Konjunktur in der Zukunft -Deutschland-Europa-Weltwirtschaft

In der Presse wurde am 29.11. ein Interview mit dem Chefvolkswirt der Allianz veröffentlicht, das die Konsequenzen der derzeitigen Weltwirtschaft deutlich macht.

Zitat:“

Unsere Stellungnahme:

Ein mittelfristiger Konjunkturabschwung in Europa und anderen Industrieländern mit einem langfristigen Niedrigzins wird es alleine schon durch den demografischen Wandel geben.

Durch zu wenig Kinder pro Frau (ca 1,5) wird die Bevölkerung kleiner. Wir haben ca 40% zu wenig Nachwuchs (2,1 wären notwendig).

Der Anteil der älteren Bevölkerung (65plus) beträgt derzeit 20 % und wird auf 1/3 anwachsen.

Konsequenzen sind vielschichtig.

Durch den demografischen Wandel wird es

– mehr Vermögen und Sachwerte je Einwohner

– Weniger Erwerbstätige (derzeit 45 Mio. In 25 Jahren noch ca 32 Mio.)

– leerstehende Immobilien (derzeit 38 Mio., notwendig sind in ca. 25 Jahren noch 30 Mio.)

– schwer finanzierbare Sozialsysteme (gesetzl. Rente, gesetzliche Kranken- und Pflegeveesicherung)

– schließende Betriebe bei KMU wegen Personalmangel und fehlender Unternehmensnachfolge

geben.

Das sind auch die Gründe für einen langfristigen Niedrigzins.

Wer auf langfristig ansteigende Zinsen setzt, wird sicherlich enttäuscht werden.

Wer die eigene Altersversorgung plant, sollte immer die Entwicklung des demografischen Faktors berücksichtigen, der zu dem Zeitpunkt besteht, wenn man selbst in Rente geht.

Sicherlich für den einzelnen Bürger ein schwieriges Unterfangen, aber nicht ganz unmöglich.

Hierzu einige Bespiele:

Altersversorgung

Die „doppelte Haltelinie (20 % Höchstbeitrag, 48 % Rente) wurde bis 2025 beschlossen, also für die kommenden 7 Jahre. Mittel- und langfristig ist dies nicht möglich, auch nicht steuersubventioniert.

Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über private Vorsorge und Betriebsrente ist dringend notwendig.

Wie die private Vorsorge gestaltet werden soll, unterscheidet sich stark durch den zukünftigen Rentenbeginn.

Wer auf Immobilien alleine setzt, sollte nicht die Vergangenheit in die Zukunft interpolieren. Zwar haben wir derzeit zu wenig Wohnimmobilien (insbesondere in Ballungsräumen), allerdings wird sich dies in den kommenden Jahren verändern. Die selbstgenutzte Wohnimmobilie macht natürlich Sinn. Wer aber seine private Altersversorgung auf Immobilien aufbaut, sollte die Altersstruktur der Bevölkerung auch zu dem Zeitpunkt betrachten, in dem die Altersrente beginnt.

Bezüglich der Ballungsräume sollte auch der Kulturwandel und die technische Entwicklung nicht ganz außer Acht lassen. So werden autonom fahrende PKW’s auch dazu führen, dass die Ballungsräume an Interesse nachlassen.

Insofern sollten rentennahe Jahrgänge auch ins Auge fassen, vermietete Immobilien zu veräußern und den Verkaufserlös in eine private Sofortrente zu investieren.

Gründe:

– Aufwand für Verwaltung, Mieterwechsel usw entfällt

– steuerliche Vorteile bei der richtigen Vertragsgestaltung bei Sofortrenten

– Mietausfallrisiko entfällt

– Vermeidung von Erbengemeinschaft

– keine Rücklagenbildung für Investitionen (bzw. kein Renovierungsstau)

Derzeit sind Immobilien auch noch zu hohen Preisen veräußerbar.

Wie bereits darauf hingewiesen: Bei abnehmender Bevölkerung wird die Nachfrage geringer.

Ebenso ist für die rentennahen Jahrgänge die Basisrente interessant, wenn es ausschließlich um die Finanzierung der Altersrente für sich selbst oder um den Ehegatten geht.

Grund: Die Basisrente (Rüruprente) bietet in der Ansparphase interessante steuerliche Vorteile. Sie muss zwar in der Rentenphase versteuert werden, allerdings meist durch eine niedrigere Progression mit einem niedrigeren Steuersatz. Spielt das Vererben an Dritte (Lebensgefährte, erwachsene Kinder oder Dritte) eine wichtige Rolle, ist die Rüruprente nicht passend.

Wer heute bis ca. 44 Jahre jung ist, sollte auch bei gesetzlich Rentenpflichtigversicherten oder Beamten die Riesterrente berücksichtigt werden. Die Riesterrente bietet interessante Förderungen in Form von Zulagen und Steuerersparnisse. So sind die Zuschüsse zum Sparvorgang pro 100 Euro oft bei 50%. Hier stellt sich die Frage: Bei welchem anderen Produkt werden von einem Dritten pro 100 Euro Sparrate Zuschüsse von durchschnittlich 50 Euro dazu gegeben? Die Höhe ist dabei abhängig von Einkommen und Kinderzahl, die berücksichtigt wird.

Link zu einem Erklärvideo:–>

https://youtu.be/kpRiofxgrew

Auch die Basisrente bietet hier interessante Ansätze.

Wer eine Immobilie erbt und vermietet, sollte auch hier die o.g. Punkte berücksichtigen.

Vermögensanlagen darüber hinaus, die später vererbt werden sollen, sollten in ETF-Fonds ggf. Investiert werden, die nicht nur auf Europa setzen.

ETF-Fonds sind weniger kostenintensiv.

Hier sollten Fonds mit einer Mischung auf verschiedene Märkte gesetzt werden (Europa, Amerika (Kanada, USA), Asien und Pazifik).

