#Extrarente – #Verbraucherzentrale irrt sich wieder einmal

Extrarente – Vorschlag der Verbraucherzentrale ist nicht praxistauglich!

Die Forderung der #Verbraucherzentrale eine Extrarente einzuführen, basiert auf der Idee, dass jeder #Arbeitnehmer einen Betrag von seinem Gehalt abziehen lässt und dieser Betrag dann in einem #Sparvertrag angespart werden muss (opting Out).

bAV-Experte.de Geld sparen
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Der Sparbetrag soll also automatisch einbehalten werden und von dem #Arbeitgeber auf ein Sparprodukt eingezahlt werden, dass unter öffentlich-rechtlicher Beaufsichtigung besteht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer dies auch abwählen oder den Sparbetrag jederzeit ändern.Am Ende wird das Kapital in der Rentenphase ausgezahlt.Auf den ersten Blick hört sich die Idee sehr gut an.

Allerdings bei genauerer #Betrachtung ist es völlig #praxisfremd.

Gründe:

  1. Zunächst einmal wäre der Arbeitgeber damit belastet. Der Arbeitgeber müsste jederzeit die Sparraten anpassen und dies auch aufgrund des #Nachweisgesetzes dokumentieren. Wenn steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Bereiche betroffen wären, dann müsste der #Arbeitgeber dies auch im #Lohnkonto und in den #Entgeltunterlagen festhalten.

2. Die Gelder sollen in Fonds gelegt werden. Es besteht hier durch keinerlei Garantie einer Rente für später.
Beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es beim so genannten #Sozialpartnermodell auch keine Garantie, allerdings wird das Geld hier aufgrund gesetzlicher Vorschriften (PFAV) angelegt, wodurch eine indirekte Garantie vorhanden ist.

In der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung (die es neben dem #Sozialpartnermodell gibt) ist eine Garantie in Form einer Leistungszusage vorhanden, wodurch eine #lebenslange #Rente gezahlt werden muss.

Betriebliche Altersversorgung bAV-Experte.de
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3. Ebenso ist in dem Modell #Extrarente keine lebenslange Zahlung garantiert. Ist das Sparbuch verbraucht, dann gibt es eben keine Zahlungen mehr.

4. Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Lebens invalide und kann zumindest zeitweise nicht mehr arbeiten.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit/Invalidität wird bei diesem Produkt überhaupt nicht vorhanden sein.

Bei Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit müsste der Sparplan abgebrochen werden und die komplette Altersvorsorgeplanung wäre dahin.

In der #betrieblichen #Altersversorgung (#bAV) ist die Absicherung der #Berufsunfähigkeit möglich.

5. Auch die Absicherung der #Hinterbliebenenversorgung wird in diesem Modell überhaupt nicht berücksichtigt.

6. Je nachdem wie die Aufsicht des Modells #Extrarente geplant wäre, hätte der Staat auch darauf Zugriff und könnte Gelder für sich abzweigen.

7. Vor einigen Jahren hatte die Verbraucherzentrale schon einmal ein Riester Produkt empfohlen, das in einem Fonds das Geld anlegt.

Nachdem dann im Jahr 2008 die Aktien nach unten gerutscht sind, mussten die Gelder bei diesem Riester Produkt aus dem vor in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden.

Konsequenz daraus ist, dass wenn öfters größere Schwankungen sind, das Geld umgeschichtet werden muss, damit am Ende ein Mindestbetrag (in Höhe der Einzahlungen) entsteht.

Dieses damals empfohlene Riesterprodukt (Union Investment) hatte erhebliche Verluste dadurch erzielt.

Es ist ein #Armutszeugnis, wenn die #Verbraucherzentrale Produktlösungen empfiehlt, die für viele Menschen keinerlei Absicherung bietet, sondern immer wieder nur #Fonds empfiehlt, die das #Risiko auf den Verbraucher überträgt und wesentliche Bereiche – wie #Hinterbliebenenversorgung, #Berufsunfähigkeit und #lebenslange #Rentenzahlung – außer Acht lässt.

Im besten Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale eine #selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dabei wird aber völlig vergessen, dass die #Selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich über einen gewissen Zeitraum Versicherungsschutz und auch eine Leistungsdauer vorsieht.

Wer also eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, bekommt die Rente maximal bis 65/67 und anschließend keine Leistung mehr.

Wenn diese Person dann kein Geld fürs Alter angespart hat (weil eben während der Berufsunfähigkeit kein Geld zum ansparen vorhanden war), wird dann eben ein Fall fürs Sozialamt oder bekommt eine Minirente von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fatal, was #Verbraucherzentralen so zum Teil alles anbieten und eben nicht die tatsächliche Lebenssituation berücksichtigen.

Für die Mitarbeiter von Verbraucherzentralen sollte eben ein gesetzlicher Mindestausbildungsstand festgelegt werden.

Leider gibt es hier zu derzeit noch keinerlei Vorschriften.

Wer über die #Altersversorgung, #Berufsunfähigkeitsvorsorge und #Hinterbliebenenversorgung berät sollte umfangreiche Kenntnisse vorweisen. Diese sind mindestens

– in der gesetzlichen Rentenversicherung: Theoretischer Sachkundenachweis Rentenberater

– in der betrieblichen Altersversorgung bAV:Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) oder adäquate Aus- und Weiterbildung

– Generationenberater (Pflegeversicherung, Erbrecht etc)

– Kenntnisse in der Privaten Altersversorgung: Fachmann/-Frau für Finanzen und Personenversicherung (Versicherungsfachmann/-Frau bzw. Kaufmann/-Frau für Versicherungen und Finanzen)

Unter diesem Standard sind Berater oft aufgrund fehlender Sachkenntnis nicht geeignet.

