Notfallvorsorge für Alleinerziehende durch Notfallordner – Vorsorgeordner

#Notfallvorsorge Alleinerziehende durch Notfallordner – Vorsorgeordner besonders wichtig

Alleinerziehende sollten besonders auf die Vorsorge durch einen Notfallordner achten.

Natürlich haben sich viele Eltern schon öfters auf einer gemeinsamen Autofahrt Gedanken gemacht, was mit den Kindern passiert, wenn es jetzt einen Autounfall geben würde.

Ebenso haben auch Alleinerziehende darüber kurz mal nachgedacht.

Welche Konsequenzen entstehen können, macht der nachfolgende Film deutlich:

Tipp #Alleinerziehende

Film –> Notfallvorsorge Alleinerziehende

Bei einer Vorsorge von Alleinerziehenden ergeben sich viele Fragen, die erst durch den Notfallordner – Vorsorgeordner bewusst werden.

Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich versterbe oder Geschäftsunfähigkeit bin?

Wer darf sich um mein Kind kümmern? Sind das automatisch der Ex-Partner, meine Eltern, die Paten oder Geschwister?

Wer soll sich um mein Vermögen kümmern, so dass die Kinder später davon etwas haben?

Wer soll sich um das Erbe kümmern, bis meine Kinder erwachsen sind?

Welcher Versicherungsschutz ist vorhanden und sollte angepasst werden?

Was passiert, wenn ich Pflegefall werde? Müssen dann die heute minderjährigen Kinder ab 18 für mich sorgen?

Der Notfallordner – Vorsorgeordner ist nicht nur als umfangreiche Dokumentation anzusehen, sondern gibt auch viele Tipps.

Auf dem Markt gibt es viele Notfallordner. Und meist für alle Personen den gleichen Notfallordner.

Den „Notfallordner-Vorsorgeordner“ gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.

Grund: Die Vorsorge unterscheidet sich zwischen vielen unterschiedlichen Gruppen, z.B.

  • Angestellte
  • Beamte
  • Selbstständige (Personengesellschaft)
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Ärzte
  • Apotheker
  • 41 zulassungspflichtige Handwerkergruppen
  • Zulassungsfreie Handwerker
  • Etc.

In all diesen Gruppen sind Besonderheiten zu beachten.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner hat auch ausreichen Platz für die Aufbewahrung aller wichtigen Dokumente (8 cm Breite) und beinhaltet zwischen 140-170 Seiten (je nach Zielgruppe).

Zu bestellen bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Fachtagung Demografie Koblenz – Demografie 40% mehr Kinder wären nötig gewesen

Demografie – 40% mehr Kinder wären nötig gewesen

Der Wähler sucht immer einfache Antworten und möchte möglichst die Schuld bei anderen Dritten suchen.

Einfache Antworten gibt es durchaus, allerdings sind meistens nicht die Anderen schuld, denn verbockt haben es Diejenigen, die unter 2,1 Kinder haben.

2,1 Kinder sind notwendig, damit die Bevölkerung konstant bleibt.

Tatsächlich haben wir etwa 1,5 Kinder pro Frau.

0,6 Kinder im Durchschnitt mehr, das sind genau 40% mehr Kinder.

Nun könnte man hier den Fehler beim Staat, bei Arbeitgebern oder anderen Dritten suchen.

Tatsache ist jedoch, dass es den in Deutschland lebenden Menschen noch nie besser ging.

Denkt man an frühere Zeiten zurück, dann ging es den deutschen Familien z.B. 1950, 1960 nicht so gut.

Beispiele: Anzahl je Haushalt

– PKW’s je Haushalt

– Telefon

– Internet

– Fernsehgeräte

– Auslandsurlaub

Die Liste lässt sich noch weiter fortsetzen.

Im Übrigen war der Anteil der erwerbstätigen Frauen früher auch nicht kleiner.

Verändert hat sich das Wertebewusstsein.

Einfluss des demografischen Wandels

Eine zunehmende Bevölkerung sorgt logischerweise für Wachstum.

Höhere Produktion, Gehaltssteigerung, Sparbuchzinsen, Immobilienpreise, Aktienkurse….

Wird die Bevölkerung kleiner, dann hat dies automatisch auch negative Auswirkungen.

Mit rund 45 Mio. Erwerbstätigen und einer historisch niedrigen Arbeitslosenquote befinden wir uns heute auf der Höhe des Zenits.

Der NEUE MARKT 55-Plus

Wachstumsbranchen sind in den kommenden 20-30 Jahren die Branche 55Plus, wobei dieser Markt in 4 Zielgruppen unterteilt werden muss:

– Welt I: 55 bis ca. 65 Jahre (also vor der Rente)

– Welt II: ca. 65 Jahre (Beginn der Rente, aber noch fit)

– Welt III: ca. plus 65 Jahre (in Rente mit kleinen Handicap)

– Welt IV: ca. 75 Plus (auf größere Hilfe angewiesen – life slowly)

Diese Gruppen werden automatisch wachsen. Und hier spielt auch für viele Firmen die zukünftige Musik.