Zu beachten ist, dass es sich um einen physischen ETF-Fonds handelt.

Bei einer 100-prozentigen Nachbildung, der sogenannten Vollreplikation, werden beispielsweise Aktien gemäß ihrer Gewichtung in einem Aktienindex gekauft. 

Synthetisch replizierende ETFs halten nicht die Werte, die dem Index zugrunde liegen, sondern nutzen Derivate, um die Wertentwicklung des eigentlich zugrunde liegenden Index abzubilden und sichern diese Tauschgeschäfte mit der Hilfe eines Sicherheitskorbes ab. Konkret sichert dabei der Swap-Partner, meist eine Investment Bank, und oft die eigene Muttergesellschaft, diese ab.

Aus unserer Sicht sind hier physische ETF eher zu empfehlen.

Interessant sind bei den ETF besonders Rentenversicherungen mit ETF-Anlage. Hierbei werden steuerliche Vorteile mit dem Vorteil einer lebenslangen Rentenzahlung verknüpft und das Vererben möglich gemacht.

Da hierbei die steuerlichen Vorteile nicht in der Ansparphase gegeben sind, ist die Mischung mit Riester/Rürup und betrieblicher Altersversorgung empfehlenswert.

Grundsatzempfehlung:

Bei der Planung der eigenen Altersversorgung und Vermögensanlage sollte immer der Zeitpunkt, wann das Angesparte benötigt wird, berücksichtigt werden.

Hierbei spielt die Altersstruktur zu diesem Zeitpunkt eine wichtige Rolle.

Sicherlich für den Laien keine einfache Entscheidung, aber beherrschbar, wenn man sich vor Augen führt, zu welchem Zeitpunkt man in Rente geht.

Hilfreich können hierbei auch Beratungen durch gut ausgebildete Berater sein.

Gut ausgebildete Berater erkennt man daran, dass sie den demografischen Wandel berücksichtigen und nicht nach einer kurzen Analyse schnell ein Produkt aus der Tasche ziehen.

Ein gut ausgebildeter Berater berücksichtigt neben der Finanzsituation auch:

– Familiäre Verhältnisse

– Zeitpunkt Rentenbeginn

– Erbreihenfolge und Erbschaftsteuer

– Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung

– Absicherung von Berufsunfähigkeit sowie Pflegerisiko und Abicherung des Ehepartners , Lebensgefährten und ggf der Kinder im Todesfall

www.bAV-Experte.de

Sozialversicherungswerte 2019 und betriebliche Altersversorgung 2019

Sozialversicherungswerte 2019 und betriebliche Altersversorgung 2019

Die neuen Sozialversicherungswerte 2019 kompakt stellen wir hier kostenfrei als Download zur Verfügung (Download hier klicken).

bAV-toolbox.de
bAV-toolbox.de

Ebenso können Sie diese Werte auch nachfolgend betrachten. Sofern Sie ein Smartphone nutzen, einfach Smartphone quer halten).

Neue Rechengrößen 2019 Sozialversicherung und betriebliche Altersversorgung

Beitragsbemessungsgrenzen

2019

Renten- und Arbeitslosenversicherung
West
Ost
jährl. 80.400,00 € 73.800,00 €
mtl. 6.700,00 € 6.150,00 €
Kranken-Pflege
jährl. 54.450,00 € 54.450,00 €
mtl. 4.537,50 € 4.537,50 €
Allg. Jahresentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V)
jährl. 60.750,00 € 60.750,00 €
mtl. 5.062,50 € 5.062,50 €
Besondere Jahresentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V)
jährl. 60.750,00 € 60.750,00 €
mtl. 5.062,50 € 5.062,50 €
Bezugsgröße § 18 SGB IV
jährl. 37.380,00 € 34.440,00 €
mtl. 3.115,00 € 2.870,00 €
Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)-4% BBG
jährl. 3.216,00 € 3.216,00 €
mtl. 268,00 € 268,00 €
Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG) – 8 % BBG
jährl. 6.432,00 € 6.432,00 €
mtl. 536,00 € 536,00 €
Freigrenze der Verbeitragung u.a. für Betriebsrenten West (§ 226 Abs. 2 SGB V)
155,75 €
Abfindungshöchstbetrag nach § 3 Abs. 1 BetrAVG bei Beendigung Beschäftigungsverhältnis
mtl. Rente 31,15 28,70
Kapitalleistung 3.738,00 3.444,00
Höchstgrenzen der Insolvenzsicherung (PSV)
mtl. Rente 9.345,00 8.610,00
Kapitalleistung 1.121.400,00 1.033.200,00
1/160stel der Bezugsgröße (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG)
jährl. 233,63 €
Höchstgrenze Übertragungswert (§ 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BetrAVG)
80.400,00 €
Höchstgrenze externe Teilung (§17 VersAusglG)
jährl. 80.400,00 €
Wertgrenze externe Teilung (§ 14 Abs. 2 VersAusglG)
Rente mtl. 32,30 €
Kapital 7.476,00 €
Basisrente / Rürup
Ledige: Höchtbetrag: 24.305,00 €
davon absetzbar 21.388,40 €
Verheiratet: Höchtbetrag: 48.610,00 €
davon absetzbar 42.776,80 €

Beitragssätze Sozialversicherung (Gesamt)

Krankenvers. 14,6 % + X
durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 0,90%
Pflegeversicherung m. Kind 3,05%
Pflegeversicherung o. Kind zuzügl. 0,25 %
Arbeitslosenversicherung: 2,50%
Rentenversicherung 18,60%
Knappschaft 24,70%
www.bAV-Experte.de (Angaben ohne Gewähr)

