahren zu einem der wirtschaftsstärksten Nationen entwickelt und ist auch innerhalb von Europa – gemeinsam mit Frankreich – ein Fundament für Europa.

Die europäische Gemeinschaft sichert nicht nur die Reisefreiheit, sondern ist auch ein Garant für 70 Jahre Frieden. Es gab zu keiner Zeit eine so lange Zeit ohne Krieg. 

Und dies ist das wichtigste Ergebnis, das wir durch Europa erreicht haben, auch wenn es natürlich trotzdem Reibereien gibt. Diese werden natürlich heute über Diplomatie oft gelöst.

Es gibt jedoch auch Personen, Institutionen und Länder, die auf diese Entwicklung neidisch sind oder die gerne Europa geschwächt sehen möchten.

Welche Personen stört Europa und möchte gerne durch die Schwächung von Deutschland Europa schwächen? Was sind die Hintergründe?

Türkei-Erdogan:

Erdogan ist ein Machtmensch, der in der deutschen Demokratie ein Konkurrenzsystem zu seinem „Demokratiesystem“ sieht. Den deutschstämmigen Tprken in Deutschland geht es durch die deutsche Wirtschaft – im Verhältnis zu Menschen, die in der Türkei leben, sehr gut.

In der Türkei ist die Wirtschaft sehr angeschlagen, insbesondere durch die Aktivitäten von Erdogan (Einschränkung der Demokratie, Inhaftierung von Opposition, Abschaffung der Pressefreiheit usw)

Dies führte zum fast völligen Zusammenbruch der Tourismusbranche. Aber auch wirtschaftliche Investitionen aus Europa in der Türkei zeigen bereits Spuren. Nicht umsonst schaltet die Türkei inzwischen Fernsehwerbung (zB n-tv) um neue Investiren in der Türkei zu gewinnen und versucht auch durch türkische Banken mit Lockangeboten frisches Geld zu bekommen.

Russland- Putin:

Auch Putin ist kein Freund von Europa, insbesondere Deutschland und der Demokratie. Ein starkes Europa schwächt Russland in der Weltwirtschaft.

Die Abhängigkeit vom russischen Öl bzw. Gas wird in den kommenden Jahrzehnten weiter abnehmen und dies wird die Kassen von Russland weniger füllen.

Inwieweit Russland die Entwicklung hinnehmen wird, dass Deutschland als führende EU-Nation sich weg von Atomstrom und fossilen Brennstoffen hin zu alternativen Energieformen entwickelt, ist fraglich.

Besonders durch den Überfall auf die Krim im Jahr 2014 sind die Sanktionen zwar angekommen, allerdings noch halbherzig, obwohl diese auch Wirkung zeigen (s. „Folgen der Sanktionen zwischen der EU und Russland für die deutsche Wirtschaft“ –> https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2016/heft/7/beitrag/folgen-der-sanktionen-zwischen-der-eu-und-russland-fuer-die-deutsche-wirtschaft.html

Innenpolitisch und auch wirtschaftlich (Binnenmarkt) ergeben sich in Russland extreme Probleme.

Der russischen Bevölkerung geht es extrem schlecht.

So ist beispielsweise die Lebenserwartung in Russland erheblich gesunken. Gründe: Gesundheitssystem ist staatlich und extrem korrupt. Es gibt zwar für alle Menschen eine staatliche Krankenversicherung, allerdings mit erheblichen Wartezeiten auf OP und Behandlungen, außer man bezahlt zusätzlich bar unter der Hand.

Die russische Bevölkerung dürfte auch aufgrund der früheren Sterblichkeit und der rückläufigen Geburtenrate in den kommenden Jahren auswirken.

Diese russische Gesamtsituation wird dazu führen, dass Putin bereits jetzt schon auch Einfluss auf die Wahl in Deutschland nehmen wird. RTdeutsch und andere Medien publizieren entsprechende Angstnachrichten.


 

U.S.A. – Trump:

Das Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland hatte sich insbesondere durch Trump sehr abgekühlt.

Deutschland ist Exportweltmeister und Trump sieht Deutschland wirtschaftlich nicht als Freund.

Die Einstellung „America First“ führt unter Trump zum Protektionismus. Strafzölle auf Waren aus Deutschland sind tagtäglich das Gespräch. Tatsächlich importieren die Deutschen aber auch erhebliche Waren und Dienstleistungen aus den USA und fertigen einen beachtlichen Teil in den USA.

Die Destabilisierung von Deutschland durch Schädigung der Demokratie hilft letztendlich der AfD und Trump wird dies gefallen.

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CHINA 

Auch CHINA hat ein Interesse an einem schwächeren Deutschland, zumindest an einer geringeren Exportquote, denn China braucht selbst einen höheren Export, damit die Wirtschaft nicht zum Erliegen kommt.