Je nachdem, zu welcher Zielgruppe die Menschen gehören, muss das Angebot weiter spezialisiert werden.

Beispiel Reisebranche

Während in der Welt I z.B. Studienreisen oder Individualurlaub im höherpreisigen Bereich genutzt wird, ist das bei:

Welt II: der etwas günstigere Deutschlandurlaub oder – wenn entsprechend Vermögen vorhanden ist – die Weltreise

Bei der Welt III ist es dann der Urlaub mit Betreuung (mit Kinder und Enkelkinder – oder professionelle Betreuung).

Bei der Welt IV ist der Urlaub oft aufgrund einer Pflegenotwendigkeit oft unmöglich, oder nur mit kürzeren Reisedistanzen. Hier könnte die zukünftige virtuelle Reise ein neues Angebot darstellen.

Beispiel Finanz- und Versicherungsangebote

Auch hier ist eine Untergliederung und Anpassung auf die o.g. Zielgruppen notwendig.

Mit einer abnehmenden Bevölkerung werden die Zinsen, Renditen, Immobilienwerte nicht mehr zunehmen.

Dies gilt auch für Aktien, da die rückläufige Bevölkerungsentwicklung nicht nur für Deutschland, sondern für alle Industriestaaten gilt.

Je älter der Mensch ist, desto eher setzt er auf Sicherheit und schaut auf die mtl. Ausgaben.

Aufgrund der persönlichen Erfahrung und der noch vorhandenen Lebenserwartung ändert sich das Anlageziel.

Welt I: wenig Zeit um noch für die Rente zu sparen, kurz vor der Rente ist das Ziel die mtl. Ausgaben zu drücken, „geringere Einnahmen werden demnächst Realität“

Welt II: mtl. Ausgaben nochmals überprüfen, vorhandenes Sparguthaben sicher anlegen (Risikobegrenzung), aber auch die Absicherung in der Pflege überprüfen und ggf. ergänzen durch Pflegeversicherung mit Einmalbeitrag.

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung

Einbindung der Kinder durch Erbgespräch

  • Überprüfung des Versicherungsschutzes für Sachwerte
  • Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ohne Risikoprüfung
  • Welt IV: spätestens hier sind die Kinder die Mitentscheider.

    • Vermögensübertragungen
    • Immobilienübertragung

    soweit dies aufgrund der Geschäftsunfähigkeit (oder einer Generalvollmacht) noch möglich ist.

    Auch die Bestattungsvorsorge kann hier noch geregelt werden. Hierzu gehört auch die Abklärung von Bankvollmachten und Versicherungsvollmachten.

    Tipp: Fachtagung Demografie an der Fachhochschule Koblenz:

    Am Mittwoch, dem 30.01.2019 im Audimax (A029)
    der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz

    findet eine Fachtagung hierzu statt.

    Zitat:

    Die Gesellschaft verändert sich rasant: Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wie können Unternehmen diesen Herausforderungen begegnen und sich für die Zukunft sicher und erfolgreich positionieren? Zu diesem Thema veranstaltet der Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz zusammen mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG am 30. Januar 2019 einen praxisorientierten Fachtag mit Top-Referenten und der Möglichkeit zum aktiven Austausch. Bei der ganztägigen Veranstaltung wird der Fokus auf die Fragestellung des demografischen Wandels gelegt und den Teilnehmern vorgestellt, welche konkreten Entwicklungen die Unternehmen zu erwarten haben. Zusätzlich stehen viele KMU‘s aktuell vor der Herausforderung, adäquate Nachfolger zu finden. Hier ist eine professionelle Strategie gefragt. Gleichzeitig haben immer mehr Arbeitnehmer die Wahl, für welchen Arbeitgeber sie sich entscheiden: Unternehmen sind gezwungen zu handeln, um erfolgreich Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Auch finanziell müssen beim Generationenwechsel die Weichen im Unternehmen richtig gestellt werden. Zielgruppen des Fachtags sind Unternehmer/-innen, Geschäftsführer/-innen und Führungskräfte sowie Consultants und Unternehmensberater/-innen.

    Kooperationspartner der Veranstaltung sind die Wirtschafts- und Wissenschaftsallianz Koblenz e.V. , die Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e.V., die Sparkasse Koblenz sowie die IHK Koblenz.

    Tagungsprogramm

    Moderation
    Ulrike Hanisch CAMPUS INSTITUT, Oberhaching

    Lebenslang bares Geld sparen – Eintrittsalter wichtig – Am 1.1. werden alle 1 Jahr älter

    Das Alter eines Versicherten wird aufgrund des Geburtsjahres berechnet.

    Wer beispielsweise 1950 geboren wurde, ist bei einem Versicherungsbeginn 1.12.2018 noch 58 Jahre alt.

    Ist der Versicherungsbeginn 1.1.2019, wird als Eintrittsalter 59 Jahre zugrunde gelegt.

    Dies gilt zumindest in der Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung.

    In der Lebens- und Rentenversicherung ist dies bei fast allen Anbietern ebenso.