Weitere Kennzahlen

Umlagesatz Insolvenzgeld 0,06%
Gleitzone ab 1.7.2019 1.300,00 €
Freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung
Regelbemessungsgrenze 4.537,50 €
Mindestbemessungsgrundlage
90. Teil der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 Abs. 4 SGB V). 1.038,33
Beitragszuschuss für privat Versicherte
PKV-versicherte AN, die in der GKV Anspruch auf Krankengeld hätten 351,66
PKV-versicherte AN, d. in d. GKV keinen Anspr. auf Krankengeld hätten 338,04
Pflegeversicherung (außer Sachsen) 69,2
(Pflegeversicherung Bundesland Sachsen 46,51
Durch das Versichertenentlastungsgesetz werden ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen bzw. Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen (§ 257 Absatz 2 Satz 2, § 242a SGB V).
Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Er kann nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG übersteigt. Der Arbeitgeber kann jedoch bis zu 500 Euro als lohnsteuerfreie Beihilfe erstatten (§ 3 Nr. 11 EStG,  R 3.11 Abs. 1 ff.LStR

Tipp zur betrieblichen Altersversorgung:

Wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds vereinbart, hat er
 bei Neuzusagen ab 1.1.2019
 bei Altzusagen ab 1,1,2022
einen Anspruch auf einen 15%igen Arbeitgeberzuschuss.
Der Anspruch auf Zuschuss in Höhe von 15 % besteht, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Zu den Sozialversicherungsbeiträge gehört neben der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung evtl. auch die Umlage zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Inwieweit die Beiträge zur Berufsgenossenschaft gehören ist derzeit nicht rechtssicher. Um einer Einstandspflicht (§1 Abs. 1 S.3 BetrAVG) vorzubeugen, gewähren sehr viele Arbeitgeber mindestens einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % pauschal.
Die tatsächlich eingesparten Arbeitgeberbeiträge sind in vielen Fällen wesentlich höher, da der Arbeitgeber auch Beiträge zur Umlage 1, Umlage 2 und Insolvenzgeldumlage hierdurch einspart.
Ebenso können sich für den Arbeitgeber betriebswirtschaftliche Ersparnisse durch eine Verringerung der Fluktuation (Austrittskosten und Eintrittskosten) ergeben, wenn das Produktivkapital „Arbeitnehmer“ in optimaler Größenordnung vorhanden ist (Fachkräftemangel- und Arbeitskräftemangelbegrenzung)
Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber eine Förderung von 20-35 % zur Entgeltumwandlung bezahlen und bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu mtl. 2.200 Euro nach § 100 EStG fördern.

Gesetzliche Rente – Rentenniveau bleibt bis 2025 stabil – Und dann?

BUNDESRAT STIMMT ZU – Rentenniveau bleibt bis 2025 stabil –

Daraus wird folgendes deutlich:

1. Bis 2025 sind es noch 7 Jahre!!

2. „48%“ sind nicht einmal die Hälfte des vorherigen Verdienstes.

3. Wie sich die Rente ab 2026 – also in 8 Jahren gestaltet, ist völlig offen.

4. Die gesetzliche Rente wird zum größten Teil durch die dann vorhandene Erwerbskraft finanziert (Umlagesystem). Heute sind in Deutschland etwa 45 Mio. Erwerbstätige vorhanden.

In 25-30 Jahren gibt es noch 32 Mio. Erwerbstätige.

Dies führt zu erheblichen Problemen bei den Umlagesystemen (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzlicher sozialer Pflegeversicherung).

5. Für jeden gesetzlich Versicherten bedeutet dies zusätzlich Geld für das Alter anzusparen. Und dies in einer Form, das nicht nur Kapital bildet, sondern lebenslang eine Zahlung garantiert.

Bei der Rentenvorsorge bedeutet dies eine lebenslang garantierte Rente durch die Kombination von betrieblicher und privater Altersversorgung von Rentenversicherungen.

Bei der Pflegevorsorge bedeutet dies eine lebenslang garantierte Pflegeleistung durch eine private Pflegeversicherung.

Auch gesetzlich Krankenversicherte sollten daran denken, dass durch den demografischen Wandel das Durchschnittsalter ansteigt und die Leistungen und Beiträge explodieren und eine private Vorsorge notwendig ist, denn im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung werden bei der gesetzlichen Krankenkasse keine Beitragsanteile (Altersrückstellungen) angespart.

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Riester-Rente - Experte für eine bodenständige Altersversorgung durch gesetzliche Rente, private Altersversorgung und betriebliche Altersversorgung
Experte für eine bodenständige Altersversorgung durch gesetzliche Rente, private Altersversorgung und betriebliche Altersversorgung

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Festnetz: 07156 967-1900

Smartphone: 0177 27 166 97

Lesetipp: 

Die Rentenreform der Bundesregierung hat die letzte Hürde genommen: Das Absicherungsniveau bleibt bei 48 Prozent. Von den Neuerungen bei der Altersvorsorge profitieren zwei Gruppen besonders.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesrat-stimmt-zu-rentenniveau-bleibt-bis-2025-stabil-15905322.html

Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung – Jens Spahn – Abschaffen der Doppelverbeitragung ist das Mindestmaß

Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung

In einem Brief an die Gesundheitsexperten der Unionsfraktion hat der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drei Vorschläge zum Thema Doppelverbeitragung gemacht.

Was wünscht der deutsche Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung? Wie kann der Arbeitgeber sein Personal besser binden?
Was wünscht der deutsche Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung? Wie kann der Arbeitgeber sein Personal besser binden?

Historie:

Seit 2004 sind die gezahlte Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig.

Vorschlag 1: Umwandlung von Freigrenze in einen Freibetrag

Bei einer Freigrenze bleibt die Betriebsrente dann beitragsfrei, wenn die Rente nicht über 1/20 der Bezugsgröße liegt. Ist die Betriebsrente nur 1 Cent, darüber, ist die gesamte Rente zu verbeitragen. Durch die Umwandlung in einen Freibetrag würde nur der Teil voll beitragspflichtig, der über dem Freibetrag liegt. Dies würde 1,1 Mrd. Euro kosten (lt. Spahn)

Vorschlag 2: Anhebung der Freigrenze um 200 Euro

Die Gleitzone könnte dann bei 350 Euro enden. Damit könnten „50 Prozent der Betriebsrentner vollständig von der Beitragszahlung befreit“ werden. Kosten: 600 Millionen Euro. Die Kosten würden sich auf ca. 600 Mio. belaufen.
Vorschlag 3: Halbierung des Beitragssatzes
Hierbei würde der Beitragssatz (analog 2004) wieder halbiert werden. Dies würde ca. 2,5 Mrd. Euro kosten.