Wer nur einzelne Teile beherrscht, wird nie die Überschneidungen und die Möglichkeiten aller Bereiche miteinander Fall knüpfen können.

Wenn der Gesetzgeber schon für die Privatwirtschaft Mindestanforderungen festlegt, dann sollten diese Standards auch für #Verbraucherzentralen gelten,damit unsinnige Modelle wie die Extrarente entweder nicht mehr nach populären Stil ohne genaues Durchdenken publiziert werden.

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
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Hier noch ein interessanter Link zur #Extrarente—> https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=393536&cHash=12b28c7c41d7a0c5b8e748e29703312c

Absicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsminderungsrente

Absicherung #Berufsunfähigkeit #Erwerbsunfähigkeit Warum 25% BU-Tarife besser sind, als 50# BU-Leistungstarife –

Intelligente Vorsorge ist gefragt, denn die #Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung reicht nicht aus.

Bei der Erwerbsminderungsrente wird seit diesem Jahr eine Zurechnungszeit bis zu 65 Jahren und acht Monaten berücksichtigt.

Somit sind mehr Versicherungszeiten berücksichtigt und die Renten bei Erwerbsminderung höher, wenn sie genehmigt werden.

Allerdings ist die Erwerbsminderungsrente nicht für jeden immer gleich schnell zu erreichen. Damit eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, müssen zu viele Dinge geprüft werden. Dies führt zu schleppenden Bearbeitung und leider auch zu vielen Ablehnungen.

Tipp—> Zu unterscheiden ist zwischen #Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente.

Neben der #Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine #Berufsunfähigkeitsrentenversicherung dringend erforderlich.

Vor dem Abschluss einer #Berufsunfähigkeitsrente sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass der Beruf versichert ist und die #Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 25 % #Berufsunfähigkeit anteilig leistet.

Versichert man die Berufsunfähigkeit erst ab einer Leistungsminderung ab 50%, dann ergeben sich bei beispielsweise 60 % #Berufsunfähigkeit sehr oft Auseinandersetzungen mit der Versicherung.

Grund: die Berufsunfähigkeitsversicherung muss dann entweder 100 % leisten oder versucht die Berufs und Fähigkeit unter 50 % zu drücken. Für die Versicherungsgesellschaft geht es um alles oder nichts an Leistung.

Deshalb sind die Prozessquoten der Versicherungsgesellschaft bei Tarif mit 50 % Leistung höher als bei Tarifen, die bereits ab 25 % anteilmäßig leisten.

BESONDERER TIPP FÜR ARBEITNEHMER:

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, kann dies auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel direkt Versicherung) umsetzen.

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung umgesetzt, dann kann der Versicherungsschutz für den gleichen Nettoaufwand doppelt so hoch versichert werden.

Grund: Der Bruttobeitrag wird Steuer- und Sozialversicherungsfrei gezahlt, so dass der tatsächliche Nettoaufwand etwa die Hälfte ausmacht.

Wer dann zB 40 % berufsunfähig ist erhält bei den „Tarifen mit ab 25% Berufsunfähigkeit“

80 % Leistung, während bei den normalen 50%-Tarifen keine Leistung erfolgt.

Wird eine 50% BU-Schutz-Police angeboten, dann gleich nach einer BU-Police fragen, die bereits ab 25% leistet und keine Verweisbarkeit beinhaltet.

Wenn dies nicht geboten wird, ruhig bei einem Anbieter nachfragen.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung Muss im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nicht mit dem Ertragsanteil, sondern mit dem vorliegenden Steueranteil versteuert werden. Dies ist jedoch nur theoretischer Natur. In den meisten fällen ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung weit unter dem bisherigen Bruttoverdienst und wird somit geringer versteuert (Steuerprogression).

Für den Arbeitgeber bedeutet dies jedoch etwas genauer auf die vertraglichen Grundlagen – insbesondere der Verwaltung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen – zu achten; letztendlich kann der Arbeitgeber die Personalbindung noch besser erzielen.

Hilfreich ist hier der bAV-Leitfaden.de

Bestell-Link:

https://bav-leitfaden.de/content/bestellung/

Festnetz (07156) 967-1900

Smartphone: (0177) 2716697

Schöne Ostern – Vielleicht einfach mal Zeit für wichtige Dinge zu nehmen oder einfach mal relaxen.

Wir wünschen allen Usern ein ruhiges, erholsames Ostern.

Das Wetter ist ja wunderschön und es werden die heißesten Ostertage in den letzten 30 Jahren.

An Ostern kann man bei diesem Wetter natürlich richtig schön relaxen oder auch einmal die liegen gebliebenen Arbeiten an einem Tag erledigen.

Gerade weil man Zeit zum relaxen und auch zum nachdenken hat, möchten wir Sie auf eine wichtige Angelegenheit hinweisen, die man gerne immer wieder aufschiebt.

Notfallordner Privatversion – Preis: 27 €
(inkl. MWSt zzgl. Verpackung und Versand),
140 Seiten Inhalt im extra breiten Format-
Über 90 Spezialversionen

Ab dem 18. vollendeten Lebensjahr dringend notwendig und viele schieben es bis zum 75. Geburtstag auf.

Die Angelegenheit um die es geht, ist die rechtliche Vorsorge, die bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall , notwendig ist.