    Bei einzelnen Anbietern in der Lebens- und Rentenversicherung ist man allerdings auch schon am 1.12. vielleicht ein Jahr älter, weil diese Anbieter das Eintrittsalter danach festlegen, welcher Geburtstag näher liegt.

    Wer z.B. eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, sollte die Entscheidung noch zum 1.12. treffen.

    Bei einem 1950 geborenen Versicherten ist der Beitragsunterschied zwischen 1.12.2018 und 1.1.2019 lebenslang bei rund 15-20% (je nach Anbieter).

    www.forum-55plus.de

    www.bAV-Experte.de

    Demografischer Wandel – Folgen und Chancen

    Demogragischer Wandel – Folgen und Chancen -Geburtenziffer 2017 leicht gesunken

    Der demografische Wandel (Zunahme der älteren Generation im Vergleich zu jüngeren Menschen) beeinflusst die Entwicklung unterschiedlicher Bereiche.

    Wären 2,1 Kinder je Frau vorhanden, würde sich das Verhältnis „ältere zu jüngere Menschen“ nicht verändern.

    Mittel- und langfristig führt eine geringere Geburtenrate zu einem Rückgang der Bevölkerung.

    Anzahl der Erwerbstätigen

    Während heute in Deutschland rund 45 Mio. Erwerbstätige vorhanden sind, werden es in 30 Jahren nur noch 32 Mio. sein.

    Nachfolgeregelung in Klein- und Mittelbetrieben

    Während in der Vergangenheit die aufgebaute Firma innerhalb der Familie weitergeführt wurde, fehlt es oft an Kindern, die daran Interesse haben. Ein Unternehmensverkauf war für viele Unternehmer die persönliche Altersversorgung. Auch dies wird sich ändern, bzw. Hat sich schon verändert. Ärzte im Landbereich finden bereits heute schon keinen Nachfolger. Ähnliches ergibt sich heute bereits im Handwerk.

    Wohnimmobilien

    Auch bei den Wohnimmobilien macht sich dies bemerkbar. Während heute 38 Mio. Wohnimmobilien benötigt werden, sind es in 30 Jahren nur noch maximal 30 Mio.

    Derzeit sind Wohnimmobilien in Ballungszentren Mangelware.

    Digitalisierung und autonomes Fahren

    Die Digitalisierung und das autonome Fahren werden jedoch zu erheblichen Verhaltensänderungen führen und zu einer Stadtflucht wieder führen.

    Selbstfahrende PKW’s werden dazu führen, dass das Statussymbol Auto anders betrachtet wird.

    Dies hat unterschiedliche Gründe:

    1. Der zukünftige Autofahrer wird das Fahrzeug ordern und passt es an den momentanen Bedarf an. Während zum shoppen oder dem Weg zur Arbeit vielleicht ein Kleinwagen sinnvoll ist, wird für den Urlaub zu viert ein größeres Fahrzeug benötigt.
    2. Senioren möchten im Alter weniger gerne mit dem PKW längere Strecken fahren und ziehen sehr oft in Gebiete mit einer guten Infrastruktur (Ballungsräume). Fährt der PKW autonom, spielt es eine geringere Rolle, ob man 10 Min. oder 40 Minuten unterwegs ist.

    Zins- und Kapitalentwicklung

    Ein Rückgang der Bevölkerungszahl wird sich auch auf den Kapitalmarkt auswirken. Bei der gleichen Geldmenge und einer kleineren Bevölkerung ergibt sich eine größere Geldmenge pro Kopf.

    Kritiker meinen oft, dass der Zins international festgelegt wird. Allerdings muss man auch sehen, dass die Bevölkerungsentwicklung in allen Industrieländern rückläufig sein wird.

    Mittelfristig kann der Zins in Europa sowieso nicht wesentlich ansteigen, da ein Zinsanstieg von vielen Staaten (z.B. Italien, Griechenland) nicht finanzierbar ist.

    Langfristig besteht eher keine Inflationsgefahr, sondern eher die Gefahr einer Deflation.

    Unter Deflation versteht man in der Volkswirtschaftslehre einen allgemeinen, signifikanten und anhaltenden Rückgang des Preisniveaus für Güter und Dienstleistungen. Deflation entsteht, wenn die gesamtwirtschaftliche Nachfrage geringer ist als das gesamtwirtschaftliche Angebot.

    Sachwerte, Gold

    Auch hier ist pro Kopf in Zukunft mehr vorhanden. Zumindest aus heutiger Sicht in den Industrieländern.

    Weltweit ist jedoch in den kommenden 30 Jahren davon auszugehen, dass die Bevölkerung auf der einen Seite älter wird und die Anzahl der Kinder pro Frau abnimmt.

    Der demografische Faktor ist insoweit kein Inselproblem. So ist Japan seit Jahrzehnten bei der Demografie etwa 13 Jahren Deutschland voraus. Und Staaten wie beispielsweise China haben durch die 1-Kind-Ehe heute erhebliche Nachwuchsprobleme und eine erheblich alternde Bevölkerung.