Der Vorschlag 3 wäre für alle Arbeitnehmer die beste Lösung.

Begründung: Wer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, bezahlt zunächst auch hierfür i. d. R. keinen Beitrag an die Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung. Seit 2004 ist dafür die Leistung voll zu verbeitragen, es sei denn die Leistung ist innerhalb der Freigrenze.

Der Arbeitnehmer spart also nur den Arbeitnehmerbeitragsanteil hier ein und muss in der Rentenphase den vollen Beitragssatz bezahlen.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass seit 2004 der Arbeitnehmer, der eine betriebliche Altersversorgung abschließt, eine höhere Beitragsfinanzierung bei den Krankenkassen und Pflegeversicherungen trägt. Wer vorsorgt wird also belohnt und soll eine höhere Beitragsfinanzierung im Solidarhaus GKV und Pflege leisten?

Doppelverbeitragung kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Aus diesem Grunde ist es wirtschaftlich und auch moralisch richtig, den Vorschlag 3 „Abschaffung der Doppelverbeitragung“ umzusetzen.

Wenn die Halbierung des Beitragssatzes bei Betriebsrenten (Vorschlag 3) umgesetzt wird, spart der Arbeitnehmer in der Krankenkasse und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Arbeitnehmerbeiträge ein.

Wenn dann die Leistung in der Rentenphase mit dem halben Beitragssatz beitragspflichtig ist, dann ist dies auch in Ordnung.

Eine Umsetzung des Vorschlags 1 oder Vorschlags 2 ohne die Halbierung des Beitragssatzes von Jens Spahn ist für viele Menschen zu kompliziert und stärkt nicht die Förderung der betrieblichen Altersversorgung, so wie es der Gesetzgeber auch durch den Beschluss des Betriebsrentenstärkungsgesetzes doch eigentlich möchte.

Zwar spart der Arbeitgeber auch einen Beitragsanteil ein, wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, allerdings gewährt der Arbeitgeber meist einen Beitragszuschuss zur Entgeltumwandlung. In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist er dazu verpflichtet (Neuzusagen ab 1.1.2019, bestehende Zusagen erst ab 1.1.2022).

Firmen mit Innovation und Mitarbeiterförderung auch in der Föerdung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
Firmen mit Innovation und Mitarbeiterförderung auch in der Fördung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Ergänzend ist anzumerken, dass viele Arbeitgeber inzwischen einen Beitragszuschuss auf freiwilliger Basis leisten, der oft 20-50 % beträgt. Die betriebliche Altersversorgung gehört neben anderen Möglichkeiten zu dem wichtigsten Instrument Personal zu gewinnen und zu binden.

Und gerade beim Fachkräftemangel, der sich inzwischen in vielen Regionen zu einem Arbeitskräftemangel ausweitet, ist die betriebliche Altersversorgung besonders wichtig, wenn ein Arbeitgeber Mitarbeiter finden oder binden möchte.

Anzumerken ist, dass eine Änderung der Doppelverbeitragung sich bei sogenannten KVdR-Versicherten auswirkt (§ 229 SGB V), nicht jedoch bei sogenannten Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte. Hier wird der Beitrag nach § 240 SGB V berechnet.

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Fachtagung Demografie Koblenz – Demografie 40% mehr Kinder wären nötig gewesen

Demografie – 40% mehr Kinder wären nötig gewesen

Der Wähler sucht immer einfache Antworten und möchte möglichst die Schuld bei anderen Dritten suchen.

Einfache Antworten gibt es durchaus, allerdings sind meistens nicht die Anderen schuld, denn verbockt haben es Diejenigen, die unter 2,1 Kinder haben.

2,1 Kinder sind notwendig, damit die Bevölkerung konstant bleibt.

Tatsächlich haben wir etwa 1,5 Kinder pro Frau.

0,6 Kinder im Durchschnitt mehr, das sind genau 40% mehr Kinder.

Nun könnte man hier den Fehler beim Staat, bei Arbeitgebern oder anderen Dritten suchen.

Tatsache ist jedoch, dass es den in Deutschland lebenden Menschen noch nie besser ging.

Denkt man an frühere Zeiten zurück, dann ging es den deutschen Familien z.B. 1950, 1960 nicht so gut.

Beispiele: Anzahl je Haushalt

– PKW’s je Haushalt

– Telefon

– Internet

– Fernsehgeräte

– Auslandsurlaub

Die Liste lässt sich noch weiter fortsetzen.

Im Übrigen war der Anteil der erwerbstätigen Frauen früher auch nicht kleiner.

Verändert hat sich das Wertebewusstsein.

Einfluss des demografischen Wandels

Eine zunehmende Bevölkerung sorgt logischerweise für Wachstum.

Höhere Produktion, Gehaltssteigerung, Sparbuchzinsen, Immobilienpreise, Aktienkurse….

Wird die Bevölkerung kleiner, dann hat dies automatisch auch negative Auswirkungen.

Mit rund 45 Mio. Erwerbstätigen und einer historisch niedrigen Arbeitslosenquote befinden wir uns heute auf der Höhe des Zenits.