Wer durch einen Unfall oder durch eine Krankheit geschäftsunfähig wird, benötigt eine Person, die für einen handelt. Wurde keine Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht erstellt, wird vom Betreuungsgericht eine Person festgelegt.

Dies muss nicht der Ehegatte oder die Kinder sein. Und auch bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Auch dies müssen nicht die Eltern sein.

Wenn das Betreuungsgericht einen Angehörigen bestellt, dann muss der bestellte Angehörige jährlich eine Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen. Hier sind dann die Einnahmen und die Ausgaben analog einer Einnahme-Überschussrechnung aufzulisten. Auch die Belege müssen hierbei aufbewahrt werden.

Das Betreuungsgericht kann jedoch auch einen Berufsbetreuer festlegen, der dann autark – ohne Einflussnahme von Angehörigen – alles entscheidet!

Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Angehörige evtl. ein Eigeninteresse verfolgt. Was dies genau bedeutet, wird an zwei Beispielen deutlich:

Tobias S. (23 Jahre) – Name verändert – hatte sich mit 23 Jahren sich eine Eigentumswohnung und einen PKW gekauft. Bei der Eigentumswohnung hatten die Eltern etwas Eigenkapital über eine Schenkung dazugegeben. Beim Auto-Leasingvertrag haben die Eltern als Bürgen unterschrieben.

Als Tobias S. mit seinem PKW an der Tankstelle tankte, wurde ihm plötzlich schwindelig und er wurde bewusstlos. Diagnose im Krankenhaus: Gehirnaneurysma.
Meist zeigt sich ein Aneurysma im Kopf, wenn es platzt und eine Gehirnblutung verursacht. Dies kann zu Symptomen wie bei einem Schlaganfall führen und erfordert rasche Behandlung. 
Aufgrund des Gehirnaneurysma war er 4 Monate im Koma war er anschließend geistig behindert.

Eine Generalvollmacht war noch nicht vorhanden. Als die Eltern die Betreuung für Ihren Sohn beim Betreuungsgericht bestellen wollten, hatte das Betreuungsgericht dies abgelehnt und einen Berufsbetreuer eingesetzt.

Tobias „. wurde in ein Pflegeheim durch den Betreuer eingewiesen; 50 km von den Eltern entfernt.

Hätte Tobias S. eine Generalvollmacht erstellt, hätten die Eltern ihren Sohn betreuen können. In diesem Fall wäre eine notarielle Generalvollmacht notwendig gewesen.

Thomas K. und seine Ehefrau hatten ebenfalls keine Generalvollmacht und auch kein Testament.

Durch einen Verkehrsunfall war Thomas K. zunächst ebenfalls zunächst in einem Koma und ist anschließend nach2 Monaten an den Folgen des Unfalls verstorben.

Auch hier fehlte die Generalvollmacht und das Testament. Während der Geschäftsunfähigkeit von Thomas K. hatte zwar die Ehefrau die Betreuung beantragt, die Bearbeitung hatte sich jedoch bis zum Tode hinausgezögert.

Als die Ehefrau dies bei der Bank erwähnte, wurde sofort die Girokarte gesperrt. Kontobewegungen waren bis zur Vorlage des Erbscheines nicht mehr möglich (Ausnahme: ein Teil der Beerdigungskosten).

Da kein notarielles Testament vorhanden war, musste ein Erbschein beantragt werden. Die Gebühren waren in etwa so hoch, als wenn man ein notarielles Testament erstellt hätte.

Wäre ein notarielles Testament vorhanden gewesen, wäre nur eine Testamentseröffnung notwendig gewesen (Gebühren: ca. 100 €).

Da Thomas K. sich selbst um die Finanzen und viele schriftliche Dinge selbst vorher gekümmert hatte, musste seine Ehefrau zunächst alle notwendigen Unterlagen suchen. Ein Notfallordner war nicht vorhanden.

Ebenso ergaben sich bei der Beantragung der Witwenrente einige Probleme. So waren einige Versicherungszeiten nicht geklärt, so dass die Beantragung der Hinterbliebenenrente für die Ehefrau schwierig war.

Zusätzlich war durch eine falsche Vertragskonstellation der bestehenden Versicherungsschutz erbschaftsteuerpflichtig.

Wäre Thomas K. Beamter, Pensionär, Arzt, Apotheker, Zahnarzt, Freiberufler, Unternehmer oder Handwerker gewesen, wären die Probleme bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall noch vielschichtiger gewesen.

Ein allgemeiner Notfallordner oder ein allgemeiner Notfallordner für Selbstständige und Unternehmer wäre hier nur in Auszügen hilfreich. Diese Berufsgruppen benötigen eine spezifische rechtliche Vorsorge und einen speziellen Notfallordner.

Vorsorge durch einen Notfallordner

Eine richtige Vorsorge hätte zwar den Unfall und die Geschäftsunfähigkeit sowie den Tod nicht verhindern können, allerdings wäre vieles einfacher gewesen.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de hilft bei der frühzeitigen Regelung durch Tipps, Formulare, Vordrucke.

Der Notfallordner Privat ist für 27 € (inkl. MWSt, zuzüglich Porto und Versand) für jeden erschwinglich. Über 140 Information sind auf 12 Register vorhanden. Zusätzlich können wichtige Dokumente in Klarsichtfolie im Notfallordner dort hinterlegt werden (z. B. Stammbuch, Heiratsurkunde, Original-Scheidungsurteil).

Notfallordner-Register

Neben dem Notfallordner Privat gibt es noch über 90 Spezialversionen, da viele Berufsgruppen Ergänzungen benötigen. Besonders Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer und selbstständige Handwerker benötigen eine erweiterte Spezialversion. Die Spezialversionen haben einen Umfang von ca. 160-180 Seiten.