China wird allerdings im Moment wenig gegen die EU Unternehmen, denn derzeit ist Deutschland und die EU ein wichtiges Abnahmeland von chinesischen Produkten.

Allerdings wird China seine Macht durch den Zukauf europäischer Unternehmen ausbauen und langfristig auch unsere Demokratie versuchen zu untergraben.

Der chinesische Binnenmarkt ist zu schwach um die Wirtschaft anzukurbeln und die Probleme in China sind – bedingt zB durch die 1-Kind-Ehe  und die Umweltverpestung – zu groß. Die demographische Belastung (zu viele ältere im Verhältnis zu zu jungen Menschen) wird für China das größte Problem in den kommenden 20-30 Jahren.

Auch in Deutschland ist die Demographie ein wirtschaftliches Problem, wobei in Deutschland die Vorsorge gegenüber China erheblich besser ist.

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Grossbritannien:

Der EU-Ausstieg von Grossbritannien ist für die Europäische Union und letztendlich auch für Großbritannien nicht gut.

Auch wenn zunächst kein Krieg sofort mit Waffen entsteht, so ist die Gefahr eines kalten Krieges – zumindest wirtschaftlich – vorprogrammiert.


Wer am 24.9.2017 nicht wählen geht, ist ein Gegner von:

  • Demokratie
  • Freiheit
  • unserer Gesundheitsversorgung
  • und unserer Verfassung

Jeder, der in Deutschland lebt, sollte am 24.9.2017 zur Bundestagswahl gehen.


Nun gibt es natürlich auch in Deutschland Gruppen, die sich benachteiligt fühlen und mit einzelnen Punkten in der Politik nicht zufrieden sind (z.B.: Arbeitslosigkeit, Niedrigzinspolitik, Mieten, Alleinerziehende).

Jeder Bürger sollte sich jedoch klar darüber sein, dass die o. g. Punkte Freiheit, Demokratie, Verfassung und die Gesundheit die Grundpfeiler eines Lebens sind, mit denen man auch in der Regel sein eigenes Leben gestalten kann.

Aus diesem Grund sollte man bei der Wahl sich auch gut überlegen, wen man wählt. Hier soll keine Wahlempfehlung gegeben werden. Allerdings sollte jeder Bürger sich gut überlegen, was die Folge wäre, wenn wir z. B.:

  • kein Freies Europa
  • keine Demokratie
  • nur eine Einheitskrankenkasse (Bürgerversicherung)
  • keine Verfassung

hätten.

Auf die Konsequenzen einer #Bürgerversicherung hatten wir bereits hingewiesen (Artikel: „Die Auswirkungen einer Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte sind perfide“)

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/08/05/buergerversicherung-ist-perfider-gedanke-lese-hier-warum/

Es ist wichtig, dass jeder Wahlbürger sich über die Konsequenzen bewusst ist.

Elternunterhalt – Wenn Kinder durch Pflegefall der Eltern zur Kasse gebeten werden

Der Status Quo: Kinder haften für ihre Eltern – ab 1.800 Euro Einkommen
Der Status Quo: Wird ein Mensch pflegebedürftig und reicht sein Geld aus Rente und Pflegeversicherung nicht aus, können auch die Kinder zur Kasse gebeten werden. Zwar schießen die Sozialämter das Geld zunächst vor, wenn ein Pflegebedürftiger seinen Bedarf zunächst nicht decken kann. Dann aber ermitteln die Ämter die unterhaltspflichtigen Verwandten. Zunächst muss der Ehepartner sein Vermögen offenlegen, dann die leiblichen Kinder.

Auch aktuell gibt es bereits ein Schonvermögen: Ausschlaggebend hierfür ist das Netto-Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate. Dieses ist aber äußerst knapp bemessen. Für Alleinstehende ist derzeit ein Selbstbehalt von 1.800 Euro im Monat vorgesehen, für Familien 3.240 Euro. Abgezogen werden davon noch Ausgaben für die Altersvorsorge und Darlehen. Was darüber aber hinausgeht, müssen die Kinder hälftig als Unterhalt zahlen.

Die CDU fordert in ihren Wahlprogramm einen Freibetrag von 100.000 Euro Jahreseinkommen.

Selbst wenn der Freibetrag einmal umgesetzt würde, wäre das zukünftige Erbe jedoch in Gefahr.

Darüber hinaus ist die Sozialhilfe im Pflegefall nur eine Mindestversorgung.

Die Altersvorsorge beinhaltet nicht nur die:

  • private
  • und betriebliche

Altersversorgung, sondern auch die Pflegevorsorge

Empfehlenswert bleibt für jeden eine Pflegezusatzversicherung und die rechtliche Vorsorge durch den

www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Auf der Internetseite kann nicht nur der #Notfallordner bestellt werden, sondern auch die App zum Notfallordner heruntergeladen werden.