Der NEUE MARKT 55-Plus

Wachstumsbranchen sind in den kommenden 20-30 Jahren die Branche 55Plus, wobei dieser Markt in 4 Zielgruppen unterteilt werden muss:

– Welt I: 55 bis ca. 65 Jahre (also vor der Rente)

– Welt II: ca. 65 Jahre (Beginn der Rente, aber noch fit)

– Welt III: ca. plus 65 Jahre (in Rente mit kleinen Handicap)

– Welt IV: ca. 75 Plus (auf größere Hilfe angewiesen – life slowly)

Diese Gruppen werden automatisch wachsen. Und hier spielt auch für viele Firmen die zukünftige Musik.

Je nachdem, zu welcher Zielgruppe die Menschen gehören, muss das Angebot weiter spezialisiert werden.

Beispiel Reisebranche

Während in der Welt I z.B. Studienreisen oder Individualurlaub im höherpreisigen Bereich genutzt wird, ist das bei:

Welt II: der etwas günstigere Deutschlandurlaub oder – wenn entsprechend Vermögen vorhanden ist – die Weltreise

Bei der Welt III ist es dann der Urlaub mit Betreuung (mit Kinder und Enkelkinder – oder professionelle Betreuung).

Bei der Welt IV ist der Urlaub oft aufgrund einer Pflegenotwendigkeit oft unmöglich, oder nur mit kürzeren Reisedistanzen. Hier könnte die zukünftige virtuelle Reise ein neues Angebot darstellen.

Beispiel Finanz- und Versicherungsangebote

Auch hier ist eine Untergliederung und Anpassung auf die o.g. Zielgruppen notwendig.

Mit einer abnehmenden Bevölkerung werden die Zinsen, Renditen, Immobilienwerte nicht mehr zunehmen.

Dies gilt auch für Aktien, da die rückläufige Bevölkerungsentwicklung nicht nur für Deutschland, sondern für alle Industriestaaten gilt.

Je älter der Mensch ist, desto eher setzt er auf Sicherheit und schaut auf die mtl. Ausgaben.

Aufgrund der persönlichen Erfahrung und der noch vorhandenen Lebenserwartung ändert sich das Anlageziel.

Welt I: wenig Zeit um noch für die Rente zu sparen, kurz vor der Rente ist das Ziel die mtl. Ausgaben zu drücken, „geringere Einnahmen werden demnächst Realität“

Welt II: mtl. Ausgaben nochmals überprüfen, vorhandenes Sparguthaben sicher anlegen (Risikobegrenzung), aber auch die Absicherung in der Pflege überprüfen und ggf. ergänzen durch Pflegeversicherung mit Einmalbeitrag.

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung

Einbindung der Kinder durch Erbgespräch

  • Überprüfung des Versicherungsschutzes für Sachwerte
  • Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ohne Risikoprüfung
  • Welt IV: spätestens hier sind die Kinder die Mitentscheider.

    • Vermögensübertragungen
    • Immobilienübertragung

    soweit dies aufgrund der Geschäftsunfähigkeit (oder einer Generalvollmacht) noch möglich ist.

    Auch die Bestattungsvorsorge kann hier noch geregelt werden. Hierzu gehört auch die Abklärung von Bankvollmachten und Versicherungsvollmachten.

    Tipp: Fachtagung Demografie an der Fachhochschule Koblenz:

    Am Mittwoch, dem 30.01.2019 im Audimax (A029)
    der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz

    findet eine Fachtagung hierzu statt.

    Zitat:

    Die Gesellschaft verändert sich rasant: Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wie können Unternehmen diesen Herausforderungen begegnen und sich für die Zukunft sicher und erfolgreich positionieren? Zu diesem Thema veranstaltet der Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz zusammen mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG am 30. Januar 2019 einen praxisorientierten Fachtag mit Top-Referenten und der Möglichkeit zum aktiven Austausch. Bei der ganztägigen Veranstaltung wird der Fokus auf die Fragestellung des demografischen Wandels gelegt und den Teilnehmern vorgestellt, welche konkreten Entwicklungen die Unternehmen zu erwarten haben. Zusätzlich stehen viele KMU‘s aktuell vor der Herausforderung, adäquate Nachfolger zu finden. Hier ist eine professionelle Strategie gefragt. Gleichzeitig haben immer mehr Arbeitnehmer die Wahl, für welchen Arbeitgeber sie sich entscheiden: Unternehmen sind gezwungen zu handeln, um erfolgreich Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Auch finanziell müssen beim Generationenwechsel die Weichen im Unternehmen richtig gestellt werden. Zielgruppen des Fachtags sind Unternehmer/-innen, Geschäftsführer/-innen und Führungskräfte sowie Consultants und Unternehmensberater/-innen.

    Kooperationspartner der Veranstaltung sind die Wirtschafts- und Wissenschaftsallianz Koblenz e.V. , die Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e.V., die Sparkasse Koblenz sowie die IHK Koblenz.

    Tagungsprogramm

    Moderation
    Ulrike Hanisch CAMPUS INSTITUT, Oberhaching

    Lebenslang bares Geld sparen – Eintrittsalter wichtig – Am 1.1. werden alle 1 Jahr älter

    Das Alter eines Versicherten wird aufgrund des Geburtsjahres berechnet.

    Wer beispielsweise 1950 geboren wurde, ist bei einem Versicherungsbeginn 1.12.2018 noch 58 Jahre alt.

    Ist der Versicherungsbeginn 1.1.2019, wird als Eintrittsalter 59 Jahre zugrunde gelegt.

    Dies gilt zumindest in der Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung.

    In der Lebens- und Rentenversicherung ist dies bei fast allen Anbietern ebenso.

    Bei einzelnen Anbietern in der Lebens- und Rentenversicherung ist man allerdings auch schon am 1.12. vielleicht ein Jahr älter, weil diese Anbieter das Eintrittsalter danach festlegen, welcher Geburtstag näher liegt.

    Wer z.B. eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, sollte die Entscheidung noch zum 1.12. treffen.