    Die Weltbevölkerung wächst zwar derzeit noch, allerdings nur in den Entwicklungsländern und dies durch die längere Lebenserwartung.

    Das Durchschnittsalter der Weltbevölkerung im Jahr 2004 betrug gemäß WHO 27,6 Jahre und wird nach UNO-Angaben bis zum Jahr 2050 voraussichtlich auf 38,1 Jahre steigen.

    Die UNO erwartet bis zum Jahr 2050 einen weltweiten Zuwachs bei den Über-60-Jährigen von jetzt gut 10 % auf dann knapp 22 % bei gleichzeitigem Rückgang des Bevölkerungsanteils der Kinder bis 15 Jahre von jetzt knapp 30 % auf knapp 20 %.

    Bei der Prognose aus dem Jahr 2015 gehen die Vereinten Nationen davon aus, dass die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau (Fertilitätsrate) von heute 2,5 Kindern pro Frau weltweit bis zum Jahr 2100 unter das sogenannte Ersatzniveau (2,1) auf zwei Kinder pro Frau sinken wird.

    Zitat (Quelle: destatis)

    „WIESBADEN – Die Zahl der geborenen Kinder war im Jahr 2017 mit rund 785 000 Babys um etwa 7 000 niedriger als im Jahr 2016. Dieser Rückgang geht auf die leicht gesunkene durchschnittliche Kinderzahl je Frau zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer 1,57 Kinder je Frau. Im Jahr zuvor hatte sie den Wert von 1,59 erreicht.

    Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im jeweils betrachteten Jahr. Alle Angaben beziehen sich auf lebend geborene Kinder.

    Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag 2017 die Geburtenziffer mit 1,45 Kindern je Frau nur leicht unter dem Niveau von 2016 (1,46 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,28 auf 2,15 Kinder je Frau.

    Den vollständigen Bericht über die Geburtenentwicklung finden Sie auf der Internetseite https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2018/10/PD18_420_122.html

    Auswirkungen und Chancen durch den demografischen Wandel in Deutschland

    Eine längere Lebenserwartung und ein geringerer Anteil an Erwerbstätigen wird zweifellos zu veränderten Märkten führen.

    Die Dienstleistung um den älteren Menschen wird wachsen

    Ältere Menschen benötigen mehr Hilfe. Neben der Explosion von Pflegeheimen werden auch „Privatbüro-Sekretariate“ immer öfters benötigt. Kinder sind entweder nicht vorhanden oder aufgrund der geforderten Mobilität nicht in der Nähe.

    Für viele Tätigkeiten werden dann Hilfen notwendig.

    Beispiele:

    – Handwerkliche Tätigkeiten

    – Gartenarbeit

    – Renovierungen planen und Angebote vergleichen

    – Behördengänge

    – Teilnahme an Wohnungseigentümerveesammlung

    – Neuvermietung und Abrechnung der vermieteten Eigentumswohnung

    – usw.

    Altersversorgung

    In der Vergangenheit wurde fast ausschließlich auf den Zinsertrag geachtet.

    Durch den demografischen Wandel werden die Umlagesysteme (zB gesetzliche Rentenversicherung) die Rentenzahlungen reduzieren, oder die Lebensarbeitszeit anpassen müssen.

    Für Rentner bedeutet dies, dass die Altersversorgung durch eine Zusatzrente ergänzt werden muss.

    Angespartes Kapital ist jedoch systembedingt nicht als Rentensicherung geeignet, denn das Kapital wird im Laufe der Zeit verbraucht. Lebt man länger, als eingeschätzt, dann ist die Sozialhilfe vorprogrammiert. Eine lebenslange Altersversorgung bietet ausschließlich eine Rentenversicherung (privat, gesetzlich oder betriebliche Altersversorgung).

    Rendite war gestern-heute ist die lebenslange Rentenzahlung wichtiger!

    Pflegeabsicherung wird immer wichtiger

    Die Lebenserwartung ist seit 1910 um jährlich 3 Monate angestiegen. Derzeit steigt die Lebenserwartung um ca. 2,5 Monate pro Jahr.

    Wer heute geboren wird hat durchaus die Chance über 100 Jahre alt zu werden.

    Dies führt auch zu einer Zunahme der Pflegeleistungen und zu einer finanziellen und personellen Herausforderung. Pflegekräfte sind bereits heute schon Mangelware. Die Verteuerung der Pflegekosten ist die Folge. Und der Staat wird dies alleine nicht stemmen können; insbesondere dann, wenn die Anzahl der Erwerbstätigen rückläufig ist.

    Eine zusätzliche Pflegevorsorge wird deshalb immer wichtiger.

    Krankenversicherung

    Während private Krankenversicherungen bereits über 250 Mrd. Euro angespart haben (für die Beitragsfinanzierung der älteren Versicherten), sucht man diese Altersrückstellungen bei den gesetzlichen Krankenkassen vergeblich. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein Umlagesystem. Da das Durchschnittsalter der gesetzlich Versicherten ebenso ansteigt, werden hier Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen unabdingbar.