Die Spezialversionen kosten jeweils 42 € (inkl. MWSt, zuzügl. Verpackung und Versand)

Dokumentenordner

Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.

Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.

So müssen beispielsweise Beamte und Pensionärebeamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.

Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.

Notfallkoffer

Notfallordner für Handwerker

In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordnerzusätzlich die Vorschriften der Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.

Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.

So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.

Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.

Link Notfallordner für Handwerker

Notfallordner
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Bestellink:

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bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung

Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Die Negativzinsen belasten inzwischen auch die deutsche Sozialversicherungen und staatliche Fonds.

So hat die gesetzliche Rentenversicherung im vergangenen Jahr netto 54,5 Millionen Euro verloren.

Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Auch in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung entstehen hierdurch Negativzinsen.

Diese Negativzinsen sind zwar insgesamt relativ gering, müssen jedoch auch finanziert werden.

Warum diese Negativzinsen so gering sind, liegt am Umlagesystem (eingenommene Beiträge werden fast vollständig wieder direkt für Leistungen ausgegeben).

Im Umlagesystem scheint dies zunächst ein Vorteil zu sein (in Zusammenhang mit dem Niedrigzinsmarkt), allerdings wird auch deutlich, dass die Rücklagen sehr gering sind.

Dies kann bei einer abnehmenden Konjunktur oder bei einem höheren Durchschnittsalter dazu führen, dass zu geringe Rücklagen entweder zu einer Erhöhung des Beitragssatzes oder zu Leistungskürzungen führt.

Gerade ein höheres Durchschnittsalter wird in den kommenden 7-35 Jahren die Sozialsysteme:

– Krankenkasse

– gesetzliche Pflegeversicherung

– gesetzliche Rentenversicherung

erheblich belasten.

Das Durchschnittsalter liegt derzeit bei rund 45 Jahren.

Aufgrund der geringen Anzahl von Neugeburten (1,59 Kinder pro Frau) wird das Durchschnittsalter weiter steigen. Notwendig wären rund 1/3 mehr Kinder (2,1 Kinder pro Frau).

Darüber hinaus steigt die Lebenserwartung ständig an. Seit 1910 ist die Lebenserwartung pro Jahr im Durchschnitt um rund 3 Monate pro Jahr angestiegen. Die Lebenserwartung lag 1955 noch bei etwa 64 Jahren (Männer: 64,6 J., Frauen: 68,5 J.).

2020 wird sie bereits bei Männern 79,1 J., bei Frauen bei 73.1 J. liegen.

2040 beträgt die Lebenserwartung etwa 82,1 bzw. 86,6 J.

Ein 60 jähriger erhält derzeit eine Rente über knapp 22Jahren (Frauen ca. 25,2 Jahre).

Als die gesetzliche Rentenversicherung gegründet wurde spielte die Altersrente eigentlich nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr war die Absicherung der Invalidität im Vordergrund, denn die Lebenserwartung war damals viel Kürzer.

1901 war die Lebenserwartung bei Männern noch bei 44,8 Jahren (Frauen: 48,3 Jahren).

Die zunehmende Lebenserwartung wirkt sich auf die Länge der Leistungsphase erheblich aus.

Zusätzlich wirkt die abnehmende Kinderzahl dann in 20 Jahren aus, denn diese Kinder wären in ca. 20 Jahren die Erwerbstätigen (Beitragszahler).

Diese Trends (mehr Leistungsempfänger, weniger Beitragszahler) wird nicht nur in der Rentenversicherung, sondern zunächst auch in der gesetzlichen Krankenkasse und etwas später in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu enormen Belastung führen.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse ist wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlagesystem finanziert.

Hier bezahlen alle Versicherten einen Beitrag, also auch die Rentner.

Dieser Beitrag ist vom Einkommen abhängig.

Rentner bezahlen hierdurch regelmäßig geringere Beiträge.

Die Leistungsausgaben steigen jedoch mit dem höheren Lebensakter an, wie aus der nachfolgenden Grafik erkennbar ist.

Während 54-60 Jährige etwa so viel verbrauchen, wie der Durchschnitt an Krankenkassenbeiträge bezahlt, ist die Leistungsausgabe bei über 60jährigen schon höher.

So sind die Leistungsausgaben bei einem 75-80 jährigen schon etwa 5-Fach so hoch, wie bei einem 25jährigen.

Bei zunehmendem Durchschnittslter wird dies zu überproportional steigendem Beitrag führen.

Pflegepflichtversicherung

Auch hier wird der Leistungsbereich extrem ansteigen.

Deutlich wird dies besonders in ca 20-30 Jahren,wenn die geburtenstarken Jährgänge 75 Plus Jahre alt werden.

Konsequenzen der Absicherung

Sozialversicherungen als Umlagesystem sind sinnvoll und haben sich in den letzten 100 Jahren vielfach bewährt. Zeitweise wurde allerdings die gesetzliche Rentenversicherung als Kapitalansparsystem geführt.

Die Sozialversicherungen haben 2 Weltkriege und auch die Grenzöffnung überstanden. Mit einem Kapitalansparsystem wäre die Öffnung der Grenze für die damaligen DDR-Rentner nicht möglich gewesen. Nur das Umlagesystem machte es möglich, einnehmende Beiträge (der Erwerbstätigen auch aus der damaligen DDR sofort für diese damaligen DDR-Rentner sofort wieder auszugeben.