    Bei einem 1950 geborenen Versicherten ist der Beitragsunterschied zwischen 1.12.2018 und 1.1.2019 lebenslang bei rund 15-20% (je nach Anbieter).

    www.forum-55plus.de

    www.bAV-Experte.de

    Demografischer Wandel – Folgen und Chancen

    Demogragischer Wandel – Folgen und Chancen -Geburtenziffer 2017 leicht gesunken

    Der demografische Wandel (Zunahme der älteren Generation im Vergleich zu jüngeren Menschen) beeinflusst die Entwicklung unterschiedlicher Bereiche.

    Wären 2,1 Kinder je Frau vorhanden, würde sich das Verhältnis „ältere zu jüngere Menschen“ nicht verändern.

    Mittel- und langfristig führt eine geringere Geburtenrate zu einem Rückgang der Bevölkerung.

    Anzahl der Erwerbstätigen

    Während heute in Deutschland rund 45 Mio. Erwerbstätige vorhanden sind, werden es in 30 Jahren nur noch 32 Mio. sein.

    Nachfolgeregelung in Klein- und Mittelbetrieben

    Während in der Vergangenheit die aufgebaute Firma innerhalb der Familie weitergeführt wurde, fehlt es oft an Kindern, die daran Interesse haben. Ein Unternehmensverkauf war für viele Unternehmer die persönliche Altersversorgung. Auch dies wird sich ändern, bzw. Hat sich schon verändert. Ärzte im Landbereich finden bereits heute schon keinen Nachfolger. Ähnliches ergibt sich heute bereits im Handwerk.

    Wohnimmobilien

    Auch bei den Wohnimmobilien macht sich dies bemerkbar. Während heute 38 Mio. Wohnimmobilien benötigt werden, sind es in 30 Jahren nur noch maximal 30 Mio.

    Derzeit sind Wohnimmobilien in Ballungszentren Mangelware.

    Digitalisierung und autonomes Fahren

    Die Digitalisierung und das autonome Fahren werden jedoch zu erheblichen Verhaltensänderungen führen und zu einer Stadtflucht wieder führen.

    Selbstfahrende PKW’s werden dazu führen, dass das Statussymbol Auto anders betrachtet wird.

    Dies hat unterschiedliche Gründe:

    1. Der zukünftige Autofahrer wird das Fahrzeug ordern und passt es an den momentanen Bedarf an. Während zum shoppen oder dem Weg zur Arbeit vielleicht ein Kleinwagen sinnvoll ist, wird für den Urlaub zu viert ein größeres Fahrzeug benötigt.
    2. Senioren möchten im Alter weniger gerne mit dem PKW längere Strecken fahren und ziehen sehr oft in Gebiete mit einer guten Infrastruktur (Ballungsräume). Fährt der PKW autonom, spielt es eine geringere Rolle, ob man 10 Min. oder 40 Minuten unterwegs ist.

    Zins- und Kapitalentwicklung

    Ein Rückgang der Bevölkerungszahl wird sich auch auf den Kapitalmarkt auswirken. Bei der gleichen Geldmenge und einer kleineren Bevölkerung ergibt sich eine größere Geldmenge pro Kopf.

    Kritiker meinen oft, dass der Zins international festgelegt wird. Allerdings muss man auch sehen, dass die Bevölkerungsentwicklung in allen Industrieländern rückläufig sein wird.

    Mittelfristig kann der Zins in Europa sowieso nicht wesentlich ansteigen, da ein Zinsanstieg von vielen Staaten (z.B. Italien, Griechenland) nicht finanzierbar ist.

    Langfristig besteht eher keine Inflationsgefahr, sondern eher die Gefahr einer Deflation.

    Unter Deflation versteht man in der Volkswirtschaftslehre einen allgemeinen, signifikanten und anhaltenden Rückgang des Preisniveaus für Güter und Dienstleistungen. Deflation entsteht, wenn die gesamtwirtschaftliche Nachfrage geringer ist als das gesamtwirtschaftliche Angebot.

    Sachwerte, Gold

    Auch hier ist pro Kopf in Zukunft mehr vorhanden. Zumindest aus heutiger Sicht in den Industrieländern.

    Weltweit ist jedoch in den kommenden 30 Jahren davon auszugehen, dass die Bevölkerung auf der einen Seite älter wird und die Anzahl der Kinder pro Frau abnimmt.

    Der demografische Faktor ist insoweit kein Inselproblem. So ist Japan seit Jahrzehnten bei der Demografie etwa 13 Jahren Deutschland voraus. Und Staaten wie beispielsweise China haben durch die 1-Kind-Ehe heute erhebliche Nachwuchsprobleme und eine erheblich alternde Bevölkerung.

    Die Weltbevölkerung wächst zwar derzeit noch, allerdings nur in den Entwicklungsländern und dies durch die längere Lebenserwartung.

    Das Durchschnittsalter der Weltbevölkerung im Jahr 2004 betrug gemäß WHO 27,6 Jahre und wird nach UNO-Angaben bis zum Jahr 2050 voraussichtlich auf 38,1 Jahre steigen.

    Die UNO erwartet bis zum Jahr 2050 einen weltweiten Zuwachs bei den Über-60-Jährigen von jetzt gut 10 % auf dann knapp 22 % bei gleichzeitigem Rückgang des Bevölkerungsanteils der Kinder bis 15 Jahre von jetzt knapp 30 % auf knapp 20 %.

    Bei der Prognose aus dem Jahr 2015 gehen die Vereinten Nationen davon aus, dass die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau (Fertilitätsrate) von heute 2,5 Kindern pro Frau weltweit bis zum Jahr 2100 unter das sogenannte Ersatzniveau (2,1) auf zwei Kinder pro Frau sinken wird.

    Zitat (Quelle: destatis)

    „WIESBADEN – Die Zahl der geborenen Kinder war im Jahr 2017 mit rund 785 000 Babys um etwa 7 000 niedriger als im Jahr 2016. Dieser Rückgang geht auf die leicht gesunkene durchschnittliche Kinderzahl je Frau zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer 1,57 Kinder je Frau. Im Jahr zuvor hatte sie den Wert von 1,59 erreicht.

    Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im jeweils betrachteten Jahr. Alle Angaben beziehen sich auf lebend geborene Kinder.

    Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag 2017 die Geburtenziffer mit 1,45 Kindern je Frau nur leicht unter dem Niveau von 2016 (1,46 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,28 auf 2,15 Kinder je Frau.

    Den vollständigen Bericht über die Geburtenentwicklung finden Sie auf der Internetseite https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2018/10/PD18_420_122.html

    Auswirkungen und Chancen durch den demografischen Wandel in Deutschland

    Eine längere Lebenserwartung und ein geringerer Anteil an Erwerbstätigen wird zweifellos zu veränderten Märkten führen.

    Die Dienstleistung um den älteren Menschen wird wachsen

    Ältere Menschen benötigen mehr Hilfe. Neben der Explosion von Pflegeheimen werden auch „Privatbüro-Sekretariate“ immer öfters benötigt. Kinder sind entweder nicht vorhanden oder aufgrund der geforderten Mobilität nicht in der Nähe.

    Für viele Tätigkeiten werden dann Hilfen notwendig.

    Beispiele:

    – Handwerkliche Tätigkeiten

    – Gartenarbeit

    – Renovierungen planen und Angebote vergleichen

    – Behördengänge

    – Teilnahme an Wohnungseigentümerveesammlung

    – Neuvermietung und Abrechnung der vermieteten Eigentumswohnung

    – usw.

    Altersversorgung

    In der Vergangenheit wurde fast ausschließlich auf den Zinsertrag geachtet.

    Durch den demografischen Wandel werden die Umlagesysteme (zB gesetzliche Rentenversicherung) die Rentenzahlungen reduzieren, oder die Lebensarbeitszeit anpassen müssen.

    Für Rentner bedeutet dies, dass die Altersversorgung durch eine Zusatzrente ergänzt werden muss.

    Angespartes Kapital ist jedoch systembedingt nicht als Rentensicherung geeignet, denn das Kapital wird im Laufe der Zeit verbraucht. Lebt man länger, als eingeschätzt, dann ist die Sozialhilfe vorprogrammiert. Eine lebenslange Altersversorgung bietet ausschließlich eine Rentenversicherung (privat, gesetzlich oder betriebliche Altersversorgung).

    Rendite war gestern-heute ist die lebenslange Rentenzahlung wichtiger!

    Pflegeabsicherung wird immer wichtiger

    Die Lebenserwartung ist seit 1910 um jährlich 3 Monate angestiegen. Derzeit steigt die Lebenserwartung um ca. 2,5 Monate pro Jahr.

    Wer heute geboren wird hat durchaus die Chance über 100 Jahre alt zu werden.

    Dies führt auch zu einer Zunahme der Pflegeleistungen und zu einer finanziellen und personellen Herausforderung. Pflegekräfte sind bereits heute schon Mangelware. Die Verteuerung der Pflegekosten ist die Folge. Und der Staat wird dies alleine nicht stemmen können; insbesondere dann, wenn die Anzahl der Erwerbstätigen rückläufig ist.

    Eine zusätzliche Pflegevorsorge wird deshalb immer wichtiger.

    Krankenversicherung

    Während private Krankenversicherungen bereits über 250 Mrd. Euro angespart haben (für die Beitragsfinanzierung der älteren Versicherten), sucht man diese Altersrückstellungen bei den gesetzlichen Krankenkassen vergeblich. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein Umlagesystem. Da das Durchschnittsalter der gesetzlich Versicherten ebenso ansteigt, werden hier Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen unabdingbar.

    Ein heute 30-Jähriger gesetzlich Versicherter ist gut beraten, wenn er mtl. 100 Euro für Kranken- und Pflege zurücklegt bzw. In eine Zusatzvorsorsorge aufwendet.

    Der demografische Wandel wird zu weitreichenden Veränderungen führen. Und es gibt auch viele neue Chancen.

    1. Vorsitzdende Forum-55Plus.de e.V.

    Organspende Ohne Ausweis ja -nein-vielleicht?

    Organspende – Ja -Nein – Vielleicht

    Organspende selbst bewusst entscheiden

    Wie ist Deine Meinung?

    Das Thema Organspende als:

    • Zustimmungsregelung
    • Erweiterte Zustimmungsregelung
    • oder Widerspruchsregelung

    wird über die Parteigrenzen hinweg uneinheitlich gesehen.

    Jens Spahn – Gesundheitsminister – bringt gerade Bewegung in diesen Regelungskomplex.

    Neuregelung der Organspende. Abgeordnete rebellieren gegen Spahn. 
    Link:–>

    https://www.n-tv.de/politik/Abgeordnete-rebellieren-gegen-Spahn-article20687330.html

    Schaut man sich

    • die Warteliste der Menschen an, die dringend ein Organ benötigen oder
    • die Menschen an, die keinen Organspendeausweis mit sich führen,
  • dann ist verständlich, warum bei dieser Thematik jetzt Bewegung entsteht.
  • Viele Menschen sind bei diesem Thema unentschlossen, ähnlich wie bei den Themen:
    • Patientenverfügung
      Generalvollmacht
      Vorsorgevollmacht
      Unternehmervollmacht
      Testament
      oder Sorgerechtsverfügung (bei minderjährigen Kindern).
  • Oft werden diese unangenehmen Überlegungen verdrängt und geraten dann wieder in den Fokus, wenn ein Vorfall in der näheren Umgebung auftreten.
  • Dabei wäre es sinnvoll, die eigenen Wünsche in einem gesunden Zustand festzulegen.
  • Wer das nicht macht, muss sich darüber im Klaren sein, dass z.B. In einem Urlaub in Italien, Spanien oder Österreich die Organe im „Todesfall“ einfach entnommen werden. Maßgeblich ist dort nicht, ob man dort lebt, sondern nur ob man sich dort aufhält.
  • Organspende

  • Bei Organspenden ist zwischen Organspenden zwischen „Toten“ und „Lebenden“ zu unterscheiden.