    Ein heute 30-Jähriger gesetzlich Versicherter ist gut beraten, wenn er mtl. 100 Euro für Kranken- und Pflege zurücklegt bzw. In eine Zusatzvorsorsorge aufwendet.

    Der demografische Wandel wird zu weitreichenden Veränderungen führen. Und es gibt auch viele neue Chancen.

    1. Vorsitzdende Forum-55Plus.de e.V.

    Organspende Ohne Ausweis ja -nein-vielleicht?

    Organspende – Ja -Nein – Vielleicht

    Organspende selbst bewusst entscheiden

    Wie ist Deine Meinung?

    Das Thema Organspende als:

    • Zustimmungsregelung
    • Erweiterte Zustimmungsregelung
    • oder Widerspruchsregelung

    wird über die Parteigrenzen hinweg uneinheitlich gesehen.

    Jens Spahn – Gesundheitsminister – bringt gerade Bewegung in diesen Regelungskomplex.

    Neuregelung der Organspende. Abgeordnete rebellieren gegen Spahn. 
    Link:–>

    https://www.n-tv.de/politik/Abgeordnete-rebellieren-gegen-Spahn-article20687330.html

    Schaut man sich

    • die Warteliste der Menschen an, die dringend ein Organ benötigen oder
    • die Menschen an, die keinen Organspendeausweis mit sich führen,
  • dann ist verständlich, warum bei dieser Thematik jetzt Bewegung entsteht.
  • Viele Menschen sind bei diesem Thema unentschlossen, ähnlich wie bei den Themen:
    • Patientenverfügung
      Generalvollmacht
      Vorsorgevollmacht
      Unternehmervollmacht
      Testament
      oder Sorgerechtsverfügung (bei minderjährigen Kindern).
  • Oft werden diese unangenehmen Überlegungen verdrängt und geraten dann wieder in den Fokus, wenn ein Vorfall in der näheren Umgebung auftreten.
  • Dabei wäre es sinnvoll, die eigenen Wünsche in einem gesunden Zustand festzulegen.
  • Wer das nicht macht, muss sich darüber im Klaren sein, dass z.B. In einem Urlaub in Italien, Spanien oder Österreich die Organe im „Todesfall“ einfach entnommen werden. Maßgeblich ist dort nicht, ob man dort lebt, sondern nur ob man sich dort aufhält.
  • Organspende

  • Bei Organspenden ist zwischen Organspenden zwischen „Toten“ und „Lebenden“ zu unterscheiden.

    Bestimmte Organe können auch von lebenden Menschen gespendet werden. Hierzu gehört beispielsweise die Niere oder ein Teil der Leber.

    Andere Organe können erst nach dem Tod genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Herz, Bauchspeicheldrüse, Netzhaut (Auge).

    Das Verständnis“ nach dem Tod“ wird teilweise sehr unterschiedlich ausgelegt. In einigen Ländern bedeutet nach dem Tod, dass der Herztod eingetreten sein muss. In anderen Ländern bedeutet dies, dass der Hirntod eingetreten sein muss.

    Oft meinen im Übrigen ältere Menschen, dass man „ihre Organe aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr nutzen könne.“ Dies ist nicht bei allen Organen der Fall!

    Inwieweit Organe von toten Menschen genutzt werden können, hängt davon ab, ob es sich um eine Zustimmungsregelung oder um eine Widerspruchsregelung handelt.

    Die Widerspruchsregelung bedeutet, dass eine Zustimmung zu einer Entscheidung als getroffen gilt, wenn der Betroffene nicht explizit widerspricht. Das Gegenteil ist die Zustimmungsregelung.

    In Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gilt, kann jeder Organspender werden, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat.

    Die Widerspruchsregelung gilt beispielsweise in Österreich, Italien und Spanien

    Personen, die sich nur kurzzeitig – z.B. Im Urlaub dort aufhalten, wird empfohlen, ihre persönlichen Willensbekundungen bezüglich einer postmortalen Organspende schriftlich bei den Ausweispapieren zu deponieren. Der so deklarierte Wunsch wird im Falle des Ablebens respektiert.

    In Ländern mit Zustimmungsregelung muss jeder, der als Organspender zur Verfügung stehen will, zu Lebzeiten eine eindeutige Willenserklärung abgegeben haben (z. B. Organspendeausweis).

    Die Zustimmungsregelung existiert auch in erweiterter Form, etwa in Deutschland (§ 4 Transplantationsgesetz) und der Schweiz (Art. 8 Transplantationsgesetz). Bei der erweiterten Zustimmungsregelung dürfen die Angehörigen der Organentnahme zustimmen, sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten weder zugestimmt noch widersprochen hat. Die subsidiäre Zustimmungskompetenz kann vom Spender auch auf eine Vertrauensperson übertragen werden. 