Allerdings stößt das Umlagesystem auch an seine Grenzen, wenn die Anzahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern (die keine oder wenig Leistung beziehen) abnimmt.

Dies ist auch der Grund, warum der Staat die Eigenvorsorge fördert. Private Vorsorgesysteme sind regelmäßig als Kapitalansparsystem finanziert.

Geld, das für später angespart wird, kann dann auch später genutzt werden.

Dies gilt für Sparbücher genauso, wie für

– private Rentenversicherung

– Riester

– Rürup

– regelmäßig auch in der betrieblichen Altersversorgung

– und sogar für die private Krankenversicherung oder Private Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung.

Bei der privaten Krankenversicherung werden beispielsweise je Versicherten-Altersgruppe Beiträge angespart (Altersrückstellungen), die dann für diese Altersgruppe zur Beitragsfinanzierung später im Alter genutzt werden.

Leider gab es hier einzelne Versicherungsgesellschaften, die in der Vergangenheit die Ansparraten zu gering kalkuliert hatten und dann extreme Beitragsanpassungen bei älteren Versicherten vorgenommen hatten.

Es gab aber auch private Krankenversicherungen, die sehr hohe Altersrückstellungen aufgebaut hatten und dann beispielsweise den Beitrag für die 80- und 85-jährigen dann abgesenkt hatten.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben inzwischen 250 Mrd. an Altersrückstellungen aufgebaut.

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen ebenso vorsorgen müssten, dann wären etwa 2.500 Mrd. – also 2,5 Bio. Euro heute schon notwendig.

Das ist die heutige Differenz,die alleine in der Krankenversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht.

Aufgrund des demografischen Wandels (immer mehr ältere im Verhältnis zu jungen Menschen) werden deshalb nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern etwas zeitlich verzögert die gesetzliche Pflegeversicherung Finanzierungs- und Leistungsprobleme erhalten.

Jeder Bürger ist gut beraten, nicht nur für die Altersversorgung, sondern auch für die Pflege frühzeitig vorzusorgen.

Auch kleine Beträge werden vom Staat gefördert und machen Sinn.

Zwei gute Eigenschaften hat der demografische Wandel:

1. Das Leben ist einmalig und durch die längere Lebenserwartung auch länger.

2. Wer heute in Deutschland Arbeitnehmer ist, hat durchaus die Chance vom Betrieb eine zusätzliche Altersversorgung zu bekommen, denn der Arbeitskräftemangel wird weiter zunehmen.

Viele Arbeitgeber sind heute auch bereit, die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen.

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U

Krankengeld und Absicherung Berufsunfähigkeit überprüfen

Wartezeit auf #Erwerbsminderungsrente deutlich gestiegen – Warum die ein #Krankentagegeld ab dem 43. Tag so wichtig ist

Wer eine #Erwerbsminderungsrente beantragt, wartet im Durchschnitt 129 Tage, bis der Antrag bearbeitet ist – erheblich länger als früher.

Dauerte die Bearbeitung bei #Rentenversicherung 2010 noch 93 Tage, um den Antrag zu prüfen, waren es 2018 schon 129 Tage.

Allzu strenge Voraussetzungen führten dazu, dass sich die Verfahren immer mehr in die Länge zögen und jeder zweite Antrag abgelehnt würde.

Zwar wird die #Rente dann – wenn Sie genehmigt wird – nachgezahlt, allerdings muss der Versicherte die Zeit bis zur Zahlung überbrücken.

Ausreichend ist die #Erwerbsminderungsrente jedoch nicht, auch wenn seit diesem Jahr eine verlängerte #Zurechnungszeit berücksichtigt wird (bis 65 Jahre und 8 Monate).

In den ersten 42 Tagen erhält man als #Arbeitnehmer die #Gehaltsfortzahlung.

Ab dem 43. Tag das Krankengeld.

Höhe #Krankengeld in #gesetzlicher #Krankenkasse

Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto.

Das #Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 105,88 Euro pro Tag (Wert 2019) begrenzt.

Wer über der #Beitragsbemessungsgrenze der #gesetzlichen #Krankenkasse verdient, erhält somit maximal diesen Höchstsatz.

Zwar besteht eine offizielle Höchstdauer von 72 Wochen, allerdings versuchen einige #Krankenkassen die Versicherten schneller in die #Erwerbsminderung abzuschieben, indem sie ihren Versicherten auffordern einen #Reha-Antrag innerhalb zu stellen.

Das Recht haben die #Krankenkassen mit einer Frist von 10 Wochen.

Teilweise wird sogar „durch einen besonderen Service telefonisch Hilfe“ angeboten.

Achtung: Der #Reha-Antrag ist bei erfolgloser Reha auch gleich ein Antrag auf Erwerbsminderung!

Bei schneller Bearbeitung des #Erwerbsminderungsrente (EMR) fällt das #Krankengeld weg. Bei rückwirkender #EMR- Zahlung muss der Versicherte kein #Krankentagegeld zurückzahlen, sondern nur die #gesetzliche #Rentenversicherung die i.d.R. niedrigere EMR an die #Krankenkasse für diesen Zeitraum bezahlen.

Für den Versicherten ist es regelmäßig besser, wenn er lange Zeit das #Krankengeld bekommt, denn dies ist höher.

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen hier jedoch Geld sparen und versuchen deshalb den Versicherten schnell zur Reha zu bringen.

Der Versicherte sollte deshalb die 10-Wochenfrist möglichst auskosten.

#Privat #Versicherte

Wer #privat #krankenversichert ist, vereinbart die Höhe des #Krankentagegeld mit seiner #privaten #Krankenversicherung.