    Bestimmte Organe können auch von lebenden Menschen gespendet werden. Hierzu gehört beispielsweise die Niere oder ein Teil der Leber.

    Andere Organe können erst nach dem Tod genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Herz, Bauchspeicheldrüse, Netzhaut (Auge).

    Das Verständnis“ nach dem Tod“ wird teilweise sehr unterschiedlich ausgelegt. In einigen Ländern bedeutet nach dem Tod, dass der Herztod eingetreten sein muss. In anderen Ländern bedeutet dies, dass der Hirntod eingetreten sein muss.

    Oft meinen im Übrigen ältere Menschen, dass man „ihre Organe aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr nutzen könne.“ Dies ist nicht bei allen Organen der Fall!

    Inwieweit Organe von toten Menschen genutzt werden können, hängt davon ab, ob es sich um eine Zustimmungsregelung oder um eine Widerspruchsregelung handelt.

    Die Widerspruchsregelung bedeutet, dass eine Zustimmung zu einer Entscheidung als getroffen gilt, wenn der Betroffene nicht explizit widerspricht. Das Gegenteil ist die Zustimmungsregelung.

    In Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gilt, kann jeder Organspender werden, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat.

    Die Widerspruchsregelung gilt beispielsweise in Österreich, Italien und Spanien

    Personen, die sich nur kurzzeitig – z.B. Im Urlaub dort aufhalten, wird empfohlen, ihre persönlichen Willensbekundungen bezüglich einer postmortalen Organspende schriftlich bei den Ausweispapieren zu deponieren. Der so deklarierte Wunsch wird im Falle des Ablebens respektiert.

    In Ländern mit Zustimmungsregelung muss jeder, der als Organspender zur Verfügung stehen will, zu Lebzeiten eine eindeutige Willenserklärung abgegeben haben (z. B. Organspendeausweis).

    Die Zustimmungsregelung existiert auch in erweiterter Form, etwa in Deutschland (§ 4 Transplantationsgesetz) und der Schweiz (Art. 8 Transplantationsgesetz). Bei der erweiterten Zustimmungsregelung dürfen die Angehörigen der Organentnahme zustimmen, sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten weder zugestimmt noch widersprochen hat. Die subsidiäre Zustimmungskompetenz kann vom Spender auch auf eine Vertrauensperson übertragen werden. 

    Sinnvoll ist die Bereiche:

      Patientenverfügung
      Generalvollmacht
      Vorsorgevollmacht
      Unternehmervollmacht
      Testament
      oder Sorgerechtsverfügung (bei Minderjährigen Kindern).
  • möglichst selbst zu regeln und eine Übersicht in einem Notfallordner festzuhalten und in der Geldbörse (beim Personalausweis) den Organspendeausweis bereitzuhalten.
  • Dort sollte auch eine kleine Notiz vorhanden sein, dass weitere Unterlagen in einem Notfallordner sind.
  • Dies erleichtert vieles.
  • www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    Notfallvorsorge wichtig – ideal mit dem richtigen Notfallordner

    Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet

    Notfallordner Vorsorgeordner
    Notfallordner Vorsorgeordner – Notfallmappe oder Vorsorgemappe nicht geeignet

    Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.

    Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.

    So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.

    Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.

    Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine Dokumente abgeheftet werden können.

    Ordnerausführung:

    Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.

    Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.

    Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.

    Ordnerinhalt:

    Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.

    So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.

    Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere

    • Geschäftsunfähigkeit
    • Pflegesituation
    • Krankheit
    • Vererben und Vermögensübertragung
    • Todesfall

    So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.

    Notfallordner bei Scheidung

    Wie sichtig ein vollständiger Notfallordner ist, wird auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 53 % aller Paare innerhalb von 25 Jahren eine Scheidung durchgeführt hatten.

    So ist beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins das Original des Scheidnungsurteils beim Nachlassgericht vorzulegen.

    NOTFALLORDNER  bei bestehender betrieblicher Altersversorgung

    Besteht eine betriebliche Altersversorgung und ist der Arbeitnehmer

    • geschieden und lebt mit neuem Lebensgefährten
    • oder lebt mit einem Lebensgefährten

    in einem gemeinsamen Haushalt, dann kann die Hinterbliebenenversorgung nur ausgezahlt werden, wenn dies vom Arbeitnehmer schriftlich namentlich fixiert wurde (BMF v. 24.07.2013, Rz 287). Ähnliche gesetzliche Voraussetzungen bestehen bei versorgungsberechtigten Kindern (des überlebenden Lebensgefährten etc.).

    Speziell bei Geschiedenen oder Kindern sind hierbei einige Punkte zu beachten, die im Notfallordner aufzubewahren sind, so dass diese Schriftstücke zum Auszahlungszeitpunkt vorliegen.

    Notfallordner Vorsorgeordner
    Notfallordner – Vorsorgeordner
    Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?

    Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.

    Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.

    Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.

    Beispiele:

    Notfallordner für Beamte

    Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.

    Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige

    Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.

    Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen

    Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.

    Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).

    Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.

    TIPP:

    Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de erhalten Sie eine Auswahl von über 90 unterschiedlichen Berufen und Branchen.

    Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.

    Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein  Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.

    Preis Notfallordner – Vorsorgeordner

    Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

    Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

     


    Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.


    Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.


    Der Autor ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)
    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

     

    betriebliche Altersversorgung Praxishandbuch Personalabteilung und bAV-Spezialisten

    bAV-Leitfaden – Praxishandbuch und Software Tools – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

    • Arbeitgeber
    • Personalabteilung
    • Gehaltsbuchhaltung
    • Steuerberater
    • Payroll-Dienstleister
    • bAV-Spezialisten
    • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS Betriebsrentenstärkungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV
    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*
    • * Update-Service
  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen
    • Downloadmöglichkeiten
    • Checklisten
    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.