    Sinnvoll ist die Bereiche:

      Patientenverfügung
      Generalvollmacht
      Vorsorgevollmacht
      Unternehmervollmacht
      Testament
      oder Sorgerechtsverfügung (bei Minderjährigen Kindern).
  • möglichst selbst zu regeln und eine Übersicht in einem Notfallordner festzuhalten und in der Geldbörse (beim Personalausweis) den Organspendeausweis bereitzuhalten.
  • Dort sollte auch eine kleine Notiz vorhanden sein, dass weitere Unterlagen in einem Notfallordner sind.
  • Dies erleichtert vieles.
  • www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    Notfallvorsorge wichtig – ideal mit dem richtigen Notfallordner

    Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet

    Notfallordner Vorsorgeordner
    Notfallordner Vorsorgeordner – Notfallmappe oder Vorsorgemappe nicht geeignet

    Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.

    Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.

    So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.

    Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.

    Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine Dokumente abgeheftet werden können.

    Ordnerausführung:

    Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.

    Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.

    Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.

    Ordnerinhalt:

    Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.

    So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.

    Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere

    • Geschäftsunfähigkeit
    • Pflegesituation
    • Krankheit
    • Vererben und Vermögensübertragung
    • Todesfall

    So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.

    Notfallordner bei Scheidung

    Wie sichtig ein vollständiger Notfallordner ist, wird auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 53 % aller Paare innerhalb von 25 Jahren eine Scheidung durchgeführt hatten.

    So ist beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins das Original des Scheidnungsurteils beim Nachlassgericht vorzulegen.

    NOTFALLORDNER  bei bestehender betrieblicher Altersversorgung

    Besteht eine betriebliche Altersversorgung und ist der Arbeitnehmer

    • geschieden und lebt mit neuem Lebensgefährten
    • oder lebt mit einem Lebensgefährten

    in einem gemeinsamen Haushalt, dann kann die Hinterbliebenenversorgung nur ausgezahlt werden, wenn dies vom Arbeitnehmer schriftlich namentlich fixiert wurde (BMF v. 24.07.2013, Rz 287). Ähnliche gesetzliche Voraussetzungen bestehen bei versorgungsberechtigten Kindern (des überlebenden Lebensgefährten etc.).

    Speziell bei Geschiedenen oder Kindern sind hierbei einige Punkte zu beachten, die im Notfallordner aufzubewahren sind, so dass diese Schriftstücke zum Auszahlungszeitpunkt vorliegen.

    Notfallordner Vorsorgeordner
    Notfallordner – Vorsorgeordner
    Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?

    Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.

    Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.

    Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.

    Beispiele:

    Notfallordner für Beamte

    Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.

    Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige

    Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.

    Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen

    Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.

    Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).

    Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.

    TIPP:

    Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de erhalten Sie eine Auswahl von über 90 unterschiedlichen Berufen und Branchen.

    Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.

    Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein  Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.

    Preis Notfallordner – Vorsorgeordner

    Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

    Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

     


    Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.


    Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.


    Der Autor ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)
    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

     

    betriebliche Altersversorgung Praxishandbuch Personalabteilung und bAV-Spezialisten

    bAV-Leitfaden – Praxishandbuch und Software Tools – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

    • Arbeitgeber
    • Personalabteilung
    • Gehaltsbuchhaltung
    • Steuerberater
    • Payroll-Dienstleister
    • bAV-Spezialisten
    • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS Betriebsrentenstärkungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV
    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*
    • * Update-Service
  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen
    • Downloadmöglichkeiten
    • Checklisten
    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.
  • Zinsen werden langfristig nicht steigen

    #Zins – #Demografie -#Arbeitswelt – #Altersversorgung- Zinsen werden langfristig nicht steigen. Der demografische Wandel lässt grüßen.

    Warum die Zinsen langfristig nicht mehr steigen werden, macht ein Bericht von n-TV deutlich:

    Zitat:

    „Japans Bevölkerung altert, die Einwohnerzahl schrumpft. Eine Folge davon: niedrige Zinsen. Im vergangenen Jahr zeigte die Bank of England in einer Studie, dass die Demografie wesentlich für ein niedriges Zinsniveau mitverantwortlich ist. Alternde Gesellschaften, die nicht wachsen, weisen demnach tendenziell merklich niedrigere Zinsen auf als wachsende Gesellschaften. 

    Der demografische Wandel www.forum-55plus.de

    Der Hauptgrund liege darin, dass die Menschen immer älter werden und somit auch eine längere Rentenzeit erleben, so die Autoren der Studie. Deshalb werde mehr gespart, und das steigende Geldangebot drücke auf die Zinsen. Das beste Beispiel hierfür sei die Bevölkerung Japans, die mit Abstand älteste weltweit mit einem Seniorenanteil von knapp 30 Prozent. 

    Die Bank of Japan hält seit Jahren die Zinsen niedrig – und die japanische Wirtschaft brummt, ebenso wie der Aktienmarkt. Der Nikkei kletterte jüngst auf ein 27-Jahreshoch. Auch in vielen Ländern Europas, inklusive Deutschland, sind die Geburtenraten rückläufig, die Zinsen in der Eurozone auf Rekordtief. Dass der deutsche und der japanische Aktienmarkt in unterschiedliche Richtungen laufen, verwundert daher auf den ersten Blick…..“

    Fortsetzung:–>

    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Keine-Zinsen-sind-auch-eine-Loesung-article20669320.html

    Japan ist in der Demografie ca 13 Jahren seit Jahrzehnten voraus. Und wie ist es in Deutschland?