Auch dies sollte regelmäßig überprüft werden.

Zu berücksichtigen ist hier unbedingt auch der #freiwillige #Beitrag an die gesetzliche #Rentenversicherung.

#Privatversicherte sollten darauf achten, dass sie für die Monate, in denen keine #Gehaltsfortzahlung erfolgt, sie die Beiträge auch bezahlen.

Grund: sollten keine freiwilligen Beiträge gezahlt werden, fehlt diese Zeit im Versicherungsverlauf und die 45-jährige Wartezeit für die „Renten für besonders langjährig Versicherte“ ist dann erst später erfüllt.

Die #Rente #ohne #Abschlag kann sich dadurch nach hinten verzögern.

Außerdem wirken sich #Lücken im #Versicherungsverlauf negativ auf die mtl. Rente aus.

Wer eine #betriebliche #Altersversorgung hat, sollte auch hier mit dem #Arbeitgeber das Gespräch suchen, falls der Arbeitgeber dies von sich aus noch nicht getan hat.

Sollte in der betrieblichen Altersversorgung eine #Berufsunfähigkeitsrente enthalten ist, sollte keine #Unterbrechung oder gar eine #Beitragsfreistellung vereinbart werden.

Dies kann zu erheblichem Ärger führen.

Die #Überprüfung des #Krankentagegeldes sowie einer ausreichenden #Berufsunfähigkeitsversicherungdie im Übrigen schon ab 25% leisten sollte – darf nicht vergessen werden.

Letztendlich ist – wenn die Arbeitskraft ausfällt – die einzige Möglichkeit den #Lebensstandard zu sichern.

Pflegekosten explodieren – jeder 3. Pflegefall ist mit Sozialhilfe mitfinanziert

Die #Pflege im #Pflegeheim gehört zu den teuersten #Lebensabschnitt. Nahezu jede 3. Person ist auf #Sozialhilfe angewiesen.

Oft müssen dann auch die Kinder, oder im Extremfall auch die #Schwiegerkinder mitgezählten. Dies passiert dann, wenn das Schwiegerkinder sehr gut verdient und der #Ehepartner des Schwiegerkinds – also das Kind des zu #Pflegenden – einen hohen #Unterhaltsanspruch hat.

Das kann aber auch bei der Pflege zu Hause passieren, denn zu Hause entstehen neben den Pflegekosten auch die bisherigen Lebenshaltungskosten.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine #Pflegezusatzversicherung.

Beim Abschluss einer #Pflegezusatzversicherung sollte man darauf achten, dass diese

1. ab dem #Pflegegrad 1 leistet

2. bei einer #Pflege zu Hause und im Pflegeheim leistet

3. beim Vergleich der Angebote auch darauf schaut, wie hoch die Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten des Unternehmens sind.

Der Grund ist ganz einfach: Die Kalkulation der Beiträge kann viele Variablen enthalten, die dann dazu führen, dass der Beitrag zunächst günstig aussieht, aber im Laufe der Jahre der Beitrag angehoben werden muss (weil die Tarife zunächst günstigst kalkuliert wurden; Beispiel dafür: Annahme weniger #Pflegefälle, da die Versicherten dieses Tarifs frühzeitiger sterben).

Bei der Auswahl eines entsprechenden Angebots gibt es noch verschiedene Zahlungsvarianten:

1. mtl. Zahlungsweise:

Der Beitrag muss lebenslang entrichtet werden.

2. Einmalbeitrag:

Hierbei wird der Beitrag zu Vertragsbeginn gezahlt. Stirbt der Versicherte frühzeitig, wird entweder das Restkapital oder aus dem Restkapital für einen fest vereinbarten Zeitraum die weitere Auszahlung an die Person weitergezahlt, die bei Vertragsabschluss vereinbart war (z.B. Kinder, Enkelkinder). Bei dieser letzten Varianten ist der Vorteil, dass die steuerliche Bewertung geringer ist und somit #Erbschaftsteuer gespart wird (Bewertungsgesetz).

Lässt man das Vermögen bei der Bank und finanziert die #Pflegerestkosten durch #Bankguthaben, dann ist nicht sichergestellt, dass das vorhandene Vermögen ausreicht.

Sollte man frühzeitig versterben, freut sich der Fiskus über die Erbschaftsteuer.

Gerade wenn Mann Kinder und Schwiegerkinder hat, entsteht auch öfters Streit in Familien, weil man für die Pflege der Eltern bzw. Schwiegerkinder bezahlen muss.

Es macht In jedem Fall das #Pflegerisiko durch eine #Pflegezusatzversicherung abzusichern.

Zu den wichtigen Regelungen, die spätestens ab 55 zu regeln sind gehören im Übrigen:

  • Absicherung der Pflegekosten
  • Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht
  • Testament

Sinnvoll sind hierbei auch eine umfangreiche Dokumentation.

Der Notfallordner- Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

ist hier besonders hilfreich.

Den Notfallordner – Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Ausführungen. Grund: Je nach Beruf und Branche sowie bei Selbstständigen, Unternehmern, Ärzten, Apothekern und Handwerkern sind völlig unterschiedliche Bereiche zu beachten.

Aufgrund des demografischen Wandels wird die Anzahl der Pflegefälle überproportional ansteigen und dies die Gesetzlichen Pflegekassen enorm belasten.

Die Eigenvorsorge ist – wie auch der gesetzlichen Rentenversicherung unausweichlich.

Dies macht auch der nachfolgende Artikel deutlich

–> https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/jeder-dritte-pflegeheimbewohner-auf-sozialhilfe-angewiesen-kassen-fordern-steuerzuschuss-13207/

Pflege zu Hause durch Angehörige

Die #Pflege von #Angehörigen, die an #Demenz erkrankt sind, ist oft nicht immer ganz einfach, aber durchaus zu schaffen.

Spätestens bei den ersten Symptomen sollte eine #Generalvollmacht und #Vorsorgevollmacht erstellt werden.

Lehnt dies der #Notar bereits ab, dann besteht immer noch die Möglichkeit, eine #Betreuungsverfügung zu erstellen.

Im

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

gibt es hierzu auch umfangreiche Informationen.

Eine Generalvollmacht/ Vorsorgevollmacht muss nicht zwingend beim Notar beurkundet werden. In bestimmten Fällen kann sie auch selbst erstellt werden, wobei hier einige Punkte beachtet werden müssen.

Ankreuzformulare aus dem Internet herunterzuladen ist im Übrigen der falsche Weg.

Ebenso erleichtert eine umfangreiche Dokumentation die Randbedingung in der Pflege.

Hierbei können (frühere) berufliche Eigenheiten eine wichtige Rolle spielen (z.B. bei Beamten, Selbstständigen, Unternehmern.

Den www.notfallordner-Vorsorgeordner.de gibt es in 90 verschiedenen Versionen.

https://www.blick-aktuell.de/Berichte/Pflege-zu-Hause-Wir-schaffen-das-380769.html

Gesetzliche Renten steigen zum 1.7.2019 deutlich an

Gesetzliche Renten steigen zum 1.7.2019 deutlich an

Inzwischen liegen die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vor.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Die gesetzliche Rente bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland.“ 

Allerdings wird die gesetzliche Rente nur eine Grundversorgung sein.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach dem Umlageverfahren finanziert.

Heutige Erwerbstätige finanzieren die heutigen Rentenauszahlungen.

Die Rente, die in 30 Jahren ausgezahlt wird, wird von den dann im Erwerbsleben stehenden Menschen zum überwiegenden Zeil bezahlt.

Der Staat bezahlt im Übrigen durch einnehmende Steuern ebenso in die Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen.

Der Bundeszuschuss lag 2016 bei 22,8% der Gesamtausgaben. Im Jahr 2017 hatte der Bund 98,2 Mrd Euro eingezahlt. Dies waren knapp 30% des Bundeshaushalts.

Die Einnahmen des Bundes entstehen beispielsweise durch Steuereinnahmen (z.B. Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Ökosteuer, Erbschaftsteuer), also nicht nur durch die Versicherten, sondern auch durch Selbstständige und auch Beamte.

Rentenerhöhung konkret zum 1.7.2019

Die Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli spürbar steigende Bezüge.

In Westdeutschland steigen die Renten um 3,18 Prozent, im Osten sogar um 3,91 Prozent.

Dies teilte das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Damit fällt die Rentenerhöhung so aus, wie es eine erste offizielle Prognose im Herbst schon vorhergesagt hatte.

Manche Rentner erhalten dieses Jahr zwei Rentenerhöhungen.

Wer vor 1992 ein Kind bekommen hat, erhält pro Kind 0,5 Entgeltpunkte zusätzlich angerechnet.

Bei zwei Kindern ist dies dann ein Entgeltpunkt.

Im Westen bedeutet dies eine Rentenerhöhung von 32,03 Euro pro Monat, im Beitrittsgebiet (Osten) 30,69 Euro (wenn kein Rentenabschlag vorhanden ist), wobei die Differenzierungen ab 2024 nicht mehr vorhanden sind.

Hierbei ist anzumerken, dass im Beitrittsgebiet für einen Entgeltpunkt auch noch weniger Beitrag eingezahlt werden muss.

Ab 2025 sind West- und Ost auf dem gleichen Niveau, bei den Beiträgen genauso wie bei der Rentenhöhe je Entgeltpunkt.

Wichtiger Tipp für Rentner:

Spätestens ab der Rente sollte man auf zwei wichtige Punkte achten:

1. Je älter man wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit Pflegefall zu werden.

Die gesetzliche Pflegepglichtversicherung ist nur eine Grundversorgung und ohne Pflegezusatzversicherung wird nicht nur das eigene Vermögen aufgebraucht, sondern es müssen auch die Kinder einspringen.

In bestimmten Fällen werden sogar Einkommen von Schwiegerkinder bei der Sozialhilfe angerechnet.

Bei dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte darauf geachtet werden, dass bereits ab Pflegegrad 1 geleistet wird.

Ebenso gibt es bei der Pflegezusatzversicherungen bei einigen Anbietern die Möglichkeit, den Beitrag durch einen Einmalbeitrag zu bezahlen. Wenn der Versicherte früh verstirbt, wird an die festgelegten Erben eine Auszahlung erfolgen.

Wird man sehr alt, ist der Beitrag durch die Einmalzahlung vollständig bezahlt.

2. Besonders wichtig ist eigentlich bereits ab dem vollendeten 18. Lebensjahr die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht.

Fehlt die Generalvollmacht, dann kann das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer festlegen. Dies gilt auch, wenn man einen Ehepartner oder Kinder hat.

Umfangreiche Informationen enthält der Notfallordner Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Den Notfallordner gibt es in 90 verschiedenen Ausführungen, da aufgrund der unterschiedlichen Gruppen eine differenzierte Vorsorge notwendig ist (Rentner, Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer usw).