    Der demografische Wandel (immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu immer weniger Jüngeren bzw. Erwerbstätigen) hat noch weitere Auswirkungen in der Zukunft:
    1. Die Anzahl der Erwerbstätigen wird in 30 Jahren von derzeit 45 Mio. auf 32 Mio sinken.
    2. Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohnimmobilien. In 30 Jahren werden noch 32 Mio. Notwendig sein (außer wir haben eine sehr hohe Zuwanderung).
    3. Die Anhebung der Zinsen würde für viele Staaten ruinös sein. Vereinfachtes Beispiel: Wenn ein Staat Wertpapiere an Kapitalanleger mit einem Zins von z.B. 1 % verleiht und der Zins nur auf 3% ansteigt, müsste dieser Staat den dreifachen Zins bezahlen. Für viele Staaten nicht finanzierbar.
    4. Aufgrund der längeren Lebenserwartung sind Kapitalersparnisse und auch vermietete Immobilien für die eigene Rentensicherung nicht geeignet. Einzig die Produkte, die eine lebenslange Rente garantieren, bieten eine echte lebenslange Rentenzahlung.
    5. Ein gesetzliches Rentenniveau von 48% nach 45 Versicherungsjahren wird langfristig nicht zu halten sein. Zwar hat die Zunahme der Lebenserwartung leicht abgenommen (von 1910-2015 pro Jahr um 3 Monate, derzeit etwa 2 Monate je nach Gruppe), führt jedoch aufgrund der hohen Rentenzugänge zu echten Finanzierungsproblemen (insbesondere durch die zukünftige Abnahme der Erwerbstätigen). Sofern keine Veränderungen vorhanden sind (Beispiele: Einführung von Digitalisierungsabgabe, höhere Zuwanderung zulassen etc.) muss das gesetzliche Rentenniveau auf ca. 43 % abgesenkt werden und durch die betriebliche Altersversorgung sowie private Altersversorgung ergänzt werden. Die staatlichen Förderungen in der betrieblichen und privaten Altersversorgung spielen hier eine wichtige Rolle. Für Menschen, die
      35 Jahre anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung gewährt werden
      40 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 5% gewährt werden
      45 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 10 % gewährt werden.

    Betriebliche oder private Altersversorgungen sollten – so wie dies seit 1.1.2018 gilt – nicht vollständig angerechnet werden.

    Insoweit hat die jetzige Bundesregierung die Zeichen der Zeit erkannt und grundsätzlich die richtigen Zeichen gesetzt.

    Hierzu zählen:

    • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
    • Rentenpaket I zum 1.1.2019
    • Geplantes Einwanderungsgesetz

    www.bAV-Experte.de

      6. Die Mischung der umlagefinanzierten Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) und der ansparfinanzierten Altersversorgung ist zur Risikoverteilung sehr wichtig. Bei der umlagefinanzierten Altersversorgung werden die Renten aus gerade eingegangenen Beiträgen finanziert. Bei der ansparfinanzierten Altersversorgung wird Geld heute angespart und steht den Sparern später auch als Rente zur Verfügung. Die Mischung beider Finanzierungen bietet eine bessere Risikoverteilung. Bei einer ausschließlich umlagefinanzierten Rente ist die Generationengerechtigkeit völlig ausgeschaltet. Bei einer ausschließlich ansparfinanzierten Altersversorgung besteht das Kapitalmarktrisiko.
  • Auch im neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – „bAV-Welt 2“ – wurde eine lebenslang verpflichtende Rente in Form einer Zielrente berücksichtigt.
  • Stichwort „Beamte, Selbstständige und Abgeordnete sollen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen(?)“ – Dies ist nicht sinnvoll. Zunächst würden zwar Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, allerdings werden hierdurch auch später Rentenverpflichtungen ausgelöst. Und Beamte dürften auch nicht schlechter gestellt werden, als Angestellte des öffentlichen Dienstes. Somit müsste der Dienstherr (Staat) enorme finanzielle Mittel für:
    • Gehaltsanpassungen
      Rentenbeiträge
      und die Zusatzversorgung (VBL)
  • heute aufwenden. Eine Forderung, die von so manchem Populisten immer ins Spiel gebracht wird und ein Schuss nach hinten bedeutet.
  • Pflege und Demografie
  • Die längere Lebenserwartung wird den Zins aufgrund weiterer Einflüsse niedrig halten:

    Eine Lebensverlängerung wird auch für erheblich längere Pflegezeiten sorgen. Dienstleistungen rund um die Altersgruppe 75Plus werden (neben der Pflege) in diesem Bereich (Bringdienste, Privatbürodienstleistung Handwerk, Gärtner usw) zu einem erhöhten Bedarf führen. Dies muss dann auch lebenslang finanziert werden. Systembedingt passt hier ein vorhandenes Kapital oder niedriger Zins (über ein Prämiendepot) nicht.

    Besser passt hier eine Pflegezusatzversicherung oder eine Rentenversicherung.

    • Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei gesetzlich Krankenversicherten. Auch die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich durch das umlagefinanzierte System. Steigt das Durchschnittsalter, steigen die Leistungsausgaben überproportional. Gesetzlich Krankenversicherte sind gut beraten auch hierfür Ansparungen vorzunehmen, die im Alter eine lebenslange Finanzierungsgrundage sicherzustellen der höheren Krankenversicherungsbeiträge bilden.
    • Bezüglich der Pflege muss man berücksichtigen, dass aus derzeitiger Sicht mindestens etwa 600.000 Pflegekräfte zusätzlich notwendig sind. Pflegekräfte entwickeln sich noch stärker zur Mangelware. Angebot und Nachfrage regeln den Preis! Und somit wird die Pflegeleistung in den kommenden 25-30 Jahren erheblich teurer.

    Welche Lösungen gibt es?

    Die Ursache ist der demografische Wandel.

    Pro Frau gibt es in Deutschland ca. 1,5 Kinder. Notwendig wären 2,1 Kinder. Um diese Anzahl sofort zu erreichen müssten die Frauen im gebärfähigen Alter sofort ca 4 Kinder haben.

    Und Kinder, die heute geboren werden, sind erst in ca. 25 Jahren berufstätig.

    Hierdurch würde sich die Situation also nicht in den kommenden 25-30Jahren verändern.

    Als einzige Lösung ist die geregelte Zuwanderung zu sehen. Aber auch hier sind Länder wie beispielsweise Ost-Europa derzeit nur noch kurzfristig eine Hilfe. Auch dort ist die Geburtenrate seit 2000 rückläufig. Zusätzlich zieht die Lohnentwicklung deutlich an.

    Mittel- und langfristig muss Deutschland für eine Zuwanderung werben. Ansonsten entstehen erhebliche Probleme durch den demographischen Wandel.

    Ergänzung: Was teilweise rechtspopulistische Gruppierungen wollen und schon gefordert haben, wäre der Untergang von Deutschland:

    Damit Deutschland stabil bleibt und wirtschaftlich wächst, sind auch Zeichen von „Willkommen-Sein“ wichtig! Wer ausländische Mitbürger diskriminiert oder schlechter stellen will, erreicht damit nur, dass das Interesse an einer Tätigkeit in Deutschland abnimmt und wir weniger Arbeitskräfte erhalten. In andere Staaten ist die Willkommenskultur besser ausgeprägt. Damit verlieren auch ausländische Fachkräfte – die wir dringend brauchen -das Interesse.

    Übrigens: Innovative Arbeitgeber haben die Zeichen der Zeit erkannt und begegnen dem Mangel am Nachwuchs-, Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel mit folgenden Aktivitäten:

    • Personalsuche auf bei Flüchtlingen
    • Integrationsarbeit
    • Gezielte Förderung der betrieblichen Altersversorgung mit AG-Fixbetrag und Zuschussmodellen bei der Entgeltumwandlung.
    • Fortbildung von Mitarbeitern, auch bei 55Plus um die Erfahrung der langjährigen Mutarbeitern möglichst lange zu nutzen
    • Arbeitszeitmodelle in Kombination mit der Flexirente
  • Die Möglichkeiten sind vielfältig und können mit staatlicher Förderung bei vielen Aktivitäten genutzt werden.
  • Das Zinsproblem ist nur eine Folge des demographischen Wandels.

    www.forum-55plus.de

    Tel 07156/34354

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 01772716697

    Aufpassen mit Humor

    Aufpassen, wo man hintritt, schadet nie

    Berufsunfähigkeit-Absicherung bei Unfallinvalidität —>Film ab: auf Link tippen

    –> http://blog.bav-versorgung.de/aufpassen-wo-man-hintritt-schadet-nie/

    Rentenberater – Sachkundelehrgang – Fortbildung Altersversorgung – Wie fit bis Du?

    Sachkundelehrgang Rentenberater –
    Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten

    Beratung betriebliche Altersversorgung
    In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig

    Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.

    Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen

    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse
    • Direktversicherung

    sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.

    Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.

    Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.

    Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.

    Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:

    • Altersversorgung
    • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
    • oder die Hinterbliebenenversorgung

    geht.

    Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

    Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
    Rentenberater Bildungszuschuss vom Staat
    Rentenberater Bildung – Zuschuss vom Staat

    Der nächste Sachkundelehrgang:

    Inhalt:

    Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.

    • Gesetzliche Grundlagen
    • Die Sozialversicherung
    • Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
    • Die Rentenberatung in der Praxis
    • Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
    • Der Rentenberater in der Praxis
    • Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung

    Stuttgart, München (Oberhaching)

    1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) 04.02. -09.02.2019
    2. Präsenzwoche, Stuttgart 11.03. – 16.03.2019
    3. Präsenzwoche, Stuttgart 08.04. – 13.04.2019
    Seminartag, München (Oberhaching) 14.05.2019
    Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) 15.05.2019

    Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.

    Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:

    DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056

    Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
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    www.bAV-Experte.de