Der Notfallordner umfasst über 140 Seiten (Preis: 27 Euro inkl. MWSt. Zuzüglich Verpackung/Versand).

www.Renten-Experte.de

Festnetz: (07156) 967-1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

Pflegeversicherung Pflegezusatzversicherung dringend notwendig

Die gesetzliche #Pflegepflichtversicherung kann niemals eine Vollkaskoversicherung darstellen.

Eine zusätzliche #Absicherung ist für deshalb immer notwendig.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang folgende Problematik:

1. Wird bei einem Paar eine Person #Pflegefall, dann muss der andere Partner trotzdem eine Wohnung/Haus unterhalten. Die regulären #Lebenshaltungskosten sinken nur marginal.

2. Die Kinder werden in der Regel in #Regress genommen. Im Extremfall müssen sogar die Schwiegerkinder dies mitfinanzieren, wenn das Kind des zu #Pflegenden einen hohen #Unterhaltsanspruch (z.B. Kind des zu Pflegenden ist mit einem Unternehmer verheiratet) hat.

3. Eine #Generalvollmacht und #Vorsorgevollmacht sind hier besonders wichtig.

Gibt es keine General- und Vorsorgevollmacht, wird von dem #Betreuungsgericht sehr oft ein #Berufsbetreuer eingesetzt, wodurch der Berufsbetreuer autark entscheidet.

Ehepartner, Lebensgefährten und auch Kinder haben dann kein Mitspracherecht.

Das #Vermögen des Zu #Pflegenden wird dann ebenfalls vom #Berufsbetreuers verwaltet. Für den anderen Ehepartner oder Lebenspartner besonders tragisch.

(Weitere Informationen: www.notfallordner-Vorsorgeordner.de )

3. Je nach betroffenem Pflegefall (Zielgruppe) sind weitere Punkte zu beachten—>

Wer #selbstständig ist, muss sich fragen, wer welche #Vollmachten bei der #Firma hat und berechtigt ist, den #Betrieb zu steuern.

Bei —> #Personenfirmen sind mehrere Personen Inhaber. Hier muss dringend auch beachtet werden, dass ein Betreuer dann auch Einfluss auf die Firma hat.

Oft haben Betreuer keine #Branchenkenntnisse.

#Ärzte, #Apotheker und #zulassungspflichtigen #Handwerker müssen weitere Bedingungen zu beachten.

So spielt hier auch unter Umständen der #Standort, die Branche (z.B. bei #Handwerkern inwieweit eine #Altgesellenregelung überhaupt erlaubt ist) eine wichtige Rolle.

Bei —> Unternehmen (z.B. bei einer GmbH) ist die Problematik noch ausgeprägter.

War der zu #Pflegende stimmrechtsberechtigt, dann muss an jeder #Gesellschafterversammlung der #Berufsbetreuer teilnehmen. Deshalb ist für #Freiberufler, #Selbstständige und auch #Unternehmer neben der Pflegeversicherung auch die General- und #Vorsorgevollmacht sehr wichtig.

Für diese Gruppen gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner über —-> www.notfallordner-unternehmer.de

—-> #Beamte sind oft der Auffassung, dass sie im Pflegefall über die #Beihilfe besser abgesichert sind. Dies gilt nur bei stationärer Pflege und ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.

Auch hier sind viele Besonderheiten vorhanden. Informationen hierzu gibt es im —-> www.notfallordner-beamte.de

Eine zusätzliche #Pflegeabsicherung gehört zum Standard.

In diesem Zusammenhang sollte der Gesetzgeber die Pflegeversicherung auch in der #betrieblichen #Altersversorgung arbeitsrechtlich und steuer- bzw. Sozialversicherungsrechtlich verankern.

So steht zwar die Invalidität im #BetrAVG, allerdings ist die Pflegeversicherung nicht damit gleichgesetzt, obwohl es ein #biometrisches #Risiko ist.

Einzelheiten im

—-> www.bAV-Leitfaden.de (Betriebswirtschaftlichen Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- und Steuerberater und bAV-Spezialisten).

—>

Zusammenfassung —> Die Zusatzpflegeversicherung ist für jeden Menschen wichtig. Die #Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehört dringend dazu.

Rente mit 69

#Rente mit 69/70 wird kaum aufzuhalten sein.

#Demografische #Krise #DigiAbgabe:

Die #Lebenserwartung wird weiter steigen und die Anzahl der Kinder steigt nur gering.

Die Geburtenrate lag zwar im Durchschnitt in 2016 bei 1,59 Kindern (bei Deutschen 1,46), allerdings wären 2,1 Kinder notwendig. Notwendig wären also rund 32% mehr Geburten, damit die Bevölkerung nicht schrumpft.

Konsequenz ist, dass der prozentuale Anteil der Älteren zunimmt und wir zu wenig Erwerbstätige haben werden.

Dies wird vor allem in den kommenden 20-35 Jahren erhebliche Probleme aufwerfen.

Heute geborene Kinder werden im Durchschnitt erst in 25 Jahren in das Erwerbsleben einsteigen.

Ab 2025 (also in 6 Jahren) werden die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen.

Zunächst wird die Anzahl der Neurentner überproportional ansteigen.

Für die gesetzliche Rentenversicherung entstehen neue Renten, während die Lebenserwartung weiter ansteigt.

Überproportional werden auch die Anzahl der Pflegefälle ansteigen.

Mittel- und langfristig muss die Regelaltersgrenze deshalb weiter ansteigen und zusätzlich eine #Digitalisierungsabgabe #DigiAbgabe eingeführt werden.

Über die Zuwanderung wird der demographische Wandel

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